Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 905/2021

Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen, Beibehaltung des Zusatzprotokolls mit dem Kanton Uri, Aufhebung des Zusatzprotokolls mit dem Kanton Schwyz

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021

905. Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit

Erwägungen

im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (Beibehaltung des Zusatzprotokolls mit dem Kanton Uri, Aufhebung des Zusatzprotokolls mit dem Kanton Schwyz) Die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (nachfolgend Vereinbarung, LS 440.6) zwischen den Kantonen Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Zug und Aargau ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Als Standortkantone der überregionalen Kultureinrichtungen hat Zürich mit den Kantonen Aargau, Uri und Schwyz Zusatzprotokolle vereinbart (LS 440.6, Anhänge 3–5). Das Zusatzprotokoll mit dem Kanton Aargau wurde 2018 neu verhandelt; es gilt bis Ende 2024 (Anhang 3, RRB Nr. 927/2018). Gemäss Abs. 2 des Zusatzprotokolls mit dem Kanton Uri (Anhang 4) wird nach Abschluss der 4. Abgeltungsperiode über die Berechtigung und den Umfang der gewährten Reduktion neu verhandelt. Die 4. Abgeltungsperiode geht 2021 zu Ende. Das geltende Zusatzprotokoll hat sich bewährt, weshalb die zuständige Zürcher Regierungsrätin den Vorschlag des Urner Kulturdirektors, dieses für zwei weitere Abgeltungsperioden (d. h. bis Ende 2027) beizubehalten, mit Schreiben vom 13. April 2021 angenommen hat. Daraufhin hat der Regierungsrat des Kantons Uri am 25. Mai 2021 der Verlängerung des bestehenden Zusatzprotokolls um zwei weitere Perioden zugestimmt (Regierungsrat des Kantons Uri, Auszug aus dem Protokoll, Nr. 2021-284 R-102-12). Bei Verlängerung lautet das Zusatzprotokoll der Kantone Zürich und Uri daher neu wie folgt: Anhang 4 zur Vereinbarung Zusatzprotokoll der Kantone Zürich und Uri «Die Kantone Zürich und Uri erklären zu Art. 11 Folgendes: 1 Aufgrund des überregional bedeutenden Angebots im Theater(uri)

reduziert sich die für das Schauspielhaus Zürich errechnete Urner Abgeltung um 15% auf 85%. 2 Nach Abschluss der 6. Abgeltungsperiode gemäss Art. 8 der Vereinbarung wird über die Berechtigung und den Umfang der gewährten Reduktion neu verhandelt.» Diesem Zusatzprotokoll ist zuzustimmen.

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat nach einer dahingehenden Volksabstimmung vom 24. September 2017 die Vereinbarung auf den 31. Dezember 2021 gekündigt; er wird trotzdem einen freiwilligen Beitrag in der bisherigen Höhe aus den Mitteln des Lotteriefonds leisten. Dementsprechend ist das Zusatzprotokoll mit dem Kanton Schwyz auf Ende 2021 aufzuheben.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Zusatzprotokoll der Kantone Zürich und Uri zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen wird zugestimmt. Es ersetzt mit Wirkung ab 1. Januar 2022 das bestehende Zusatzprotokoll.

II. Das Zusatzprotokoll der Kantone Zürich und Schwyz zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen wird auf den 31. Dezember 2021 aufgehoben.

III. Veröffentlichung von Anhang 4 zur Interkantonalen Kulturlastenvereinbarung in der Gesetzessammlung.

IV. Aufhebung von Anhang 5 zur Interkantonalen Kulturlastenvereinbarung in der Gesetzessammlung auf 31. Dezember 2021.

V. Mitteilung an den Regierungsrat des Kantons Uri, Rathausplatz 1, 6460 Altdorf, den Regierungsrat des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 9, Postfach, 6431 Schwyz, die Geschäftsstelle des interkantonalen Kulturlastenausgleichs, Dorfplatz 2, 6371 Stans, sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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