Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 972/2023

Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2024/2025 (Bachelor) und 2027/2028 (Master), Festlegung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. August 2023

972. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2024/2025 (Bachelor) und 2027/2028 (Master)

Erwägungen

Gemäss § 3 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 8. April 2020 (VZMS; LS 415.432) legt der Regierungsrat unter Berücksichtigung der Klinikkapazitäten jährlich die Zahl der Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstudiengänge, für Schwerpunkte eines Bachelorstudiengangs sowie für das erste Studienjahr der an einen Bachelorstudiengang anschliessenden Masterstudiengänge fest. Die gemeinsamen Studiengänge mit den Universitäten St. Gallen und Luzern (Joint-Degree-Masterstudiengänge; St. Galler Track / Luzerner Track) sowie die Chiropraktik bilden auf der Bachelorstufe je einen Schwerpunkt. Da die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2024/2025 bzw. 2027/2028 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich der Schweizerischen Hochschulkonferenz aus planerischen Gründen frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten bereits jetzt festzulegen. Über Zulassungsbeschränkungen zum betreffenden Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2024 auf der Grundlage der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitätsgesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 4 VZMS). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 928/2022 die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr 2023/2024 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 422 (Humanmedizin ohne Schwerpunkt: 272 Plätze; Humanmedizin mit den Schwerpunkten St. Galler Track und Luzerner Track: je 40 Plätze; Humanmedizin mit dem Schwerpunkt Chiropraktik: 20 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vetsuisse- Fakultät auf 90 Studienplätze festgelegt. Für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er die Kapazität unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanmedizin auf 380 (Masterstudiengang mit ausschliesslichem Studienort Zürich: 280 Plätze; Joint-Degree-Masterstudiengänge mit St. Gallen und Luzern: je 40 Plätze; Chiropraktische Medizin: 20 Plätze), für die Zahnmedizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 70 Plätze festgelegt. Die geringere Aufnahmekapazität bei der Zahnmedizin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die langjährig konstante Übertrittsquote von der Bachelor- zur Masterstufe.

Die Aufnahmekapazität von 372 Plätzen in Humanmedizin galt ­erstmals für das Studienjahr 2017/2018 und wurde damals im Vergleich zum Vorjahr um 72 (Bachelor) bzw. 65 (Master) Plätze erhöht (RRB Nr. 738/2016). Die Erhöhung erfolgte im Zuge des Sonderprogramms Humanmedizin des Bundes und wird im Rahmen des Bildungsnetzwerkes Humanmedizin umgesetzt. Diesem gehören neben der Universität Zürich, den universitären Spitälern des Kantons Zürich und den bisherigen Lehr- und Partnerspitälern die ETH Zürich sowie die Hochschulen St. Gallen, Luzern und Tessin an. Die Kapazität für die Veterinärmedizin wurde gemäss RRB Nr. 899/2018 auf das Studienjahr 2019/2020 um zehn Plätze erhöht. Die Aufnahmekapazität für den Masterstudiengang Humanmedizin mit ausschliesslichem Studienort Zürich wurde zudem aufgrund aktualisierter Übertrittsquoten von der Bachelor- zur Masterstufe um 15 auf 280 Plätze erhöht (RRB Nr. 871/2021). Seit der letzten Festlegung der Aufnahmekapazität (RRB Nr. 928/2022) haben sich die Rahmenbedingungen des Studiengangs Humanmedizin (ohne Schwerpunkt bzw. mit ausschliesslichem Studienort Zürich) mit einer Reduktion der Praktika in Chemie und Physik geändert. In den Bachelorstudiengang des ersten Studienjahres 2024/2025 und den Masterstudiengang des ersten Studienjahres 2027/2028 können deshalb je acht zusätzliche Studierende aufgenommen werden. Zudem ist aufgrund einer Vereinbarung mit der Universität Fribourg, wonach von der Universität Zürich nach Fribourg für das Bachelorstudium umgeleitete Studierende für das Masterstudium wieder nach Zürich wechseln können, die Aufnahmekapazität für den Masterstudiengang in Humanmedizin (mit ausschliesslichem Studienort Zürich) ab erstem Studienjahr 2024/2025 um fünf Plätze zu erhöhen. Die mit RRB Nrn. 871/2021 und 928/2022 für die ersten Studienjahre 2024/2025–2026/2027 bereits festgelegten Aufnahmekapazitäten sind entsprechend anzupassen. Darüber hinaus ist an den bisherigen Aufnahmekapazitäten in Humanmedizin und in Veterinärmedizin festzuhalten, da sich die betreffenden Rahmenbedingungen nicht verändert haben. Die genannte Erhöhung der Aufnahmekapazität in Humanmedizin kann kostenneutral umgesetzt werden. Eine weitere Erhöhung ist im Hinblick auf die Gewährleistung eines ordnungsgemässen Studienbetriebs

allerdings nur noch dann möglich, wenn zusätzliche Mittel für die Ausbildung zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf die Umsetzung der Motion KR-Nr. 125/2021 betreffend Mehr Studienplätze für Humanmedizin in Zürich, die der Kantonsrat am 4. Juli 2022 überwiesen hat, erarbeitet die Universität Zürich derzeit ein entsprechendes Konzept.

Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 13. Juli 2023 für die Erhöhung der Aufnahmekapazität der Medizinischen Fakultät und für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze der Vetsuisse- Fakultät Zürich ausgesprochen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die medizinischen Bachelorstudiengänge der Universität Zürich des ersten Studienjahres 2024/2025 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin ohne Schwerpunkt: 280 Plätze; Humanmedizin mit den Schwerpunkten St. Galler Track und Luzerner Track: je 40 Plätze; Humanmedizin mit Schwerpunkt Chiropraktik: 20 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze; Veterinärmedizin: 90 Plätze.

II. Für die ersten Studienjahre 2024/2025–2026/2027 des Masterstudiengangs Humanmedizin (mit ausschliesslichem Studienort Universität Zürich) wird die Aufnahmekapazität auf 285 Plätze festgelegt.

III. Für die medizinischen Masterstudiengänge der Universität Zürich des ersten Studienjahres 2027/2028 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin: 293 Plätze; Joint-Degree-Masterstudiengänge mit St. Gallen und Luzern: je 40 Plätze; Chiropraktische Medizin: 20 Plätze; Zahnmedizin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 70 Plätze.

IV. Veröffentlichung von Dispositiv I–IV im Amtsblatt.

V. Mitteilung an den Universitätsrat, die Universität Zürich, die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli