RRB Nr. 902/2011
Anfrage Susanna Rusca Speck, Michèle Bättig, Zürich, und Markus Späth-Walter, Feuerthalen, betreffend Nutzung der Schulräume an der Ausstellungsstrasse 60 nach dem Auszug der ZHdK, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 134/2011
Sitzung vom 13. Juli 2011
902. Anfrage (Nutzung der Schulräume an der Ausstellungsstrasse 60 nach dem Auszug der ZHdK) Die Kantonsrätinnen Susanna Rusca Speck und Michèle Bättig, Zürich, sowie Kantonsrat Markus Späth-Walter, Feuerthalen, haben am 2. Mai 2011 folgende Anfrage eingereicht: Ab 2013 soll die Zürcher Hochschule der Künste Zürich (ZHdK) die neuen Räumlichkeiten im Toniareal beziehen. Das durch den Wegzug der Hochschule frei werdende Schulgebäude an der Ausstellungsstrasse 60 soll für die gestalterischen Berufschulen zur Verfügung stehen. Das Gebäude ist von Anfang an als Kunstgewerbeschule konzipiert und gestaltet worden. Das im Gebäudekomplex integrierte Museum für Gestaltung ermöglicht für die Ausbildung von gestalterischen und kunsthandwerklichen Berufen wertvolle Beziehungen und Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit. Für eine starke duale Grundbildung und höhere Weiterbildung im Bereich Gestaltung ist das ein bedeutender Vorteil. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche kultur-, bildungs- und finanzpolitische Ziele verfolgt die Regierung mit den Räumlichkeiten, die durch den Wegzug der ZHdK frei werden?
2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass für den Kanton Zürich eine innovative Grund- und Weiterbildung im grafisch-gestalterischen Bereich an diesem Ort prädestiniert ist?
3. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass an diesem Ort ideale Möglichkeiten vorhanden sind, um Synergien – auch aus finanzieller Sicht – zwischen der Berufsschule für Gestaltung und dem Museum für Gestaltung zu entwickeln?
4. Ist der Regierungsrat bereit, das Schulgebäude an der Ausstellungsstrasse 60, das für die gestalterischen und kunsthandwerklichen Berufe konzipiert und gebaut wurde, für ein Kompetenzzentrum Gestaltung in der beruflichen Grund- und Weiterbildung zur Verfügung zu stellen?
5. Was gedenkt der Regierungsrat bei einem allfälligen Umzug der Berufsschule mit den frei werdenden Räumlichkeiten zu tun?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Susanna Rusca Speck und Michèle Bättig, Zürich, sowie Markus Späth-Walter, Feuerthalen, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–4: Die heutige räumliche Situation der Berufsfachschulen im Kreis 5, der sogenannten «Bildungsmeile», ist unbefriedigend. Zum Teil sind Schulen über mehrere Gebäude verteilt und einzelne Gebäude werden von mehreren Schulen genutzt. Ferner erweist sich die Infrastruktur teilweise als unzweckmässig und veraltet. Mit dem Wegzug der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) aus der «Bildungsmeile» werden verschiedene Gebäude und Räumlichkeiten frei. Dies ermöglicht, Mängel in Bezug auf die räumliche Situation der Berufsfachschulen zu beheben. Vor diesem Hintergrund wurde ein gemeinsames Projekt der Baudirektion, vertreten durch das Immobilienamt, das Amt für Raumentwicklung und das Hochbauamt, und der Bildungsdirektion, vertreten durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, zur Erarbeitung einer Immobilien-Teilportfoliostrategie «Berufsfachschulen an der Bildungsmeile» eingeleitet. In diesem Zusammenhang wird die räumliche Situation der Berufsfachschulen an dieser Lage überprüft, um die Nutzung des Schulraumes verbessern zu können. Wie die durch den Wegzug der ZHdK frei werdenden Räumlichkeiten an der Ausstellungsstrasse 60 bzw. im Gebäudeteil am Sihlquai künftig genutzt werden sollen, ist noch offen und wird im Rahmen dieses Projektes geprüft. Zu Frage 5: Im Rahmen des Projekts zur Erarbeitung der Immobilien-Teilportfoliostrategie «Berufsfachschulen an der Bildungsmeile» wird insbesondere auch abgeklärt, inwieweit die durch den Auszug der ZHdK frei werdenden Gebäude und Räumlichkeiten von den Berufsfachschulen genutzt werden können, sodass Mietliegenschaften ausserhalb der «Bildungsmeile» aufgegeben werden können. In diesem Zusammenhang wird ferner geprüft, wie der Mangel an Turnhallen behoben werden kann.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi