RRB Nr. 955/2023
Anfrage Sibylle Marti, Zürich, Leandra Columberg, Dübendorf, und Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, betreffend Vorgehen betreffend Schutzsuchende mit Status S, welche eine Lehre antreten oder abschliessen möchten, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 190/2023
Sitzung vom 23. August 2023
955. Anfrage (Vorgehen betreffend Schutzsuchende mit Status S, welche eine Lehre antreten oder abschliessen möchten) Die Kantonsrätinnen Sibylle Marti, Zürich, Leandra Columberg, Dübendorf, und Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, haben am 15. Mai 2023 folgende Anfrage eingereicht: Am 1. März 2023 beschloss Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, dass Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren die Möglichkeit erhalten sollen, ihre Lehre anzutreten und diese abzuschliessen, auch wenn der Schutzstatus S vor dem Ende der Lehrzeit aufgehoben werden sollte. Dieser Beschluss erfolgte nach Rücksprache mit den Kantonen, Sozialpartnern und Organisationen der Arbeitswelt. Das SEM und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektor:innen gehen davon aus, dass mehrere hundert Jugendliche aus der Ukraine im Sommer 2023 oder danach in eine berufliche Grundbildung einsteigen könnten. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind bereits heute im Asylgesetz vorhanden. Mit diesem Beschluss wird jedoch Planungs- und Rechtssicherheit für Lernende und Lehrbetriebe geschaffen. Umso wichtiger ist nun, in den Kantonen ebenfalls Rechtssicherheit zu schaffen und zu präzisieren, wie genau vorgegangen werden soll. Die Regierung des Kantons Zürich wird deswegen gebeten, nachfolgende Fragen zum Vorgehen betreffend Schutzsuchende mit Status S, welche eine Lehre antreten oder abschliessen, zu beantworten:
Erwägungen
1. Welche Massnahmen hat der Kanton Zürich in Bezug auf den Beschluss der Bundesrätin vom 1. März 2023 ergriffen?
2. Wie unterstützt der Kanton Zürich Schutzsuchende mit Status S bei der Lehrstellensuche?
3. Existiert eine Plattform bzw. existieren Kontaktpersonen oder ähnliche Massnahmen, an welche sich die Schutzsuchenden mit Status S, welche eine Lehrstelle suchen oder eine Lehre abschliessen, wenden können?
4. Wird eine Statistik oder Ähnliches betreffend die Schutzsuchenden mit Status S geführt, welche entweder eine Lehre beginnen oder abschliessen?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Sibylle Marti, Zürich, Leandra Columberg, Dübendorf, und Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Kanton Zürich liegen die erforderlichen Rahmenbedingungen vor, die Schutzsuchenden mit Status S ermöglichen, eine Lehre anzutreten bzw. abzuschliessen. Als Vorbereitung auf eine Ausbildung in der Schweiz können sie die Integrationsvorlehre absolvieren (vgl. zh.ch/de/bildung/ berufs-studien-laufbahnberatung/informationen-fachpersonen-berufs beratung/bildungsangebote-migration.html#101645687). Die entsprechenden Informationsmaterialien wurden nach dem Entscheid vom 1. März 2023 auf Ukrainisch und Englisch übersetzt. Weiter können praktisch orientierte Personen mit Schutzstatus S eine zweijährige Lehre absolvieren, die bei erfolgreichem Abschluss zum Eidgenössischen Berufsattest führt. Alternativ können Schutzsuchende mit Status S bei Vorliegen entsprechender Fähigkeiten eine anspruchsvollere vierjährige Lehre durchlaufen und bei erfolgreichem Abschluss das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis für ihren Beruf erwerben. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) weist die Lehrbetriebe darauf hin, dass beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eine Arbeitsbewilligung eingeholt werden muss. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Kantons Zürich führt bereits seit Juni 2022 Informationsveranstaltungen zum Schweizer Bildungssystem in ukrainischer Sprache durch (vgl. zh.ch/de/bildung/berufsstudien-laufbahnberatung/neu-in-der-schweiz.html). Zudem fand im November 2022, während der Hauptphase der Berufswahl, eine Veranstaltung zu den Themen Berufswahl und Lehrstellensuche in ukrainischer Sprache statt. Diese richtete sich an ukrainische Jugendliche und ihre Eltern. Zu Frage 2: Den Schutzsuchenden mit Status S stehen alle Angebote der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler in der Volksschule werden zusätzlich im Rahmen von Schulhaussprechstunden betreut. Ausserdem haben sie Zugang zum Mentoringangebot «Ithaka». Bei einer Teilnahme werden sie von erfahrenen Berufspersonen bei der Lehrstellensuche unterstützt. Für Schutzsuchende mit Status S ab 18 Jahren kann es auch hilfreich sein, die bei der Beantwortung der Frage 1 erwähnte Integrationsvorlehre zu absolvieren.
Zu Frage 3: Unter dem Linkberufswahl.zh.ch stehen umfassende Informationen zum Übergang von der Schule in die berufliche Grundbildung zur Verfügung. Insbesondere werden offene Lehrstellen und Möglichkeiten für Schnupperlehren publiziert. Unter dem Link zh.ch/de/migration-integ ration/ukrainehilfe.html sowie unter www.berufsberatung.ch finden Schutzsuchende mit Status S zudem spezifische Informationen in ukrainischer Sprache zu Beruf, Bildung und Beschäftigung. Zu Frage 4: Die entsprechenden von den Kantonen erhobenen Daten werden durch das Bundesamt für Statistik zusammengeführt, abgeglichen und veröffentlicht. Gemäss den dem MBA vorliegenden Angaben (Stand 1. Juni 2023) verfügen von rund 47 000 eingeschriebenen Lernenden im Kanton Zürich 19 über den Status S. Von diesen 19 Personen werden 15 ihre Ausbildung im August 2023 beginnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli