RRB Nr. 955/2017
Anfrage Christian Hurter, Uetikon a. S., und Peter Vollenweider, Stäfa, betreffend Beleuchtung von Untiefen und Hindernissen auf dem Zürichsee, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 235/2017
Sitzung vom 25. Oktober 2017
955. Anfrage (Beleuchtung von Untiefen und Hindernissen auf dem Zürichsee) Die Kantonsräte Christian Hurter, Uetikon a. S., und Peter Vollenweider, Stäfa, haben am 4. September 2017 folgende Anfrage eingereicht: Die im Zürichsee gekennzeichneten Untiefen «Stäfner Stein» (der Gemeinde Stäfa vorgelagert) und jene oberhalb und unterhalb der Halbinsel Au wurden Ende 2015 mit neuen, roten Bojen und entsprechenden Quadrantenzeichen im Kardinalsystem versehen. Für Schiffe, die nachts unterwegs sind, sind die roten Bojen nicht sichtbar. Die Schiffsführer wissen zwar von den Untiefen, jedoch werden die Distanzen in der Nacht auf Gewässern ohne Übung oftmals falsch eingeschätzt. Dadurch werden die unbeleuchteten Untiefen nachts zu Fallen für Schiffe aller Art und gefährden die Verkehrssicherheit. Das Gesetz sieht keine Beleuchtung vor, verbietet diese aber auch nicht.
Erwägungen
1. Wie viele Unfälle im Zusammenhang mit nächtlichen Fahrten auf dem Zürichsee, bezogen auf Untiefen, sind der Polizei bekannt innerhalb der letzten 10 Jahre?
2. Auf welchen Betrag beliefen sich die Schadenssummen in den letzten 10 Jahren?
3. Ist eine Beleuchtung der Untiefen in Planung? Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, welche Art von Beleuchtung ist vorgesehen? Ist dabei berücksichtigt worden, dass sich eine gute Beleuchtung von den vielen Lichtern im Hintergrund absetzen muss, um für die Bootsführer frühzeitig erkennbar zu sein?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christian Hurter, Uetikon a. S., und Peter Vollenweider, Stäfa, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Innerhalb der letzten zehn Jahre sind auf dem ganzen Kantonsgebiet bei sämtlichen Untiefen lediglich zwei Schiffsunfälle polizeilich bekannt und rapportiert worden. Beide ereigneten sich bei der Untiefe «Stäfner Stein». Als Unfallursache wurde in beiden Fällen ein Fehlverhalten der Schiffsführenden ermittelt.
Zu Frage 2: Gemäss den Schätzungen in den Polizeirapporten entstanden Sachschäden von rund Fr. 100 000 im einen und rund Fr. 10 000 im anderen Fall. Zu Fragen 3 und 4: Auf dem zürcherischen Teil des Zürichsees gibt es neben dem «Stäfner Stein» verschiedene Untiefen, so der ganze Uferbereich ober- und unterhalb der Halbinsel Au, der «Ramenstein» bei Männedorf und der «Gubelfelsen» bei Hombrechtikon. Sie sind signalisiert oder anderweitig gekennzeichnet. Insbesondere der «Stäfner Stein» ist mit dem in der Binnenschifffahrtsverordnung vom 8. November 1978 (BSV, SR 747.201.1) dafür vorgesehenen Kardinalsystem signalisiert (Signal G.3 Anhang IV BSV: Seezeichen schwarz; Bojen rot) und mit Radarreflektoren versehen. Anlässlich der Neusignalisation beim «Stäfner Stein» Ende 2015 prüften das Hochbauamt und die Kantonspolizei das Anbringen einer Beleuchtung. Die dafür erforderlichen Installationen wären jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden gewesen, weshalb davon abgesehen wurde. Da die bisher verzeichneten Unfälle auf Fehlverhalten der Schiffsführenden zurückzuführen sind, die Untiefe gut sichtbar signalisiert ist und überdies Radarreflektoren vor ihr warnen, ist eine zusätzliche Kennzeichnung mittels Beleuchtung nicht vorgesehen. Die Kantonspolizei behält jedoch das Verkehrs- und Unfallgeschehen auf den Gewässern im Allgemeinen und bei der Untiefe «Stäfner Stein» im Besonderen im Auge und entscheidet gestützt darauf über allenfalls erforderliche weitere Massnahmen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi