06.3016
Unwetterkatastrophe 2005 und Leistungen des Bundes
Marty Kälin Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Das Stichwort "Unwetter" liefert zurzeit nicht weniger als 56 parlamentarische Vorstösse, die sich naturgemäss jeweils häufen, wenn ein Unwetter über das Land hereingebrochen ist, also eigentlich zu spät. Es sind in etwa immer dieselben Abläufe: Zuerst erfolgt eine Bestandesaufnahme, dann das Aufräumen, danach die Frage nach der Bezahlung der Schäden, und schliesslich geht es um die Vermeidung künftiger Schäden.
Während der Bundesrat in seinen Antworten stets vorausschauend die Vermeidung künftiger Schäden in den Vordergrund stellt und auch die notwendigen Präventionsmassnahmen bei den Kantonen einfordert, beispielsweise die Gefahrenkarten bis 2011, geht es bei dieser Motion um die Frage, wer für die entstandenen Kosten von 2 Milliarden Franken, die das Unwetter vom August 2005 verursacht hat, aufkommen soll. Ein Viertel dieser Kosten, etwa 510 Millionen Franken für die Wiederherstellung von Infrastrukturbauten, geht zulasten der öffentlichen Hand. Die UREK hat sich intensiv mit all diesen Fragen auseinandergesetzt und sie auch in der Interpellation 05.3478 formuliert. Sie hat folgerichtig auch beantragt, die beiden Kommissionsvorstösse zusammen zu traktandieren und zusammen zu behandeln; das ist bedauerlicherweise nun nicht der Fall. Das Geschäft war in der Herbstsession bereits einmal traktandiert. Zu unserer damaligen Session extra muros hätte es eigentlich auch besser gepasst, waren wir doch in einem Kanton, der sich von jeher mit Unwettern, Murgängen, Rüfen und Strassenabbrüchen oder Lawinen konfrontiert sieht, aber eben auch in einer Region, welche die Unwetterschäden als Folge der Klimaerwärmung vermutlich deutlicher zu spüren bekommen wird als andere Gebiete, auch finanziell. Und da trifft es genau die Regionen, die nicht zu den finanzstarken zählen.
Die UREK wollte daher mit ihrer Motion erreichen, dass der Bund mittels einer Sonderbotschaft die finanziellen Folgen für die betroffenen Regionen abfedert. Der Bundesrat aber verneint einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf im Sinne von Artikel 24c des Finanzhaushaltgesetzes und verweist - etwas gar salopp, gestatten Sie mir die Bemerkung - auf die Glückskette; dies in der Antwort auf die heute nicht traktandierte Interpellation der UREK, eine Antwort, welche die Kommission nur teilweise befriedigt. In seiner Stellungnahme zur vorliegenden Motion erläutert der Bundesrat den Verzicht auf eine Sonderbotschaft aus Gründen der Rechtsgleichheit, weil es bereits bei den grossen Unwetterereignissen der Jahre 1999, 2000 und 2002 keine Sonderbotschaften gab und weil er sich im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten mit 50 Prozent an den Kosten beteiligt. Zudem wurde die Armee zur Bewältigung der Unwetterschäden beigezogen. Ausgaben im Rahmen einer Sonderbotschaft fallen nicht unter die Schuldenbremse und müssen kompensiert werden, was dann naturgemäss die Bestrebungen zur Unwettervorsorge torpedieren könnte und damit kontraproduktiv würde.
Das UVEK hat deshalb darauf geachtet, dass von den 105 Millionen Franken, die im UVEK kompensiert werden müssen, nicht die Prävention betroffen ist. Es hat im Gegenteil den Hochwasserschutz im laufenden Jahr noch aufgestockt. Was Hochwasserschutz in natura bedeutet, das haben diejenigen gesehen, die in der Herbstsession die Gemeinde Vals besucht haben.
Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme insbesondere nicht davon aus, dass das Unwetter von 2005 ein ausserordentliches Ereignis war. Vermutlich hat er damit Recht. Aufgrund der Klimaveränderung, insbesondere der Klimaerwärmung, müssen wir in Zukunft davon ausgehen, vermehrt mit ausserordentlichen Ereignissen bzw. mit heftigen Unwettern konfrontiert zu sein. Nach den heissen Sommern folgen die Murgänge in den Alpen, folgen die Unfälle in den Bergen, weil Permafrostgebiete auftauen und sowohl Kletterhaken nicht mehr halten als auch halbe Berggipfel und ganze Gebäude zu Tal stürzen, die Verkehrswege gefährden oder blockieren; unter interessierter Anteilnahme von Medien und Öffentlichkeit, aber noch ohne nennenswerte Bereitschaft, die Lehren daraus zu ziehen. Wir werden uns vermehrt mit heftigen Regenfällen im Unterland und mit den entsprechenden Überschwemmungen und nachfolgenden Um- und Auszonungen auseinandersetzen müssen. Sie wissen, was das in Brienz für Kontroversen ausgelöst hat. Und wir werden wohl mit dem Begriff der "Jahrhundertereignisse" etwas sparsamer umgehen müssen, sind wir doch erst im Jahr 2006.
Im Wissen um all diese Fakten geht die Mehrheit der UREK mit dem Bundesrat einig und lehnt die eigene Kommissionsmotion mit 11 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Trotzdem kann uns die Finanzierung der Behebung derartiger Schäden selbstverständlich nicht einfach egal sein, und wir müssen uns angesichts der Wahrscheinlichkeit, dass Unwetterschäden in Zukunft gehäuft eintreten, mit Finanzierungsmöglichkeiten auseinandersetzen - etwa analog dem "Brandfünfer" - oder eine Fondslösung im Sinne von Public Private Partnership prüfen. Der Bundesrat ist zurzeit daran, diese Versicherungsmodelle genauer anzuschauen. Auch müssen wir uns damit auseinandersetzen, die Verursacher der Klimaveränderung zur Kasse zu bitten, und das sind halt die grossen CO2-Emittenten und damit Heizungen und Verkehr. Mit der soeben beschlossenen CO2-Abgabe sind wir da zumindest auf dem richtigen Weg.
Eine Minderheit der Kommission geht davon aus, dass es sich um ein ausserordentliches Ereignis handelte. Sie appelliert an die Solidarität des Bundes mit den betroffenen Kantonen, vor allem Berg- und Innerschweizer Kantonen, und bittet Sie, die Kommissionsmotion anzunehmen.
Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie hingegen, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Sie erinnern sich: Im August letzten Jahres wurden grosse Teile unseres Landes von einer Unwetterkatastrophe heimgesucht. Siebzehn Kantone waren betroffen, mit Schäden von über 2 Milliarden Franken im privaten Bereich und von über 500 Millionen im öffentlichen Bereich, beispielsweise im Wasser- oder im Strassenbau, in der Wald- und Forstwirtschaft.
Entgegen der bis anhin üblichen Praxis, wonach bei grossen Naturereignissen Bundesleistungen an die Kantone mit einer Sonderbotschaft über das Parlament bewilligt wurden, hat nun der Bundesrat gerade im letzten Fall davon Abstand genommen. Der Bundesrat hat in eigener Kompetenz und in eigener Verantwortung 251 Millionen Franken, das sind 49 Prozent der Schadensumme, als Bundeshilfe für die direkt betroffenen Kantone beschlossen. Das gilt es durchaus zu anerkennen, aber es liegen immer noch Härtefälle vor.
Wenn man nun aber die Betroffenheit der einzelnen Kantone genauer unter die Lupe nimmt, stellt man fest, dass es vor allem die drei Urschweizer Kantone Uri, Ob- und Nidwalden sind, welche im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl übermässig von den Restkosten betroffen sind. Diese liegen im Schnitt der 17 betroffenen Kantone etwa bei 35 Franken pro Kopf der Bevölkerung, für Uri sind es aber 300, für Nidwalden annähernd 900 und für Obwalden sogar über 1000 Franken.
Bis dato hat sich der Bundesrat bei der Ausarbeitung von Sonderbotschaften immer auf Artikel 44 Absatz 2 unserer Bundesverfassung berufen, welcher den Bund gegenüber den Kantonen zur sogenannten Rücksichts- und Beistandspflicht ermahnt. Ausgerechnet jetzt, bei der Bewältigung des letzten Naturereignisses von 2005, welches die vorangegangenen von beispielsweise 1987 oder 1991 im Ausmass weit übertroffen hat, soll ein Paradigmenwechsel erfolgen. Der Bundesrat argumentiert dabei in erster Linie, und das ist auch ein wenig verständlich, finanzpolitisch. Dabei rückt er aber die staatspolitische Dimension in den Hintergrund.
Hier gilt es nun den Hebel anzusetzen. Jeder Obwaldner und jede Obwaldnerin hat nämlich nach Abzug der Bundesleistungen 1050 Franken an Restkosten zu bezahlen. Wenn man dies nun in Relation zur Einwohnerzahl des bevölkerungsreichsten Kantons der Schweiz setzt, nämlich des Kantons Zürich mit seinen 1,3 Millionen Einwohnern, dann hätte dieser noch etwa 1,5 Milliarden Franken zu leisten. Ich bin mir nicht ganz so sicher, ob die gleichen Personen als Sprecher der Kommissionsmehrheit hier am Rednerpult erscheinen und die Ablehnung der Motion beantragen würden, wenn das Ereignis den Kanton Zürich in diesem Ausmass betroffen hätte. Damit sind wir wieder bei der staatspolitischen Dimension dieser Angelegenheit angekommen.
Im Ständerat wurde in der Herbstsession eine fast gleichlautende Motion mit der genau gleichen Forderung, wie sie heute zur Diskussion steht, als Kommissionsmotion der UREK des Ständerates ohne Gegenstimme angenommen. Damit hat der Ständerat nicht nur ein deutliches Zeichen für die betroffenen Kantone gesetzt, nein, er hat auch unserem Rat signalisiert, wie die Eidgenossenschaft in Zukunft mit der so vielgelobten Solidarität innerhalb des eigenen Landes jeweils umzugehen gedenkt.
Engelberger Eduard · Mit-M · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich beantrage Ihnen, die Motion der UREK anzunehmen. Es gilt, ein Zeichen der Solidarität zu setzen und die zu grossen Unterschiede zwischen unseren Kantonen bei der Restkostenbelastung pro Kopf zu mildern. Wie Sie gehört haben, beträgt die Restkostenbelastung pro Kopf bezogen auf die 17 betroffenen Kantone 35 Franken. In Nidwalden sind es jedoch 887, in Uri 300 und in Obwalden 1057 Franken. Das heisst für den Kanton Nidwalden: 41,9 Millionen Franken Direktschaden. Der vom Bund gesprochene Beitrag beträgt mit 6,9 Millionen Franken lediglich 16 Prozent.
Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung gegenüber der Forderung nach einer Sonderbotschaft mit dem schlechten Zustand der Bundesfinanzen; das können wir nachvollziehen. Doch interpretiert der Bundesrat die Bestimmungen in Artikel 24c des Finanzhaushaltgesetzes nach unserer Ansicht plötzlich sehr willkürlich. Diese Bestimmung soll für absolut einmalige und ausserordentliche Ereignisse reserviert sein. Nun stellt der Bundesrat bei diesem Unwetter, das effektiv ein Jahrhundertunwetter war, lakonisch fest, Unwetterereignisse häuften sich und könnten nicht mehr als einmalig gelten. Ich denke, das ist zu einfach und auch nicht wissenschaftlich erhärtet. Hier fehlt es doch etwas an Sensibilität gegenüber den vielen betroffenen und geschädigten Grundeigentümern und anderen Personen - vor allem in den Bergen, in den Kantonen, die hart gelitten haben -, die in der Zukunft über die Jahre Zehntausende von Franken und mehr für die Wiederherstellung ihrer Gebäude und Liegenschaften beschaffen und aufwenden müssen.
Ich will nicht mehr auf die verheerende Unwetterbilanz mit Schäden von 110 Millionen Franken in meinem Kanton zurückkommen, aber in Erinnerung rufen, dass die Solidarität ein Markenzeichen unserer Demokratie ist, das wir in Nidwalden auch gegen aussen pflegen. Das haben wir auch im Rahmen der NFA-Abstimmung unzweideutig zum Ausdruck gebracht. So haben unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in unserem kleinen, aber zahlenden Kanton ein klares Ja für den NFA in die Urne gelegt.
Die Belastung für die drei Kantone ist sehr gross, ist zu gross, zumal wir in Nidwalden im Zusammenhang mit den Einsparungen in der Waldwirtschaft noch einmal "bluten" müssen. Aber auch das Vertrauen in die Solidarität des Bundes und vor allem in die Finanzhaushaltgesetzgebung, die solche Sonderbotschaften vorsieht, wird unnötig in Mitleidenschaft gezogen. Der Entscheid des Bundesrates ist mit dieser Begründung für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger und auch für die Regierung nicht verständlich.
Heute haben wir noch einmal die Chance, mit dieser Motion etwas näher aufeinander zuzugehen. Nutzen wir diese Chance. Deshalb sage ich Ihnen noch einmal, dass eine gleichlautende Motion im Ständerat mit 34 zu 0 Stimmen angenommen wurde. Ich hoffe, dass auch Sie der vorliegenden Motion Ihre Zustimmung geben werden.
Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich spreche hier in erster Linie als einzige Urner Nationalrätin. Uri war vom Unwetter im August 2005 überdurchschnittlich betroffen. Insgesamt schätzen Experten den Schaden auf über 250 Millionen Schweizerfranken, ohne die volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Glauben Sie mir, das sind in unserem Kanton enorme Summen. Die Schäden haben ein Ausmass erreicht, das jenes der Schäden des Jahres 1987 deutlich überschreitet. Besonders dramatisch hat die Tatsache gewirkt, dass das Unwetter vom August 2005 die Wirtschaft des Kantons Uri in einem bisher nicht gekannten Ausmass getroffen hat. Die Restkostenbelastung, die Uri nach der bundesrätlichen Minimallösung verbleibt, macht 10 Prozent des gesamten jährlichen Steuerertrags aus. Zudem hat der Kanton bereits einen Monat nach dem Unwetter die Vorfinanzierung für ein generelles Projekt für den Hochwasserschutz im Urner Talboden mit Schwerpunkt bei der Schächenmündung übernommen.
Der Bundesrat sieht vor allem aus finanzpolitischen Gründen von einer Sonderbotschaft ab, wie das die Vorredner bereits ausgeführt haben. Wie bereits gesagt: Die Folgen des Unwetters vom August 2005 übertreffen in Uri die Schäden von 1987 bei weitem. Das gilt auch für die Zentralschweizer Kantone Nid- und Obwalden, welche eine Restkostenbelastung pro Kopf der Bevölkerung von über 800 bzw. über 1000 Franken zu tragen haben, wogegen dieser Wert für alle anderen betroffenen Kantone durchschnittlich 35 Franken beträgt.
Aber eigentlich geht es hier in erster Linie nicht einmal um Geld. Es geht hier vielmehr um eidgenössische Solidarität. Im 19. Jahrhundert war die Bewältigung von Naturkatastrophen jeweils ein nationales Integrationsereignis. Die erste gesamteidgenössische Hilfsaktion hat Andreas Merian als Landammann der Schweiz für die Opfer des Bergsturzes von Goldau ins Leben gerufen. Anfang September dieses Jahres fand das 200. Gedenkjahr für den Bergsturz in Goldau statt, und dabei wurde von der Bundeskanzlerin, ich nehme an im Auftrag des Bundesrates, die eidgenössische Solidarität und die durch sie entstandene neue Kraft und Identität der Gegend zwischen dem Zuger- und dem Lauerzersee beschworen.
Die Schweiz ist auch heute noch solidarisch, vor allem auch mit dem Ausland. Es sei daran erinnert, dass der Bundesrat im Jahr 2002 für die Hochwassergebiete in Europa und Asien 50 Millionen Franken gesprochen hat. Dagegen ist ganz sicher nichts einzuwenden. Die gleiche Solidarität des Bundes aber sollte dann auch bei ausserordentlichen Ereignissen im eigenen Land spielen. Wie gesagt, bedenklich am Ganzen finde ich, dass Naturereignisse im eigenen Land nicht mehr solidarisch, geschweige denn als Integrationsereignis wahrgenommen werden - diese Rolle ist heute wohl eher beim Fussball zu suchen -, sondern schnöde eine möglichst restriktive Auslegung des Buchstabens des Finanzhaushaltgesetzes vorgenommen wird. Das Gemeinschaftsgefühl bei der Bewältigung ausserordentlicher Ereignisse ist eine Erfahrung, welche für die Identitätsfindung unseres Landes von Bedeutung ist. Bisher haben wir bei der Bewältigung von Naturkatastrophen und ähnlichen Ereignissen zusammengestanden. Der ursprüngliche Sinn der staatlichen Gemeinschaft ist es nämlich, Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten, zu helfen. Es wäre zu wünschen, dass sich der Bundesrat wieder einmal mit diesem Grundstock des eidgenössischen Selbstverständnisses auseinandersetzen würde.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, die Motion anzunehmen.
Imfeld Adriano · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion
In diesem Rat ist die Offenlegung der Interessen üblich. Ich halte mich gerne an diese Spielregel. Ich bin Einwohner der Gemeinde Sarnen im Kanton Obwalden und damit direkt von Ihrem respektive von unserem Entscheid betroffen. Ich habe zudem als Direktbetroffener alle Phasen des Hochwassers hautnah durchlebt. Ich bin dem Schicksal dankbar, denn dadurch weiss ich auch ganz genau, wovon ich spreche. Die letzten Schäden an meiner Liegenschaft werden in diesen Tagen behoben. Nun geht es an die Abrechnung respektive Auseinandersetzung mit der Versicherung. Ich bin mir dabei bewusst, dass es das Schicksal mit mir im Vergleich zu vielen anderen recht gut gemeint hat.
Ich spreche zu Ihnen nicht als Bittsteller oder Subventionenjäger; diese Rolle liegt mir überhaupt nicht. Ich setze auf die Stärke des Einzelnen, ich bin ein Anhänger des Föderalismus und des damit eng zusammenhängenden Subsidiaritätsprinzips. Ich spreche zu Ihnen vielmehr als Aufklärer und Mahner.
Damit komme ich zur Aufklärung über einige Fakten im Zusammenhang mit den Hochwasserschäden 2005: Der Schaden fällt für Obwalden, für meinen Kanton, und auch für die betroffenen anderen Kantone in einem noch nie dagewesenen Ausmasse an. Erstschäden von 65 Millionen Schweizerfranken und Folgeschäden von weit mehr als 100 Millionen Franken fallen alleine in meinem Kanton an, was eine Belastung von brutto 1900 Franken pro Kopf der Bevölkerung ergibt. Es muss damit von einem alle Massstäbe sprengenden, ausserordentlichen Ereignis, wie es nur alle 300 Jahre vorkommt, gesprochen werden. Zum Vergleich: Auf der Basis der erwähnten Belastung von 1900 Franken pro Kopf wäre der Schaden hochgerechnet auf den Kanton Zürich auf sage und schreibe 2,47 Milliarden Schweizerfranken zu beziffern. Dieser Betrag wäre auch für den Kanton Zürich zu hoch, viel zu hoch, um von ihm allein getragen zu werden.
Der Kanton Obwalden hat aufgrund der Hochwasserkatastrophe viele nicht versicherbare Schäden erlitten, die sich im Total nicht einmal beziffern lassen. Ich denke da an Schäden an Archivalien in den Klöstern usw. Mit diesen Schäden, die in keiner Bilanz erscheinen, steht der Kanton bereits vor einer grossen Herausforderung.
Mit der hier zur Debatte stehenden Bundeshilfe können die Erstschäden rascher behoben werden. Mit der raschen und konzentrierten Behebung der Erstschäden können erfahrungsgemäss auch die Folgeschäden kleiner gehalten werden. Zudem haben alle drei stark betroffenen Kantone bis heute viel in die Prävention von Naturgefahren investiert, beispielsweise durch die Erstellung von Gefahrenkarten. Die im Dezember 2005 durch den Bundesrat beschlossene finanzielle Unterstützungslösung kommt aus unserer Sicht deshalb einer ungerechtfertigten Abstrafung gleich. Der Bundesrat weist eine Sonderbehandlung aus Kosten- respektive aus Spargründen zurück. Das ist nicht nachvollziehbar, denn es geht insgesamt um eine einmalige Zahlung. Diese finanzpolitische Argumentation greift aufgrund der aktuell guten Finanzsituation des Bundes nicht wirklich. Ausserdem handelt es sich hier eher um eine staatspolitische als um eine finanzpolitische Vorlage, wie von meinem Vorredner bereits festgehalten worden ist.
Zusammenfassend halte ich fest: Für Obwalden und die anderen betroffenen Kantone fällt ein Schaden in einem noch nie dagewesenen Ausmass an. Man spricht von einem Ereignis, wie es nur einmal in mehreren hundert Jahren stattfindet. Es hinterlässt eine überdurchschnittliche Pro-Kopf-Belastung. In der Vergangenheit konnten die betroffenen Kantone in solchen Situationen mit einer grosszügigen Bundeshilfe rechnen. Im Jahr 2005 hat es die Kantone Obwalden, Nidwalden und Uri extrem stark getroffen. Das Wetterphänomen vom Donnerstag und Freitag vorletzter Woche hat gezeigt, dass jederzeit jede Region unseres Landes von Unwettern heimgesucht werden kann. Die allfällige Abstrafung einzelner Kantone ist deshalb kurzsichtig und kann leicht zu einem Bumerang für die eigene Region werden.
Damit komme ich zu meiner Ermahnung und stelle dazu zwei Fragen: Sind die hier zur Debatte stehenden einmaligen Bundesleistungen, welche einen Bruchteil des Gesamthaushaltes ausmachen, wirklich die Abkehr von der bisherigen freundeidgenössischen Solidarität wert? Ist zukünftig bei ausserordentlichen Katastrophen, wie sie letztes Jahr eingetroffen sind, die finanzielle Momentaufnahme ausschlaggebend? Ich meine zusammen mit der CVP-Fraktion: Nein; wir wollen, dass der Bund auch im Falle der Unwetterschäden 2005 und bei zukünftigen Naturkatastrophen ein berechenbarer Partner der Kantone bleibt.
Ich stimme mit Überzeugung dem Minderheitsantrag Lustenberger zu.
Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Le groupe des Verts a beaucoup de compréhension et d'empathie vis-à-vis des populations de la Suisse centrale. Ses membres sont très sensibles à l'argument de la solidarité, et pourtant ils ne voteront pas en faveur de cette motion.
Cela fait en effet des années que les Verts font des propositions pour demander des mesures pour agir sur les causes des catastrophes. Régulièrement, nos propositions sont rejetées par le Conseil fédéral et par la majorité au Parlement. Récemment encore, nous avons débattu de l'initiative parlementaire Teuscher 04.489 demandant une loi-cadre pour prévenir les changements climatiques. Encore une fois, ni la commission, ni le conseil n'y ont donné suite.
De plus, la motion que nous discutons aujourd'hui a été adoptée par la majorité des membres de la même commission le jour même où nous avons débattu de la taxe sur le CO2, et cette motion a été acceptée par ceux-là mêmes qui ont refusé la taxe. A notre avis, on ne peut pas se contenter de réparer les dégâts et se laver les mains des mesures nécessaires pour une politique climatique à long terme.
Enfin, la motion vise notamment des cantons qui ont introduit récemment un impôt dégressif, et nous considérons qu'il y a une certaine indécence de leur part à se priver de recettes fiscales et à demander de l'argent à la Confédération. Il faut de plus considérer que le Conseil fédéral, dans sa réponse, dit bien qu'il ne laisse pas tomber nos concitoyens dans la détresse. La réponse précise que la moitié des dégâts sera remboursée sur la base de la loi fédérale sur l'aménagement des cours d'eau et la loi fédérale sur l'agriculture.
La réponse laisse aussi entendre que si on avait présenté un message spécial, les fonds dégagés auraient dû être compensés à d'autres postes du budget. Je dois dire que les Verts s'irritent un peu du ton constamment alarmiste du Conseil fédéral au sujet sa politique des caisses vides. Nous avons déjà passé par deux programmes d'allègements budgétaires, et beaucoup de réductions ont porté précisément sur des mesures de protection, par exemple celles relatives à la protection contre les avalanches ou aux forêts protectrices.
Nous aimerions beaucoup, comme nos collègues de Suisse centrale, que ces intempéries soient effectivement exceptionnelles, mais malheureusement nous craignons que ce ne sera pas le cas. C'est pourquoi les Verts demandent une politique globale, un financement qui tienne compte aussi bien des mesures de prévention que des mesures de réparation des dégâts. Il faut agir sur les causes.
Un mot encore à propos de la solidarité. Le même été 2005, les vignes de ma région ont été totalement détruites par une grêle exceptionnelle. Bien entendu, les dégâts ne sont pas à la mesure de ceux de la Suisse centrale, je le reconnais. Mais je n'ai quand même jamais entendu un seul mot de solidarité à ce propos! Et je pense que si on parle solidarité, il faut que cela aille dans les deux sens.
Le groupe des Verts vous propose par conséquent de rejeter cette motion.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Le canton d'Obwald a été très touché par les dommages de 2005 - 60 millions de francs de dégâts sur les infrastructures publiques -, et c'est principalement lui qui est concerné par cette motion. La Confédération est prête à faire un geste - 30 millions de francs, soit la moitié -, car c'est un petit canton qui n'a pas une assise financière extraordinaire. Disons-le clairement: une solidarité accrue aurait été acceptable, elle aurait été peut-être souhaitable. Obwald a d'ailleurs une longue tradition de solidarité confédérale. Elle commence en 1291, à l'époque c'était encore Unterwald. Ce canton sait d'expérience que la solidarité n'est jamais unidirectionnelle et que celui qui est frappé par un malheur doit aussi faire un effort pour limiter les conséquences. Et c'est sur ces deux points que le bât blesse.
Quelques semaines après les inondations à Obwald, le peuple obwaldien a approuvé une baisse d'impôts de 30 millions de francs, ce qui représente exactement le montant de l'aide fédérale, dans le but avoué - et c'est cela le pire - de "piquer" des contribuables aux autres cantons par un dumping fiscal et des impôts dégressifs. C'est donc un dispositif éminemment antisolidaire au sein de la population obwaldienne et envers les autres cantons. Dans ces circonstances, les conditions ne sont pas réunies pour un effort confédéral supplémentaire de solidarité envers Obwald.
C'est pour cela que nous vous invitons à rejeter cette motion. Au demeurant, plutôt que de créer des bases légales pour la réparation, nous estimons, au Parti socialiste, qu'il faut agir davantage sur la prévention, comme l'a très bien rappelé le rapport Stern.
Kunz Josef · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion wird die Motion grossmehrheitlich unterstützen. Es ist unbestritten und anerkennenswert, dass der Bund bei den Unwetterschäden vom August 2005 rasch und unkompliziert durch das Militär, aber auch finanziell geholfen hat. Vermisst wurde aber eine Sonderbotschaft, mit welcher gezielter und vor allem ausgeglichener auf die Bedürfnisse der Kantone und Regionen hätte eingegangen werden können. Vor allem deshalb entstanden grosse Unterschiede bei der verbleibenden Pro-Kopf-Belastung unter den Kantonen.
Die Motion will nun diesen Kriterien Rechnung tragen und - wenn ich dies richtig verstehe - diese Ungleichheit rückwirkend korrigieren. Der Pro-Kopf-Anteil beträgt z. B. im Kanton Obwalden über 1000 Franken, während er im Schnitt der Kantone bei etwa 33 Franken liegt.
Die SVP-Fraktion ist nicht begeistert, wenn der Verteilungssatz rückwirkend geändert wird. Sie wird aber der Motion zustimmen, wenn auch bei künftigen Ereignissen im Sinne der Motion gehandelt wird. Ich möchte den Bundesrat klar fragen, ob das Vorgehen gemäss Motion auch bei zukünftigen Ereignissen in diesem Sinne angewendet werden wird.
Die SVP-Fraktion wird in diesem Sinne die Motion annehmen.
Steiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Auch die FDP-Fraktion stimmt der Motion zu. Auch wenn wir uns anderweitig für einen sparsamen Bundeshaushalt starkmachen und die Finanzen über die Ausgabenseite und nicht über die Einnahmenseite sanieren und stabilisieren wollen: Wir müssen keine Kreide fressen, um die Motion der UREK zu unterstützen.
Bei aller Anerkennung der grosszügigen Hilfe von 251 Millionen Franken ist es nämlich stossend, wenn, wie in der Motion dargelegt, bei einer durchschnittlichen Restkostenbelastung pro Kopf von 35 Franken in allen betroffenen Kantonen die Pro-Kopf-Anteile in Obwalden 1057 Franken, in Nidwalden 887 Franken und in Uri 300 Franken betragen. Um solche ungerechte Differenzen auszuräumen oder zumindest zu reduzieren, bedarf es auch nach dem Grundsatz der Solidarität einer Sonderbotschaft wie bei den Unwetterereignissen 1987 und 1993. Da genügen die Spezialregelungen für Unwetterschäden gemäss den Gesetzgebungen für Wasserbau und Landwirtschaft nicht mehr.
Kurz zu den Einwendungen von Herrn Lustenberger: Lieber Herr Kollege, wir haben vom konkreten Ereignis, nämlich dem Unwetter vom August 2005, von den direkten, konkreten Schäden und von den Bedürfnissen der betroffenen Kantone auszugehen und nicht von einem hypothetischen Ereignis im Kanton Zürich. Sollte sich ein solches wider Erwarten ereignen, müsste wiederum von Fall zu Fall entschieden werden.
Frau Kollegin Menétrey-Savary, wir haben kein Verständnis, wenn dringend benötigte Hilfe nicht aus sachlichen Gründen, sondern aus Rache und als Retourkutsche für politisches Unterliegen in anderen Geschäften verweigert wird. Solches Verhalten ist zu billig und gehört so kurz vor Weihnachten öffentlich getadelt.
Wir bitten Sie, die Motion zu annehmen.
Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Zunächst will ich all denjenigen, die sich vielleicht auch zunächst die Augen reiben mussten, um es zu begreifen, in Erinnerung rufen: Die Mehrheit Ihrer UREK ist gegen diese Motion. Ich selber habe das zunächst nicht ganz verstanden, denn die Kommission ist, wenn eine Kommissionsmotion behandelt wird, in der Regel für diese Motion. Aber hier ist es umgekehrt: Die Kommissionsmehrheit ist dagegen, und eine Minderheit empfiehlt, sie anzunehmen.
Der Bundesrat teilt die Meinung der Kommissionsmehrheit. Der Bundesrat möchte also die Motion nicht annehmen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Bundesrat bei diesem Ereignis 2005 seinen Ermessensspielraum voll ausgenutzt hat. Von mangelnder Solidarität kann weder in emotionaler noch in finanzieller Hinsicht die Rede sein. Wir haben unsere Kompetenz vollumfänglich ausgenutzt, haben 251 Millionen Franken beschlossen; die werden auch bezahlt. Aber - ich sage das schon hier - wir müssen die Hälfte dieses Betrages kompensieren; mein Departement muss sie kompensieren. Sie können darüber "hirnen", wie sinnvoll das ist oder nicht, aber das sind nun mal die politischen und zum Teil auch gesetzlichen Regeln, die wir uns gegeben haben.
Wie hätten wir das kompensiert? Wir hätten es ja in derselben Rubrik kompensieren können. Wir hätten uns sagen können: Wenn wir zulasten der Rubrik Hochwasserschutz zahlen müssen, dann kompensieren wir das dort. Das wäre aber politisch das Dümmste gewesen, was wir hätten machen können, weil wir finden, es gehe eben darum, künftige Schäden zu vermeiden, und deswegen sei in den Hochwasserschutz weiterhin zu investieren, dort seien keine Kompensationen vorzunehmen. Also mussten wir es bei anderen Rubriken machen. Das sind die Rubriken Strassen und öffentlicher Verkehr. Aber wieso sollen wir jetzt weniger in den öffentlichen Verkehr investieren, weil es zu einem Hochwasser gekommen ist und wir dort gesetzliche Aufgaben haben? Also wenn schon, müsste man sagen, müsste man es im ganzen Bundesbudget kompensieren. Dann könnte man die politische Diskussion darüber führen, welche Rubrik "bluten" muss, wenn ein solches Ereignis eintritt. Dass das zufälligerweise bei demjenigen Departement anfällt, wo der Hochwasserschutz angesiedelt ist, das macht ja wirklich keinen grossen Sinn.
Ich muss Ihnen sagen: Wenn Sie jetzt der Minderheit folgen und den Auftrag zu einer solchen Sonderbotschaft beschliessen sollten, wäre die Folge auch eine solche Kompensation. Von daher muss ich Sie an die politische Konsequenz erinnern. Etwas anderes wäre es, wenn dasselbe Parlament bei der Budgetdebatte nachher entsprechend erhöhen würde. Aber das werden Sie nicht tun - Sie kennen sich, und ich kenne Sie auch -, Sie werden das nie tun. Dann ist diese Debatte schon längst wieder vergessen, und es heisst sparen. Dann sind es andere Positionen, die für diese Sonderbotschaft bezahlen müssen. Diese Sonderbotschaft ist deswegen nicht nötig, weil das geltende Recht bei den Beitragsleistungen die Finanzkraft der Kantone berücksichtigt. Es entsteht hier keine Ungerechtigkeit gegenüber einem Kanton.
Herr Kunz hat gefragt, ob das Vorgehen gemäss dieser Motion, wenn sie angenommen würde, dann auch für künftige Ereignisse gälte. Nein, das ist so nicht der Fall. Was hier von der Minderheit beantragt wird, betrifft nur dieses eine Ereignis 2005. Daraus ersehen Sie, dass eine neue Ungerechtigkeit geschaffen wird. Dieses Ereignis 2005 wird als eine Ausnahme deklariert; dafür soll man zahlen. Aber ich muss Ihnen leider sagen: Es wird noch mehr solche Ereignisse geben. Sie können da nicht jedes Mal eine Sonderbotschaft machen. Sonst werden die geltenden Rechtsgrundlagen letztlich vollständig ausgehebelt.
Viel wichtiger und richtiger ist, dass die Gefahrenkarten vollendet werden und in präventive Hochwasserschutzmassnahmen investiert wird, dass die Ursachen des Ganzen bekämpft werden. Der Ständerat hat letzte Woche einen wichtigen Schritt gemacht, aber die CO2-Abgabe ist noch nicht beschlossen. Letztlich gehört diese Ursachenbekämpfung an die erste Stelle und nicht eine Sonderbotschaft und eine Pflästerli-Politik.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Herr Bundespräsident, Sie sagen, es sei ein einmaliger Entscheid, wenn heute die Motion allenfalls angenommen wird, nachdem der Ständerat eine gleichlautende Motion einstimmig angenommen hat; das habe keine weiteren Folgen für nächste ähnliche Fälle. Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass es, wenn das Parlament als Legislative dem Bundesrat in einer solchen Angelegenheit einen Auftrag gibt, nach Treu und Glauben auch für den Bundesrat ein Präjudiz bei ähnlich gelagerten Fällen in der Zukunft darstellt?
Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Herr Lustenberger, der eingereichte Text lautet folgendermassen: "Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Sonderbotschaft über die Leistungen des Bundes an die Kosten der Kantone im Zusammenhang mit den Unwetterschäden vom August 2005 zu unterbreiten." Im Text sind also ausdrücklich nur die Unwetterschäden vom August 2005 genannt. Dazu sollen wir eine Sonderbotschaft machen. Wenn Sie wollen, dass der Bund künftig alle Unwetterschäden zu 100 Prozent bezahlt, dann müssen Sie eine Gesetzesänderung vornehmen - eine Gesetzesänderung, die dann für immer gilt.
Marty Kälin Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Gestatten Sie mir, noch kurz auf einzelne Voten einzugehen und Ihnen vielleicht noch einmal zu begründen, wie diese doch eigenartige Situation zustande gekommen ist, dass die Kommission ihre eigene Kommissionsmotion nicht unterstützt - das ist so, es ist kein Irrtum, dem Sie da erliegen. Das hat offenbar für eine gewisse Irritation gesorgt, weil es tatsächlich nicht üblich ist.
Das Augenmerk der Kommission bei ihren Überlegungen - die letztlich zu diesem Entscheid geführt haben - galt den fehlenden Finanzen bzw. der Tatsache, dass die Sonderkredite, die in einer Botschaft verlangt werden, voll kompensiert werden müssten. Die Kommission wollte das ganz klar nicht. Sie wollte vor allem nicht, dass damit unter Umständen genau die langfristigen Präventionsmassnahmen unterlaufen oder verunmöglicht würden. Deshalb hat sich die Kommission zwischen der Formulierung ihrer Motion und der Behandlung in der Kommission von der Stellungnahme des Bundesrates überzeugen lassen, sodass sie im konkreten Fall keine Sonderbotschaft will, weil sie die finanziellen Mittel nicht aushöhlen will.
Es wurde in diesem Saal jetzt viel an die Solidarität appelliert. Einzelne liessen gar durchblicken, der Entscheid der UREK hätte vielleicht anders ausgesehen, wenn der Kanton Zürich betroffen gewesen wäre. Das ist eine Annahme, die nicht zu belegen ist, und ich kann Ihnen versichern, dass ich als Zürcherin auch dann, wenn das Unwetter den Kanton Zürich heimgesucht hätte, den Entscheid der Kommission hier vertreten würde. Es gab aber eben in den Jahren 1999, 2000 und 2002 keine Sonderbotschaften, und aus diesem Grund hat die Kommission in ihrer Mehrheit beschlossen, kein Sonderrecht bei einem einzelnen Unwetter zu schaffen, sondern Ihnen zu beantragen, die eigene Motion nicht zu unterstützen, dem Bundesrat zu folgen und also die Motion der UREK abzulehnen.
Gestatten Sie mir zum Schluss eine persönliche Bemerkung an Herrn Steiner, auch wenn das seiner Meinung nach vor Weihnachten zu rügen ist: Es hat nichts mit Retourkutsche zu tun, es hat nichts mit Rache zu tun. Aber es ist doch relativ schwer zu erklären, wenn ein betroffener Kanton Unwetterschäden von 1000 Franken pro Kopf der Bevölkerung geltend macht und an die Solidarität des Bundes appelliert und gleichzeitig mit einem degressiven Steuersystem die Solidarität mit der Restschweiz untergräbt.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion .... 71 Stimmen
Dagegen .... 82 Stimmen
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich profitiere von Ihrer Präsenz, um Jean-René Germanier ganz herzlich zu seinem Geburtstag zu gratulieren. Ich wünsche ihm alles Gute. (Beifall)