05.3632
Verwendung des gesamten Reinertrages der Verbrauchssteuer auf Treibstoffen für die Strasse
Freysinger Oskar · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei dieser Motion geht es mir eigentlich ums Prinzip, denn Geld, das den Strassenbenützern abgeknöpft wird, gibt es eigentlich mehr als genug, stelle ich fest. Aber da wird natürlich über den Weg der Quersubventionierung mehr als die Hälfte der von den Strassenbenützern bezahlten Gelder ganz anderen Sektoren zugeführt. Dadurch werden gewisse Strassenprojekte, die im Grunde längst finanziert sind - längst haben die Strassenbenützer diese Projekte finanziert -, auf die lange Bank geschoben, was besonders für Randregionen ärgerlich ist. So ist zum Beispiel die Fertigstellung der Autobahn im Oberwallis immer wieder hinausgeschoben worden. Eine definitive Frist für die Beendigung der Bauarbeiten ist kaum auszumachen. Ständig werden wir mit dem tiefsinnigen Wort "voraussichtlich" um Nachsicht gebeten. Voraussichtlich in diesem Jahr werde man fertig werden - oder in jenem Jahr oder im folgenden. Mit dieser Voraussicht ist nie ein Ende abzusehen. Darüber hinaus schaffen wir mit dieser Art von Quersubventionierung Engpässe, endlose Staus im Agglomerationsbereich, was riesige volkswirtschaftliche und ökologische Probleme bewirkt. Die Verzögerung im Strassenbau ist natürlich für den Tourismus in den Berggebieten eine zusätzliche Erschwerung.
Man kann mir erzählen, was man will: Geld, das vom Steuerzahler für einen gewissen Bereich einbezahlt wurde, sollte gefälligst auch in diesem Bereich verwendet werden; es geht hier um das Prinzip. Das ewige Herumschieben und Quersubventionieren ist völlig unbefriedigend.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Dieser Vorschlag für eine Verfassungsänderung - diese bräuchte eine Verfassungsabstimmung, die von Volk und Ständen angenommen werden müsste - sieht vor, dass künftig 100 Prozent statt 50 Prozent des Reinertrages der Mineralölsteuer für die Nationalstrassen zu verwenden wären.
In der Zeit seit der Einreichung der Motion sind wir mit dem Projekt NFA wieder ein bisschen weitergekommen. Dabei ist ja vorgesehen, dass der Bund künftig die gesamten Kosten für den Nationalstrassenbau und -unterhalt übernehmen wird - das steht eben auch in der Verfassung. Die verfassungsmässigen Mittel für die Strassenfinanzierung werden nicht umgewidmet. Für die Deckung der Strassenausgaben steht dem Bund gemäss Verfassung unter anderem die Hälfte der Mineralölsteuer zur Verfügung. Das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer regelt, wie diese Mittel dann eben zweckgebunden einzusetzen sind, und zwar werden die Einnahmen wie die Ausgaben im Strassenbereich der "Spezialfinanzierung Strassenverkehr" gutgeschrieben respektive, im Fall von Ausgaben, belastet. Diese Rechnung ist integraler Bestandteil der Finanzrechnung des Bundes. Wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, wird der Überschuss dieser Spezialfinanzierung gutgeschrieben, umgekehrt wird ein Ausgabenüberschuss der Spezialfinanzierung belastet. Geld geht so gesehen also natürlich keines verloren.
Die vom Motionär vorgeschlagene vollständige Zweckbindung der Mineralölsteuer, verbunden mit der wenn auch nur implizit geforderten Erhöhung der Strassenausgaben, würde den Bundeshaushalt zusätzlich belasten. Wir gehen davon aus, dass das bis 1,5 Milliarden Franken ausmachen könnte. Ein solcher Betrag müsste natürlich anderswo kompensiert werden, oder man müsste die Steuern erhöhen; beides kommt aus Sicht des Bundesrates nicht infrage.
Nun hat sich aber die Ausgangslage für diese Motion noch in einer anderen Weise geändert, nämlich mit der Gründung des Infrastrukturfonds, den Sie ja im letzten Jahr beschlossen haben. Mit diesem Infrastrukturfonds stehen künftig Mittel für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz und die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen zur Verfügung. Der Bundesrat hatte ursprünglich 2,2 Milliarden Franken im Sinn, sieht aber jetzt, nach den Parlamentsbeschlüssen, vor, 2,6 Milliarden der heutigen Reserve in den Fonds zu übertragen. Mit diesem Fonds - das kann ich Ihnen sagen; es ist halt wieder ein Versprechen - wird jetzt aber das Netz fertiggestellt, und wir gehen davon aus, dass alle genannten Strecken bis im Jahr 2015 abgeschlossen sein werden.
Wir ersuchen Sie, diese Motion abzulehnen.
Wäfler Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Herr Bundesrat, Sie haben den Infrastrukturfonds erwähnt. Sie wissen auch, dass im Strassenbaufonds eigentlich, theoretisch, rund 4 Milliarden Franken sein sollten - mit Betonung auf "sollten".
Es wurde beschlossen, nur ungefähr 2,5 Milliarden Franken aus jenem Fonds als Ersteinlage in den Infrastrukturfonds einzuschiessen. Wenn nichts in jenem Fonds ist, wie werden dann diese 2,5 Milliarden Franken finanziert? Geschieht dies über Schulden?
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich habe anlässlich des guten Abschlusses der Bundesrechnung im ordentlichen und im ausserordentlichen Bereich des letzten Jahres immer wieder darauf hingewiesen, dass leider kein Grund zum Feiern besteht, und zwar deshalb, weil wir im Jahr 2008 mit ausserordentlichen Ausgaben von insgesamt 5 Milliarden Franken rechnen müssen. Das ist ziemlich genau der Betrag, der ordentlich und ausserordentlich im letzten Jahr als Gewinn in die Kasse geflossen ist. Zu diesen Ausgaben gehören im Wesentlichen drei Beträge:
1. Das sind einmal 2,6 Milliarden Franken für den Infrastrukturfonds. Diese Mittel sind auf sehr unglückliche Art in der Bundesrechnung gebunden. Sie stehen unter Mineralölsteuereinnahmen, sind aber anders engagiert. Es ist, wie wenn Sie auf einer Ladenfront "Bäckerei X" lesen, dahinter aber die Metzgerei Y ist. Das Geld ist anders eingesetzt worden. Jetzt müssen wir uns um diesen Betrag neu verschulden, um diese Mittel dem ursprünglichen Zweck zuzuführen; das sind nach Ihrem Beschluss 2,6 Milliarden Franken.
2. Wir werden bei der Umsetzung des NFA im Zusammenhang mit der Übernahme der Kantone im Bereich der Betreuung, der Invalidenheime, der Tagesstätten usw. für die Invalidenversicherung 1,4 Milliarden Franken zu finanzieren haben.
3. Bei der Bundespensionskasse Publica ist jetzt ein Nachschuss von 900 Millionen Franken fällig, weil man die Rentnerkasse nicht wollte.
4. Ein Betrag von 100 Millionen Franken wird im Zusammenhang mit dem Systemwechsel in der Migrationspolitik benötigt.
Wenn Sie diese Beträge - 2,6 plus 1,4 plus 0,9 plus 0,1 Milliarden - zusammenzählen, dann ist der ganze Gewinn des letzten Jahres wieder weg.
Verfahrensbeitrag
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion .... 75 Stimmen
Dagegen .... 98 Stimmen