RRB Nr. 975/2021
Anfrage Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, Monika Wicki, Zürich, und Karin Fehr Thoma, Uster, betreffend Unterstützung von Arbeitnehmenden mit Long-Covid, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 217/2021
Sitzung vom 8. September 2021
975. Anfrage (Unterstützung von Arbeitnehmenden mit Long-Covid) Kantonsrat Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, sowie die Kantonsrätinnen Monika Wicki, Zürich, und Karin Fehr Thoma, Uster, haben am 31. Mai 2021 folgende Anfrage eingereicht: Studien über die Langzeitfolgen bei Corona-Infektionen zeigen, dass jede vierte Person nach einer SARS-CoV-2-Infektion an längerfristigen Folgen leidet («Long-Covid»). Während die einen Betroffenen nur an milden Beschwerden leiden, sind andere so schwer beeinträchtigt, dass sie während Monaten zu 100 Prozent arbeitsunfähig geschrieben sind und sich langwierigen Behandlungs- und Therapieprogrammen unterziehen müssen. Manche Berufsgruppen konnten sich während der Pandemie nicht ins Homeoffice zurückziehen, sondern mussten sich im beruflichen Kontakt mit Menschen täglich einer latenten Infektionsgefahr aussetzen. Auch der Kanton Zürich als grosser Arbeitgeber von mehr als 35 000 Arbeitnehmenden beschäftigt solche Berufsgruppen – wie Mitarbeitende im Gesundheitswesen, bei der Polizei oder im Bildungswesen. Ansteckungen bei der Ausübung der Arbeit waren und sind also durchaus möglich; sie lassen sich aber nur schwer im juristischen Sinne als Berufskrankheit nachweisen. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie viele Fälle von SARS-CoV-2-Infektionen hat der Kanton Zürich als Arbeitgeber bei seinen Angestellten registriert?
2. Wie viele kantonale Angestellte leiden unter «Long-Covid» und haben mehr als 12 Wochen nach der Erkrankung immer noch Symptome, die sie zwingen, mit reduziertem Arbeitspensum zu arbeiten?
3. Unfallversicherungen wie die SUVA anerkennen beispielsweise beim Personal im Gesundheitswesen, dass es sich bei Corona-Infektionen um eine Berufskrankheit handeln kann – allerdings setzt dies voraus, dass eine konkrete Ansteckung bei der Berufsausübung im Einzelfall nachweisbar ist. Ist für den Regierungsrat eine solche Einzelfallprüfung auch bei seinen Angestellten denkbar?
4. Der Nachweis einer konkreten Ansteckung im Arbeitsalltag dürfte in manchen Fällen schwierig sein. Bei einer Nichtanerkennung einer mutmasslichen Ansteckung im Arbeitsalltag fallen die Angestellten «nur» unter die schlechteren Leistungen bei Krankheit statt bei Unfall, auf die sie bei Berufskrankheit Anrecht hätten. Welche Unterschiede in den Versicherungsleistungen und Lohnfortzahlungen haben die kantonalen Angestellten dabei zu gewärtigen?
5. Mit welchen Massnahmen, finanziellen Leistungen und beratenden Angeboten gedenkt der Kanton Zürich seine Angestellten mit «Long- Covid» in dieser Situation zu unterstützen?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, Monika Wicki, Zürich, und Karin Fehr Thoma, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Aus Persönlichkeits- und Datenschutzgründen werden die Gründe für krankheitsbedingte Abwesenheiten von Kantonsangestellten nicht systematisch erhoben. Zur Anzahl der SARS-CoV-2-Infektionen und der Long-Covid-Fälle ist deshalb keine Aussage möglich. Zu Fragen 3 und 4: Hinsichtlich der Versicherungspraxis und der Lohnfortzahlung verweisen wir auf die Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 81/2021 betreffend Nichtanerkennung von Covid und Long-Covid (Post-Covid-Syndrom) als Berufskrankheit – das Gesundheitspersonal wird hängen gelassen. Zu Frage 5: Angestellte mit Long-Covid werden vom Kanton im gleichen Umfang unterstützt wie andere erkrankte Angestellte. Im Vordergrund stehen dabei die Lohnfortzahlung und ein allfälliges Case Management gemäss §§ 99 ff. der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (LS 177.111).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli