Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 947/2020

Anfrage Urs Hans, Turbenthal, betreffend Fragwürdiger PCR-Test diktiert das Leben in unserem Kanton, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 353/2020

Sitzung vom 30. September 2020

947. Anfrage (Fragwürdiger PCR-Test diktiert das Leben in unserem Kanton) Kantonsrat Urs Hans, Turbenthal, hat am 14. September 2020 folgende Anfrage eingereicht: Der PCR-Test des deutschen Virologen Christian Drosten bestimmt zurzeit das Leben auf der ganzen Welt und leider auch in der Schweiz. Nur wenige Staaten weigern sich die Vorgaben der WHO zu befolgen. Alle neutral erfassten Zahlen belegen heute, dass die Corona Epidemie vergleichbar mit einer jährlichen Grippeepidemie verlaufen ist, sie ist seit Ende Mai vorbei und es gab keine Übersterblichkeit. Die Kreuzimmunität gegenüber Coronaviren beträgt heute um die 80%. Das Einzige, was geändert hat, ist das spezielle Management dieser Epidemie durch die Behörden und die gleichgeschalteten Medien. Dabei wird mit Bedacht von den massiven Kollateralschäden mit vielen physischen und psychischen Schäden, Krankheits- und Todesfällen durch die verfügten Massnahmen selbst abgelenkt. Die allermeisten Massnahmen, wie soziale Distanzierung, Kontaktverfolgung und Maskentragpflicht an Schulen, Universitäten und in öffentlichen Einrichtungen, Besuchsverbote in Altersheimen, etc. werden begründet mit wieder ansteigenden Ansteckungen. Erstens gehen die höheren Zahlen einher mit einer massiv erhöhten Betestung der Bevölkerung, was einen irreführenden Anstieg von positiven Tests simulieren und die Aufrechterhaltung von Panik bewirken soll, und zweitens liefert dieser Test irreführende Resultate. Dieser PCR-Test ist für die Feststellung einer Infektion mit dem Virus nicht nur absolut ungeeignet, sondern er ist für diagnostische Zwecke gar nicht zugelassen. Er wurde nie lizenziert, sondern einfach von der WHO empfohlen, weil er in ihr Konzept passte. Der Test sagt nichts über eine Infektion aus, auch wenn er positiv ist. Ein positiver Test besagt nur, dass irgendein Fragment eines Moleküls gefunden wurde. Er kann nicht unterscheiden, ob es sich um vermehrbare Viren handelt oder durch die Immunabwehr vernichtete Virusfragmente. Die Behauptung der Staatspandemieexperten, der PCR-Test könne konkrete Auskunft über eine Infektion geben, entspricht einer falschen Tatsachenbehauptung und erfüllt den Straftatbestand des Betruges. Zivilrechtlich bedeutet die Vermarktung solcher Tests arglistige Täuschung. Auch neuere, vorliegende Tests sind ungenau.

Kürzlich wurde nach der Überprüfung von Testdatensätzen in drei Bundesstaaten in den USA festgestellt, dass 90% der positiv Getesteten falschpositiv waren. Dies bedeutet 90% unbegründetes Contact-Tracing, 90% unbegründete Quarantäne, Panik, etc. Realität ist, das Virus ist längst durch die Reihen trotz all den panikverbreitenden Massnahmen und der unwirksamen Maskenpflicht. Der Bericht im Tagesanzeiger vom 10. September über die Geschehnisse um das Alterszentrum in Elgg zeigt exemplarisch, wie die Presse Angst schürt und die Kantonalen Behörden vollkommenes Versagen an den Tag legen. Wegen so geringer Anzahl echt Erkrankter, so viele Gesunde in Quarantäne zu stecken und so vielen älteren Personen in der Gemeinde die Bewegungsfreiheit einzuschränken, ist unverantwortlich. In diesem Zusammenhang stelle ich die folgenden Fragen an den Gesamtregierungsrat:

Erwägungen

1. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass all seine Mitglieder die volle Verantwortung tragen für alle schädigenden Massnahmen bezüglich Gesundheit und Ökonomie in unserem Kanton zu Lasten der Bevölkerung, welche die Kantonsärztin mit ihren Experten der GD eingeredet haben?

2. Wie lange gedenkt die GD diese unverantwortliche, irreführende und teure Testerei noch weiter zu betreiben?

3. Die Vögel pfeifen es von den Dächern, eine Pandemie gab es nie und die Epidemie ist vorbei. Wie gedenkt der Regierungsrat die Bevölkerung während der mit Sicherheit eintretenden nächsten Wintergrippe ohne bevormundende und diktatorische Massnahmen und ohne Panikmache durch den nächsten Winter zu begleiten?

4. Die Zürcher Regierung appelliert immer noch an die Bevölkerung, die ihr aufgezwungenen Massnahmen mit Verantwortung und Vernunft zu tragen, und lobt das Volk. Dass das Volk so handelt geschieht nur, weil es von der Regierung in Panik versetzt wurde. Wie lange geht es noch, bis die Zürcher Regierung selbst Verantwortung übernimmt, über ihren eigenen Schatten springen kann und die ganze Übung samt Maskerade abblasen lässt.

5. Wie lange vertraut die GD noch den omnipräsenten Virologen, Epidemiologen der Staatsmedizin und ihrer Klientel mit ihren falschen Hochrechnungen?

6. Wie will die Zürcher Regierung endlich gewährleisten, dass ein ehrlicher Diskurs auch mit kritischen Experten international möglich wird. Mehr als 250 international bestrenommierte Immunologen, Epidemiologen etc. widersprechen den Staatsberatern in Kanton, Bund und der WHO. Ein solcher Diskurs wird in unserer CH Medienlandschaft inklusive SRG bis heute konsequent verhindert und Personen mit abweichenden Meinungen werden verunglimpft.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Urs Hans, Turbenthal, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–5: Zur Beantwortung der Anfrage wird vorab auf die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 24. August 2020 (LS 818.18) und die Begründung des Regierungsrates zu dieser Verordnung und zu deren Änderung verwiesen (RRB Nrn. 790/2020 und 937/2020). Die mündlichen Erläuterungen des Regierungsrates zur Verordnung und zu deren Änderung anlässlich der Medienkonferenzen vom 24. August 2020 und vom 24. September 2020 sind abrufbar unter www. zh.ch/news. Wie der Regierungsrat bereits mehrfach ausgeführt hat, ordnete er die Massnahmen an, weil die Fallzahlen im August 2020 wieder angestiegen sind. Er stützte sich dabei auf die durch die Gesundheitsdirektion täglich erhobenen Daten. Das Contact Tracing und die Quarantänemassnahmen sind Vorgaben des Bundes, und damit verbunden sind auch die Testempfehlungen und Testkriterien, die das Bundesamt für Gesundheit erlassen hat (vgl. www.bag.admin.ch, www.zh.ch/coronavirus sowie die Beantwortungen der Anfrage KR-Nr. 236/2020 betreffend Leben mit Corona und der Interpellation KR-Nr. 254/2020 betreffend Umgang des Kantons Zürich mit der besonderen Lage). Zu Frage 6: Gemäss Art. 17 der Bundesverfassung (SR 101) ist die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen gewährleistet. Der Regierungsrat hat keinen Einfluss auf die Schweizer oder Zürcher Medienlandschaft.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Verfassung des Kantons Zürich, Art. 17 — gelesen in der Fassung vom 1. Februar 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2022, 1. Januar 2022, 1. November 2022, 1. April 2023, 1. April 2023, 1. Juli 2024 und 1. Juli 2024 erneut konsolidiert.

Zitiert in