RRB Nr. 994/2015
Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, betreffend WEF-Gitter vor Wakkerpreis-Kulisse: Wie geht es mit der Strassenumlegung Grüningen weiter?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 201/2015
Sitzung vom 28. Oktober 2015
994. Anfrage (WEF-Gitter vor Wakkerpreis-Kulisse: Wie geht es mit der Strassenumlegung Grüningen weiter?) Kantonsrat Daniel Wäfler, Gossau, hat am 17. August 2015 folgende Anfrage eingereicht: Das Stedtli Grüningen ist eines der schönsten historischen Land-Städtchen im Kanton Zürich, Trägerin des Wakkerpreises 1976 und ein Zürcher Oberländer Wahrzeichen. 2011 hatte die Baudirektion aufgrund des schlechten Zustandes des Stedtli-Dammes den Fussgängersteg sperren lassen. Seither zieren nun Absperrgitter als Provisorium den Zugang zum historischen Stedtli. Die Anwohner haben das Beste aus der Situation gemacht und inzwischen Bohnenstauden an den Absperrgittern hochwachsen lassen. Dies ist aber mehr als Zeichen der Verzweiflung zu verstehen und nicht als trendiges Urban Gardening. Die gesamte Situation ist betreffend Stedtli-Damm und geplanter Strassenverlegung für die Gemeinde Grüningen und die betroffene Region höchst unbefriedigend. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie sieht der Zeitplan für das weitere Vorgehen aus, und bis wann kann mit einer Strassenumlegung/Umfahrung Grüningen gemäss Regierungsratsbeschluss vom 2. Mai 2012 gerechnet werden?
2. Sieht der Regierungsrat die Möglichkeit, für anderweitige kostengünstige temporäre Massnahmen, die zum Verzicht auf die WEF-Gitter führen und dem Ortsbild Rechnung tragen?
3. Wie beurteilt der Regierungsrat den historischen Wert des Stedtli Grüningen für den Kanton Zürich, und wurde diesem bisher genügend Rechnung getragen?
4. Welche Massnahmen hat der Regierungsrat für den Fall einer völligen Nichtbefahrbarkeit des Stedtli-Dammes im Sinne der Redundanz angedacht?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Nachgang zum Variantenentscheid des Regierungsrates vom 2. Mai 2012 wurde die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eingeladen, die gewählte Variante mit einer Ortskernumfahrung mit Brücke zu begutachten. In ihrem Gutachten stellte die ENHK die Bewilligungsfähigkeit der Variante infrage. Für den Fall einer Weiterbearbeitung setzte sie dem Vorhaben durch besondere Anforderungen nochmals engere Grenzen. Letztlich wird der Regierungsrat im Rahmen einer Projektfestsetzung die Eingriffe einer neuen Umfahrung in das Ortsbild gegenüber den Auswirkungen der heutigen Verkehrsführung abwägen müssen. Um über die vollständige Grundlage für eine solche umfassende Interessenabwägung zu verfügen, gab das Amt für Verkehr in der Folge Abklärungen zu den Auswirkungen der heutigen Verkehrsführung durch das Stedtli in Auftrag. Dabei wurden die vorhergesagten Auswirkungen der Umfahrung aus Sicht der Nutzungs- und Identitätsentwicklung, die verkehrsbedingten Erschütterungen sowie die Auswirkungen des Verkehrs auf die Gebäude im Ortskern untersucht. Um die visuellen und tatsächlichen Beeinträchtigungen des Ortskerns durch die Umfahrung abschliessend beurteilen zu können, ist die Ausarbeitung eines Vorprojekts für die Variante Brücke erforderlich. Angesichts der erheblichen Vorbehalte der ENHK gegen die Umfahrung wird die Bestlösung erneut der ENHK zur Begutachtung vorzulegen sein. Erst danach kann eine weitere Projektierung und in der Folge eine Umsetzung des Vorhabens ins Auge gefasst werden. Vor diesem Hintergrund verschiebt sich der mögliche Baubeginn auf frühestens 2020. Zu Frage 2: Aus Sicherheitsgründen muss der Fussgängersteg für den Personenverkehr weiterhin gesperrt bleiben. Die derzeit angebrachten Absperrgitter sind eine sichere und kostengünstige Lösung, um das Begehen des Fussgängerstegs zu verhindern. Die Fussgängerinnen und Fussgänger können damit die ohnehin für den motorisierten Verkehr gesperrte östliche Dammseite sicher benutzen. Angesichts der voraussichtlichen Dauer bis zu einem endgültigen Entscheid über die Umfahrung werden die zuständigen kantonalen Stellen zusammen mit der Gemeinde prüfen, ob und allenfalls wie die Absperrung des Fussgängerstegs auf eine mit dem Ortsbild besser verträgliche Weise und mit verhältnismässigen Kosten erfolgen kann.
Zu Frage 3: Der Regierungsrat misst dem historischen Ortsbild eine grosse Bedeutung zu. Die auf einem schmalen Hügelplateau gelegene Ortschaft besteht aus einem eindrücklichen mittelalterlichen Siedlungskern mit Schlossanlage, einem sehr locker bebauten Siedlungserweiterungsgebiet auf dessen Ostseite und einem räumlich abgesetzten Mühlebezirk mit Weiher am Aabach. Die zusammenhängende Altbauzone des Städtchens mit differenziert gestalteten Strassen-, Gassen- und Platzräumen wird auf der Westseite durch die weithin sichtbare, ummauerte Schlossanlage mit Kirche begrenzt. Von besonderer architekturhistorischer Bedeutung sind verschiedene ausgeprägte Einzelelemente wie das Schloss, die Kirche, die ehemalige Zehntenscheune, der Gasthof «Hirschen» und das Gemeindehaus. Die wichtige räumliche Ergänzung zum dicht bebauten Siedlungskern bilden die ausgedehnten, sehr schönen Nutz- und Ziergartenbereiche und der Friedhof vor der ehemaligen Stadtmauer auf der Ostseite. Die unverbaute Umgebung mit Wiesenflächen und Bäumen lässt die vor allem auf der Nordseite weithin sichtbare Stadtanlage mit dem ortsbildprägenden Schloss und der Kirche silhouettenwirksam in Erscheinung treten. Auch der Bund misst dem Ortsbild eine sehr grosse Bedeutung zu. Grüningen wird im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) nationale Bedeutung zugesprochen. Sowohl seitens des Ortsbildschutzes als auch der Denkmalpflege werden grosse Anstrengungen für den Erhalt des Ortsbildes unternommen. Daraus ergibt sich, dass sowohl die Gebäude des historischen Ortskerns als auch ihre Erscheinung gegen aussen besonders schützenswert sind. Wie zu Frage 1 ausgeführt, wurden die Auswirkungen der heutigen Verkehrsführung auf den Ortskern eingehend untersucht. Der Aussenansicht ist aber ebenso Rechnung zu tragen, wie das Gutachten der ENHK zeigt. Dies bedingt eine sorgfältige Interessenabwägung (siehe Beantwortung der Frage 1). Weiträumigere Umfahrungsvarianten, die das Erscheinungsbild des Stedtli nicht beeinträchtigen, haben sich als nicht zweckmässig erwiesen. Zu Frage 4: Der heutige Betriebszustand des einspurig befahrbaren Dammes ist sicher. Der Damm wird vom Tiefbauamt in regelmässigen Abständen kontrolliert. Die letzte Kontrolle erfolgte im Mai 2015. Dabei wurden keine sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass
der Damm mit den erforderlichen betrieblichen und baulichen Unterhaltsmassnahmen auch in Zukunft einspurig befahrbar sein wird.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi