RRB Nr. 989/2024
Strassen, Gossau, 357 Grütstrasse, Strassensanierung und neue Strassenraumgestaltung, Ersatz Bachdurchlass, zusätzliche neue und gebundene Ausgabe, Vergabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2024
989. Strassen, Gossau, 357 Grütstrasse, Strassensanierung und neue Strassenraumgestaltung, Ersatz Bachdurchlass (zusätzliche neue und gebundene Ausgaben, Vergabe Bauarbeiten)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 305/2023 setzte der Regierungsrat das Projekt für die Strassensanierung, die neue Strassenraumgestaltung und den Ersatz des Bachdurchlasses Gossauerbach in der Gemeinde Gossau fest und bewilligte eine Ausgabe von insgesamt Fr. 9 299 000. Im Anschluss an die Projektfestsetzung wurden die Baumeisterarbeiten ausgeschrieben. Sämtliche Angebote liegen preislich deutlich über dem Kostenvoranschlag vom 4. November 2022, welcher der Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 305/2023 zugrunde lag. Die Mehrkosten sind auf die äusserst komplexe Bauausführung und die damit verbundenen höheren Einheitspreise zurückzuführen. Die gegenwärtig sehr gute Auftragslage der Bauunternehmen führt zu einer Erhöhung der Angebotspreise. Ausserdem wurde beim Durchlassbauwerk erst nach erfolgter Kreditbewilligung entschieden, dass umfangreiche Schleppplatten notwendig sind. Die Realisierung des Projekts der Gemeinde Gossau für die Ortsdurchfahrt Grütstrasse, der Ersatzneubau des Durchlasses Gossauerbach und der Ausbau des Gossauerbachs erfolgen aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeiten gemeinsam. Der Gossauerbach verläuft auf einer Länge von rund 250 m unter der Strasse. Ein vorgegebener Mindestabfluss muss während der gesamten Bauzeit ermöglicht werden. Dies erfordert ein in Längsrichtung etappiertes Vorgehen. Auch die nebeneinander liegenden Bauwerke wie der Bachdurchlass, die Hochwasserentlastung, die damit verbundenen Schleppplatten und die Werkleitungen können nicht alle gleichzeitig erstellt werden. Deshalb müssen die Arbeiten auch in Querrichtung etappiert erfolgen. Damit gehen grosse Herausforderungen bei der Ausführung einher. Die Komplexität des Bauvorhabens bewirkt auch Mehraufwendungen bei den Planerarbeiten. Insgesamt fallen Mehrkosten von Fr. 2 170 000 an.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten, auf den Kanton entfallenden Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 12. August 2024 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung stehende Ausgaben Ausgaben Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und 358 000 358 000 Rechten Bauarbeiten 6 359 000 1 890 000 8 249 000 Nebenarbeiten 352 000 352 000 Technische Arbeiten 2 230 000 280 000 2 510 000 Total 9 299 000 2 170 000 11 469 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen neu die folgenden Kosten: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgabe Ausgabe stehende Ausgabenin Franken in Franken summe in Franken Staatsstrassen Anteil ÖV 50 000 50 000 Staatsstrassen 4 520 000 330 000 4 850 000 Baulicher Unterhalt Fussgängeranlagen 390 000 10 000 400 000 Erneuerung Staatsstras- 3 759 000 1 640 000 5 399 000 sen Lärmschutz 300 000 110 000 410 000 Fahrradanlagen 280 000 80 000 360 000 Total 9 299 000 2 170 000 11 469 000 Für die Mehrkosten sind eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 2 080 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) sowie eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 90 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 2 170 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Davon gehen Fr. 330 000 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 1 840 000 zulasten der Investitionsrechnung. Die Kosten für den Bau der neuen Wartehalle bei der Bushaltestelle Unterhofen durch die Gemeinde von Fr. 61 000 bleiben unverändert. Der Betrag ist in der Kreditsumme von Fr. 11 469 000 nicht enthalten. Diese
Kosten werden von der Gemeinde direkt abgerechnet. Die kommunale Ausgabenbewilligung ist ausstehend. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 11 469 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 42% 4 850 000 4 850 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 1% 50 000 50 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50100 00000 3% 400 000 400 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 3% 360 000 360 000 Fahrradanlagen Konto 840.50112 00000 4% 410 000 410 000 Lärmschutz Konto 8400.50111 00000 47% 5 399 000 5 399 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 10 659 000 810 000 11 469 000
Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 190 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen Anteil öV 1% 50 000 500 2,5% 1 000 Fussgängeranlagen 6% 400 000 1 500 2,5% 10 000 Fahrradanlagen 6% 360 000 1 500 2,5% 9 000 Lärmschutz 6% 410 000 1 500 2,5% 10 000 Erneuerung Staatsstrassen 81% 5 399 000 20 000 2,5% 135 000 Zwischentotal 25 000 165 000 Total 100% 6 619 000 190 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-82017, Gossau, 357 Grütstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 und im Budgetentwurf 2025 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.
C. Vergabe Die Bauarbeiten wurden zusammen mit weiteren Bauleistungen für die Gemeinde sowie verschiedene Werke ausgeschrieben. Dafür liegen aufgrund eines offenen Verfahrens zwei Angebote von Fr. 11 768 850.25 und Fr. 12 906 946.60 vor. Aufgrund der Prüfung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die STRABAG AG, Schlieren, zu vergeben. Zwischen dem Kanton Zürich, der Gemeinde Gossau, der Energie Gossau AG, der Wasserversorgungs-Genossenschaft Grüt und Gossau und der Swisscom AG (unter Dritte zusammengefasst) ergibt sich folgender Kostenteiler (netto, einschliesslich MWSt): in Franken Kanton Zürich 6 698 789.88 Dritte 5 070 060.37 Total 11 768 850.25 Die Vertragssumme von Fr. 6 698 789.88 gemäss bereinigtem Angebot (Anteil Kanton Zürich) vom 30. Mai 2024 kann sich für Unvorhergesehenes um rund 15% auf Fr. 7 703 600 erhöhen. Der Betrag ist durch die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 305/2023 sowie die vorliegende Ausgabenbewilligung gedeckt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Strassensanierung, die neue Strassenraumgestaltung und den Ersatz des Durchlasses Gossauerbach sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 357 Grütstrasse in der Gemeinde Gossau werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 305/2023 von insgesamt Fr. 9 299 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 2 170 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur neuen Ausgabe von Fr. 720 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 90 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 810 000, und 2. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 4 520 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 330 000 zulasten der Erfolgsrechnung, insgesamt Fr. 4 850 000, 3. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 4 059 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 750 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 5 809 000. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 11 469 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2022)
III. Die Bauarbeiten für die Strassensanierung, die neue Strassenraumgestaltung und den Ersatz des Durchlasses Gossauerbach sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 357 Grütstrasse in der Gemeinde Gossau werden gemäss Angebot vom 30. Mai 2024 zu Fr. 6 698 789.88 an die STRABAG AG, Schlieren, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 7 703 600 erhöhen.
IV. Der Betrag geht anteilmässig zulasten der Erfolgs- und der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli