RRB Nr. 919/2018
Motion Silvia Rigoni, Zürich, Martin Neukom, Winterthur, und Edith Häusler, Kilchberg, betreffend raumplanerische Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 187/2018
Sitzung vom 26. September 2018
919. Motion (Raumplanerische Massnahmen zur Anpassung
Erwägungen
an den Klimawandel) Kantonsrätin Silvia Rigoni, Zürich, Kantonsrat Martin Neukom, Winterthur, und Kantonsrätin Edith Häusler-Michel, Kilchberg, haben am 25. Juni 2018 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Anpassung des Planungs- und Baugesetzes sowie eine Anpassung des kantonalen Richtplans vorzulegen, damit Mensch, Natur und Infrastruktur von den zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels geschützt werden. Insbesondere sollen dabei auch planungsrechtliche Möglichkeiten geschaffen werden für die Gemeinden, welche sich der jeweiligen lokalen Herausforderungen des Klimawandels stellen müssen. Begründung: Der Klimawandel schreitet voran und dessen Auswirkungen sind global so wie auch in der Schweiz bereits heute spürbar. Die zukünftige Erwärmung hängt sehr stark davon ab, wie sich die zukünftigen Treibhausgas-Emissionen entwickeln werden. Selbst mit dem optimistischsten Emissionsszenario (starke, globale Reduktion der Emissionen, RCP2.6, IPCC) wird die Temperatur noch weiter ansteigen. Folglich muss sich der Kanton für verschiedene Gefahren und Risiken wappnen, und es ist allerhöchste Zeit, sich mit wirksamen Massnahmen gegen die Folgen des Klimawandels zu schützen. Je nach Region ist der Kanton unterschiedlich vom Klimawandel betroffen: Verstärkte Hitzebelastung, zunehmende Trockenheit, steigendes Hochwasserrisiko, erhöhte Sturm- und Hagelaktivität, abnehmende Hangstabilität, Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität und der Veränderung von Lebensräumen wie Flora und Fauna. Die Folgen des Klimawandels sind in den verschiedenen Kantonsgebieten unterschiedlich zu gewichten. Das aktuelle Planungs- und Baugesetz ist nicht auf diese drohenden Beeinträchtigungen ausgerichtet. Es stammt aus einer Zeit, in welcher die Folgen des Klimawandels noch nicht bekannt waren. Punktuell verunmöglicht das geltende Gesetz den Gemeinden, griffige Massnahmen gegen lokale Gefahren umzusetzen. So ist beispielsweise erlaubt, Freiflächen zu unterbauen, was das Anpflanzen von grossen Bäumen verunmöglicht. Genau das wäre hingegen für die Kühlung im Sommer wichtig. Des Weiteren macht das PBG auch keine Vorschriften für Durchlüftungsachsen in dicht besiedelten Gebieten.
Das Bundesamt für Umwelt erarbeitet seit einiger Zeit Grundlagen und Massnahmenpläne, welche den Kantonen und Gemeinden wertvolle Informationen für die Anpassung an den Klimawandel geben. Seit Kurzem stehen detaillierte Klimaanalysekarten für den Kanton Zürich zur Verfügung, welche auf besonders gefährdete Gebiete hinweisen. Mit diesen Informationen und Empfehlungen ist der Kanton Zürich gut gerüstet, das Planungs- und Baugesetz mit der notwendigen zeitlichen Priorität anzupassen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion Silvia Rigoni, Zürich, Martin Neukom, Winterthur, und Edith Häusler-Michel, Kilchberg, wird wie folgt Stellung genommen: Mit den aktuellen Legislaturzielen hat der Regierungsrat beschlossen, Massnahmenpläne zur Verminderung der Treibhausgase und zur Anpassung an den Klimawandel festzusetzen. Unter der Federführung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) wird derzeit ein Massnahmenplan «Anpassung an den Klimawandel» erarbeitet, der auch die für das Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) vorrangig relevante Thematik der Hitzebelastung im Siedlungsraum behandelt. Insbesondere werden im Rahmen der Massnahme K1 «Förderung lokalklimaangepasster Stadtentwicklung in Planungsinstrumenten und Rechtsgrundlagen» kantonale Planungsinstrumente und Rechtsgrundlagen – im Hinblick auf Hindernisse sowie Möglichkeiten für die Förderung einer klimaangepassten Siedlungs- und Freiraumentwicklung – überprüft und geeignete Anpassungsvorschläge erarbeitet. Weiter werden mit der Massnahme K2 «Umsetzung der Planhinweiskarte Lokalklima in der Richtplanung» die Erkenntnisse aus den kürzlich publizierten Klimaanalysekarten mittels geeigneter, stufengerechter Vorgaben im Rahmen der kantonalen Richtplanung umgesetzt. Dabei liegen wichtige Schwerpunkte auf der räumlichen Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten und Durchlüftungsbahnen sowie auf möglichen Koordinationshinweisen zur Verbesserung des Lokalklimas in nachgelagerten Planungsinstrumenten. Der Massnahmenplan «Anpassung an den Klimawandel» ist ein Schritt auf dem Weg zu einem für die Folgen des Klimawandels gewappneten Kanton Zürich. Ziel ist es, einen geeigneten Anpassungspfad zu beschreiten, auch wenn heute die künftige Intensität des Klimawandels noch nicht genau bekannt ist. Dieser Massnahmenplan bündelt die klimarelevanten Aktivitäten des Kantons Zürich und dient als Instrument, um die Herausforderungen des Klimawandels gezielt und koordiniert anzugehen.
Somit werden wesentliche Stossrichtungen der Motion mit dem Massnahmenplan bereits aufgegriffen, allerdings mit der Strategie, den Anpassungsbedarf nicht nur des PBG, sondern aller geeigneten Instrumente zu überprüfen. Weil die wesentlichen Stossrichtungen der Motion mit dem Massnahmenplan «Anpassung an den Klimawandel» bereits aufgegriffen wurden, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 187/ 2018 nicht zu überweisen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli