RRB Nr. 958/2019
Strassen, Uster, 734 Sulzbacherstrasse, 340 Aathalstrasse, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2019
958. Strassen (Uster, 734 Sulzbacherstrasse und 340 Aathalstrasse, Fahrbahninstandsetzung, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Mit Beschluss vom 23. Oktober 2019 (Vorlage 5579) beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat, für die Instandsetzung und Aufwertung des Strassenraums sowie die Radweglückenschliessung entlang der Sulzbacherstrasse in der Stadt Uster einen Objektkredit von Fr. 3 701 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Bezüglich Beschreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Kostenaufteilung und der Finanzierung kann darauf verwiesen werden.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Neben der Radweglückenschliessung mit neuer Rad- und Fussgängerbrücke im unteren Teil der Sulzbacherstrasse, d. h. von der Aathal- bis zur Archstrasse, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe ist, werden auch Sanierungsarbeiten ausgeführt. Dafür fallen Ausgaben von Fr. 3 658 000 für die Instandsetzung des Fahrbahnbelags der Aathal- und Sulzbacherstrasse einschliesslich der Randabschlüsse und Strassenentwässerung sowie des bestehenden Rad- und Gehwegs im gesamten Projektperimeter an. Die Aufwendungen hierfür sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regierungsrat (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung, LS 611) zuständig ist. Unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der Investitionskosten durch den Kantonsrat ist mit dem vorliegenden Beschluss eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 658 000 zu bewilligen. Die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens, einschliesslich jener Teile, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates sind, erfolgt über die Investitionsrechnung und die Erfolgsrechnung.
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 7 359 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Total Ausgaben in Franken in Franken in Franken Konto 8400 Kanton Stadt Uster Kanton Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 9% 644 000 644 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 7% 500 000 500 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50110 00000 16% 1 159 000 1 159 000 Staatsstrassen Konto 8400.50100 00000 14% 1 054 000 1 054 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 80010 5% 336 000 336 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50130 00000 9% 652 000 652 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 40% 2 683 000 331 000 3 014 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 3 327 000 331 000 3 701 000 7 359 000 Nach der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat wird der Regierungsrat das Projekt nach § 15 des Strassengesetzes (LS 722.1) festsetzen. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 2279/2015 und 2350/2018 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 600 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Da der Beitrag der Stadt Uster erst nach Fertigstellung in Rechnung gestellt wird, ist eine Bruttoausgabe zu beschliessen. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63200 80000, Investitionsbeiträge von Gemeinden Staatsstrassen, für das Objekt Nr. 84S-81127 gutzuschreiben.
Ohne Berücksichtigung des zugesicherten Betrags der Stadt Uster verursacht das Vorhaben jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 228 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 7% 500 000 4 000 2,5% 13 000 Staatsstrassen 17% 1 159 000 9 000 2,5% 29 000 Fussgängeranlagen 16% 1 054 000 8 000 2,5% 27 000 Staatsstrassen 5% 336 000 2 500 5,0% 17 000 Beleuchtungsanlagen Fahrradanlagen 10% 652 000 5 000 2,5% 16 000 Erneuerung Staatsstrassen 45% 3 014 000 23 000 2,5% 75 000 Zwischentotal 51 500 177 000 Total 100% 6 715 000 228 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81127 Uster, 734 Sulzbacherstrasse und 340 Aathalstrasse aufzunehmen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2020 enthalten und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Fahrbahninstandsetzung an der Sulzbacherstrasse und Aathalstrasse in der Stadt Uster wird unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 3 658 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 3 014 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 644 000 zulasten der Erfolgsrechnung.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)
III. Die Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 2279/2015 und 2350/2018 werden aufgehoben.
IV. Mitteilung an den Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster (ES), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli