04.3243
E-Health. Nutzung elektronischer Mittel im Gesundheitswesen
Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bitte Sie zusammen mit dem Bundesrat, die Motion zur Nutzung von elektronischen Mitteln im Gesundheitswesen anzunehmen. Vor zwei Jahren haben wir beschlossen, die Versichertenkarte schweizweit einzuführen. Die Arbeiten dafür laufen auf Hochtouren. Man geht heute schon davon aus, dass die administrativen Einsparungen etwa 10 bis 20 Millionen Franken pro Jahr betragen werden. Das ist ein klares Indiz, um in diese Richtung weiterzugehen. So hat denn auch der Bundesrat entschieden, dass es jetzt Zeit für eine E-Health-Strategie ist, und hat das Bundesamt für Gesundheit beauftragt, diese zu bearbeiten. Der Bundesrat nimmt also die Motion nicht nur entgegen, sondern ist auch bereits an der Umsetzung. Wir können im Rahmen der Behandlung einer Motion nicht die Grundsatzdiskussion über E-Health führen. Ich möchte Ihnen nur grundsätzliche Argumente mitgeben, warum es gut ist, wenn wir bei diesem Thema vorwärts machen.
In Europa wird momentan überall die Gesundheitskarte eingeführt, dies mit dem Ziel, in ganz Europa jederzeit über seine persönlichen Gesundheitsdaten verfügen zu können und medizinisch wie auch administrativ optimal betreut zu werden. Man kann davon ausgehen, dass etwa 2008 bis 2010 das System zu funktionieren beginnt. Spätestens dann, wenn die europäischen Touristen in die Schweiz kommen und ihre Gesundheitskarten vorweisen werden, werden wir gezwungen sein, so ein System bei uns einzuführen und das europäische System nachzuvollziehen. Wenn wir es aber nur nachvollziehen, wird das viel kosten. Die Produkte, die wir dafür einsetzen werden, werden wohl kaum mehr von Schweizer Firmen stammen.
Damit komme ich zum zweiten Punkt: Die gesamte Gesundheitsdiskussion ist heute eine reine Kostendiskussion. Dabei geht leider vergessen, dass das Gesundheitswesen der wichtigste weltweite Wachstumsmarkt ist. Es ist entscheidend - und ich benutze nun ein Wort, das man hier nicht sehr oft verwenden sollte -, es ist entscheidend und verdammt wichtig, dass wir im Bereich des Gesundheitswesens eine starke Wirtschaft haben, wenn wir unseren Wohlstand langfristig sichern wollen, wenn wir eine Wirtschaft wollen, die nicht nur heute Weltspitze ist, sondern auch noch in zwanzig Jahren mithalten kann. Darum ist es wichtig, dass wir ein Gesundheitswesen haben, das innovativ ist und Chancen eröffnet.
Wenn Sie die Motion annehmen, geben Sie dem Bund und den Kantonen ein klares Zeichen, dass wir ein modernes, effizientes Gesundheitssystem wollen, in dem der Patient und seine Rechte im Mittelpunkt stehen. Danke für die Unterstützung.
Teuscher Franziska · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Ich bitte Sie, trotz all der Ausführungen von Ruedi Noser, diese Motion abzulehnen. Für mich ist diese Motion nicht innovativ, wie der Motionär gesagt hat. Für mich enthält diese Motion einigen Zündstoff; man will dies jetzt einfach so schnell verabschieden.
Der erste Punkt der Motion ist gar nicht mehr nötig. Wir haben das bereits bei der KVG-Revision erledigt, wir haben dort die Versichertenkarte eingeführt. Ich hatte zwar auch da Vorbehalte, aber die Mehrheit hat aufgrund der Ausführungen des Bundesrates die Einführung dieser Versichertenkarte beschlossen. Diese hält die administrativen Daten einer Patientin oder eines Patienten fest. Aber in der Debatte über das KVG kam klar zum Ausdruck - sowohl in der SGK, die dieses Geschäft vorberaten hat, wie auch hier im Plenum -, dass man sich auf diese administrativen Daten beschränken will.
Was Herr Noser jetzt vorschlägt, ist ein Ausbau dieser Versichertenkarte zu einer Gesundheitskarte. Herr Noser sagt, wir würden von der EU gezwungen, eine solche Gesundheitskarte einzuführen. Dem ist natürlich bei weitem nicht so: Erstens kann uns die EU zu nichts zwingen; zweitens ist die Versichertenkarte, die wir im KVG eingeführt haben, europakompatibel. Wir haben dieses System zusammen mit der EU. Es ist also nicht so, dass die Karten von Schweizern, die sich in einem EU-Land aufhalten, nicht mehr mit dem dortigen Gesundheitssystem kompatibel wären.
Ruedi Noser will aber mit seiner Motion viel mehr. Er führt das in Punkt 2 aus, und er führt es vor allem in seiner Begründung aus. Er will eine elektronische Patientenkarte, auf der nicht nur administrative, sondern auch medizinische Daten gespeichert sind. Ruedi Nosers Ziel ist eine digitale Identität aller Schweizerinnen und Schweizer im Gesundheitsbereich. Das will ich eben nicht. Mit mir wollen das auch viele Vertreterinnen und Vertreter aus dem Gesundheitsbereich nicht; denn der Sinn einer solchen Karte wird gerade auch vonseiten der Ärzte und von weiteren Leuten im Gesundheitsbereich stark bestritten. Wie kann man mit einer solchen Gesundheitskarte beispielsweise noch das Arztgeheimnis garantieren? Und welches ist der Nutzen? Der ist eben nicht existent, auch wenn uns das Ruedi Noser als innovative Lösung verkaufen will.
Gehen wir davon aus, dass bei den Gesundheitsdaten, die auf diesen Karten gespeichert sind, jeder tausendste Eintrag einen Fehler beinhaltet, ist dies bei dieser Datenmenge nicht viel. Kann sich dann ein Arzt in seiner oder eine Ärztin in ihrer Diagnose darauf abstützen? Er oder sie geht immer ein Risiko ein, wenn er oder sie diese Daten braucht. Und damit eröffnen sich neue haftungsrechtliche Fragen. Man kann bei diesen Daten eben nicht davon ausgehen, dass sie zu 100 Prozent richtig sind.
Mit einer solchen Gesundheitskarte kann man höchstens wenige Mehrfachuntersuchungen vermeiden, und damit werden auch nicht so hohe Kosten eingespart, wie uns das Ruedi Noser weismachen will. Wenn wir rechnen, stellen wir fest, dass dieser Gesundheitspass sogar Kostenfolgen nach sich ziehen kann, denn heute werden in einer Arztpraxis allenfalls die administrativen Daten elektronisch erfasst und nicht die medizinischen. Wenn wir davon ausgehen, dass jede Konsultation die Eingabe der medizinischen Daten während zwei Minuten erfordern würde - was ja nicht so viel wäre -, dann hätten auch diese zwei Minuten einen enormen Kostenschub zur Folge. Alle medizinischen Daten müssten nach einer Konsultation eingegeben werden.
Datenschützerisch ist dieser Vorstoss sehr, sehr problematisch. Ich denke, dass alle, die gestern bereits bei der Diskussion um die AHV-Nummer ihre Bedenken geäussert haben, diesen Vorstoss auf keinen Fall annehmen dürfen. Auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass wir hier in einen sehr heiklen Bereich kommen: Patienten und Patientinnen hätten nicht mehr das Recht, selbst über ihre Daten zu bestimmen; man könnte sie zwingen, diese Daten den Versicherern zur Verfügung zu stellen. Datenschutz ist eine sensible Angelegenheit, das wurde gestern mehrmals betont. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns, wenn dieser Vorstoss von Ruedi Noser angenommen wird, in einen sehr, sehr heiklen Bereich begeben, in den ich zumindest nicht will.
Graf-Litscher Edith · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion
Als Präsidentin der Patientenstelle Ostschweiz liegen mir der Schutz und die Zugriffsberechtigung in Bezug auf die sensiblen Patientendaten sehr am Herzen. Diesen Schutz gilt es zu gewährleisten, sei es in der herkömmlichen schriftlichen Form, wie Patientendossiers meistens heute noch geführt werden, im mündlichen Gespräch mit den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen oder eben auch auf der elektronischen Basis. Den Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten wie z. B. Patientendossiers oder die Weiterentwicklung der Versichertenkarte zu einer elektronischen Patientenkarte gilt es deshalb auch aus der Sicht der Patientin und des Patienten, unter dem Aspekt des Patientenschutzes und des Datenschutzes, scharf im Auge zu behalten. Im Gegensatz zu Kollegin Teuscher bin ich jedoch der Ansicht, dass die Diskussion über den Datenschutz, über die Datenzugriffe und vor allem über die Datenhoheit in Zukunft noch geführt werden muss und dass die Ablehnung der Motion Noser nicht der richtige Weg dahin ist.
Um unser Gesundheitswesen auf längere Sicht in qualitativer und finanzieller Hinsicht garantieren zu können, bin ich der Ansicht, dass eine breite Anwendung von E-Health auch in Zukunft noch verstärkt nötig sein wird, und bitte Sie deshalb auch aus der Sicht der Patientinnen und Patienten um Annahme der Motion.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
Le Conseil fédéral confirme son appui à cette motion dans le sens de l'argumentation qui vient d'être développée à l'instant. Le développement des techniques informatiques n'est pas contestable, et il n'est pas contestable non plus que l'utilisation de ces techniques dans le domaine de la santé est prometteuse. Il y a eu il y a quelques semaines une conférence européenne à laquelle j'ai pris part à Malaga sur l'avenir de l'informatique et des techniques de l'information dans le domaine de la santé. L'Europe communautaire avance; il y a là des possibilités d'amélioration de l'efficacité, ainsi que de la qualité des systèmes de santé. Bien sûr, il y a aussi de très gros problèmes de protection des données, mais je suis convaincu que ce n'est pas en refusant de prendre en compte les aspects positifs de cette évolution qu'on parviendra à mieux protéger les personnes individuelles.
C'est à l'intérieur d'un concept de stratégie nationale "eHealth", pour utiliser le terme anglais, que l'on doit discuter aussi ces problèmes de protection des données; c'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral est convaincu que cette motion est une contribution positive au débat dans ce domaine.
Verfahrensbeitrag
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion .... 99 Stimmen
Dagegen .... 46 Stimmen