Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 924/2025

Anfrage Leandra Columberg, Dübendorf, und Mitunterzeichnende betreffend Stärkung der Bildungs- und Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen im Rahmen der Integrationsagenda Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 169/2025

Sitzung vom 17. September 2025

924. Anfrage (Stärkung der Bildungs- und Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen im Rahmen der Integrationsagenda Zürich) Kantonsrätin Leandra Columberg, Dübendorf, und Mitunterzeichnende haben am 26. Mai 2025 folgende Anfrage eingereicht: Die Integrationsagenda Zürich (IAZH) verpflichtet sich zur chancengleichen Förderung der Geschlechter. Dennoch zeigt sich auch im letzten Monitoringbericht über das Jahr 2023 – wie schon in den Berichten der Vorjahre –, dass geflüchtete Frauen in den Angeboten zur allgemeinen Bildung und Arbeitsmarktintegration weiterhin deutlich untervertreten sind. In Angeboten des Sprachlernens der IAZH wurden 30,4% der geflüchteten Frauen ab 16 Jahren und 33,3% der Männer gefördert. Doch nur 2,7% aller geflüchteten Frauen wurden in Bildungsangeboten gefördert, während es bei den Männern 8,1% waren. Aus dem Bericht geht auch hervor, dass sich dies negativ auf die Erwerbstätigenquote der Frauen auswirkt, die 2023 in der Gruppe der anerkannten Flüchtlinge bei den Frauen schweizweit bei 26,6 Prozent lag, während sie bei den Männer 54,6 Prozent betrug. Damit bleibt ein wesentliches Integrationspotenzial ungenutzt. Um eine chancengerechte Förderung geflüchteter Frauen zeitnah und nachhaltig zu erreichen, ist es entscheidend, dass Handlungsfelder identifiziert und allfälliger Unterstützungsbedarf der Gemeinden ermittelt werden. Bereits im KIP 3 wurde ein strategischer Schwerpunkt zur chancengleichen Förderung definiert und auf den SEM-Bericht «Geschlechtsspezifische Unterschiede in der Integration von Migrantinnen und Migranten» verwiesen. Dieser wurde am 25.10.2024 publiziert und enthält konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Beteiligung von Frauen bei der Arbeitsintegration. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie steht der Regierungsrat zu den Empfehlungen im SEM-Bericht (25.10.2024)? Welche konkreten Massnahmen prüft oder plant der Regierungsrat, um die Teilnahme geflüchteter Frauen an den Angeboten der IAZH im Bereich Bildung und Arbeitsmarktintegration gezielt zu erhöhen?

2. Inwiefern werden dabei Einflussfaktoren wie Kinderbetreuungsstrukturen, Geschlechternormen, die Zugänglichkeit und der Inhalt der Angebote sowie kulturelle und soziale Einflüsse berücksichtigt?

3. Welche Erkenntnisse bestehen hinsichtlich der bestehenden Hindernisse für geflüchtete Frauen im Zugang zu Förderangeboten in Bildung und Arbeitsintegration im Vergleich zu Sprachförderangeboten?

4. Plant der Regierungsrat Massnahmen zur verstärkten Information und Sensibilisierung der fallführenden Stellen in den Gemeinden hinsichtlich der Förderung von Frauen im Rahmen der IAZH?

5. Welche Ansätze zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen Gemeinden sowie zwischen Gemeinden und Kanton werden geprüft, um eine erfolgreiche Umsetzung der Massnahmen sicherzustellen? Wie werden zivilgesellschaftliche Organisationen und Betroffene in eine verstärke Zusammenarbeit einbezogen?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Leandra Columberg, Dübendorf, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat begrüsst die im Bericht des Staatssekretariats für Migration (SEM) enthaltenen Empfehlungen zur Verbesserung der Integration geflüchteter Frauen, wie namentlich die Schaffung umfassender Kinderbetreuungsangebote, flexible Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Schaffung geschlechtsspezifischer Integrationsförderangebote. Im Kanton Zürich werden bereits die Betreiberinnen und Betreiber der kantonalen Asylzentren darauf hingewiesen, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Integrationsförderung geschlechterunabhängig erfolgt. Im Rahmen der Förderung der sozialen Integration sind die Betreibenden ausserdem angehalten, Massnahmen in den Bereichen Tagesstruktur, Freizeitgestaltung oder Vernetzung mit der Zivilgesellschaft zielgruppenspezifisch zu gestalten. Darunter fällt beispielsweise das Zugänglichmachen von frauen- oder elternspezifischen Angeboten. Darüber hinaus hat der Regierungsrat für die Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Zürich (IAZH) den Grundsatz der chancengleichen Förderung der Geschlechter definiert. Dazu wurde im Kantonalen Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3) ein strategischer Schwerpunkt «Gendersensibilität und Chancengleichheit verbessern» verankert. In diesem Zusammenhang sind bereits konkrete Massnahmen umgesetzt worden, um den chancengleichen Zugang von Frauen zu Angeboten der IAZH, aber auch der Regelstrukturen von Bildung und Arbeitsmarkt zu verbessern.

Die kantonale Fachstelle Integration prüft laufend den Bedarf an zusätzlichen spezifischen Integrationsförderangeboten für Frauen und/ oder Personen mit Betreuungspflichten in den Förderbereichen Sprache, Bildung und Arbeitsintegration. 2024 hat die Fachstelle im Rahmen einer zusätzlichen Akkreditierung Jobcoaching-Angebote speziell für Frauen ausgeschrieben und den Angebotskatalog per 1. April 2025 bedarfsgerecht ergänzt. Als Massnahme für eine gendersensible Beratung und Begleitung erarbeitet sie zudem mit den fallführenden Stellen in den Gemeinden einen Praxisleitfaden und entsprechende Schulungsformate. Geflüchtete Frauen, welche die Minimalanforderungen an die Arbeitsmarktfähigkeit erfüllen und bereits bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet sind, können bei weiterem Qualifikationsbedarf an arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) des Amtes für Arbeit teilnehmen. Die Beratung in den RAV fokussiert auf die Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit sowie auf die Fähigkeit der geflüchteten Personen, selbstständig erfolgreich eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt zu suchen. Die Beratungen in den RAV erfolgen bei allen Geschlechtern in gleicher Art und Weise. Aus diesem Grund sind im Kontext der AMM keine geschlechterspezifischen Angebote vorgesehen. Zu Frage 2: Der eingeschränkte Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar und betrifft nicht nur geflüchtete Frauen. Für geflüchtete Frauen wird der Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten indessen dahingehend erschwert, dass die Mittel der spezifischen Integrationsförderung nicht zur Finanzierung von Kitaplätzen verwendet werden dürfen. Allerdings besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Sozialhilfe bzw. Asylfürsorge Kindertagesstätten oder Hortplätze zu finanzieren, um den Eltern den Besuch von geeigneten Fördermassnahmen zu ermöglichen. Darüber hinaus sieht die IAZH 52 akkreditierte Sprachförderangebote mit begleitender Kinderbetreuung vor. Im Weiteren verfügen die Organisationen, die im Rahmen der IAZH akkreditierte Integrationsangebote bereitstellen, über grosse interkulturelle Kompetenzen und haben jahrzehntelange Erfahrung in der bedarfsgerechten Ausgestaltung von Förderangeboten. Bereits heute finden sich im kantonalen Angebotskatalog in den Förderbereichen Sprache, Bildung und Arbeitsintegration 22 Angebote, die sich spezifisch an Frauen richten.

Sind geflüchtete Frauen bereits beim RAV gemeldet, ist das zuständige Arbeitsvermittlungszentrum bei ihrem Integrationsauftrag an das Diskriminierungsverbot und Gleichstellungsgebot gebunden. Die entsprechenden Angebote werden individuell auf die geflüchtete Person festgelegt und berücksichtigen die spezifischen Gegebenheiten und Verfügbarkeiten der stellensuchenden Person unabhängig von Geschlecht und Gesinnung. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch für den Besuch von arbeitsmarktlichen Massnahmen des Amtes für Arbeit, sofern die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sind. Zu Frage 3: Die Daten des Monitoring-Berichts IAZH 2024, der voraussichtlich im Oktober 2025 veröffentlicht wird, zeigen, dass der Anteil der Frauen in den Sprach- und Arbeitsintegrationsangeboten 35,3% bzw. 42,1% beträgt. Er liegt damit nahe am Frauenanteil des Gesamtbestands von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich von 38,4%. In Bildungsangeboten hingegen sind Frauen mit einem Anteil von 13% weiterhin stark untervertreten. Diese Untervertretung lässt sich zum Teil dadurch erklären, dass der Frauenanteil bei den 16- bis 25-jährigen Geflüchteten, welche die Hauptzielgruppe für Bildungsangebote sind, mit rund 23% sehr tief ist. Auch wurden 2024 zahlreiche vollschulische Bildungsangebote für (ehemalige) unbegleitete minderjährige Asylsuchende gebucht, die fast ausschliesslich junge Männer sind. Mit der Integrationsagenda Schweiz haben sich Bund und Kantone das Ziel gesetzt, dass sich fünf Jahre nach Einreise zwei Drittel aller vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge in einer postobligatorischen Ausbildung befinden. Erste Auswertungen des SEM deuten darauf hin, dass der Kanton Zürich diesen Zielwert noch nicht erreicht. Auch liegt der Anteil der Jugendlichen und jungen Frauen ohne postobligatorische Ausbildung deutlich über demjenigen der Männer. Bei der Analyse von Optimierungsmassnahmen im Fördersystem für Geflüchtete IAZH setzt der Kanton Zürich daher einen Schwerpunkt auf die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Förderpraxis. Dabei wird insbesondere die Nahtstelle zwischen der spezifischen Integrationsförderung (mit den Angeboten des Fördersystems IAZH) und der regulären Berufsbildung im Fokus stehen. Zur Frage 4:

Die Fachstelle Integration erarbeitet gemeinsam mit den fallführenden Stellen in den Gemeinden einen Praxisleitfaden zur gendersensiblen Integrationsförderung. Dieser wird in fachlichen Austauschgefässen besprochen. Die Fachstelle Integration plant Begleitmassnahmen zur Publikation des Praxisleitfadens. Zur Frage 5: Die Fachstelle Integration pflegt einen regelmässigen, konstruktiven Austausch mit den Gemeinden und berät sie bei Fragen zur Umsetzung der IAZH. Die Ergebnisse der jährlichen Monitoring-Berichte werden den Gemeinden kommuniziert und unter anderem mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich und der Sozialkonferenz Kanton Zürich besprochen. Die Fachstelle Integration wird bei der operativen Umsetzung des KIP 3 durch ein fachliches Begleitgremium unterstützt, dem neben Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden auch eine Vertretung zivilgesellschaftlicher Organisationen angehört. Der verstärkte Einbezug von Geflüchteten wird im Rahmen eines Optimierungsprojekts zur IAZH geprüft. So soll ein beratendes Gremium mit Vertretungen von verschiedenen Flüchtlingsgruppen aufgebaut werden. Der chancengerechte Zugang von Frauen wird auch im Rahmen der Arbeiten der «Koordinationsgruppe Arbeitsintegration VA/Flü/S» thematisiert, die zum Ziel hat, die Erwerbstätigkeit von Geflüchteten und insbesondere Personen mit dem Schutzstatus S zu fördern. Unter Einbezug der Arbeitsmarktbehörden, der Integrationsförderung, des Kantonalen Sozialamtes sowie der fallführenden Stellen aus der Sozialhilfe der Gemeinden entwickelt diese Koordinationsgruppe konkrete Massnahmen, um die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen hinsichtlich Arbeitsmarktintegration zu optimieren. Die Massnahmen umfassen unter anderem das Ausloten von Handlungsoptionen für die Verbesserung eines kontinuierlichen Informationsaustauschs zwischen den involvierten Stellen sowie die Entwicklung von Informationsmitteln zu den verfügbaren Instrumenten und Integrationsangeboten. Die Koordinationsgruppe entwickelt ferner Massnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden. Im Rahmen des Pilotprogramms «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsintegration von Flüchtlingen» des SEM entwickelt das Amt für Arbeit gemeinsam mit der Integrationsförderung Massnahmen, um eine nachhaltige berufliche Integration von Geflüchteten praxisnah zu fördern. Mögliche Instrumente umfassen

arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen oder Lohnzuschüsse zur Einarbeitung von Geflüchteten. Diese Angebote sollen allen Geschlechtern zur Verfügung stehen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli