Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 956/2016

Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2016, Ergebnisse, Publikation

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2016

956. Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2016;

Erwägungen

Ergebnisse, Publikation Am 25. September 2016 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlage statt: Kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle» (ABl 2013-11-22). Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf § 81 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Innert einer Frist von fünf Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt kann beim Regierungsrat betreffend dieser Volksabstimmung schriftlich Einsprache erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmung vom 25. September 2016 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2016-10-07).

II. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern und das Statistische Amt.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi