Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 937/2021

Umbau und Erweiterung des Werkhofs Affoltern a. A., vorgezogene Ausführungsplanung, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. September 2021

937. Umbau und Erweiterung des Werkhofs Affoltern a. A. (vorgezogene Ausführungsplanung, zusätzliche Ausgaben)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Unterhaltsbezirk 4 ist zuständig für den Unterhalt und Betrieb der kantonalen Strassenverkehrsanlagen der Gemeinden des Bezirks Affoltern sowie der Gemeinden Aesch, Birmensdorf und Uitikon. Er hat seinen Werkhof an der Industriestrasse 15 in Affoltern a. A. Um die Anlage den Anforderungen an einen modernen Werkhofbetrieb anzupassen, hat das Strasseninspektorat das Hochbauamt 2010 mit einer Machbarkeitsstudie für den Umbau und die Erweiterung des Werkhofs Affoltern a. A. beauftragt. In einem 2017 durchgeführten Wettbewerb im selektiven Verfahren wurde das Projekt des Teams um Malte Kloes und Christoph Reichen Architekten für die weitere Bearbeitung ausgewählt. Um dem gestiegenen Raumbedarf im Bereich der Personalräume sowie der Einstell- und gedeckten Lagerflächen Rechnung zu tragen, sind der Ersatz des Dienstgebäudes sowie der Neubau einer Einstell- und Lagerhalle nach heutigen Standards geplant. Die bestehende Einstellhalle soll instand gesetzt und die Werkstatt umgebaut und vergrössert werden. Um den veränderten Bedürfnissen im Winterdienst gerecht zu werden, wird die Salzlagerhalle rückgebaut und durch zwei einfacher zu bewirtschaftende Salzsilos mit Soletankanlage ersetzt. Mit Verfügung der Baudirektion Nr. 2102/2017 wurde ein Projektierungskredit von Fr. 750 000 für die Teilphasen 31 Vorprojekt, 32 Bauprojekt und 33 Bewilligungsverfahren nach SIA 102/103/108 bewilligt.

B. Zusätzliche Ausgaben Im Kostenvoranschlag des Hochbauamtes vom 17. April 2020 ist zusätzlich die vorgezogene Ausführungsplanung für die Planungsleistungen der Teilphasen 41 Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag und 51 Ausführungsprojekt nach SIA 102/103/108 enthalten.

Die Kosten für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung setzen sich neu wie folgt zusammen: BKP-Nr. Arbeitsgattung bewilligte zusätzliche Total Ausgaben Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken 10 Bestandesaufnahmen 30 000 –15 000 15 000 51 Bewilligungen, Gebühren 30 000 185 000 215 000 52 Kopien, Muster, Modelle 30 000 59 500 89 500 56 Übrige Baunebenkosten 7 500 7 500 59 Übergangskonto für Honorar 590 000 760 000 1 350 000 61 Unvorhergesehenes 70 000 103 000 173 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 750 000 1 100 000 1 850 000 Für die vorgezogene Ausführungsplanung ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 100 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) zu bewilligen. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 850 000. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, Konto 50410 00000, Erneuerungsunterhalt Hochbau, aufzuteilende Posten. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84H-200002, Umbau und Erweiterung Werkhof Affoltern a. A., aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt. Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitionsrechnung finanziert werden kann und im Vergleich zu anderen Vorhaben priorisiert wird.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die vorgezogene Ausführungsplanung des Umbaus und der Erweiterung des Werkhofs Affoltern a. A. wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Baudirektion Nr. 2102/2017 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 100 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 850 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

III. Dispositiv I wird auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Objektkredits für das Gesamtvorhaben aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli