Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 880/2017

Dringliche Anfrage Christian Hurter, Uetikon am See, Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Roland Scheck, Zürich, betreffend Strafverfolgung und Strafvollzug im Kanton Zürich – Demographie, Planung und Logistik, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 205/2017

Sitzung vom 27. September 2017

880. Dringliche Anfrage (Strafverfolgung und Strafvollzug im Kanton Zürich – Demographie, Planung und Logistik) Die Kantonsräte Christian Hurter, Uetikon a. S., Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Roland Scheck, Zürich, haben am 21. August 2017 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Die Bevölkerung im Kanton Zürich (rund 1.5 Millionen; 30%+ Ausländer) wächst weiter. Gemäss Prognoserechnung des Statistischen Amtes des Kantons Zürich vom Juni 2017 wird mit einem Bevölkerungswachstum von 340 000 Personen (rund 23%) bis ins Jahr 2040 gerechnet. Gemäss Polizeilicher Kriminalstatistik des Kantons Zürich 2016 ist die Gesamtzahl der Beschuldigten im StGB gegenüber dem Vorjahr um 4,6% gestiegen (Ausländeranteil 52,5%). Insbesondere bei Delikten gegen Leib und Leben war mit 5375 Straftaten ein höherer Wert als im Vorjahr zu verzeichnen. Besonders bedenklich ist die markante Zunahme der Zahl der festgestellten jugendlichen Straftäter bei Delikten gegen Leib und Leben (+4,7%), bei Delikten gegen das Vermögen (+2,8 %), gegen die Freiheit (+6,4%) und gegen die sexuelle Integrität (+14,9%). Verstösse gegen die Ausländergesetzgebung (AuG) sind gemäss Statistik stark von der Entwicklung internationaler Krisenherde beeinflusst. Die Delikte gegen das AuG stiegen im Jahr 2016 um 5,7% gegenüber Vorjahr an; der Anteil Straftäter aus dem Asylbereich ist um 1,3% auf 4,8% angestiegen. Vor dem Hintergrund einer massgeblichen Verschlechterung der Lage in der Türkei, einer sich abzeichnenden Verschlechterung der Lage auf dem Balkan, in Griechenland und im Auffanglager Italien sowie den latenten Unruheherden Syrien, Irak und Libyen ist bei dieser Deliktskategorie mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Derzeit wird das neue Polizei- und Justizzentrum (PJZ) gebaut – leider an verkehrstechnisch höchst ungünstiger Lage. Die Bezirksgefängnisse Andelfingen und Bülach sind geschlossen, Uster und Hinwil sind stillgelegt. Nun soll gemäss Absicht der Direktion der Justiz und des Innern (JI) und des ihr unterstellten Amts für Justizvollzug (JuV) in absehbarer Zukunft, und nach Um- und Ausbau des Vollzugszentrums Bachtel (RRB 5371 und 577 vom 21.6.2017), auch das Bezirksgefängnis Meilen geschlossen werden. Eine Neuorganisation der Staatsanwaltschaften (Projekt STR 2020) wird derzeit durch die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich (OSTA; ebenfalls der JI unterstellt) vorangetrieben.

Während die Gerichtsorganisation im Kanton Zürich auf dem bewährten System der Bezirke aufgebaut ist, scheinen die der JI unterstellten JuV und OSTA, entgegen der demographischen Entwicklung und den politischen Gegebenheiten in den Städten Zürich und Winterthur (Stichwort: StädteInitiative «umverkehR») und sich daraus abzeichnenden, noch grösseren Transportengpässen, eine Zentralisierung von Gefängnissen und staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit voranzutreiben und bewährte Strukturen verändern zu wollen. Transportengpässe führen zu höherem Personalbedarf, längeren Prozessdauern und generell höheren Logistikkosten. Mit RRB 680 vom 12. Juli 2017 hat der Regierungsrat die JI und die Baudirektion beauftragt, eine Standortstrategie zu erarbeiten, welche aufzeigt, wie der langfristige Bedarf an Plätzen für den «Geschlossenen Vollzug» im Kanton Zürich sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wurden oder werden Vernehmlassungen durch die JI bei den betroffenen Amtsstellen (Gerichte, Kantonspolizei) im Zusammenhang mit den anstehenden Vorhaben PJZ, STR 2020 und Umbau/Erweiterung Vollzugszentrum Bachtel sowie der geplanten Schliessung des Bezirksgefängnisses Meilen eingeholt? Wenn ja, welche, und liegen schon Resultate vor? Wenn nein, warum nicht?

2. Liegt eine strategische Gesamtplanung «Offener Strafvollzug» für das Zürcher Gefängniswesen vor? Mit welchem Zeithorizont? Wenn ja, wie sieht diese aus (welche Standorte, Kapazitäten/Anzahl Haft- und Gefängnisplätze etc.)?

3. Plant die Direktion JI weitere Gefängnisschliessungen in den nächsten 10 Jahren? Wenn ja, welche?

4. Gibt es ein geltendes und wird im Rahmen der Erarbeitung der strategischen Gesamtplanung «Offener- und Geschlossener Strafvollzug» ein neues Transportkonzept in Zusammenarbeit zwischen JuV und KAPO erarbeitet? Wie viele neue Stellen bedingen die mit Inbetriebnahme des PJZ sowie aufgrund der geplanten Schliessung des Bezirksgefängnisses Meilen eintretenden längeren Transportzeiten? Sind genügend Zellen an den Standorten der Bezirksgerichte vorhanden, in welchen Beschuldigte während der Prozesspausen sicher untergebracht werden können?

5. Besteht eine Notfallplanung für Ausnahmesituationen (Erdbeben und Atomvorfall/Plünderungen und Gewaltdelikte) sowie andere Ausnahmesituationen mit latent erhöhter Kriminalität?

6. Unter jugendlichen Straftätern soll es derzeit im Kanton Zürich eine Handvoll Personen mit sehr hohem Gewaltpotenzial geben. Mittels welcher Massnahmen und bis wann stellt die Justizdirektion sicher, dass jugendliche Täter und Erwachsene vom Kaliber eines «Carlos» in einer für sie geeigneten Institution im Kanton, wie etwa dem derzeitigen Bezirksgefängnis Meilen, und nicht (auf deren Wohlwollen hin) in anderen Kantonen untergebracht werden können?

7. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland (Amtssitz in Winterthur und Zweigstelle Flughafen Zürich, zuständig für die Bezirke Andelfingen, Bülach, Dielsdorf und Winterthur) ist notorisch überlastet. Regelmässig muss eine grosse Anzahl von Fällen an andere Staatsanwaltschaften zur Bearbeitung übertragen werden. Ein vom Kantonsrat überwiesenes Postulat (KR-Nr. 351/2014) fordert, die Organisationsform der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich so anzupassen, dass im Zürcher Unterland ein eigener Zuständigkeitsbereich eingerichtet wird. Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit der Begründung ab, «dass für eine gute Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei im Zürcher Unterland eine deckungsgleiche Organisation von Staatsanwaltschaft und Regionalpolizei nicht notwendig ist. Zudem brächte die Einrichtung einer neuen Allgemeinen Staatsanwaltschaft im Zürcher Unterland keinen Effizienzgewinn für die Strafverfolgung. Der Aufbau hätte vielmehr erhebliche Kosten, namentlich Investitionen in die Infrastruktur, zur Folge. Bei der Aufteilung der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland in zwei selbstständige Amtsstellen gingen schliesslich Synergien zwischen Winterthur und der Zweigstelle Flughafen verloren bzw. müsste wohl der wichtige Standort am Flughafen aufgehoben werden» (Ende Zitat). Um welche Synergien handelt es sich, welche gemäss Ansicht des Regierungsrates «verloren gingen» und aus welchen Gründen müsste der Standort der STA am Flughafen «aufgehoben » werden? Mittels welcher Massnahmen will die Justizdirektion die unhaltbaren Zustände bei der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland in den Griff bekommen? Wie ist sichergestellt, dass in Zukunft trotz immer schwierigerer Verkehrssituation und Staus im riesigen Einzugsgebiet der STA Winterthur/Unterland die Transportzeit von Gefangenen sowie die Fahrt der STA zu und von Einsatzorten wieder auf ein erträgliches Mass zurückgeführt und damit ein derzeit bestehender, enormer Ressourcenverlust eliminiert werden kann?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Anfrage Christian Hurter, Uetikon a. S., Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Roland Scheck, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Einleitend ist anzumerken, dass in der ersten Zeile der Anfrage eine Korrektur anzubringen ist. Der Ausländeranteil an der Bevölkerung beträgt nicht «30%+». Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik 2016 betrug dieser Ende 2016 26,3%. Die genannte Zahl von «30%+» entstammt ebenfalls aus der polizeilichen Kriminalstatistik 2016, bezieht sich aber nicht auf die Bevölkerung, sondern auf den Anteil der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung bei StGB-Delikten (30,2%; Jahresbericht Polizeiliche Kriminalstatistik 2016, S. 7). Zu Frage 1: Für das Polizei- und Justizzentrum (PJZ) und insbesondere das darin vorgesehene Polizei- und Justizgefängnis (PJG) wurden seit Beginn der Planungen alle betroffenen Amtsstellen und Behörden einbezogen und sind entsprechend in der Projektorganisation vertreten. Auch im Rahmen des Strategieprozesses STR2020 werden sämtliche Schnittstellenpartner in den Prozess einbezogen. Das Gefängnis Meilen wird seit Mitte 2015 als «Abteilung Meilen» des Vollzugszentrums Bachtel in Ringwil geführt und dient seither als geschlossene Eintrittsabteilung für den Vollzug von (Ersatz-)Freiheitsstrafen. Damit gehört es nicht mehr zu den Untersuchungsgefängnissen Zürich (UGZ), und es bestehen deshalb keine direkten Schnittstellen mehr zu Bezirksgericht oder Staatsanwaltschaft. Über die seinerzeitige Neuausrichtung des ehemaligen Untersuchungsgefängnisses in einen Strafvollzugsbetrieb wurden im März 2015 das Obergericht und das Bezirksgericht Meilen sowie die Oberstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft See/Oberland frühzeitig orientiert. Die auf Ende 2020 geplante Schliessung im Zusammenhang mit dem Umbau und der Erweiterung des Vollzugszentrums Bachtel (vgl. Antrag zur Bewilligung eines Objektkredits, Vorlage 5371) wurde mit der für die Kantonspolizei zuständigen Sicherheitsdirektion und den betroffenen Direktionen im Rahmen der Ausarbeitung des entsprechenden Regierungsratsbeschlusses erörtert. Über die Institutionenplanung des Zürcher Justizvollzugs werden die Sicherheitsdirektion mit ihrer Kantonspolizei sowie Oberstaatsanwaltschaft und Oberjugendanwaltschaft im Rahmen des sogenannten Lagerapportes und die beiden zur

Direktion der Justiz und des Innern gehörenden Organisationseinheiten im Rahmen des Strafjustizrapportes orientiert. Ein regelmässiger Austausch und Informationen über die Gefängnisplanung des Amtes für Justizvollzug (JuV) erfolgen auch anlässlich der Sitzungen der Justizvollzugskommission, in der Vertreterinnen und Vertreter der Strafjustiz (Oberstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft, Obergericht und Bezirksgerichte) und der Politik (Kantonsrat) Einsitz haben. Zu Frage 2: Das JuV verfügt über eine «Konsolidierte Institutionenplanung», die alljährlich aktualisiert wird. Im Dokument werden die Belegungs- und Angebotsentwicklung im Kanton Zürich und im Ostschweizer Strafvollzugskonkordat dargestellt. Gestützt auf die Einflussfaktoren «Umfeldentwicklung», «Kriminalitätsentwicklung», «Rechtsentwicklung» und «Justizpraxis» werden eine quantitative und qualitative Beurteilung der Bedarfsprognose vorgenommen sowie die mittel- und langfristigen Gesamt- und Eventualplanungen in baulicher und betrieblicher Hinsicht in der Institutionenplanung (Fassung 2017) bis 2025 detailliert und bis 2035 summarisch bezeichnet. Die Planung umfasst alle vom JuV gegenwärtig und zukünftig vollzogenen Vollzugs- und Haftarten in den unterschiedlichen offenen und geschlossenen Regimes. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Gesamtkapazitäten von rund 1500 Zürcher Vollzugsplätzen (einschliesslich Polizeigefängnis Zürich), des prognostizierten Mehrbedarfs bis 2025/2035 und der geplanten Bauvorhaben wird bis 2035 eine leichte Minderauslastung der Zürcher Justizvollzugsinstitutionen prognostiziert, womit auch kurzfristige Belegungsschwankungen aufgefangen werden können. Im Bereich des «Offenen Straf- und Massnahmenvollzugs» stehen im JuV heute das Vollzugszentrum Bachtel (64 Plätze), die Halbgefangenschaft Winterthur (38 Plätze) und das Haus Lägern (23 Plätze) zur Verfügung. Des Weiteren können die Vollzugsbehörden Zürcher Gefangene in andere offene Vollzugsinstitutionen im Ostschweizer Strafvollzugskonkordat einweisen. Ende 2016 betrug deren Gesamtkapazität 371 Plätze verteilt auf vier Vollzugseinrichtungen. Mit dem Umbau und der Erweiterung des Vollzugszentrums Bachtel und der gleichzeitig geplanten Schliessung der Abteilung Meilen werden im Kanton Zürich Ende 2020 gesamthaft 155 Plätze zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind im

Kanton Zürich zurzeit keine weiteren Kapazitätsveränderungen im offenen Vollzug geplant.

Die neusten Bedarfsprognosen gehen von einem gleichbleibenden bis leicht ansteigenden Bedarf an offenen Vollzugsplätzen bis 2025 aus, der unter Inanspruchnahme der Zürcher und ausserkantonalen Kapazitäten abgedeckt werden kann. In Bezug auf die unterschiedlichen Vollzugsformen im offenen Regime wird sich erst nach Inkrafttreten des neuen Sanktionenrechts des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) auf den 1. Januar 2018 zeigen, inwieweit dieses – vor allem aufgrund der Möglichkeit des elektronisch überwachten Strafvollzugs (sogenanntes Electronic Monitoring) – einen massgeblichen Einfluss auf den offenen Strafvollzug und hierin insbesondere auf die Halbgefangenschaft haben wird. Mit Blick auf die bedarfsgerechte Kapazitätsplanung im Bereich des offenen Straf- und Massnahmenvollzugs hat der Amtschef des JuV zudem Mitte 2015 – zusätzlich zur erwähnten Konsolidierten Institutionenplanung, die den gesamten Justizvollzug abdeckt – eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, eine Gesamtstrategie für den offenen Vollzug auszuarbeiten. Die «Gesamtstrategie für die Ausrichtung der Vollzugsinstitutionen des JuV: Offener Vollzug, Halbgefangenschaft und Arbeitsexternat» wurde am 21. Mai 2016 von der Geschäftsleitung verabschiedet. Der Zürcher Justizvollzug stimmt seine Institutionenplanung zudem stets mit der von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) eingesetzten gesamtschweizerischen Fachgruppe «Kapazitätsmonitoring Freiheitsentzug» sowie mit den Bedürfnissen des Ostschweizer Strafvollzugskonkordates ab. Zu Frage 3: Mit RRB Nr. 680/2017 wurden die Direktion der Justiz und des Innern sowie die Baudirektion damit beauftragt, eine Standortstrategie zu erarbeiten, die aufzeigt, wie der langfristige Bedarf an Plätzen für den geschlossenen Vollzug im Kanton Zürich sichergestellt werden kann. Der Regierungsrat führt dazu aus, dass im Rahmen dieser Standortstrategie «Geschlossener Vollzug» verschiedene Optionen geprüft und bewertet werden sollen, die von der Weiterführung und Erweiterung der Gefängnisse Affoltern und Horgen bis hin zu deren Aufgabe und dem Bau einer neuen Vollzugseinrichtung an einem bestehenden oder neuen Standort reichen. Dazu sollen unter anderem Zustands- und Potenzialanalysen für alle betroffenen Betriebe des geschlossenen Strafvollzugs

durchgeführt, die betrieblichen Gegebenheiten und Anforderungen überprüft und in mittel- und langfristiger Perspektive bewertet sowie auf diesen Grundlagen verschiedene Szenarien entwickelt werden.

Für den Bereich der ebenfalls in einem geschlossenen Regime geführten Untersuchungs- und Sicherheitshaft kann der Bedarf gemäss der derzeitigen Planung des JuV mit den bestehenden fünf Gefängnissen Dielsdorf, Limmattal, Pfäffikon, Winterthur und Zürich sowie zukünftig dem PJG auch langfristig abgedeckt werden. Aus gegenwärtiger Sicht sind keine Betriebsschliessungen an diesen Standorten geplant. Jedoch werden auch künftig Kapazitätsänderungen oder die Umwandlung von Plätzen für andere Haftarten oder Personengruppen periodisch zu prüfen sein. Zu Frage 4: Für die strategische Gesamtplanung und besonders auch für die mit RRB Nr. 680/2017 beschlossene Erarbeitung einer Standortstrategie werden Transporte durch die Kantonspolizei als einer unter mehreren Faktoren im besonderen Bereich der Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung bzw. in einer allgemeinen Bewertung der Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Szenarien berücksichtigt. Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes können keine verlässlichen Angaben zu künftigen Transportzeiten und daher auch keine Prognosen zu neuen Stellen gemacht werden. Bei den Bezirksgerichten, die kein anliegendes Gefängnis haben (Andelfingen, Bülach, Hinwil und Uster), stehen Einstellzellen zur Verfügung. Die Bewachung und Betreuung erfolgt dort durch die Polizei. Für die übrigen Gerichtsstandorte stehen (mit Ausnahme von Winterthur, wo sich die Einstellzellen im Gefängnis befinden) ebenfalls Einstellzellen im Bereich des Gerichts zur Verfügung. Die Bewachung und Betreuung erfolgen durch das Gefängnis oder die Polizei. Zu Frage 5: In Anwendung der §§ 8 und 9 des Bevölkerungsschutzgesetzes vom 4. Februar 2008 (LS 520) ist die kantonale Verwaltung verpflichtet, sich auf ausserordentliche Lagen angemessen vorzubereiten. Dabei werden im Bericht «Risikomanagement Bevölkerungsschutz Zürich» vom Juli 2015 folgende Referenzszenarien detailliert abgehandelt: Sturm, Absturz Grossraumflugzeug, Pandemie, Hochwasser, Störfall konventionelle Anlage, Tierseuche, Erdbeben, Gefahrgutunfall Schiene, Konventioneller Anschlag, Ausfall Stromversorgung und KKW-Unfall im Inland. Die möglichen Gefährdungen werden laufend beurteilt und die Szenarien aktualisiert. Vor diesem Hintergrund haben auch die Organe

der Strafverfolgung und des Strafvollzugs dafür zu sorgen, in ausserordentlichen Lagen ihre Auftragserfüllung in einem bestimmten Mass gewährleisten zu können.

Dementsprechend hat auch die Kantonspolizei Zürich die Schlüsselprozesse definiert und die Führungsorganisation geregelt. Damit ist sie in der Lage, bei besonderen Ereignissen und Katastrophen die nötigen Führungsstrukturen aufrechtzuerhalten und die polizeiliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Auch in Ausnahmesituationen werden Gewaltdelikte mit oberster Priorität behandelt und Plünderungen im Rahmen des sicherheitspolizeilichen Auftrages geahndet bzw. zur Anzeige gebracht. Für die Institutionen des JuV besteht ein Überbelegungsszenario, wonach einer kurzfristig erhöhten Nachfrage nach Plätzen durch die Bereitstellung zusätzlicher Betten begegnet werden kann. Im Falle eines länger anhaltenden Belegungsdrucks könnte zudem auf den Freiflächen innerhalb der Umfassungsmauer der Justizvollzugsanstalt Pöschwies der Erweiterungsbau wieder doppelt belegt werden (120 statt 60 Plätze) und weiter könnten zusätzliche Plätze mithilfe von gesicherten Containerbauten bereitgestellt werden. Darüber hinaus könnten grundsätzlich auch Plätze in anderen Kantonen, insbesondere des Ostschweizer Strafvollzugskonkordates, in Anspruch genommen werden. Träte eine akute Ausnahmesituation (Feuer, Überschwemmung, Erdbeben usw.) ein, welche die Evakuierung eines einzelnen Gefängnisses zur Folge hätte, müssten die anderen Institutionen im Rahmen des Überbelegungskonzeptes Doppel- oder Mehrfachbelegungen mit Notbetten zur Verfügung stellen. Für das PJZ wird im Übrigen für solche Katastrophenfälle ein Krisenkonzept erarbeitet. Weiter verfügt auch die Jugendstrafrechtspflege über einen gut organisierten Pikettdienst und ist daher in Ausnahmesituationen mit vermehrter Kriminalität in der Lage, ihren Auftrag zu erfüllen. Zu Frage 6: Das Gefängnis Meilen bzw. die heutige Abteilung Meilen des Vollzugszentrums Bachtel ist weder vorgesehen noch geeignet für die Unterbringung von Jugendlichen oder Personen mit erhöhtem Gewaltpotenzial. Jugendliche mit hohem Gefährdungspotenzial, die in Untersuchungshaft genommen werden, werden regelmässig im Gefängnis Limmattal untergebracht. Leiden sie an erheblichen psychischen Störungen, kommt eine vorübergehende Unterbringung im Rahmen der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung im Zentrum für Statio-näre Forensische Therapie (Rheinau) der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich infrage. In

dieses Zentrum werden auch Jugendliche mit hohem Gefährdungspotenzial verbracht, die sich im Vollzug einer jugendstrafrechtlichen Sanktion befinden. Aus Kapazitätsgründen wird in solchen Fällen auch auf ein ähnliches Zentrum im Kanton Basel-Stadt ausgewichen.

Gegebenenfalls können jugendliche Gefangene auch in den Gefängnissen Winterthur oder Zürich untergebracht werden. Ausserdem steht die unter anderem für Gefangene mit erhöhtem Gewaltpotenzial spezialisierte Sicherheitsabteilung des Gefängnisses Pfäffikon zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann bei Erwachsenen in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies Untersuchungs- und Sicherheitshaft vollzogen werden. Als Folge der Administrativuntersuchung betreffend die Haftbedingungen im Gefängnis Pfäffikon hat die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern dem JuV unter anderem den Auftrag erteilt, zusätzliche vandalensichere Zellen in den Gefängnissen zu schaffen. Bei besonders schwierigen und gewalttätigen Straftätern besteht zudem seit je eine enge Zusammenarbeit zwischen den grossen schweizerischen geschlossenen Justizvollzugsanstalten (insbesondere Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Justizvollzugsanstalt Lenzburg, Justizvollzugsanstalt Thorberg und Interkantonale Strafanstalt Bostadel). Zu Frage 7: Unter Synergien ist die enge Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland mit der Kriminalpolizei EA-WU (Ermittlungsabteilung Allgemeine Kriminalität, EA, der Kriminalpolizei am Sitz der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland) und ihrer EA-Zweigstelle am Flughafen zu verstehen. Diese erlaubt einen sinnvollen Abgleich zwischen diesen Amtsstellen, vermeidet Doppelspurigkeiten und hat sowohl Einheitlichkeit als auch Effizienz als Ziel. Das bisherige System, insbesondere auch die Zweigstelle Flughafen, hat sich bewährt. An dieser Stelle sind, wie bereits im Bericht zum Postulat KR- Nr. 351/2014 betreffend Organisation der Staatsanwaltschaft im Zürcher Unterland (Vorlage 5354) erwähnt, die Drogendelikte und alle flughafentypischen Straftaten zu nennen, die mit Fachwissen direkt am Feststellungsort Flughafen und in der Nähe aller beteiligten Behörden weiterbearbeitet werden. Die Aussage, dass ansonsten die Zweigstelle Flughafen aufgehoben werden müsste, ist im Zusammenhang mit der Einrichtung eines eigenen Zuständigkeitsbereiches zu verstehen, was unmissverständlich aus dem Postulatsbericht hervorgeht. Ebenfalls geht aus dem erwähnten Postulatsbericht hervor, dass kurzfristige Entlastungsmassnahmen bereits ergriffen wurden und eine langfristige Lösung im Rahmen des Projekts STR2020 erarbeitet wird. Das

Programm STR2020 befindet sich mit verschiedenen Projekten in der Konzeptphase, in der sämtliche Überlegungen in Varianten geprüft werden, so beispielsweise die Anpassung des Transports (Haftfälle) wie auch der Pikettdienste insgesamt. In diesem Rahmen wird unter anderem auch geprüft, wie gegenwärtige Schwierigkeiten behoben und effiziente Strukturen gewährleistet werden können.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi