RRB Nr. 865/2019
Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, Pierre Dalcher, Schlieren, und Lorenz Habicher, Zürich, betreffend Schildbürgerstreich im Limmattal, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 238/2019
Sitzung vom 25. September 2019
865. Anfrage (Schildbürgerstreich im Limmattal) Die Kantonsräte Hans-Peter Amrein, Küsnacht, Pierre Dalcher, Schlieren, und Lorenz Habicher, Zürich, haben am 8. Juli 2019 folgende Anfrage eingereicht: Dem Stimmbürger wurde die Limmattalbahn unter anderem auch damit schmackhaft gemacht, dass im Limmattal das Strassennetz ausgebaut werde. Dabei sollten das Geschwindigkeitsniveau und die Kapazität auf der Bernstrasse und der Überlandstrasse je erhöht werden, um eine Verkehrsverlagerung weg von der Zentrumsache zu erreichen. Unter anderem wurde deshalb die Gaswerkbrücke aufwändig und zum Preis von 10 Mio. Franken auf 3 Spuren ausgebaut und die Geh- und Velowege zu Gunsten dieses zusätzlichen Fahrstreifens entfernt. Trotz der angeblich angestrebten Kapazitätserhöhung wurde die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/ gesenkt, womit ein Teil der Kapazitätssteigerung sogleich wieder zunichte gemacht wurde. Bald nach dem Ausbau wurde der millionenteure zusätzliche Fahrstreifen auf der Gaswerkbrücke mittels einer Abschrankung – so wie es nun scheint dauerhaft – abgesperrt und damit die Kapazität der Bernstrasse westwärts halbiert. Die Höchstgeschwindigkeit wurde auf 60 km/h belassen, womit unter dem Strich die Situation schlechter und die Kapazität tiefer ist als im Ursprungszustand. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wer hat wann die Schliessung des zweiten Fahrstreifens verfügt? Wann wurde dies wo publiziert?
2. Weshalb wurde der zweite Fahrstreifen geschlossen?
3. Hätte man diese Gründe bei der Planung voraussehen können?
4. Werden diese nunmehr nutzlosen 10 Mio. Franken für den 3. Fahrstreifen auf den Schuldigen abgewälzt? Falls nein, weshalb nicht?
5. Wann wird die Höchstgeschwindigkeit wieder auf die ursprünglichen 80 km/h erhöht? Diese Frage drängt sich umso mehr auf, als die früheren Geh-/Velowege entfernt wurden.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, Pierre Dalcher, Schlieren, und Lorenz Habicher, Zürich, wird wie folgt beantwortet:
Mit dem Bau und der Inbetriebnahme der Limmattalbahn soll der Verkehr in Schlieren von der Achse Zürcherstrasse/Badenerstrasse auf die parallel verlaufende Bernstrasse verlegt werden. Um diese Verkehrsverlagerung zu ermöglichen, werden verschiedene Kreuzungen und Strassen in Schlieren, Dietikon und Urdorf um- und ausgebaut. Bereits abgeschlossen sind die Arbeiten am Knoten Schönenwerd in Dietikon. Die beiden Knoten Engstringerstrasse und Gasometer werden nach Eröffnung der 1. Etappe der Limmattalbahn ausgebaut. Der Abschnitt zwischen diesen beiden Knoten mit der «Gaswerkbrücke» wurde mit der Instandsetzung und Verstärkung der Brücke für die Ausnahmetransportroute Typ 1 bereits ausgebaut. Das bis Juli 2018 realisierte Projekt umfasste Anpassungen bei der Fahrgeometrie und die Erstellung einer zweiten Fahrspur in Richtung Baden. Zudem gilt für die gesamte Bernstrasse eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Mit Tempo 60 km/h kann der Verkehr allgemein flüssiger und stetiger sowie mit höherer Leistung abgewickelt werden. Zu Fragen 1–4: Das grosszügige Erscheinungsbild des neuen Strassenkörpers im Bereich Gaswerkbrücke, der schon auf den Endzustand ausgerichtet ist (zwei Fahrstreifen in Richtung Dietikon/Baden und ein Fahrstreifen in Richtung Zürich) führte zu gefährlichen Überholmanövern mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Die Kantonspolizei stellte zudem bei Geschwindigkeitskontrollen überdurchschnittlich hohe Übertretungsquoten fest. Aus Verkehrssicherheitsgründen ersuchte daher die Kantonspolizei das für temporäre Verkehrsanordnungen zuständige Tiefbauamt des Kantons Zürich um die zeitlich begrenzte Sperrung des rechten Fahrstreifens. Diese Anordnung, die nicht verfügt werden muss, wurde am 4. April 2019 umgesetzt. Nach Fertigstellung der noch bevorstehenden Bauetappen wird dieser Fahrstreifen wieder für den Strassenverkehr geöffnet. Die vorgezogene Erstellung der Gaswerkbrücke war geplant. Nicht absehbar war jedoch der lange Realisierungszeitraum für die beiden Knoten Engstringerstrasse und Gasometer. Einerseits gestaltet sich die Projektentwicklung aufwendig, anderseits sind derzeit noch Beschwerden vor dem Verwaltungsgericht hängig. Sobald die beiden Knoten fertiggestellt sind, wird die dritte Fahrspur für den Verkehr freigegeben.
Zu Frage 5: Die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h – und somit das einheitliche Geschwindigkeitsregime auf der Bernstrasse ab Stadtgrenze Zürich – wird auch nach dem Bauabschluss beibehalten. Dies gewährleistet einen stetigen Verkehrsfluss, vermindert Rückstaus auf den Vorsortierstreifen vor den Lichtsignalanlagen und ermöglicht eine höhere Kapazität. Zudem werden die Verkehrssicherheit und das Einfädeln aus Nebenstrassen an den Verflechtungen verbessert. Leistungsbestimmend sind jedoch die Knoten entlang der Bernstrasse. Mit dem geplanten und bereits realisierten Ausbau der Knoten bleibt die Leistungsfähigkeit der Bernstrasse erhalten, die Kapazität des Limmattaler Strassennetzes wird sogar gesamthaft erhöht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli