RRB Nr. 902/2016
Anfrage Sonja Gehrig, Urdorf, Daniel Sommer, Affoltern a.A., und Bruno Fenner, Dübendorf, betreffend Wirkung von Fördermassnahmen im Energiebereich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 192/2016
Sitzung vom 21. September 2016
902. Anfrage (Wirkung von Fördermassnahmen im Energiebereich) Kantonsrätin Sonja Gehrig, Urdorf, sowie die Kantonsräte Daniel Sommer, Affoltern a. A., und Bruno Fenner, Dübendorf, haben am 6. Juni 2016 folgende Anfrage eingereicht: Im Rahmen von Sparmassnahmen seiner Leistungsüberprüfung 2016 hat der Regierungsrat angekündigt, die Zusicherung für den Grossteil der Fördermassnahmen im Energiebereich ab 1.1.2017 auszusetzen. Seit Anfang Juni wird das nun auch offiziell in der Broschüre «Förderprogramm Energie für energetische Gebäude-Modernisierungen und Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme» auf der Homepage der Baudirektion kommuniziert. Diese Massnahmen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen und MINERGIE-Bauvorhaben wurden seit Jahren vom Kanton gefördert. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Welche Ziele hat der Regierungsrat mit den jeweiligen Fördermassnahmen angestrebt (z. B. Erhöhung des Anteils Minergie-P Bauten bei Ersatzneubauten um xy%)?
2. Wurden diese Ziele erreicht? Wie beurteilt der Regierungsrat die Wirkung dieser Fördermassnahmen (bitte nach einzelnen Massnahmen aufgelistet)?
3. Wenn der Regierungsrat die Förderung heute mit den Erfahrungen aus den letzten Jahren neu ausgestalten könnte, wo würde er seine Schwerpunkte setzen? Was würde er anders bzw. besser machen? Wie könnten die Fördergelder bezüglich der angestrebten Wirkungen noch effektiver eingesetzt werden?
4. In seinem Umweltbericht 2014 schreibt der Regierungsrat: «Der CO2- Ausstoss konnte nicht nur pro Kopf, sondern auch gesamthaft reduziert werden. Dies ist vor allem auf energetische Verbesserungen bei neuen Personenwagen und (Neu-)Bauten zurückzuführen. Bei der Wärmeversorgung von Gebäuden findet ein Wechsel vom Heizöl hin zu Erdgas bzw. zu erneuerbaren Energien und Abwärme statt. Die eingeschlagene Marschrichtung stimmt…» Welchen Beitrag zum Ziel von 2,2 Tonnen CO2/Person bis 2050 haben die einzelnen Massnahmen in den letzten Jahren geleistet? Wie veränderte sich dieser Beitrag mit der Entwicklung des Öl-Preises auf dem Weltmarkt bzw. wurden einhergehend mit dem tiefen Öl-Preis wieder vermehrt Investitionen in fossile Energieträger im Gebäudebereich vorgenommen?
5. Wie viele Arbeitsplätze im Kanton Zürich konnten dank den vermehrten Investitionen in erneuerbare Energieträger und in moderne Gebäudetechnik, die durch die Förderbeiträge ausgelöst wurden, geschaffen werden? Falls es keine Statistik dazu gibt, können Sie eine Schätzung abgeben?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Sonja Gehrig, Urdorf, Daniel Sommer, Affoltern a. A., und Bruno Fenner, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet: Heute sieht die Verordnung vom 30. November 2012 über die Redukbindung der CO2-Abgabe vor. Im Rahmen des Gebäudeprogramms leitet der Bund einen Teil der CO2-Abgabe als Finanzhilfe für Massnahmen zur Verminderung des CO2-Ausstosses bei Gebäuden an die Kantone weiter. Das Gebäudeprogramm ist in zwei Teile gegliedert. Teil A fördert Massnahmen zur verbesserten Wärmedämmung der Gebäudehülle von bestehenden Bauten und Teil B fördert Massnahmen für die Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme. Der Bund stellt den Kantonen für Teil B Globalbeiträge zur Verfügung. Für den kantonalen Beitrag steht dem Kanton der Rahmenkredit 2014–2017 für Subventionen gestützt auf § 16 Abs. 1 des Energiegesetzes (EnerG, LS 730.1) zur Verfügung (Vorlage 5015). Mit einer Änderung der CO2-Verordnung sollen die Rahmenbedingungen des Gebäudeprogramms auf Januar 2017 neu festgelegt werden. Der Bund will damit einer Forderung der Eidgenössischen Finanzkontrolle nachkommen. Künftig sollen die Teile A und B zusammengelegt und der Bund verpflichtet werden, mit jedem einzelnen Kanton eine Programmvereinbarung für Fördergelder abzuschliessen. Für 2017 stehen den Kantonen sowohl ein Sockelbetrag für wärmedämmende Massnahmen an der Gebäudehülle im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl als auch Globalbeiträge zur Verfügung. Mit den Globalbeiträgen sollen energetische Massnahmen im Verhältnis 1:1 finanziell unterstützt werden. Die Streichung der kantonalen Mittel aus dem Budget bedeutet für den Kanton, dass für 2017 lediglich der Sockelbeitrag von voraussichtlich 35 Mio. Franken zur Verfügung steht. Da der Kanton über keine eigenen
Fördermittel verfügt, ist dieser Beitrag vollumfänglich für Massnahmen an der Gebäudehülle entsprechend dem harmonisierten Fördermodell der Kantone vom 21. August 2015 zu verwenden. Vom Zusicherungsstopp sind die Fördertatbestände Minergie-Bonus, Minergie-P- und Minergie-A- Ersatzneubauten, thermische Solaranlagen, Ersatz Elektroheizung durch Erdsonden-Wärmepumpen, Wärmezähler, Direkteinsatz von Erdsonden (ohne Wärmepumpe), grosse Holzheizungen und die Nutzung von Abwärme ab 1. Januar 2017 betroffen. Zu Frage 1: Mit den im EnerG vorgesehenen Fördermassnahmen sollen u. a. die Effizienz der Energieanwendung und die Anwendung erneuerbarer Energien gefördert und im Rahmen des kantonalen Zuständigkeitsbereichs bis 2050 der jährliche CO2-Ausstoss auf 2,2 Tonnen pro Einwohnerin und Einwohner gesenkt werden. Neben den kantonalen Energievorschriften und der Energieplanung soll auch das Förderprogramm zur Zielerreichung beitragen. Der Regierungsrat hat keine zusätzlichen Ziele für das Förderprogramm beschlossen. Zu Frage 2: Über die Lebensdauer der 2015 subventionierten Massnahmen betrachtet, beträgt die Einsparung an CO2-Ausstoss knapp 250 000 t. In der Tabelle sind die CO2-Wirkung für jeden Fördertatbestand und der ausbezahlte Förderbeitrag aufgeführt. Tabelle: Ausbezahlter Förderbeitrag und CO2-Wirkung kumuliert über die Lebensdauer der Fördermassnahmen 2015 Fördermassnahme Ausbezahlter Beitrag CO2-Wirkung CO2-Wirkungsfaktor Minergie-P-Ersatzneubauten 1 574,2 15 615 9,9 Minergie-Sanierungen 3 022,3 30 989 10,3 Automatische Holzfeuerungen 833,5 47 081 56,5 Holz-Wärmenetze 196,8 13 713 69,7 Thermische Solaranlagen 1 254,7 13 315 10,6 Erdsonden-Wärmepumpen 355,8 3 881 10,9 Abwärmenutzung mit Wärmenetz 799,6 30 755 38,5 Nachverdichtung bestehender Wärmenetze 607,6 91 523 150,6 Nachrüstung Wärmezähler 100,4 2 835 28,2 Summe 8 744,9 249 707 28,6
Zu Frage 3: Im März 2016 hat der Bundesrat der Bundesversammlung einen umfassenden Bericht betreffend Wirksamkeit der Förderung zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden vorgelegt. In den Schlussfolgerungen kommt er zur Erkenntnis, dass aufgrund der zunehmend eigen- ständigen Entwicklung im Gebäudebereich (immer strengere Vorschriften) eine Förderung von erneuerbaren Energien mittelfristig hinfällig werde. Der Schwerpunkt der Förderung sei auf die energetische Sanierung des Gebäudeparks zu legen, was insbesondere Massnahmen an der Gebäudehülle wie z. B. die Dämmung der Fassade oder des Dachs betrifft. Ferner wurde festgehalten, dass die Wirkung der Förderung überschätzt wurde, da ein beachtlicher Mitnahmeeffekt bestehe. Unter dem Mitnahmeeffekt sind Massnahmen zu verstehen, die auch ohne den Anreiz der Förderung durchgeführt würden. Dies betrifft insbesondere den Ersatz der Fenster, bei dem auch ohne Fördermittel Produkte mit sehr guten, wärmedämmenden Eigenschaft zum Einsatz kommen. Aufgrund dieser Überlegungen werden auch 2017 Massnahmen an der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse gefördert. Da Förderbeiträge selten neue Projekte auslösen, ist künftig darauf zu achten, dass mit Förderbeiträgen geplante Projekte energetisch verbessert werden. Zu Frage 4: Die Minderung der CO2-Emissionen zwischen 1990 und 2015 betrug im Kanton im Gebäudebereich 1,3 Mio. t CO2. Eine Aufteilung dieser Wirkung nach Vorschriften, Förderbeiträgen des Kantons und anderer Institutionen, steuerlichen Anreizen und Energiepreisschwankungen ist nicht möglich. Erfolgsversprechend ist das Zusammenwirken der verschiedenen Massnahmen. Die tieferen Preise für fossile Energien haben bis anhin keine grösseren Investitionen in fossile Heizungen erkennen lassen. Dies ist vermutlich auch damit zu begründen, dass die Strompreise eine sinkende Tendenz aufweisen und steigende CO2-Abgaben auf fossilen Brennstoffen im Raum stehen. Zu Frage 5: Das Bundesamt für Energie schätzt die Beschäftigungswirkung der kantonalen Förderprogramme für 2014 auf fast 3000 Personenjahre. Von den schweizweit ausgelösten energiebezogenen Mehrinvestitionen von rund 438 Mio. Franken beträgt der kantonale Anteil mit 42 Mio. Franken knapp 10%. Die Schätzung für den Kanton beläuft sich somit auf knapp 300 Personenjahre.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli