Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 909/2021

Beschluss des Kantonsrates über die Festsetzung des Steuerfusses für die Jahre 2022 und 2023, Antrag an den Kantonsrat

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021

909. Festsetzung des Steuerfusses für die Jahre 2022 und 2023

Erwägungen

Die Finanzdirektion unterbreitet einen Antrag vom 20. August 2021 über die Festsetzung des Steuerfusses für die Jahre 2022 und 2023. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2021-09-03; Vorlage 5743).

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli