RRB Nr. 865/2020
Interpellation Qëndresa Sadriu, Opfikon, Karin Fehr Thoma, Uster, und Judith Anna Stofer, Zürich, betreffend Unterstützung der kulturellen Teilhabe von gefährdeten Publikumsgruppen in der Krise, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 213/2020
Sitzung vom 9. September 2020
865. Interpellation (Unterstützung der kulturellen Teilhabe von gefährdeten Publikumsgruppen in der Krise) Die Kantonsrätinnen Qëndresa Sadriu, Opfikon, Karin Fehr Thoma, Uster, und Judith Anna Stofer, Zürich, haben am 15. Juni 2020 folgende Interpellation eingereicht: Die Corona-Krise hat viele hart getroffen. Wichtige Gruppen von Kulturinteressierten gehören zu Risikogruppen. Viele werden, aufgrund des noch unbekannten Verlaufs der Pandemie, kulturellen Anlässen noch länger fernbleiben. Viele Kulturschaffende hat sie existenziell herausgefordert. Auch in der aktuellen Öffnungsphase bleibt die Lage schwierig und unsicher. Theater, Konzertsäle und Kinos mit engen Sitzverhältnissen, aber auch kleinere Museen bieten sich für eine rasche Öffnung nicht an. Noch ist vieles rund um das Verhalten des Corona-Virus unklar, insbesondere wissen wir nicht, wie gefährlich es für Zuschauerinnen und Zuschauer effektiv ist, sich in geschlossenen Innenräumen innerhalb einer Menschengruppe aufzuhalten. Dies hat nicht unerhebliche Einbussen für die Einnahmen für Produzentinnen und Produzenten, Veranstalterinnen und Veranstalter und Künstlerinnen und Künstler zur Folge. Kinos und Konzertsäle beginnen aktuell mit ersten Planungsmassnahmen, um die Teilhabe auch für gefährdete Publikumsgruppen zu ermöglichen. Sie reichen von Streamings bis hin zu Auslagerungen der Vorstellungen und Veranstaltungen in den Aussenraum. Aufgrund der obigen Ausführungen wird der Regierungsrat um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Welche Massnahmen plant der Regierungsrat, um die kulturelle Teilhabe für die gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen und sicherzustellen?
2. Welche Massnahmen ergreifen kulturelle Organisationen und Institutionen, welche von der öffentlichen Hand (mit-)finanziert werden, konkret, um die Teilhabe von gefährdeten Bevölkerungsgruppen sicherstellen zu können?
3. Wer ist verantwortlich für die Planung, Umsetzung und Kontrolle der Barrierefreiheit und die uneingeschränkte kulturelle Teilhabe gefährdeter Publikumsgruppen (zum Beispiel bei Theatervorstellungen, Filmpremieren, Kinovorführungen oder Museumsbesuchen)? Wie sind die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen für diese Spezialmassnahmen geregelt, um die Teilhabe aller Personen sicherstellen?
4. Sind Massnahmen vorgesehen, spezifisch die Entwicklung «digitaler Vermittlungsformate bzw. Tools» zu unterstützen bzw. voranzutreiben im Sinne einer gemeinnützigen Infrastrukturförderung?
5. Ist im Rahmen der ordentlichen Subventionspolitik des Kantons eine finanzielle Unterstützung zukünftiger Initiativen, ausgehend von den Produzentinnen und Produzenten selbst, vorgesehen?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Interpellation Qëndresa Sadriu, Opfikon, Karin Fehr Thoma, Uster, und Judith Anna Stofer, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Kulturinstitutionen sind unabhängige Unternehmen und Organisationen. Entsprechend liegt es in ihrer Verantwortung, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um die kulturelle Teilhabe für die gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen und sicherzustellen. Der Regierungsrat respektiert diese Zuständigkeit und plant keine entsprechenden Massnahmen. Zu Frage 2: Es ist im Interesse der Kulturinstitutionen, auch Menschen mit gesundheitlichen Gefährdungen den Zugang zum Kulturangebot zu ermöglichen. In Bezug auf die aktuelle pandemische Situation haben sämtliche Kulturinstitutionen im Rahmen der Wiedereröffnung Schutzkonzepte erarbeitet, die sich an den Vorgaben des Bundes und des Kantons orientieren. Die subventionierten Kulturinstitutionen sind sehr vielfältig und funktionieren auch sehr unterschiedlich, insbesondere was die Einbindung des Publikums betrifft. So ist der Betrieb eines Theaters nicht mit demjenigen eines Museums oder eines Kinos zu vergleichen. Dementsprechend unterschiedlich werden die Massnahmen der Kulturinstitutionen sein. Zudem handelt es sich bei diesen Massnahmen grundsätzlich nicht um eine Angelegenheit des Kantons (vgl. § 57 Kantonsratsgesetz, LS 171.1), sondern der jeweiligen Kulturinstitution. Aus diesen Gründen wird auf eine vollständige Auflistung verzichtet. Als Beispiele sind aber folgende
Massnahmen zu erwähnen, die teilweise auch während des Lockdowns umgesetzt wurden: Online Streaming von Filmen, Lesungen, Opern und Konzerten, Auslagerung und Live-Einspielung von Orchester und Chor in der Oper sowie die Durchführung von Konzerten mit zahlenmässig begrenztem Publikum während des Tages. Solche Formate werden auch künftig weiterentwickelt. Zu Frage 3: Die Verantwortung für die Festlegung und Umsetzung der Schutzkonzepte liegt bei den Kulturinstitutionen. Auf nationaler Ebene gibt es das Label «Kultur inklusiv». Das ist eine Initiative der Pro Infirmis, die auch vom Bundesamt für Kultur unterstützt wird. «Das Label ‹Kultur inklusiv› setzt sich nachhaltig für eine inklusive Kultur in der Schweiz ein. Es fördert eine ganzheitliche inklusive Haltung von immer mehr Kulturinstitutionen, die sich als Labelträger auf den Weg zu einer selbstverständlichen Zugänglichkeit und Teilhabe begeben» (www.kulturinklusiv.ch/de/startseite/das-label/inklusive-kultur-5. html). Seit der Gründung des Labels arbeitet die Fachstelle Kultur mit «Kultur inklusiv» zusammen. Als Folge davon zählen im Kanton Zürich bereits zahlreiche Kulturinstitutionen zu den Labelträgern. Zu Fragen 4 und 5: Falls Kulturschaffende vorhaben, besondere digitale Vermittlungsformate zu entwickeln, können sie – sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – im Rahmen der regulären Projektförderung unterstützt werden. Bei Kulturinstitutionen ist aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel aber nicht vorgesehen, die Betriebsbeiträge aufgrund von zusätzlichen digitalen Angeboten zu erhöhen. Der Kanton selber plant keine Massnahmen. Die Fachstelle Kultur hat jedoch in Zusammenarbeit mit den Städten Zürich und Winterthur eine Tagung zum Thema «kultur digital» organisiert, deren Durchführung vom Mai 2020 auf 2021 verschoben werden musste. «kultur digital» fokussiert zum einen auf die Auswirkungen der Digitalisierung auf den gesamten Kulturbetrieb (Kunstproduktion, -präsentation, -vermittlung und -rezeption) und zum anderen auf das Publikumsverhalten. Dabei sind Aspekte der kulturellen Teilhabe von grosser Bedeutung.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli