Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 995/2023

Meliorationen, Gemeinde Niederhasli, Änderung Unterhaltsordnung, Unterhaltsplan, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. August 2023

995. Meliorationen, Gemeinde Niederhasli (Änderung

Erwägungen

Unterhaltsordnung, Unterhaltsplan, Genehmigung) Die Gemeinde Niederhasli ersucht um die Genehmigung des neuen Unterhaltsplanes für die Meliorationsanlagen sowie der Änderungen der Unterhaltsordnung, beides vom 8. Juni 2021, gemäss §§ 51 Abs. 5 und 104 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG, LS 910.1). Der Übersichtsplan 1:5000 zur Unterhaltsordnung der Gemeinde Niederhasli aus dem Jahre 1993, aus dem sich das Beizugsgebiet der Gemeinde und alle zu unterhaltenden Anlagen ergeben, entsprach einerseits wegen der Bauentwicklung nicht mehr den veränderten tatsächlichen Verhältnissen und genügte anderseits nicht mehr den technischen Anforderungen. Der überarbeitete und anlässlich der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2021 beschlossene Unterhaltsplan trägt diesen Entwicklungen Rechnung. Auch die Unterhaltsordnung vom 7. Juni 1993 erfüllte nach verschiedenen Gesetzesänderungen und Änderungen tatsächlicher Natur nicht mehr die Anforderungen. Die Gemeinde hat deshalb an ihrer Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2021 verschiedene Änderungen der Unterhaltsordnung beschlossen. Im Wesentlichen umfassen diese die Anpassungen an rechtliche sowie administrative Neuregelungen und eine Angleichung an die aktuellen Vorlagen der Unterhaltsordnung des Kantons. Der neue Unterhaltsplan für die Meliorationsanlagen und die geänderte Unterhaltsordnung, beide vom 8. Juni 2021, entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind daher zu genehmigen (§§ 104 Abs. 2 und 51 Abs. 5 LG).

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der neue Unterhaltsplan für die Meliorationsanlagen der Gemeinde Niederhasli, Massstab 1:5000, vom 8. Juni 2021, wird genehmigt.

II. Die Gemeinde Niederhasli hat Änderungen und Ergänzungen im Unterhaltsplan periodisch nachtragen zu lassen und diese dem Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, unaufgefordert mitzuteilen.

III. Die Änderungen der Unterhaltsordnung vom 8. Juni 2021 der Gemeinde Niederhasli werden genehmigt.

IV. Mitteilung an die Gemeindeverwaltung Niederhasli, Dorfstrasse 17, 8155 Niederhasli, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, das Grundbuchamt Niederglatt, Kaiserstuhlstrasse 42, 8172 Niederglatt, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Landwirtschaftsgesetz (LG) 36, Art. 51 und Art. 104 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2021; der Erlass wurde am 1. Juli 2026 erneut konsolidiert.