Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 954/2012

Kulturförderung, Goldene Ehrenmedaille des Regierungsrates 2013, Verleihung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. September 2012

954. Kulturförderung (Verleihung der Goldenen Ehrenmedaille

Erwägungen

des Regierungsrates 2013) Die Goldene Ehrenmedaille des Regierungsrates wird traditionsgemäss einer Zürcher Persönlichkeit in Anerkennung ihres kulturellen Lebenswerks verliehen. Die Kulturförderungskommission schlägt für die Goldene Ehrenmedaille den Sänger und Musiker Fritz Näf vor. Fritz Näf, geboren 1943 in Weiach, erwarb das Primarlehrerpatent und studierte danach an den Musikhochschulen in Zürich, Basel und Freiburg im Breisgau Gesang und liess sich gleichzeitig zum Lehrer für musikalische Früherziehung und Grundschule ausbilden. Ende der 70er- Jahre studierte er Chor- und Orchesterleitung bei Erich Schmid und Paul Schaller. Er unterrichtete Sologesang (u. a. an der Schola Cantorum Basilensis) und musikalische Grundkurse und leitete Vokalensembles und den Chor der Musikhochschule in Winterthur. 1986 bis 2000 stand er der Musikschule und dem Konservatorium Winterthur vor. Bei der Gründung der Hochschule Musik und Theater Zürich (HMZ) wurde er deren erster Rektor. Bereits 1961 wirkte er in verschiedenen Produktionen in der Schweiz als Sänger mit, ab 1969 als Konzert- und Opernsänger in ganz Europa. 1978 gründete er an der «Schola Cantorum Basilensis» das professionelle Vokalensemble «Basler Madrigalisten», mit dem er zahlreiche Werke uraufführte. 1997 erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Tonhalle-Orchester Zürich die Gründung des «Schweizer Kammerchors». Ab 2000 war Fritz Näf vollzeitlicher künstlerischer Leiter dieser beiden Ensembles bis zur Auflösung des Schweizer Kammerchors im Sommer 2011 bzw. der Stabsübergabe bei den Basler Madrigalisten auf 1. Januar 2013 an Raphael Immoos. Mit der Goldenen Ehrenmedaille des Zürcher Regierungsrates wird der seit Jahrzehnten in Winterthur wohnende Fritz Näf für seine grossen Verdienste für das professionelle Chorschaffen geehrt. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturförderungsgesetzes (KFG, LS 440.1) ist der Regierungsrat zuständig (§ 2 Abs. 2 Kulturförderungsverordnung [KFV, LS 440.11]). Die Ausgabenbewilligung erfolgt durch die Fachstelle Kultur (§ 3 Abs. 2 lit. d KFV). Der Betrag für die Herstellung der Goldenen Ehrenmedaille ist im Entwurf des Budgets 2013 der Fachstelle Kultur enthalten.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst derRegierungsrat: I. Die Goldene Ehrenmedaille des Kantons Zürich wird 2013 an Fritz Näf verliehen. II. Mitteilung an den Preisträger und die Mitglieder der Kulturförderungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Kulturförderungsverordnung, Art. 2 und Art. 3 — gelesen in der Fassung vom 1. Juli 2011; der Erlass wurde am 1. Juli 2016 erneut konsolidiert.