RRB Nr. 905/2018
Universität Zürich Irchel, 1. Bauetappe UZI-1, Ertüchtigung Gebäudetechnik, Projektierung Massnahmen der Prioritätsstufe 2, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. September 2018
905. Universität Zürich Irchel, 1. Bauetappe UZI-1, Ertüchtigung Gebäudetechnik (Projektierung Massnahmen der Prioritätsstufe 2, Krediterhöhung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die erste Bauetappe der Universität Zürich-Irchel (UZI-1) wurde von 1973 bis 1979 ausgeführt. Sie umfasst rund zwei Fünftel der Hauptnutzfläche am Standort Irchel. In den Sockelgeschossen sind neben Hörsälen, Kursräumen und Cafeterien grosse Teile der zentralen Gebäudetechnik untergebracht. Der gesamte Campusbetrieb ist von der Funktionstüchtigkeit dieser Anlagen abhängig. Nach über 40-jährigem Gebrauch sind grosse Teile davon am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Das Ausfallrisiko ist erheblich angestiegen und die Versorgungssicherheit ist gefährdet. Ohne Ertüchtigungsmassnahmen werden Betriebsunterbrüche mit entsprechenden Folgen wie Personen- und Umweltgefährdung immer wahrscheinlicher. 2015 wurde daher beschlossen, die Restlebensdauer der gebäudetechnischen Anlagen mittels gezielter Massnahmen für den Zeitraum bis zur Gesamtinstandsetzung zu verlängern. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie zur Gesamtinstandsetzung von UZI-1 wurde im Rahmen einer Vorstudie durch Fachpersonen eine detaillierte Zustandsbeurteilung der Gebäudetechnik-Anlagen durchgeführt, deren Restlebensdauer und Ausfallrisiko abgeschätzt und daraus abgeleitet eine Priorisierung verschiedener Massnahmen vorgenommen. Diese dienen dem Ziel, die Betriebssicherheit der Gebäude für die nächsten 10–15 Jahre bis zur geplanten Gesamtinstandsetzung sicherzustellen. Sie sind in drei Prioritätsstufen unterteilt und werden zeitlich gestaffelt umgesetzt. Mit RRB Nr. 784/2016 wurden in diesem Zusammenhang für Massnahmen der ersten Prioritätsstufe gebundene Ausgaben von Fr. 13 900 000 bewilligt.
B. Projekt Mit den vorliegenden Massnahmen der zweiten Prioritätsstufe soll schwerpunktmässig das Laborgebäude Y13 stabilisiert werden. In allen übrigen Gebäuden von UZI-1 werden nur die nötigsten Massnahmen umgesetzt, die dazu dienen, den Betrieb noch bis zur Gesamtinstandsetzung aufrechtzuerhalten. Zusätzlich ist vorgesehen, in weiteren Bauten bestimmte gebäudetechnische Anlagen instand zu setzen sowie insbeson- dere das Datacenter teilweise zu erneuern und im Gebäude Y34 eine Transformatorenanlage zu ersetzen, wobei diese später an einen anderen Standort verlegt werden kann. In denjenigen Laborgebäuden (Y32, Y34), die nach dem Umzug des Instituts für Chemie 2022 frei werden, sind keine gebäudetechnischen und baulichen Massnahmen geplant. Diese Bauten benötigen bis nach dem Bezug von UZI-5 durch das Institut für Chemie keine Ertüchtigungsmassnahmen.
C. Finanzielles Die gesamten Kosten für die Projektierung sowie die vorgezogene Ausführungsplanung setzen sich wie folgt zusammen: BKP-Nr. Arbeitsgattung ursprünglicher Kredit erhöhter Kredit in Franken in Franken 290 Generalplaner 200 000 546 000 291 Architekt/Gesamtleitung 140 000 326 000 292 Bauingenieur 0 7 000 293 Elektroingenieur 90 000 223 000 294 HLKK-Ingenieur 140 000 587 000 295 Sanitäringenieur 25 000 56 000 296 Spezialisten (Asbest, Brandschutz) 20 000 80 000 298 MSRL-Ingenieur 150 000 262 000 297 Fachkoordination 40 000 70 000 299 LWL-Konzept Trafos 0 190 000 524 Plan- und Papierkosten 5 000 93 000 6 Reserve 80 000 160 000 Total 890 000 2 600 000 Ergänzend zum Projektierungskredit gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 9. November 2017 von Fr. 890 000 ist ein zusätzlicher Projektierungskredit von Fr. 1 710 000 als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG durch den Regierungsrat zu bewilligen. Der gesamte, für die Projektierung sowie die vorgezogene Ausführungsplanung zur Verfügung stehende Kredit beträgt neu Fr. 2 600 000. Die Finanzierung geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Das Vorhaben ist im Budget 2018 nicht enthalten, kann aber innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050 kompensiert werden. Es ist im KEF 2019–2022 mit Fr. 19 000 000 enthalten. Der Abschluss der Projektierung ist für Herbst 2018 geplant, danach wird die Ausführung vorbereitet. Baubeginn ist für Mitte 2019 vorgesehen, die Fertigstellung soll Mitte 2021 erfolgen.
D. Bundesbeiträge Gemäss Art. 54 ff. des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (SR 414.20) besteht für die Projektierung kein Anspruch auf Bundesbeiträge. Für die Umsetzung des Vorhabens besteht dagegen ein Anspruch auf Bundesbeiträge.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektierung der Ertüchtigung Gebäudetechnik der 1. Bauetappe UZI-1 (Massnahmen der Prioritätsstufe 2) am Campus Irchel wird zum Projektierungskredit gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 9. November 2017 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 710 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 600 000.
II. Die Baudirektion wird mit der Projektierung und Vorbereitung zur Ausführung beauftragt.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli