Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 882/2018

Beschluss des Kantonsrates über die Kenntnisnahme der Jahresberichte und den Nachweis der Einhaltung der negativen Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen 2017 der Evangelisch-reformierten Landeskirche, der Römisch-katholischen Körperschaft und der Christkatholischen Kirchengemeinde sowie über die Kenntnisnahme der Jahresbericht 2017 der Israelitischen Cultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde, Antrag an den Kantonsrat

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. September 2018

882. Jahresberichte und Nachweis der Einhaltung der negativen

Erwägungen

Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen 2017 der Evangelisch-reformierten Landeskirche, der Römischkatholischen Körperschaft und der Christkatholischen Kirchgemeinde sowie Jahresberichte 2017 der Israelitischen Cultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde Die Direktion der Justiz und des Innern unterbreitet einen Antrag vom 5. September 2018 über die Kenntnisnahme der Jahresberichte und den Nachweis der Einhaltung der negativen Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen 2017 der Evangelisch-reformierten Landeskirche, der Römisch-katholischen Körperschaft und der Christkatholischen Kirchgemeinde sowie über die Kenntnisnahme der Jahresberichte 2017 der Israelitischen Cultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2018-09- 28; Vorlage 5497).

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli