Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 881/2015

Beschluss des Kantonsrates über die Festsetzung des Steuerfusses für die Jahre 2016 und 2017, Antrag an den Kantonsrat

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. September 2015

881. Festsetzung des Steuerfusses für die Jahre 2016 und 2017

Erwägungen

Die Finanzdirektion unterbreitet mit Antrag vom 27. August 2015 einen Antrag über die Festsetzung des Steuerfusses für die Jahre 2016 und 2017. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2015-09-25; Vorlage 5225).

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi