06.037
Ehepaarbesteuerung. Sofortmassnahmen
Janiak Claude · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Der Nichteintretensantrag und die Rückweisungsanträge wurden bereits begründet. Wir fahren mit den Voten der Fraktionssprecherinnen und -sprecher fort.
Berberat Didier · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Le groupe socialiste entre en matière sur les mesures immédiates concernant l'imposition des couples mariés. En effet, il y a nécessité de résoudre, du moins partiellement, la problématique de l'imposition équitable des couples, car elle n'est toujours pas réglée. Or, le Tribunal fédéral, on l'a déjà vu, qui s'appuie d'ailleurs sur la Constitution, rappelle que le surcroît de charges fiscales supporté par les couples mariés par rapport aux concubins ne doit pas dépasser 10 pour cent.
Si cela est respecté au niveau des impôts cantonaux, cette exigence ne l'est pas pour l'impôt fédéral direct, notamment pour certains couples ayant deux revenus - il s'agit d'environ 240 000 couples sur 750 000. A l'évidence, la meilleure solution, que nous appelons de nos voeux depuis fort longtemps, est l'imposition individuelle. Nous souhaiterions que ce dossier avance plus rapidement au niveau de l'administration pour que le Parlement puisse en être saisi afin de se prononcer une fois sur des décisions de principe.
En attendant cela, notre groupe peut soutenir une des deux mesures, à savoir la hausse de la déduction déjà existante pour les couples mariés avec deux revenus, en proposant toutefois que cette hausse s'applique également aux époux retraités qui exerçaient auparavant tous deux une activité professionnelle et qui maintenant disposent de deux rentes individuelles. Ne pas prévoir cela serait clairement discriminatoire et inacceptable.
Malgré le fait qu'il entre en matière, notre groupe vous demande de renvoyer ce projet au Conseil fédéral. En effet, le groupe socialiste ne peut pas accepter la seconde mesure, à savoir la déduction sociale pour les couples mariés. Or il a toujours signalé qu'il ne pourrait pas approuver toute mesure qui constituerait un précédent par rapport au choix qui devra être fait ultérieurement dans le domaine du couple et de la famille, entre une imposition individuelle ne tenant pas compte de l'état civil et un modèle prévoyant le splitting du revenu des époux. A ses yeux, l'état civil - Madame Fehr l'a rappelé - ne doit pas être un critère permettant de faire une discrimination entre les couples mariés et ceux qui ne le sont pas.
En outre, la déduction de 2500 francs profiterait aussi aux couples mariés qui ne sont pas touchés aujourd'hui par la discrimination dont il a été question au début de mon intervention. De plus, cette déduction est accordée indépendamment de la situation financière, économique ou familiale du couple marié, c'est-à-dire indépendamment du fait qu'il y ait des enfants ou non. C'est inacceptable.
Enfin, il a également été calculé que cette déduction n'aurait quasiment aucun effet sur les revenus annuels de moins de 100 000 francs, vu le caractère fortement progressif de l'impôt fédéral direct.
En conclusion, notre groupe vous demande de renvoyer l'objet au Conseil fédéral. A son sens, la solution la plus adéquate serait de modifier le barème et de ne pas greffer une déduction sur le barème déjà modifié; il faut modifier le barème et non pas accorder une déduction.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Bei der Unternehmenssteuerreform waren wir uns in einem Punkt einig, auch mit Herrn Bundesrat Merz: Welche Rechtsform sich ein Unternehmen gibt, sollte nicht von der Besteuerung abhängen; sie sollte dem Unternehmen angepasst sein. Analoges sollte bei der Besteuerung von Familien gelten: Nicht die Besteuerung sollte die Rechtsform des Zusammenlebens, den Zivilstand also, ergeben, sondern der Zivilstand sollte dem gewünschten Lebensmuster entsprechen. Das bedeutet zivilstandsunabhängige Besteuerung. Für die SP ist klar: Das Modell dazu heisst Individualbesteuerung und sollte möglichst rasch realisiert werden. Herr Bundesrat Merz ist mir da von der Fragestunde her noch etwas schuldig - er war bei der Fragestunde nicht da -: Ich erwarte noch den Fahrplan zum Systementscheid hinsichtlich der Individualbesteuerung.
Hier machen wir mit bei finanziell massvollen, effektiven und effizienten Anpassungen, um die steuerliche Schlechterstellung von verheirateten Paaren gegenüber unverheirateten Paaren möglichst zu eliminieren. Wir wehren uns aber gegen Massnahmen, die andere Ungerechtigkeiten schaffen oder teuer sind und, insbesondere bei den mittleren Einkommen, wenig spürbaren Effekt haben. Die Vorlage, wie sie von Bundesrat und Ständerat kommt, schafft neue Ungerechtigkeiten, insbesondere bei den verheirateten Rentnerpaaren. Wir wollen das korrigieren; Sie sehen es in unseren Minderheitsanträgen.
Schauen wir die Effekte an, die die vorgeschlagene Kombilösung mit Zweiverdienerabzug und Verheiratetenabzug bringt, so stellen wir fest, dass der Verheiratetenabzug einen Zivilstand privilegiert und bei den mittleren Einkommen praktisch keine Wirkung hat; ich komme in Zusammenhang mit dem Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline darauf zurück. Der Verheiratetenabzug ist ein teurer Zivilstandsabzug und kein Sozialabzug. Den Zweiverdienerabzug trägt die SP-Fraktion hingegen mit, weil er die Zahl der heute gegenüber den Konkubinatspaaren schlechtergestellten verheirateten Paare erheblich verringert.
Wir bedauern, Herr Bundesrat Merz, dass Sie es nicht gewagt haben, das heisse Eisen einer aufkommensneutralen Regelung anzupacken. Ich versuche, mit einem Bild das Nichtanpacken dieses heissen Eisens zu verdeutlichen: Wer ein sauberes Bärenfell verkaufen will, muss nicht nur beim Waschen das Fell nass machen, sondern zuerst den Bären erlegen. Mir scheint, Herr Bundesrat, Sie verkaufen hier ein Bärenfell, ohne dem Bären überhaupt begegnet zu sein. Dass es sich um ein synthetisches Fell handelt, werden die Menschen in unserem Land spätestens dann merken, wenn sie aufgrund der ungezielten Steuerausfälle, die der Verheiratetenabzug mit sich bringt, noch viel mehr allerdings wegen der Unternehmenssteuerreform II mit Sparmassnahmen und Leistungskürzungen konfrontiert werden, die als "Gegenfinanzierung" schöngeredet werden.
Wie haben Sie doch vor der Abstimmung über unsere AHV-Initiative über die fehlenden Mittel in der Bundeskasse geklagt! Hier nehmen Sie das ohne Jammern in Kauf.
Wenn wir schon einverstanden sein sollen mit Steuerausfällen von über einer halben Milliarde Franken, dann müssen insbesondere die Menschen des Mittelstands Nutzniesserinnen und Nutzniesser sein. Für die unteren Einkommen sind Steuersenkungen auf Bundesebene systembedingt ja kaum wirksam. Wir unterstützen daher den Rückweisungsantrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline). Er gibt die Gelegenheit, ein effektiveres Mittel im Sinne der Ziele - erstens Entlastung vor allem der mittleren, weniger der oberen Einkommen und zweitens Gleichstellung von verheirateten mit Konkubinatspaaren - zu erarbeiten. Und er ermöglicht auch Massnahmen zugunsten jener Menschen, die heute in der schwierigsten Situation stehen und von beiden Massnahmen nicht profitieren: der Alleinerziehenden.
Steuerpolitik ist auch Gesellschaftspolitik. Das zeigt die heutige Diskussion klar. Da die SP für eine partnerschaftliche Rollenverteilung auch beim Erwerbseinkommen ist, sind wir einverstanden mit dem Zweiverdienerabzug. Wir treten daher auf die Vorlage ein und unterstützen alle Minderheitsanträge Fehr Jacqueline.
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion unterstützt mit Überzeugung die von Bundesrat Merz vorgeschlagene Revision, die der fiskalischen Diskriminierung der Ehepartner ein Ende setzt. Was die Kantone schon vor zwanzig Jahren machen mussten, tun wir heute. Meglio tardi che mai.
Mit dieser Sofortmassnahme ist aber das Problem der Besteuerung der Ehepartner nicht definitiv gelöst. Die FDP fordert künftig das System der Individualbesteuerung, das einzige, das jedem Steuerpflichtigen das Recht gibt, aufgrund des eigenen Einkommens und Vermögens besteuert zu werden. Nachdem wir Bundesrat Merz gedankt und ihn beglückwünscht haben, sind wir deshalb verpflichtet, ihn zum Weiterarbeiten aufzufordern. Das Steuersystem des Bundes sowie die Systeme der Kantone sollen unbedingt gerechter und einfacher werden. Dank der Einführung der Individualbesteuerung können beide Ziele erreicht werden, vorausgesetzt, dass mit der Revision keine Perfektion, sondern mehr Effizienz angestrebt wird. Perfektion und Vereinfachung sind nicht immer miteinander vereinbar. Wir privilegieren das Ziel der Vereinfachung.
Die FDP-Fraktion ist für Eintreten und gegen alle Rückweisungs- und Nichteintretensanträge.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In der Steuerpolitik braucht es immer wieder Abwägungen zwischen der Steuergerechtigkeit, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Frage, wie hoch das Steuersubstrat ausfällt. Es braucht auch immer wieder Verschiebungen, um insbesondere die Steuergerechtigkeit neu zu beurteilen und um Justierungen vorzunehmen.
Ich bin mir bewusst, dass das immer subjektiv ist. Das zeigt auch die Diskussion über die Unternehmenssteuerreform, wo wir von der KMU-Seite der Meinung sind, dass eine Doppelbesteuerung zu Unrecht erfolgt. In der Ehe fährt man mit dem jetzigen System schlechter als im Konkubinat. Wir von der SVP sind der Auffassung, dass wir hier sofort reagieren müssen, um in diesem Sinne eben Steuergerechtigkeit herzustellen. Auch die Steuermoral und das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Steuerzahlen sollen so wieder erhöht bzw. verbessert werden. Das Bundesgericht ist gleicher Meinung und fordert uns indirekt auf, hier eine Korrektur vorzunehmen. Wir sind deshalb der Meinung, dass es angebracht ist, sofort zu handeln und diese Minirevision in Form von speziellen Abzügen vorzunehmen. Wir verschliessen uns einer weitergehenden Systemänderung nicht, die z. B. zur Individualbesteuerung oder zum Splittingmodell, die zum Teil von den Kantonen angewendet werden, oder zu einer speziellen Tariflösung führt.
Die Anträge auf Rückweisung und Nichteintreten werden damit begründet, dass man jetzt den Mut haben sollte, einen nächsten grossen Schritt zu machen und diesen Zwischenschritt nicht zu tun. Wir sind da anderer Meinung und überzeugt, dass eine effektive Systemänderung entsprechend viel Zeit braucht. Die Kantone müssen konsultiert werden, es muss ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden, und es soll eine breite Diskussion stattfinden. Deshalb sind wir der Auffassung, dass wir jetzt diese Sofortmassnahmen durchziehen sollten und dann in einer weiteren Phase, wie sie der Bundesrat in Aussicht stellt, an dieses Problem herangehen sollten.
Ich bitte Sie also namens der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.
Donzé Walter · Mit-M · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion
Die EVP/EDU-Fraktion begrüsst es, dass eine verfassungswidrige, jahrzehntelange Diskriminierung endlich beseitigt werden soll. Diese Massnahme ist für uns prioritär. Wir bedauern nur, dass eine damals unumstrittene Familienvorlage mit dem Steuerpaket beerdigt wurde und nun immer noch nicht vorliegt. Die Begünstigung von Familien mit Kindern lässt weiterhin auf sich warten. Wir sind für Eintreten, der Rückweisungsantrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) läuft wie der Nichteintretensantrag der Minderheit I (Genner) auf die Individualbesteuerung heraus. Diesen Entscheid hat der Bundesrat aber mit der Familienbesteuerungsvorlage verknüpft. Wenn schon der Entscheid hier und heute vorweggenommen werden würde, müsste jetzt auch die Familienbesteuerungsvorlage vorliegen.
Dagegen lässt der Rückweisungsantrag Wäfler die Frage der Individualbesteuerung offen, vermeidet aber auch hohe Steuerausfälle zum jetzigen Zeitpunkt. Leider ist unsere Fraktion in der WAK nicht vertreten. Wir finden den Antrag Wäfler aber berechtigt, und er ist auch clever, er würde eine Diskussion in der WAK verdienen. Wir unterstützen deshalb den Rückweisungsantrag Wäfler. Die Richtung stimmt: Die Heiratsstrafe wird eliminiert, die Administration würde erleichtert, es gäbe keine Ausfälle für Bund und Kantone, die Einverdienerhaushalte kämen nicht unter die Räder - und hier muss ich sagen, dass Einverdienerhaushalte nicht automatisch besserverdienende Haushalte sind. Die Familienbesteuerungsvorlage würde weder präjudiziert noch auf die lange Bank geschoben.
Wir bitten Sie deshalb um Eintreten, um Ablehnung des Rückweisungsantrages der Minderheit II (Fehr Jacqueline) und um Zustimmung zum Rückweisungsantrag Wäfler.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Wir brauchen die Geschichte des Steuerpaketes nicht mehr aufzurollen. Es ist aber eine Tatsache, dass wir diese Frage der Ehegattenbesteuerung bei der Einkommenssteuer seit 1984 angehen sollten. Die CVP ist dankbar, dass wir diesen Schritt nun machen wollen. Nachdem wir beim Steuerpaket eine Einigung mit den verschiedenen Akteuren erzielt hatten, ist es umso wichtiger, dieses Problem jetzt endlich zu lösen.
Die Milderung der Folgen der steuerlichen Diskriminierung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren ist ein Kernanliegen der CVP. Wir setzen uns insbesondere für eine Lösung ein, welche möglichst alle Ehepaare entlastet - Einverdiener-Ehepaare, Doppelverdiener-Ehepaare, aber auch Rentnerehepaare - und sich auch an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert. Mit dem vorgesehenen Verheiratetenabzug für alle Ehepaare, welcher von der CVP im Ständerat eingebracht wurde, kann dieses Ziel am besten erreicht werden.
Wichtig und zentral sind für die CVP bei diesen Sofortmassnahmen folgende Punkte: Erstens wollen wir mit dieser Vorlage kein Präjudiz für die Individualbesteuerung oder das Splittingmodell schaffen. Zweitens wollen wir jetzt Massnahmen, die sofort umgesetzt werden können. Drittens wollen wir, dass möglichst viele Ehepaare von der Ungerechtigkeit befreit werden oder wenigstens die Folgen dieser Ungerechtigkeit gemildert werden.
Es ist uns durchaus bewusst, dass das Problem nicht voll und ganz gelöst wird. Trotzdem sind wir überzeugt, dass wir auf dem richtigen Wege sind. Von den betroffenen 240 000 Ehepaaren wird doch bei 160 000 Ehepaaren das Problem gelöst, und bei 80 000 Ehepaaren werden die Folgen gemildert. Die Rentnerehepaare werden so bei den Steuern um 64 Millionen Franken entlastet. Mit dem vorliegenden Antrag der Kommissionsmehrheit, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen, setzen wir die finanziellen Mittel von 550 Millionen Franken effizient ein. Wir erreichen das Gros der Ehepaare und können die Massnahmen sofort umsetzen. Die CVP-Fraktion ist für Eintreten.
Die Rückweisungsanträge lehnt die CVP-Fraktion ab. Wir sind uns bewusst, dass wir das Problem auch mit der Tarifanpassung lösen könnten, wie es der Antrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) verlangt. Dies würde aber zu neuen Diskussionen führen. Wir bezweifeln, dass wir mit Tarifanpassungen zu einer schnellen Lösung kämen. Dasselbe gilt für den Rückweisungsantrag Wäfler. Verzögerungen in dieser Frage möchten wir zum heutigen Zeitpunkt aber nicht mehr unterstützen.
Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.
Recordon Luc · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Le groupe des Verts vous prie de bien vouloir soutenir la proposition de renvoi de la minorité II (Fehr Jacqueline). Ma préopinante a en effet dit que nous voulions résoudre ce problème définitivement. Eh bien je ne crois pas que nous suivions la bonne voie. Monsieur Pelli nous a dit tout à l'heure, dans son idiome italien que je reprends avec plaisir: "meglio tardi che mai". Je lui réponds: "Chi va piano va sano ma non arriva mai." Je crains en effet que la solution consistant à avoir une première tranche, dont tout le monde relève l'imperfection, ne nous permette ensuite de nous endormir et ne laisse le gouvernement, tout comme les chambres, avec le sentiment que le gros du travail est fait et que l'imposition individuelle, qui est quand même l'objectif principal et global, peut attendre.
C'est tout à fait regrettable. Tout comme sont inacceptables certaines des conséquences financières injustifiées et lourdes de l'ordre d'un demi-milliard de francs - songez par exemple à celle qu'a relevée tout à l'heure Monsieur Berberat. Ainsi donc, c'est une fausse illusion d'aller vite, c'est aller avec précipitation, avec une hâte malvenue, que de nous présenter un projet partiel immédiat au lieu de mettre toute l'énergie et la vitesse nécessaires à résoudre l'ensemble du problème tel que nous le voulons.
Dans ce sens-là, ce n'est que l'apparence d'un retard que vous fournit la proposition de renvoi que je viens ici soutenir, c'est en réalité la solution la plus rationnelle au point de vue aussi du calendrier et je vous prie de la suivre.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Insgesamt 240 000 Zweiverdiener-Ehepaare sind steuerlich benachteiligt. Mittels Motion verlangen Sie zu Recht, dass dieser Nachteil zu beseitigen sei. Der Bundesrat hat beschlossen, diese Beseitigung in zwei Schritten vorzunehmen. Der erste Schritt ist derjenige, den wir Ihnen heute unterbreiten, nämlich die Milderung der sogenannten Heiratsstrafe. Ein zweiter Schritt erfolgt dann durch den Systementscheid, den Entscheid zwischen getrennter oder gemeinsamer Besteuerung der Ehegatten. Dort geht es dann um die Frage: Individualbesteuerung oder gemeinsame Besteuerung mit Splitting? Die Entscheidung darüber, vor allem aber die Umsetzung danach wird viel Zeit beanspruchen. Im Falle der Individualbesteuerung - jetzt wende ich mich an Frau Genner, die mir gestern und schon in der Kommission diese Frage gestellt hat - dauert das zehn Jahre. Zehn Jahre! Jetzt ist die Auffassung des Bundesrates einfach die, dass wir diese Ungerechtigkeit nicht zehn Jahre lang vor uns herschieben sollen - sofern, wie Sie ja wollen, Frau Genner, dann die Individualbesteuerung käme -, sondern dass wir mit einer Sofortmassnahme hier einmal eine erste Lösung finden.
Frau Fässler stellt die Frage, wie das jetzt weitergeht. Wir haben in der Steuerverwaltung umfangreiche Untersuchungen gemacht. Wir sind daran, die Frage auf den Punkt zu bringen. Ich verspreche Ihnen, dass Sie im Dezember dieses Jahres die Antwort auf dem Tisch haben werden.
Wir haben uns sehr viel Mühe gegeben, die Facetten der beiden Systeme aufzuzeigen, sodass wir Ihnen nicht nur die plakative Frage stellen: Individualbesteuerung oder Splitting? Wir werden Ihnen vielmehr auch relativ detailliert aufzeigen, was es bedeutet, wenn Sie sich für das eine oder für das andere System entscheiden - oder wenn Sie allenfalls sogar eine Mischvariante nach deutschem Muster haben wollen.
Der Bericht Lauri hat uns im Zusammenhang mit der Individualbesteuerung sehr viele Vorarbeiten beschert. Jetzt wollen wir das vertiefen und das Resultat noch dieses Jahr unterbreiten. Wir gehen davon aus, dass sich das Parlament dann im nächsten Jahr dieser Frage annimmt. Es hängt dann von Ihnen ab, wann die Entscheidung fällt. Von dem Moment an, Frau Genner, in dem die Entscheidung gefallen ist, kann es zehn Jahre dauern, nämlich im Falle der Individualbesteuerung. Deshalb erachten wir diese Sofortmassnahme als nötig. Was heisst sofort? Sofort heisst für uns: rasch umsetzbar, einfach, fiskalisch erträglich und nicht präjudizierend für den anschliessenden Entscheid bezüglich Individualbesteuerung oder Vollsplitting. Das sind die Anforderungen, die wir uns gestellt haben. Nach Prüfung von einem Dutzend Varianten und Untervarianten - da haben wir ganze "Zahlenfriedhöfe" durchgerechnet - unterbreiten wir Ihnen diese sogenannte Kombilösung, die aus zwei Elementen besteht:
Das erste Element ist die Erhöhung des Zweiverdienerabzuges von heute 7600 Franken auf maximal 12 500 Franken. Dabei werden 50 Prozent des niedrigeren Ehepaarverdienstes zum Abzug zugelassen. Das ist eigentlich die Kernmassnahme zur Beseitigung dieser Heiratsstrafe.
Wir unterbreiten Ihnen aber zweitens noch einen Abzug für Verheiratete von 2500 Franken. Das ist ein Sozialabzug, der für alle Ehepaare gelten soll, also auch für Rentnerehepaare, auch für Einverdiener-Ehepaare und auch für Ehepaare, bei denen die Einkünfte aus anderer Quelle als aus Erwerbseinkommen stammen. Das ist die optimale Lösung. Dabei wird bei 160 000 der insgesamt 240 000 Zweiverdiener-Ehepaare diese Schlechterstellung vollständig beseitigt und bei den verbleibenden 80 000 Ehepaaren wesentlich gemildert. Wenn wir sie vollständig beseitigen wollten - das haben wir ausgerechnet -, dann lägen die fiskalischen Ausfälle in der Grössenordnung zwischen 1,4 Milliarden Franken beim Teilsplitting und 2 Milliarden Franken bei der Individualbesteuerung. Das ist erst mit dem Systemwechsel möglich. Deshalb haben wir diesen Weg gewählt.
Jetzt ist die Frage gestellt worden: Warum eigentlich ein Ehepaarabzug? Das scheint offenbar nicht logisch zu sein. Um diese Frage zu beantworten, arbeite ich gewöhnlich mit dem Bild eines Mobiles. Mobiles kennt man vor allem in der Kunst. Das sind solche Gegenstände, die aufgehängt sind, und unten am Draht befinden sich Platten, die sich im Raum miteinander bewegen. Doch warum verwende ich dieses Bild? Seit dem Bundesgerichtsurteil, das die Heiratsstrafe als verfassungswidrig erklärte, hat das Bundesgericht eben auch noch mehrere andere Urteile gefällt. Jetzt müssen wir diese verschiedenen Bundesgerichtsurteile zusammenführen, was dazu führt, dass wir zu diesem Mobile kommen. Zuoberst - dort, wo es aufgehängt ist - sind diejenigen, die am meisten zu versteuern haben, die Alleinstehenden. Auf der zweiten Stufe dieses Mobiles befinden sich das Einverdiener-Konkubinatspaar und das Einverdiener-Ehepaar. Wiederum auf einer tieferen Stufe dieses Mobiles befinden sich das Zweiverdiener-Konkubinatspaar und das Zweiverdiener-Ehepaar. Jetzt hat das Bundesgericht gesagt: Es muss auch das Verhältnis zwischen der Besteuerung von Zweiverdiener-Konkubinatspaaren und derjenigen von Zweiverdiener-Ehepaaren mit einem möglichen Unterschied von etwa 10 Prozent stimmen. Diesem Urteil galt es Rechnung zu tragen. Das Bundesgericht hat aber auch gesagt: Es muss ein vernünftiges Verhältnis zwischen der Besteuerung der Einverdiener-Ehepaare und - auf der unteren Stufe - derjenigen der Zweiverdiener-Ehepaare bestehen.
Diese Relationen galt es in ein Gleichgewicht zu bringen. Die Kombilösung, die wir Ihnen vorschlagen, trägt diesen verschiedenen Bundesgerichtsurteilen Rechnung, und daher, Frau Fässler, haben wir diesen Ehepaarabzug eben gewählt - weil er der Rechtsprechung seit diesen Bundesgerichtsurteilen entspricht.
Nun hat Frau Genner gestern auch noch die Frage nach der Finanzierung gestellt. Es ist in der Tat so, dass wir, als die Motion angenommen wurde, den entsprechenden Betrag in der Finanzplanung für die Jahre 2007-2009 bereits eingestellt haben. Da gibt es also keine Kürzungen, da gibt es keine Entlastungsprogramme; das finden Sie auf Seite 20 der Finanzplanung, dort ist das drin. Dann haben wir noch 100 Millionen Franken, die wir intern kompensieren: 50 Millionen beim Projekt "Insieme" - das ist der Titel für ein Informatikprojekt -, bei welchem wir mit Effizienzgewinnen 50 Millionen Franken einsparen können, und dann noch 50 Millionen, die wir als zusätzliche Steuereinnahmen aus dem Wachstumseffekt aufgrund der Beseitigung dieser Benachteiligung erwarten. Somit kann man sagen, Frau Genner, dass diese Ausfälle kompensiert sind; sie führen nicht zu weiteren Budgetanpassungen.
Die Kombilösung ist effizient, führt dazu, dass dank dem Verheiratetenabzug alle Ehepaare profitieren, verschärft dank des fixen Verheiratetenabzuges die Progression nicht, führt keine Mehrbelastungen für andere Personen ein, insbesondere nicht für Alleinstehende, und präjudiziert den Systementscheid nicht.
Abschliessend noch zwei Bemerkungen zu den Minderheitsanträgen; zunächst zum Antrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline), Tarifanpassung anstelle des Verheiratetenabzuges: Frau Fehr hat in der Tat Recht, man könnte das grundsätzlich über eine Tarifkorrektur tun. Wir sind aber der Meinung, dass damit wieder andere Probleme auftauchen. Wenn nämlich der Verheiratetenabzug wieder gestrichen und in den Tarif eingebaut würde, führte diese Tarifkorrektur nicht nur zu einer Entlastung aller Ehepaare, sondern auch zu einer Entlastung der Alleinerziehenden und der Konkubinatspaare mit Kindern, da der Verheiratetentarif der direkten Bundessteuer eben auch für diese Gruppen von Steuerpflichtigen angewendet wird, und das hätte dann zusätzliche Ausfälle zur Folge.
Allerdings würden dann insbesondere auch die Belastungsrelationen zwischen den Ehepaaren und den Konkubinatspaaren mit Kindern verändert, da durch den Minderheitsantrag, im Gegensatz zu unserem Vorschlag mit dem Verheiratetenabzug, eben auch die Konkubinatspaare mit Kindern entlastet würden. Aber das ist eben nicht das Kernziel der Vorlage, es ist ein anderes Problem. Dieses Problem muss zwar durchaus gelöst werden - Frau Fehr hat gestern eindrückliche Zahlen in Bezug auf Kinder, die unter der Armutsgrenze leben, genannt -, aber man kann dieses Problem nicht mit der Sofortmassnahme zur Beseitigung der Heiratsstrafe lösen. Deshalb bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Ich bitte Sie, auch den Rückweisungsantrag Wäfler abzulehnen. An sich ist es natürlich ein etwas exotischer Antrag, weil er sich auf Wohngemeinschaften bezieht und dort verschiedene neue Probleme aufwirft, die man vertieft behandeln müsste. Es wäre spannend, einmal zu sehen, wie die Besteuerung bzw. die stärkere Belastung von Lebensgemeinschaften gesetzlich neu geregelt würde. Aufgrund des gesamten Haushalteinkommens wäre dies heute sowieso nicht möglich, denn es würde dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widersprechen. Bei dieser Steuer wäre der Progressionseffekt nicht mehr der Finanzkraft der einzelnen Personen angemessen. Zudem gibt es bei Wohngemeinschaften im Gegensatz zu Ehepaaren natürlich keine wirtschaftliche Einheit; in der Regel findet dort keine gemeinschaftliche Mittelverwendung statt, und es gibt auch wenige gegenseitige Verpflichtungen. All diese Dinge müsste man dann antasten. Man müsste sich auch die Frage nach dem Steuergeheimnis stellen, denn bevor ein Steuerpflichtiger definitiv veranlagt wird, werden natürlich immer noch Auskünfte eingeholt. Das ist in einer Wohngemeinschaft schwierig.
Die eigentliche Antwort auf Ihren Antrag, Herr Wäfler, wäre die Individualbesteuerung. Das ist ganz klar. Sie müssen der Individualbesteuerung zustimmen. Dort werden die Steuern in Wohngemeinschaften so erhoben, wie Sie es eigentlich wünschen. Aber hier, in diesem Zusammenhang, geht das nicht.
Deshalb ersuche ich Sie, alle Rückweisungsanträge abzulehnen, die Kombilösung des Bundesrates als Sofortmassnahme umzusetzen und sich ab Dezember vertieft der Systemfrage betreffend "Individualbesteuerung oder Splitting" anzunehmen.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Sehr geehrter Herr Bundesrat, Sie sind dezidiert dafür, den reichsten Ehepaaren in diesem Land Steuergeschenke zu bescheren. Diese Ehepaare haben keine materiellen Probleme. Materielle Probleme in diesem Land hat jeder siebte Mensch: Caritas Schweiz publiziert dazu eindrückliche Zahlen. Meine Frage an Sie: Was tun Sie als Finanzminister, um die Armut in diesem Land zu mildern?
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Das ist eine sehr schwierige und grosse Frage, Frau Nationalrätin, über die wir lange miteinander diskutieren könnten. Ich darf im Sinne der Traktandenliste der heutigen Verhandlungen des Nationalrates auf das Thema "Beseitigung der Heiratsstrafe" und auf die Motion hinweisen, mit der Sie das EFD und mich verpflichtet haben, Ihnen eine effiziente Lösung zu präsentieren; dies ist geschehen, nach langen Überlegungen, nach vielen Vertiefungen. Dass hier wieder die Frage der begüterten Ehepaare aufkommt, kann ich so nicht stehen lassen, denn wir begrenzen ja die Erhöhung des Zweiverdienerabzuges in zwei Dimensionen, in der Höhe und in der Besteuerung. Man kann deshalb nicht sagen, es sei eine Bevorzugung der Reichen, sondern wir erreichen bei 160 000 der 240 000 Ehepaare, die in dieser Situation sind, die völlige Beseitigung der Heiratsstrafe; für 80 000 Ehepaare wird sie wesentlich gemildert. Das ist im Sinne dieser Motion.
Die Frage, wie wir Armut bekämpfen, ist ein Thema, das heute in dieser Form nicht traktandiert, aber trotzdem gestellt ist. Deshalb kann ich diese Frage, Frau Nationalrätin, hier im Rahmen dieser Debatte nicht mit Schlagworten beantworten.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur le conseiller fédéral Merz, prenez un cas tout simple: Monsieur gagne 100 000 francs par an, Madame gagne zéro franc par an. Si ces gens sont mariés, ils paient aujourd'hui moins d'impôts que s'ils vivent en concubinage.
Avec votre solution, on accentue encore cette discrimination: s'ils sont mariés, ils paieront encore moins d'impôts par rapport à la situation de concubinage. Comment pouvez-vous estimer que votre projet est juste, alors qu'il aggrave cette discrimination?
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Wir haben in der Tat, ich habe es beim Eintreten erwähnt, sehr viele - ich würde sagen: - "Zahlenfriedhöfe" aufgezeigt. Wir haben natürlich alle Belastungsrelationen untersucht: Was bedeuten die Einkommensverhältnisse - 80/20, 70/30, 60/40, 50/50 - in konkreten Zahlen ausgedrückt? Ich wiederhole das Ergebnis gerne noch einmal: Das Ergebnis ist, dass wir die Heiratsstrafe für 160 000 Ehepaare beseitigen können, und für 80 000 bleibt sie - immerhin gemildert - bestehen.
Zuppiger Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie können sich erinnern: Die Mehrheit der beiden Kammern hat dem Bundesrat den Auftrag gegeben, mit einer Sofortmassnahme die Heiratsstrafe zu beseitigen. Das war der Auftrag, den der Bundesrat hatte. Wie im Titel der Vorlage vermerkt, handelt es sich um Sofortmassnahmen in diese Richtung, Sofortmassnahmen, welche die verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Besteuerung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren beseitigen sollen.
Die Mehrheit der WAK begrüsst die Kombilösung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, insbesondere auch, weil mit dem Verheiratetenabzug gerade auch die niederen Einkommen steuerlich entlastet werden. Damit beinhaltet diese Vorlage eben auch eine soziale Komponente, und für mich ist es unverständlich, dass gerade die linke Seite diese soziale Komponente nicht beinhaltet haben will. Eine Umstellung des Steuersystems, sei es in Richtung Individualbesteuerung, sei es in Richtung eines Ehepaarsplittings oder, wie dies jetzt neu von Kollege Wäfler vorgeschlagen und eingebracht worden ist, eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Haushaltes, unabhängig vom Zivilstand, braucht sicher einen längeren Prozess, bevor sie überhaupt Gesetzesreife erlangen kann. Bundesrat Merz hat Ihnen den Zeithorizont für eine solch umfassende Übung dargestellt. Aus diesem Grund sind die Rückweisungsanträge sowohl Fehr Jacqueline als auch Wäfler abzulehnen.
Im Namen der WAK bitte ich Sie nochmals, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.
Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
La discussion qui vient d'avoir lieu nous montre que nous sommes d'accord en tout cas sur un point: il s'agit de corriger cette inégalité de traitement entre couples mariés et concubins et, en même temps nous sommes d'accord de suivre quand même des recommandations du Tribunal fédéral qui datent de plus d'une vingtaine d'années.
Mais au-delà de cela, il y a les différentes positions qui ont été exprimées. D'une part, il y a ceux qui souhaitent une meilleure solution que celle proposée par le Conseil fédéral. Comme je l'ai dit, la commission a eu l'occasion de voir dans le message - et vous-mêmes aussi - que plusieurs solutions ont été étudiées, mais qu'une seule correspondait aux critères de simplicité, de rapidité de mise en vigueur, de coûts acceptables et l'occasion de ne pas préjuger des discussions qui auront lieu dès l'année prochaine au sein de notre conseil.
D'autre part, il y a ceux qui souhaitent directement passer à la phase de discussion sur le fond du problème, à savoir un changement de système, en considérant que les mesures proposées sont par trop imparfaites vis-à-vis des rentiers, des familles monoparentales, voire, cela a été dit, que ces mesures sont quelque peu patriarcales. Or il faut savoir que, pour passer directement à cette phase-là - et Monsieur le conseiller fédéral Merz l'a rappelé tout à l'heure -, cela prendra du temps, car nous sommes ici au coeur du fédéralisme, avec la nécessité de discuter de tout ce changement de système avec les cantons. Or nous avons vu avec le paquet fiscal combien il en coûte de ne pas trouver un modus vivendi avec ceux-ci.
Ce travail, qui doit aller jusqu'à l'application des modifications au sein des cantons, peut durer de nombreuses années. Le chiffre d'une dizaine d'années est, malheureusement, le plus crédible. Il ne suffit pas de dire: "Volonté politique! Volonté politique!", il faut voir que nos décisions sur ce sujet doivent s'appliquer dans l'ensemble des cantons et que cela prend du temps.
C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission a pensé qu'il était judicieux de soutenir le Conseil fédéral dans sa politique des deux étapes: la première étape, rapide, est destinée à corriger enfin le problème posé par l'inégalité de traitement entre couples mariés et concubins; la deuxième étape sera consacrée à la discussion de fond, et là, en effet, il faudra avoir une vision globale de notre fiscalité: quels sont les efforts fiscaux à demander aux familles dites traditionnelles, aux concubins, aux familles monoparentales, etc.?
Ce débat-là devra bien sûr avoir lieu, en particulier sous l'angle de l'impact financier, parce que celui-ci risque d'être massif, aussi bien pour la Confédération que pour les cantons. Il y aura donc un choix politique à faire véritablement, et très clairement nous ne sommes pas prêts aujourd'hui à le faire. Nous ne pouvons pas dire à la population qu'en le faisant, on peut régler en même temps le problème de l'imposition des concubins et des couples mariés, et ceci rapidement.
Acceptons aujourd'hui une solution il est vrai quelque peu imparfaite, mais à force de viser la perfection depuis vingt ans, nous n'avons pas avancé afin de résoudre le problème de l'inégalité de traitement en défaveur des couples mariés.
Il s'agit aujourd'hui d'accepter le projet du Conseil fédéral, donc d'entrer en matière, de rejeter les propositions de renvoi et de réserver nos forces et nos réflexions pour le débat de fond qui viendra, comme nous l'a dit Monsieur le conseiller fédéral Merz, d'ici le mois de décembre prochain, afin de modifier ensuite fondamentalement la fiscalité des personnes physiques.
Janiak Claude · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit I ab.
Abstimmung - Vote
Für Eintreten .... 140 Stimmen
Dagegen .... 16 Stimmen
Präsident (Janiak Claude, Präsident): Wir stimmen jetzt über die Rückweisungsanträge ab.
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit II .... 65 Stimmen
Für den Antrag Wäfler .... 15 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit II .... 62 Stimmen
Dagegen .... 104 Stimmen
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung)
Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct (Mesures immédiates concernant l'imposition des couples mariés)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 33 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Fehr Jacqueline, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rennwald)
Leben Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe und erzielen beide ein Erwerbs- oder Renteneinkommen, so werden vom niedrigeren Erwerbs- oder Renteneinkommen 50 Prozent, jedoch mindestens 7000 Franken und höchstens 11 500 Franken abgezogen ....
Art. 33 al. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Fehr Jacqueline, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rennwald)
Lorsque les époux vivent en ménage commun et ont chacun un revenu du travail ou des rentes, un montant de .... est déduit du revenu du travail ou des rentes le moins élevé, mais au moins 7000 francs et au plus 11 500 francs ....
Art. 35 Abs. 1 Bst. c
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Fehr Jacqueline, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rennwald)
Streichen
Art. 35 al. 1 let. c
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Fehr Jacqueline, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rennwald)
Biffer
Fehr Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Bei den Anträgen zu Artikel 33 Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie zu Artikel 212 Absatz 2 des Steuerharmonisierungsgesetzes handelt es sich um ein Konzept, über das gemeinsam und in einer Abstimmung entschieden werden muss. Eine Aufteilung ist nicht möglich, weil die Minderheitsanträge als Konzept eingereicht worden sind.
Was beantrage ich? Ich kann an mein gestriges Votum anschliessen. Stein des Anstosses ist der Verheiratetenabzug. Dieser wurde erst kürzlich abgeschafft, weil mit dem Verheiratetentarif ein viel eleganteres Modell gefunden worden war. Kaum abgeschafft, soll der Verheiratetenabzug hier wieder eingeführt werden. Damit würde unser Steuersystem künftig nebst dem Verheiratetentarif auch noch einen Verheiratetenabzug kennen; zwei Instrumente für ein und denselben Zweck. Ich hatte letzthin die Revision des Steuergesetzes des Kantons Graubünden in den Händen und bin dort per Zufall auch auf diese Frage gestossen. In jener Botschaft heisst es lapidar: "Dem gleichen Umstand kann nicht durch Tarifmassnahmen und durch Abzüge Rechnung getragen werden." Wie Recht die Bündner Regierung doch hat!
Doch hinter dem Verheiratetenabzug steckt eben ein bestimmter Zweck - Herr Bundesrat Merz hat es ausgeführt -, nämlich die Entlastung der Rentnerinnen und Rentner. Damit diese bei der Revision nicht leer ausgehen, sollen sie vom Verheiratetenabzug profitieren. Er wurde eigentlich nur für diese Gruppe eingeführt. Dumm ist dabei nur, dass aufgrund der hohen Scheidungsrate die Anzahl verheirateter Rentnerpaare in der kommenden Rentnergeneration wesentlich tiefer sein wird als heute, womit eine neue Ungerechtigkeit geschaffen wird, nämlich die Ungleichbehandlung von verheirateten und nichtverheirateten Rentnerinnen und Rentnern. Diese neue und auch die alte Ungerechtigkeit können mit etwas politischem Willen ziemlich einfach vermieden werden. Wenn man auf den Verheiratetenabzug verzichten und stattdessen das Rentnereinkommen dem Erwerbseinkommen gleichstellen würde, hätte man nämlich diese Probleme umschifft. Diese Gleichstellung der Einkommenstypen muss im Hinblick auf die Individualbesteuerung sowieso gemacht werden; wieso also nicht bereits heute?
Ich schlage Ihnen aufgrund dieser Überlegungen vor, erstens auf den Verheiratetenabzug zu verzichten und zweitens stattdessen die Rentnerpaare einzubeziehen, indem man Renten und Einkommen steuerrechtlich gleichstellt. Wir gewinnen dabei mehrfach: Erstens nehmen wir mit der Gleichstellung von Renten- und Erwerbseinkommen etwas vorweg, was eh ansteht, und zweitens ersparen wir uns die Peinlichkeit des Verheiratetenabzuges als zweites Instrument neben dem Verheiratetentarif.
Ich bitte Sie deshalb, dem Konzept der Minderheit zu folgen.
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Minderheit Fehr Jacqueline möchte keinen Zweiverdienerabzug, sondern einen Zweiverdiener- und Zweirentnerabzug. Ist das Ausdruck eines sozialen Gewissens, des sozialen Gewissens der SP? Ich bin etwas erstaunt. Frau Fehr und ihre Kollegen scheinen vergessen zu haben, dass wir primär an einer Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer arbeiten, eines Gesetzes, das wie kein anderes Gesetz von einer sehr starken Progression bestimmt ist. Wer ein tiefes Einkommen hat, zahlt entweder gar nichts oder ganz wenig, weshalb sich die Idee der Minderheit mit dem vom linken Flügel des Parlamentes oft benützten Begriff der Steuergeschenke deckt.
Nur Rentner, die über sehr gute Renten verfügen, würden von einer solchen Massnahme profitieren. Die Tabelle, die uns der Schweizerische Seniorenrat verteilt hat, zeigt das sehr gut. Nur wenn Rentnerehepaare und Rentnerkonkubinatspaare über Renten verfügen, die zusammen über 85 000 Franken pro Jahr liegen, zahlen sie eine Bundessteuer, die 1000 Franken pro Jahr erreicht. Kann mit zwei Renten ein solches Einkommen erreicht werden, oder braucht es dazu mehr? Ich überlasse Ihnen die Antwort. Der Kampf um Rentnerwähler und -wählerinnen ist eröffnet. Die FDP überlässt der SP die Verantwortung dafür, Steuergeschenke verteilen zu wollen.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Jede Steuerreform lässt natürlich wieder Türen offen für neue Begehren. Und dass solche Begehren in einer Demokratie gestellt werden, ist eigentlich verständlich.
In der Kommission hat sich die SVP klar hinter den Bundesrat gestellt: Sie unterstützt dieses Kombimodell, nämlich die aktiven, erwerbstätigen Ehepaare durch eine Gleichstellung mit den Einzelverdienern zu entlasten. Dieser Schritt muss gemacht werden. Auf der anderen Seite profitieren die Rentnerehepaare vom generellen Ehepaarabzug und können so auch an dieser Reform partizipieren. Klar ist es so, dass Ehepaare natürlich Ehepaare sind, ob sie nun Rentner sind oder nicht, und dass auch Rentner im Konkubinat leben können und damit heute gegenüber den Ehepaaren bevorzugt sind. Es geht hier in der Güterabwägung einfach wieder um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Es ist natürlich eine Tatsache, dass erwerbstätige Doppelverdienende mehr Gewinnungskosten haben und dass diese Gewinnungskosten in der Regel auch nicht voll abgezogen werden können. Doppelverdienende in einer Ehe mit Kinderverpflichtungen usw. sind hohen Gewinnungskosten ausgesetzt. Deshalb hat sich die SVP in der WAK hinter dieses Modell gestellt. Ich muss Ihnen nun aber mitteilen, dass wir in unserer Fraktion eine interessante Diskussion um diese Steuergerechtigkeit geführt haben. Und es ist so, dass ein Teil der SVP-Fraktion die Minderheit Fehr Jacqueline unterstützen wird.
Bezüglich der Abstimmung erwarten wir, dass über die Artikel 33 und 35 separat abgestimmt wird, weil letztlich beides möglich ist. Ob beides sinnvoll ist, können Sie entscheiden.
Ich bitte Sie, von den Überlegungen der SVP-Fraktion Kenntnis zu nehmen.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion will prinzipiell keinen Verheiratetenabzug und möchte die Rentnerehepaare über den Zweiverdienerabzug entlasten. Nicht nur, dass diese Massnahme natürlich mehr Mittel benötigt, hier werden auch die Rentnerehepaare gegen die Einverdiener-Ehepaare ausgespielt, was die CVP-Fraktion in keiner Art und Weise unterstützen will. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Einverdiener-Ehepaare, bei denen ein Partner z. B. wichtige Familienarbeit oder Arbeit für die Kinderbetreuung übernimmt, auch weiterhin so diskriminiert werden sollen. Wir wollen Familienarbeit unterstützen und anerkennen. Die CVP-Fraktion will alle Ehepaare entlasten, und ohne Verheiratetenabzug hätten wir keine ausreichende Entlastung für die Einverdiener-Ehepaare und die Rentnerehepaare, die nicht vom Doppelverdienerabzug profitieren können.
Wir lehnen deshalb den Minderheitsantrag Fehr Jacqueline ab.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Vielleicht erinnern Sie sich an unsere Debatte zum Steuerpaket 2001 im Bereich Familien- und Ehepaarbesteuerung. Wir forderten damals einen Systemwechsel nicht nur bei der Steuermethode - wir forderten nämlich die Individualbesteuerung -, sondern auch bei den Kinderabzügen. Wir stellten die Abzüge am Steuerbetrag ins Zentrum der Diskussion, im Sinne des Prinzips "Ein Kind, ein Abzug".
Sie wollten damals nicht auf diesen Systemwechsel einschwenken. Sie argumentierten dreifach dagegen: Erstens könne Familienpolitik nicht über das Steuersystem gemacht werden, sondern müsse in der Sozialpolitik geschehen - wie ernst es einigen von Ihnen damit ist, haben wir bei der Anschubfinanzierung für Krippen und Ähnliches diese Woche wunderbar gesehen, ganz zu schweigen vom Referendum des Gewerbeverbandes gegen die Kinderzulagen. Zweitens sei es durchaus korrekt, wenn Besserverdienende beim Kinderabzug vom steuerbaren Einkommen wegen der Progression mehr profitieren würden; sie würden ja auch mehr Steuern zahlen. Drittens sei es fraglich, ob solche Abzüge überhaupt rechtlich zulässig seien.
Selbstverständlich ist Steuerpolitik auch Familienpolitik! Das sehen wir ja hier schön, denn einerseits orientiert sie sich ja heute noch am Zivilstand, und anderseits beeinflussen die Höhe der Abzüge und die Ausgestaltung der Tarife die Haushaltsituation von Familien enorm. Interessant ist, dass bei den Modellvorschlägen der Verwaltung und des Bundesrates ebenso wie des Ständerates - nämlich beim Modell David, wo ein Verheiratetenabzug auch in Form eines Rabatts auf dem Steuerbetrag zur Diskussion gestellt wurde - keine Zweifel mehr an der Rechtmässigkeit solcher Rabatte und Abzüge geäussert wurden. Immerhin: Auch hier wäre wenn schon die Formel "Ein Ehepaar, ein Abzug" die korrekte.
Da muss ich Herrn Pelli, der uns die Verantwortung für unser Tun zugeschoben hat, antworten: Herr Pelli, das machen wir immer, wir sind immer verantwortlich für unser Tun; das ist nichts Neues. Wir stehen auch hier hinter unseren Vorschlägen. Nur: Die Berechnungen der Verwaltung haben gezeigt, dass der Verheiratetenabzug - und diese Unterlagen besitzen Sie auch, Herr Pelli -, den wir uns rund 270 Millionen Franken jährlich kosten lassen sollen, keinen indirekt proportionalen, sondern sogar den direkt proportionalen Effekt einer Giesskanne hat: Unten nützt es nichts, da kommen winzige Tröpfchen; in der Mitte nützt es wenig, und es kommen kleine Tröpfchen; oben nützt es viel, und es kommen grosse Tropfen. Konkret: Für Zweiverdienerfamilien mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen bis 150 000 Franken ist der Spareffekt maximal 139 Franken, Kollege Pelli! Einverdienerfamilien mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen bis 100 000 Franken sparen über diesen Abzug höchstens 75 Franken und bei einem Einkommen bis 150 000 Franken maximal 175 Franken. Und da behaupten Sie, Sie wollten mit Ihrer Massnahme auch die einfachen Rentnerpaare entlasten!
Dieses anachronistische Instrument sollten wir also nicht einführen, denn es hilft dem Mittelstand nichts. Hingegen sollten wir beim Zweiverdienerabzug auch die Rentnerpaare einschliessen. Diese Kosten belaufen sich auf etwa 185 Millionen Franken. Die gesellschaftliche Entwicklung bringt es mit sich, dass immer mehr Personen im Rentenalter nicht verheiratet sind. Sie waren es vielleicht einmal, sie sind jetzt geschieden oder verwitwet und wollen nicht mehr heiraten. Ihnen hilft der Ehepaarabzug nichts, er benachteiligt sie. Daher ist das Konzept der Minderheit Fehr Jacqueline zu den Artikeln 33 und 35 bzw. 212 und 213 auch für Rentnerinnen und Rentner richtig. Die Steuerausfälle sind so um rund 90 Millionen Franken pro Jahr geringer als nach Ihrem Modell.
Stimmen Sie also diesem Konzept zu, denn es macht Schluss mit der vom Bundesgericht gerügten Diskriminierung, es verhindert neue Ungerechtigkeiten und insbesondere Ineffizienzen. Die finanziellen Auswirkungen sind weniger schwerwiegend.
Ich möchte es aber nochmals betonen: Die beiden Anträge bilden ein Konzept. Wenn wir also hier die Abstimmungen über die Artikel 33 und 35 durchführen, gehört das zusammen; es ist ein Sowohl-als-auch. Die eine Bestimmung soll gestrichen werden, und bei der anderen sollen die Rentner und Rentnerinnen mit einbezogen werden. So ist es gemeint - nicht anders.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Vielleicht zuerst ein Wort im Anschluss an das Votum von Frau Fässler. Wir haben die Frage eines Steuerrabattes auch geprüft, haben auch mit den Kantonen darüber diskutiert und diese Lösung aus zwei Gründen verworfen. Erstens würde das zu einer Progressionsverschärfung führen, die wir nicht in Kauf nehmen wollten, und zweitens wäre der Rabatt im Bereich der direkten Steuern systemfremd. Deshalb haben wir darauf verzichtet und uns für die Kombilösung entschieden, die wir hier diskutieren. Bei dieser Kombilösung ist, wie gesagt wurde, kein Zweiverdienerabzug für Rentner vorgesehen, und zwar aus folgenden Gründen:
Das Prinzip der Kombilösung besteht darin, dass beide Ehegatten, wenn sie berufstätig sind und je ein Erwerbseinkommen erzielen, in den Genuss dieser Steuererleichterung kommen. Das bedeutet aber, dass verheiratete Rentner eben nicht von einem Zweiverdienerabzug Gebrauch machen können, weil sie kein Erwerbseinkommen im Sinne des Gesetzes haben. Aber sie können wie alle Ehepaare nach unserem Entwurf vom Verheiratetenabzug profitieren. Das gilt für alle Ehepaare, auch für die Rentner.
Welches sind die Hauptgründe dafür, dass wir auf den Zweiverdienerabzug für Rentner verzichten möchten? Der erste - ich gebe das zu Protokoll - ist eine finanzielle Überlegung, denn diese Ausdehnung des Zweiverdienerabzuges würde zu weiteren Steuermindereinnahmen führen, und zwar in der Grössenordnung von jährlich zwischen 180 und 190 Millionen Franken. Das möchte ich in Richtung der SVP zu bedenken geben. Jene, die geneigt sind, hier zuzustimmen, müssen wissen, dass dieser Betrag nicht kompensiert bzw. gegenfinanziert ist, sondern das müsste man noch aufbereiten. Die Sofortmassnahme würde dann insgesamt jährlich zu über 720 Millionen Franken Steuerausfällen führen, und das scheint uns angesichts des zu fällenden Systementscheides und der nicht präjudiziellen Wirkung der Sofortmassnahmen doch ein sehr hoher Betrag.
Aber es sind auch wirtschaftspolitische Aspekte, die hier eine Rolle spielen. Mit der Beseitigung der Heiratsstrafe soll die Erwerbstätigkeit beider Ehepartner und insbesondere der verheirateten Frauen gefördert werden. Die Situation der verheirateten Frauen liegt uns bei dieser Revision am Herzen, denn sie sind es ja oft, die gewissermassen durch höhere Steuern bestraft werden, wenn sie sich verheiraten. Daraus resultiert dann - so hoffen wir, und so nehmen wir es an - auch eine Ausweitung des Arbeitsangebotes und des Arbeitsvolumens. Das gilt natürlich vor allem für berufstätige Frauen, d. h. für solche, die sich noch nicht im AHV-Alter befinden.
Zudem ist schon mehrfach gesagt worden, auch von Frau Fässler, dass die Individualbesteuerung diesen besonderen Umständen Rechnung tragen würde, wenn man im Alter einen anderen Zivilstand hat. Das stimmt, das gebe ich zu. Aber wir wollen diese Frage ja gerade nicht präjudizieren, sondern wir wollen durch die Sofortmassnahme die Heiratsstrafe beseitigen, wie es uns das Bundesgericht vorgegeben hat. Wir wollen das mit Blick auf das vorhin geschilderte Mobile tun. Die Kombilösung garantiert, dass wir den Bundesgerichtsurteilen am besten, am effizientesten Rechnung tragen können.
Deshalb ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline zu den beiden Artikeln 33 und 35 und das damit verbundene Konzept abzulehnen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ist es korrekt, dass mit dem Konzept von Frau Fehr - nämlich Einbezug der Rentnerehepaare beim Abzug für Zweiverdiener-Ehepaare und Streichung des Abzuges für Verheiratete - das Ganze rund 90 Millionen Franken billiger käme als das, was Bundesrat, Ständerat und Kommissionsmehrheit vorschlagen?
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Das kann ich nicht bestätigen. Meine Zahlen bei der Ausweitung des Zweiverdienerabzuges auf Rentnerehepaare gehen davon aus, dass es zusätzlich 180 bis 190 Millionen Franken Mindereinnahmen geben würde.
Zuppiger Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist ausgeführt und klargestellt worden, dass es sich beim Verheiratetenabzug nicht nur um einen Sozialabzug für Rentnerehepaare, wie das Frau Kollegin Fehr glaubhaft machen wollte, sondern auch um einen solchen für Ehepaare mit niederen Einkommen, welche von den tarifären Erleichterungen nur teilweise oder gar nicht entlastet werden, handelt. Das ist der Sinn des Verheiratetenabzuges gemäss Artikel 35 respektive Artikel 213.
Bei Artikel 33 Absatz 2 sowie Artikel 212 Absatz 2 stellt sich tatsächlich die Frage, ob mit der Lösung, wie sie der Bundesrat und die Mehrheit vorsehen, eine Ungleichheit gegenüber den Rentnerehepaaren mit einem doppelten Renteneinkommen geschaffen wird. Es ist richtig - der Schweizerische Seniorenrat stellt sich hier in seiner Stellungnahme sehr eindeutig darauf ein -, dass damit natürlich eine neue Ungleichbehandlung geschaffen wird; das müssen wir wahrscheinlich auch zugeben. Aber im Hinblick auf eine neue Lösung ist es vertretbar, wenn man das so macht, wie es Ihnen die WAK vorschlägt, indem nur die Erwerbseinkommen von einem tarifären Abzug profitieren, nicht aber die Renteneinkommen. Das ist die Meinung der Mehrheit der WAK. Die SVP ist teilweise etwas anderer Meinung. Daher ist es auch sinnvoll, wenn man diese beiden Fragen hier getrennt behandelt.
Die WAK beantragt Ihnen mit einer klaren Mehrheit, dem Konzept des Bundesrates zu folgen.
Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
La proposition de la minorité Fehr Jacqueline a deux aspects: le premier, celui de la déduction pour couples à deux revenus qui doit être accordée également aux rentiers - c'est l'article 33 alinéa 2 -, et le deuxième, celui de la suppression de la déduction proposée pour les couples à l'article 35 alinéa 1 lettre c. Madame Fehr estime que la déduction n'est pas nécessaire et que l'on devrait plutôt utiliser cet argent pour ce que vise sa proposition de minorité à l'article 33 alinéa 2.
La majorité de la commission vous propose de suivre le Conseil des Etats, donc d'adopter la version du Conseil fédéral. En effet, rappelons le but de toute cette modification fiscale, à savoir corriger l'inégalité entre concubins et couples mariés sur le plan de l'imposition. Pour la corriger, deux outils sont nécessaires. Le premier, à l'article 33, est l'outil principal, mais le deuxième, à savoir la déduction pour couples mariés, joue également un rôle. La modification de l'article 35 alinéa 1 lettre c, qui prévoit une déduction de 2300 francs pour les époux qui vivent en ménage commun, s'adresse à tous les couples mariés et également aux couples de rentiers. Donc, on ne peut pas dire, comme ç'a été le cas, que les rentiers sont oubliés dans cette réforme fiscale.
Je tiens à rappeler qu'il n'y a pas de déduction pour les couples de rentiers à deux revenus dans la législation actuelle. Donc, avec la déduction sociale prévue à l'article 35, un pas est fait en direction des rentiers. La déduction de 2300 francs a en effet deux usages: elle permet de mieux remédier, je dirai, à la discrimination entre concubins et couples mariés sur le plan de l'imposition, discrimination contre laquelle on veut lutter, et elle évite une trop grande disparité entre les couples selon qu'ils ont un ou deux revenus. Je vous rappelle qu'à ce sujet-là aussi, le Tribunal fédéral s'est exprimé.
Si l'on en vient maintenant à l'aspect financier de la proposition de la minorité à l'article 33, celle-ci coûte, comme on l'a été dit, entre 180 et 190 millions de francs. Par contre, il faut le reconnaître, si on supprime la disposition du projet à l'article 35, nous faisons une économie de 270 millions de francs, mais nous ne traitons pas le problème de fond, à savoir celui de la disparité entre concubins et couples mariés, et surtout celui de la différence entre couples à un revenu et couples à deux revenus.
En somme, si je simplifie quelque peu, la proposition de la minorité est favorable aux rentiers à deux revenus, mais elle est défavorable aux couples mariés, notamment à un revenu.
Vous voyez donc que derrière cela il y a non seulement quelques chiffres, mais aussi véritablement une discussion politique à mener: qui voulons-nous favoriser ou moins taxer dans le cadre de la nouvelle fiscalité? Encore une fois: ceci nous ramène au débat de fond que nous devrons tenir d'ici à la fin de l'année ou au début de l'année prochaine.
C'est pour ces raisons que la majorité de la commission vous demande de rejeter la proposition défendue par la minorité Fehr Jacqueline. Cela a été fait en commission, à l'article 33, par 14 voix contre 8, et à l'article 35, par 15 voix contre 9.
Janiak Claude · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Fehr hat das Wort zur Begründung ihres Ordnungsantrages. Frau Fehr sagt, ihre Minderheitsanträge stellten ein Konzept dar, sie wolle in einer gemeinsamen Abstimmung darüber entscheiden lassen. Herr Walter verlangt eine getrennte Abstimmung.
Fehr Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Der Antrag der Kommissionsminderheit zu Artikel 33 und Artikel 35 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer ist ein Konzept. Wir wollen anstelle des Abzuges für Verheiratete das Renteneinkommen dem Erwerbseinkommen gleichstellen. Wir wollen nicht ein Sowohl-als-auch, wir wollen nicht beide Massnahmen; es ist der Wille der Kommissionsminderheit, dass man statt des Abzuges für Verheiratete - dort will man ihn streichen - das Renteneinkommen beim Erwerbseinkommen einfügt. Deshalb beantrage ich Ihnen, eine Abstimmung über das gesamte Konzept zu machen, weil sonst genau der Wille der Minderheit nicht berücksichtigt wird und weil sonst genau das Sowohl-als-auch möglich ist. Sollte dieser Ordnungsantrag auf eine Konzeptabstimmung nicht durchkommen, werde ich den Antrag der Kommissionsminderheit zurückziehen, weil wir nicht das Sowohl-als-auch wollen.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, hier getrennt abzustimmen. Es sind zwei verschiedene Sachthemen, es sind zwei verschiedene Möglichkeiten, über die wir entscheiden können. Ich möchte nicht mehr inhaltlich darauf eingehen, aber es sind zwei Möglichkeiten gegeben. Deshalb bitte ich Sie, uns die Entscheidungsfreiheit zu lassen. Dieser Antrag wurde so gestellt und in unserer Kommission auch diskutiert.
Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag abzulehnen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Im Namen der SP-Fraktion muss ich Sie bitten, diesem Ordnungsantrag Fehr Jacqueline zuzustimmen. Ich möchte, nachdem mir vorhin Herr Bundesrat Merz falsch geantwortet hat, noch einmal darauf hinweisen, wie das finanziell aussieht. Das Konzept von Bundesrat, Ständerat und Mehrheit der WAK bedeutet Steuerausfälle in der Höhe von etwa 540 Millionen Franken. Unser Konzept bedeutet Steuerausfälle in der Höhe von 450 Millionen Franken - aber nur als Konzept. Was die SVP-Fraktion im Hinterkopf hat, ist das Sowohl-als-auch, und das würde uns dann 735 Millionen Franken kosten. Sie wollen das aufgetrennt haben; aber wir haben in der WAK nie so argumentiert, Frau Fehr hat das nie so vorgeschlagen.
Also stimmen Sie bitte dem Ordnungsantrag, dieses ganze Paket als Konzept mit einer Abstimmung zu bedienen, zu.
Janiak Claude · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Fehr Jacqueline .... 95 Stimmen
Dagegen .... 62 Stimmen
Präsident (Janiak Claude, Präsident): Wir stimmen also in einer Abstimmung über das Konzept der Minderheit Fehr Jacqueline ab.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion wird hier dem Antrag der Mehrheit zustimmen.
Verfahrensbeitrag
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 61 Stimmen
Art. 212 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Fehr Jacqueline, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rennwald)
Leben Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe und erzielen beide ein Erwerbs- oder Renteneinkommen, so werden vom niedrigeren Erwerbs- oder Renteneinkommen 50 Prozent, jedoch mindestens 7600 Franken und höchstens 12 500 Franken abgezogen ....
Art. 212 al. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Fehr Jacqueline, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rennwald)
Lorsque les époux vivent en ménage commun et ont chacun un revenu du travail ou des rentes, un montant de .... est déduit du revenu du travail ou des rentes le moins élevé, mais au moins 7600 francs et au plus 12 500 francs ....
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 213 Abs. 1 Bst. c
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Fehr Jacqueline, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rennwald)
Streichen
Art. 213 al. 1 let. c
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Fehr Jacqueline, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rennwald)
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 127 Stimmen
Dagegen .... 26 Stimmen
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté
Janiak Claude · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ich benütze die Gelegenheit, um zu einem weiteren sportlichen Erfolg zu gratulieren: Das Golfteam der Bundesversammlung hat diesen Sommer seinen Titel als Europameister der golfspielenden Parlamentarier erfolgreich verteidigt. Dem Team gehören die Herren Nationalräte Scherer Marcel und Kaufmann sowie Herr alt Nationalrat Pierre Savary an. Herr Nationalrat Kaufmann wurde überdies Einzel-Europameister. Wir gratulieren! (Beifall)