RRB Nr. 864/2024
Anfrage Marion Matter, Meilen, Corinne Hoss-Blatter, Zollikon, und Marzena Kopp, Meilen, betreffend "Rad- und Para-Cycling-WM 2024" – Übernahme der Kosten für direkt betroffene Gemeinden, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 133/2024
Sitzung vom 21. August 2024
864. Anfrage («Rad- und Para-Cycling-WM 2024» – Übernahme der Kosten für direkt betroffene Gemeinden) Die Kantonsrätinnen Marion Matter, Meilen, Corinne Hoss-Blatter, Zollikon, und Marzena Kopp, Meilen, haben am 15. April 2024 folgende Anfrage eingereicht: Vom 21. bis 29 September 2024 findet die Rad- und Para-Cycling-WM 2024 in der Stadt und der Region Zürich statt. Mehrere Renn- und Trainingsstrecken führen auch durch den Bezirk Meilen. Wie in einem am 6.4.2024 erschienenen Artikel in der Zürichsee-Zeitung zu lesen war, haben die von der Rad- und Para-Cycling-WM 2024 direkt betroffenen Gemeinden Kosten, mit welchen sie nicht rechneten, jeweils selbst zu tragen. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Ist es korrekt, dass die von der Rad- und Para-Cycling WM direkt betroffenen Gemeinden mit Kosten, welche nicht von den Organisatoren übernommen werden, rechnen müssen?
2. Falls ja: Auf welcher Rechtsgrundlage beruht es, dass die betroffenen Gemeinden entgegen früheren Zusicherungen Kosten von je mehreren zehntausend Franken im Zusammenhang mit dieser Sportveranstaltung übernehmen müssen?
3. Welche Massnahmen schlägt der Regierungsrat vor, um diese Kosten dem Trägerverein der Rad- und Para-Cycling-WM 2024 aufzuerlegen?
4. Ist der Kanton Zürich bereit, die Kosten der baulichen Massnahmen wie etwa den Rückbau und die Wiederherstellung von Bodenwellen oder seitlichen Einengungen in 30er-Zonen zu übernehmen?
5. Den Gemeinden werden zusätzliche Aufwendungen z. B. für Gitterabsperrungen, Umleitungen für Verkehr und Fussgänger, Informationsplakate und -flyer, Strom- und Wasser, Strassenreinigung, Entsorgung etc. entstehen. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass diese Kosten nicht von den Gemeinden übernommen werden müssen?
6. Arbeitnehmerinnen und -nehmer, aber auch Schülerinnen und Schüler werden sich mit Schwierigkeiten konfrontiert sehen, an ihren Arbeitsplatz oder ihre Schule zu gelangen, da auch der ÖV nicht regelmässig verkehren wird. Welche Hilfestellungen dürfen die Gemeinden von den Verantwortlichen der Rad- und Para-Cycling-WM erwarten?
7. Ist der Kanton Zürich bereit, die Kosten für die Rad- und Para-Cycling-WM 2024 der betroffenen Gemeinden zu übernehmen, falls der Trägerverein für diese Kosten nicht aufkommen wird?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Marion Matter, Meilen, Corinne Hoss-Blatter, Zollikon, und Marzena Kopp, Meilen, wird wie folgt beantwortet:
Die Rad- und Para-Cycling-WM 2024 (Rad-WM 2024) findet vom 21. bis 29. September 2024 in Zürich statt und wird vom Verein Rad- und Para-Cycling-WM 2024 organisiert, der sich aus Swiss Cycling, dem Kanton und der Stadt Zürich zusammensetzt. Das vom Verein eingesetzte lokale Organisationskomitee (LOK) ist für die operative Vorbereitung und Durchführung des Grossanlasses verantwortlich. An der Rad-WM 2024 werden die Non-Para- und Para-Cycling-Rennen erstmals gemeinsam ausgetragen und alle Teilnehmenden überqueren die Ziellinie auf dem Sechseläutenplatz. Der Grossanlass umfasst 53 Rennen (11 Cycling, 42 Para-Cycling) mit 66 Medaillensätzen (13 Cycling, 53 Para-Cycling) und ist damit die erste vollständig inklusive und integrative Weltmeisterschaft. Dementsprechend erfordert die Durchführung der Rad-WM 2024 in Zürich und der umliegenden Region einige Verkehrsanpassungen. Gestützt auf die geplante Streckenführung und die Durchfahrtsbewilligungen der 32 betroffenen Gemeinden haben die Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich und die Kantonspolizei Verkehrsanordnungen erlassen und Verkehrskonzepte erarbeitet. Die Organisatoren gehen von bis zu 850 000 Besuchenden dieses Grossanlasses aus, die zusammen mit den Teilnehmenden eine erhebliche Wertschöpfung für die gesamte Region Zürich erwarten lassen. Zu Fragen 1–5 und 7: Die Gemeinden, in denen aus Gründen der Rennsicherheit temporäre bauliche Massnahmen auf der Rennstrecke notwendig sind, haben die dadurch entstehenden Kosten nicht zu tragen. Die Koordination und Umsetzung aller temporären baulichen Massnahmen auf Staats- und Gemeindestrassen obliegen dem kantonalen Tiefbauamt. Für die örtliche öffentliche Ordnung, beispielsweise für das Funktionieren der Abfallentsorgung, sind die Gemeinden zuständig. Dasselbe gilt auch für zusätzliche Informationsmassnahmen, welche die Gemeinden als notwendig erachten. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen funktioniert gut und die beteiligten Gemeinden stellen sich den ver- schiedenen Herausforderungen vor Ort mit grossem Engagement, um die Rad-WM 2024 für ihre Bevölkerung zu einem erfolgreichen Ereignis zu machen. Zu Frage 6: Das LOK steht in engem Kontakt mit den Gemeinden und hat diese mit verschiedenen Massnahmen informiert und beraten. Die Verantwortlichen des LOK, der Dienstabteilung Verkehr und der Polizeikorps
stehen den Gemeinden auch weiterhin zur niederschwelligen Beratung und für Hilfestellungen zur Verfügung. Zudem werden in mehreren Kommunikationsoffensiven Informationen über die Verkehrssituation und Strassensperrungen während der Rad-WM 2024 veröffentlicht (z. B. sind auf dem kantonalen GIS-Browser sämtliche Sperrzeiten abrufbar). Rechtzeitig vor Beginn der Rad-Weltmeisterschaften wird schliesslich für die Bevölkerung eine Hotline in Betrieb genommen. Die Forchbahn und die Fähre Meilen-Horgen sind während der Renntage ohne Einschränkung in Betrieb und der S-Bahn-Betrieb wird nicht beeinträchtigt. Der Busverkehr wird in den betroffenen Regionen zeitweise eingeschränkt und mit Ersatzbussen ergänzt. Während der Rad- WM 2024 wird im öffentlichen Verkehr ein spezieller Fahrplan zum Einsatz kommen und die besten Verbindungen werden in Echtzeit über den ZVV-Fahrplan oder die ZVV-App abrufbar sein.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli