RRB Nr. 999/2025
Deutschkursberatung, Vergabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Oktober 2025
999. Deutschkursberatung (Vergabe)
Erwägungen
Ausgangslage Seit 2014 wird die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in der Integrationsförderung mit Programmvereinbarungen nach Art. 20a des Subventionsgesetzes (SR 616.1) geregelt. Die Programmvereinbarungen bilden die Grundlage für die Kantonalen Integrationsprogramme (KIP), in denen die übergeordneten strategischen Ziele in konkrete Massnahmen übersetzt werden. Mit Beschluss Nr. 502/2023 hat der Regierungsrat das Kantonale Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3) verabschiedet. Es ist im Wesentlichen gleich strukturiert wie die vorangehenden KIP und sieht Massnahmen in sieben Förderbereichen vor, darunter die Bereiche «Information, Abklärung Integrationsförderbedarf und Beratung» (Förderbereich 1) sowie «Sprache» (Förderbereich 2). Die Massnahmen im Rahmen der KIP ergänzen die Integrationsfördermassnahmen der Regelstrukturen, also z. B. der Volksschule, der Berufsbildungsinstitutionen, der Sozialhilfe oder des Arbeitsmarktes, weshalb sie auch als spezifische Integrationsförderung bezeichnet werden. Für ihre Umsetzung stellt der Bund den Kantonen Mittel aus dem Integrationsförderkredit (IFK) zur Verfügung. Der Kanton Zürich gibt den grössten Teil der Bundesgelder zur kommunalen Verwendung an die Gemeinden weiter. Mit einem weiteren Teil kann die für die Umsetzung der KIP zuständige Fachstelle Integration (Fachstelle) im Namen des Kantons Integrationsförderleistungen bei Dritten direkt beschaffen und für die überkommunale Nutzung durch Einzelpersonen oder Institutionen im Kanton bereitstellen lassen (vgl. § 5 Integrationsverordnung [LS 172.8]). Diese gesamtkantonalen Angebote kommen auch Gemeinden bzw. Migrantinnen und Migranten aus Gemeinden zugute, welche nicht am KIP teilnehmen. In den erwähnten Förderbereichen hat der Bund mehrere strategische Programmziele formuliert, die auf die Information und Beratung von Migrantinnen und Migranten zum Thema Sprachförderung und Sprachanforderungen abzielen. Ziel 1 im Förderbereich 1 «Information, Abklärung Integrationsförderbedarf und Beratung» lautet wie folgt: «Die spezifische Integrationsförderung stellt sicher, dass die Information und Beratung von Migrantinnen und Migranten insbesondere folgende Themen abdeckt: Rechte und Pflichten, den Erwerb von Sprachkompeten- zen, die Alltagsbewältigung, die berufliche Integration, das Zusammenleben, den Diskriminierungsschutz sowie die Eigenverantwortung der
Migrantinnen und Migranten. Die Information und Beratung ist an den jeweiligen Bedürfnissen der Migrantinnen und Migranten auszurichten und trägt ihrer jeweiligen Lebenssituation Rechnung.» Das Ziel 3 im Förderbereich 2 «Sprache» hält weiter fest: «Die spezifische Integrationsförderung stellt mit geeigneten Massnahmen sicher, dass Migrantinnen und Migranten über die Sprachförderangebote und die geltenden Sprachanforderungen gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz informiert und bei Bedarf zu zielgruppenspezifischen Angeboten beraten sind.» Hintergrund der erwähnten Ziele bildet das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG; SR 142. 20). Gemäss Art. 58a AIG ist der Aufenthalt von nicht deutschsprachigen Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz an den Nachweis bestimmter sprachlicher Kompetenzen geknüpft, d. h. sie müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, wenn sie einen bestimmten Aufenthaltsstatus (oder die Einbürgerung) erlangen wollen. Bund, Kantone und Gemeinden haben gemäss Art. 57 AIG die Pflicht, die Ausländerinnen und Ausländer über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz, insbesondere über ihre Rechte und Pflichten, zu informieren und zu beraten. Unter anderem wird verlangt, dass die zuständigen Behörden Ausländerinnen und Ausländer auf Angebote zur Integrationsförderung hinweisen. Zu diesen Angeboten zählen auch Sprachkurse und Sprachtests. Um die Gemeinden bei der Umsetzung ihres Informations- und Beratungsauftrages gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz zu unterstützen und zur Erreichung der strategischen Programmziele des KIP 3 beizutragen, soll ab 2026 eine neue kantonale Deutschkursberatung aufgebaut werden. Die «Deutschkursberatung im Kanton Zürich» wird regelmässig an mehreren Standorten im Kanton präsent sein und zusätzliche Beratungen auf Distanz anbieten. Sie soll Lücken zwischen bestehenden kommunalen und regionalen Stellen schliessen, die Migrantinnen und Migranten beraten (u. a. die Welcome Desks der Städte Zürich und Winterthur, die kommunalen Integrationsbeauftragten und die regionalen Lernstuben) und die Abdeckung des Gesamtkantons weiter verbessern.
Vergabe Zur Auswahl der Leistungserbringerin für das genannte Angebot führte die Fachstelle 2025 eine Ausschreibung im offenen Verfahren durch (Art. 18 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [LS 720.1]). Der Auftrag wurde für eine feste Vertrags- dauer von drei Jahren ausgeschrieben (2026–2028) und enthält die Option auf eine Vertragsverlängerung um längstens drei Jahre (2029–2031). Mit dem vorliegenden Beschluss ist die Vergabe für die ausgeschriebenen Leistungen für die Jahre 2026–2031 (feste Vertragsdauer plus Option auf Verlängerung) zu bewilligen. Auf die Ausschreibung gingen zwei Angebote ein, die von einer Fachjury bewertet wurden. Der Zuschlag ist gemäss der ausgeschriebenen Leistung für drei Jahre, verlängerbar um längstens weitere drei Jahre, an die Stiftung ECAP, Siewerdtstrasse 8, 8050 Zürich, zu erteilen, deren Offerte von der Jury deutlich besser beurteilt wurde als diejenige der anderen Anbieterin. Unter der Bedingung der paritätischen Mitfinanzierung durch Kanton und Gemeinden stellt der Bund dem Kanton Zürich für die Finanzierung von Massnahmen, die sich an die allgemeine Migrationsbevölkerung richten, im KIP 3 jährlich knapp 5,86 Mio. Franken aus dem IFK zur Verfügung. Gemäss RRB Nr. 502/2023 sind Fr. 600 000 davon für den Einkauf von Integrationsförderleistungen bei Dritten direkt durch den Kanton vorgesehen. Die direkt eingekauften Angebote werden im Rahmen des KIP je hälftig durch Bundes- und Kantonsmittel finanziert, weshalb der Kanton jährlich ebenfalls Fr. 600 000 dafür vorgesehen hat (vgl. RRB Nr. 502/2023, S. 12, Tabelle 2). Zur Regelung der Leistungserbringung schliesst der Kanton mit den ausgewählten Anbieterinnen und Anbietern Leistungsvereinbarungen ab. Die in den Leistungsvereinbarungen festgelegten Massnahmen sind stets befristet. Im Folgenden wird die für die Führung des erwähnten Angebotes abzuschliessende Leistungsvereinbarung im Einzelnen beschrieben.
Deutschkursberatung Inhalt Gegenstand der Leistungsvereinbarung ist der Aufbau und das Führen des neuen Angebots «Deutschkursberatung im Kanton Zürich». Das Angebot richtet sich an erwachsene, nicht deutschsprachige Migrantinnen und Migranten mit Wohnsitz im Kanton, die einen Deutschkurs besuchen und/oder sich über die gesetzlichen Sprachanforderungen und Sprachnachweise informieren wollen. Dabei legt das Angebot einen Fokus auf einkommensschwache und bildungsferne Personen, die sich nicht ohne Hilfe informieren können und/oder keinen Zugang zu einem bestehenden Beratungsangebot haben. Die Deutschkursberatung bietet Personen der Zielgruppe in Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch und weiteren Sprachen individuelle Beratungen vor Ort und auf Distanz an. Die Beratungen vor Ort werden an von Migrantinnen und Migranten gut fre- quentierten Standorten erbracht, welche die fünf Regionen des Kantons gemäss Einteilung des Amtes für Jugend und Berufsberatung abdecken. Zurzeit sind Standorte in Winterthur (Region Nord), Männedorf und Dübendorf (Region Ost), Dietikon (Region Süd), Kloten (Region West) und in der Stadt Zürich geplant. Neben Beratungen vor Ort werden auch Beratungen per Telefon und online (E-Mail, Live-Chat auf der Angebots-Webseite, WhatsApp, Facebook, Instagram) angeboten. Im Rahmen der Beratungen vermitteln erfahrene Beraterinnen und Berater den ratsuchenden Personen Informationen zum Deutschkursangebot im Kanton sowie zu den Sprachanforderungen und -nachweisen gemäss AIG, unterstützen sie beim Finden eines passenden Kurses und/oder weisen sie auf andere geeignete Angebote hin (z. B. die Angebote im Rahmen des kantonalen Programms Grundkompetenzen des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes [MBA]). Zudem stellt die Leistungserbringerin im Rahmen des Angebots eine laufend aktualisierte Deutschkurs-Datenbank zur Verfügung, auf welche alle interessierten Personen online frei zugreifen können. Anbieterin Die Zuschlagsempfängerin ECAP ist ein gemeinnütziges Erwachsenenbildungsinstitut, das sich seit 50 Jahren für die Integration von Migrantinnen und Migranten aus den verschiedensten Herkunftskontexten engagiert. ECAP verfügt über fundierte Erfahrung und ein breites Netzwerk von Partnerinstitutionen in den Bereichen Sprachförderung, Beratung und Grundkompetenzen, darunter die Integrationsfachstellen
der Städte Zürich und Winterthur, die Fachstelle Integration des Kantons sowie das Programm Grundkompetenzen des MBA und die von diesem finanzierten Lernstuben. Leistungsumfang und Dauer Der in der Ausschreibung als Grundauftrag definierte Leistungsumfang umfasst im Aufbaujahr 2026 ein Beratungsvolumen von 600 Stunden vor Ort und 300 Stunden auf Distanz. In den Folgejahren 2027 und 2028 beträgt das Beratungsvolumen im Grundauftrag jährlich 700 Stunden vor Ort und 400 Stunden auf Distanz. Die Leistungsvereinbarung tritt ab Januar 2026 in Kraft und gilt für drei Jahre, sie kann danach bis längstens Ende 2031 verlängert werden. Die Leistungen können somit für längstens sechs Jahre erbracht werden. Die Vertragsparteien vereinbaren für den Aufbau des Angebots «Deutschkursberatung im Kanton Zürich», einschliesslich Angebots-Webseite und Datenbank, zudem eine einmalige Pauschalvergütung von Fr. 41 360 (einschliesslich MWSt).
Bei Bedarf kann die Fachstelle ab dem zweiten Beratungsjahr 2027 die Option für eine jährliche Volumenausweitung von höchstens 300 Beratungsstunden vor Ort und 100 Beratungsstunden auf Distanz abrufen. Die Volumenausweitung wird jeweils für ein Kalenderjahr vereinbart; eine rückwirkende Volumenausweitung ist nicht möglich. Kosten Für den Abschluss der Leistungsvereinbarung mit der Stiftung ECAP ist ein Gesamtkostendach von höchstens Fr. 1 637 760 (einschliesslich MWSt) zu bewilligen (siehe Tabelle 1). Wie im Rahmen der KIP für Massnahmen im Migrationsbereich vorgeschrieben und vorne ausgeführt, übernehmen Kanton und Bund davon je die Hälfte, d. h. je höchstens Fr. 818 880. Aus Gründen der Kohärenz mit RRB Nr. 502/2023 zum KIP 3 werden im Folgenden jeweils die Gesamtkosten (Bundes- und Kantonsmittel) angegeben. Tabelle 1: Kostendach in Franken Aufbaupauschale 41 360 Grundauftrag erstes Vertragsjahr à 900 Std. (600 vor Ort, 300 auf Distanz) 189 900 Grundauftrag zweites und drittes Vertragsjahr à je 1100 Std. 460 400 (700 vor Ort, 400 auf Distanz) Option Vertragsverlängerung um längstens 3 Jahre à je 1100 Std. 690 600 (Grundauftrag, 700 Std. vor Ort, 400 Std. auf Distanz) Option Volumenausweitung, einlösbar ab dem zweiten Vertragsjahr, 255 500 längstens 5 Jahre à 400 Std. (300 vor Ort, 100 auf Distanz) Gesamtkostendach (einschliesslich MWSt) 1 637 760 Die Entschädigung für den Auftrag erfolgt gemäss den tatsächlich erbrachten Leistungen bis zum Erreichen des vereinbarten Kostendaches. Die jährlichen Kosten belaufen sich somit auf höchstens Fr. 231 260 im ersten Vertragsjahr und höchstens Fr. 230 200 (Grundauftrag) bzw. Fr. 281 300 (einschliesslich Volumenausweitung) für jedes folgende Vertragsjahr (siehe Tabelle 2). Der jährliche Beitrag der Fachstelle an die zurzeit von ihr mitfinanzierte Deutschkursberatung der Asyl-Organisation Zürich (Fr. 50 000) entfällt. Tabelle 2: (in Franken) Jährliche Kostendächer Gesamtkostendach 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026–2031 Kostendach (Grundangebot) 231 260 230 200 230 200 230 200 230 200 230 200 1 382 260 Kostendach (Option 51 100 51 100 51 100 51 100 51 100 255 500 Volumenausweitung) Total Kostendach 231 260 281 300 281 300 281 300 281 300 281 300 1 637 760 (einschliesslich MWSt)
Die Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos. Die Entwicklung und Pflege der öffentlich zugänglichen Deutschkurs-Datenbank ist in den aufgeführten Kosten für das Grundangebot enthalten. Es ist mit keinen betrieblichen, personellen und indirekten Folgeaufwendungen und -erträgen im Sinne von § 33 Abs. 1 lit. e der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) zu rechnen. Die Vergabe ist für die Jahre 2026–2027 in Höhe von Fr. 512 560 durch die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 502/2023 gedeckt. Die Finanzierung des Angebots ab 2028 (KIP 4) steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch Bund und Kanton.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Auftrag für den Aufbau und das Führen der Deutschkursberatung im Kanton wird gemäss Angebot vom 30. Mai 2025 zu Fr. 1 637 760 an die Stiftung ECAP, Zürich, vergeben.
II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag abzuschliessen.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli