05.3151

Alkoholgesetz. Änderung

Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Mit meinem Vorstoss wird der Bundesrat dazu eingeladen, eine Änderung des Alkoholgesetzes mit der Zielsetzung vorzulegen, dass das Monopol des Bundes hinsichtlich der Einfuhr gebrannter Wasser auf diejenigen zu Trink- und Genusszwecken beschränkt wird. Nur Alkohol, der zu anderen Zwecken, z. B. als Treibstoff, verwendet wird, kann aus dem Monopol entlassen werden. Das Alkoholmonopol des Bundes wurde ja seinerzeit mit dem Ziel eingeführt, im Sinne der Volksgesundheit den Konsum ausländischer Schnäpse und anderer alkoholischer Getränke einzuschränken und der Kontrolle des Bundes zu unterstellen. An dieser Zielsetzung will die vorliegende Motion nichts ändern.

Zurzeit sind nun aber von verschiedenen Seiten Bestrebungen im Gange, dem Benzin Bioethanol beizumischen, was den CO2-Ausstoss reduzieren würde. Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Er verfolgt bei der Einfuhr von Ethanol ein doppeltes Ziel: Zum einen Teil wird kontrolliert, ob das für die Spirituosenproduktion verwendete Ethanol besteuert wird, zum anderen soll die Schweizer Ethanolproduktion im internationalen Markt geschützt werden. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, die Einfuhr jenes Bioethanols sei zu liberalisieren, das dem Benzin beigemischt wird, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren und fossile Energie durch erneuerbare zu ersetzen. Er ist deshalb bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Mittlerweile hat der Bundesrat mit einer Medienmitteilung vom 3. Mai 2006 bekannt gegeben, dass er die Botschaft zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes verabschiedet hat. Mit der steuerlichen Förderung von umweltschonenden Treibstoffen will er ein Anliegen der Umweltpolitik umsetzen und diese Treibstoffe ganz von der Mineralölsteuer befreien. Die Mindereinnahmen sollen dann durch eine höhere Besteuerung des Benzins kompensiert werden. Der Bundesrat will also steuerliche Anreize schaffen, um die Nachfrage nach umweltschonenden Treibstoffen zu vergrössern. Er ist deshalb bereit, Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen wie Biogas, Bioethanol, Biodiesel, pflanzliche und tierische Öle von der Mineralölsteuer zu befreien. Immerhin ist heute ein Liter importiertes Bioethanol mit 72 Rappen belastet.

Ich bin der Meinung, dass die Zielsetzung des Bundesrates sowie die Umsetzung meiner Motion den Umweltanliegen dienen. Ich bin gespannt, ob Kollege Studer nur den Alkohol meint, der für Trinkzwecke verwendet wird. Ich bin der Meinung, dass der Vorstoss grundsätzlich richtig ist und dass Bundesrat Merz bestätigen kann, dass damit an der Monopolstellung des Bundes für Trinkalkohol nichts geändert wird. Ich nehme an, dass dies das Anliegen von Kollege Studer ist.

Studer Heiner · Mit-M · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion

Wenn ich irgendwo das Wort Alkoholgesetz oder so höre, dann werde ich als in diesem Zusammenhang nüchterner Mensch natürlich hellhörig und lese die Texte gut durch. Ich stelle fest, dass die Stellungnahme des Bundesrates eigentlich einen Widerspruch enthält, und das ist auch der Grund dafür, dass ich Herrn Bundesrat Merz dann eine gezielte Frage stelle. Je nachdem kann ich den Antrag auf Ablehnung dann zurückziehen.

Der Bundesrat sagt im längeren Absatz seiner Stellungnahme nämlich Nein zu dieser Motion. Im kurzen sagt er dann aber, dass er die Absicht habe, die Einfuhr jenes Bioethanols zu liberalisieren, das dem Benzin beigemischt werden soll; und in der Zwischenzeit hat er angekündigt, dass es eine Vorlage geben werde, dass also das Parlament zu entscheiden hat. Wir haben es also in der Hand. Aber der Motionär geht in seinem Text weiter; er schreibt nur: ".... die z. B. als Treibstoff verwendet werden". Deshalb muss ich sagen: Mir ist es eigentlich egal, wenn Sie den ganzen Schnaps als Treibstoff verwenden, weil Sie dann keinen Schaden anrichten, sondern etwas Gutes tun. Aber weil es ja nur um diesen Teil geht, möchte ich Herrn Bundesrat Merz bitten, zu sagen - wenn er das kann -, dass er die Motion nicht in ihrer Gesamtheit vollziehen wird, sondern wirklich nur bezogen auf das, was hier geschrieben steht, im Rahmen der zu erwartenden Gesetzgebung. Wenn er das tut, kann ich jetzt auf einen Ablehnungsantrag verzichten und dann die Gesetzesvorlage prüfen, denn diese lag noch nicht vor, als die Motion beantwortet wurde und ich den Ablehnungsantrag stellte. Ich verzichte auf meinen Antrag also nur unter der Bedingung, dass hier eine klare Antwort erfolgt. Ich weiss, der Motionär hat mir gegenüber - er musste vor mir sprechen - die Zusicherung zu geben, dass er, wenn es wirklich nur um das geht, sein Einverständnis gibt.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Ja, es geht nur darum, das kann ich Ihnen bestätigen. Die Motion Hegetschweiler fordert uns auf, Bioethanol, das als Treibstoff verwendet wird, aus dem Monopol zu entlassen. Das entspricht der Meinung des Bundesrates. Wie Sie wissen, wollen wir effektiv ja Anreize schaffen, dass Bioethanol dem Benzin beigemischt wird. Damit wird der CO2-Ausstoss reduziert, und es kann fossile Energie durch erneuerbare ersetzt werden. Wir haben Ihnen letzte Woche diese Botschaft unterbreitet, und das ist ein erster Schritt, mit dem das vollzogen werden soll. Das ist auch in der Zukunft die Stossrichtung unserer Politik.

Das Bundesmonopol bei der Einfuhr von Ethanol hat ein doppeltes Ziel. Erstens wird kontrolliert, ob das für die Spirituosenproduktion verwendete Ethanol versteuert ist. Das ist eine reine Steuerkontrollpflicht. Zweitens wird sichergestellt, dass Ethanol zu industriellen Zwecken und für Treibstoffe, nicht aber für den Konsum verwendet wird. Die heutige Lösung ist an sich unter den bisherigen Umständen zweifellos die rationellste. Wie aber aufgrund der internationalen Entwicklung vorauszusehen ist, wird Bioethanol als Treibstoff über kurz oder lang eine weite Verbreitung erlangen. Hier gehen die Meinungen nicht mehr sehr weit auseinander, obschon mich heute ein Artikel in der "Financial Times" zu diesem Thema wieder ein bisschen verunsichert hat. Es wird sich aber dennoch auch künftig um erhebliche Mengen handeln, die in der Schweiz umgesetzt werden. Schon aus praktischen Gründen wäre deshalb eine Liberalisierung sinnvoll. Eine Verwendungskontrolle wird nicht zu umgehen sein, wie das überall der Fall ist. Die Frage bleibt immerhin offen, wie die Liberalisierung auszugestalten ist. Heute macht die schweizerische Ethanolproduktion einen Drittel des Marktes aus, dank der Möglichkeiten, die das Monopol bietet, die Inlandproduktion zu schützen. Ohne einen minimalen Schutz hätte diese in einem liberalisierten internationalen Markt gar keine Chance.

In der WTO wird zurzeit über die Liberalisierung der Zuckerwirtschaft und damit zusammenhängend über die Ethanolmärkte verhandelt. Die Zuckerwirtschaft ist ein Teil dieses ganzen Ethanolsegmentes.

Beide Märkte sind stark reglementiert. Die Produktion wird aber derzeit überall subventioniert, und ein erheblicher Teil der Exportware wird sogar zu Dumpingpreisen angeboten oder gerade infolge der Subventionierung zu Dumpingpreisen angeboten. Die Verhandlungen sind im Gang, der Ausgang ist offen, aber sie werden natürlich dann Auswirkungen auf die schweizerischen Produzenten und auf die Arbeitsplätze in der Schweiz haben. Wie die Liberalisierung des schweizerischen Bioethanols konkret zu realisieren ist, wird dann eben noch stark von diesen WTO-Verhandlungen abhängen.

Aber in diesem Sinne sind wir für die Annahme dieser Motion; Herrn Studer habe ich, glaube ich, die Fragen beantwortet, die er gestellt hat.

Studer Heiner · Mit-M · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion

Aufgrund der Antwort des Herrn Bundesrates ziehe ich meinen Ablehnungsantrag zurück, werde dann aber beim Gesetz, das kommen wird, die Sache genauestens anschauen.

Janiak Claude · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Ein anderer Antrag ist nicht mehr gestellt.

Angenommen - Adopté

Präsident (Janiak Claude, Präsident): Die Behandlung der Motion Kiener Nellen 05.3155 wird verschoben, da sich die Motionärin hat entschuldigen lassen.