Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 913/2023

Neue Regionalpolitik, Umsetzungsprogramm 2024-2027, Auftrag, neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2023

913. Neue Regionalpolitik des Bundes: Umsetzungsprogramm 2024–2027

Erwägungen

A. Ausgangslage Am 1. Januar 2008 trat das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik (SR 901.0) in Kraft. Damit sollen Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbskraft strukturschwacher Regionen gestärkt werden, um Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Als Fördermittel sind À-fonds-perdu-Beiträge und zinslose Darlehen vorgesehen. In einem jeweils achtjährigen Mehrjahresprogramm definiert der Bund die Förderschwerpunkte der Neuen Regionalpolitik (NRP). Gestützt darauf erarbeiten die Kantone gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik vierjährige Umsetzungsprogramme, das nächste für 2024 bis 2027. Die Genehmigung der Programme durch den Bund ist Voraussetzung für den Abschluss einer Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton, welche die Einzelheiten der Umsetzung sowie die Förderbeiträge regelt. Der Bund hat das Mehrjahresprogramm 2024 bis 2031 erarbeitet. Es wurde vom Bundesrat im Rahmen der Botschaft zur Standortförderung 2024 bis 2027 gutgeheissen und soll im Herbst 2023 von den eidgenössischen Räten verabschiedet werden. Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten zudem die für die Unterstützung von Kleininfrastrukturen mit À-fonds-perdu-Beiträgen nötige Gesetzesanpassung überwiesen. Das Zürcher Berggebiet wurde als strukturschwache Bergregion in den letzten vier Förderperioden (2008 bis 2023) auf Antrag des Kantons Zürich in das Wirkungsgebiet der NRP aufgenommen. Seit 2020 ist das Zürcher Weinland auf Antrag des Kantons Zürich ebenfalls im Wirkungsgebiet der NRP, da dieses gemäss den Kriterien des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) ebenfalls als strukturschwache Region gilt. In der Umsetzungsperiode 2024 bis 2027 wird der Antrag erneut für das Zürcher Berggebiet und das Zürcher Weinland gestellt. Die Region Zürcher Berggebiet umfasst neben zehn Zürcher Gemeinden auch zwei Gemeinden im Kanton Thurgau (Bichelsee-Balterswil, Fischingen) und eine Gemeinde im Kanton St. Gallen (Eschenbach). Als hauptsächlich betroffener Kanton übernimmt der Kanton Zürich die Programmverantwortung gegenüber dem Bund. Der Kanton Thurgau entrichtete bisher anteilmässig einen Beitrag an das Zürcher Umsetzungs- programm. St. Gallen entrichtete infolge einer Neukonzeption des SG- Umsetzungsprogramms, das auch im eigenen Kanton ausschliesslich Projektfinanzierungen vorsieht, keine Beiträge mehr für die Basisfinanzierung

(Leistungen des Regionalmanagements), konnte jedoch für kantonsübergreifende Projektfinanzierungen angefragt werden. Auch für das Umsetzungsprogramm 2024 bis 2027 standen die betroffenen Kantone im Austausch. Mit dem Kanton St. Gallen soll weiterhin der Austausch auf Projektbasis gepflegt werden und der Kanton Thurgau wird wiederum um finanzielle Beteiligung im bisherigen Umfang ersucht. Dies geschieht im Rahmen eines Projektantrags nach Genehmigung der Programme durch den Bund. Das SECO liess die Wirkung der NRP hinsichtlich Kosten-Nutzen-Verhältnis im Hinblick auf die neue Mehrjahresperiode evaluieren. Die Evaluation kam zum Schluss, dass jeder vom Bund eingesetzte Franken das Fünffache an Investition für die Schweizer Regionen auslöste.

B. Bisherige NRP-Umsetzung Aufgrund der thematischen Ausrichtung des Zürcher Umsetzungsprogramms gemäss der Regionalpolitik des Bundes ist das Amt für Landschaft und Natur (ALN) der Baudirektion für die NRP zuständig und erstattet dem Bund Bericht. Der Verein Standortförderung Zürioberland (SZO), vormals Pro Zürcher Berggebiet, setzte die NRP bis anhin im Auftrag des ALN um. Die vier bisherigen Umsetzungsprogramme sowie die jeweilige Evaluation für die zu Ende gehende laufende Vierjahresperiode waren Gegenstand von RRB Nrn. 865/2007, 1143/2011, 740/2015 und 697/ 2019. Für die erste Umsetzungsetappe von 2008 bis 2011 beteiligte sich der Bund mit 1,05 Mio. Franken und der Kanton mit 1,5 Mio. Franken À-fondsperdu-Beiträgen. Aufgrund der guten Wirkung, die das erste NRP-Umsetzungsprogramm entfaltet hat, wurden diese Beiträge für die zweite Umsetzungsetappe 2012 bis 2015 auf 1,6 Mio. Franken (Bund) bzw. 2,01 Mio. Franken (Kanton) erhöht. In der dritten Umsetzungsperiode beteiligte sich der Bund mit 1,56 Mio. Franken und der Kanton mit 2,4 Mio. Franken, in der vierten belief sich der Bundesanteil auf 1,96 Mio. Franken und derjenige des Kantons auf 2,672 Mio. Franken. Bis Juli 2023 muss dem Bund in Form eines provisorischen Schlussberichts über die vierte Vierjahresperiode 2020 bis 2023 umfassend Bericht erstattet werden. Die wichtigsten Erkenntnisse der Umsetzungsschwerpunkte 2020 bis 2023 lassen sich bereits jetzt aufzeigen:

Schwerpunkt Tourismus: Höhere Wertschöpfung im Tourismus durch die Förderung wettbewerbsfähiger Destinationen und die Unterstützung des Strukturwandels im Tourismus. Die Vernetzung der touristischen Akteurinnen und Akteure führte zu neuen Kooperationen, Angeboten und Produkten. Weiterbildungen für die touristischen Betriebe ermöglichten die Erweiterung ihres Knowhows und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. In beiden Regionen wurden strukturelle Anpassungen vorgenommen. Im Berggebiet wurde der Verein Zürioberland Tourismus in den neu gegründeten Verein Standortförderung Zürioberland übergeführt, der auch die Rolle als Destinationsmanagement-Organisation übernahm. Mit der Kompetenzstelle Tourismus und Freizeit verfügt nun auch das Weinland über eine professionelle Anlaufstelle für Gästeinformation, Angebotsentwicklung und Vernetzung der Leistungsträger. Das Weinland konnte sich verstärkt als Ausflugsregion positionieren und bildet unter anderem Teil des interkantonalen NRP-Projekts «Rheinwelten». Trotz einigen – durch die Coronapandemie verursachten – Verzögerungen bei der Umsetzung des Programms (z. B. bei der Entwicklung des Mountainbikeangebotes im Zürcher Berggebiet) und neuen Herausforderungen hinsichtlich touristischer Hotspots (Parkplatzproblematik) konnten viele Projekte umgesetzt werden. Schwerpunkt Regionalprodukte: Steigerung der regionalen Wertschöpfung durch Vermarktung von Regionalprodukten und Stärkung ihrer Funktion als Botschafter in den Agglomerationen und Städten. Im Zürcher Berggebiet wurde aus dem Regionalprodukte-Label «natürli Zürioberland» die neue Marke «us em Zürioberland» entwickelt und damit eine Markenschärfung erreicht. Dass dies wichtig war, zeigt u. a. die Tatsache, dass die Produzierenden die neue Marke übernahmen und auch der neuen Organisation SZO beitraten. Im Zürcher Weinland funktionierte die Zusammenarbeit mit den Verbänden (z. B. Weinbauverein, Bauernverband) in der Region gut und es konnten Hofläden und Produkte in die touristische Angebotsgestaltung integriert werden. Im Zürcher Weinland hat sich der direkte Aufbau einer Regionalproduktmarke und das Schaffen von Verkaufskanälen, wie es im Umsetzungsprogramm 2020 bis 2023 vorgesehen war, als zu ambitioniert herausgestellt. Grundlagenarbeiten wie beispielsweise der Aufbau des Netzwerks

bedürfen mehr Zeit als erwartet. Diesbezüglich konnten gleichwohl wertvolle Grundsteine gelegt werden. Im Berggebiet gab es eine Verzögerung beim Sortimentsausbau, da zuerst der Zertifizierungsablauf vereinfacht und digitalisiert wurde. Mit der Entwicklung und Implementierung des IT-Systems echtregional.swiss hat die SZO eine Lösung geschaffen, die künftig schweizweit von verschiedenen Regionalmarken genutzt wird.

Ruhelandschaft: Das Zürcher Berggebiet ist als Ort für Ruhe, Zeit und Gesundheit positioniert und kann daraus regionale Wertschöpfung generieren. Der Schwerpunkt Ruhelandschaft wurde nur im Zürcher Berggebiet geführt. Es wurden Akteurinnen und Akteure identifiziert, die über ein naturnahes (Erholungs-)Angebot verfügen. Auch wurde ein Konzept zur Definition von Ruhelandschaftsangeboten entwickelt. Das Angebot «Corporate Volunteering» wurde neu konzipiert und bereits nachgefragt und gebucht. Die landschaftlichen Werte der Region wurden zudem in der neuen Standortmarke Zürioberland verankert. Es zeigte sich, dass das Thema Ruhelandschaft gemeinsam mit dem Tourismus betrachtet werden muss (vgl. sanfter Tourismus). Zudem ist der Begriff Ruhelandschaft nach wie vor schwer greifbar. Der Schwerpunkt wird daher nicht mehr in dieser Form weitergeführt. Regionales Innovationssystem Ost: Unternehmen sind innerhalb der Region vernetzt und entwickeln wettbewerbsfähige Prozess- und Produktinnovationen. Zentrales Element der NRP-Umsetzung sind die regionalen Innovationssysteme (RIS). Die RIS sind überkantonal aufgebaut und fördern die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der KMU, indem sie koordinierte Unterstützungsangebote und Dienstleistungen in den Bereichen Information, Beratung oder Vernetzung anbieten. Zudem bündeln sie andere, bereits bestehende Förderangebote und vermitteln KMU bei Bedarf an andere Förderstellen. Der Kanton Zürich bildet mit den Kantonen Thurgau (Lead), Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen und St. Gallen das RIS Ost. Die operative Leitung liegt bei der operative Geschäftsstelle INOS. Das RIS Ost wurde in den letzten Jahren erfolgreich weiterentwickelt. Im Kanton Zürich beteiligte sich daran die Region Zürcher Berggebiet als Point of Entry (PoE). Die SZO konnte sich als regionale Anlaufstelle für Wirtschafts- und Standortfragen positionieren, wodurch sie ihre Rolle als PoE in Zukunft noch besser wahrnehmen kann. Die Zusammenarbeit mit LignumOst (Netzwerkorganisation zur Förderung der regionalen Holzwertschöpfungskette) funktionierte gut. Neu konnten zudem die thematischen Plattformen «Wirtschaften in Kreisläufen», «Exzellenz in Lieferketten» und

«Nachhaltige Kunststoffe» lanciert werden. Die Mehrwerte und Angebote von INOS sollen auch künftig im erfolgreichen Instrument der Unternehmensgespräche kommuniziert werden. Diese dienten der Vernetzung der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Know-how-Erweiterung in zukunftsrelevanten Themen.

Regionalmanagement: Zwei Regionalmanagements gewähren eine effiziente Umsetzung der NRP und befähigen Akteure, Projekte im Sinne der NRP-Strategie umzusetzen. Die bedürfnisorientierte und wirkungsvolle Arbeit der vergangenen NRP-Perioden, die kontinuierliche Verbesserung der Dienstleistungsqualität und der Ausbau der internen Fachkompetenzen zahlte sich aus. Im Zürcher Weinland konnte mit dem Verein ProWeinland das Regionalmanagement erfolgreich aufgebaut und positioniert werden. Im Zürcher Berggebiet konnten die Organisationsstrukturen vereinfacht und die Aufgaben durch die Gründung des Vereins Standortförderung Zürioberland konsolidiert werden. Das Verständnis der Gemeinden für den Nutzen des NRP-Instrumentes wuchs durch den regelmässigen Austausch. So sind sowohl viele Anfragen von Akteurinnen und Akteuren sowie Gemeinden als auch durch externe Trägerschaften eingereichte Projektanträge an das Regionalmanagement zu verzeichnen. Solche extern geführten Projekte sollen in der nächsten Periode verstärkt unterstützt werden. Die in den Leistungsvereinbarungen mit den beiden Regionen definierten Aufgaben wurden vertragsgemäss erfüllt und umgesetzt. Detailliertere Aussagen zu den Resultaten und Erkenntnissen aus der Umsetzungsperiode 2020 bis 2023 sind im vorliegenden Umsetzungsprogramm 2024 bis 2027 zu finden. Aus Sicht des Kantons ergibt sich eine insgesamt positive Bilanz für die vierte Vierjahresperiode: Die Mittel wurden – trotz den durch die Coronapandemie verursachten Verzögerungen – zielgerichtet und wirkungsvoll eingesetzt und eine nachhaltige Förderung der beiden strukturschwachen Zürcher Regionen konnte erreicht werden. Die hohe Wirksamkeit des Zürcher Programms wurde vom SECO bestätigt.

C. Umsetzungsprogramm 2024–2027 Ende 2023 läuft das vierte Umsetzungsprogramm des Kantons Zürich aus. Damit das Zürcher Berggebiet und das Zürcher Weinland wiederum mit NRP-Fördermitteln unterstützt werden können, muss dem Bund bis am 31. Juli 2023 ein neues Umsetzungsprogramm unterbreitet werden. Das vom Bund erarbeitete Mehrjahresprogramm 2024 bis 2031 zeichnet sich dadurch aus, dass ein verstärkter Fokus auf Nachhaltigkeit gelegt wird. Daneben sind neu als Folge der Coronapandemie auch vermehrt Projekte zur Stärkung der lokalen Wirtschaft vorgesehen, wohingegen in den früheren Perioden den NRP-Projekten immer ein «Export»-Charakter zugrunde lag. Die für das NRP-Gebiet im Kanton Zürich weiterhin massgebende kantonale Entwicklungsstrategie enthält der kantonale Richtplan. Dieser teilt das Zürcher Berggebiet und das Zürcher Weinland überwiegend den Handlungsräumen Kultur- und Naturlandschaften zu. Zudem wird darin festgelegt, dass die Siedlungsentwicklung künftig zu 80% in den Stadt- und urbanen Wohnlandschaften stattfinden soll. Für das Zürcher Berggebiet und das Zürcher Weinland mit ihren hohen Landschafts- und Naturwerten bietet dies die langfristige Perspektive, sich als lebendige Komplementärräume zu den Ballungszentren zu positionieren. Dies trägt dazu bei, dass der Kanton Zürich auch langfristig über eine Vielzahl unterschiedlicher Landschaften verfügt, was einen wichtigen Faktor seiner Standortqualität darstellt. Der Entwicklungspfad zu solchen komplementären Qualitätsräumen wird unter dem Titel «Perspektiven ohne Siedlungswachstum» in der Langfristigen Raumentwicklungsstrategie des Regierungsrates (LaRES, RRB Nr. 1377/2014) definiert, die auch im Umsetzungsprogramm 2024 bis 2027 weiterhin als Orientierungsrahmen und Grundlage dient. Das neue Umsetzungsprogramm nimmt zudem Bezug auf die Thematik der Kreislaufwirtschaft, die neu in die Kantonsverfassung (LS 101) aufgenommen wurde (Art. 106a; Volksabstimmung vom 25. September 2022). Zudem passt es thematisch zum Leitbild nachhaltige Ernährung (RRB Nr. 1319/2022) sowie zu den Erkenntnissen zum Agro-Food-Ökosystem des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (Studie vom Februar 2023 der Standortförderung Kanton Zürich). Durch die verstärkte Ausrichtung auf Nachhaltigkeit können allfällige Zielkonflikte insbesondere im Bereich Tourismus minimiert werden. Themen wie die Inwertsetzung von

Biodiversität sowie Besucherlenkung können verstärkt gefördert werden. Vor diesem Hintergrund und aufbauend auf den Erkenntnissen und Erfolgen der bisherigen NRP-Umsetzung, den landschaftlichen Qualitäten und den intakten land- und forstwirtschaftlichen Strukturen werden für das Umsetzungsprogramm 2024 bis 2027 die bewährten Handlungsachsen beibehalten, jedoch die Schwerpunkte teilweise neu gebündelt bzw. geschaffen und noch stärker an Bundesvorgaben angelehnt. Sie werden wie folgt definiert: Tourismus Höhere Wertschöpfung durch die Förderung wettbewerbsfähiger Destinationen. Die NRP-Regionen im Kanton Zürich verfügen aufgrund ihrer Nähe zu den Ballungsgebieten im Kanton Zürich und ihrer hohen Landschafts- und Naturwerte über viel Potenzial als Naherholungsgebiete und Ausflugsregionen. Die NRP soll weiterhin darauf hinwirken, das Berggebiet und das Weinland als Destinationen für Ausflüge von einem bis zwei Tagen zu positionieren und dadurch mehr Wertschöpfung in den Regionen zu generieren. Dies soll primär über Angebotsentwicklung, die Vernetzung der touristischen Leistungsträger oder auch die stete Steigerung in qualitativer Hinsicht erfolgen. Eine erfolgreiche Positionierung bedingt zudem ein professionelles touristisches Management und einen zeitgemässen Auftritt beider Regionen. Gestützt auf die Erfahrungen des bisherigen Schwerpunkts Ruhelandschaft fliessen Themen wie Ruhe, Gesundheit und störungsfreie, reizarme Landschaften neu in die touristische Angebotsentwicklung ein. Industrie und Dienstleistungen Die bisherigen Schwerpunkte Regionalprodukte und RIS werden analog dem Mehrjahresprogramm des Bundes neu zu «Industrie und Dienstleistungen» gebündelt und mit dem Thema der Kreislaufwirtschaft ergänzt. Industrie und Dienstleistungen, Teil Regionalprodukte und Kreislaufwirtschaft: Steigerung der regionalen Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch Entwicklung und Vermarktung von Regionalprodukten und Stärkung ihrer Funktion als Botschafter in den Agglomerationen und Städten. Steigerung der regionalen Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit durch das Schliessen regionaler Kreisläufe entlang von Wertschöpfungsketten sowie die Nutzung von Potenzialen der nachhaltigen Produktion. Mit Blick auf den starken Primärsektor in den beiden NRP-Regionen

kommt den Regionalprodukten weiterhin eine wichtige Rolle zu. Sie tragen durch den Verkauf direkt zur Steigerung der Wertschöpfung in den Regionen bei und wirken gleichzeitig als Botschafter für die Regionen. In Zukunft sollen die Schwerpunkte Regionalprodukte und Tourismus noch stärker verknüpft und die Produkte «erlebbar» gemacht werden. Industrie und Dienstleistungen, Teil Regionales Innovationssystem (INOS) Förderung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der KMU. Für die RIS-Umsetzung wurde unter dem Lead des Kantons Thurgau ein separates Umsetzungsprogramm 2024 bis 2027 erarbeitet. Dieses sieht analog den Bundesvorgaben folgende Interventionsbereiche vor: Steuerung und Entwicklung des RIS, PoE (Anlaufstelle und Bedarfsanalyse), Coaching (Unterstützung für Produkt- und Prozessinnovationen), überbetriebliche Plattformen (Cluster, Netzwerkveranstaltungen), thematische Vertiefungen sowie Kooperationsprojekte (zwischen zwei RIS oder weiteren Förderinstrumenten). Das Berggebiet wird sich in ähnlichem Umfang wie bisher an diesem interkantonalen Programm beteiligen. Das Weinland wird die Grundlagen erarbeiten, um ab 2028 ebenfalls Teil des Ostschweizer RIS zu werden, mit dem Ziel, dass die Weinländer KMU von diesen Fördermöglichkeiten profitieren können.

Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsraum Wettbewerbsfähigkeit der Regionen als Lebens- und Wirtschaftsraum ausbauen. Steigerung der regionalen Wertschöpfung durch Inwertsetzung von kulturellem Erbe und ungenutzten Potenzialen. Im Vorfeld zur Erarbeitung des Umsetzungsprogramms wurden, moderiert durch die beiden Regionalmanagements, in beiden Regionen Workshops und Gespräche mit den betroffenen Gemeinden durchgeführt. Diese zeigten, dass die Gemeinden mit einer zunehmenden Überalterung, Anonymität und Individualisierung konfrontiert sind. Als Folge dieser Erkenntnisse wurde dieser neue Schwerpunkt in Abstimmung mit den Bundesvorgaben zur Förderung der lokalen Wirtschaft konzipiert. Um die Wohnbevölkerung und den Fachkräftepool in den Regionen stabil zu halten und damit auch attraktiv als Unternehmensstandort zu bleiben, ist es wichtig, die Entwicklung der Regionen ganzheitlich und nachhaltig zu denken. Es gilt, regionseigene Potenziale (z. B. Industrie- und Baukultur) besser zu nutzen, identitätsstiftende Elemente sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, soziale Innovationen voranzutreiben und damit die Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsstandort zu verbessern und die lokale Wirtschaft zu stärken. Das regionseigene Potenzial soll besser ausgeschöpft werden, z. B. indem innovative und qualitätsvolle Um- oder Zwischennutzungskonzepte für leerstehende Gebäude, Räume und Flächen realisiert werden, die zum Wohnen, Arbeiten oder für attraktive Freizeitangebote für die Bevölkerung und Gäste genutzt werden können. Regionalmanagement Zwei Regionalmanagements gewähren eine effiziente Umsetzung der NRP und befähigen Akteure, Projekte im Sinne der NRP-Strategie umzusetzen. Die NRP wird im Leistungsauftrag von den beiden Regionalmanagements SZO und ProWeinland umgesetzt. Diese kennen die Bedürfnisse und Herausforderungen der Regionen und die wichtigen Akteurinnen und Akteure am besten und ermöglichen so eine schlanke und bedürfnisorientierte Umsetzung. Neben ihrer Rolle als Entwicklungsmotoren, die Handlungsbedarf orten und gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren Lösungen entwickeln, ist es auch Aufgabe der Regionalmanagements, die Akteurinnen und Akteure ihrer Region über die NRP zu informieren und zu befähigen, selbst Projekte im Sinne des Umsetzungsprogramms zu initiieren und umzusetzen. Der Kanton selbst vergibt wie

bisher direkt keine Förderbeiträge (ausser Darlehen) und beschränkt sich auf Koordination, Vernetzung, Controlling sowie die Kommunikation mit dem Bund.

Fazit Die Stärke des neuen Umsetzungsprogramms liegt weiterhin darin, dass es auf Kontinuität setzt und sich in die langfristigen kantonalen Entwicklungsstrategien einfügt. Zusammen mit bereits implementierten Sektoralpolitiken wirkt es darauf hin, dass das Zürcher Berggebiet und das Zürcher Weinland als lebendige Komplementärräume zu den Ballungszentren erhalten bleiben und sich weiterentwickeln können. Durch die geplanten Massnahmen werden diese peripheren, strukturschwachen Gebiete bei ihren Herausforderungen unterstützt und die lokalen Wertschöpfungsketten gestärkt. Mit Ausnahme der Beteiligung an RIS partizipieren beide Regionen an allen Schwerpunkten. Die Mittelzuteilung, die bis anhin stark unterschiedlich war, wird im neuen Programm ausgeglichen, was zu einer Erhöhung der Mittel führt. Mit beiden Regionen erstellt der Kanton Leistungsaufträge, die sich auf die Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton stützen. Darin werden die Aufgaben der beiden Vereine ergänzend zu den Ausführungen im Umsetzungsprogramm definiert. Sie umfassen im Wesentlichen die laufende Sicherstellung, dass die Meilensteine der Vertragsziele gemäss den Wirkungsmodellen erreicht werden, dass die finanziellen Mittel zweckbestimmt und gemäss Budget eingesetzt werden, das halbjährliche Reporting gegenüber dem Kanton, die Projektadministration sowie die Auskunft über die Tätigkeiten der Vereine (Jahresberichte).

D. Regionalentwicklung im weiteren Sinn und rechtliche Grundlagen Die NRP ist ein Instrument der Regionalentwicklung mit klarem Fokus auf ökonomische Wertschöpfungssteigerung. Projekte, die den definierten NRP-Kriterien entsprechen, werden vom Bund mit Beiträgen unterstützt, sofern der Kanton eine Äquivalenzfinanzierung von mindestens 50% leistet (Art. 16 Bundesgesetz über Regionalpolitik). Projekte, die nicht allen NRP-Kriterien entsprechen, aber für das Umsetzungsprogramm dennoch wichtig und zielführend sind, müssen vom Kanton allein finanziert werden. Dies schlägt sich in einem höheren Kantonsbeitrag nieder, was auch in den bisherigen Umsetzungsprogrammen der Fall war. Die bisherige Ausrichtung kantonaler Beiträge nach NRP stützte sich auf das Bundesgesetz über Regionalpolitik und die entsprechenden Regierungsratsbeschlüsse. Im kantonalen Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz wird in § 3 Abs. 1 lit. c eine gesetzliche Grundlage für die kantonalen Staatsbeiträge nach NRP geschaffen. Die entsprechende Gesetzesvorlage wurde am 10. Mai 2023 vom Regierungsrat beschlossen (Vorlage 5908).

E. Kosten Für das Umsetzungsprogramm 2024–2027 ist mit Kosten (À-fonds-perdu-Beiträge) von Fr. 6 212 000 zu rechnen. Beim Bund werden Fr. 2 400 000 beantragt. Der Kantonsanteil beträgt Fr. 3 112 000, womit Art. 16 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik erfüllt ist. Der Kanton Thurgau wird um die bisherige Beteiligung von Fr. 70 000 ersucht. Es wird von Projektbeiträge des Kantons St. Gallen von Fr. 30 000 ausgegangen. Die verbleibenden Fr. 600 000 werden von den Gemeinden im Wirkungsperimeter finanziert. Neben den À-fonds-perdu-Beiträgen werden Fr. 400 000 als Darlehen – davon je Fr. 200 000 von Bund und Kanton – bereitgestellt. Die Darlehen werden nach Art. 7 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik auf Gesuch hin zur Unterstützung von Infrastrukturvorhaben zinslos und mit einer Rückzahlungsfrist von höchstens 25 Jahren gewährt. Der Verzicht auf die Zinseinnahme von jährlich Fr. 1500 (0,75% pro Jahr) während 25 Jahren, insgesamt Fr. 37 500, ist nach § 29 Abs. 1 lit. e der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 34 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) zu bewilligen. Der kantonale Gesamtbetrag von Fr. 3 349 500, davon Fr. 3 112 000 als Subvention gemäss § 3 Abs. 3 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) und Fr. 200 000 als Darlehen sowie Fr. 37 500 als Einnahmeverzicht, ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, in den Planjahren 2024 bis 2027 für das Umsetzungsprogramm eingestellt. Die kantonale Finanzierung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Umsetzungsprogramm durch den Bund genehmigt wird und die im Gesetz über Regionalpolitik vorgesehene Programmvereinbarung zwischen dem SECO und der Baudirektion zustande kommt. Die Bundesbeiträge wiederum sind an den gesicherten Äquivalenzbeitrag des Kantons gebunden. À-fonds-perdu-Beiträge (in Franken) 2024 2025 2026 2027 Total Bund (ohne RIS) 538 750 538 750 538 750 538 750 2 155 000 Kanton ZH (ohne RIS) 717 500 717 500 717 500 714 500 2 867 000 Bund (Teil RIS) 61 250 61 250 61 250 61 250 245 000 Kanton (RIS) 61 250 61 250 61 250 61 250 245 000 Kantone (SG und TG) 25 000 25 000 25 000 25 000 100 000 Gemeinden Weinland 25 000 25 000 25 000 25 000 100 000 Gemeinden Berggebiet 125 000 125 000 125 000 125 000 500 000 Total 1 553 750 1 553 750 1 553 750 1 550 750 6 212 000

Darlehen (in Franken) 2024 2025 2026 2027 Total Bund 50 000 50 000 50 000 50 000 200 000 Kanton ZH 50 000 50 000 50 000 50 000 200 000 Total 100 000 100 000 100 000 100 000 400 000

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird beauftragt, das NRP-Umsetzungsprogramm 2024–2027 im Sinne der Erwägungen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einzureichen.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, bei der aus dem Umsetzungsprogramm 2024–2027 hervorgehenden Programmvereinbarung mit dem SECO die Interessen des Kantons Zürich wahrzunehmen.

III. Die Baudirektion wird beauftragt, Leistungsvereinbarungen mit der Standortförderung Zürioberland und ProWeinland für die Umsetzung der NRP in der Region Zürcher Berggebiet bzw. Zürcher Weinland für die Periode 2024 bis 2027 abzuschliessen.

IV. Für das NRP-Umsetzungsprogramm 2024–2027 wird ein Staatsbeitrag als neue Ausgabe von höchstens Fr. 3 349 500, davon Fr. 3 112 000 als Subvention zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 200 000 als Darlehen zuzüglich des Einnahmeausfalls von Fr. 37 500, insgesamt Fr. 237 500, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, bewilligt. Die Ausgabenbewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Programmgenehmigung durch den Bund und der Zusicherung des Bundesbeitrags.

V. Mitteilung an die Standortförderung Zürioberland, Bahnhofstrasse 13, Postfach 161, 8494 Bauma, ProWeinland, Weinlandstrasse 12, 8451 Kleinandelfingen, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli