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SchKG und geschäftsführender Gesellschafter in der GmbH

Marty Dick · Ständerat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich beziehe mich auf den schriftlichen Bericht. Die Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, die Motion zu überweisen. Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Der Nationalrat hat die Motion bereits überwiesen. Ein Vertreter der Verwaltung hat in der Kommissionssitzung gesagt, dass der Motionär offene Türen einrennt. Dem habe ich nichts anzufügen.

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich kann mich auch kurz fassen. Das Anliegen der Motion ist ja unbestritten, denn in der Tat ist es eine singuläre Vorschrift, dass ein Gesellschafter bzw. ein Organ einer juristischen Person, welches nicht voll haftet, der Konkursbetreibung unterliegt, und dies nicht nur für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sondern auch für Private. Diese unhaltbare Sonderregelung hat mich seinerzeit bewogen, die Motion im Nationalrat einzureichen. Vor allem die KMU, die die Rechtsform der GmbH wählen möchten, werden nämlich durch diese Sondervorschrift des SchKG nicht selten von ihrem Vorhaben abgehalten oder zumindest in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt.

Es wäre denn auch einfach gewesen, diese fragwürdige Bestimmung im Rahmen der SchKG-Revision ersatzlos zu streichen. Leider wurde dies damals aus unerklärlichen Gründen versäumt. Nun muss dieses Versäumte nachgeholt werden, entweder über eine separate Vorlage oder im Zuge der geplanten Totalrevision des GmbH-Rechtes. Wenn man den Weg der Totalrevision des GmbH-Rechtes wählt, wird es wahrscheinlich, wie es die Revision des Aktiengesellschaft-Rechtes gezeigt hat, noch einige Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dauern. Denn auch die Totalrevision des GmbH-Rechtes wird nicht einfach sein, weil komplexe Fragen zu entscheiden sind. So gesehen dürfte es noch einige Zeit dauern, bis die fragwürdige SchKG-Vorschrift eliminiert ist. Deshalb würde ich es begrüssen, wenn man hiefür eine separate Vorlage machen würde, um diese antiquierte SchKG-Bestimmung ersatzlos zu streichen. Man könnte damit die Attraktivität der GmbH, die in der Schweiz auch aus verschiedenen anderen Gründen nach wie vor zu wünschen übrig lässt, vor allem für die KMU verbessern.

Deshalb empfehle ich Ihnen, die Motion zu überweisen, verbunden mit dem Wunsch an den Bundesrat, die fragliche SchKG-Bestimmung in einer separaten Vorlage so bald wie möglich ersatzlos zu streichen. Dieser Wunsch ist um so mehr berechtigt, als die fragliche Norm singulär ist, in keinem direkten Zusammenhang mit der Totalrevision des GmbH-Rechtes steht, und der Nationalrat die Motion, die der Bundesrat entgegenzunehmen bereit ist, oppositionslos überwiesen hat. Dank einer raschen Erledigung könnte ein sachdienlicher Beitrag zur Verbesserung der Stellung der KMU in unserem Land geleistet werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die vom Nationalrat bereits überwiesene Motion ebenfalls zu überweisen.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich wende mich nicht gegen diese Motion, aber ein Satz von Herrn Dettling hat mich schon aufgeschreckt. Er sagte, mit der GmbH-Revision gehe es noch Jahre oder Jahrzehnte. Ich habe am 29. September 1997 hinsichtlich der Reform des Rechtes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Interpellation (97.3433) eingereicht. Inzwischen wurde das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, Ende Oktober letzten Jahres war es abgeschlossen. Damals konnte man den Medien entnehmen, dass zum Vorentwurf recht viele Eingaben erfolgt sind. Es ist sicher von allgemeinem Interesse, Frau Bundesrätin, wenn Sie uns heute über den Stand der Revision orientieren können. Wie ich bereits früher betont habe, liegt es vor allem im Interesse der kleinen und mittleren Betriebe, dass diese Revision zügig vorangetrieben wird.

Im Übrigen hoffe ich, dass durch die geplante Revision die Attraktivität, welche die GmbH für kleine und mittlere Betriebe hat, nicht geschmälert wird. Daher sollte das GmbH-Recht nicht allzu stark an das Recht der Aktiengesellschaft angeglichen werden. Die GmbH soll eine Gesellschaftsform bleiben, die für Verhältnisse geeignet ist, bei denen es stärker auf die Person der Gesellschaft und ihre spezifischen Tätigkeiten und Interessen ankommt.

Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.

Das Anliegen der Motion wurde im Rahmen der GmbH-Revision bereits aufgenommen. Ich werde aber dem Wunsch von Herrn Dettling entsprechend nochmals prüfen, ob man es tatsächlich vorziehen sollte. Sie verstehen, dass ich Ihnen kein Versprechen geben kann.

Zur GmbH-Revision kann ich Ihnen sagen, dass die Vernehmlassungsergebnisse jetzt bei mir auf dem Tisch sind und heute oder morgen zur Kenntnisnahme an den Bundesrat weitergeleitet werden. Anschliessend erfolgt in meinem Departement die Weiterarbeit im Sinne der Vernehmlassungsergebnisse, sodass gegen Ende des nächsten Jahres die Botschaft vorliegen sollte.

Schmid-Sutter Carlo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Überwiesen - Transmis