Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 924/2017

Werkhofgebäude Neukirchhof, Bülach, Neubau, Planungsleistungen Generalplaner, Vergabeerhöhung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Oktober 2017

924. Werkhofgebäude Neukirchhof, Bülach, Neubau

Erwägungen

(Vergabeerhöhung Generalplanerleistungen) Mit RRB Nr. 602/2017 wurde für den Neubau des Werkhofgebäudes in Bülach für das Tiefbauamt eine gebundene Ausgabe zur Erhöhung des Projektierungskredits von Fr. 1 350 000 auf insgesamt Fr. 1 500 000 bewilligt. Die Planungsleistungen Generalplaner wurden im Rahmen der Bewilligung des Projektierungskredits mit Verfügung des Hochbauamts vom 27. Februar 2017 an die ARGE Felgendreher Olfs Köchling GmbH / Jaeger Baumanagement AG, Gewinnerin des Projektwettbewerbs im offenen Verfahren, zum Betrag von Fr. 122 000 vergeben. Mit der Erhöhung des Projektierungskredits kann die Projektierung fortgesetzt werden. Die Auftragssumme des Generalplaners für die gesamte Projektierung des Bauvorhabens beläuft sich gemäss Grobkostenschätzung auf Fr. 881 281 und kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 1 100 000 erhöhen. Gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. i der Submissionsverordnung ist die Vergabesumme der Planungsleistungen Generalplaner auf Fr. 1 100 000 zu erhöhen. Die Vergabesumme ist durch den Projektierungskredit (RRB Nr. 602/ 2017) gedeckt. Die Ausgaben für das Jahr 2017 sind im Budget 2017 mit Fr. 600 000 enthalten. Die Ausgaben für das Jahr 2018 sind im Budgetentwurf 2018 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Betrag der Vergabe an die ARGE Felgendreher Olfs Köchling GmbH / Jaeger Baumanagement AG, Zürich, gemäss RRB Nr. 602/2017 wird für die Planungsleistungen Generalplaner betreffend die Projektierung des Neubaus Werkhofgebäude Neukirchhof in Bülach von Fr. 122 000 auf Fr. 881 281 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 1 100 000 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.

III. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli

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