06.038

Agrarpolitik 2011. Weiterentwicklung

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft

1. Loi fédérale sur l'agriculture

7. Abschnitt Titel

Antrag der Kommission

Patentgeschützte Produktionsmittel und landwirtschaftliche Investitionsgüter

Section 7 titre

Proposition de la commission

Moyens de production et biens d'investissement agricoles protégés par un brevet

Angenommen - Adopté

Art. 27b

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Hat der Patentinhaber ein Produktionsmittel oder ein landwirtschaftliches Investitionsgut im In- oder Ausland in Verkehr gebracht oder dessen Inverkehrbringen zugestimmt, so darf dieses eingeführt, weiterveräussert und gewerbsmässig gebraucht werden.

Abs. 2

Landwirtschaftlich sind Investitionsgüter, welche für die grossmehrheitliche Verwendung in der Landwirtschaft bestimmt sind, wie zum Beispiel Traktoren, Maschinen, Geräte und Einrichtungen sowie deren Bestandteile.

Antrag der Minderheit

(Sommaruga Simonetta, Berset, Leuenberger-Solothurn)

Streichen (siehe auch Art. 9a, S. 46)

Art. 27b

Proposition de la majorité

Al. 1

L'importation, la revente et l'utilisation à titre professionnel d'un moyen de production ou d'un bien d'investissement agricole sont autorisées si le titulaire d'un brevet a mis ces derniers en circulation en Suisse ou à l'étranger ou a donné son consentement à leur mise en circulation.

Al. 2

Sont considérés comme agricoles les biens d'investissement destinés en majeure partie à une utilisation dans l'agriculture comme les tracteurs, les machines, les équipements et les installations ainsi que leurs composants.

Proposition de la minorité

(Sommaruga Simonetta, Berset, Leuenberger-Solothurn)

Biffer (voir aussi art. 9a, p. 44)

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Ausgangslage bei Artikel 27b präsentiert sich bezüglich des Importes patentgeschützter Produktionsmittel und landwirtschaftlicher Investitionsgüter wie folgt: Der Bundesrat will beim geltenden Recht bleiben, während die Mehrheit eine sektorielle, auf das Landwirtschaftsgesetz beschränkte Regelung will. Die Minderheit Sommaruga Simonetta dagegen bevorzugt eine generelle Lösung in Artikel 9a des Patentgesetzes. Wenn Frau Sommaruga das begründet, müssen wir Seite 46 der Fahne aufschlagen. Das sind die beiden Modelle, die sich gegenüberstehen, also auf den Seiten 8 und 46 - Artikel 9a - der Fahne.

Dass der Nationalrat just dieser Tage die Beratungen über die Revision des Patentgesetzes führt, ist zwar reiner Zufall, macht die Sache aber nicht wirklich einfacher. Was das Verfahren betrifft, schlage ich vor, die Versionen von Mehrheit und Minderheit einander gegenüberzustellen. Darum geht es hier und jetzt; wir müssen einen Richtungsentscheid fällen.

Der Lösung der Kommissionsmehrheit ging aufgrund mehrerer Anträge zu Artikel 24a, aber auch zu anderen Artikeln, eine intensive Diskussion voraus. Über allem stand der Wille, der Landwirtschaft nicht nur über Direktzahlungen, sondern auch durch Reduktion auf der Kostenseite entgegenzukommen. Die jetzt vorliegende Lösung der Kommissionsmehrheit basiert auf einem Vorschlag des Bundesamtes für Landwirtschaft, der nach der Ämterkonsultation im Bundesrat auf der Strecke geblieben ist. Die Kommission hat aber ausdrücklich gefordert, dass man diese Lösung beraten kann.

Wo liegt beim heutigen Regime die Problematik? Heute sind Parallelimporte nur bei nicht durch immaterialgüterrechtlich geschützten Produkten sowie Produkten mit abgelaufenem Schutz, also z. B. bei sogenannten Generika im Pharmabereich, möglich. Davon betroffen sind auch landwirtschaftliche Produktionsmittel wie Pflanzenschutzmittel, Dünger, Futtermittelzusätze sowie Saat- und Pflanzgut. Die Zulassung von Parallelimporten für immaterialgüterrechtlich geschützte landwirtschaftliche Produktionsmittel würde dazu beitragen, dass die Preise in der Schweiz, vor allem aber natürlich die Produktionskosten, sinken. In seinem Bericht "Parallelimporte und Patentrecht. Regionale Erschöpfung" vom 3. Dezember 2004 weist der Bundesrat darauf hin, dass mit der Einführung der regionalen Erschöpfung im Patentrecht das Potenzial der in Tabelle 8 der Botschaft - das ist auf Seite 6377 - aufgeführten frei importierbaren Pflanzenschutzmittel erweitert würde, da auch unter Patentschutz stehende Produkte in die Liste aufgenommen werden könnten.

Nach Auffassung des Bundesrates wäre eine nach Produkten differenzierte Lösung mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Eine Ausweitung auf die regionale oder auf die internationale Erschöpfung würde die Forschung nicht tangieren, da Lizenzgebühren während der Schutzdauer nach wie vor an die Schutzrechtsinhaber bezahlt werden müssen.

In der Schweiz war bis anhin die Frage der Erschöpfung immaterialgüterrechtlich geschützter Produkte im Bundesgesetz über die Erfindungspatente nicht geregelt. Das Bundesgericht hat indessen die Auffassung vertreten, dass im Patentrecht die nationale Erschöpfung gilt. Gemäss Botschaft zur Änderung des Patentgesetzes vom 23. November 2005 ist vorgesehen, die nationale Erschöpfung rechtlich zu verankern. Dieser kleine Exkurs war nötig, um nachher die Diskussion auf einer fundierten Basis führen zu können.

Darum und weil mit einer regionalen Erschöpfung, wie sie die Minderheit vorsieht, die WTO-Regeln tangiert würden, plädiert die Kommissionsmehrheit für eine separate Regelung der Parallelimporte patentgeschützter landwirtschaftlicher Güter im Landwirtschaftsgesetz. Mit dieser sektoriell klar abgegrenzten Regelung will die Mehrheit verhindern, dass für ausländische Produktionsmittel, die im Schweizer Markt abgesetzt werden, wegen der hohen Kaufkraft zu hohe Margen abgeschöpft werden. Unter den landwirtschaftlichen Produktionsmitteln sind namentlich importiertes Saat- und Pflanzgut, Dünger und Pflanzenschutzmittel gegenüber den umliegenden Ländern um 20 bis 25 Prozent teurer. Aktuell zahlen die Bauern in der Schweiz für identische Produktionsmittel gegenüber den Nachbarstaaten um rund 90 Millionen Franken höhere Preise. Das mag in Anbetracht des gesamten Kostenvolumens vielleicht nicht sehr viel sein. Aber immerhin: Könnten 30 bis 40 Millionen Franken Sparpotenzial genutzt werden, so wäre das allemal besser, als weiterhin überhöhte Preise auf patentgeschützte Importprodukte zu bezahlen.

Bei den Futtermitteln kann das noch weit höhere Potenzial wegen der bestehenden Schutzzölle freilich nicht genutzt werden. Ohnehin stellt sich bei den Futtermitteln die Frage, ob es sich zum Beispiel bei in der Schweiz aufgezogenen Schweinen, die ausschliesslich importierte Futtermittel bekommen, immer noch um echte Schweizer Schweine, also Swiss porcs, handeln würde. Aber diese Frage ist, wie gesagt, zurzeit wegen des Zollschutzes noch hypothetisch.

Bei landwirtschaftlichen Investitionsgütern nach Absatz 2 von Artikel 27b handelt es sich um Traktoren, Maschinen, Stall- und andere Einrichtungen sowie Geräte. Auch wenn Parallelimporte vor allem in diesem Bereich bereits heute möglich sind, muss angefügt werden, dass hier Patente nicht selten zum Schutz von vertikalen Vertriebssystemen dienen. In diesem Bereich liegt das theoretische Einsparpotenzial deutlich höher als bei den Produktionsmitteln, nämlich irgendwo im dreistelligen Millionenbereich.

Das will freilich nicht heissen, dass das ganze Kostensenkungspotenzial mit der neuen Regelung genutzt werden könnte. Aber es ist ein wichtiges Signal für unsere Bäuerinnen und Bauern. Die Politik will ihnen helfen, die Kosten zu senken und damit an Wettbewerbsfähigkeit zu gewinnen, und will ihnen damit zusätzliche Chancen im Inland, aber auch auf den Exportmärkten eröffnen. Der Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz ist auch eine Kampfansage gegen den nach wie vor zunehmenden Einkaufstourismus entlang der Grenze.

In diesem Sinne mache ich Ihnen beliebt, sich der Lösung der Mehrheit anzuschliessen. Mit der internationalen Erschöpfung, wie wir sie vorschlagen, verletzen wir keinerlei internationale Abkommen. Alles ist weiterhin möglich. Die Version der Minderheit mit der regionalen Erschöpfung ist unserer Ansicht nach problematisch, vor allem gegenüber der WTO. Und die nationale Erschöpfung, wie sie der Bundesrat will, hilft unseren Bauern leider nicht weiter.

Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich kann eigentlich nahtlos an das Votum meines Vorredners anknüpfen. Ich habe bereits in meinem Eintretensvotum darauf hingewiesen, dass wir unseren Bäuerinnen und Bauern nicht dauernd sagen können, sie sollen konkurrenzfähig produzieren, wenn wir sie gleichzeitig mit viel zu hohen Inputkosten belasten. Im Vergleich zu den Bauern in Baden-Württemberg bezahlen unsere Bauern eine Milliarde Franken mehr für ihre Inputkosten. Dazu gehören unter anderem auch Maschinen, Geräte, Saatgut, Dünger.

Artikel 27b respektive Artikel 9a des Patentgesetzes gemäss meinem Minderheitsantrag spielen eine zentrale Rolle, wenn wir die Ausgangslage für unsere Landwirtschaft verbessern wollen. Denn bei sehr vielen Geräten, Maschinen, Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln gibt es Patente oder patentierte Bestandteile; werden diese Produkte importiert, unterstehen sie - das ist die Folge des Bundesgerichtsentscheides von 1999 - einem eigentlichen Importmonopol. Das heisst, die Schweizer Händler dürfen diese Produkte nicht direkt aus dem Ausland importieren, sondern sie sind gezwungen, sie über den Alleinimporteur zu beziehen. Dass diese Produkte sehr häufig zu überteuerten Preisen in die Schweiz geliefert werden, ist bekannt, und es ist ärgerlich. Deshalb müssen wir endlich etwas dagegen unternehmen.

Was Ihnen nun die Kommissionsmehrheit vorschlägt, ist ein erster Schritt für die Landwirtschaft. Parallelimporte sollen für Produktionsmittel und landwirtschaftliche Investitionsgüter zugelassen werden. Wir haben gestern immer wieder gehört, dass hier ein Einsparungspotenzial von ungefähr 25 Millionen Franken vorhanden sei; von diesen Zahlen wurde auch gesagt, dass sie vom Schweizerischen Bauernverband berechnet worden seien. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich diese Berechnungen ausschliesslich auf landwirtschaftliche Produktionsmittel beziehen. Die Kommissionsmehrheit hingegen hat diesen Bereich auf die landwirtschaftlichen Investitionsgüter ausgeweitet, welche in den Berechnungen des Bauernverbandes nicht eingeschlossen sind.

Was mir an der Lösung der Kommissionsmehrheit gefällt, ist, dass sie von der internationalen Erschöpfung ausgeht. Die Frage, ob wir diese Regelung allein oder nach Verhandlungen mit der EU einführen können, stellt sich mit diesem Vorschlag nicht. Wir können ihn so beschliessen und müssen mit niemandem verhandeln. Auch die Frage, ob wir damit Trips- oder WTO-konform sind, wurde vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum positiv bewertet. Positiv an diesem Vorschlag ist ausserdem, dass die Regelung in Übereinstimmung mit den beiden anderen immaterialgüterrechtlichen Regelungen, nämlich dem Urheberrecht und dem Markenschutz, steht. Die Schweiz kennt ja bekanntlich in diesen beiden immaterialgüterrechtlichen Regelungen auch die internationale Erschöpfung.

Wir wären hier also kongruent. Der Antrag der Mehrheit ist deshalb juristisch unbestritten und brächte wohl auch volkswirtschaftlich einiges. Am Antrag der Mehrheit gefällt mir jedoch nicht, dass nur die Bauern profitieren sollen. Warum soll nur die Landwirtschaft parallel importieren dürfen? Patente kommen ja auch in der Medizinaltechnik, in der Haustechnik und in der Energietechnik vor, bei Kunststoffen und Verbundwerkstoffen, in der Mikrotechnik, in Kranen und Baggern, in Röntgengeräten, Funkrufdiensten und in Hunderten von Konsumgütern. Das sind Ausrüstungsgüter für unsere KMU, die diese zu überhöhten Preisen kaufen müssen. Ein grosser Teil davon sind nämlich importierte Konsumgüter. Logisch und konsequent wäre es deshalb, wenn wir Parallelimporte auch zugunsten der Gewerbebetriebe, der KMU und der Konsumentinnen zulassen würden.

Ich beantrage Ihnen aber, in einem ersten Schritt nur Parallelimporte aus dem europäischen Raum zuzulassen. Die Frage, ob dies mit dem Abkommen zu vereinbaren sei, wird von den Juristen unterschiedlich beurteilt. Eine einhellige Meinung dazu gibt es nicht. Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit auch, jene Produkte auszunehmen, deren Preise staatlich reguliert werden. Natürlich besteht bei den Preisen für kassenpflichtige Medikamente auch Handlungsbedarf, ich möchte das überhaupt nicht bestreiten, aber das müssen wir meines Erachtens mit den Preisregulierungsmechanismen angehen. Es gehört deshalb ins Krankenversicherungs- und ins Heilmittelgesetz. Übrigens haben die Bauern selber nie verlangt, dass man Parallelimporte nur für ihre Branche zulässt. Der Vorstand des Schweizerischen Bauernverbandes hat explizit beschlossen, sich für generelle Parallelimporte einzusetzen. Die Bauern sind ja bekanntlich auch Konsumenten.

Dass die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie nun auch gegen unsere Minimallösung für die Landwirtschaft, also gegen die Mehrheitsvariante, Sturm läuft, erstaunt mich nicht, ihre Argumente sind nicht neu. Obwohl es immer wieder behauptet wird, tangiert die Frage der Patenterschöpfung den Patenschutz nicht. Denn auch mit der internationalen Erschöpfung verfügt der Patentinhaber während der gesamten Dauer des Patentschutzes über das ihm zu Recht zustehende Monopol. Hingegen soll der Patentinhaber das Patent nicht dazu missbrauchen können, Märkte zu segmentieren und abzuschotten und je nach Land unterschiedliche Preise zu verlangen.

Wenn nicht der Patentschutz der Grund für die grossen Preisdifferenzen ist, wie die chemische Industrie behauptet, müsste die Chemie von der Zulassung von Parallelimporten gar nichts befürchten. Das tut sie aber ganz offensichtlich. Richtig ist, dass wir auf verschiedenen Ebenen ansetzen müssen, um die überhöhten Preise bei den Importen abzubauen. Das haben wir im Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes auch getan, bzw. darüber werden wir heute noch diskutieren. Ausserdem ist die Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse zum sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Vernehmlassung. Aber wenn wir den Bereich der patentierten Produkte nun ausklammern, bekommen wir das Problem der Hochpreisinsel nie in den Griff.

Ich habe vor sieben Jahren meinen ersten Vorstoss zum Thema Parallelimporte eingereicht. Seit sieben Jahren schieben wir dieses Geschäft vor uns her. Die Probleme sind nicht kleiner, sondern grösser geworden. Ich bitte Sie jetzt, einen Schritt zu tun und sich nicht aus Rücksicht auf eine einzige Branche auf der ganzen Linie blockieren zu lassen.

Lauri Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir stehen jetzt in einem sehr wesentlichen Teil unserer Beratungen. Und Sie mögen sich erinnern, dass wir beim Eintreten von verschiedenen Seiten gewisse Vorbehalte angebracht haben. Diese gilt es nun hier etwas weiter darzulegen.

Der Kommissionspräsident hat sich leicht versprochen, als er ausführte, der Unterschied zwischen Mehrheit und Minderheit bestehe darin, und einzig darin, dass die Minderheit die regionale Erschöpfung anstrebe und die Mehrheit die internationale. Das ist falsch. Es gibt einen kategorialen Unterschied zwischen der Mehrheit und der Minderheit: Die Mehrheit beschränkt die Ausweitung, also die internationale Erschöpfung, auf Produktionsmittel und landwirtschaftliche Investitionsgüter. Die Minderheit möchte hingegen über das Landwirtschaftsgesetz, mit einer Ergänzung zum Bundesgesetz über die Erfindungspatente, die regionale Erschöpfung ganz generell einführen. Frau Kollegin Sommaruga hat uns das nun in einem gewissen Sinn vielleicht schmackhaft gemacht, indem sie sagte, sie wolle damit etwas für die KMU tun. Aber diese Einschränkung steht im Antrag der Minderheit nirgends. Um es zusammenzufassen: Die Minderheit will die regionale Erschöpfung, das heisst den freien Zugang aus der EU. Das ist das eine.

Zum anderen werden in diesem Zusammenhang - Verschiedene haben es beim Eintreten gesagt - falsche Erwartungen hinsichtlich der finanziellen Konsequenzen der Erschöpfung geweckt. Die finanziellen Konsequenzen sind nach unserer Auffassung gering. Ich habe von 25 Millionen Franken oder allenfalls etwas mehr gesprochen und möchte eigentlich dabei bleiben. Das ist deshalb so, weil den Patenten im landwirtschaftlichen Bereich generell eine relativ geringe Bedeutung zukommt. Und es kommt ihnen auch in dem Bereich eine geringe Bedeutung zu, den wir jetzt gemäss Mehrheit neu zu den landwirtschaftlichen Produktionsmitteln hinzugefügt haben, nämlich jenem der landwirtschaftlichen Investitionsgüter. Für diesen Bereich sind die finanziellen Konsequenzen gering. Auf der andern Seite kommt es aber aus zahlreichen anderen Gründen zu Preissteigerungen, beispielsweise wegen Zöllen, technischen Handelshemmnissen, Typenprüfungen, Anwendungsvorschriften und anderem. Und für Pflanzenschutzmittel, einen wesentlichen Teil, ist in der Schweiz und im Ausland zusätzlich eine Zulassung erforderlich. Hier haben die Parallelimporte nur einen kleinen Stellenwert.

Nun haben gestern die Kollegen Schiesser und Schweiger in einem andern Zusammenhang eindringlich auf die hohe Bedeutung der Patente und des Patentschutzes für unser Land hingewiesen. Wir leben zu einem wesentlichen Teil von Innovationen. Wir sollten diese Stellung, die sich aus dem Schutz ergibt und innovationsreiche Industrien in unserem Land behält, nicht leichthin aus der Hand geben. Das führt mich in der Konsequenz eben dazu zu sagen: Es soll bei der Mehrheit bleiben, also bei der Beschränkung auf den Landwirtschaftsbereich.

Ich gebe Ihnen ein weiteres Beispiel dafür, dass mit Parallelimporten kaum sehr viele Probleme - um es etwas polemisch zu sagen - gelöst werden können: Griechenland und Deutschland beispielsweise, beides Mitglieder der EU, haben seit rund zwanzig Jahren die Möglichkeit von Parallelimporten. Aber niemand würde sagen, dass deshalb in Deutschland die Preise gesunken seien. Weshalb? Weil es eben zahlreiche andere Aspekte gibt, die für die Preisbildung wesentlich sind.

Ein letzter Gedanke, und der scheint mir eigentlich gegenüber dem Antrag der Minderheit fast der wesentlichste: Wir sollten es unterlassen, im Rahmen einer Landwirtschaftsdiskussion das Patentgesetz in seinen Gründzügen generell zu ändern. Ich gebe Ihnen hier ein ganz profanes Beispiel für diesen wichtigen Gedanken: Wenn wir auf den Gedanken kämen, im Postgesetz oder im Postorganisationsgesetz Sonderbestimmungen für die Lastwagen der Post einzuführen, käme niemand auf die Idee, gleichzeitig generell in Bezug auf Lastwagen im Strassenverkehrsgesetz neue Normierungen vorzunehmen. Bleiben wir also beim Thema, das wir uns vorgenommen haben; es ist ein Landwirtschaftsthema. Zu dieser beschränkten Öffnung können wir heute stehen, aber nicht zu mehr.

Deshalb bitte ich Sie, mit der Mehrheit zu stimmen.

Schiesser Fritz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Gemäss Antrag der Mehrheit würden wir in einem Teilbereich der Landwirtschaft das Prinzip der internationalen Erschöpfung im Patentrecht einführen. Ich hätte von Frau Bundesrätin Leuthard gerne eine Antwort auf die Frage: Welche anderen, mit der Schweiz vergleichbaren Industriestaaten kennen das System der internationalen Erschöpfung - in Teilbereichen oder generell? Ich behaupte, wir wären einer der ganz wenigen Industriestaaten, die zum System der internationalen Erschöpfung übergehen würden.

Immerhin geht es bei diesen Teilbereichen gemäss Absatz 2 von Artikel 27b auch um Traktoren, Maschinen, Geräte und Einrichtungen sowie deren Bestandteile. Über die Bedeutung der Maschinenindustrie in der Schweiz brauche ich keine Ausführungen zu machen.

Ich teile die Auffassung von Herrn Kollege Lauri, dass die Auswirkungen einer Parallelimportmöglichkeit im Bereich von Patenten überschätzt werden. Bereits für den Minderheitsantrag haben wir Aussagen über die finanziellen Wirkungen, die umstritten sind. Im Papier, das ich vom Schweizerischen Bauernverband bekommen habe, wird vom Antrag der Mehrheit der WAK ausgegangen. Da sind also die Absätze 1 und 2 enthalten, also auch die Investitionsgüter. In diesem Papier wird in Würdigung dieses Antrages von 25 bis 30 Millionen Franken Kostenreduktion gesprochen. Entweder ist dieses Papier falsch, oder dann hat man wirklich das Ganze einbezogen und ist auf einen doch relativ bescheidenen Betrag gekommen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass das ein Papier des Schweizerischen Bauernverbandes ist. Das sollte mindestens in dieser Frage eine unverdächtige Seite sein. 25 bis 30 Millionen Franken wären im Promillebereich dessen, was hier an Kosten anfällt. Ob dann auch, selbst wenn dieser Betrag anfallen würde, alles in die Taschen der Bauern flösse, bezweifle ich, obwohl ich es hoffe. Ich frage mich, ob nicht das eine oder andere noch abgezweigt würde.

Frau Bundesrätin Leuthard, ich bitte Sie, zuhanden des Amtlichen Bulletins drei Fragen zu beantworten:

1. Ergeben sich aus der Einführung des Prinzips der internationalen Erschöpfung in einem Teilbereich der Landwirtschaft, also gemäss Artikel 27b, präjudizierende Wirkungen für andere Branchen der Wirtschaft, namentlich für patentsensible?

2. Ergeben sich - ich spreche immer vom Mehrheitsantrag - negative präjudizierende Wirkungen auf die Einführung eines andern Erschöpfungssystems durch die Schweiz? Ich spreche von der regionalen Erschöpfung, z. B. in einem Abkommen mit der EU. Damit es klar ist: Wenn wir jetzt die internationale Erschöpfung in diesem Bereich einführten, hätte das negative Auswirkungen auf ein späteres Abkommen mit der Europäischen Union über die regionale Erschöpfung zwischen der Europäischen Union und der Schweiz? Das wäre im Übrigen das, was Frau Sommaruga anstrebt.

3. Wie verträgt sich die internationale Erschöpfung in Teilbereichen der Landwirtschaft - es geht wiederum um Artikel 27b - mit einem allfälligen Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union?

Das sind die drei Fragen, die ich gerne beantwortet hätte, damit der Rat in Kenntnis dieser Fakten entscheiden kann. Ich weise einfach darauf hin, dass der andere Rat in diesen Minuten über eine Revision des Patentrechtes entscheidet und genau diese Frage ausgekoppelt hat - weil er offenbar gesehen hat, dass ein ausserordentlich schwieriges Gebiet mit besonderen Fragestellungen genauer anzuschauen ist. Wir aber gehen heute hin und fällen - gleichsam als Nebeneffekt in der "AP 2011" - einen Entscheid, von dem ich nicht beurteilen kann, welche Auswirkungen er auf andere Bereiche hat, die ich in meinen Fragen genannt habe. Ich kann diese Frage jetzt nicht beurteilen. Wir hatten uns in der Kommission - und das ist verständlich - mit anderen Fragen zu befassen; und es ist auch kein Antrag des Bundesrates vorhanden; in der Botschaft steht über diese Problematik nichts. Das ist eine Ausgangslage, welche die Sache nicht erleichtert.

Darf ich auf einen Punkt zurückkommen, zu dem ich einleitend etwas bemerkt habe? Ich behaupte, wir überschätzen die Auswirkungen von Parallelimporten im patentgeschützten Bereich. Wenn ich richtig orientiert bin, und sonst möge mich Frau Bundesrätin Leuthard korrigieren, hat die Wettbewerbskommission auch mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des Kartellgesetzes noch keinen Fall identifiziert, in dem Parallelimporte durch Patente verhindert worden wären, um missbräuchliche Preise zu erzwingen. Und ich erinnere mich noch gut an die Revision des Kartellgesetzes hier, insbesondere daran, dass wir gesagt haben: Jetzt machen wir Nägel mit Köpfen! Oder - so müsste ich eigentlich fragen - macht die Weko ihre Arbeit nicht richtig?

Zum Konzept der Kommissionsminderheit, also der einseitigen Einführung der regionalen Erschöpfung, kann ich nur festhalten, was der Kommissionssprecher, unser Kommissionspräsident, gesagt hat: Es gehen weite Kreise davon aus, dass ein solcher Entscheid rechtlich unzulässig wäre, weil er gegen internationale Abkommen verstossen würde. Ich teile Ihre Auffassung, Frau Sommaruga, dass keine einhellige Meinung besteht. Eine einhellige Meinung werden wir nie haben; Sie finden immer einen Juristen, der eine abweichende Auffassung vertritt. Für mich ist aber massgebend, was die grosse Menge der Experten in diesem Bereich sagt. Wenn wir diesem Antrag zustimmen sollten, dann wäre das - und Frau Sommaruga lächelt - ein Husarenstreich sondergleichen. Dann könnte der Nationalrat seine Übung abbrechen. Ich bitte Sie, diese Aspekte zu bedenken. Ich weiss, wir werden wiederum kritisiert, wir wollten keine Parallelimporte. Doch ein für unsere Wirtschaft derart wichtiges Thema darf nicht so behandelt werden.

Ich bitte Frau Bundesrätin Leuthard, die drei Fragen so klar als möglich zu beantworten, damit wir eine Ausgangslage für die Entscheidung bei Artikel 27b haben. Eine Lösung über Artikel 9a des Patentgesetzes gemäss Antrag Sommaruga kann für mich unter keinen Umständen infrage kommen.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte zuerst eine grundsätzliche Überlegung anführen, auch zu dem, was jetzt Kollege Schiesser gesagt hat. Worum geht es eigentlich, wenn man es einmal zivilrechtlich anschaut? Es ist eine Kollision von zwei Eigentumspositionen. Wer beispielsweise im Ausland einen Traktor kauft, ist Eigentümer und kann normalerweise über sein Eigentum verfügen. Wenn Sie sonst irgendeinen Gegenstand im Ausland kaufen, denken Sie: Ich habe den Gegenstand gekauft, ich kann jetzt über diesen Gegenstand verfügen. Das Verfügen beinhaltet normalerweise auch, dass Sie mit diesem Gegenstand über die Grenze nach Hause reisen und diesen daheim brauchen können; Sie nehmen Ihr Recht als Eigentümer wahr. Und nun kommt ein anderer, der auch Eigentumsrechte geltend macht, und sagt: Du darfst mit diesem Gegenstand nur bis zur Grenze fahren, über die Grenze hinausfahren darfst du nicht. Das ist der Eigentümer des Patentes, das in diesem Gegenstand versteckt ist.

Es geht um eine Kollision von zwei Eigentumspositionen, die das Recht beseitigen muss. Das Immaterialgüterrecht hat das Problem - das wissen wir inzwischen - im Urheberrecht und im Markenrecht zugunsten des Sacheigentümers gelöst: Danach kann der Eigentümer den Gegenstand über die Grenze nehmen, der Inhaber des Markenrechtes oder des Urheberrechtes kann ihm das nicht verbieten. Der Patenteigentümer kann dies heute aber noch tun. Es ist aber kein inhärentes Recht des Eigentümers des Immaterialgutes. Es ist ein reines Werturteil der Abgrenzung der beiden Rechtspositionen Sacheigentum und Eigentum eines Immaterialgutes.

Nun kann man sich in solchen Situationen fragen: Gibt es wirklich gute Rechtfertigungsgründe, hier den Patenteigentümer so zu bevorzugen? Nach meiner Meinung gibt es diese nicht. Denn das hiesse, wir würden regelmässig einen Rechtsanspruch auf staatlichen Schutz einer Marktsegmentierung zur Durchsetzung nationaler Preise einräumen. Das Patentrecht wird hier überstrapaziert, wenn man einen solchen Rechtsanspruch behauptet und geltend macht. Er ergibt sich nicht automatisch aus dem Patentrecht, überhaupt nicht, weder national noch international. Man kann ihn als Gesetzgeber so anordnen, aber man muss sich auch mit den negativen Folgen auseinandersetzen, die mit einem solchen Rechtsanspruch für den Patenteigentümer, für eine bestimmte Interessenposition, für die gesamte Volkswirtschaft entstehen. Wir wissen jetzt, das ist ein Fakt - da hat Frau Sommaruga einfach Recht -: Für die Volkswirtschaft der Schweiz bedeutet das einfach einen Druck in Richtung hohe Preise, hohe nationale Preise, die sich eben aus der Marktsegmentierung, aus diesem Recht, das wir einräumen, ergeben.

Nach meiner Meinung ist es daher berechtigt, dass wir dieses Recht nach und nach untersuchen und bewerten und fragen: Ist es so, wie wir es heute haben, in dieser sehr weitgehenden Form, wirklich berechtigt? Ich bin der Meinung, wir müssen jetzt bei der Landwirtschaft einen Schritt machen. Es ist hier nicht berechtigt, diesen Kostendruck auf die Bauern auszuüben. Ich teile die Meinung nicht, die jetzt gerade vertreten wurde, wir könnten den Bauern diese Kosten aufhalsen, um hier die Segmentierung der Märkte und den nationalen Preisschutz durchzusetzen. Wenn ich diese beiden Interessen abwäge, ist es für mich klar, dass es heute wichtiger ist, dass wir für die Bauern in diesem Land ein gutes Kostenniveau schaffen; diesen Schritt müssen wir jetzt machen.

Ich bin auch einverstanden - ich muss das sagen -, dass wir jetzt dabei bleiben und es nicht auf die übrigen Bereiche ausweiten; aber die Diskussion muss weitergeführt werden. Wir müssen auch bei den anderen, bei den KMU usw., die auch darunter leiden, diese Interessenabwägung vornehmen - da gebe ich Frau Sommaruga Recht. Ist es tatsächlich richtig, dass wir all diesen KMU usw. dieses hohe Kostenniveau zumuten, um einigen, die auch wichtig sind - das gebe ich zu -, einen staatlichen Schutz der Marktsegmentierung und der nationalen Preisdurchsetzung zu gewähren? Das müssen wir abwägen. Es gibt sicher Pro- und Kontra-Argumente, aber es ist nicht ein eindeutiges Urteil einfach zugunsten der "beati possidentes", die jetzt dieses Recht haben.

Ich möchte noch als letzten Punkt anfügen, wie es mit dem internationalen Recht ist; wir haben das in der Kommission schon diskutiert. Ich möchte nochmals unterstreichen, dass ich der gängigen Meinung widersprechen möchte, dass uns die WTO-Vereinbarungen, denen wir beigetreten sind, als Gesetzgeber in irgendeiner Form einschränken. Ich möchte das doch einmal zuhanden des Amtlichen Bulletins aufzählen: Es ist einmal das WTO-Trips-Abkommen vom 15. April 1994. In Artikel 6 sieht es vor, dass die Frage der Erschöpfung nicht unter das Streiterledigungsverfahren der WTO fällt; das ist der erste Punkt. Zweitens ist in Doha am 20. November 2001 genau zu diesem Punkt eine Ministererklärung erfolgt. Diese Ministererklärung hält unter Ziffer 5 Buchstabe a fest - ich habe mir das herausgeschrieben -, dass nach dem Trips-Abkommen jedes WTO-Mitgliedland frei ist, seine eigene Regelung für die Erschöpfung von Immaterialgüterrechten zu wählen. Jedes Mitgliedland ist völlig frei. Die Schweiz und die USA haben sich, das möchte ich hier sagen, in Doha mit aller Kraft gegen diese Ministererklärung gewehrt. Aber sie haben verloren. Die Entwicklungsländer und die EU haben diese Erklärung durchgesetzt. Die Schweiz hat sie nachher auch akzeptiert. Sie ist heute für mich klar die Basis für die Auslegung dieses Trips-Abkommens.

Die EU-Kommission, das möchte ich als dritten Punkt beifügen, hat am 2. Juni 2003 auch zu dieser Frage Stellung genommen, und zwar in einer ausdrücklichen, rechtsverbindlichen Erklärung für die EU-Mitglieder. Sie hat erklärt, dass die WTO-Mitgliedstaaten frei sind - jedes EU-Mitglied ist frei! -, sich für eine nationale, eine regionale oder eine internationale Erschöpfungsregelung zu entscheiden. Ich bin überhaupt nicht der Meinung - und ich glaube auch nicht, dass das der EU-Standpunkt ist -, dass wir irgendeinen Vertrag mit der EU brauchen, wenn wir uns für die nationale, regionale oder internationale Erschöpfung entscheiden wollen. Das ist allein unsere Sache. Wir können selbst entscheiden und das Gesetz nach der internen Interessenabwägung machen. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn man hier immer sagt, wir müssten mit weiss Gott wem verhandeln, mit der EU oder der WTO, ob wir das überhaupt dürften. Wir können das selbst entscheiden. Und ich bitte auch, dass wir im weiteren Fortgang dieses Geschäftes diese Interessenabwägung hier vornehmen und uns selbst darüber schlüssig werden, wo die Grenzen zu ziehen sind.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und dann in den weiteren Geschäften, die zur Behandlung kommen, weitere Schritte in diese Richtung zu unternehmen.

Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Lauri hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass es zwischen der Mehrheit und der Minderheit zwei Unterschiede gibt. Der erste Unterschied besteht darin, dass bei der Minderheit der Anwendungsbereich offen ist. Ausgeschlossen werden die Bereiche der administrierten Preise, aber sonst sollten eben auch - aus meiner Sicht, und ich stehe dazu - die KMU und die Konsumentinnen und Konsumenten von Parallelimporten profitieren können. Ich finde es nach wie vor stossend, wenn wir hier ausschliesslich für die Landwirtschaft etwas tun. Der zweite wichtige Unterschied zwischen der Minderheit und der Mehrheit besteht in der Frage der Erschöpfung. Wir haben die internationale Erschöpfung, Herr Kollege Schiesser, in der WAK ausführlich diskutiert, und das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat ganz klar gesagt, dass es mit dieser Regelung keine Probleme gebe, dass das juristisch unbedenklich sei, und es wurden auch in volkswirtschaftlicher oder anderer Hinsicht keine Hinweise gegeben, dass wir uns mit der internationalen Erschöpfung irgendwelche Probleme einhandeln würden. Es ist nicht so, dass wir das nicht angeschaut hätten.

Ich gebe Herrn Kollege David Recht, dass wir das bei der Revision des Patentgesetzes sicher anschauen müssen. Ich bin deshalb bereit, heute meinen Minderheitsantrag zurückzuziehen. Ich zähle aber darauf, dass wir auf die Anliegen der Konsumenten und der KMU zurückkommen. Wir müssen etwas tun, auch für sie. Aber ich gebe meinen Vorrednern Recht: Wir sollten das im Rahmen des Patentgesetzes tun. Ich möchte auch noch einmal unterstützen, was Herr Kollege David gesagt hat. Es ist nicht so, dass bei der Erschöpfungsfrage einfach ein paar Juristen so reden und ein paar Juristen anders reden. Wir haben die Unterlagen, wir haben die Dokumente, und aus meiner Sicht wurde im Rahmen des Trips-Abkommens ganz klar gesagt, dass die Erschöpfungsfrage nicht Bestandteil dieses Abkommens sei. Aber ich bin damit einverstanden: Die Patentgesetzrevision kommt in unseren Rat, wir sollten das dort anschauen. Ich bin deshalb, wie gesagt, bereit, meinen Minderheitsantrag zurückzuziehen.

Ich bitte Sie aber, heute für die Landwirtschaft diesen ersten und wichtigen Schritt zu tun.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Die Frage der Parallelimporte bewegt das Parlament ja seit Jahren. Es ist schlussendlich kein rechtlicher Entscheid, den Sie zu fällen haben, sondern klar ein politischer.

Sie wissen, dass der Bundesrat im Jahr 2004 in Erfüllung eines Postulates der WAK des Nationalrates einen ausführlichen Bericht zur generellen Problematik der Parallelimporte vorgelegt hat. In diesem Bericht sind die Auswirkungen der generellen Einführung von Parallelimporten ausführlich dargelegt. Es wurde auch nochmals festgehalten, dass die Frage der Erschöpfung des immateriellgüterrechtlichen Schutzes von Produkten in der heutigen Gesetzgebung nicht geregelt ist. Wir beziehen uns heute auf das Bundesgericht, das die Auffassung vertritt, dass im Patentrecht die nationale Erschöpfung gilt. Es wurde auch richtig gesagt, dass deshalb die Revision, die jetzt im Nationalrat hängig ist, und die Frage eines allfälligen Übergangs zu einer regionalen oder internationalen Erschöpfung Gegenstand der Diskussionen über das Patentrecht sind. Der Bundesrat hat bis anhin am Prinzip der nationalen Erschöpfung festgehalten; er hat es auch im Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes nicht anders gemacht, weil es nicht Gegenstand unserer Empfehlungen in der Botschaft war. Es ist so, und das belegen auch Studien, dass gerade Pflanzenschutzmittel in der EU durchschnittlich 24 Prozent billiger sind als in der Schweiz. Es ist so, dass der Direktimport von patentgeschützten landwirtschaftlichen Produktionsmitteln zu einem positiven Wohlfahrtseffekt und somit, dank einer Angleichung der Schweizer Preise an die Preise der EU, zu Kostenreduktionen für die Agrarwirtschaft führen würde.

Ihre Kommission möchte nun dieses Kostenelement betonen. Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung, dass wir im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Bauern Kostenreduktionen vornehmen sollten. Da komme ich zur Frage, die mir auch gestellt wurde: Ist das der richtige Weg? In rechtlicher Hinsicht ist es kein Problem, sektoriell eine andere Erschöpfung vorzunehmen als generell im Patentrecht. Rechtlich ist das machbar. Aber ob es ordnungspolitisch sinnvoll ist, müssen Sie entscheiden. Das ist eben der politische Teil dieser Frage. Es gibt viele Länder, die die internationale Erschöpfung kennen, Herr Schiesser, vor allem im ostasiatischen und im südamerikanischen Raum: Singapur, Thailand, Taiwan, Indonesien und Indien, Argentinien, Venezuela, Kolumbien und Peru. Das ist dort nichts Neues. Für Europa wäre es hingegen etwas Neues. Die Regelung beschränkt sich auf den geografischen Teil der Welt, den ich aufgelistet habe. Dies kommt auch daher, dass in diesen Ländern vor allem der Urheber- und der Markenschutz im Vordergrund stehen und weniger der Patentschutz. Das zu Ihrer ersten Frage.

Es wurde weiter über das Kostenvolumen gestritten. Wir haben in der Diskussion in Ihrer Kommission dargelegt, dass der Bereich der Produktionsmittel zu Einsparungen von schätzungsweise 25 Millionen Franken führen könnte. Die Mehrheit der Kommission hat dann einen zweiten Absatz hinzugefügt, eine Erweiterung, mit der auch Investitionsgüter wie Traktoren und Maschinen hinzukommen. Damit reden Sie nach unseren Schätzungen von vielleicht 40, maximal 50 Millionen Franken; es sind aber Schätzungen. Es ist sicher nicht mehr, aber mit dieser Kostenreduktion dürfte man etwa rechnen können.

Was die Produktionsmittel betrifft, möchte ich in rechtlicher Hinsicht auf Artikel 158 des Landwirtschaftsgesetzes verweisen, wo das definiert ist. Hier haben wir eine klare Ausgangslage. Damit wären Stoffe und Organismen, insbesondere Dünger, Pflanzenschutzmittel und Futtermittel gemeint. Das sind die Grundlagen, die für die Getreideproduzenten, aber auch für die Schweinemastbetriebe anfallen würden; sie könnten dann von günstigeren Pflanzenschutz- und Futtermitteln profitieren.

Zu den landwirtschaftlichen Investitionsgütern, die in Ihrer Kommission erwähnt wurden: Hier möchte ich noch festhalten, dass sie grossmehrheitlich für die Verwendung in der Landwirtschaft bestimmt sind. Eine Kontrolle der Anwendung in der Praxis wäre unseres Erachtens nicht nötig. Gegebenenfalls müsste sich ein Generalimporteur auf dem Rechtsweg gegen Parallelimporte eines nichtlandwirtschaftlichen Investitionsgutes zur Wehr setzen.

Zuhanden der Materialien ist auch noch zu erwähnen, dass wir davon ausgehen, dass die Liste der Pflanzenschutzmittel, die frei eingeführt werden können - das ist die vielleicht bekannte rosa Liste -, weiterhin von der zuständigen Stelle geführt würde. Mit dem neuen Artikel wäre es möglich, auch patentgeschützte Produkte auf diese Liste der frei importierbaren Produkte zu setzen. Die produktespezifischen schweizerischen Anforderungen an die eingeführten Waren und Güter blieben aber in jedem Fall anwendbar.

Zu den Fragen von Herrn Schiesser: Sie haben gefragt, ob sich im Allgemeinen präjudizierende Wirkungen ergäben. Hier nochmals: Wir gehen davon aus, dass in rechtlicher Hinsicht - weil es möglich ist, sektoriell zu öffnen - keine Probleme entstehen, wenn Sie diesen Weg begehen.

Der Bundesrat möchte das nicht; aber es wäre auf jeden Fall eine Möglichkeit, die in rechtlicher Hinsicht auch keine präjudizierende Wirkung hätte. Zu beurteilen, ob das politisch richtig ist, muss ich Ihnen überlassen; das ist nicht meine Aufgabe.

Zur zweiten Frage nach einer negativen präjudizierenden Wirkung, vor allem auch verbunden mit der dritten Frage zu unserem Verhältnis mit der EU: Nach unserer Einschätzung haben wir so oder so auch bei einem allfälligen Freihandelsabkommen mit der EU eine Differenz. Wenn wir bei der nationalen Erschöpfung bleiben, wie das heute der Fall ist, und auch wenn Sie in diesem Bereich zur internationalen Erschöpfung übergehen würden, hätten wir eine unterschiedliche Systematik. Somit müsste dann so oder so verhandelt werden. Hier ist die Ausgangslage also nicht anders. Sie ist rechtlich anders, aber sie ist nicht für die Art der Verhandlungen anders, weil wir so oder so diesen Punkt im Rahmen eines allfälligen Freihandelsabkommens zu verhandeln hätten. Auch dort würde sich wieder die Frage stellen, ob es sektoriell sei - jetzt gemäss der Definition Ihrer Kommission auf die Produktionsmittel und Investitionsgüter beschränkt - oder ob wir das in einem grösseren Rahmen diskutieren müssten. Hier brauchten wir also dann auch noch klarere Eingrenzungen für allfällige Verhandlungen. Ich gehe davon aus, dass bei einer allfälligen Verhandlung natürlich auch nur in diesem gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission beschränkten Bereich verhandelt würde und nicht generell. Hier würde der Bundesrat meines Erachtens nicht Hand bieten für eine generelle Verhandlung der Parallelimportproblematik mit der EU.

Zu Ihrem Hinweis auf die Weko und das Kartellgesetz: Es ist natürlich so, dass das Kartellgesetz vor allem eine präjudizierende Wirkung hat, auch wenn es keine konkreten Fälle gibt, bei welchen diese Problematik tatsächlich zu einer Sanktion geführt hat. So weiss ich von der Tätigkeit der Weko, dass in vielen Fällen diese Problematik bei Importeuren natürlich gerade bei Preisabsprachen horizontaler und vertikaler Natur diskutiert wird, was dazu geführt hat, dass man bei der Preisgestaltung sehr aufmerksam ist. Deshalb hat es diese positive Wirkung, die vom Kartellgesetz ausgeht, auf jeden Fall gegeben. Wir werden das im nächsten Jahr evaluieren und dann genauer vorlegen können, wo allenfalls im Hinblick auf die Parallelimportproblematik Preisverzerrungen vorhanden sind. Mehr kann ich Ihnen dazu heute nicht sagen, weil dieser Bericht erst im nächsten Jahr vorliegen wird.

Zusammenfassend: In rechtlicher Hinsicht wäre der Antrag der Mehrheit für einen Übergang zu einer internationalen Erschöpfung WTO-kompatibel. Es wäre rechtlich machbar, das hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum ausdrücklich bestätigt. So oder so ergäbe sich eine Differenz zur EU; es wäre eine sektorielle Öffnung, die Ihr Rat bestimmen würde. Der Vorteil läge darin, dass es bei der landwirtschaftlichen Produktion zu Kosteneinsparungen führen würde. Ob Sie das wollen oder nicht, ist letztlich ein politischer Entscheid, den Sie zu fällen haben.

Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

Meines Erachtens ist etwas zu wenig zum Ausdruck gekommen, dass der Bundesrat an seinem Antrag festhält. Ich gehe davon aus, dass dem so ist.

Gestatten Sie mir, zwei Dinge zu sagen:

1. Der Nationalrat hat vor etwa fünf Minuten mit 118 zu 69 Stimmen beschlossen, die gesamte Problematik der Erschöpfung auszuklammern und diese bis Ende 2007 dem Rat neu vorzulegen.

2. Aus dem Votum von Frau Bundesrätin Leuthard hat sich folgende, auf den einfachsten Nenner gebrachte Konsequenz ergeben: Wir können durch die Zustimmung zur Mehrheit 40 bis 50, von mir aus 60 Millionen Franken einsparen. Mit dieser Einsparung werden wir das erste Land der OECD sein, das die internationale Erschöpfung einführt. Wir werden ein Land, das sich in eine Reihe mit Argentinien, Venezuela und Indonesien stellt. Ob wir das wollen, müssen Sie entscheiden. Dies ist die auf den einfachsten Nenner gebrachte Konsequenz.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Der Antrag der Minderheit ist zurückgezogen worden.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 25 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates .... 13 Stimmen

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Diese Abstimmung gilt auch für Ziffer Ia Ziffer 2 Artikel 9a.

Art. 36b

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

.... abschliessen, der zumindest eine Vereinbarung über Milchmenge und Milchpreise enthält.

Abs. 5

.... bis am 30. April 2015 anwendbar. (Rest streichen)

Art. 36b

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

A cet effet, ils doivent conclure un contrat d'une durée minimale d'un an comprenant au moins un accord sur la quantité de lait et les prix du lait.

Al. 5

.... jusqu'au 30 avril 2015. (Biffer le reste)

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Lassen Sie mich Artikel 36b integral begründen. Wir kommen jetzt in den Bereich der Milchwirtschaft und damit eigentlich zu einem Kernthema der "AP 2011". Mit Artikel 36b sollen die Möglichkeiten zum Milchkauf nach dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung eingegrenzt und den Milchproduzenten soll eine stärkere Verhandlungsposition verschafft werden. Um dem Milchhandel klare Schranken zu setzen bzw. um das Entstehen von Spotmärkten zu limitieren, sieht Artikel 36b vor, dass Produzenten ihre Milch nur einem Verwerter der eigenen Branchenorganisation, einer Produzentengemeinschaft oder einem regionalen Milchverwerter verkaufen dürfen. Die Gesetzesbestimmung ist 2006 in Kraft getreten und dauert längstens bis 2012. Die Voraussetzungen für einen Ausstieg aus der Milchkontingentierung sind in Artikel 36a enthalten. Der Ausstieg erfolgt per 30. April 2009. Ab diesem Zeitpunkt sind die Artikel 30 bis 36 des Abschnittes "Produktionslenkung" im Kapitel "Milchwirtschaft", in dem wir uns jetzt befinden, obsolet.

Zu den Absätzen 1 und 2: Mit der vorgeschlagenen Ergänzung wird einerseits der Zwischenhandel mit Milch durch Einzelpersonen vermieden und andererseits die Zusammenfassung des Milchangebotes ermöglicht. Mitglieder einer Produzentenorganisation sollen zu diesem Zweck ihre Milch auch der eigenen Organisation verkaufen dürfen. Ohne diese Ergänzung dürfte die Produzentenorganisation lediglich die in Verbindung mit Artikel 36a vorgesehene Mengenregelung durchführen. Nach der organisatorischen Neuausrichtung der Produzenten erweist sich die geltende Regelung als nicht mehr genügend. Sie würde den Spielraum der Produzentenorganisationen und der örtlichen Milchkäufer, also der Dorfkäsereien, stark einschränken. Um ihnen beim Milchkauf die gleichen Chancen wie den Branchenorganisationen und den regionalen Verwertern zu gewähren, wird beantragt, Artikel 36b Absatz 1 so zu ergänzen, dass Produzenten ihre Milch nur einer Produzentenorganisation oder einem örtlichen Milchverwerter verkaufen dürfen. Dies ist insbesondere für Lieferanten von Käsereimilch von Bedeutung. Das dort bestehende enge Verhältnis zwischen Käser und Milchproduzent kann so unverändert beibehalten werden.

Hinzu kommt das Erfordernis einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr; das ist in Absatz 2 festgehalten. Damit bleibt der eigentliche Milchhandel bzw. das Entstehen eines Spotmarktes eingegrenzt.

Mit der Präzisierung betreffend Milchkaufverträge in Absatz 2 hat die Kommission einem Anliegen der Milchbauern entsprochen. Das soll ihnen in der unsicheren Zeit des Ausstieges aus der Milchkontingentierung wenigstens etwas Sicherheit auf der Einkommensseite geben. Mit der Präzisierung in Absatz 5 soll zudem bezüglich der Gültigkeitsdauer der Absätze 1 bis 3 mehr Klarheit geschaffen werden.

Meines Erachtens können wir über die Absätze 1 bis 5 integral abstimmen, denn es sind ja keine Anträge gestellt worden.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich kann den Antrag der Kommission, die bei den Absätzen 2 und 5 den Entwurf des Bundesrates leicht modifiziert hat, unterstützen. Die Konkretisierung des Vertragsinhaltes ist sachlich gerechtfertigt. Preis und Menge gehören nach den bekannten Regeln des Obligationsrechtes zu den wesentlichen Bestandteilen eines Kaufvertrages. Das ist unbestritten, insofern ist das eine Präzisierung. Gute flankierende Massnahmen für die Milchproduzenten nach dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung sind wichtig für die Stabilisierung der Preise und Mengen in einem dann eben nicht mehr mengenbegrenzten Umfeld, und dies bei einer guten Transparenz auch der jeweiligen Marktverhältnisse.

Das kommt auch den Milchproduzenten entgegen. Durch die Annahme des Antrages kann auch einem wichtigen Anliegen der Milchproduzenten entsprochen werden, und das kann zu einer gewissen Beruhigung im Hinblick auf die Zukunft nach 2009, nach Aufhebung der Milchkontingentierung, beitragen. Ebenso betrachten wir die Verlängerung in Absatz 5 um drei Jahre als unproblematisch.

Ich kann den Antrag Ihrer Kommission somit unterstützen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 37

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ohne produktionslenkende Massnahmen macht die in Artikel 37 festgeschriebene Pflicht, eine Direktvermarktung vorgängig zu melden, keinen Sinn mehr, zumal die Meldepflicht in Artikel 43 enthalten ist. Artikel 37 und mit ihm der 3. Abschnitt können folglich aufgehoben werden.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 38 Abs. 2

Antrag der Minderheit

(David, Frick, Leumann, Maissen, Slongo)

.... Voraussetzungen. Die am 1. Januar 2007 geltende Zulage von 15 Rappen wird während der Periode 2008-2011 weitergeführt.

(Siehe auch Art. 187c Abs. 4)

Art. 38 al. 2

Proposition de la minorité

(David, Frick, Leumann, Maissen, Slongo)

.... conditions d'octroi. Le supplément de 15 centimes applicable le 1er janvier 2007 est reconduit durant la période 2008-2011.

(Voir aussi art. 187c al. 4)

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei den für die Vorlage zentralen Artikeln 38 und 39 geht es um die Umlagerung von Milchpreisstützungen in Direktzahlungen. Warum das?

Hintergrund für die Umlagerung von Geldern der Marktstützung für Milch in sogenannte RGVE-Beiträge auch für Milchkühe ist die Aufhebung der Milchkontingentierung auf 2009. Ohne Begrenzung der Gesamtmilchmenge macht die Milchmarktstützung im bisherigen Umfang, welche pro Kilogramm Milch ausgerichtet wird, ökonomisch keinen Sinn. Sie würde einen Anreiz darstellen, die Milchmenge zu erhöhen, was in der Folge auf den Preis drücken würde. Die Bundesgelder wären nicht effizient eingesetzt.

Ein anderer Aspekt ist, dass im Zusammenhang mit der Aufhebung der Kontingentierung vielfach befürchtet wurde, dass sich die Milchproduzenten in der Schweiz entlang der Autobahnen konzentrieren könnten. Die Flächenbindung der Beiträge für die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere - ich spreche künftig dann von RGVE-Beiträgen - wirkt diesem Trend räumlicher Konzentration an den Hauptverkehrsachsen entgegen, und darum ist dieser Übergang von Marktstützungsmassnahmen zu Direktzahlungen vor allem auch für die Berggebiete und den ländlichen Raum sehr, sehr wichtig. Das Parlament hat deshalb im Rahmen der "AP 2007" mit Artikel 73 des Landwirtschaftsgesetzes die Grundlage für die Umlagerung von Geldern aus der Milchmarktstützung hin zu RGVE-Beiträgen geschaffen, die neu grundsätzlich für alle raufutterverzehrenden Nutztiere, also für Milchkühe, ausgerichtet werden. Für Betriebe mit Milchproduktion werden die Beiträge heute entsprechend der vermarkteten Milch und unter Berücksichtigung der für die Milchmarktstützung eingesetzten Mittel gekürzt. Dies erfolgt über den Abzug für vermarktete Milch. Pro 4400 Kilogramm vermarktete Milch verringert sich die Anzahl beitragsberechtigter Tiere um eine RGVE, also um eine raufutterverzehrende Grossvieheinheit.

Jetzt ist es dann nicht mehr so kompliziert. Ein erster Umlageschritt wurde im März 2006 vom Bundesrat beschlossen und wird auf 2007 umgesetzt. In den Jahren 2007 und 2008 wird für die vom Abzug für vermarktete Milch betroffenen Grossvieheinheiten ein Beitrag von 200 Franken ausbezahlt. Das ergibt Kosten von 113 Millionen Franken pro Jahr. Finanziert wird dieser Beitrag durch eine Reduktion der jährlichen Milchmarktstützung um 66 Millionen Franken, ergänzt durch Mittel aus den allgemeinen Direktzahlungen.

Mit der "AP 2011" ist auf 2009 ein zweiter Umlagerungsschritt geplant. Wegen des starken Abbaus der Milchmarktstützung auf 2009 - nach dem Willen des Bundesrates soll lediglich die Verkäsungszulage auf wesentlich tieferem Niveau beibehalten werden - kann bei den RGVE-Beiträgen auf den Abzug für vermarktete Milch verzichtet werden. Das ist die gemäss Botschaft vorgesehene Streichung von Artikel 73 Absatz 5 Buchstabe d. Weil die gesetzliche Basis bereits mit der "AP 2007" geschaffen worden ist, geht es bei diesem Artikel, den wir als Kern der gesamten Vorlage beraten, um einen Artikel, den der Bundesrat gar nicht ändern will. Der Grund ist einfach: Im Bereich des Landwirtschaftsgesetzes kann die "AP 2011" zu einem grossen Teil auf Verordnungsebene realisiert werden.

Eine der vorgeschlagenen Änderungen im Milchbereich beinhaltet die Aufhebung der Befristung der Zulage für verkäste Milch, also diese sogenannte Verkäsungszulage. Diese Massnahme soll im Hinblick auf den auf 2007 zur EU vollständig offenen Käsemarkt in reduziertem Umfang bestehen bleiben, während die Gesetzesgrundlagen für die anderen Massnahmen zur Milchpreisstützung aufgrund der Befristung im Gesetz ab 2009 wegfallen.

Der Bundesrat will, seiner Strategie getreu, die Verkäsungszulage für 2008 auf 15 Rappen pro Kilogramm belassen und ab 2009 um 5 Rappen auf 10 Rappen reduzieren. Für diesen Entwicklungsschritt hat der Bundesrat, wie gesagt, die gesetzliche Kompetenz bereits mit der "AP 2007" erhalten. Als Ausgleich würden beim bundesrätlichen Modell die RGVE-Beiträge für Milchkühe ab 2009 von 200 auf 600 Franken pro Kuh erhöht. Bei den Raufutterbeiträgen handelt es sich im Gegensatz zur Milchmarktstützung um WTO-konforme Direktzahlungen. Eine Weiterführung der produkteorientierten Unterstützung mit der Verkäsungs- oder der Siloverzichtszulage, über die wir in Artikel 39 diskutieren, ist gemäss Bundesrat und Kommissionsmehrheit ein konzeptfremdes Element, das es zu ersetzen gilt. Denn die Wirksamkeit ist schlechter, und der Strukturwandel wird damit gebremst. Genau diese Verzögerung des Reformtempos will die Minderheit mit der Verankerung der 15 Rappen Verkäsungszulage hier im Gesetz erreichen. Doch das wird Ihnen nachher der Minderheitssprecher begründen.

Jetzt zum Konzept der Mehrheit: Das Konzept der Mehrheit stellt einen Kompromiss zwischen Bundesrat und Minderheit dar. Es basiert zunächst ebenfalls auf geltendem Recht. Die Mehrheit geht von einem schrittweisen Abbau aus, wie er in der Übergangsbestimmung in Artikel 187c Absatz 4 definiert ist. Wenn Sie diese Fassung sehen wollen, müssen Sie in der Fahne nach hinten blättern. Demnach würde die Verkäsungszulage erst per 1. Januar 2011 auf die vom Bundesrat per 2009 angestrebten 10 Rappen gesenkt. Im Jahr 2008 soll sie nach dem Mehrheitskonzept, auch gemäss dem Bundesamt für Landwirtschaft, bei 15 Rappen pro Kilogramm Milch bleiben. Dann soll sie in den Jahren 2009 und 2010 in einem Zwischenschritt auf 12,5 Rappen abgesenkt werden. Damit blieben die Marktstützungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates in diesem Vierjahresrahmen um insgesamt 80 Millionen Franken höher. Die Mehrheit kompensiert diese wiederum bei den Direktzahlungen. Dort werden dann die RGVE-Beiträge von 200 statt auf 600 nur auf 480 Franken erhöht. Und dann, 2011, würden sie wie beim Bundesrat ebenfalls auf 600 Franken pro RGVE hinaufgesetzt.

Die Mehrheit ist der Überzeugung, dass man auf diesem Weg zwischen Bundesrat und Minderheit eine Brücke bauen kann. Zum einen bleibt man auf dem eingeschlagenen agrarpolitischen Kurs. Wir erinnern uns: In der "AP 2007" haben wir die Aussetzung der Milchkontingentierung beschlossen. 70 Prozent der Bauern sind schon ausgestiegen. Damit ist die Richtung eingeschlagen und konsolidiert. Wir haben auch die Öffnung des Käsemarktes beschlossen. Das heisst, dass wir ab 2007 konkurrenzfähig sein müssen. Nun käme es nach Ansicht der Mehrheit fast schon einem Anachronismus gleich, wieder zum früheren Markt- und Produktionsstützungskurs zurückzukehren und die Entwicklung auf Jahre hinaus zu blockieren.

Zum anderen wurden punkto Rohmilch für Käse Bedenken geäussert: Was, wenn der heute gegenüber Verkehrsmilch deutlich höhere Milchpreis wegen des Produktionsanreizes plötzlich zerfällt? Heute erhalten innovative Milchbauern, beispielsweise die Produzenten von Gruyère und Vacherin Mont-d'Or, Milchpreise von 80 Rappen. Bei weniger innovativen Milchbauern sind es ungefähr 10 Rappen weniger. Aber die Gefahr eines Preisdruckes auf die Milch ist bei der Lösung der Kommissionsmehrheit unseres Erachtens deutlich geringer.

Darum empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Ich will das auch hier transparent machen: Die Mehrheit ist mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zustande gekommen.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte vorweg sagen, dass alle Anträge der Minderheit zusammenhängen, also die Anträge der Minderheit zu Artikel 38 Absatz 2, Artikel 39 Absatz 2, Artikel 75a - da geht es um die neue Direktzahlung, die die Mehrheit einführen möchte -, Artikel 187c, in dem die Mehrheit die Verkäsungszulage auf 10 Rappen absenken möchte, und Artikel 188 Absatz 3 sowie schliesslich der Antrag der Minderheit I zu Artikel 1 Buchstaben b und c des Finanzierungsbeschlusses. Es ist aber durchaus klar und richtig, dass die Anträge einzeln beraten werden. Ich werde mich jedoch hier zu allen äussern, zwar nicht zu den Artikeln im Einzelnen, aber zum Grundgedanken, der hinter diesem Konzept steht. Ich möchte wirklich deutlich betonen, dass wir voll hinter dem Ziel stehen, das Frau Bundesrätin Leuthard gestern auch hier dargelegt hat: Das prioritäre Ziel der Landwirtschaftspolitik muss heute sein, dass wir wettbewerbsfähige Betriebe erhalten. Das ist das A und O, auch nach der Meinung der Minderheit.

Das heisst bezüglich der Schweizer Landwirtschaft insbesondere, dass wir eine leistungs- und wettbewerbsfähige Milchwirtschaft brauchen. Denn die Milchwirtschaft ist die Hauptsäule der schweizerischen Landwirtschaft. Innerhalb der Milchwirtschaft ist es wieder der Käse, der das wichtigste Produkt ist. In der Schweiz werden jedes Jahr 170 000 Tonnen Käse produziert, davon geht ein Drittel, 60 000 Tonnen, in den Export. Wenn wir vor allem die letzten Jahre ansehen, stellen wir fest, dass die schweizerische Landwirtschaft anfängt, sich auch mit diesem Produkt auf dem europäischen Markt zu positionieren. Ich sehe, dass z. B. der Appenzellerkäse einen Zuwachs von 12 Prozent hat; die Käsespezialitäten aus dem Berggebiet kennen wir ja, sie sind jetzt aufgekommen, weil man die Marktchancen wahrnimmt; ihr Absatz ist um 68 Prozent gestiegen. Auch der Gruyère, der dritte Käse, erlebt einen positiven Verlauf. Der einzige Käse, bei dem es nicht ganz funktioniert, ist der Emmentaler, und das hat mit seiner Geschichte und den Altlasten zu tun: Dieser Käse ist eigentlich sehr lange amtlich verwaltet worden, statt dass er mit einem guten Marketing auf den europäischen Märkten verkauft wurde. Vor allem aber haben wir die Marke Emmentaler in der Schweiz und international nicht rechtzeitig geschützt.

42 Prozent der Milch wird zu Käse verarbeitet. Das heisst, der Käse ist auch ein zentraler Teil des bäuerlichen Einkommens. Darum verstehen wir von der Minderheit sehr gut, dass die Bauern mit grösstem Interesse verfolgen, was wir hier tun. Es geht um die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Vermarktung ihres Hauptproduktes. Ich verstehe es auch, dass uns die Bauern zuschauen und sich Fragen stellen, wenn Professoren, Redaktoren, Bundesbeamte, aber auch wir Parlamentarier - alle mit schön gesichertem Einkommen - über ihre Haupteinkommensquelle diskutieren. Ich verstehe, dass sie von uns verlangen und erwarten, dass wir hier überlegt und mit Sorgfalt ans Werk gehen. Ich möchte auch all denen entgegentreten, die gestern angetönt haben, das sei nur Wahlkampfrhetorik. Es ist mehr als legitim, wenn wir uns hier mit der Haupteinkommensquelle der Bauern sehr sorgfältig auseinandersetzen.

Ich komme nun zum Punkt, bei dem Minderheit und Mehrheit unterschiedlicher Meinung sind, nämlich zur Frage, wie vorzugehen ist. Im Ziel sind wir uns einig. Die Mehrheit will jetzt aber so vorgehen, dass sie weiter in Richtung allgemeine Direktzahlungen marschiert, und wir von der Minderheit sind der Meinung: Nein, wir müssen wieder mehr auf den produzierenden Bauern achten. Wir müssen hier eine gewisse Neuorientierung vornehmen. Ich sage ganz ehrlich, dass wir die Schwerpunkte anders setzen. Wir bestreiten mit Nachdruck, dass das, was die Mehrheit will, eine Reform ist. Man geht vielmehr auf dem Weg "allgemeine Direktzahlungen erhöhen" unvermindert weiter, obwohl wir damit an einem Punkt angelangt sind, wo weitere allgemeine Direktzahlungen keine Reform mehr sind. Sie schwächen vielmehr die Produktionsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft, insbesondere wenn wir in Betracht ziehen, dass sie sich im europäischen Markt bewähren muss.

Heute ist das bäuerliche Einkommen bereits zu mehr als der Hälfte vom Staat, von den allgemeinen Direktzahlungen, abhängig. Und es ist ganz klar, dass sich die Bauern in dieser Situation immer mehr an dem orientieren, was der Staat macht. Man will diese Abhängigkeit jetzt eigentlich noch erhöhen und sagt: Es ist eine Reform, das ist gut, wir wollen eher in Richtung Direktzahlungen gehen. Die Minderheit ist der Meinung, dass die Direktzahlungen, wenn man sie weiterausbaut, die Effizienz und die Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Betriebe beeinträchtigen. Die Bauern nehmen nicht mehr hauptsächlich die Signale wahr, die der Markt gibt, weil diese für ihr Einkommen sekundär werden. Sie nehmen wahr, was wir hier machen, was die Politik, der Staat, die Bundesangestellten im Bundesamt für Landwirtschaft machen. Das sind ihre Leuchttürme.

Das ist aber nicht mehr der gute Weg. Ich habe die Direktzahlungen mitgetragen, und ich trage sie noch mit, aber es ist eine Frage des Masses. Nach der Meinung der Minderheit müssen wir alles tun, damit die Bauern Freude an ihrem Produkt haben, für ihr Produkt eintreten und für ihr Produkt arbeiten. Das heisst, wenn wir auf dem Weg mit der Verkäsungszulage und der Siloverzichtszulage bleiben, belohnen wir jene Bauern, die mit ihrem Produkt arbeiten. Wenn wir weiter nur Direktzahlungen leisten, ist das produkteunabhängig. Da wird praktisch nur der Besitz von Land und Tieren entschädigt. Das ist nicht mehr der richtige Weg. Es ist bis zu einem gewissen Punkt richtig, aber man darf nicht zu weit gehen. Daher sind wir der Meinung, dass das Instrument der Rohmilchverbilligung, das wir bei diesen beiden Zulagen hier haben, das richtige Instrument ist, gerade jetzt, wo es darum geht, in die europäischen Märkte hineinzugehen.

Ich möchte unterstreichen: Dieses Instrument hat, das wird von vielen übergangen, weder eine Preisgarantie noch eine Absatzgarantie. Früher war es anders, aber das hat sich schon vor langer Zeit geändert. Dieses Instrument ist so beschaffen, dass der Preis schwanken kann. Der Milchpreis gibt Signale ab. Der Mehrheitssprecher hat vorhin gesagt, es sei ein Nachteil, wenn der Preis schwanke; die Lösung der Mehrheit sei viel vorteilhafter, weil die Bauern die Preisschwankungen mit den Direktzahlungen gar nicht spürten. Ich finde, das ist nicht richtig. Wir müssen dafür sorgen, dass die Bauern die Preisschwankungen des Marktes über das Produkt spüren, sodass sie sich richtig orientieren, die richtigen Käsesorten produzieren und auf die richtigen Märkte gehen, auf die Märkte, auf denen sie die Chance haben, mit ihren Qualitätsprodukten ihre Preise zu erzielen.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass mit dieser Zulage der Milchpreis und seine Schwankungen sehr wohl die richtigen Signale an die Bauern weitergegeben haben und dass die Bauern mit diesen Signalen arbeiten und arbeiten wollen. Aber das tun natürlich jene Betriebe, die produzieren möchten, die Freude am Produkt haben, die mit dem Produkt etwas machen. Es gibt auch Pflegebetriebe. Ich möchte diese Betriebe gar nicht etwa schlecht machen, die braucht es auch; Landschaftspflege und all diese Dinge sind wertvoll, aber sie dürfen im landwirtschaftlichen Bereich nicht überhandnehmen. Sie sind ein Teil, aber das Wichtige müssen die Produktion, der Wille und die Freude am Produkt sein.

Jetzt kann man sich fragen: Ja, ist das überhaupt wichtig? Da müssen wir wahrscheinlich bezüglich des Marktes umdenken. Bis vor wenigen Jahren hatten wir nur den Schweizer Markt, die sieben Millionen Konsumenten in diesem Lande. Da kann man sich schon fragen: Lässt sich mit so wenigen Konsumenten eine marktorientierte Landwirtschaft konzipieren? Ist das möglich? Die Dinge haben sich jetzt geändert. Wir haben das Abkommen mit der EU, und wir haben ab dem 1. Juni 2007 den gegenseitigen Käsefreihandel. Frau Bundesrätin Leuthard hat auch wieder vom Freihandelsabkommen mit der EU gesprochen, das man anstrebe usw. Das ist richtig, das sind Visionen; ich habe nichts dagegen. Hier geht es aber um Realitäten. Wir haben bei der wichtigsten Säule der Agrarwirtschaft der Schweiz den Freihandel ab nächstem Sommer bereits installiert - wegen dieser Marktöffnung. Wegen der Abschaffung der Kontingentierung 2009 dürfen wir jetzt mit Fug und Recht Hoffnung in die vermehrte Marktöffnung setzen. Die Bauern und der Milchverwerter Emmi haben einen Markt von 400 Millionen Konsumenten. Sie können sich jetzt in diesen Markt begeben und die guten schweizerischen Produkte verkaufen.

Ich möchte Sie noch an das Beispiel Österreich erinnern: Österreich musste vor zehn Jahren mit dem EWR diese Marktöffnung vornehmen. Österreich, ein Alpenland wie die Schweiz, hat den Export in den EU-Raum in dieser Phase verachtfacht - verachtfacht! Man hatte dort auch Angst, wie sich das entwickelt, aber man hat diese Chance wahrgenommen.

Ich bin der Meinung, mit dem Instrument der Rohmilchverbilligung können wir in der Phase von 2008 bis 2011 diesen Markt besser erobern, als wenn wir weiter in Richtung allgemeine Direktzahlungen gehen, wie das die Mehrheit möchte.

Es gibt noch ein gutes Beispiel für ein Gesetz, das wir schon haben und bei dem es wirklich gut funktioniert: Denken Sie an das "Schoggigesetz". Im "Schoggigesetz" machen wir genau das Gleiche. Wir machen Rohmilchverbilligungen; wir verbilligen die Milch für die Schokoladeproduzenten, die ihre Schokolade in Europa verkaufen. Die schweizerische Schokolade ist ja ein internationaler Verkaufsschlager. Mit diesem Instrument der Rohmilchverbilligung kann sehr viel Milch verkauft werden.

Zum letzten Punkt, zur internationalen Marktöffnung: Es geht wieder um die berühmte WTO, der man in diesen Räumen immer alles in die Schuhe schiebt. Wenn man nichts machen möchte, sagt man immer: Das ist WTO-widrig, wir wollen nicht, wir können nicht, wir dürfen nicht. Die WTO schreibt uns überhaupt nicht vor, allgemeine Direktzahlungen zu leisten. Die rechtlichen Verpflichtungen, die jetzt existieren, sind klar: Die Verkäsungs- und die Siloverzichtszulage hat die Schweiz seinerzeit in der Green Box der WTO notifiziert. Dies ist immer noch in dieser Green Box enthalten. Es ist total vertragskonform, wenn wir das in der nächsten Phase bis 2011 weiterführen. Wenn sich die Dinge in dieser Phase ändern - was möglich ist, ich möchte das nicht ausschliessen -, gibt es neue Verträge. Aber diese wirken sicher erst nach 2011. Dann müssen wir wieder darüber diskutieren, wie weiter vorzugehen ist. Aber für den heutigen Entscheid ist das absolut irrelevant.

Wenn wir also das Hauptziel - wettbewerbsfähige Landwirtschaft auf den Märkten, die sich eröffnen - wirklich ernsthaft verfolgen wollen, bitte ich Sie, die Rahmenbedingungen so zu lassen, mit diesen beiden Zulagen, die sich bewährt haben, die auch marktorientiert sind und den Bauern eine echte Chance geben, ihre Produkte in den nächsten Jahren auf dem europäischen Markt zu platzieren.

Ich bitte Sie also, der Minderheit zu folgen.

Leumann-Würsch Helen · Mit-F · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Kollege David hat immer gesagt: Die Minderheit will, die Minderheit will, die Minderheit will .... Ich möchte hier mit aller Deutlichkeit festhalten, dass ich bei der Minderheit bin. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir die Verkäsungszulage von 15 Rappen bis 2011 weiterführen sollen, und ich bin ebenfalls der Meinung, dass wir die 3 Rappen für die Non-Silage bis 2011 weiterführen sollen. Diese beiden Anträge habe ich in der Kommission gestellt, sie sind dann auch von den entsprechenden Mitgliedern gutgeheissen worden. Ich habe in meinem Eintretensvotum begründet, weshalb ich für diese Minderheiten eintrete. Meine Gründe unterscheiden sich ein bisschen von denen, die Herr David erwähnt hat. Aber das ist nicht so wichtig.

Wo ich nicht mehr bei der Minderheit David bin, das ist beim Zahlungsrahmen, beim Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel. Dort habe ich dann eine andere Meinung. Ich habe nämlich diese beiden Anträge in der Kommission nicht gestellt, ohne mir Überlegungen gemacht zu haben, wie die Ausfälle zu kompensieren sind. Ich möchte Ihnen daher beliebt machen, die Erhöhung der Beiträge für Milchkühe, die ja vom 1. Januar 2007 von 400 auf 600 Franken erhöht werden sollen, hinauszuschieben bis 2011 und dann erst diese Direktzahlungen zu erhöhen. Ich spreche hier nur von der Milchkuhzulage und nicht von den Fleischkühen, denn es scheint mir, dass Zulagen, welche innovative Leistungen unterstützen, bei den Milchkühen sinnvoller eingesetzt sind, als wenn man einfach den Betrag für die Kühe aufstockt. Dort könnte man diesen Betrag kompensieren. Wir alle wissen ja, dass Schweizer Käse im Ausland einen ausgezeichneten Ruf geniesst. Es können durchaus auch neue Sorten kreiert und auf den Markt gebracht werden. Ich bin mir bewusst, dass davon auch die Industriemilch profitiert. Diese Kürzungen können wir aber nicht über das Gesetz regeln, denn das ist Sache der Verordnung.

Deshalb hatte ich keine andere Möglichkeit, als den Betrag beim Zahlungsrahmen einzugeben. Wenn mein Minderheitsantrag beim Zahlungsrahmen durchgeht, heisst das, dass diese 200 Franken pro Milchkuh nicht ausbezahlt werden, bis man auf die in der neuen Botschaft vorgesehenen 10 Rappen hinuntergeht, die ab 2011 Gültigkeit hat.

Es war mir einfach ein Anliegen, hier noch festzuhalten, dass ich grundsätzlich von einem anderen Konzept ausgegangen bin als dem, das Herr David jetzt vorgestellt hat.

Frick Bruno · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Wir haben uns beim Eintreten zahlreich dahingehend ausgesprochen, dass die Richtung des Bundesrates stimmt, aber dass das Tempo zu schnell ist. Ein Gang zurück, das Tempo etwas drosseln, das war gestern die Losung. Hier ist der entscheidende Artikel. Wenn wir das Tempo drosseln wollen, müssen wir es hier tun. Und wir müssen es tun, weil die Bauern sehr viel zum Strukturwandel beitragen. Aber sie sind an der Grenze des Zumutbaren. Ich erinnere daran: Das bäuerliche Einkommen beträgt im Schnitt nur 60 Prozent des Einkommens für eine vergleichbare Tätigkeit; 40 Prozent der Nebenerwerbsbetriebe und ein Drittel der Haupterwerbsbetriebe sind in den letzten fünfzehn Jahren eingegangen. Das verlangt doch klar, dass wir das Tempo vorsichtig dosieren. Wir wollen nicht, dass die Landwirtschaft zur Kurve hinausgetragen wird.

Eine zweite Überlegung spricht für die Minderheit: Der Markt in Europa geht auf. Die Schweiz hat ab dem nächsten Juni weit grössere Chancen zu exportieren. Geben wir den Bauern diese Zeit für den Aufbau eines Marketings ihrer Produkte im europäischen Raum. Wir wissen, dass unsere Produkte Chancen haben. Helfen wir den Bauern, dass sie diesen Markt aufbauen können. In diesem Rat haben wir uns wiederholt für Anschubfinanzierungen ausgesprochen, damit nachher die Produkte selbsttragend werden, damit sich die Branche selber helfen kann. Hier ist ein Beispiel, wo wir das sehr gut tun können.

Ein letzter Punkt - da unterscheide ich mich von Frau Leumann -: Frau Leumann will die Verkäsungszulage nicht reduzieren. Soweit hat sie Recht. Aber sie will dafür nicht mehr Mittel geben. Den Bären waschen, ohne ihn nass zu machen, das geht nicht. Wer den Bauern diese Hilfe geben will - und sie brauchen sie -, der muss auch dafür ein bisschen in die Tasche greifen. Die rund 40 Millionen Franken pro Jahr, welche die Minderheit verlangt, kosten zwar etwas. Aber wir können sie bezahlen, und die Bauern brauchen es. Seien wir konsequent, verzichten wir auf die Kürzung dieser Beiträge, aber wenden wir dafür auch einen bescheidenen Betrag auf.

Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich gehe davon aus, dass wir jetzt über die Verkäsungszulage sprechen und nicht über die Siloverzichtszulage. Ich sage das, weil die Siloverzichtszulage vorher angesprochen worden ist.

Ich möchte Ihnen gerne das Konzept der "AP 2011" in Erinnerung rufen: Eine der grundlegenden Stossrichtungen dieses Konzeptes ist, dass wir mit der "AP 2011" Marktstützungen abbauen und in Direktzahlungen umlagern, und zwar tun wir das konsequent in den verschiedensten Bereichen. Für die Milch - darüber diskutieren wir jetzt gerade - soll die Verkäsungszulage gesenkt und dafür die Kuhprämie erhöht werden, und die Kuhprämien sind ja auch an die Raufutter-Grundlagen gebunden. Also ist es nicht so, dass man einfach à gogo Kühe hinstellen kann, wie das ab und zu suggeriert worden ist. Für das Getreide und die Futtermittel senken wir den Grenzschutz und erhöhen die Direktzahlungen in Form von Anbaubeiträgen. Für den Zucker und die Kartoffeln bauen wir die Marktstützungen ab und erhöhen die Anbaubeiträge. Für all diese Produkte - Getreide, Zucker und Kartoffeln - wird auch der Beitrag für das offene Ackerland um 200 auf insgesamt 600 Franken pro Hektare erhöht.

Frau Bundesrätin Leuthard hat gestern gesagt, dass diese Reform wie ein Mobile sei, und ein Mobile muss im Gleichgewicht sein. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir uns bewusst sind: Was wir für das Getreide entscheiden, hat Auswirkungen auf das Fleisch und die Milch; und was wir für die Milch entscheiden, hat Auswirkungen auf das Fleisch oder das Getreide und die Futtermittel.

Gestern haben wir einen ersten, ganz gewichtigen Entscheid gefällt - ohne zu diskutieren. Der Kommissionssprecher hat das Geschäft vorgestellt. Wir haben gestern entschieden, dass wir für Getreide und Futtermittel die Schwellenpreise senken und dass wir diesen Schritt in diesem Mobile machen: Wir senken die Schwellenpreise, wir senken den Importschutz, und wir erhöhen die Anbaubeiträge. So ist die ganze "AP 2011" aufgebaut: wie ein Mobile. Und wir haben gestern beschlossen, dass der Bundesrat entscheidet, wie diese Schwellenpreise gesenkt und die Anbaubeiträge entsprechend erhöht werden. Diese Kompetenz haben wir dem Bundesrat gegeben.

Ich muss einfach sagen: Es gab gestern keine Diskussion. Niemand hat sich plötzlich für die Getreidebauern eingesetzt, obwohl - das kann ich Ihnen sagen, ich habe mit diesen Leuten gesprochen - es um ganz massive Auswirkungen auf die Futtermittelproduzenten geht. Und die Futtermittelproduzenten haben keine Freude an dieser Umlagerung, denn sie bekommen am Schluss nicht mehr Geld, sondern tendenziell eher weniger. Wir haben offenbar einfach keine Westschweizer Getreideproduzenten in diesem Rat, die sich hier ins Zeug gelegt hätten. Aber diesen Entscheid haben wir gefällt, und jetzt kommen wir zum Bereich Milch, und es wäre nichts als konsequent, wenn wir jetzt hier ganz genau gleich vorgehen würden. Wir müssen diesem Mobile treu bleiben. Wir senken die Verkäsungszulage, und wir erhöhen die Kuhprämie. Das ist das Konzept. Nachher werden wir noch über Zucker und Kartoffeln sprechen, und wenn wir jetzt in einem Bereich dieses Gleichgewicht nicht beibehalten, dann gibt es eben Verschiebungen vom Getreide beispielsweise hin zur Milch, oder es gibt zwischen Fleisch und Milch ebenfalls ein Ungleichgewicht.

Der Vorschlag des Bundesrates ist ja nicht ein Totalabbau der Verkäsungszulage. Er will nach vier Jahren bei 10 Rappen stoppen. Er will eigentlich nichts anderes tun, als was wir in der "AP 2007" entschieden haben, nämlich einen Abbau der Verkäsungszulage - das kommt jetzt auch - und entsprechend eine Erhöhung der Raufutterbeiträge bzw. der Kuhprämien.

Was Ihnen die Mehrheit beantragt, ist jetzt noch etwas zurückhaltender. Herr Frick, wenn Sie sagen, man müsse das Tempo drosseln, dann sage ich, dass das die Kommissionsmehrheit macht. Was Ihnen hingegen die Minderheit beantragt, ist nicht Drosseln, sondern Anhalten; Herr Schiesser hat es gestern gesagt: Das ist Zementieren.

Noch etwas: Wir verlassen jetzt dieses ganze Konzept, indem wir nicht mehr sagen, der Bundesrat solle das entscheiden, sondern wir sagen, dass wir es entscheiden; wir schreiben es ins Gesetz. Die Minderheit will also jetzt, dass wir für die nächsten fünf Jahre zementieren: 15 Rappen. Der Bundesrat hat dann keinen Spielraum mehr. Wir haben hier einen grundsätzlich neuen Entscheid in diesem Mobile, und ich bitte Sie schon zu bedenken, was wir dann nachher mit den Kartoffeln und dem Zucker machen und was wir den Getreideproduzenten sagen. Für sie soll es offenbar kein Problem sein; bei der Milch aber soll es nicht zumutbar sein. Wenn wir jetzt Entscheide fällen, bitte ich Sie einfach zu bedenken: Wir geraten unter Umständen mit diesem ganzen Mobile in Schieflage.

Vielleicht noch ein Wort zur Verkäsungszulage an sich: Wir wissen, dass das an sich eine effiziente Form von Marktstützung ist, innerhalb aller Marktstützungen wahrscheinlich die effizienteste. Wir müssen uns aber auch bewusst sein, dass diese Marktstützung an die Milchverarbeiter geht: 73 Millionen Franken an Emmi, über 50 Millionen an Cremo, und wir wissen, dass die Bauern auch bei den nachgelagerten Stufen auf effiziente Betriebe angewiesen sind. Wir wissen alle, dass wir im Milchbereich bei der Verarbeitung noch gewisse Effizienzsteigerungsmöglichkeiten haben, und ich sage Ihnen: Wenn wir jetzt bei 15 Rappen für die nächsten fünf Jahre blockieren, dann zementieren wir auch die Strukturen in einem Bereich, in dem die Landwirtschaft elementar darauf angewiesen ist, dass auch die Effizienz steigt.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen. Das heisst Tempo drosseln und schrittweiser Abbau; und vor allem heisst es - das müssen wir den Bauern auch sagen -, dass das Geld direkt an die Bauern geht. Es geht nicht mehr an die Verarbeiter, sondern es geht direkt an die Bauern. Ich bitte Sie, auch im Sinne der ganzen Konzeption der "AP 2011" der Mehrheit zu folgen.

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Der Kanton Freiburg, den ich hier im Ständerat mitvertreten darf, hat in den letzten zehn, fünfzehn Jahren grosse Anstrengungen in den Bereichen Zucht, Erhalt von silofreien Zonen und gewerbliche oder artisanale Verarbeitung von Milch in Dorfkäsereien, Alpkäsereien bzw. in nichtindustriellen Betrieben mittlerer Grösse gemacht. Die Erfolge lassen sich sehen. Die Züchter geniessen internationale Anerkennung, und sowohl der Freiburger Gruyère wie auch der Freiburger Vacherin sind auf den Wettbewerb und damit auf den freien Markt Mitte 2007 vorbereitet.

Die Mehrheitsmeinung sowohl zu Artikel 38 als auch zu Artikel 39 untergräbt nun diese Bemühungen. Ich werde in beiden Fällen dem Antrag der Minderheit zustimmen.

In der Sache begründe ich meine Haltung kurz wie folgt:

1. Von allen Instrumenten der Milchmarktstützung ist die Verkäsungszulage nach Artikel 38 als einziges Instrument gegenüber der EU völkerrechtlich klar und unbestritten abgesichert. Es gibt hier keinen Grund, der europäischen Landwirtschaftspolitik vorauseilen zu wollen.

2. Die geplante Umlagerung der Zulage gemäss Artikel 38 und - mit der gleichen Begründung - Artikel 39 in Direktzahlungen und Grünlandbeiträge hat zur Folge, dass die wirtschaftliche Attraktivität für eine auf Produktion ausgerichtete Landwirtschaft sinkt. Denn mit der Mehrheitsmeinung wird das Schwergewicht klar auf eine extensive Bewirtschaftung gelegt. Mit dieser Gewichtsverlagerung, gekoppelt mit der Einführung von Beiträgen pro Milchkuh, werden diejenigen Milchproduzenten am meisten gestützt, die eine tiefe Milchleistung pro Kuh aufweisen. Eine ganz einfache Rechnung: Wenn ich die Verkäsungszulage in einen Kuhbeitrag von zum Beispiel 600 Franken pro Milchkuh umlagere, so bekommt ein Milchproduzent, dessen Kühe durchschnittlich 8000 Kilogramm Milch pro Jahr geben, rund 7,5 Rappen Stützung je Kilogramm Milch. Ein Produzent, dessen Kühe durchschnittlich nur 5000 Kilogramm Milch geben, bekommt dann umgerechnet rund 12 Rappen je Kilogramm Milch. Der Abbau der Milchmarktstützung und deren teilweiser Umbau in Beiträge pro Kuh bestrafen also vor allem die Züchter.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die geplante Umlagerung jene Landwirte am meisten trifft, die in professioneller Art und Weise auf die Produktion von Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffen setzen. Es sind dies eben diejenigen Landwirte, die erstens grosse Investitionen in die Produktionseinrichtungen getätigt haben oder tätigen, die zweitens bereit sind, ein grosses, marktbedingtes wirtschaftliches Risiko zu tragen, und die drittens Rohstoff als Grundlage für die Wertschöpfung der inländischen Verarbeiter produzieren. Diese Landwirte sind von der geplanten Umlagerung der Marktstützung besonders negativ betroffen. Das ist für mich problematisch.

Die Unterstützung des Minderheitsantrages zu Artikel 38 und, wie gesagt, dann eben auch des Minderheitsantrages zu Artikel 39 ist klar im Interesse der produzierenden Milchwirtschaft, die meines Erachtens in unserem Land weiterhin Zukunft hat.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Lassen Sie mich noch eine ganz kurze Anmerkung machen. Ich glaube, Herr Frick hat ein wichtiges Problem angesprochen. Wir haben diese Diskussion nicht mit dem Zahlungsrahmen verknüpft, aber wenn Sie in der Fahne den Zahlungsrahmen anschauen, dann sehen Sie eben, dass Frau Leumann - sie hat es hier auch offengelegt - dort eine andere Lösung will. Ich muss Ihnen sagen: Wenn es zu dieser Konstellation käme, dann würden wir innerhalb der Landwirtschaft eine Zerreissprobe heraufbeschwören. Ich will einfach, dass Sie das wissen, wenn Sie jetzt den Entscheid fällen. Sollte nämlich nachher alles innerhalb der Milchwirtschaft kompensiert werden müssen - und so sehen eigentlich die Mehrheiten aus der WAK aus -, dann haben Sie die hohe Verkäsungszulage, haben aber kein Geld, um sie auszurichten. Sie müssen sie aber ausrichten, weil es im Gesetz steht, und sind dann gezwungen, entweder in diesem Milchmobile - Frau Sommaruga hat dieses Mobile ja angesprochen - der anderen Gruppe, die nicht Käse macht, sehr viele Mittel zu entziehen oder aber zum Ackerbau zu gehen und dort noch mehr wegzunehmen. Ich muss Ihnen sagen: Beim Ackerbau geht die Botschaft sehr weit. Dort ist man an einer Schmerzgrenze angelangt und sollte absolut nicht mehr tiefer gehen. Das wollte ich einfach noch sagen. Wir sind natürlich am Schluss frei, über den Zahlungsrahmen zu befinden, aber man muss einfach wissen, auf welches Modell man sich einlässt.

Darum bitte ich Sie, auf der sicheren Seite zu bleiben - bei der Mehrheit.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Es geht hier tatsächlich um einen wichtigen Artikel dieser ganzen Vorlage. Die Diskussion hat die Bedeutung auch zum Ausdruck gebracht. Ich möchte auf die heutige Gesetzgebung hinweisen, wo das Parlament ja mit der letzten Revision des Landwirtschaftsgesetzes grundsätzlich beschlossen hat, sämtliche Marktstützungsmassnahmen in den Artikeln 38 bis 42 auf zehn Jahre zu befristen. 2009 würden also sämtliche Marktstützungsmassnahmen auslaufen. Wir haben Ihnen, auch in Berücksichtigung des Auftrages, die Konsequenzen der Aufgabe der Milchkontingentierung per 2009 zu untersuchen - Herr Lauri hat gestern auch darauf hingewiesen -, im September 2005 den sogenannten Milchbericht unterbreitet. Darin haben wir unsere Überzeugung dargelegt, dass wir im Bereich der Milch nicht so weit gehen können, wie das einmal vorgesehen war, nämlich die ganze Milchpreisstützung ab 2009 aufzugeben.

Deshalb schlägt Ihnen der Bundesrat vor, hier, eigentlich als Ausnahme vom Konzept, Stützungsmassnahmen beizubehalten; das ist diese Verkäsungszulage. Die Gründe, weshalb wir diese Zulage aufrechterhalten wollen, liegen vor allem in drei Bereichen:

Der erste Bereich betrifft den Vergleich mit der Butter, mit der sogenannten weissen Linie. Bei diesen Produkten haben wir nach wie vor einen Grenzschutz. Den haben wir im Bereich Käse, der sich ab Mitte 2007 ja öffnet, dann nicht mehr. Deshalb ist die Zulage für die verkäste Milch ein Ausgleich für den fehlenden Grenzschutz im Bereich Käse. Es wurde mehrmals angetönt, dass der Käse ein Exportprodukt ist, bei dem sich wirklich Chancen auftun; einige Käseproduktionen konnten ihre Exportanteile auch steigern. Deshalb ist es richtig, dass wir hier die Stützung nicht aufgeben und eben auch im Vergleich zur Butter mit dieser Zulage einen Ausgleich schaffen.

Ein zweiter Grund, die Stützung aufrechtzuerhalten, war, dass bei einer vollständigen Aufhebung der Marktstützung die Gefahr eines zu grossen Rückganges der Milchproduktion bestünde oder gar ein Strukturbruch drohte. Die Beibehaltung dieser Zulage soll deshalb dazu beitragen, dass der Milchpreis nicht abrupt sinkt und dass weiterhin ein grosser Teil der Milch zu Käse verarbeitet wird. Beim Konzept des Bundesrates haben Sie die konsequente Weiterführung des Umbaus der Marktstützung in die Direktzahlungen. Wir haben heute, im Jahr 2006, noch rund 440 Millionen Franken an Milchmarktstützung, die wir bezahlen, und diese wollen wir konsequent weiter reduzieren. Mit den 10 Rappen hätten wir schlussendlich eine Milchmarktstützung von noch 160 Millionen Franken im Jahr. Das wird, wie gesagt wurde, zum Teil kompensiert, indem wir neu diesen Kuhbeitrag bezahlen. Insofern muss das Ganze wirklich in einem Gleichgewicht stehen.

Es wurde zu Recht auch von Frau Leumann darauf hingewiesen: Wenn man die Verkäsungszulage nicht oder nur etappenweise reduziert, muss das entsprechende Kompensationen beim Kuhbeitrag, bei diesen 600 Franken, zur Folge haben. Sie müssen bei Ihren Entscheiden dann konsequenterweise auch den Zahlungsrahmen berücksichtigen, ob Sie ihn beibehalten und damit kompensieren oder ob Sie ihn erhöhen, was der Bundesrat Ihnen nicht beantragt.

Nun zur Position der Mehrheit Ihrer Kommission: Ich kann diesen Entscheid grundsätzlich unterstützen. Er entspricht dem Konzept des Bundesrates und stellt die Umlagerung nicht infrage, sondern fasst lediglich eine Verzögerung der Umsetzung ins Auge. Wir haben auf den 1. Januar des nächsten Jahres bereits diese 15 Rappen Verkäsungszulage in Kraft gesetzt. Wenn jetzt nicht sofort auf 10 Rappen reduziert wird, sondern mit einem Zwischenschritt von 12,5 Rappen, können wir damit leben. Es gibt allerdings bei diesem Konzept gegenüber dem Entwurf des Bundesrates Mehrkosten von je 40 Millionen Franken in den Jahren 2009 und 2010. Wie gesagt, wäre das dann bei den RGVE-Beiträgen zu kompensieren. Aber grundsätzlich kann ich dieses Konzept der Mehrheit mit einem stufenweisen Abbau von 15 auf 10 Rappen pro Kilo Milch unterstützen.

Beim Konzept der Minderheit wurde bereits darauf hingewiesen, dass es für die Milchproduzenten und für die Käseproduzenten durchaus wünschbar sein kann, dass diese 15 Rappen bleiben, aber es führt zu einem Ungleichgewicht des Konzeptes. Es führt einmal zu einem Ungleichgewicht innerhalb der verschiedenen Branchen der Landwirtschaft. Ich habe erwähnt, dass dies alles zwischen den Getreide-, Fleisch- und Milchproduzenten in der Botschaft sehr austariert war. Wir haben dann einen einheitlichen RGVE-Beitrag von 600 Franken pro Tier. Auch diese Vereinheitlichung ist natürlich gefährdet, wenn man jetzt Ausnahmen für den Bereich der Käsewirtschaft macht. Es gibt auch innerhalb des Milchbereiches eine ungleiche Situation, nämlich eine zu hohe Stützung von Käse im Gegensatz zu anderer Verwertung.

Schlussendlich möchte ich darauf hinweisen, dass auch im Vergleich zur EU - hier bin ich mit den Ausführungen von Herrn David und Herrn Frick nicht einverstanden - die Stützung massgeblich verstärkt wird. Ich habe schon beim Eintretensvotum gesagt, dass die EU ihre Milchpreisstützungen ebenfalls herunterfährt. Sie hat weit mehr andere Instrumente als wir. Es wird so sein, dass in der EU im Jahre 2010 der Stützungsbetrag noch 0,5 Rappen pro Liter betragen wird und in der Schweiz, sogar nach dem Konzept des Bundesrates, 5 Rappen pro Liter. Wir haben hier also einen immensen Unterschied. Wenn Sie das Konzept der Minderheit unterstützen, wird sich dieser Unterschied in der Stützung natürlich noch verstärken.

Zu den Fragen von Herrn David: Sie haben gesagt, die Gesamtsumme der Direktzahlungen sei etwa die Hälfte des Einkommens. Der Gesamterlös auf dem Markt ist aber etwa 10 Milliarden Franken; somit wären wir mit dem Konzept bei einem Fünftel - und nicht bei der Hälfte - Direktzahlungen an der Gesamtsumme. Bei der Frage des Gleichgewichts habe ich darauf hingewiesen, dass es mit Ihrem Konzept für die Bereiche Milch, Fleisch, aber auch Getreide, Kartoffeln und Hülsenfrüchte problematisch sein könnte. Wir befürchten, dass die Vertreter aller anderen Bereiche auch sagen werden: Wir wollen eine Gleichbehandlung und nicht eine Favorisierung des Käsebereichs. Ich glaube, diese Befürchtungen sind berechtigt.

Zum "Schoggigesetz", das Sie erwähnt haben: Wenn Sie diesen Vergleich heranziehen, dann muss ich sagen, dass es nicht ganz dasselbe ist. Beim "Schoggigesetz" haben wir Stützungen, bei denen es sich um sogenannte Exportsubventionen handelt, die wir mit der "AP 2011" grundsätzlich abschaffen. Hier sprechen wir ja über eine interne Marktstützung und nicht über eine Exportsubvention. Insofern hinkt der Vergleich ein bisschen. Ich bin aber damit einverstanden, dass wir dort noch eine Ausnahme für eine beschränkte Zeit als Exportsubvention zulassen.

Zusammenfassend also nochmals: Ich kann mit dem Konzept der Mehrheit leben, das eine stufenweise Herabsetzung der Verkäsungszulage vorsieht. Ich lehne aber namens des Bundesrates das Konzept der Minderheit ab.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 24 Stimmen

Dagegen .... 15 Stimmen

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 187c Absatz 4.

Art. 39 Abs. 2

Antrag der Minderheit

(David, Frick, Leumann, Maissen, Slongo)

.... Voraussetzungen fest. Die am 1. Januar 2007 geltende Zulage von 3 Rappen wird während der Periode 2008-2011 weitergeführt.

(Siehe auch Art. 75a und 188 Abs. 3)

Art. 39 al. 2

Proposition de la minorité

(David, Frick, Leumann, Maissen, Slongo)

.... conditions d'octroi. Le supplément de 3 centimes applicable le 1er janvier 2007 est reconduit durant la période 2008-2011.

(Voir aussi art. 75a et 188 al. 3)

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei Artikel 39 geht es um die Zulage für Fütterung ohne Silage, die Siloverzichtszulage. Beim Entscheid über die Siloverzichtszulage stehen sich wiederum Bundesrat, Mehrheit und Minderheit gegenüber. Der Bundesrat empfiehlt Streichen ab 2009. Das können Sie aber auf der Fahne nicht erkennen. Das ist dann in den Übergangsbestimmungen in Artikel 188 Absatz 3 geregelt, auf den unser Ratspräsident hingewiesen hat.

Die Minderheit macht Ihnen beliebt, diese 3 Rappen Siloverzichtszulage auf dem Kilogramm Milch weiterzuführen, also analog zur Verkäsungszulage, die wir vorhin behandelt haben. Die Mehrheit beantragt Ihnen, diese 3 Rappen ebenfalls weiterzuführen, aber nicht als Marktstützungsmassnahme, sondern als WTO-konforme Direktzahlung. Das zieht eine Umlagerung der Siloverzichtszulage in einen Grünflächenbeitrag für die Haltung von raufutterverzehrenden Milchkühen ohne Silagefütterung nach sich. Es ist also haargenau derselbe Empfängerkreis wie beim Modell der Minderheit. Nur wird dort über die Menge ausbezahlt; dort besteht ein Mengenanreiz. Beim Modell der Mehrheit wird pro Fläche beziehungsweise dann pro Tier ausbezahlt.

Heute wird auf der Basis von Artikel 39 des Landwirtschaftsgesetzes für Milch, die zu extra- oder halbhartem Käse verarbeitet wird und aus einer Produktion ohne Silagefütterung stammt, dem Produzenten eine Zulage entrichtet. Sie beträgt, wie erwähnt, 3 Rappen pro Kilogramm Milch. Im Fahrplan 2008 sind dafür 28 Millionen Franken vorgesehen. Mit der "AP 2011" schlägt der Bundesrat vor, die Zulage für die Fütterung ohne Silage auf das Jahr 2009 auslaufen zu lassen. Von der Marktstützung im Milchbereich soll lediglich die Verkäsungszulage weitergeführt werden. Diesen Entscheid haben wir ja jetzt gefällt.

Die Siloverzichtszulage, über die wir jetzt sprechen, war bereits in der "AP 2002" umstritten. Artikel 39 ist denn auch bis Ende April 2009 befristet. Der Mehrwert, der durch diese Produktionsweise geschaffen wird, ist im Prinzip vom Markt und nicht vom Staat abzugelten.

In Anbetracht der verstärkten Marktorientierung der landwirtschaftlichen Produktion ist die Zulage nicht mehr gerechtfertigt; es geht nicht um eine öffentliche Leistung. Die Marktchancen von silofrei produziertem Käse können gleichwohl als intakt beurteilt werden. Allgemein besteht bekanntlich eine starke Bewegung zur Erlangung einer AOC. AOC-Milch aus silagefreier Fütterung ist oft Voraussetzung dafür, dass die Produkte als Spezialitäten mit eher überdurchschnittlichem Wertschöpfungspotenzial positioniert werden können. Ein sprunghaftes Wachstum liegt kaum im Bereich der Möglichkeiten, doch sollte ein bescheidenes, aber stetiges Wachstum möglich sein. Zu beachten ist dabei, dass die Verkäsung von Rohmilch aus silagefreier Fütterung in unserem Land einen relativ hohen, in anderen Ländern jedoch einen relativ kleinen und eher schwindenden Anteil ausmacht.

Was will die Kommissionsmehrheit, die bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommen ist, mit dem zusätzlichen Grünlandbeitrag für Betriebe mit silagefreier Produktion gemäss dem neuen Artikel 75a erreichen? Ich kann es kurz machen, ich habe auch eingangs darauf hingewiesen: Die Mehrheit versteht den Grünlandbeitrag als Alternative zur heutigen Siloverzichtszulage. Er ermöglicht es, den gleichen Produzenten die gleichen Mittel für ihre besonders wertvollen Leistungen zuzuführen wie mit der Siloverzichtszulage, einfach via Tier und damit auch Fläche statt via Milchmenge. Der Grünlandbeitrag ist eine neue produktungebundene Direktzahlung. Die Lösung hat den Vorteil, dass sie als allgemeine Direktzahlung ausgerichtet werden kann. Sie ist im Gegensatz zu den Produktstützungen beim Abschluss internationaler Verträge nicht in Gefahr.

Mit dem Entscheid, den Sie vorhin für eine Marktstützungsmassnahme gefällt haben, die mit internationalen Verträgen - also z. B. mit einem Freihandelsabkommen mit der EU, was ja gewisse Leute hier drin auch wollen, oder auch im Rahmen der WTO - dann nicht mehr konform ist, haben Sie der Landwirtschaft möglicherweise ein Ei gelegt. Darum meine ich: Tun Sie es hier jetzt nicht auch noch, und drehen Sie das Rad nicht wieder zurück, sondern folgen Sie hier der Mehrheit. Sie setzen damit auch in ökologischer Hinsicht ein Signal und nehmen den Raufutter verzehrenden und Rohmilch produzierenden Kühen oder deren Besitzern keinen Franken weg; Sie binden das Geld einfach anders. Ich bin daher felsenfest davon überzeugt, dass der Weg der Mehrheit der bessere, der zukunftsträchtigere ist.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Ich habe vorher ausgeführt, dass wir in der Minderheit grundsätzlich der Meinung sind, die Umlagerungspolitik müsse hinterfragt werden. Wir sind grundsätzlich der Meinung, die Umwandlung in Flächenbeiträge sei in dem Mass, wie wir es betreiben, nicht mehr zielführend, es sei nicht mehr der Weg, um in unserem Land eine gute, qualitäts- und leistungsorientiert produzierende Landwirtschaft zu haben. Das ist unsere Grundausrichtung.

Hier entscheiden Sie, jetzt wieder an einem konkreten Beispiel, bei der silofreien Milch - diese ist übrigens sehr wichtig für den Qualitätskäse, also genau jenen Käse, der die grössten Exportchancen hat -, ob es besser ist, wenn wir einfach einen Flächenbeitrag geben, unabhängig davon, wie die Milch produziert wird und ob Käse verkauft wird.

Einen ganz wichtigen Punkt möchte ich nochmals unterstreichen: Die Zulage gemäss Absatz 2 fliesst nur, wenn Käse verkauft wird, und sonst fliesst gar nichts. An die Adresse der Leute, die immer wieder sagen, man mache wieder Produktionsförderung und Überschussförderung: Das gibt es nicht mehr, die Überschüsse werden nicht abgenommen; Emmi kauft die Milch, die sie nachher in den Käse bringen und auf europäischen Märkten verkaufen kann. Die übrige Milch kauft sie nicht. Es gibt keine Absatzgarantie. Die Kontingentierung fällt im Jahr 2009. Die Bauern können nicht einfach produzieren und irgendjemand nimmt ihnen dann alles ab und zahlt; das stimmt einfach nicht. Aber sie haben bessere Preise, wenn die Milch knapp ist, und, das müssen sie übrigens auch in Kauf nehmen. Der Preis sinkt - das ist sichergestellt -, wenn der Milchmarkt zu viel Milch hergibt. Also ist die Siloverzichtszulage viel marktorientierter als die Einführung eines zusätzlichen, neuen Flächenbeitrages, zusätzlich zu den bisherigen allgemeinen Direktzahlungen.

Ich bitte Sie, diese Grundidee nicht weiterzuverfolgen, sondern der produzierenden Landwirtschaft wieder mehr Gewicht einzuräumen.

Frick Bruno · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Lassen Sie mich kurz beleuchten, wohin das Konzept der Kommissionsmehrheit, die Siloverzichtszulage in Flächenbeiträge umzuwandeln, führt. Davon betroffen sind etwa 150 000 Hektaren in der Schweiz, auf denen unter Siloverzicht Milchwirtschaft betrieben wird. Der Betrag, der zur Verfügung steht, weist eine Höhe von rund 30 Millionen Franken auf. Das heisst, künftig sollen anstelle der 3 Rappen pro Liter pro Hektare 200 Franken ausgerichtet werden. Was sind die Konsequenzen?

Zum Ersten ist es ein ungeheurer administrativer Aufwand, ein System, das eingespielt ist und funktioniert, nun durch ein anderes zu ersetzen. Es muss völlig neu aufgebaut werden, für einen Betrag, der in der Gesamtsumme doch nur 30 Millionen Franken ausmacht.

Zum Zweiten hat Herr Kommissionspräsident Germann gesagt, es gehe nur um eine neutrale Umlagerung. Doch die Wirkung ist nicht neutral. Heute werden die Bauern für silagefrei produzierte Milch besonders vergütet; diese Milch braucht es für Hartkäse. Wer auf seinem Land viel Milch produziert, erhält mehr, wer weniger Milch produziert, erhält weniger. Wenn nun das, was bisher ein Leistungsbeitrag war - ein Beitrag an erstklassige Milch, die verkäst werden kann -, einfach auf die Fläche umgelagert wird, dann werden jene bestraft, welche gut und genug Milch produziert haben, und es werden jene belohnt, welche weniger produzieren. Insofern ist der Antrag der Mehrheit eine Umverteilung von gut produzierenden Bauern auf wenig produzierende Bauern. Das ist die Konsequenz, und diese müssen wir uns vor Augen halten.

Zum Dritten - das hat die Minderheit bereits vorher dargelegt -: Wir wollen Bauern nicht dafür belohnen, dass sie Milchkühe auf die Weide stellen, sondern wir wollen sie dafür belohnen, dass sie mit ihnen erstklassige Produkte herstellen.

Darum ist das Konzept der Minderheit, bei der silagefrei produzierten Milch bei 3 Rappen zu bleiben, konsequent und richtig. Es verteilt nicht um.

Ory Gisèle · Mit-F · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Je parle pour la minorité David à laquelle je me rallie. La prime de non-ensilage est un élément important de la politique agricole dans le secteur laitier. Cette prime permet à un nombre important d'agriculteurs de notre région de vivre de leur production de lait et de fromage. Si nous comprenons tout à fait que l'agriculture doive se restructurer, nous ne voulons pas non plus que cette restructuration se fasse d'une manière trop abrupte. C'est pourquoi nous pouvons accepter le maintien d'un petit soutien à la production dans ce domaine.

La prime de non-ensilage a l'avantage d'être bien ciblée et d'être entièrement attribuée aux producteurs de lait. Elle peut être versée avec la prime pour le lait transformé en fromage. Le versement conjoint de ces deux primes permet une gestion très efficiente et un minimum d'administration.

La prime de non-ensilage encourage la production de spécialités fromagères indigènes au lait cru intéressantes et originales. Le lait et le fromage sont des produits très bien adaptés à la Suisse et nous pourrons encore en développer l'exportation. Rappelons que sur dix fromages exportés, neuf sont fabriqués à base de lait de "non-ensilage". Ce sont des marchés très prometteurs et que nous pourrons certainement encore développer, mais pour cela il faut encourager les agriculteurs à utiliser ce créneau et leur octroyer un soutien qui rende cette activité attractive. Sans cet encouragement, ils pourraient se tourner vers la production laitière ordinaire et nos exportations diminueraient. Les agriculteurs qui travaillent dans ce secteur le font souvent de manière décentralisée, ce qui a aussi l'avantage de maintenir des emplois dans des zones rurales qui en comportent assez peu.

Le système de la prime de non-ensilage a fait ses preuves et il n'est pas nécessaire d'introduire une nouvelle forme de paiements directs à la surface, comme le préconise la majorité de la commission de notre conseil. Ces paiements à la surface sont une modification de la pratique et sont liés à une diminution du soutien à cette forme de production. Rien ne nous oblige aujourd'hui à adopter un rythme de restructuration si élevé. Nous pouvons nous permettre de laisser perdurer la prime de non-ensilage quelques années encore, ce qui permettra une transition en douceur, ce qui nous permettra aussi de développer des marchés et motivera les agriculteurs concernés à investir dans des structures efficientes.

Je vous propose donc d'adopter la proposition de la minorité David.

Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich erinnere Sie an mein Eintretensvotum von gestern. Ich habe unter anderem meiner Sorge Ausdruck gegeben, dass hier eine Agrarpolitik verfolgt werde, die zulasten der produktiven Landwirte und zugunsten einer Extensivierung gehe. Ich bitte Sie, hier nun den Tatbeweis anzutreten und sich für die produzierende Landwirtschaft auszusprechen. Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, dass es um einen grundsätzlichen Systemwechsel geht.

Die Minderheit beantragt jetzt diesen Mengenanreiz, die Anknüpfung an die Anzahl der Tiere und damit an die Produktivität. Das ist ein himmelweiter Unterschied zum Plan, in den Direktzahlungen weiterzugehen. Denn mit der Grünlandfläche gehen Sie weiter in die Richtung der Direktzahlungen und der Extensivierung. Ich bitte Sie deshalb, dem entsprechend, was ich gestern gesagt habe, die Weichen noch einmal zu stellen. Frau Bundesrätin, es besteht kein Grund, jetzt einen Systemwechsel zu vollziehen. Sie haben mit der Motion den Auftrag, das Direktzahlungssystem zu überprüfen, und wenn es nötig ist, können wir dann wieder darüber sprechen. Herr Frick hat auch darauf hingewiesen, welchen administrativen Aufwand das verursacht usw.

Ich bitte Sie also dringend, jetzt im Interesse der produzierenden Landwirtschaft am bisherigen System festzuhalten.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich kann gerade beim Votum von Herrn Bürgi ansetzen:

1. Wir brechen nichts übers Knie, Herr Bürgi. Ich möchte Sie nochmals daran erinnern, dass das heutige Landwirtschaftsgesetz, das Ihr Parlament - Sie waren wahrscheinlich bei der Ausgestaltung bereits dabei - beschlossen hat, diese Zulage befristet. Sie läuft nach heutigem Gesetz 2009 aus. Wir machen nichts anderes, als Ihren Auftrag umzusetzen.

2. Der Verzicht auf die Zulage für silagefreie Fütterung hat bereits im Vorfeld zur "AP 2002" kontroverse Diskussionen ausgelöst. Damals einigte man sich auf den Kompromiss, das nochmals zehn Jahre weiterzuführen. Ich stelle fest: Mit den Anträgen der Mehrheit wie der Minderheit ist auch diese Diskussion bereits wieder hinfällig, und ich glaube, das Parlament muss sich hier schon auch den leisen Vorwurf machen, eine Zickzackpolitik zu betreiben. Sie stellen hier Ihre eigenen Beschlüsse wieder infrage. Man kann seine Meinung immer ändern, aber vom Markt her hat sich nichts geändert, weswegen die Beurteilung dieser Frage anders ausfallen müsste. Wenn die Direktzahlungen grundsätzlich hinterfragt werden, bin ich einverstanden, aber das ist ja mit der Konzeption der "AP 2011" nicht der Fall.

Nochmals zur grundsätzlichen Haltung des Bundesrates: Weshalb sagen wir auch, es brauche diese Zulage nicht mehr? Wir sagen das nicht nur, weil es dem Willen des Gesetzgebers entspricht, sondern weil wir auch an den Verfassungsauftrag erinnern möchten. Im Verfassungsauftrag steht, dass der Bund Zahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen auslösen soll. Jetzt ist es so, dass die silagefreie Produktion einen Mehrwert bringt. Sie hat auch mehr Aufwand für den Bauern zur Folge. Aber diesen Mehrwert, indem eben Rohmilchkäse mit seinem unverwechselbaren Geschmack produziert wird, honoriert der Markt auch mit höheren Rohstoffpreisen. Wir honorieren deshalb keine gemeinwirtschaftliche Leistung, wenn Sie diese Zulage beibehalten, sondern eine marktwirtschaftliche Leistung. Der Bundesrat ist der Auffassung, für marktwirtschaftliche Leistungen brauche es eben keine staatliche Beihilfe, sondern das honoriere bereits der Markt.

Wir haben hier ja auch den Tatbeweis. Im Falle der Produktion von Gruyère und Tête de Moine wird für die Milch rund 10 Rappen mehr bezahlt als für Molkereimilch. Beim Emmentaler hatten wir lange Zeit ein Problem wegen der Überproduktion. Aber auch hier ist seit einigen Monaten die Korrektur des Marktes im Gang. Insofern ist es einfach nicht ganz verfassungskonform, wenn Sie marktwirtschaftliche Leistungen abgelten und nicht gemeinwirtschaftliche; daran möchte ich erinnern.

Zum Argument von Herrn Frick, es sei im Vollzug sehr mühsam, wenn wir das nach dem Konzept der Mehrheit Ihrer Kommission an die Grünlandfläche anbinden würden, möchte ich Ihnen zwei Gegenargumente liefern: Erstens ist es eine Tatsache, dass wir im Vollzug bereits beim Direktzahlungssystem alle Flächen erheben müssen. Diese Arbeit ist also im Rahmen des Systems der Direktzahlungen sowieso gemacht. Es gibt keinen Mehraufwand, wenn wir jetzt die Zulage für Silageverzicht an die Fläche anbinden. Zweitens besteht auch die Auszahlung via Direktzahlungssystem bereits; das bringt also auch keinen Mehraufwand mit sich. Daher ist für uns der Hinweis auf den Vollzug keine Begründung, gegen die Grünlandanbindung zu votieren. Sie können politisch dagegen argumentieren, aber nicht aufgrund des Vollzugs.

Aus Gründen der Gesetzgebung, aus Gründen der Verfassung halten wir grundsätzlich daran fest, dass wir diese 3 Rappen ab 2009 aufheben möchten. Wenn Sie daran festhalten wollen, würde ich bei Artikel 188 Absatz 3 aber klar das Konzept der Mehrheit bevorzugen, weil es wenigstens für die Mehrkosten von 30 Millionen Franken die Kompensation innerhalb des Zahlungsrahmens vorsieht, also beim RGVE-Beitrag für Milchkühe. Das wäre dann für uns grundsätzlich die richtige Variante. Den Flächenbeitrag würden wir dem Konzept der Minderheit vorziehen, weil diese Flächenanbindung den ökologischen Leistungsnachweis beinhaltet - das ist die Konzeption der Agrarpolitik - und somit auch eine geringere Koppelung an die Milchmenge darstellen dürfte.

Wenn schon, würde ich Ihnen also empfehlen, der Mehrheit zuzustimmen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit .... 35 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates .... 2 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit .... 27 Stimmen

Dagegen .... 13 Stimmen

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 75a und Artikel 188 Absatz 3.

Art. 44

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Bestimmungen der Artikel 10 und 11 über die Qualität erweisen sich für den Bereich der Milch allgemein als ungenügend. Im Zusammenhang mit der aktuellen Totalrevision des Lebensmittelgesetzes werden zudem die Hygienevorschriften über Milch und Milchprodukte neu auf das Lebensmittelgesetz abgestützt. Die gesetzliche Grundlage für die Bewilligungspflicht findet sich in Artikel 17a des Lebensmittelgesetzes.

Die milchspezifische Bestimmung zur Qualitätssicherung in Form einer Bewilligungspflicht für Milchverarbeiter ist folglich nicht mehr nötig. Artikel 44 kann somit aufgehoben werden.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 47bis

Antrag Maissen

Für die Ausfuhr von Zucht- und Nutzvieh kann der Bund unter Beachtung internationaler Verpflichtungen Ausfuhrbeihilfen gewähren und sie nach den Marktverhältnissen in den einzelnen Ländern abstufen.

Art. 47bis

Proposition Maissen

Dans le respect des engagements internationaux, la Confédération peut accorder des aides à l'exportation pour le bétail d'élevage et de rente, et les moduler dans les différents pays selon les conditions du marché.

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Dieser Artikel ist an und für sich nur teilweise neu. Er steht in Bezug zu Artikel 26 des Landwirtschaftsgesetzes, wo bis heute die Ausfuhrbeihilfen generell geregelt sind. Artikel 26 wird mit der Vorlage des Bundesrates gestrichen. Das heisst, dass auch Ausfuhrbeihilfen, wie ich sie hier für die Ausfuhr von Zucht- und Nutzvieh beantrage, wegfallen.

Ich möchte auf die Botschaft hinweisen. Auf Seite 6420 steht folgender Satz: "Die Viehaufzucht ist und bleibt eine wichtige Alternative zur Milchproduktion im Berggebiet." Auf Seite 6424 wird weiter ausgeführt: "Deshalb wird der Export von Nutz- und Zuchttieren auch in Zukunft ein wichtiges Marktsegment für die inländische Viehwirtschaft bleiben."

Wie ist nun die Situation im Viehexport? Während Jahrzehnten konnte die Schweiz jährlich 10 000 bis 15 000 Tiere der Gattung Rindvieh ausführen, und zwar in der Regel mit Unterstützung durch den Bund und teilweise mit Unterstützung durch die Kantone. Diese Exporte sind im Zusammenhang mit der BSE-Seuche, die vor einigen Jahren über Europa hinwegzog, relativ abrupt eingebrochen. Mit der BSE-Seuche war eine sehr starke Einschränkung des ganzen Tierverkehrs verbunden. Deshalb haben wichtige Importländer für Zucht- und Nutzvieh aus der Schweiz, insbesondere Italien, die Grenze für Importe von Vieh über Jahre hinweg geschlossen. Wobei es für mich rückblickend eher so ist, als habe Italien die ganze Situation mit der BSE-Seuche missbraucht, indem mit dem Importverbot gegenüber der Schweiz Protektionismus betrieben wurde. Vor einiger Zeit wurde bekannt, dass Italien Importe aus anderen Ländern zuliess, während Importe aus der Schweiz noch nicht zugelassen waren.

Nun ist die ganze Geschichte mit BSE vorüber, das sollte kein Problem mehr sein. Der ganze Viehexport zieht langsam wieder an, aber es braucht sehr viel Aufbauarbeit. So konnten wir aus dem Kanton Graubünden Ende des letzten Monats 23 Kühe in die Region Parma exportieren. Diese Ausfuhr war aber nur dank der heute noch bestehenden Ausfuhrbeihilfen des Bundes möglich; es sind rund 600 Euro je Tier. Nun will man mit dem Entwurf des Bundesrates, in welchem Artikel 26 aufgehoben wird, diese Förderung abbrechen, und zwar auf einmal, ohne irgendwelche Übergangsregelungen, auf das Jahr 2008. Das würde bedeuten, dass der Viehexport, der nun wieder im Entstehen ist, mit dem Wegfall der Förderung sehr grosse Probleme bekäme, respektive man muss davon ausgehen, dass eine Weiterentwicklung des Viehexports so nicht mehr möglich wäre.

Damit Sie wissen, um welche Grössenordnung es hier geht: Im Budget des Jahres 2007 haben wir noch 6 Millionen Franken für den Viehexport gesprochen. Es ist zwar richtig, dass die WTO-Mitgliedländer untereinander abgemacht haben, sämtliche Exportsubventionen auf das Jahr 2013 aufzuheben. Es macht aber keinen Sinn, wenn wir nun in vorauseilendem Gehorsam - um diesen Begriff zu gebrauchen - diese Exportsubventionen, diese Ausfuhrbeihilfen für den Viehexport, bereits auf das Jahr 2008 einstellen. Das ist auch von den WTO-Bedingungen her nicht nötig, zumal davon ausgegangen wird, dass dieser Zielhorizont für die Abschaffung der Exportsubventionen im Jahr 2013 wahrscheinlich noch hinausgeschoben wird.

Ich möchte also anstelle von Artikel 26, der eine generelle Regelung für die Ausfuhrbeihilfen enthält, den Vorschlag machen, dass für die Zucht- und Nutztiere die Ausfuhrbeihilfen weiterhin möglich sind. Ich möchte das in zweifacher Hinsicht einschränken: Erstens soll es "unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen" möglich sein, dies im Hinblick auf die Abmachungen innerhalb der WTO zum Abbau der Exportbeiträge. Ich möchte zweitens auch, dass es dem Bundesrat möglich ist, den unterschiedlichen Marktverhältnissen in den einzelnen Ländern Rechnung zu tragen. Es ist nicht notwendig, bei jedem Land die gleich hohe Exportsubvention zu erbringen, damit der Viehexport funktioniert; es gäbe also eine Abstufung nach verschiedenen Ländern.

Ich möchte mit meinem Antrag dem nun wiederaufkommenden Viehexport die Möglichkeit geben, sich anzupassen. Ich möchte auch, dass der schweizerische Viehexport gegenüber anderen Exportländern, die nach wie vor solche Unterstützungsmassnahmen kennen, keine Nachteile hat, im Hinblick darauf, dass sich die Konkurrenzsituation heute auch hier verschärft hat.

Ich bitte Sie also aufgrund dieser Überlegungen, mit einer Kann-Formulierung dem Bundesrat weiterhin die Möglichkeit zu geben, die Ausfuhr von Zucht- und Nutzvieh zu unterstützen. Ich danke Ihnen, wenn Sie meinem Antrag zustimmen.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Wir haben heute dieses Gesetz und eine ganze Reihe von Einzelanträgen zu beraten. Ich habe einfach den Wunsch - ich kann Ihnen da nichts befehlen, aber ich verbinde den Wunsch mit einer Bitte -, dass Sie sich kurz halten. Einen grossen Teil dieser Anträge haben wir in der Kommission beraten, und in der Regel sind sie einstimmig oder mit relativ klaren Mehrheiten abgelehnt worden. Deshalb meine ich, dass wahrscheinlich die Meinungen gemacht sind. Ich will einfach der Fairness halber darauf hingewiesen haben.

Zum Antrag Maissen: Diesen Antrag haben wir in der Kommission nicht explizit beraten. Immerhin kam im Rahmen eines Antrages zur Weiterführung von Artikel 26 des Landwirtschaftsgesetzes die Thematik zur Sprache, wo sich die gesetzliche Grundlage für Exportsubventionen befinde. Herr Maissen hat ja auch auf diesen Artikel verwiesen. Er will mit seinem Antrag auf einen neuen Artikel 47bis bei Ausfuhrbeihilfen für Zucht- und Nutzvieh einen Subventionstatbestand schaffen. In der Vergangenheit verstand man unter Ausfuhrbeihilfen insbesondere die Exportbeiträge im Bereich der Milchwirtschaft. Beim ganzen Käsehandel mit der EU ist das jetzt obsolet geworden, weil im Käsebereich ein freier Handel besteht. Es gibt aber noch Ausfuhrbeiträge für gewisse andere Produkte im Bereich der Milchverarbeitung und für den Viehexport, um welchen es hier geht. Der Bundesrat beabsichtigt, die Exportbeiträge mittelfristig aufzuheben. Die Kommission unterstützte dies mit ihrem Entscheid im Rahmen von Artikel 26, wo ein sinngemässer Antrag zu dessen Weiterführung mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt wurde.

Die Kommission unterstützt die grundsätzliche Stossrichtung der ganzen Vorlage, mit der Bundesrat und Kommissionsmehrheit generell alle Verfälschungen des Marktes und des Wettbewerbs ausmerzen wollen. Im Rahmen der WTO sind Exportsubventionen ohnehin nicht länger haltbar. Gerade bei den Exportbeiträgen rechtfertigt sich ein frühzeitiger Abbau. In den Berichten haben der Bundesrat und das Bundesamt für Landwirtschaft dargelegt, dass diese Exportbeiträge bezüglich dessen, was wir exportieren, mitunter zu seltsamen Ergebnissen führen. Aus den subventionierten Exporten resultiert in der Regel eine schlechte Wertschöpfung.

Statt auf Marktstützungen setzen Bundesrat und Kommissionsmehrheit auch hier auf die Umlagerung in Direktzahlungen, die effizienter sind. Sie kennen ja die Studien der OECD usw. Ich muss das nicht weiter ausführen. Damit erhalten wir auf jeden Fall mehr Spielraum bei unseren Verhandlungen im Rahmen der Aussenwirtschaftspolitik oder bei Freihandelsabkommen.

Aus diesem Grund mache ich Ihnen im Namen der Kommission beliebt - ich erlaube mir das hier -, den Antrag Maissen auf Ausfuhrbeihilfen für Zucht- und Nutzvieh in Analogie zur Aufhebung von Artikel 26 abzulehnen. Übrigens: Im Jahr 2004 beliefen sich die Exportsubventionen insgesamt noch auf 68 Millionen Franken, wovon 44 Millionen auf den Milchbereich, 7 Millionen auf das Vieh, 16 Millionen auf den Obstbereich und 1 Million auf die Kartoffeln fielen. Es geht also beim Antrag Maissen um Beiträge in der Grössenordnung von 7 Millionen Franken pro Jahr. Aber es geht mir vor allem um die Frage des Prinzips.

Darum bitte ich Sie generell, bei diesen Einzelanträgen sehr zurückhaltend zu sein und sie weitgehend abzulehnen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Das war ja genau die Befürchtung, die ich geäussert hatte, die sich jetzt halt schon mit diesen Einzelanträgen bewahrheitet, dass wir natürlich nebst den 30 Millionen Franken für den Silageverzicht und nebst der Verkäsungszulage nun in allen Bereichen halt auch wieder Bedürfnisse nach der Aufrechterhaltung von Subventionen auf dem Tisch haben.

Dieser Antrag Maissen wurde in abgeänderter Form in der WAK diskutiert; dort betraf er nämlich alle Exportsubventionen. Der Antrag ist jetzt einfach auf den Viehbereich beschränkt, aber es geht um ein- und dasselbe. Wir wollen das abschaffen, weil wir überzeugt sind, dass Exportbeiträge den Markt verfälschen. Sie vermitteln insbesondere der Produktion falsche Signale, und sie verfälschen den Inlandmarkt. Das war übrigens auch in der Vernehmlassung einer der Gründe, weshalb hier eine breite Zustimmung der Vernehmlassungsteilnehmer geäussert wurde; unter anderen war es auch Ihr Kanton, der hier sein Einverständnis darlegte.

Wir haben bei der Qualität der Zucht- und Nutztiere in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht. Heute haben wir gerade mit den qualitativ hochstehenden Zuchttieren im Export eine Zukunft, die gut ausschaut, und der Bund unterstützt ja weiterhin die züchterischen Grundlagen zur Verbesserung der Viehbestände. Das scheint mir auch richtig zu sein. Im Bereich der Viehwirtschaft ist deshalb nebst der Unterstützung bei der Züchtung und Forschung der Grenzschutz das entscheidende Stützungsmittel, nicht aber die Exportbeiträge. Heute haben wir rund 4000 Stück Vieh im Export, die betroffen sind, wir haben alleine mit der EU im Jahre 2004 ein bilaterales Rinderkontingent über 4600 Tiere beschlossen. Damit ist das abgedeckt. Das verbessert konkret die Exportmöglichkeiten von Nutztieren. Dazu kommt, dass reinrassige Zuchttiere weiterhin ohne jegliche Zollbelastung in die EU exportiert werden können.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, diesen Antrag abzulehnen und konsequent - in Befolgung der Aufhebung von Artikel 26 - hier nicht für die Zucht- und Nutztiere eine Ausnahme zu machen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Maissen .... 10 Stimmen

Dagegen .... 18 Stimmen

Art. 51bis

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Maissen, Frick, Germann)

Unverändert

Art. 51bis

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Maissen, Frick, Germann)

Inchangé

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Bundesrat schlägt vor, die Beiträge an die Verwertung von Schafwolle zu streichen. Er will dies per 31. Dezember 2009 tun.

Die Aufhebung von Artikel 51bis ist ein Element im Gesamtkonzept des Bundesrates. Er macht geltend, dass die Schafzüchter im Gegenzug von den angepassten Beiträgen für Raufutterverzehrer profitieren, wozu auch Schafe gehören. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit sind überzeugt, dass dieser Schritt zu wettbewerbsfähigen Strukturen in der Schafwollverwertung führen wird. Total geht es freilich lediglich um den vergleichsweise bescheidenen Beitrag von 600 000 bis 800 000 Franken. Dieser Betrag ist sicher nicht matchentscheidend für die Existenz des gesamten Wirtschaftssektors. Aber er führt nach Ansicht des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit zu Verzerrungen. Wenn diese Beiträge wegfallen, stellt sich ein richtiges Verhältnis unter den Tierbeständen automatisch ein. Deshalb plädiert die Mehrheit Ihrer Kommission mit dem Bundesrat für die Streichung dieser Bestimmung, womit auch die entsprechende Administration verschwindet. Die Diskussion hat gezeigt, dass die Direktzahlungen in der Höhe von insgesamt 7 Millionen Franken in Form von RGVE-Beiträgen, die an die Schafhalter ausgerichtet werden, keinen Anreiz darstellen, weniger Schafe zu halten. Es ist auch kein Anreiz für den Schafhalter, die Kosten für die Wollverwertung künftig selber zu tragen. Ein Antrag auf eine Reduktion der RGVE-Beiträge ist freilich nicht gestellt worden. Dennoch will die Kommissionsmehrheit hier ein Zeichen setzen. Es zeigt sich hier im Verhältnis von 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass diese Mehrheit auf relativ wackligen Beinen steht - aber immerhin steht sie. Ich bitte Sie, ihr zu folgen.

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Am 12. Juni 2002 hat der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates mein Postulat 02.3117, "Eine Zukunft für die Schweizer Schafwolle", überwiesen. In der Botschaft zur "AP 2007" sind dann aber vom Bundesrat keine konkreten Vorschläge gemacht worden. Daher haben wir, National- und Ständerat, wiederum gegen den Willen des Bundesrates diesen Artikel 51bis eingefügt. Es war also der klare Wille des Parlamentes in den letzten Jahren, dass man die Verwertung der Schafwolle weiterhin unterstützt. Ich frage mich, ob es zum Umgang in der Politik gehört, dass die Verwaltung und der Bundesrat trotz dieser klaren Entscheide immer wieder, fast mit einer gewissen Sturheit, auf solche Punkte zurückkommen. Die Situation ist die, dass die Schafhalter vor Jahren pro Kilo Schafwolle 7 Franken erhielten; heute ist der Weltmarktpreis massgebend und damit die Verwertung nicht kostendeckend. Es geht um rund 800 Tonnen Schafwolle pro Jahr.

Es handelt sich um zwei Gesetze, die in dieser Sache massgebend sind: Auf der einen Seite ist dies das Tierschutzgesetz, in welchem vorgeschrieben wird, dass einmal im Jahr die Schafe zu scheren seien - die Wolle fällt also an, ob man will oder nicht -, und auf der anderen Seite ist es das Umweltschutzgesetz, wonach Abfälle zu vermeiden, zu verwerten und nur dann zu vernichten sind, wenn keine Alternative besteht. Wenn heute die Beiträge abgeschafft werden, wie das der Bundesrat will, wird diese Wolle ein Abfallprodukt sein, das nicht mehr verwertet, sondern vernichtet wird, was nicht dem Umweltschutzgesetz entspricht. Es ist auch so, dass der Hinweis in der Botschaft, dass höhere Beiträge an die Schafhalter ausbezahlt würden, nichts nützt, weil sich die Leute marktwirtschaftlich verhalten. Frau Bundesrätin Leuthard, Sie reden doch immer von Marktwirtschaft: Wenn die Wolle keinen Wert hat, dann können Sie die Beiträge pro Tier noch so hoch ansetzen; der grosse Teil der Wolle wird nicht verwertet, weil es für die einzelnen Landwirte nicht ökonomisch ist. Nur diejenigen, die eine besonders hohe ethische, moralische Verpflichtung gegenüber diesem Produkt haben, werden das auf sich nehmen.

Ich bin überzeugt, dass es richtig ist, diese Verwertung weiterhin zu fördern. Es ist nicht verantwortbar, dass wir dieses Produkt einfach der Vernichtung übergeben. Wir müssen auch den Zusammenhang mit den Billiglohnländern sehen, wo viele Textilien heute herkommen, wo diese Textilien unter zum Teil problematischen Arbeitsbedingungen hergestellt werden. Daher dürfen wir es nicht verantworten, ein Produkt, das bei uns anfällt, einfach zu vernichten.

Zum Letzten möchte ich Sie bitten: Schlagen Sie die Seite 2 auf der Fahne auf; dann sehen Sie, was der Bundesrat dort vorschlägt. Er schlägt dort in Artikel 2 Absatz 1 einen neuen Buchstaben bbis vor: "Er unterstützt die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen." Wenn Sie also der Verwertung der Schafwolle nicht mehr zustimmen, dann stellen Sie sich damit in Widerspruch zum Grundsatz, den Sie vorne bei Artikel 2 bezüglich der Massnahmen beschlossen haben.

Ich bitte Sie also, hier der Minderheit zuzustimmen und konsequent zu bleiben.

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Erlauben Sie mir ein letztes Mal heute, ganz kurz etwas zur Schafwolle zu sagen. Vor vielleicht fünf oder sechs Jahren habe ich einmal die Inlandwollzentrale in Niederönz besucht und mich vor Ort über Annahme, Sortierung und Verkauf von Inlandwolle informieren lassen. Ich habe dabei festgestellt, dass ein Betrieb für das Sortieren, für das Lagern und für die Aufbereitung von Wolle in der Schweiz nur zu halten ist, wenn der Bund - das heisst wir - bereit ist, eine solche Organisation finanziell zu unterstützen. Es kann ja nicht sein, dass wir inskünftig die heute noch verarbeiteten hundert Tonnen Schafwolle in der Kehrichtverbrennungsanlage verbrennen.

Ich werde deshalb für den Minderheitsantrag stimmen und lade Sie ein, das Gleiche zu tun und damit einen Beitrag für eine sinnvolle Verwertung mindestens eines Teils der Schafwolle zu leisten. Wenn man weniger Schafe will und den abnehmenden Trend der letzten Jahre noch verstärken will, so ist nicht am Schluss, sondern am Anfang der Produktionskette anzusetzen, und zwar indem man die Direktzahlungsbeiträge überprüft. Wir bezahlen heute für die Schafhaltung ohne die Flächenbeiträge noch rund 38 Millionen Franken pro Jahr. Wenn man also weniger Schafe will, ist da anzusetzen. Man kann aber nicht diese Beiträge hochhalten und am Schluss das an sich wertvolle Produkt, nämlich die Schafwolle, ganz einfach verbrennen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich kann es kurz machen. Ich möchte einleitend sagen, dass es relativ schwierig ist, im Bereich der Schafwolle eine klare Meinungsäusserung des Parlamentes zu finden: Im Jahr 2002 waren Sie im Rahmen der "AP 2002" für die Abschaffung der Subventionen; dann haben wir uns darauf eingestellt. Im Rahmen der "AP 2007" kamen Sie auf Ihren Entscheid zurück und wollten wieder Subventionen. Es ist relativ schwierig herauszufinden, was dieses Parlament bezüglich Schafwolle jetzt will. Ich bin mit Herrn Maissen und auch mit Herrn Schwaller einverstanden, dass die Wolle ein wertvolles Produkt darstellt und es schade wäre, wenn sie verbrannt würde; da bin ich völlig einverstanden. Ich frage mich allerdings: Wenn wir die Beiträge pro Tier an die Schafhalter erhöhen, und zwar von 400 auf 600 Franken, dann haben wir insgesamt 7 Millionen Franken, um die sich die Einnahmen für die Schafhalter erhöhen. Damit könnte man doch wirklich etwas Sinnvolles tun, oder man könnte einen Teil der Gelder für die Verwertung der Schafwolle verwenden.

Ferner, als Ergänzung zu dem, was der Kommissionspräsident gesagt hat: Wir werden weiterhin innovative Projekte zur Verwertung der Wolle unterstützen. Das kennen wir heute, und das wollen wir weiterführen. Insofern haben wir hier ja auch eine spezifische Rechtsgrundlage in der "AP 2011", die für neue innovative Projekte aufrechterhalten bleibt, bei denen eine Anschubfinanzierung sinnvoll ist.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 18 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 14 Stimmen

Art. 54

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

.... für die Produktion und Verarbeitung von Zuckerrüben .... (siehe auch Art. 187c Abs. 3)

Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Forster, Berset, David, Schiesser)

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 54

Proposition de la majorité

Al. 1

.... à la production et à la transformation de betteraves .... (voir aussi art. 187c al. 3)

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Forster, Berset, David, Schiesser)

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In Artikel 54 Absatz 1 soll beim Zucker, wie bei den anderen Ackerkulturen, nur noch der Grundsatz der möglichen Unterstützung einer angemessenen Produktion verankert werden. Die bisherige Pflicht der Zuckerfabrik, mit den Pflanzern die Zuckerrübenmenge sowie die Preis- und Übernahmebedingungen zu vereinbaren, wird auf privatrechtliche Basis gestellt.

Forster-Vannini Erika · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Mit dem neuen System sollen die Marktstützungsmassnahmen entfallen. Das haben wir heute schon einige Male gehört. Auch bei den Zuckerrüben werden demnach keine Marktstützungen, sondern Flächenbeiträge für den Anbau ausgerichtet. In Absatz 1 von Artikel 54 soll folgerichtig analog zu den anderen Ackerkulturen nur noch der Grundsatz für eine mögliche Unterstützung einer angemessenen Zuckerproduktion verankert werden. Um eine angemessene Versorgung sicherzustellen, soll der Bund künftig für die Produktion von Zuckerrüben Beiträge ausrichten können. Die bisherige Pflicht der Zuckerrübenfabriken, mit den Pflanzern die Zuckerrübenmenge sowie die Preise und Übernahmebedingungen zu vereinbaren, ist durch eine privatrechtliche Regelung zu ersetzen.

In der Kommission wurde von einigen Votanten festgestellt, dass bei der industriellen Entwicklung der beiden Zuckerfabriken in den letzten Jahren gewaltige Fortschritte gemacht worden sind. Es wurden grosse Investitionen in die Energieversorgung und in das Marketing getätigt. Die Resultate der Zuckerfabriken sind gut bis ausgezeichnet. Wenn es Probleme gäbe, entstünden sie, weil die Energiepreise und Transportkosten höher wären als jene in der EU. Trotz dieser guten Ausgangslage vertritt die Mehrheit der Kommission die Meinung, dass die Möglichkeit zur Entrichtung von Bundesbeiträgen nicht nur auf die Produktion zu beschränken sei. Nach ihrer Meinung soll auch für die Verarbeitung die Möglichkeit bestehen, auf Bundesgelder zurückzugreifen.

Die Minderheit vertritt demgegenüber die Meinung, dass die Zuckerrübenproduktion auch nach der Reform für die Schweizer Landwirte attraktiv bleibt, wenn nicht sogar attraktiver wird, wird doch die Produktion von Zuckerrüben nach der Reform mit 33 Franken, d. h. mit 7 Franken zusätzlich pro Tonne, unterstützt. Eine Unterstützung seitens des Bundes für die Verarbeitung ist deshalb nach Meinung der Minderheit nicht notwendig.

Ich möchte in diesem Zusammenhang doch noch auf einen besonderen Umstand aufmerksam machen. Ich verweise auf Artikel 56, Ölsaaten und Körnerleguminosen; Sie finden ihn auf Seite 12 der Fahne. Mit dem Hinweis auf die konsequente Umsetzung des Grundsatzes, die Mittel direkt den Produzenten zukommen zu lassen, soll in Artikel 56 die Möglichkeit von Bundesbeiträgen an die Verarbeitung gestrichen werden. Da macht sich keine Mehrheit dafür stark, dass auch hier für die Verarbeitung noch Gelder auszurichten sind. Ich möchte Sie also bitten, sich entweder so oder so zu entscheiden. Die Minderheit ist eben der Meinung, dass für die Verarbeitung keine Beiträge mehr ausbezahlt werden sollen. Es ist eine Kann-Formulierung, das ist mir auch klar, das ist der Minderheit klar. Aber wir sind ganz klar der Meinung, man sollte hier der Linie des Bundesrates folgen und eben nur noch für die Produktion Beiträge ausrichten können.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ausschlaggebend für den Entscheid der Kommissionsmehrheit war die Tatsache, dass es im Bereich der Zuckerproduktion eine sehr enge Symbiose zwischen den Rübenproduzenten und den verarbeitenden Zuckerfabriken gibt. Es geht um rund 18 000 Hektaren, die mit Zuckerrüben bepflanzt werden. Sie stellen eine bedeutende Einkommensquelle für rund 7000 Rübenpflanzer dar. Es geht in diesem Bereich auch um einige Hundert Arbeitsplätze und viele indirekt Beteiligte. Insgesamt werden in der Schweiz pro Jahr rund 220 000 Tonnen Zucker produziert, was in guten Jahren 100 Prozent des Inlandkonsums ausmacht. Damit sei aber auch angedeutet, dass wir uns nicht im Bereich einer Überschussproduktion bewegen, im Gegenteil, es kommt immer wieder zu Phasen mit einer prekären Versorgungslage, wie dies gerade gegenwärtig der Fall ist. Die erwähnten Engpässe rühren auch daher, dass Einfuhrzucker sehr oft die Anforderungen der Konsumentenschaft und der inländischen Verarbeitungsindustrie nicht erfüllt. Den beiden Werken Aarberg und Frauenfeld darf attestiert werden, in den letzten Jahren hinsichtlich wirtschaftlicher und ökologischer Produktionsweise sehr grosse Fortschritte gemacht zu haben. Ihr Qualitätsstandard darf als hoch bezeichnet werden. Aber sie sind auf einen ausreichenden Zufluss an hochwertigen Rüben angewiesen, was die enge Zusammenarbeit als besonders sinnvoll erscheinen lässt.

Durch die Verabschiedung der Zuckermarktordnung der EU im November 2005 und im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU aus den Bilateralen II kommt es beim Zucker zur sogenannten Doppelnulllösung. Sie gewährt auf der einen Seite Freihandel für den in verarbeiteten Produkten enthaltenen Zucker. Auf der anderen Seite beeinflusst der EU-Preis mit dieser neuen Ordnung den Schweizer Preis massiv. Das ist effektiv eine neue, schwierige Ausgangslage für den Zuckerbereich.

Darum hat sich die Mehrheit - es war eine Mehrheit von 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten - dafür entschieden, dem Bundesrat die Möglichkeit zu belassen, die Verarbeitungsstufe weiterhin zu unterstützen. Es geht - das ist ganz wichtig - dabei um maximal 10 Millionen Franken, während es im Jahr 2006 immerhin noch 26 Millionen sind, und im Jahr 2000 waren es sogar noch 45 Millionen Franken. Das zeigt Ihnen, dass die Zuckerfabriken auf dem richtigen Weg sind. Aber wir sollten jetzt nicht so kurz vor dem Ziel das Erreichen des Zieles verhindern.

Mit Anreizen für möglichst hohe Qualität ist es besser möglich, die hohe Zuckerqualität in unserem Land sicherzustellen, als wenn wir ausschliesslich einen Flächenbeitrag an den Produzenten ausrichten, der aber keinerlei Qualitätsanreiz bietet, sondern lediglich den Anreiz, eine Fläche überhaupt mit Rüben zu bepflanzen.

Mit der Mehrheitslösung befinden wir uns für die Industrie auf der sicheren Seite, wir befinden uns aber auch für die Versorgungssicherheit in diesem unserem Land auf der sicheren Seite, und damit bitte ich Sie, hier unbedingt der Mehrheit zu folgen.

Amgwerd Madeleine · Mit-F · Ständerat · Jura · Christlichdemokratische Fraktion

Je soutiens la majorité de la commission, mais j'aimerais quand même, même si le président nous demande d'être bref, vous donner quelques informations au sujet de la politique assez restrictive menée par les sucreries ces dernières années. J'aimerais rendre Madame la conseillère fédérale Leuthard, voire l'OFAG, attentifs à ce problème, en espérant qu'ils puissent utiliser leur influence et leur pouvoir pour éventuellement améliorer la situation.

En effet, pour la deuxième fois en trois ans, les producteurs de betteraves à sucre des régions périphériques de notre pays - bien sûr le Jura, par exemple, mais pas seulement - ont été discriminés lors de l'attribution de nouveaux quotas de production. En 2003, de nouveaux planteurs n'ont été admis que s'ils habitaient à proximité des sucreries, soit dans un rayon de 40 kilomètres autour de Frauenfeld et dans un rayon de 20 kilomètres autour d'Aarberg. C'est extrêmement limitatif, vous en conviendrez. En 2006, donc tout récemment, les sucreries ont décidé d'augmenter les quotas de production de 20 000 tonnes de sucre. L'attribution de ces quotas, en novembre dernier, a encore été plus sévère pour les régions excentrées des cantons de Vaud, de Genève, du Valais ou du Jura: non seulement aucun nouveau producteur n'a été admis en Suisse occidentale, mais les anciens producteurs d'une partie de ces régions, en particulier de l'Ajoie, n'ont obtenu aucun supplément. Les sucreries prétendent que la rationalisation des coûts de transport justifie cette discrimination. On constate donc que, par deux fois, on a privilégié les producteurs du Plateau, et plus particulièrement ceux qui sont très proches soit de Frauenfeld, soit d'Aarberg. Or la Suisse, avec ses régions périphériques, est plus vaste que deux petits périmètres autour des sucreries.

Je soutiens donc la prolongation du mandat de prestations en faveur des sucreries. Toutefois, je demande au Conseil fédéral de veiller à ce que la répartition de cette culture touche l'ensemble de la Suisse et ne prétérite pas les régions périphériques, à l'exemple de ce qui s'est passé lors des deux dernières augmentations de quotas de production de betteraves à sucre.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Zum Antrag der Minderheit: Ich ergreife nochmals als Städterin das Wort; Sie haben mir das ja auch schon gesagt. Ich möchte Sie dringend bitten, hier die Minderheit zu unterstützen. Mit dem Antrag der Minderheit verbessern Sie das Einkommen der Zuckerrübenbauern. Der Bundesrat und die Minderheit setzen sich dafür ein, ich tue dies auch. Mit dem Antrag der Mehrheit subventionieren Sie mit 30 Millionen Franken zwei Zuckerfabriken. Das ist die Realität. Zucker gehört nicht zu den Nahrungs- und Produktionsmitteln, die wir für unsere Gesundheit dringend brauchen. Deshalb müssen hier auch keine Firmen subventioniert werden.

Dann noch etwas Grundsätzliches: Die Mehrheit dieses Parlamentes, das in den letzten Jahren rigorose Sparmassnahmen beschlossen hat, hat den Bundeshaushalt innerhalb von fünf Debattenstunden bis jetzt um 350,6 Millionen Franken aufgestockt. Ich rechne Ihnen das vor: 230 Millionen für die Subventionen an die "Verkäserei", 90 Millionen für die Silageverzichtszulagen, 0,6 Millionen für die Schurwolle. Ich stelle fest: Die Schafe haben offenbar weniger Lobbys als andere Produktionsbereiche. Jetzt sind Sie daran, für zwei Zuckerfabriken noch 30 Millionen dazuzugeben. Das gibt summa summarum 350,6 Millionen Franken mehr als der Rahmenkredit, der von Bundesrätin Leuthard vorgeschlagen wird. Das ist eine Politik, die vollkommen in die falsche Richtung geht. Wir haben in der ersten Sessionswoche das Budget 2007 und den Finanzplan 2008-2010 diskutiert. Dort haben fast alle von Ihnen vor weiteren Ausgaben, die den Bundeshaushalt belasten, gewarnt. Was Sie jetzt machen, ist eine neue Belastung des Bundeshaushaltes, und wir dürfen dann nach den Wahlen wieder die entsprechenden Entlastungsprogramme beschliessen; ich habe es beim Eintreten schon gesagt. Dann wird es die Landwirtschaft wieder treffen.

Ich bitte Sie, masszuhalten und nicht zwei Zuckerfabriken zu finanzieren.

Lauri Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Dem Rat ist meine Interessenbindung als Verwaltungsrat der Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld bekannt.

Ich gestatte mir, gerade zum letzten Argument von Frau Kollegin Fetz eine Ausführung zu machen. Wenn Sie jetzt von der offenbar exaltierenden Entwicklung der Ausgaben für die Landwirtschaftspolitik sprechen, so muss ich Sie korrigieren. Wenn Sie anschauen, was in den letzten zwei Zahlungsrahmen effektiv zur Verfügung gestellt wurde und das in Vergleich setzen zu dem, was jetzt mit der "AP 2011" beantragt wird, und wenn Sie nicht bloss davon ausgehen, was wir hier beschlossen haben, sondern von dem, was tatsächlich nach Abzug der Entlastungsprogramme und nach anderen Sparprogrammen übrig bleibt, so werden Sie feststellen, dass im Vergleich zur Periode 2000 bis 2003 beim Zahlungsrahmen der "AP 2007" eine Verminderung in der Grössenordnung von etwa 350 Millionen Franken stattgefunden hat. Es ist also nicht mehr, sondern weniger.

Wenn Sie den Vergleich - wiederum bezüglich der effektiven Ausgaben - zwischen "AP 2007" und "AP 2011" gemäss Antrag des Bundesrates machen, stellen Sie fest, dass in diesem Antrag des Bundesrates ganze 40 bis 50 Millionen Franken mehr beantragt werden. Wenn Sie jetzt noch eine andere Überlegung machen, wenn Sie beispielsweise die alte AP nehmen und die Teuerung aufrechnen und das mit dem neuen Betrag vergleichen, dann sehen Sie, dass man weit, weit hinter der Teuerungsentwicklung zurückgeblieben ist. Sie werden feststellen, dass selbst dann, wenn man die Strukturbereinigung von 2,5 Prozent mit einrechnet, auf der Stufe des bäuerlichen Haushaltes weniger zur Verfügung steht. Das ist Fakt. Ich habe mir doch gestattet, das hier noch ganz kurz anzufügen.

Nun aber, wenn Sie gestatten, zum Thema, das hier eigentlich verhandelt wird, nämlich zum Zucker: Die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Konzepten hat der Kommissionspräsident richtig dargestellt. Der Bundesrat möchte auf den Leistungsauftrag verzichten. Er möchte ihn teilweise durch einen kulturspezifischen Flächenbeitrag und durch einen flächengebundenen Ausgleich ersetzen, auch wiederum als Beitrag an den Pflanzer - Ausgleich deshalb, weil die EU-Zuckermarktordnung uns hier neue Vorgaben macht. Die Mehrheit der Kommission möchte, dass auch Beiträge an die Fabriken gezahlt werden können. Und hier, Frau Kollegin Fetz, muss ich Ihnen gleich sagen: Das ist keine Subventionierung der Fabriken; ich wehre mich gegen diesen Ausdruck. Diese Mittel kommen mit dem Erlös aus dem Zuckerverkauf - selbstverständlich nach Abzug der Betriebskosten und der Investitionen - wiederum den produzierenden Bauern zugute. Das ist der Mechanismus.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass wir jetzt nicht von Kleinigkeiten im Landwirtschaftsbereich sprechen, sondern wir sprechen von der Zuckerwirtschaft, die in unserem Land wesentlich ist. Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen. Ich will seine Zahlen nicht wiederholen, nur eine ergänzend dazufügen: Die beiden Zuckerfabriken haben einen Inventarwert von je deutlich über einer halben Milliarde Franken. Es sind sehr grosse Fabriken, auf vielen Hektaren aufgestellt. Sie sehen also, es ist schon am Platz, mit grosser Ernsthaftigkeit an diese Geschichte heranzutreten.

Nun möchte ich angesichts der knappen Zeit nur noch einmal auf den Kern der Argumentation zugunsten der Mehrheit zurückkommen. Die Zuckerfabriken sind hochspezialisierte Werke. Sie können keine andern Güter herstellen, ohne dass man wiederum einige Hundert Millionen Franken in die Hand nähme. Sie können nichts anderes als Zucker produzieren. Sie sind also auf einen kontinuierlichen Fluss von Zuckerrüben in die Fabriken angewiesen. Wenn der ausbleibt, dann stehen die Fabriken still. Es ist richtig, was Frau Forster gesagt hat: Dank grossen unternehmerischen Anstrengungen, dank wesentlichen Investitionen und wesentlichem Kostendruck ist es in den letzten Jahren gelungen, die Fabriken immer produktiver werden zu lassen. Es ist ihnen auch gelungen, sich einen bestimmten finanziellen Freiraum zu erarbeiten. Aber, Frau Kollegin Forster, der wäre in kürzester Zeit weg, wenn wir nicht auf andere Weise sicherstellen könnten, dass die Zuckerrübenbauern weiter bei dieser Ackerfrucht bleiben. Weil das so ist, müssen wir Sie wirklich bitten, uns zur Erhöhung der Handlungsfreiheit - das ist das Entscheidende - die Möglichkeit zu belassen, eben auch für die Verarbeitung im Rahmen eines gegenüber bisher deutlich reduzierten Leistungsauftrages einen Beitrag zu kriegen. Das Risiko, das man eingeht, wenn wir hier nicht rasch reagieren könnten, wäre ein rasches Absinken der Produktion auf dem Feld, mit der Konsequenz, dass die Fabriken sehr schnell grosse Probleme kriegen würden.

Ein letzter Punkt: Wir sind hier nicht in einem Überschussbereich; wir können die Zuckerproduktion ohne Schwierigkeiten absetzen. Die Qualität, die wir produzieren, ist verlangt. Das sehen wir daran, dass die ausländischen Kontingente, die zur Verfügung stehen, nicht ausgeschöpft werden - teilweise sogar bei weitem nicht.

Denken Sie also auch hier an den Konsumenten, der offenbar an dieser Qualitätsware interessiert ist, und eröffnen Sie die Möglichkeit, auch in der Zukunft Verarbeitungsbeiträge einzusetzen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte Herrn Kollege Lauri, den ich in der Finanzkommission sehr schätze, Folgendes zu bedenken geben: Ich habe in der Finanzkommission viel von ihm gelernt, und ich bestätige die Zahlen, die er genannt hat: minus 350 Millionen Franken bei der Landwirtschaft im Entlastungsprogramm, das stimmt. Bei der "AP 2011" kommt noch mehr dazu. Wenn wir die Teuerung und die flankierenden Massnahmen für den Strukturwandel, den wir ja auch in anderen Bereichen fordern, dazunehmen, kommen wir, würde ich sagen, auf Sparanstrengungen der Landwirtschaft in der Höhe von gut einer halben Milliarde Franken. Das anerkenne ich, das unterstütze ich. Aber ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass wir gleichzeitig 1,3 Milliarden Franken bei Bildung, Forschung und Innovation gekürzt haben. Mir geht es darum, die Verhältnismässigkeit in Bezug auf die Zahlen zu wahren. Jeder muss seinen Beitrag an die Sparmassnahmen des Bundes leisten, aber es gibt offenbar einfach Bereiche, die sehr viel besser verteidigt werden als andere.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bitte Sie dringend, über den Finanzrahmen zu befinden, wenn er an der Reihe ist, und hier nicht Behauptungen in die Welt zu setzen, die einfach nicht stimmen. Beim Kostenrahmen sind wir am Schluss völlig frei, wir können alles ausgabenneutral machen und von der Landwirtschaft verlangen, dass alle Umlagerungen intern kompensiert werden. Es läuft nicht wie in den Wachstumsbereichen, die Sie vielleicht fördern und pushen. Man muss der Fairness halber sagen, dass die Landwirtschaft nebst der Armee der einzige Bundesbereich ist, der über Jahre hinweg die Kosten herunterfuhr, und man setzt dies fort. Dahinter stehen ein schmerzvoller Prozess und viele persönliche Schicksale.

Ich möchte Sie dringend bitten, die Finanzdiskussion am Schluss zu führen.

Forster-Vannini Erika · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich habe Verständnis für Ihr Votum, Herr Lauri. Das Einzige, was mir nicht ganz in den Kopf will, ist, dass wir in Bezug auf die Ölsaaten und Körnerleguminosen in Artikel 56 - wir kommen noch darauf zu sprechen - die Möglichkeit streichen, an die Verarbeitung Gelder zu geben. Ich verstehe leider nicht allzu viel von der Produktion, aber ich kann mir vorstellen, dass bei den Zuckerrüben wie bei den Ölsaaten und den Körnerleguminosen die gleichen Probleme bestehen. Wenn man hier der Mehrheit folgt, möchte ich zumindest beliebt machen, dass diese Frage im Nationalrat noch einmal geprüft wird.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Angesichts meiner Interessenlage, die Sie kennen, wollte ich das Wort gar nicht ergreifen. Ich sage nur kurz etwas zur Frage von Frau Forster: In eine Ölmühle sind, wenn es sehr hoch geht, vielleicht ein Dutzend Millionen Franken investiert worden. Ich kenne das. Ich kenne die Verhältnisse einer Ölmühle im Kanton Thurgau sehr genau. Sie wird mit ganz wenigen Investitionen betrieben. Sie haben gehört, welche Beträge in die Zuckerfabriken investiert worden sind. Das ist ein Riesenunterschied, dessen müssen Sie sich bewusst sein. Übrigens kostet dann auch der Rückbau einiges.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Hier haben wir einen weiteren Tatbestand, bei welchem Sie die Büchse der Pandora öffnen. Obwohl es eine Kann-Bestimmung ist, ist es natürlich so, dass auch das mehr kostet, wenn Sie für die Verarbeitung von Zuckerrüben weiterhin Beiträge sprechen wollen.

Nochmals zum Hintergrund: Sie wissen, dass wir mit der EU das am 1. Februar 2005 in Kraft getretene revidierte Protokoll II und damit die sogenannte Doppelnulllösung abgeschlossen haben. Die Zuckerpreise kamen zusätzlich unter Druck, weil die EU selber eine Zuckermarktreform verabschiedet hat, wonach bei den Zuckerpreisen gewaltige Preissenkungen in Kauf genommen werden mussten, bis zu 36 Prozent. Wir haben faktisch mit der EU im Bereich des Zuckers einen Freihandel. Deshalb hat der Bundesrat ja diese Umlagerung vorgenommen, indem wir den Zuckerrübenbauern zusätzlich zum Anbaubeitrag von 600 Franken pro Hektare eine spezielle Stützung von 1300 Franken pro Hektare als Ausgleich für diese Preissenkungen als Folge der EU-Zuckermarktordnung zugestehen. Das bedeutet, dass wir somit die künftigen Beiträge pro Hektare gegenüber heute wesentlich erhöhen werden. Damit eben genügend Bauern nach wie vor einen Anreiz haben, Zuckerrüben anzubauen - denn das Hauptinteresse der Verarbeitungsindustrie muss sein, dass genügend Bauern Zuckerrüben anbauen; auf die sind sie massgeblich angewiesen -, hat der Bundesrat die Marktstützungen direkt auf die Produzenten ausgerichtet und nicht auf die Verarbeiter. Das entspricht im Übrigen - und hier hat Frau Forster schon einen richtigen Hinweis gemacht - konsequent der gesamten Industrie. Ob es Fleisch ist, ob es Milch ist oder ob es Zuckerrüben sind: Wir unterstützen prinzipiell die Produktion und nicht die Verarbeitung. Insofern wäre es einfach nicht ganz konsequent, wenn Sie jetzt hier als Ausnahme für die Verarbeitung Stützungsbeiträge in nicht genannter Höhe vorsehen würden.

Für mich ist auch wichtig, dass man nochmals in Erinnerung ruft, dass wir aufgrund der Statistiken, die wir über den Zuckerrübenanbau haben, feststellen konnten, dass die Anbaufläche seit 1999 praktisch gleich gross geblieben ist. Somit sind wir überzeugt, dass wir mit den zusätzlichen Beiträgen für die Fläche auch diese weitere Preisreduktion stützen können.

Deshalb bitte ich Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und konsequent die Produktion der Zuckerrübenbauern zu unterstützen, aber nicht die Verarbeitung.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 21 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 15 Stimmen

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Diese Abstimmung gilt auch für Artikel 187c Absatz 3.

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe .... 25 Stimmen

Dagegen .... 3 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Wir beabsichtigen, mindestens bis um 13 Uhr zu tagen. Sollten wir bis dahin nicht fertig sein, so beabsichtigen wir, mindestens die Vorlage 1 zu Ende zu beraten; es könnte also später als 13 Uhr werden. Allenfalls müsste die Vorlage 7 dann in der Frühjahrssession 2007 behandelt werden. Ich möchte Sie aber bitten, auszuharren, zumal es bei verschiedenen Abstimmungen darum geht, die Ausgabenbremse zu lösen, und wir noch die Schlussabstimmungen durchzuführen haben. Letztlich möchte ich Sie auch darauf aufmerksam machen, dass Sie Ihr Salär für den ganzen Tag erhalten. (Heiterkeit)

Forster-Vannini Erika · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Gestatten Sie mir, dass ich einen Ordnungsantrag stelle. Ich denke, es wäre richtig, wenn wir heute fertig beraten und die gesamte Vorlage beenden. Herr Präsident, Sie haben gesagt, wir seien für den ganzen Tag bezahlt. Ich möchte beliebt machen, dass wir heute fertigmachen; wir könnten allenfalls halt eine Mittagspause einlegen, damit wir nicht alle von den Stühlen fallen.

Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Zum Ordnungsantrag: Ich unterstütze Sie, Frau Forster, aber mit Auflagen. Erstens möchte ich keine Mittagspause. Zweitens darf ich meine Kolleginnen und Kollegen bitten: Wir hatten gestern eine lange Eintretensdebatte; es ist eigentlich alles gesagt worden. Ich habe heute zugehört und habe nicht viel Neues vernommen. Deshalb können wir uns ziemlich kurz halten und das Ganze durchziehen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Es sind zwei Ordnungsanträge gestellt worden, wonach die Beratung der Vorlage durchzuziehen sei. Frau Forster möchte eine Mittagspause einschalten, Herr Wicki möchte auf eine Mittagspause verzichten.

Abstimmung - Vote

Für den Ordnungsantrag Wicki .... offensichtliche Mehrheit

Für den Ordnungsantrag Forster .... Minderheit

Art. 56; 57; Gliederungstitel vor Art. 60

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 56; 57; titre précédant l'art. 60

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 63

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

Der Bundesrat definiert die Anforderungen, die von Trauben, Sauser und Weinen zu erfüllen sind, damit diese die in Absatz 1 genannten Bezeichnungen erhalten.

Abs. 3

Die Kantone legen die zusätzlichen Anforderungen an die Produktion für Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung und Landweine, die auf ihrem Gebiet unter einer eigenen traditionellen Bezeichnung produziert werden, fest.

Abs. 4

Der Bundesrat kann ....

Abs. 5, 6

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Epiney

Abs. 2

Der Bundesrat definiert die Kriterien der Pflichtenhefte für Trauben, Sauser und Weine, welche auf die in Absatz 1 erwähnten Bezeichnungen Anspruch haben.

Abs. 3

Die Kantone legen die Anforderungen an die Pflichtenhefte der Produktion für Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung und für Landweine, die auf ihrem Gebiet mit einer eigenen traditionellen Bezeichnung produziert werden, fest. Der Bundesrat genehmigt die Pflichtenhefte.

Abs. 4

Der Bundesrat legt die Anforderungen an die Landweine, die ohne traditionelle Bezeichnung auf den Markt gebracht werden, und an die Tafelweine fest. Er kann vor allem für traditionelle Bezeichnungen besondere weinwirtschaftliche Begriffe festlegen und deren Verwendung regeln.

Art. 63

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

Le Conseil fédéral définit les exigences auxquelles doivent répondre les raisins, les moûts et les vins pour pouvoir être désignés par les termes mentionnés à l'alinéa 1.

Al. 3

Les cantons fixent les exigences supplémentaires concernant la production des vins bénéficiant d'une appellation d'origine contrôlée et les vins du pays produits sur leur territoire sous une propre dénomination traditionnelle.

Al. 4

Le Conseil fédéral peut définir ....

Al. 5, 6

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Epiney

Al. 2

Le Conseil fédéral définit les critères des cahiers des charges pour les raisins, moûts et vins qui prétendent aux désignations citées à l'alinéa 1.

Al. 3

Les cantons fixent les exigences des cahiers des charges en matière de production pour les vins d'appellation d'origine contrôlée et pour les vins de pays produits sur leur territoire sous une dénomination traditionnelle propre. Le Conseil fédéral homologue les cahiers des charges.

Al. 4

Le Conseil fédéral fixe les exigences des vins de pays commercialisés sans dénomination traditionnelle et des vins de table. Il peut définir des termes vinicoles spécifiques, en particulier pour les désignations traditionnelles, et régler leur utilisation.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Hier befinden wir uns im 5. Kapitel, Weinwirtschaft. Es geht um Klassifizierung und Kennzeichnung, um die Aufteilung der Weine in AOC, Landweine und Tafelweine; das ist eigentlich die grosse Neuerung. Wir haben eine kleine Modifizierung vorgenommen, die meines Erachtens aber kein Problem macht. Es geht um Artikel 63 Absatz 3. Ich würde diesen Absatz 3 gerne kommentieren, bevor der Einzelantrag Epiney begründet wird. Herr Epiney könnte seinen Antrag eigentlich zurückziehen.

Die Kommission hat bei Artikel 63 Absatz 3 an Folgendes gedacht: Es geht um gewisse Aufgaben und Zuständigkeiten, die an die Kantone delegiert werden können. Dies betrifft in erster Linie die Regelung von AOC-Weinen, deren individuelle Definition im Zuständigkeitsbereich der Kantone bleibt; es kann sich aber auch auf kantonale Landweine beziehen. Wie bis anhin sollen die Produktionsbedingungen für die traditionellen Bezeichnungen wie beispielsweise Goron oder Nostrano im Ressort der Kantone liegen. Angesichts des hierarchisch aufgebauten Systems und der internationalen Verpflichtungen der Schweiz ist eine Regelung der Verwendung bestimmter Begriffe sowie der Kennzeichnung zentral.

Nun zum Anliegen von Herrn Epiney: Ich kann Ihnen einfach sagen, dass wir einen Antrag in diese Richtung, mit dem Passus "Der Bundesrat homologiert die Anforderungen", bereits besprochen haben. Diesen haben wir herausgestrichen, und der Grund war folgender: Der Bund delegiert die Kompetenz, zusätzliche Anforderungen für Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung und für Landweine festzulegen, an den Kanton. Wir erachten es als unsinnig, zuerst eine Kompetenzdelegation zu machen und diese nachher, wenn ich das so frei interpretieren darf, von den Kantonen quasi wieder zurückzunehmen - sie müssten es sich bewilligen lassen. Also entweder delegiert man eine Kompetenz, dann soll sie auch dort sein, oder man macht es eben nicht.

Darum macht der Antrag Epiney aus meiner Sicht keinen Sinn; wir haben das einhellig so beschlossen.

Epiney Simon · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Contrairement à d'autres secteurs de l'agriculture, la viticulture ne sollicite aucune aide publique. Par le passé, elle a notamment pu utiliser le fonds viticole alimenté par les taxes sur l'importation. Mais elle n'a guère sollicité les finances publiques, et nous sommes tous là pour nous en réjouir.

Elle est donc considérée plutôt comme une bonne élève, et ce d'autant plus que, tout le monde le sait, seule la qualité permet aujourd'hui d'affronter la concurrence. La Suisse importe plus de la moitié des vins qu'elle consomme, et la profession n'a pas attendu que la Confédération s'immisce dans ses affaires pour faire des vins qui remportent aujourd'hui les concours les plus prestigieux dans le monde.

Le projet du Conseil fédéral, ou plutôt de l'Office fédéral de l'agriculture, a suscité l'irritation de ceux qui se battent pour la promotion des AOC. La commission a compris cette opposition et elle a fait un pas dans la bonne direction. Mais, à notre avis, en forçant l'administration à revoir sa copie, elle n'a pas reçu à ce jour de réponse satisfaisante, et cela pour les motifs suivants:

1. Comme l'a écrit l'Union suisse des paysans dans ses observations, les cantons sont les porteurs et les propriétaires de leur nom. L'autonomie des cantons en matière d'exigences pour les AOC est très importante.

2. Il n'y a pas de standard "AOC Vin suisse". Une AOC uniforme est une aberration. La Confédération doit dès lors se limiter à définir et à vérifier les points que chaque AOC doit remplir pour obtenir le label.

3. Le projet du Conseil fédéral empêche les cantons de conduire leur propre politique en matière d'AOC. Or ce n'est un secret pour personne que des régions sont favorables pour faire tel vin et ce n'est pas par hasard, par exemple, que le pinot noir des Grisons est sorti à deux reprises champion du monde.

Fixer les mêmes règles de production est une hérésie, cela fût-il décidé à Berne. La qualité du vin dépend en effet de plusieurs facteurs, et l'on ne peut pas réduire cette qualité à une question de sucre et de degrés, comme voudraient le faire certains technocrates, par des ordonnances. La qualité du vin, vous le savez tous, dépend d'autres facteurs que les gens du terrain connaissent mieux que les technocrates: ce sont le climat, l'ensoleillement, l'exposition, le terroir, le mode de production, etc.

En lisant le procès-verbal de la commission, je dois vous dire, Madame la conseillère fédérale, que j'ai été un peu étonné de la position de vos fonctionnaires dans ce domaine. Comme l'office fédéral n'a pas repris le concept de cahier des charges qui existe au sein de l'Union européenne, cet office a dû construire un système qui va à l'encontre non seulement de la réalité du terrain et de la défense des AOC, mais aussi de la situation européenne. Lorsque je lis qu'on a dit, durant les travaux de la commission du Conseil national, que la Confédération doit fixer des exigences pour que les AOC soient reconnues en Europe, c'est, Madame la conseillère fédérale, méconnaître le droit européen.

Le cahier des charges que je propose exige que les sept critères de l'Union européenne y figurent, à savoir la zone de production, l'encépagement, la qualité, le rendement, la méthode de vinification, les pratiques culturales et l'appréciation organoleptique. En revanche, ce sont les cantons qui fixent les exigences pour qu'un vin obtienne l'AOC. Et cela, Madame la conseillère fédérale, correspond à la pratique européenne, contrairement à ce que semble dire l'Office fédéral de l'agriculture. En effet, chaque AOC doit définir les exigences spécifiques à ces critères, et ce n'est pas à la Confédération de fixer des exigences uniformes pour toutes les régions en Suisse. C'est exactement la philosophie de la législation européenne, qui prescrit aux Etats membres de l'Union de légiférer en établissant un cahier des charges avec sept critères - c'est exactement ma proposition - pour chaque appellation, en fonction des usages locaux. En aucun cas l'Europe n'impose à ses Etats membres de fixer des règles uniformes, comme l'administration semblait le dire en commission. En effet, il suffit de lire les articles 55 et 57 du règlement CE 1493/1999 et vous aurez la réponse.

Dès lors, avec ma proposition, nous allons tout à fait dans le sens de l'Union européenne, avec laquelle nous devons harmoniser le cahier des charges. Et la définition des compétences est plus claire: les cantons, qui ont l'expérience du terrain, fixent les exigences pour satisfaire aux sept critères européens, et si un canton devait avoir une pratique lacunaire ou se montrer trop laxiste dans la fixation de son cahier des charges, eh bien la Confédération pourrait le sanctionner et le mettre au pas puisque c'est elle qui a le dernier mot en homologuant le cahier des charges. De la sorte, la Confédération assure à la fois la crédibilité et la cohérence entre les différentes AOC viticoles régionales. Si chacun fait son travail, chacun à sa place, les AOC ont encore un bel avenir devant elles.

Cela correspond non seulement au concept de péréquation financière, mais aussi au programme d'abandon de tâches qui est en cours, et qui veut que tous les offices renoncent aux prérogatives qui ne sont pas nécessaires au fonctionnement de l'administration fédérale. La Confédération pourra dès lors se concentrer sur les domaines de l'agriculture qui posent problème, et non là où il suffit de responsabiliser l'interprofession et là où ça marche bien.

A la page 6124 de son message, le Conseil fédéral rappelle à juste titre: "Les vins AOC sont la fine fleur des vins suisses". Malheureusement, le Conseil fédéral ajoute: "La Confédération sera désormais chargée de préciser les règles à respecter dans la production et à (sic) fixer les exigences minimales en vue d'une harmonisation entre les cantons et avec les autres AOC agricoles." Or, au sein de l'Union européenne, avec un cahier des charges comprenant sept critères, on parvient à cette harmonisation.

C'est exactement ce que je veux faire avec ma proposition, et je vous invite à ne pas suivre la version MacDo de l'Office fédéral de l'agriculture, qui ne veut pas harmoniser mais uniformiser. Dans un marché aussi libéralisé que celui du vin, où les excédents sont notoires à l'étranger, avec des prix qui défient toute concurrence, seule la typicité peut servir d'atout et de rempart contre l'invasion des vins étrangers. L'AOC, c'est le verrou qui nous protège. Le label ne s'accommode pas du mot "uniformisation"; le label permet de mettre en valeur des émotions, un terroir, des références, des saveurs, des racines; et le consommateur peut identifier un produit grâce au label AOC. Le label peut fidéliser un consommateur et, finalement, le label permet de se différencier des assortiments standards banalisés et anonymes. C'est tout le sens de ma proposition.

Ory Gisèle · Mit-F · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

La proposition Epiney ne peut en aucun cas être adoptée. Sous couvert d'une approche qui peut paraître exigeante, cette proposition supprime de facto le cadre général défini par la Confédération et dont le but est justement de contenir certaines dérives locales. La proposition d'un simple cahier des charges dont les exigences seraient définies par les cantons avant d'être homologuées par la Confédération laisse la porte ouverte à de nombreuses et très diverses interprétations, qui ne pourraient que nuire aux objectifs que nous nous sommes fixés à cet article.

La Confédération doit au moins définir le cadre général. Elle peut ensuite éventuellement habiliter les cantons à définir des critères supplémentaires pour les vins d'appellation d'origine contrôlée et pour les vins de pays produits sur leur territoire sous une dénomination traditionnelle propre. Il ne s'agit en aucun cas d'une standardisation. Mais nous ne pouvons pas accepter de remettre aux cantons toute la responsabilité de ce domaine et d'abandonner tout cadre fédéral solide.

Nos amis valaisans ont déclenché une petite polémique au sujet de l'article 63 et on a pu lire dans le journal "Agri" que les cantons romands soutenaient cette fronde contre l'article 63. Ce n'est pas le cas! Si on peut comprendre certains des arguments valaisans, nous soupçonnons cependant que derrière cette position se cache le refus de la limitation de la production applicable aux AOC de toute la Suisse.

Il va de soi que les cantons peuvent toujours être plus restrictifs, ce que fait d'ailleurs le canton de Neuchâtel, en fixant des limitations draconiennes de 800 grammes par mètre carré pour les pinots et les spécialités et de 900 grammes par mètre carré pour le chasselas. Les cantons ne peuvent en revanche pas fixer des quotas plus élevés et c'est cela que craignent les Valaisans. Il faut donc savoir que, malgré ce qui est dit dans la presse, la Fédération suisse des vignerons et les cantons romands soutiennent le texte proposé par la commission, qui apporte entre autres la garantie d'un traitement équitable et non pas standardisé de toutes les régions viticoles de ce pays.

Nous vous invitons donc à rejeter la proposition Epiney.

Escher Rolf · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Im Wallis wird rund die Hälfte des Schweizer Weins produziert. Gestatten Sie mir deshalb doch eine kurze Intervention.

Es ist schon so, dass das Wallis in Bezug auf den Rebbau in manchem doch sehr bevorzugt ist, sei es durch die Qualität der Böden, sei es durch längere Sonnenexpositionen oder sei es durch intensivere Föhnlagen. Trotzdem haben wir vor fünfundzwanzig Jahren unsere eigene Weinproduktion kaputtgemacht. Wir haben nicht auf Qualität, sondern auf Quantität gesetzt, mit vier bis fünf Kilogramm Rebgut pro Quadratmeter. Wir haben in falschen, zu hohen, zu schattigen Lagen Reben anpflanzen lassen, und wir haben schlussendlich noch den grünen Veltliner importiert. All diese Todsünden führten dazu, dass plötzlich unsere Weinproduktion zerstört am Boden lag. Das war eine Tragödie - eine Tragödie für Tausende von kleinen Rebbauern, eine Tragödie für Hunderte von Kellereien.

Zum Glück ist es uns selbst gelungen, das zu korrigieren, und zwar, weil wir auf die Qualität gesetzt haben, unter der Führung einer starken Hand, nämlich des kantonalen Wirtschaftsministers, des ehemaligen Kollegen hier im Ständerat, Guy Genoud. Wir haben Reben in schlechten Lagen ausrotten lassen, unter Polizeischutz; es wurden Mengenbeschränkungen eingeführt, die bis zu 500 oder 600 Gramm pro Quadratmeter gehen. Wir haben Qualitätsvorschriften durchgesetzt. Wir deklassieren heute beste Weine, die bei einer durchgehenden schweizerischen Regelung in der höchsten Klasse bleiben würden. Damit ist es schlussendlich gelungen, ein hervorragendes Produkt zu gestalten.

Darum bitte ich Sie, den Antrag Epiney zu unterstützen und das gleiche System beim Weinbau zu belassen, das wir beim Käse als Selbstverständlichkeit akzeptieren. Wir wollen mit diesem Antrag kein Geld, keinen Franken. Wir wollen aber nicht, dass durch quasi abschliessende eidgenössische Regelungen, die dadurch flächendeckend und durchschnittlich sind, die Weinqualität bei uns vermindert wird.

Ich bitte Sie wirklich, dem Antrag Epiney zuzustimmen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Die Weindiskussion führten wir auch in der Kommission. Es wurde richtig dargestellt, dass die Version der Kommission verdeutlicht, was der Bundesrat will. Ich glaube deshalb, Herr Epiney geht mit seinem Antrag von einem Missverständnis darüber aus, was der Bundesrat wirklich will. Wir schlagen nichts Weiteres vor, als was wir schon heute tun, nämlich dass der Bund Minimalanforderungen für alle festlegt. Diese Minimalanforderungen können von den Kantonen übertroffen werden. Die Kantone haben die Freiheit, zusätzliche Anforderungen an die Produktion festzulegen. Das ist heute der Fall, und das können die Kantone auch morgen tun.

Dass der Bund für diese drei Weinklassen - AOC, Landwein und Tafelwein - Mindestanforderungen festlegen können muss, hat damit zu tun, dass wir mit dieser Definition für die Konsumenten Glaubwürdigkeit schaffen müssen; und es hat auch mit der internationalen Anerkennung zu tun, gerade im Hinblick auf die EU. Würden wir keine bundesrechtlichen Minimalanforderungen stipulieren, hätten es die Konsumenten mit sehr unterschiedlichen Definitionen von AOC-Wein zu tun. Dann hätten wir also erstens quasi einen AOC-Salat, und zweitens würden wir ein Mindestqualitätsniveau für AOC-Weine infrage stellen. Das Risiko wäre, dass ein ungenügend definierter AOC den andern AOC schaden würde. Das wollen wir nicht. Wir brauchen diese Mindestanforderungen. Die Behörden des Kantons Wallis können für dessen Weine in Ausnützung von Absatz 3 dieser Bestimmung selbstverständlich zusätzliche Anforderungen festlegen.

Herr Epiney benützt in seinem Antrag das Wort "Pflichtenhefte". Ich möchte darauf hinweisen, dass der Begriff "Pflichtenheft" für die landwirtschaftlichen AOC zwar in Artikel 16 des Landwirtschaftsgesetzes verwendet wird, dass er hier aber falsch ist. Mit dem Begriff "Pflichtenheft" nach Artikel 16 ist nämlich ein öffentliches Einsprache- und Rekursverfahren sowie die Eintragung in ein Bundesregister verbunden. Kompetent für solche Einträge ist nicht der Kanton, sondern eine Produzentengruppierung. Beim Wein, Herr Epiney, geht es eben um Rahmenbedingungen des Bundes und kantonale Definitionen für die einzelnen AOC. Deshalb ist der Begriff "Pflichtenheft" hier falsch, und er steht auch im Widerspruch zur Forderung nach kantonalen Kompetenzen. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass die Genehmigung der Pflichtenhefte durch den Bundesrat, wie Sie es formulieren, auch zum ersten Satz von Absatz 3 in Widerspruch stehen würde, mit dem Sie die Kompetenz der Kantone anstreben. Nicht zuletzt sei darauf hingewiesen, dass wir heute etwa 600 AOC-Weine haben; wenn Sie wirklich diese Pflichtenheftbürokratie einführen möchten, dann wird das zu gewaltiger Zusatzadministration führen; ich glaube, dass das weder im Sinne der Qualität noch im Sinne der Aufwandbegrenzung ist.

Der Bundesrat schliesst sich deshalb bei Artikel 63 der von der WAK einstimmig genehmigten Änderung an, weil sie präziser formuliert, was der Bundesrat will, und weil die Kann-Formulierung den Kantonen die Freiheit lässt, die Anforderungen an ihre Weine mit kontrollierten Ursprungsbezeichnungen festzulegen. Aber die Mindestanforderung muss bundesrechtlich für alle AOC-Weine einheitlich geregelt sein.

Ich bitte Sie daher, der Kommission zu folgen.

Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Epiney .... 17 Stimmen

Für den Antrag der Kommission .... 12 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 64, 65, 67-69

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 70

Antrag der Mehrheit

Abs. 6 Bst. b

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Berset, Leuenberger-Solothurn, Sommaruga Simonetta)

Abs. 4

Die Einhaltung der für die landwirtschaftliche Produktion massgeblichen Bestimmungen der Gewässerschutz-, der Umweltschutz- und der Tierschutzgesetzgebung sowie der Bestimmungen über den Normalarbeitsvertrag in der Landwirtschaft ist Voraussetzung und Auflage für die Ausrichtung von Direktzahlungen. (Siehe auch Ziff. Ia Ziff. 1 Art. 359 OR)

Antrag Fetz

Abs. 7

Der Bundesrat legt ökologische Ziele und besonders tierfreundliche Produktionsformen mit Zeitvorgaben fest. Er gestaltet die Direktzahlungen so, dass die vorgegebenen Ziele innerhalb des gesetzten Zeitrahmens erreicht werden.

Art. 70

Proposition de la majorité

Al. 6 let. b

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Berset, Leuenberger-Solothurn, Sommaruga Simonetta)

Al. 4

.... applicables à l'agriculture, ainsi que les dispositions du contrat-type de travail dans l'agriculture. (Voir aussi ch. Ia ch. 1 art. 359 CO)

Proposition Fetz

Al. 7

Le Conseil fédéral fixe des objectifs écologiques et des modes de production particulièrement respectueux des animaux avec des délais à respecter. Il organise les paiements directs de telle façon que les objectifs fixés soient atteints dans le cadre du calendrier convenu.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Artikel 70 regelt den Grundsatz und die Voraussetzungen für die Ausrichtung von allgemeinen Direktzahlungen, Ökobeiträgen und sogenannten Ethobeiträgen, also Beiträgen für besonders tierfreundliche Produktionsmethoden. Diese Zahlungen und Beiträge basieren auf dem ökologischen Leistungsnachweis, wie er in Absatz 2 unter den Buchstaben a bis f festgelegt ist. Absatz 4 besagt bereits heute, dass die Einhaltung der Gewässerschutz-, der Umweltschutz- und der Tierschutzbestimmungen eine unabdingbare Voraussetzung für den Anspruch auf Direktzahlungen, Öko- und Ethobeiträge ist.

Die einzige Änderung, die Bundesrat und WAK vorschlagen, ist eine formelle Anpassung in Absatz 6 Buchstabe b. Im neuen Zollgesetz ist der bisherige Begriff "ausländische Wirtschaftszone" neu definiert worden, und dabei ist im Landwirtschaftsgesetz der Verweis in Buchstabe b nicht angepasst worden. Mit der vorgeschlagenen Anpassung wird dieser Verweis nun aktualisiert.

Die Minderheit Berset beantragt, in Absatz 4 nebst den Gewässerschutz-, Umweltschutz- und Tierschutzbestimmungen auch noch die Bestimmungen über den Normalarbeitsvertrag ins Gesetz aufzunehmen. Die Mehrheit lehnt es ab, solche Normalarbeitsverträge als Voraussetzung für Direktzahlungen ins Gesetz aufzunehmen. Wir sind der Meinung, dass das Sache der Sozialpartner ist.

Vonseiten der Landwirtschaft wird auch gesagt, dass heute, was die Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft anbelangt, keineswegs ein rechtsfreier Raum bestehe. Das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis wird durch Normalarbeitsverträge geregelt, die die Kantone erlassen. Diese kantonalen Regelungen haben sich sehr bewährt und bieten Gewähr, dass den bestehenden kantonalen Besonderheiten Rechnung getragen werden kann. Die kantonalen Normalarbeitsverträge werden laufend den neuen Gegebenheiten angepasst, und in den letzten Jahren sind ganz wesentliche Verbesserungen zugunsten der Arbeitnehmenden vorgenommen worden. Wo es sinnvoll war, sind die Bestimmungen der Normalarbeitsverträge zwischen den Kantonen weitgehend harmonisiert worden.

Schliesslich wäre die Landwirtschaft im Falle der Annahme des Minderheitsantrages die einzige Branche, in der auf gesetzlicher Basis ein Mindestlohn verordnet würde, und dies, obwohl die soeben ausgewerteten Kontrollen, die die tripartiten Kommissionen im Jahr 2006 durchgeführt haben - das sind also die neuesten Ergebnisse -, klar zeigen, dass, wie bereits 2005, überhaupt kein Missbrauch im Sinne der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr festgestellt worden ist.

Weil kein Grund besteht, das bewährte System der kantonalen Normalarbeitsverträge durch ein zentralistisches System zu ersetzen, das nicht mehr auf die regionalen Unterschiede eingehen kann, beantragen wir Ihnen, bei der Fassung von Bundesrat und Mehrheit zu bleiben.

Berset Alain · 2VP-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Il faut voir cette proposition de minorité en parallèle avec l'article 359 alinéa 2 du Code des obligations.

Aujourd'hui déjà, le Code des obligations prévoit que chaque canton édicte un contrat-type pour l'agriculture - c'est l'alinéa 2 de l'article 359 dudit code. Il existe donc aujourd'hui 26 contrats-types cantonaux qui sont en vigueur, qui sont tous différents les uns des autres et qui posent, pour l'agriculture, des exigences variables entre les cantons.

Ma proposition de minorité demande en premier lieu que l'on remplace ces 26 contrats-types cantonaux par un seul contrat-type national. Vous vous souvenez qu'il y a deux semaines, Monsieur Wicki, rapporteur de la commission du Conseil des Etats sur l'unification de la procédure pénale (05.092), a dit: "Nous allons passer de 29 à 1". Ici l'objectif, ce serait de passer de 26 à 1.

Pourquoi est-ce que la minorité vous propose cela? Il n'y a aujourd'hui plus de justification à avoir 26 contrats-types différents entre les cantons. C'était peut-être une bonne solution à l'époque où l'agriculture locale approvisionnait en premier lieu le marché local. Mais ce n'est plus le cas aujourd'hui. Aujourd'hui, le marché est au minimum national, voire international.

Il faut - et sur ce point, je me permets de contredire le rapporteur - préciser qu'un contrat-type national permettrait aussi de tenir compte des spécificités cantonales. Cela pourrait être fait au moment de la négociation du contrat-type lui-même. Ou alors, il serait aussi possible de déroger simplement au contrat-type en prévoyant à chaque fois un contrat de travail écrit.

Je dois vous dire encore que la proposition que je défends n'est pas nouvelle. Elle a été déposée en 2001 par un conseiller national qui est un paysan genevois et qui s'appelle John Dupraz (initiative parlementaire 01.449). Il a déposé une proposition de même teneur. Je le dis ici. Et en français, on appelle cela rendre à César, dans le fond, ce qui appartient à César.

Je propose également, avec la minorité, de fixer des salaires minimaux dans le contrat-type national. Vous savez qu'actuellement, il existe des recommandations pour les salaires, qui sont publiées par l'Union suisse des paysans. Ce sont des recommandations qui pourraient tout à fait faire office de référence légale. Cela permettrait aussi d'empêcher une forme de concurrence déloyale de la part de ceux qui ne respectent pas les recommandations, au détriment des paysans qui, au contraire, font leur possible pour payer des salaires correspondant aux recommandations. Enfin, cela permettrait d'éviter cette très grande diversité que nous avons entre les cantons: aujourd'hui, sept cantons déjà prévoient dans leurs contrats-types des salaires minimaux, alors que les autres ne les prévoient pas.

Je l'ai dit, il existe des recommandations pour les salaires, qui sont produites par l'Union suisse des paysans. C'est une bonne chose, mais ça ne suffit pas parce que l'agriculture est un secteur bien particulier. En effet, il faut quand même rappeler ici que l'agriculture est un secteur économique qui échappe à la loi sur le travail - il y a d'ailleurs de bonnes raisons à cela, car c'est un secteur particulier. Mais enfin, cela appelle quand même de notre part une certaine responsabilité dans les conditions de travail qui sont permises. Ensuite, c'est un domaine, un secteur d'activités dans lequel nous nous apprêtons à verser environ 13,5 milliards de francs. Or dans un secteur économique dans lequel nous nous apprêtons à verser une telle somme mais qui échappe à la loi sur le travail, nous devons aussi nous préoccuper et nous inquiéter des conditions de travail qui y règnent.

Je dois vous dire qu'au moment où la commission s'est penchée sur cette question, elle a dû dans un premier temps constater que personne n'arrivait à dire précisément quel était l'état des salaires dans l'agriculture. J'ai déposé ma proposition un ou deux mois avant la séance de la commission et, au moment où elle a eu lieu, ni l'Office fédéral de l'agriculture, ni le Secrétariat d'Etat à l'économie n'ont été en mesure de présenter une situation claire quant aux salaires qui sont effectivement versés dans le secteur agricole. A ce moment-là, j'avais en mains une information qui indiquait que certains salaires seraient fixés à 1700 ou 1800 francs brut par mois pour 55 heures de travail par semaine. J'ai demandé si cela était vrai. Personne n'a pu me répondre sur le moment. On m'a indiqué par la suite que ce n'était pas le cas, mais il a fallu que j'attende un moment pour qu'on ait effectivement cette réponse.

Il serait bon à l'avenir - c'est une demande que je me permets de formuler ici à l'égard du Conseil fédéral - que cette question soit suivie de près, que nous ayons une idée précise, dans un domaine qui échappe à la loi sur le travail mais dans lequel nous allons verser 13,5 milliards de francs pour les quatre prochaines années, qu'on sache quelles sont les conditions de travail, qu'on ne laisse pas cela entièrement aux cantons, qu'on sache aussi quels sont les salaires qui sont effectivement versés.

Où en est-on aujourd'hui? 26 contrats-types cantonaux existent, mais il y a aussi un canton, celui du Valais, qui connaît une convention collective de travail. Toutes les personnes avec lesquelles j'ai pu en parler en Valais et qui connaissent cela m'ont indiqué que les expériences se passaient très bien, que cela avait effectivement permis d'aboutir à un partenariat social - une institution dans notre pays - dans le domaine de l'agriculture. Il n'y a pourtant qu'en Valais que cela existe. C'est quand même un signe intéressant. Cela veut dire que le partenariat social peut aussi se développer dans l'agriculture.

D'ailleurs, l'Union suisse des paysans a aussi lancé une consultation auprès de ses membres - consultation qui court actuellement -, dans laquelle elle essaie de voir s'il y aurait une possibilité de développer une convention collective de travail sur le plan national. C'est une démarche intéressante qu'il faut encourager, car elle permettrait d'accorder aussi une sorte de label social au secteur agricole. Cela me paraît aller dans le bon sens.

Pour l'instant, nous en restons avec ces 26 contrats-types cantonaux. Il y a un pas que je vous propose de faire ce matin, qui est finalement de donner suite, avec un certain délai, un certain retard, à l'initiative parlementaire Dupraz 01.449.

C'est dans ce sens que je vous invite à adopter ma proposition de minorité.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bitte Sie "ausnahmsweise" wieder, Ihrer Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zuzustimmen und den Minderheitsantrag Berset abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Wir sind grundsätzlich einverstanden, dass auch die Situation der Löhne im Landwirtschaftssektor genau wie in anderen Sektoren zu untersuchen ist. Das passiert auch, ich komme nachher noch darauf zurück. Das Problematische an diesem Minderheitsantrag ist aber vor allem, dass man die Direktzahlungen jetzt mit einer Problematik verknüpft, die nichts mit der erbrachten Leistung zu tun hat. Die Direktzahlungen schütten wir für erbrachte Leistungen aus. Kürzungen aufgrund eines Verstosses, welcher nichts mit dieser Leistung zu tun hat, halten wir für nicht angebracht. Es ist auch so, dass natürlich auch hier die Aufnahme von Bestimmungen betreffend den Normalarbeitsvertrag die Administration, vor allem die Kontrollen, wesentlich verkomplizieren würde, und ich bin auch ordnungspolitisch der Ansicht, dass Verstösse allenfalls im Arbeitsrecht zu regeln sind und nicht im Landwirtschaftsgesetz. Das wäre ordnungspolitisch nicht korrekt.

Herr Berset hat zu Recht auf das OR hingewiesen, und tatsächlich ist es ja so, dass die Kantone verpflichtet sind, Normalarbeitsverträge zu erlassen. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr mit der EU haben wir ja seither auch diese tripartiten Kommissionen in den Kantonen, welche die Situation zu untersuchen haben. Der Bund kann Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen erlassen, wenn innerhalb einer Branche die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt oder in missbräuchlicher Weise unterboten werden.

Wir haben die Ergebnisse der Sommer- und Herbstkontrollen dieser tripartiten Kommissionen mittlerweile erhalten; sie liegen vor. Zwanzig Kantone haben keine auffälligen Beschwerden festgestellt, in vier Kantonen sind 10 bis 15 Prozent der kontrollierten Betriebe problematisch. Ich sage das hier, denn das ist nicht geheim. Das sind Betriebe in den Kantonen Genf, Solothurn, Tessin und Wallis. Hier haben wir also Problemfälle. Zwei Kantone haben uns bis heute die Meldungen dieser tripartiten Kommissionen nicht zugestellt.

Tatsache ist somit aber gemäss diesen neuen Erhebungen, dass zwanzig Kantone unproblematisch sind. Sie haben ein gutes Zeugnis ausgestellt, dass die kontrollierten Betriebe branchenübliche Löhne ausbezahlen, insbesondere auch an Praktikanten aus den Oststaaten. Herr Berset hat darauf hingewiesen, dass hier ein gewisses Missbrauchspotenzial vorhanden ist. Diese Kontrollen haben offenbar doch im weitaus grössten Teil der Fälle korrektes Verhalten festgestellt. Wir haben somit keine Missbräuche im Sinne des OR, welche den Bund verpflichten würden, zu handeln und einen Normalarbeitsvertrag zu erlassen, ausser bei den vier Kantonen, die ich genannt habe; dort müssen sich die Kantone das überlegen. Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Kantone dieser Pflicht nachkommen werden. Es zeigt sich somit aber auch, dass die bestehenden Instrumente ausreichend sind, sodass Sie hier auf die Verankerung einer zusätzlichen Bestimmung verzichten können.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.

Berset Alain · 2VP-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

J'ai entendu avec beaucoup d'intérêt et de satisfaction la réponse de Madame la conseillère fédérale Leuthard, qui confirme la nécessité de suivre de plus près cette question que cela n'a été le cas jusqu'à aujourd'hui.

Je l'ai dit, actuellement des discussions sont en cours pour une éventuelle élaboration d'une convention collective de travail sur le plan national. Cette question devrait être approfondie dans le cadre des délibérations au deuxième conseil. Il y a peut-être d'autres possibilités qui peuvent encore apparaître, notamment le fait de prévoir que les contrats-types cantonaux qui existent déjà fixent éventuellement aussi des salaires minimaux. C'est peut-être une piste à suivre, mais il peut y en avoir d'autres.

Dans ce sens, en souhaitant qu'effectivement le deuxième conseil puisse approfondir encore cette question, je retire ma proposition de minorité.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte mit einem neuen Absatz 7 erreichen, dass die Direktzahlungen noch verstärkt mit ökologischen und tiergerechten Auflagen verbunden werden. Ich habe bereits beim Eintreten gesagt, dass die Strategie des Bundesrates - Umlagerung von der Marktstützung zu den Direktzahlungen an die Bauern - politisch richtig ist. Denn ich denke, wir haben alles Interesse daran, die Einkommen der Bauern zu erhöhen und ihre Produktionsweise zu beeinflussen.

Im Gegenzug dazu sollten, meine ich, die Direktzahlungen aber noch stärker an ökologische und tiergerechte Leistungsziele gebunden werden. Das möchte ich mit diesem Zusatz erreichen. Denn ich bin tief überzeugt, dass die Chance der Schweizer Bauern in der biologischen Produktion liegt. Dafür sind die Konsumentinnen und die Steuerzahler bereit, mehr zu bezahlen. Das macht unsere Schweizer Landwirtschaft aus, da hat sie den grossen Vorteil. Das ist auch der Unterschied zu vielen umliegenden EU-Ländern, die ja immer wieder Lebensmittelskandale kennen. Hier haben wir das weit bessere System, und das müsste, meine ich, ausgebaut werden.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Äusserungen von Frau Kollegin Fetz kommen mir irgendwie bekannt vor. Ich meine, das hätten wir verschiedentlich gehört und auch in verschiedenen Artikeln gelesen. Aber verstehen Sie das nicht als Vorwurf; es ist ein berechtigtes Anliegen. Was ich sagen will, ist: Ich meine, dass das bereits aufgenommen ist. Die Ausgangslage sieht wie folgt aus: Der Bundesrat legt in der Botschaft ökologische Ziele fest, beispielsweise bezüglich Stickstoff, Ammoniak, Phosphor und Biodiversität. Das steht in der Botschaft in der deutschen Fassung auf Seite 6390. Der Bundesrat hat dies schon in der "AP 2002" getan und die Direktzahlungen entsprechend ausgestattet. Von sieben Zielen in diesen erwähnten Bereichen wurden fünf erreicht und zwei nicht ganz. Die Reduktion der Stickstoffüberschüsse nehmen wir darum in Artikel 70bis als konkrete Vorgabe auf. Zwei Ziele wurden nicht ganz erreicht, weil die Entwicklungen nicht immer völlig vorhersehbar sind, wenn man Ziele festlegt. Bei der besonders tierfreundlichen Haltung wurde zu Beginn das Ziel festgelegt, dass 50 Prozent der Bestände in diesen Programmen gehalten werden sollten. Dieses Ziel ist heute bei allen wichtigen Tiergattungen übertroffen. Die Festlegung der quantitativen Ziele ist Aufgabe des Bundesrates, die er - wie ich persönlich meine - wahrnimmt. Eine weitere Anreicherung des Gesetzes mit einer diesbezüglichen Bestimmung scheint mir daher eher überflüssig, weil bereits erfüllt.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Der Bundesrat hat alles festgelegt. In der Botschaft auf Seite 6390 finden Sie die entsprechende Tabelle, wo wir diese Ziele offenlegen. Insofern stossen Sie offene Türen auf, und es braucht keine zusätzliche Verankerung. Denn das ist unsere Haltung, das machen wir, aber nicht mit dem Gesetz, sondern wir müssen es auch jeweils mit dem Bafu absprechen. Das Bafu setzt zusätzlich langfristige Umweltziele, die dann wieder abzustimmen sind. Insofern wird Ihrem Anliegen vollumfänglich Rechnung getragen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe das selbstverständlich schon gesehen. Ich nehme jetzt einfach Frau Bundesrätin beim Wort und hoffe, dass das auch weiterhin entsprechend gefördert wird. Es geht natürlich nicht nur darum, die Ziele zu erreichen, sondern dies auch weiterhin zu fördern, insbesondere wenn ich daran denke, dass dieses Parlament gestern die Gesamtbetrieblichkeit beim Bioanbau "durchlöchert" hat. Da mache ich mir schon Sorgen, ob diese Ziele wirklich umgesetzt werden, und zwar auch leistungs- und zeitgerecht. Aber wenn ich mich darauf verlassen kann - und der Bundesrätin glaube ich auch, dass das entsprechend forciert wird und insbesondere nachher im Zusammenhang mit der Motion auch weiterverfolgt wird -, dann kann ich diesen Antrag zurückziehen.

Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Antrag der Minderheit und der Antrag Fetz sind zurückgezogen worden.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 70bis

Antrag der Kommission

Titel

Reduktionsziele für Stickstoffemissionen

Abs. 1

Die jährlichen Emissionen von Stickstoffverbindungen aus der landwirtschaftlichen Produktion sind bis zum Jahre 2015 gegenüber 1994 gesamthaft um mindestens 23 Prozent zu vermindern.

Abs. 2

Der Bundesrat legt die Zwischenziele nach Massgabe von wissenschaftlichen und agronomischen Erkenntnissen in Berücksichtigung der ökonomischen Verträglichkeit fest.

Antrag Bürgi

Streichen

Art. 70bis

Proposition de la commission

Titre

Objectifs concernant la réduction d'émissions d'azote

Al. 1

Les émissions annuelles de composés d'azote issues de la production agricole doivent être réduites, d'ici à 2015, d'au moins 23 pour cent au total par rapport à 1994.

Al. 2

Le Conseil fédéral fixe les objectifs intermédiaires en fonction des connaissances scientifiques et agronomiques et compte tenu de la compatibilité économique.

Proposition Bürgi

Biffer

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ein Blick auf die agrarökologischen Zielsetzungen zeigt, dass in den Bereichen Ammoniakemissionen, der Reduktion der Nitratgehalte von Wasser, der Phosphorbilanz sowie bezüglich des reduzierten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln die ehrgeizigen Zielsetzungen per 2005 erreicht worden sind. Auch bei der Biodiversität zeigt sich gesamthaft ein gutes Bild. Das angestrebte ökologische Ziel mit den Ausgleichsflächen ist gesamthaft erreicht worden. Einzig im Talgebiet liegt man noch leicht hinter dem Soll zurück.

Nicht erreicht worden ist hingegen die angestrebte Reduktion der Stickstoffüberschüsse. Hier schlägt Ihnen die Kommission vor, die Reduktionsziele für Stickstoffemissionen mit klaren Vorgaben ins Gesetz aufzunehmen. Konkret sind die jährlichen Emissionen von Stickstoffverbindungen aus der landwirtschaftlichen Produktion bis ins Jahr 2015 gegenüber 1994 um 23 Prozent zu reduzieren. Mit der exakten Angabe von 23 Prozent drücken wir im Gesetz nichts anderes aus als das vom Bundesrat gemäss Botschaft auf Seite 6390 im Jahr 2005 festgelegte Ziel.

Effizienzziele haben wir übrigens auch ins Energiegesetz aufgenommen. Insofern scheint es mir opportun, dass wir das machen.

Nach Überzeugung der Kommission handelt es sich erstens um eine realistische Vorgabe, und zweitens wird klargemacht, dass wir nicht einfach deklamatorisch Ziele formulieren, sondern alles unternehmen, um sie auch tatsächlich zu erreichen.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Kommission.

Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit ziehe ich diesen Antrag zurück. Er ist rein formeller Natur. Inhaltlich teile ich die Zielsetzung, aber aus gesetzeshygienischen Gründen bin ich der Meinung, dass dieser Artikel nicht ins Gesetz gehört. Ich gebe zuhanden des Zweitrates die Bitte mit, das noch einmal zu überprüfen. Damit schliesse ich meine Ausführungen zum Rückzug meines Antrages.

Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Antrag Bürgi ist zurückgezogen worden. Es gibt damit ausser dem Antrag der Kommission keine anderen Anträge mehr.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Es gibt noch einen Antrag des Bundesrates. (Heiterkeit) Es handelt sich hier um einen neuen Antrag, und ich hätte an sich die gleiche Ansicht wie Herr Bürgi. Es handelt sich um dasselbe Problem wie vorhin bei Frau Fetz. Die Ziele haben wir zwar festgelegt, sie gehören aber nicht in das Landwirtschaftsgesetz, das wäre ordnungspolitisch falsch.

Auch hier muss ich deshalb eigentlich erstens sagen, dass wir uns mit der Zielrichtung einverstanden erklären können. Die 23 Prozent finden sich tatsächlich in unserer Bilanz, allerdings in der Stickstoffbilanz und nicht bei den Emissionen, wie es die Kommission formuliert hat. Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass für den Vollzug im Umweltrecht die Kantone die Verantwortung tragen. Von der Stickstoffemission ist vor allem der Gewässerschutzbereich betroffen. Auch in diesem Bereich unterstützt der Bund die Kantone mit Abgeltungen, aber die Umsetzung liegt bei den Kantonen. Deshalb ziehe ich es natürlich vor, das nicht zu verankern, wie es Ihnen der Bundesrat vorgeschlagen hat. Mit dem Ziel bin ich absolut einverstanden. Wir müssen auch das mit dem Bafu und mit den Kantonen koordinieren. Deshalb ist es für mich ordnungspolitisch falsch, das im Landwirtschaftsgesetz anzubringen.

Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Abstimmung - Vote

Für den Antrag des Bundesrates .... 13 Stimmen

Für den Antrag der Kommission .... 11 Stimmen

Präsident (Brändli Christoffel, erster Vizepräsident): Damit gibt es keinen Artikel 70bis.

Art. 73 Abs. 5

Antrag der Kommission

Bst. d

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Maissen

Bst. b

b. die Beiträge nach der Tierkategorie, der Tierzahl, den Grossvieheinheiten oder der Zone abstufen;

Bst. e

e. Produzenten und Produzentinnen ausserhalb des Berggebietes für Tiere, die sie aus dem Berggebiet zukaufen, für befristete Zeit einen erhöhten Beitrag ausrichten.

Art. 73 al. 5

Proposition de la commission

Let. d

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Maissen

Let. b

b. moduler les contributions selon la catégorie, le nombre d'animaux, le nombre d'unités de gros bétail ou la zone;

Let. e

e. accorder aux producteurs se trouvant hors des régions de montagne une contribution plus importante, pour une durée limitée, pour des animaux achetés dans les régions de montagne.

Bst. b - Let. b

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Es geht hier um so etwas wie die Feinmechanik in der Agrarpolitik. Es geht bei meinem Antrag zu Artikel 73 Absatz 5 Litera b nicht darum, dass man das im Gesetz festschreiben soll; vielmehr soll der Bundesrat auf Verordnungsebene mehr Spielraum erhalten. Es geht um die Beiträge an die Haltung von raufutterverzehrenden Nutztieren; wir wissen, dass mit der vorgesehenen Änderung eine Reduktion von heute 900 Franken auf 600 Franken pro Grossvieheinheit (GVE) vorgesehen ist. Nach den Beschlüssen, die wir bei der Milch, bei der Verkäsungszulage, gefasst haben, gehe ich davon aus, dass es nun bei den Milchkühen für die Verkehrsmilchproduktion nicht mehr zwingend 600 Franken sind. Diese Berechungen werden Sache des BLW sein.

Was nun mit dieser Reduktion noch verschärft wird, das sind die Differenzen zwischen den verschiedenen Viehhaltungsformen. Verlieren werden bei dieser Reduktion von 900 auf 600 Franken pro GVE vor allem die Mutterkuhhalter und die Kälbermäster. Gerade die Kälbermäster sind bereits bei der letzten Revision bestraft worden. Deshalb sollte man dem Bundesrat in Bezug auf die Abstufung mehr Spielraum geben. Ich weiss, dass es administrativ einfacher ist, wenn man einfach gesamtschweizerisch einen Betrag hat, z. B. 600 Franken. Damit aber die Unterschiede, die nun hier entstehen werden, aufgefangen und ausgeglichen werden können, beantrage ich, dass neu als zusätzliche Möglichkeit der Differenzierung auch die Zone aufgenommen wird. Ich sage noch einmal: Es ist eine Kann-Vorschrift; der Bundesrat kann dann im Rahmen der Verordnung die Beiträge nach Tierkategorie, nach Tierzahl und GVE festlegen, und neu kann er allenfalls - falls sich das in der Feinmechanik als notwendig erweisen sollte - auch die Zone berücksichtigen.

Ich bitte Sie also, diesem Antrag zuzustimmen, damit bei der Ausgestaltung der Verordnungen im Hinblick auf die "Agrarpolitik 2011" solche sachgerechten Anpassungen gemacht werden können.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In der Kommission haben wir über einen ähnlich lautenden Antrag diskutiert; er ist mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden. Der Grund dafür: Wir tragen den berechtigten Anliegen der Berg- und Hügelregionen mit erschwerten Bedingungen ja mit sogenannten TEP-Beiträgen - für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen - bereits Rechnung. Der TEP-Beitrag wird gemäss Bundesrat in der Vorlage um 70 Millionen Franken erhöht. Mit anderen Worten fliessen gemäss dieser Version innerhalb des Zahlungsrahmens in den nächsten vier Jahren viermal 70 Millionen Franken mehr als bisher in die TEP-Gebiete. Das ist also mehr als die gesamte Differenz, über die wir im Zahlungsrahmen diskutieren. Es ist ein berechtigtes Anliegen, aber es wird bereits über die TEP-Beiträge abgegolten. Wir können nicht auf allen Kanälen Geld fliessen lassen.

Ich bitte Sie, bei diesen TEP-Beiträgen zu bleiben und nichts darüber hinaus zu geben.

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Ich insistiere angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht gerne. Aber der Kommissionspräsident versteht die Mechanik nicht. (Unruhe) Es geht hier wirklich um etwas anderes. Es geht auch nicht um mehr Geld. Es geht um das Problem, das wir mit den Beschlüssen bezüglich der Verkäsungszulagen selber geschaffen haben. Dadurch braucht man nicht mehr die gleiche Höhe der Beiträge für die Milchkühe der Verkehrsmilchproduktion. Damit gibt es dort einen Spielraum. Es braucht also die Möglichkeit, dass man entsprechende Anpassungen machen kann. Ich möchte noch einmal sagen: Es ist eine Kann-Formulierung, damit der Bundesrat, wenn nötig, in der Feinmechanik, wie sie der Kommissionspräsident offenbar nicht ganz verstanden hat, austarieren kann. Nur das ist gemeint. Es ist nichts Zwingendes, es ist eine Kann-Formulierung.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Der Herr Kommissionspräsident hat die wesentlichen Argumente geliefert. Es geht tatsächlich auch darum, dass die TEP-Beiträge erhöht werden. Es geht darum, dass aktuell bei den allgemeinen Direktzahlungen bereits eine Differenzierung nach Zone besteht, dass Hügel- und Berggebiete zu Recht begünstigt werden. Mit der "AP 2011" sind vom Abbau der Marktstützungen generell weniger die Bergbetriebe betroffen als die Betriebe im Flachland. Eine nochmalige Differenzierung - auch wenn es eine Kann-Formulierung ist - widerspricht natürlich auch unserem Ziel eines einfacheren, transparenteren Systems mit RGVE-Beiträgen.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Maissen .... 6 Stimmen

Dagegen .... 20 Stimmen

Bst. e - Let. e

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Hier geht es um folgendes Problem: Es wird ja immer gesagt, dass mit den Direktzahlungen an und für sich marktwirtschaftlich nicht eingegriffen werde, sondern dass man demgegenüber mit den Marktstützungen Marktverzerrungen hätte. Nun muss ich Ihnen sagen: Bei den Direktzahlungen stimmt das so auch nicht ganz, auch mit ihnen ergeben sich Auswirkungen auf die Strukturen und Marktverhältnisse. Konkret geht es darum, dass es, wenn wir mit den Direktzahlungen die Flächen bevorzugen, im Flachland und im Talgebiet interessanter wird, die Flächen zu bewirtschaften als zum Beispiel in Steillagen durch Beweidung mit eigenen Aufzuchttieren.

Das heisst, dass mit der heutigen Agrarpolitik auch mit beeinflusst wird, dass die Aufzucht von Zucht- und Nutztieren im Talgebiet interessanter wird. Das ist der Grund dafür, dass beim seinerzeitigen agrarpolitischen Konzept mit der Milchkontingentierung die Arbeitsteilung zwischen dem Berg- und Talgebiet so gefördert wurde, dass jene Bauern aus dem Talgebiet, welche ein Rind im Berggebiet gekauft haben, dann für ein Jahr ein Zusatzkontingent von 2000 Kilogramm Milch erhalten haben. Es bestand also ein gewisser Anreiz, Tiere nicht selber aufzuziehen, sondern solche im Berggebiet zuzukaufen. Mit dem Wegfall der Milchkontingentierung funktioniert dieses Zusatzkontingent nicht mehr, und damit entfällt diese Förderungsmassnahme für den Absatz von Zuchtvieh aus dem Berg- ins Talgebiet.

Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, dass Sie hier als Ersatz für das Wegfallen des Zusatzkontingents in Artikel 73 Absatz 5 neu eine Litera e, eine Kann-Formulierung, aufnehmen, wonach die Produzenten und Produzentinnen ausserhalb des Berggebietes für Tiere, welche sie im Berggebiet kaufen, während einer befristeten Zeit einen erhöhten Beitrag an die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere erhalten. Das ist ein einfaches, transparentes System und kann als Ablösung für die verlorene Möglichkeit des Zusatzkontingents gelten.

Auch hier muss ich sagen: Was diesbezüglich in der Botschaft steht, stimmt funktionsmässig natürlich nicht. In der Botschaft wird gesagt, es brauche keine Ersatzmassnahme für das Wegfallen des Zusatzkontingents, weil ja die Direktzahlungsbeiträge an die Landwirte im Berggebiet erhöht würden. Aber das hat keinen Effekt auf die Förderung in Bezug auf die Arbeitsteilung zwischen dem Berg- und dem Talgebiet.

Deshalb bitte ich Sie, dass Sie hier, nachdem Sie den anderen Antrag abgelehnt haben, gegenüber dem Berggebiet so tolerant sind und dem Bundesrat mit einer Kann-Formulierung die Möglichkeit geben, eine Ersatzmassnahme für das Wegfallen des Zusatzkontingents zu treffen. Ich danke Ihnen, wenn Sie für diesen Antrag Ihr wohlwollendes Verständnis haben.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es handelt sich hier um eine Ersatzmassnahme für die Zusatzkontingente bei der Milch, die dem Berggebiet entgangen sind, wie es Herr Maissen als Antragsteller ausgeführt hat. Sie sollte für Flachlandbauern ein Anreiz sein, ihre Tiere im Berggebiet zu kaufen. Bei solchen Mechanismen besteht die Gefahr, dass die Mittel im Talgebiet abgeschöpft werden, weil der Talbauer ja natürlich um die Zusatzmittel seines Kollegen im Berggebiet weiss. Es ist eine Massnahme, die mir auch fragwürdig erscheint.

Ich kann jetzt an dieselbe Begründung anknüpfen: Man hat den TEP-Beitrag auf jeder Stufe, angefangen bei der Hügelzone bis in die Bergzone IV, wo die Produktion dann sehr schwierig ist, konstant hochgefahren. Am Schluss macht das, wie erwähnt, 70 Millionen Franken pro Jahr aus. Damit sind diese Gebiete angemessen abgegolten worden.

Darum bitte ich Sie, diesen Einzelantrag ebenfalls abzulehnen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich kann mich den Ausführungen des Kommissionspräsidenten anschliessen und verzichte auf weitere Erläuterungen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Maissen .... 5 Stimmen

Dagegen .... 20 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 75a

Antrag der Mehrheit

Titel

Grünlandbeitrag für die Haltung raufutterverzehrender Milchkühe ohne Silagefütterung

Abs. 1

Der Bund richtet zur Förderung der Milchproduktion ohne Silagefütterung Beiträge aus.

Abs. 2

Die Beiträge werden ausgerichtet für die Grünlandfläche auf Verkehrsmilchbetrieben, die raufutterverzehrende Nutztiere ohne Silagefütterung halten.

Abs. 3

Der Bundesrat bestimmt den Beitrag je Flächeneinheit und regelt die Einzelheiten.

(Siehe auch Art. 39 und 188 Abs. 3)

Antrag der Minderheit

(David, Frick, Leumann, Maissen, Slongo)

Streichen

Art. 75a

Proposition de la majorité

Titre

Contribution à la surface herbagère pour la garde sans ensilage de vaches laitières consommant des fourrages grossiers

Al. 1

La Confédération octroie des contributions pour promouvoir la production de lait sans ensilage.

Al. 2

Les contributions sont versées pour la surface herbagère d'exploitations produisant du lait destiné à la commercialisation et gardant des animaux consommant des fourrages grossiers qu'ils n'alimentent pas à l'ensilage.

Al. 3

Le Conseil fédéral fixe le montant de la contribution par unité de surface et règle les détails.

(Voir aussi art. 39 et 188 al. 3)

Proposition de la minorité

(David, Frick, Leumann, Maissen, Slongo)

Biffer

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Sie haben über diesen Artikel bei Artikel 39 entschieden.

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit

Adopté selon la proposition de la minorité

Art. 76 Abs. 3

Antrag Amgwerd Madeleine

.... auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche und auf den extensiven Flächen von Sömmerungsgebieten.

Art. 76 al. 3

Proposition Amgwerd Madeleine

.... sur les surfaces agricoles utiles et sur les surfaces extensives en zone d'estivage.

Amgwerd Madeleine · Mit-F · Ständerat · Jura · Christlichdemokratische Fraktion

Ma proposition concerne l'article 76, qui ne figure pas dans le dépliant. Elle mérite cependant votre attention. Cette proposition concerne les contributions écologiques non seulement pour les surfaces agricoles utiles (SAU), mais également pour les surfaces extensives en zone d'estivage, c'est-à-dire en grande partie ce qu'on appelle les pâturages boisés. Je le dis en allemand, parce que les termes sont assez spécialisés: nicht nur die landwirtschaftlichen Nutzflächen, aber auch die extensiven Flächen von Sömmerungsgebieten, d. h. besonders - aber nicht nur - das, was wir Waldweide nennen.

L'article 76 traite des contributions écologiques dans le cadre du chapitre relatif aux paiements directs écologiques. Dans les premiers alinéas figurent le principe du versement des contributions et les objectifs poursuivis, à savoir l'encouragement des modes de production respectueux de la nature et de l'environnement, la conservation des espèces. Pour cela, la Confédération octroie des contributions qui favorisent une compensation écologique sur les SAU.

Dans la politique agricole actuelle, les pâturages extensifs et les pâturages d'estivage ne bénéficient pas des paiements directs liés à la compensation écologique. La "PA 2011" a prévu de combler en partie cette lacune en octroyant des contributions pour les pâturages extensifs situés dans la surface agricole utile. On comble donc ici une partie de la lacune connue et reconnue. Cependant, il reste les pâturages non situés en zone SAU et ceux-ci représentent des surfaces importantes, plus particulièrement dans l'Arc jurassien.

Ce sont en grande partie ce que l'on appelle, je l'ai dit, les pâturages boisés, "Waldweide". Vous connaissez certainement bien ces paysages, car ils sont typiques de la chaîne jurassienne, dans le Jura mais aussi dans le canton de Neuchâtel et dans le canton de Vaud: ce sont les larges étendues de pâturage avec de grands sapins, abris naturels pour le bétail en estivage, où vivent en liberté vaches et chevaux.

Ces pâturages sont donc en grande partie hors SAU et ne peuvent pas bénéficier des paiements directs écologiques selon le projet de loi. Par ma proposition, je demande qu'on puisse en accorder. En effet, toutes les études scientifiques ont démontré la valeur écologique de ces pâturages dans le milieu sylvopastoral. Ils remplissent une fonction importante de par leur haute diversité biologique. Il est nécessaire que les paysans ou que les propriétaires entretiennent ces pâturages boisés, car sans entretien soigné et régulier, la forêt s'étend.

Les pâturages boisés ne sont pas une surface agricole comme une autre. C'est vrai qu'ils ont un très faible apport économique. Les agriculteurs pourraient être enclins à ne plus les entretenir et à laisser ainsi la forêt prendre toujours plus d'emprise sur le sol. Plus on distinguera précisément la surface d'herbe de celle des sapins, plus les agriculteurs seront encouragés à entretenir les pâturages boisés.

Si les paiements directs ne sont pas octroyés pour l'entretien de ce paysage, on peut fort bien imaginer que les paysans pourraient laisser faire la nature. Ce serait dommage non seulement pour le paysage typique que nous connaissons et apprécions, mais aussi et surtout par rapport à l'emprise toujours plus grande de la forêt, que nous ne voulons pas voir s'étendre encore plus sur les surfaces exploitées en herbage. Entretenir ces pâturages boisés, c'est préserver des écosystèmes originaux et concilier des intérêts agricoles, forestiers, touristiques et écologiques. C'est aussi concrétiser un des trois objectifs principaux de la "PA 2011", c'est-à-dire la poursuite du développement écologique.

Un groupe de travail intercantonal a été mis sur pied par l'Office fédéral de l'agriculture. La majorité de ce groupe de travail est arrivée à la conclusion que l'octroi de contributions pour les pâturages situés dans la zone d'estivage était nécessaire. Les milieux de la protection de la nature, les représentants de l'Office fédéral de l'environnement, les sociétés d'économie alpestre ainsi que les gouvernements des cantons concernés - Berne, Neuchâtel, Vaud et Jura - partagent cet avis et soutiennent cette proposition.

Cette adjonction impliquera certainement une modification ultérieure de l'ordonnance sur la qualité écologique.

De plus, il existe un projet Interreg IIIA intitulé "Actions transfrontalières en faveur d'une gestion intégrée des paysages sylvopastoraux de l'Arc jurassien". Ce problème ne connaît pas de frontières, c'est pourquoi le groupe qui le pilote est franco-suisse.

L'Assemblée interjurassienne a également rédigé une résolution dans ce sens, et demandé aux cantons de Berne et du Jura d'intervenir auprès de la Confédération pour qu'elle mène une politique agricole forestière et environnementale coordonnée dans ce domaine. Il est clair aussi que les cantons s'engagent, comme ils le font déjà actuellement pour la qualité écologique des prairies, à participer financièrement à ces mesures.

Ma proposition est tardive et je vous prie de m'en excuser. De plus, j'ai encore fait parvenir une version corrigée. Etant donné que cette problématique, à ma connaissance, n'a pas été discutée en commission et qu'elle est nouvelle par rapport au projet, je vous demande de l'intégrer dans la réflexion et l'étude qui sera faite par le second conseil. C'est pourquoi adopter ma proposition serait une bonne solution, cela pour que la commission du Conseil national puisse prendre connaissance de la problématique et peut-être trouver une solution meilleure que la mienne.

Dans cette optique, je vous remercie de soutenir ma proposition.

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