RRB Nr. 999/2017
Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2018/2019 (Bachelor) und 2020/2021 (Master)
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. November 2017
999. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium,
Erwägungen
Studienjahre 2018/2019 (Bachelor) und 2020/2021 (Master) Gemäss § 3 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 1. Dezember 2010 (Zulassungsbeschränkungsverordnung, LS 415.432) legt der Regierungsrat jährlich die Zahl der Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstudiengänge sowie für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge des betreffenden Studiengangs (Kohorte) unter Berücksichtigung der Klinikkapazitäten fest. Da der Schweizerischen Hochschulkonferenz aus planerischen Gründen die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2018/2019 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten bereits jetzt festzulegen. Über Zulassungsbeschränkungen zum betreffenden Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2018 auf der Grundlage der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitätsgesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 3 Zulassungsbeschränkungsverordnung). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 738/2016 die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr 2017/2018 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 422 (Humanmedizin: 372 Plätze einschliesslich 20 Plätze für Chiropraktik; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich auf 80 Studienplätze festgelegt; für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er die Kapazität unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanmedizin auf 365, für die Zahnmedizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 60 Plätze festgelegt. Die geringere Aufnahmekapazität bei der Zahnmedizin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die langjährig konstante Übertrittsquote von der Bachelor- zur Masterstufe. Die Aufnahmekapazität in Humanmedizin wurde mit diesem Beschluss im Vergleich zum Studienjahr 2016/2017 um 72 (Bachelor) bzw. 65 (Master) Plätze erhöht. Dies erfolgte im Zuge des Sonderprogramms Humanmedizin des Bundes und wird im Rahmen des Bildungsnetzwerkes Humanmedizin umgesetzt. Diesem gehören neben der Universität, den universitären Spitälern des Kantons Zürich und den bisherigen Lehr- und Partnerspitäler neu die ETH Zürich und die Hochschulen St. Gallen, Luzern
und Tessin an. Universität und Kanton nehmen damit ihre Verantwortung für eine zahlenmässig genügende Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten für das Gesundheitswesen Schweiz wahr. Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2017 für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät ausgesprochen. Da sich die betreffenden Rahmenbedingungen nicht verändert haben, ist für beide Studienstufen an den Aufnahmekapazitäten festzuhalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bachelorstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahres 2018/2019 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: – Humanmedizin (einschliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 372 Plätze; – Zahnmedizin: 50 Plätze; – Veterinärmedizin: 80 Plätze.
II. Für die anschliessenden Masterstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahres 2021/ 2022 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: – Humanmedizin (einschliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 365 Plätze; – Zahnmedizin: 44 Plätze; – Veterinärmedizin: 60 Plätze. III. Veröffentlichung im Amtsblatt.
IV. Mitteilung an den Universitätsrat, die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi