06.040
WTO-Verhandlungen. Ausnahmen im öffentlichen Dienstleistungsbereich und Subventionssystem
Maury Pasquier Liliane · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
La commission a pris connaissance les 18 et 19 mai derniers du rapport du Conseil fédéral qui faisait suite au postulat 03.3456, "Négociations de l'OMC. Dérogations dans le secteur des services publics et aides publiques", qu'elle avait elle-même déposé le 14 août 2003 et que notre conseil avait transmis le 19 décembre de la même année. Ce postulat invitait le Conseil fédéral à présenter au Parlement, dans la perspective des négociations qui se déroulent dans le cadre de l'OMC, un rapport sur les dérogations qui pourraient se révéler nécessaires aux plans national, cantonal et communal dans le secteur des services publics, notamment en ce qui concerne les aides publiques.
Le rapport du Conseil fédéral, à la fois concis et détaillé, met d'abord en évidence l'importance du secteur des services pour la Suisse, secteur qui génère plus de 70 pour cent du PIB et qui produit la plus grande valeur ajoutée en Suisse - tendance actuellement en hausse. Il tend à démontrer l'importance de l'Accord général sur le commerce des services (AGCS) pour la Suisse et expose la stratégie du Conseil fédéral concernant les négociations dans ce cadre.
Après avoir explicité les règles de fonctionnement de l'AGCS - listes positives d'engagements, accès aux marchés, traitement national et liens avec les régimes de subvention notamment -, le Conseil fédéral réaffirme dans le rapport quelques règles de comportement. Il maintient le principe des négociations sur l'AGCS, à savoir qu'aucun service n'est exclu d'emblée des négociations. Pour le secteur des services publics, il veille notamment à ce que la mise en oeuvre des législations fédérale, cantonale et communale ne soit pas entravée. Ayant rappelé que le domaine d'application de l'AGCS ne s'étend pas aux fonctions suprêmes de l'Etat qui ne sont pas soumises à la concurrence ou pour lesquelles il n'existe pas de volet commercial, le rapport passe en revue les engagements concrets et les offres de la Suisse pour les domaines d'activités des communes, des cantons et de la Confédération, de l'éducation aux télécommunications, en passant par la culture et la santé.
Il n'est pas dans mon rôle de rapporteuse de vous présenter ici plus en détail le contenu de ce rapport, mais je ne peux que vous inviter à le lire, même si, bien évidemment, la présentation qu'il fait de l'AGCS et de ses conséquences sur la Suisse n'est certainement pas conforme à ce qu'en pensent les communes qui se sont récemment déclarées hors AGCS.
Quoi qu'il en soit, le rapport conclut que l'AGCS est un accord neutre par rapport à la régulation ou à la dérégulation du service public et, depuis qu'il existe, "il n'y a pas eu de problème se soldant par une réduction du service public du fait de l'AGCS. La ligne de conduite adoptée par le Conseil fédéral, qui consiste à veiller à ce que les engagements pris par la Suisse soient compatibles avec la législation en vigueur sur le service public, s'est révélée un succès tant dans les négociations que dans l'application pratique des résultats". Il n'y a dès lors pas lieu d'instaurer, pour le service public, une exception générale pour que celui-ci ne tombe pas sous le coup de l'AGCS, et ceci principalement parce que les secteurs rassemblés sous la notion de service public sont d'une nature économique et juridique différente et qu'une telle mesure ne serait pas dans l'intérêt de la Suisse.
Au cours de la brève discussion en commission, ce point de vue a été contesté, notamment pour les secteurs de la santé et de l'éducation, même si les plus critiques ont reconnu la prudence avec laquelle le Conseil fédéral avait agi jusqu'à présent. Ceci étant, rien ne garantit qu'il en aille de même à l'avenir.
Plusieurs questions complémentaires ont reçu une réponse, notamment pour dire que la Suisse n'avait fait aucune offre à des pays en développement et qu'elle n'a fait des offres que dans des secteurs pour lesquels nous avons un intérêt évident et offensif. Elle n'en a notamment pas présenté dans le secteur des services audiovisuels ou de la santé. La discussion en commission a été relativement brève, la majorité de ses membres ayant souhaité que le débat, d'un intérêt public évident, puisse avoir lieu en séance du conseil.
C'est donc justement ce que nous faisons aujourd'hui, et la rapporteuse que je suis ne peut de ce fait rien ajouter.
Markwalder Bär Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates reichte am 14. August 2003 ein Postulat ein, welches den Bundesrat einlud, dem Parlament im Lichte der WTO-Verhandlungen einen Bericht betreffend allenfalls notwendige Ausnahmen im öffentlichen Dienstleistungsbereich auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene, namentlich auch betreffend Subventionssystem, zu unterbreiten.
Der vorliegende Bericht wurde in der APK wohlwollend aufgenommen. Es ist unserer Kommission auch ein Anliegen, diesen hier im Plenum zu diskutieren, denn der Bericht schafft Klarheit bei bisher kontrovers diskutierten Fragen und dürfte Skeptiker der Welthandelsorganisation WTO beruhigen, nachdem sich schon verschiedene Gemeinden und Städte zu "Gats-freien Zonen" erklärt haben.
Der Bericht ist wie folgt strukturiert: Im ersten Kapitel wird die Bedeutung des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen, englisch abgekürzt Gats, und des Dienstleistungssektors für die Schweiz beschrieben. Im zweiten Kapitel finden sich die Grundlagen des Gats, mit der Abhandlung der Subventionsthematik. Im dritten Kapitel werden die Struktur der Verhandlungen, die Konsultationen und die Strategie des Bundesrates erläutert. Im vierten Kapitel geht es schliesslich um die Sektoren von öffentlicher Bedeutung. Einzelne davon werden herausgegriffen und näher erläutert. Im fünften Kapitel geht es um die Frage einer Ausnahmeklausel.
In der Schweiz werden mehr als 70 Prozent des Bruttoinlandprodukts durch den Dienstleistungssektor erarbeitet, mit steigender Tendenz. Gleichzeitig ist unsere Volkswirtschaft stark vom Aussenhandel geprägt. So machten im Jahr 2003 die Schweizer Gesamtexporte 44 Prozent des Bruttoinlandprodukts aus. Die Dienstleistungen spielen dabei eine grosse Rolle. Ihr Anteil am Aussenhandel ist in den letzten zehn Jahren um mehr als 60 Prozent angestiegen. Aus diesem Grund ist ein möglichst ungehinderter Zugang zu den verschiedenen Weltmärkten nicht nur für die schweizerischen Dienstleistungsexporteure, sondern auch für die ganze Volkswirtschaft entscheidend. Verhandlungen über den Marktzugang können auch in bilateralen und plurilateralen Abkommen, namentlich innerhalb der Efta mit Drittstaaten, geführt werden. Für die Schweiz ist aber die multinationale Ebene der Welthandelsorganisation WTO vorteilhafter, da die Meistbegünstigungsklausel gilt und ein bewährter Streitbeilegungsmechanismus etabliert ist.
Das Gats bildet neben dem Gatt, das für den Warenverkehr gilt, und dem Trips, das den Schutz geistigen Eigentums betrifft, eine der drei Säulen des multinationalen Handelssystems der WTO.
Kernstück des Gats bilden neben dem Abkommenstext die individuellen Verpflichtungslisten aller WTO-Mitglieder. In diesen Verpflichtungslisten führen die Mitgliedstaaten jene Sektoren auf, in denen sie spezifische Verpflichtungen zum Marktzugang und zur Inländerbehandlung - d. h. Nichtdiskriminierung - eingehen. Neben den schweizerischen Verpflichtungen sind auch die Meistbegünstigungsklausel, die Transparenzvorschriften und die Bestimmungen über innerstaatliche Regelungen einzuhalten.
Das Gats ist ein Rahmenabkommen für weitergehende Verhandlungen. Es ist ein flexibles Instrument, das einen Rahmen aufbaut, damit die Mitgliedstaaten eigene, aufgrund ihrer Situation, ihrer Prioritäten und ihrer politischen Ziele souverän beschlossene Verpflichtungen eingehen können. Das Gats gilt für alle Dienstleistungen. Der Ausschluss von bestimmten Sektoren von vornherein wurde von den verhandelnden Staaten als nicht sinnvoll erachtet. Vom Gats ausgenommen sind Dienstleistungen, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden, was nicht bedeutet, dass der Service public generell vom Gats ausgenommen wäre. Dies stellt jedoch insofern kein Problem dar, als das Gats-Abkommen auf einem A-la-Carte-Ansatz beruht. Dieser flexible Ansatz erlaubt es den Mitgliedstaaten ausdrücklich, ihre Dienstleistungen weiterhin ihren eigenen politischen Zielen entsprechend zu regulieren.
Im Gats-Abkommen wird die Aufhebung von Marktzugangsbeschränkungen für ausländische Dienstleistungserbringer in Form von quantitativen Beschränkungen und aufgrund von wirtschaftlichen Bedürfnissen geregelt. Gleichzeitig soll aufgrund des Prinzips der Inländerbehandlung sichergestellt werden, dass ausländische Dienstleistungsanbieter nicht diskriminiert werden.
Das Verhältnis des Gats zu Subventionen kann wie folgt zusammengefasst werden:
1. Eine spezifische Verpflichtung zum Marktzugang bezüglich eines Dienstleistungssektors hat keinen Einfluss auf das Subventionsregime, da die Definition des Marktzugangs in Artikel 16 Gats abschliessend geregelt ist.
2. Die Verpflichtung zur Inländerbehandlung für einen bestimmten subventionierten Sektor oder Untersektor bedeutet nicht, dass alle ausländischen Dienstleistungsanbieter automatisch Anspruch auf Subventionen haben. Die Ausrichtung von Subventionen kann auch bei bestehenden Gats-Verpflichtungen an Kriterien wie z. B. an die Qualität oder die Erfüllung bestimmter Aufgaben geknüpft werden.
3. In den Verhandlungen will der Bundesrat die Frage der Subventionsdisziplin gezielt weiterverfolgen. Dabei geht es in erster Linie darum, marktverzerrende Subventionen zu beseitigen, die einzig darauf ausgerichtet sind, die Exportchancen der eigenen Dienstleistungsanbieter auf dem Weltmarkt zu erhöhen. Solche Subventionen kennt die Schweiz praktisch nicht. Wir könnten daher auch von einem entsprechenden Verhandlungsresultat profitieren, das die Marktchancen der schweizerischen Dienstleistungsanbieter weltweit steigern würde.
Der Bundesrat verfolgt hinsichtlich neuer spezifischer Gats-Verpflichtungen den Ansatz, dass diejenigen Verpflichtungen höchste Priorität haben, die neue ausländische Investitionen anziehen, dass Handelsschranken auf ihre ordnungspolitische Legitimität überprüft werden und dass im Bereich des Service public keine Verpflichtungen eingegangen werden, die der geltenden Gesetzgebung von Bund, Kantonen und Gemeinden widersprechen. Der Service public ist im Gats nicht definiert. Privatisierungen und Deregulierungen erfolgen nicht aufgrund des Gats, sondern aufgrund nationaler Gesetzgebungen.
Der Bundesrat listet im vierten Kapitel des Berichtes das Verhältnis von Staatsaufgaben zu den Schweizer Gats-Verpflichtungen auf, namentlich für die Bereiche allgemeine Verwaltung und öffentliche Sicherheit, Bildung, Kultur und Freizeit, Gesundheit, soziale Wohlfahrt, Verkehr, Umwelt und Raumordnung sowie Post und Telekommunikation. Währenddem die Schweiz weitgehende Verpflichtungen im Finanzdienstleistungsbereich und im Bereich der Telekommunikation eingegangen ist, hat sie sich in anderen Sektoren nur sehr punktuell verpflichtet - z. B. für gewisse private Bildungsdienstleistungen, für die Organisation und Durchführung von Sportanlässen, für die Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen im Ausland und im Bereich Verkehr, für den Fahrzeugunterhalt, für Reparaturen, für Fahrzeugmieten und für anderes, was die öffentlichen Körperschaften nicht direkt betrifft. Hoheitliche Aufgaben wie die öffentliche Verwaltung, die Sozialversicherungen oder das Steuerwesen fallen ohnehin nicht unter das Gats. Gleichzeitig hat die Schweiz gewisse Dienstleistungen gezielt nicht in die Verpflichtungsliste mit einbezogen, namentlich die SRG oder die Post. Auch öffentliche Aufgaben wie Wasserreinigung, Abfallentsorgung und Luftreinhaltemassnahmen wurden durch eine generelle Klausel ausgeschlossen.
Die EU hat in der Vergangenheit vorgeschlagen, die Trinkwasserversorgung im Rahmen des Gats zu diskutieren. Die Schweiz hat es abgelehnt, die Trinkwasserversorgung zu verhandeln, und würde hierzu auch keine Verpflichtung eingehen. Nach Ansicht der Schweiz ist die Wasserversorgung nicht als Dienstleistung anzusehen, denn sie ist kein Bestandteil der gebräuchlichen Uno-Klassifizierungen der Dienstleistungen und fällt daher auch nicht in den Anwendungsbereich des Gats.
In der Diskussion um das Gats wurde unter anderem vorgeschlagen, eine generelle Ausnahme im Rahmen des horizontalen Teils der Schweizer Verpflichtungsliste für den Service public aufzunehmen. Der Bundesrat lehnt eine solche generelle Ausnahme aus Gründen der Klarheit und der Transparenz ab, denn sie läuft dem sektoriellen Ansatz des Gats und dessen Flexibilität zuwider. Es macht deshalb Sinn, dass der Bundesrat seine bisher erfolgreiche Strategie weiterführt, d. h. auf organisatorischer Ebene die Konferenz der Kantonsregierungen und den Städte- und Gemeindeverband konsultiert, die Begleitgruppe Gats in die Verhandlungsvorbereitungen mit einbezieht und den APK und den WAK beider Räte die Offertentwürfe zur Stellungnahme vorlegt. Auf inhaltlicher Ebene hat sich der sektorspezifische Ansatz ohne horizontale Ausnahmeklausel ebenfalls bewährt, weshalb daran festgehalten werden soll.
Der Bundesrat bietet in diesem Bericht eine gute und kondensierte Übersicht über das Verhältnis öffentlicher Dienstleistungen zu den multilateralen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen. Offenbar sind zahlreiche Rückmeldungen von Kantonen, Gemeinden, Verbänden und Organisationen eingegangen, die den Bericht sehr schätzen. Die Rückmeldungen lassen darauf schliessen, dass die meisten Ängste und Vorbehalte gegenüber dem Gats beigelegt werden könnten, wenn man sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen würde. Aus diesem Grund hat die APK des Nationalrates beschlossen, diesen Bericht im Plenum zu diskutieren. Denn Information ist das beste Mittel gegen Manipulation.
John-Calame Francine · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Dans le cadre des négociations avec l'Organisation mondiale du commerce (OMC), le Conseil fédéral souhaite proposer l'introduction d'un critère de nécessité qui pourrait restreindre le droit des gouvernements à adopter des réglementations sociales ou environnementales particulières. Cet instrument obligerait les gouvernements à prouver que les mesures qu'ils souhaitent adopter ne constituent pas un obstacle au commerce de certains services. Les Verts s'opposent vigoureusement à cette proposition, car elle met en danger notre autonomie législative dans certains domaines et fait fi de valeurs essentielles, tant au niveau communal et cantonal qu'au niveau fédéral, et ceci est intolérable.
Comme aucune définition commune du service public n'a été trouvée au sein des actuels 148 membres de l'OMC, chaque Etat reste maître de son appréciation, ce qui ne nous rassure pas quant à l'interprétation que certains pays pourraient faire de nos lois ou de nos règlements. Il suffirait en effet qu'une clause soit considérée comme excessive, discriminatoire, voire à connotation protectionniste, pour que celle-ci soit abrogée par les experts de l'OMC. Il s'agit en l'occurrence d'une ingérence que nous ne pouvons pas accepter, car nous craignons que des exigences dans les domaines de la prévention ou de la qualité soient jugées discriminatoires. Dans ce contexte, qu'adviendra-t-il des paiements directs versés à l'agriculture pour les prestations écologiques et l'entretien du paysage?
Si nous n'avons pas d'objection à formuler concernant les services qui sont actuellement offerts par des entreprises privées, comme les banques, les assurances et les consultants, nous émettons par contre les plus grandes craintes quant au désir du Conseil fédéral de vouloir privatiser certains secteurs, sous prétexte de les rendre plus compétitifs. Nous pensons ici aux établissements cantonaux d'assurance contre l'incendie, aux télécommunications, à la Poste, à l'approvisionnement énergétique ou en eau potable, par exemple. L'aventure Swisscom est là pour nous le rappeler, et plusieurs communes de Suisse ont bien compris le danger, puisqu'elles se sont déclarées hors zone Accord général sur le commerce des services (AGCS) afin de préserver un service public de qualité dans certains domaines.
Les Verts ont toujours été réservés face à l'extension des accords généraux au commerce des services, et ils resteront très attentifs pour qu'à l'avenir encore le cadre de négociation du Conseil fédéral respecte l'autonomie législative de la Confédération, des cantons et des communes, et garantisse la pérennité du service public.
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Grâce au postulat 03.3456 de la Commission de politique extérieure du Conseil national, "Négociations de l'OMC. Dérogations dans le secteur des services publics et aides publiques", nous avons aujourd'hui l'occasion de nous exprimer sur l'état des négociations du round de Doha et de nous informer sur cette question.
Le rapport qui nous est soumis est exhaustif. Il contient aussi quelques zones d'ombre qu'il importe ici de clarifier. Cela est certainement dû à la retenue des négociateurs engagés dans le round de Doha. Depuis sa publication - c'était au mois de décembre de l'an dernier - de l'eau a coulé sous les ponts. Hélas, depuis, il n'y a pas de résultats. Ceci n'était pas non plus connu au moment où la commission s'est penchée sur ce rapport. Celui-ci montre l'importance de l'Accord général sur le commerce des services pour la Suisse, et il a permis au Conseil fédéral de montrer la stratégie qu'il déploie au cours des négociations du round de Doha. La peur de certains quant à l'avenir du service public et aux conséquences de cet accord sur ce secteur important pour notre pays a pu être dissipée grâce à ce rapport. La stratégie employée par le Conseil fédéral permet de respecter les exigences légales qui entourent le service public et offre une garantie suffisante à notre sens pour éviter des problèmes importants.
Nous n'allons rien changer non plus à cet état de fait lors de ces négociations. L'échec des négociations de l'OMC est pour de nombreux observateurs loin d'être une catastrophe. Mais je crois que les promesses qui ont été faites à l'avance devraient nous permettre de montrer qu'il n'y a pas eu de prise en compte suffisante des intérêts des pays les plus pauvres. Les intérêts des petits pays et des pays pauvres par rapport à l'ouverture des marchés doivent être observés de manière différenciée en fonction des situations de manière à ce qu'ils puissent prévoir aussi certains types de protection pour leur économie intérieure.
Ainsi, il a été confirmé une fois de plus que l'ouverture du commerce mondial n'est pas toujours synonyme de croissance et de bien-être pour tous les pays de la planète. Cependant, lorsque les pays pauvres ne voient pas leurs exigences satisfaites par l'ouverture des marchés, ce n'est pas toujours et forcément la faute de l'OMC. Cela tient souvent à des économies corrompues, à une bureaucratie excessive, à des régimes qui se "foutent" du respect des droits humains, qui sont par là même des facteurs de pauvreté que nous ne pouvons ignorer. Seulement grâce à l'aide de l'extérieur, à un commerce équitable, ces nations pourront se libérer progressivement de la dépendance unilatérale des aides financières et prendre en main leur propre destin.
Pour nous, il est sûrement intéressant, Madame la conseillère fédérale, de vous entendre nous exposer votre vision de l'avenir du round de Doha. Quelle est la nouvelle orientation de ces négociations? Que voulons-nous atteindre à tout prix? Est-ce que l'échec actuel des négociations de l'OMC va nous contraindre à aller plus dans la direction des accords de libre-échange? Quelles sont les conséquences de la réforme de la politique agricole sur notre position vis-à-vis de l'Accord entre la Communauté européenne et la Confédération suisse relatif aux échanges de produits agricoles?
Bien sûr, nous ne pourrons ni nous soustraire à ces négociations bilatérales avec différents pays, ni faire abstraction du fait qu'un cadre légal multilatéral est essentiel pour un petit pays très orienté vers les exportations. Pour la politique suisse, des accords de libre-échange hors de l'Union européenne doivent être intensifiés, mais sans oublier l'importance des accords multilatéraux.
De cette manière, nous pourrons éviter un autogoal, et nous voulons surtout éviter que l'économie suisse soit discriminée par rapport à d'autres économies fortement orientées vers l'exportation.
Gysin Remo · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich setze voraus, dass wir alle an der WTO, an multilateralen Abkommen interessiert sind. Ich stelle fest, dass die WTO in einer kritischen Phase steckt und dass wir im Bundeshaus im Zuständigkeitsbereich bezüglich der WTO einen Equipenwechsel haben - ich wäre dankbar, wenn sich die Frau Bundesrätin auch uns widmen würde; Entschuldigung, dass ich so an die Türe klopfen muss.
In der WTO geht es nicht nur um Aussenpolitik, sondern auch um Innenpolitik. Es werden öffentliche Aufgaben wie das Bildungswesen, das Gesundheitswesen, die Ernährung und auch die Finanzierung dieser öffentlichen Aufgaben angesprochen. Angesprochen sind nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone und die Gemeinden und damit die ganze Bevölkerung. Es lohnt sich deshalb, hier ein paar grundsätzliche Überlegungen anzustellen, die vielleicht über den Bericht, der als Ganzes nicht schlecht daherkommt, hinausführen. An die WTO-Politik des Bundesrates, auch an uns selbst - wir sind in die Gestaltung dieser Politik involviert, wir haben gemäss Verfassung, Artikel 166, mitzugestalten - stellen sich also gewisse Anforderungen, die aus dem Blickwinkel der SP leider nicht alle erfüllt sind.
Es geht dabei erstens um den Schutz der sozialen Grundrechte - Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung. Dann geht es zweitens um die Transparenz. Wir verlangen, dass es auch innerhalb der WTO eine nachvollziehbare Politik gibt. Nur so, das ist der dritte Punkt, bekommen wir eine Akzeptanz in der Bevölkerung. Diese können Sie nicht voraussetzen, sie ist nicht gegeben. Ich erinnere Sie an die Diskussion in der ganzen Schweiz über Gats-freie Gemeinden. Ein vierter Punkt ist das Demokratiedefizit, das wir in der WTO beobachten können. Schliesslich, fünfter Punkt: Wenn wir eine kohärente Politik wollen, müssen wir auch evaluieren; etwas, was innerhalb der WTO ein Fremdwort ist.
Ich komme zum Schutz der Grundrechte bzw. zur Frage, was denn Verhandlungsgegenstand sein soll: Der Bundesrat hat sich bisher auf den Standpunkt gestellt, alles sei verhandelbar. Er will also keine horizontale Klausel beziehungsweise keine Ausklammerung bestimmter Leistungen. Das wäre aber dringend nötig. Die SP verlangt, dass die öffentlichen Bereiche der Schul-, vor allem der Hochschulbildung und auch des Gesundheitswesens - hier sind die Chancengleichheiten angesprochen - vom Bundesrat als Verhandlungsgegenstände ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Wir begründen dies wie folgt: Es ist nötig, weil im schweizerischen Bildungssystem ein Nebeneinander von privaten und öffentlichen Institutionen besteht. Das Gleiche gilt auch für das Gesundheitswesen. Es besteht deswegen das Risiko, dass die einschlägigen kantonalen und eidgenössischen Gesetze von der WTO plötzlich als Handelshemmnisse aufgefasst werden könnten, die den Bestimmungen des Gats widersprechen. Es geht hier um die Subventionierung, um die Finanzierung im öffentlichen Bereich. Hier kommt die Diskussion über die Ausländerdiskriminierung mit hinein. Die ohnehin zu knapp bemessenen Mittel für das staatliche Bildungs- und Gesundheitswesen müssen dann aufgrund eines einklagbaren Rechtes mit privaten Anbietern geteilt werden.
Wir sind in der Kommission davon überzeugt worden, dass die Gefahr im Moment nicht besteht. Aber sie kann in einem Monat oder in Zukunft sofort wieder bestehen, weil das Grundsätzliche nicht geregelt ist. Hier appellieren wir an den Bundesrat, einen Riegel vorzuschieben und diese Leistungen auszuklammern, wie das andere Länder in der EU auch gemacht haben.
Zur Transparenz der WTO-Verhandlungen: Weder im vorgelegten Bericht noch in den parlamentarischen Konsultationen erfahren wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, was die Schweiz von anderen Ländern genau will. Wir bekommen keine länderspezifischen Begehren der Schweiz zu Gesicht, und umgekehrt erfahren wir auch nicht, was einzelne Länder von der Schweiz wollen. Wenn wir das erfahren möchten, bekommen wir das bis jetzt nicht geliefert - das wäre unser Wunsch an den Bundesrat -, sondern wir müssen dies via Internet mühsam jeweils einzeln suchen. Es ist nämlich in einzelnen Ländern nicht geheim, einige Länder gehen in ihrer Transparenz auch weiter als die Schweiz. Hier glauben wir, dass der Bundesrat auch mehr Transparenz herstellen muss, wenn er Akzeptanz vom Parlament und von der Bevölkerung will. Wir bekamen in der Kommission auf die Äusserung dieses Wunsches zur Antwort, das sei nicht der Arbeitsstil in der WTO. Das ist es ja gerade: Wir müssen den Stil ändern. Da hat die Schweiz, im Verbund mit anderen Staaten, ihre Rolle wahrzunehmen bzw. zu ändern.
Ein weiterer Punkt - ich schneide ihn nur ganz kurz an - ist die Mitbestimmung des Parlamentes. Wir haben, Sie können sich vielleicht noch erinnern, vor ein paar Jahren mit der Zustimmung des Bundesrates ein Kommissionspostulat angenommen, das ein parlamentarisches Gefäss innerhalb der WTO vorsieht, mit dem die Parlamentarier und Parlamentarierinnen konsultiert werden, Fragen stellen, mitgestalten können. So etwas gibt es z. B. bereits bei der EU, bei der Efta, bei der Weltbank. Wir verlangen, dass ein solches parlamentarisches Gefäss auch bei der WTO geschaffen wird. Ich möchte Sie nicht überfallen, Frau Bundesrätin, aber ich möchte Ihnen dieses Postulat in Erinnerung rufen, in der Hoffnung, dass Sie das Parlament in Zukunft vermehrt einbeziehen können.
Ich komme zum letzten Punkt, zur Evaluation: Innerhalb der WTO findet eine solche meistens nicht statt. Das heisst, es fehlt ein wichtiger Mechanismus zur Herstellung von Kohärenz, z. B. zwischen der Entwicklungspolitik einerseits und der Aussen- und Wirtschaftspolitik der Schweiz, Europas, der USA und anderer Länder anderseits. Wir haben keine Ahnung, wie sich die WTO-Entscheide z. B. in der Gender-Frage auf globaler Ebene in Afrika oder in Asien auswirken. Es besteht, um es kurz zu machen, der dringende Wunsch, dass die WTO evaluiert, was sie auslöst. Vielleicht hat sie dann auch die Chance, Korrekturen vorzunehmen, die wiederum zu einer besseren Politik führen.
Die SP-Fraktion bittet Sie, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, aber wir haben doch auch den Wunsch, dass der Bundesrat die Postulate, die ich angesprochen habe, vertieft anschaut.
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es erstaunt jetzt schon ein wenig, wenn gerade die SP, Herr Kollege Gysin, die in anderen Bereichen, auch im Nahrungsmittelsektor und in der Landwirtschaft, die Grenzen und die Schleusen öffnen will, gerade hier, im sehr wichtigen Dienstleistungsbereich, Schutzmauern höher als die damals bestehende Berliner Mauer aufbauen will. Das muss man mir noch erklären.
Der Dienstleistungssektor erzeugt mit 70 Prozent am Bruttoinlandprodukt die grösste Wertschöpfung in der Schweiz, dies ist noch weiter steigend. Im Aussenhandel gehört die Schweiz beim Dienstleistungs-Exportüberschuss pro Kopf zur Weltspitze. Es versteht sich daher von selbst, dass ein möglichst ungehinderter Marktzugang für den Dienstleistungssektor und die gesamte Volkswirtschaft von grosser, ja, ich würde sagen, von grösster Bedeutung ist. Das zur Diskussion stehende Gats, das "General Agreement on Trade in Services", ist das einzige multilaterale Dienstleistungsabkommen und kennt die Meistbegünstigungsklausel, die Vorteilsgewährung. Der Verhandlungsprozess zum Gats wurde 2001 in die Doha-Runde integriert. Die Verhandlungen zum Gats sind im Interesse der Dienstleistungsexporteure und unserer Volkswirtschaft. Sie werden von der FDP begrüsst. Das Gats schafft Rechtssicherheit, begünstigt die Neuansiedlung wertschöpfungsstarker Unternehmen und schafft interessante Arbeitsplätze. Das Gats erlaubt, innerhalb des eigentlichen Vertragswerks Verpflichtungen zum Marktzugang und zur Inländerbehandlung in jedem Sektor individuell einzugehen. Damit ist sichergestellt, dass die Schweiz den gesetzlichen Rahmen zum Service public auf Bundes-, Kantons- und Gemeindestufe einhalten kann. Es besteht absolut kein Grund für Städte und Gemeinden, sich zu "Gats-freien Zonen" zu erklären.
Betreffend Subventionssystem kann festgehalten werden, dass ausländische Dienstleistungen und Dienstleistungsanbieter, sofern im betreffenden Sektor eine Verpflichtung aufgeführt ist - und das, denke ich, ist entscheidend -, aufgrund ihrer Herkunft nicht schlechter gestellt werden dürfen als gleiche Dienstleistungen und Dienstleistungsanbieter aus dem Inland. Die Ausrichtung von Subventionen kann aber auch bei bestehenden Gats-Verpflichtungen an die Erfüllung von Qualitätskriterien oder an weitere Auflagen geknüpft werden. Bis heute bestehen im Gats keine besonderen Regeln betreffend Subventionen. In Zukunft könnte es allenfalls darum gehen, Subventionen, die die Exportchancen der eigenen Dienstleistungsanbieter auf den Weltmärkten erhöhen, auszuschliessen.
Die FDP-Fraktion begrüsst die im Bericht dargelegte Verhandlungsstrategie des Bundesrates; sie begrüsst insbesondere, dass kein Dienstleistungssektor von vornherein von den Verhandlungen ausgeschlossen werden soll.
Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion nimmt den Bericht zur Kenntnis; und ich trage Ihnen diesen kurzen Beitrag im Namen von Kollege Schibli vor, der bedauert, nicht anwesend sein zu können.
Unser Dienstleistungssektor erzeugt mit einem Anteil von über 70 Prozent des Bruttoinlandprodukts die grösste Wertschöpfung. Die Dienstleistungen sind also die wichtigste Quelle für Wachstum und Beschäftigung in unserem Land. Das Beibehalten und Fördern eines offenen Handelssystems im Bereich der Dienstleistungen ist entsprechend zu begrüssen. Es ist von grosser Bedeutung, dass ein angemessener Abbau von Marktzugangsbeschränkungen stattfindet. Diese Liberalisierung muss aber unter angemessener Berücksichtigung der nationalen und politischen Zielsetzungen und des Entwicklungsstandes der einzelnen Mitglieder geschehen.
Betreffend Subventionen Folgendes: Es ist sinnvoll, dass allfällige Subventionen nicht nach dem Giesskannenprinzip ausgeschüttet werden, sondern an Kriterien wie Qualität und an die Erfüllung bestimmter Auflagen geknüpft werden. Die Subventionen dürfen nicht wettbewerbsverzerrend und nicht marktverzerrend sein. Sie müssen nach dem Prinzip der gleich langen Spiesse eingesetzt werden.
Schliesslich ist zu begrüssen, wenn unser Land im öffentlichen Dienstleistungsbereich seine grossen Erfahrungen einbringt und in der WTO eine aktive und mitgestaltende Rolle spielt. Denn die Stärken, welche die Schweiz in die Waagschale werfen kann, helfen nicht nur unserer eigenen Volkswirtschaft, sondern sie tragen auch zur Entwicklung in anderen Staaten bei.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte auch noch einen Aspekt einbringen, der vielleicht in diesem Bericht nicht speziell zum Ausdruck kommt. Ich meine damit die Verknüpfung der verschiedenen Dossiers in den WTO-Verhandlungen. Es wird ja immer wieder darauf hingewiesen, dass das eine Dossier das andere stützen soll. Die gescheiterte Doha-Runde hat gezeigt, dass dies nicht der richtige Weg ist, dass man das nicht so einfach verknüpfen kann. Zum Beispiel ist es, wenn Indien Marktzutritt und einen Zollabbau gewähren muss, natürlich entscheidend, dass dieses Land nach wie vor 70 Prozent aller Staatseinnahmen durch Zölle generieren kann. Es ist in dieser Hinsicht eine Aufforderung an die Weltbank, dass diese Besteuerungssysteme - Warenumsatzsteuer, Verbrauchssteuern - eben auch in diesen Ländern gefördert werden, damit diese Marktzutritte dann durch Abbau der Zölle gewährt werden können.
In Hinblick auf Kompensationen über das Landwirtschaftsdossier stellen wir fest, dass das immer wieder gefordert und verlangt wird, praktisch aber nicht vollzogen werden kann. Deshalb plädiere ich dafür, dass auch die Schweiz darauf hinweist, dass diese Dossiers separat verhandelt werden müssen. Nur so kommen wir zu einem Ergebnis.
Bezüglich der Doha-Runde und des Landwirtschaftsdossiers bin ich der Meinung, dass diese Verhandlungen nur Erfolg haben, wenn neue Zielsetzungen beschlossen werden. Sonst können wir hier nicht weitermachen. Damit möchte ich sagen, dass auch die schweizerische Landwirtschaft Interesse am Multilateralismus hat und dass es nicht die Lösung sein kann, en masse Freihandelsverträge mit einzelnen Staaten abzuschliessen, weil das zum Ergebnis führt, dass nur ein voller Topf von Interessenerfüllung da ist und der Spielraum und die Wettbewerbsfähigkeit dann nicht mehr gegeben sind.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich danke Ihnen für die gute Diskussion zu diesem nicht einfachen Thema, das Sie gewählt haben und das dem Bundesrat auch die Möglichkeit gegeben hat, in Erfüllung eines Postulates Ihrer Aussenpolitischen Kommission klärende Antworten auf viele gestellte Fragen zum Zusammenhang zwischen der Sicherung des Service public und den Verhandlungen im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen - eben dieses Gats - in einer breiten Form in einem Bericht darzustellen. Der Bericht unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung des Dienstleistungshandels für die Schweizer Volkswirtschaft. Wir sprechen hier von über 70 Prozent des schweizerischen Bruttoinlandprodukts und entsprechend zahlreichen Arbeitsplätzen in unserem Land.
Das Gats ist ein flexibles aussenwirtschaftspolitisches Instrument. Diese Flexibilität erlaubt es, hinsichtlich der verschiedenen Dienstleistungssektoren in den individuellen Verpflichtungslisten jedes WTO-Mitglieds Verpflichtungen zum Marktzugang und zur Inländerbehandlung zu verankern. Vorbehalte gegenüber eingegangenen Verpflichtungen können dabei einerseits durch horizontale Ausnahmeklauseln und andererseits separat innerhalb der Bestimmungen zu den einzelnen Dienstleistungssektoren definiert werden. Sogenannte horizontale Ausnahmeklauseln umfassen dabei automatisch alle verpflichteten Dienstleistungssektoren. Ausnahmen und Vorbehalte innerhalb der Bestimmungen zu einem Dienstleistungssektor hingegen betreffen nur diesen.
In Diskussionen über das Gats wurde die Frage eingebracht, weshalb die Schweiz zum Schutz des Service public keine allgemeine horizontale Ausnahmeklausel in ihre Verpflichtungsliste aufnimmt. Auch Herr Gysin hat das heute wieder gefordert. Die Antwort tritt eigentlich deutlich zutage, wenn wir die einzelnen Regulierungen im Service public betrachten. Zum Beispiel sieht das regulatorische Umfeld des Bildungssektors grundsätzlich anders aus als die Regulierungen etwa zum öffentlichen Verkehr, und diese wiederum unterscheiden sich stark von den gesetzlichen Bestimmungen über den Gesundheitssektor oder die Postdienstleistungen. Eine sektorübergreifende Behandlung des Service public in den Gats-Verpflichtungslisten mittels einer horizontalen Ausnahmeklausel wäre genau für diese unterschiedlichen Sektoren damit ungünstig. Der Bundesrat hält fest, dass ein allfälliger horizontaler Ausschluss in den Schweizer Gats-Verpflichtungslisten zum Schutz des Service public kein passender Weg ist und ihren Interessen zuwiderlaufen würde. Jeder Sektor soll mit seinen Besonderheiten betrachtet werden.
Die Linie des Bundesrates zum Service public ist folgende: Es werden keine Verpflichtungen eingegangen, welche den bestehenden Gesetzgebungen zum Service public widersprechen. Konkret heisst dies, dass entweder gar keine Verpflichtungen eingegangen worden sind oder dass wir entsprechende Vorbehalte je nach Regulierung des Service public im betroffenen Dienstleistungssektor vorgenommen haben. Der Bundesrat hat mit dieser Haltung sowohl in den Verhandlungen wie auch in der Anwendung der bestehenden Verpflichtungen in der Praxis Erfolg gehabt. Seit Bestehen des Gats gibt es keine Fälle, bei denen der gesetzlich verankerte Service public wegen des Gats in irgendeiner Weise beschnitten worden wäre. Die Flexibilität des Gats ist vielmehr keine Gefahr für den Service public, sondern im Gegenteil ideal für dessen Schutz.
Zur Frage der Auswirkungen von durch die Schweiz übernommenen Verpflichtungen zur Inländerbehandlung von ausländischen Dienstleistungsanbietern hat Herr Müller die treffenden Ausführungen getätigt. In diesem Fall muss ausländischen Dienstleistungsanbietern, die sich in der Schweiz niedergelassen haben, dieselbe Behandlung für Subventionen zugestanden werden, wie sie für Schweizer Dienstleistungsunternehmen gilt. Dies betrifft alle Ebenen des Staates, sowohl den Bund als auch die Kantone und die Gemeinden. Allgemein gesagt heisst dies, dass im Fall von bestehenden Verpflichtungen das Gewähren von Subventionen nicht zu einer De-facto-Diskriminierung von in der Schweiz niedergelassenen ausländischen Dienstleistungsanbietern führen darf. Selbstverständlich bleiben aber andere nichtdiskriminierende Entscheidkriterien für die Gewährung von Subventionen vorbehalten, und sie dürfen weiterhin selektiv ausgerichtet werden.
Zur Frage von Herrn Gysin betreffend die Transparenz möchte ich darauf hinweisen, dass es bei Verhandlungen Spielregeln gibt, die auch für die Schweiz gelten. Die Verhandlungsdelegationen haben alles darangesetzt, alle interessierten Kreise ständig zu informieren. Ich war seit meinem Amtsantritt dreimal in Ihrer APK und habe die Fragen, die mir gestellt wurden, beantwortet. Wenn sie nicht gestellt werden, erteile ich von mir aus keine Ratschläge.
Wir haben auch festgehalten, dass es in Verhandlungen nicht üblich ist, die an die Verhandlungspartner gerichteten Begehren zu publizieren. Das macht keines der WTO-Mitglieder. Hingegen publiziert die Schweiz sämtliche Offerten des Landes auf dem Internet. Sie werden auch sonst publiziert. Was unsere Angebote betrifft, können Sie sich somit Ihre Fragen über das Internet beantworten lassen.
Auch was Sie betreffend Evaluierung gesagt haben, ist so nicht korrekt: Die WTO führt ein Evaluierungsprogramm, und dabei haben mehrere Entwicklungsländer Berichte über die Auswirkungen und Möglichkeiten des Gats vorgelegt. Sie wurden auch durch Finanzmittel von Geberländern bei der Erarbeitung solcher Untersuchungen unterstützt.
Zu den Ausführungen von Herrn Walter, der generell die WTO-Spielregeln beurteilt, möchte ich zwei Korrekturen anbringen. Die Doha-Runde ist nicht gescheitert. Sie wurde im Juni sistiert, und seit Ende November laufen die Verhandlungen wieder auf der technischen Ebene. Sie wissen, dass somit die Verhandlungen weitergeführt werden. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie schnell dies zu einem Ziel führt, aber die Staatengemeinschaft ist sich einig, dass wir den multilateralen Ansatz unbedingt weiterführen müssen. Im Gegensatz zu Ihren Ausführungen ist sich die Mehrheit der Länder einig, dass wir gerade die Verbindung der verschiedenen Dossiers vorantreiben müssen, sonst würde das nämlich gerade für die Schweiz zu sehr schwierigen Ergebnissen führen. Wir haben ein Interesse im Bereich der Dienstleistungen, im Bereich des Marktzuganges für unsere Industrieprodukte, dass möglichst viele Marktzugänge verbessert werden. Bezüglich des Bereiches der Landwirtschaft nehmen wir, das ist Ihnen bestens bekannt, eine restriktive Position ein. Nur wenn es uns gelingt, die Staatengemeinschaft auf Flexibilität für die Erzielung eines guten Gesamtergebnisses zu verpflichten, wird diese Doha-Runde auch zu einem guten Ergebnis führen - für die Entwicklungsstaaten, für die bereits über diesen Schritt hinausgewachsenen Schwellenländer wie auch für die Industrienationen, wie die Schweiz eine ist.
Sie sehen, dass der Bundesrat das Gats zur Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes benutzt, wobei auch der Schutz des Service public sowie die Beachtung möglicher Auswirkungen auf die Subventionspolitiken nicht zu kurz kommen. Das Gats ist ein wichtiges Element unserer Schweizer Aussenwirtschaftspolitik. Unsere Wirtschaft zählt darauf. Ich danke für die wohlwollende Entgegennahme dieses Berichtes.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Berichterstatterinnen verzichten auf das Wort.
Vom Bericht wird Kenntnis genommen
Il est pris acte du rapport