RRB Nr. 995/2020
Strassen, Thalwil, 384 Tischenloostrasse, Strasseninstandsetzung und Neubau Bushaltestellen, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2020
995. Strassen (Thalwil, 384 Tischenloostrasse, Strasseninstandsetzung und Neubau der Bushaltestellen, zusätzliche Ausgaben)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 587/2019 setzte der Regierungsrat das Projekt für die Strasseninstandsetzung und den Neubau der Bushaltestellen sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der Tischenloostrasse in der Gemeinde Thalwil fest und bewilligte eine Ausgabe von Fr. 2 535 000. Während der Ausführung sind weitere, nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen erforderlich geworden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 500 000 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen: – Zur Dimensionierung des Schichtaufbaus wurden im Vorfeld mehrere Belagsbohrkerne entnommen. Entgegen den Erkenntnissen der Prüfungen wurde während der Strassenbauarbeiten festgestellt, dass die Tragfähigkeit des Untergrunds teilweise ungenügend ist. Infolgedessen müssen in mehreren Abschnitten die Fundationsschicht und der Belagsaufbau zusätzlich verstärkt werden. – Für provisorische, verkehrliche Massnahmen fallen zusätzliche Leistungen an, die im Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt waren. Auch das Abbrechen und das Versetzen der neuen Radabschlüsse wurden nur teilweise im Leistungsverzeichnis berücksichtigt. – Entlang des östlichen Fahrbahnrandes der Tischenloostrasse wurden mehrere Betonplatten als Bankettsicherung vorgesehen, wodurch Kosten für den Abbau derselben anfallen.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 25. September 2020 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und Rechten 5 000 5 000 Bauarbeiten 1 980 000 500 000 2 480 000 Nebenarbeiten 250 000 250 000 Technische Arbeiten 300 000 300 000 Total 2 535 000 500 000 3 035 000
Für die Mehrkosten ist gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine gebundene Ausgabe von Fr. 500 000 zulasten der Investitionsrechnung, Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 035 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 18% 455 000 455 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50110 00000 10% 250 000 250 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50111 00000 72% 2 330 000 2 330 000 Erneuerung Staatsstrassen (federführend) Total 100% 2 330 000 705 000 3 035 000 Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 86 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen 77% 2 330 000 8 800 2,5% 58 000 Fussgängeranlagen 8% 250 000 1 000 2,5% 6 000 Anteil öV 15% 455 000 1 700 2,5% 11 000 Zwischentotal 11 500 75 000 Total 100% 3 035 000 86 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-80634, Thalwil, 384 Tischenloostrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt Thalwil, 384 Tischenloostrasse, Strasseninstandsetzung und Neubau der Bushaltestellen, wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 587/2019 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 500 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 3 035 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2018)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli