RRB Nr. 907/2025
Anfrage Jeannette Wibmer, Laufen-Uhwiesen, und Mitunterzeichnende betreffend Alarmierung der Bevölkerung in ausserordentlichen Lagen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 268/2025
Sitzung vom 10. September 2025
907. Anfrage (Alarmierung der Bevölkerung in ausserordentlichen Lagen) Kantonsrätin Jeannette Wibmer, Laufen-Uhwiesen, und Mitunterzeichnende haben am 1. September 2025 folgende Anfrage eingereicht: Die Information der Bevölkerung in ausserordentlichen Lagen ist eine Aufgabe, welche sich Bund, Kantone und Gemeinden teilen. Sie stellen diese durch verschiedenste Mittel sicher (Sirenen, «ALERTSWISS»- System, insbesondere über das Mobilfunknetz via App, Informationsverbreitung durch die SRG, Lokalradios und die Schweizerische Depeschenagentur, auch zur Weiterverbreitung durch andere Medien, sowie Notfalltreffpunkte und Lautsprecherwagen in Gemeinden, usw.). Das einzige Notfall-Informationssystem, mit welchem die Bevölkerung auch in Schutzräumen, Tiefgaragen und Mobilfunklöchern sowie an weiteren Orten, an denen viele Signale nicht hinkommen oder zu denen Sirenen nicht durchdringen, störungsfrei informiert werden kann, ist heute das IBBK-System des Bundes zur Information der Bevölkerung in Krisenzeiten (früher UKW77 genannt). Dieses ist in einwandfreiem, regelmässig gewartetem Zustand, milizmässig betreibbar, funktioniert auch bei Stromausfällen und ist weitgehend resistent gegen Cyberangriffe. Ausserdem kann es auch mit jedem handelsüblichen DAB+-Gerät empfangen werden, da heute jedes DAB+-Gerät auch einen UKW-Empfangsteil hat. Trotz dieser technisch unbestreitbaren Vorteile hat der Bund beschlossen, dieses bestehende, gut funktionierende IBBK-System nur noch bis Ende 2026 zu betreiben und danach zurückzubauen, im Klartext: abzustellen und zu zerstören. Das zuständige Bundesamt rät stattdessen, sich bei längeren Stromausfällen ohne Informationsmöglichkeiten zu Notfalltreffpunkten zu begeben. Aber diese Notfalltreffpunkte findet man ausschliesslich auf einer Karte, die auch nur per Internet einsehbar ist. Weitere vergleichbare Alternativen gibt es, wie oben dargestellt, keine. Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage ist dies ein unhaltbarer Zustand. Somit kann ab 1.1.2027 die Bevölkerung im Kanton Zürich in ausserordentlichen Lagen nicht mehr im bisherigen Leistungsumfang umfassend und sicher informiert werden.
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Ist der Regierungsrat über den Entscheid, das Notfall-UKW-Radio (IBBK-System) einzustellen, informiert worden? Wenn ja, was waren (ausser der Kostenfrage) die Begründungen des Bundes und wie ist die Haltung des Regierungsrates dazu?
2. Wie will der Regierungsrat ab 2027 die Alarmierung der Zürcher Bevölkerung in Krisensituationen in einer ausserordentlichen Lage sicherstellen (auch in Schutzräumen, Funklöchern, usw., wo Sirenen nicht hörbar sind und wo es kein Internet gibt)?
3. Wie will der Regierungsrat bei einem Stromausfall in ausserordentlichen Lagen die Zürcher Bevölkerung informieren, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Mobilfunknetz, inkl. ALERTSWISS-App, bei einem Stromausfall nur noch 1 Stunde funktioniert, da der Notstrom für Mobilfunkantennen nur so lange reicht?
4. Falls das UKW-basierte IBBK-System abgeschaltet wird, was für Mehrkosten kommen auf den Kanton zu, mit Blick auf die Blaulichtorganisationen und den Bevölkerungsschutz, wenn die bisherige Qualität der Alarmierung beibehalten werden soll?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Jeannette Wibmer, Laufen-Uhwiesen, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach vorgängigen Absichtserklärungen informierte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) die Öffentlichkeit über die geplante Stilllegung des Systems der Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenlagen (IBBK) bis Ende 2026 mit einem Eintrag auf seiner Webseite vom 7. Juli 2025 (babs.admin.ch/de/radio-de). So haben auch die Behörden davon erfahren. Das BABS begründet die Absicht zur Stilllegung u. a. damit, dass in künftigen Einsatzszenarien eher von kurzen, punktuellen Schutzraumbezügen ausgegangen werden müsse und damit das Notfallradio an Bedeutung verlieren werde. Die verfügbaren Mittel sollten daher in rasche, vielseitige Alarmierungskanäle (u. a. Cell Broadcast, Multikanalsysteme) und in die Weiterentwicklung der Notfalltreffpunkte investiert werden. Der Kanton Zürich fordert vom Bund, dass das System erhalten bleibt und technologisch so erweitert wird, dass es weiterhin als robuste Rückfallebene genutzt werden kann. Die Kantonspolizei ist mit einem entsprechenden Begehren an das BABS gelangt.
Zu Frage 2: Gemäss dem Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (SR 520.1) ist das BABS zuständig für die Systeme für die Alarmierung und Information der Bevölkerung. Der Kanton Zürich ist selbstverständlich bereit, seinen Beitrag zu dieser nationalen Aufgabe zu leisten. Zu Frage 3: Bei einem Stromausfall werden stationäre oder mobile Sirenen als Informationsquelle genutzt. Zudem sind die Notfalltreffpunkte mit redundanten Funknetzsystemen (Polycom) eingerichtet. Zu Frage 4: Der Kanton Zürich hält den Betrieb eines eigenständigen kantonalen Systems für nicht zielführend. Sowohl aus operationellen als auch aus ökonomischen Gründen ist eine schweizweite Lösung anzustreben.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli