06.436
Elektronische Verfügbarkeit der Kommissionsprotokolle und -unterlagen
Laubacher Otto · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ratsmitglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionssekretariate und der Bundesverwaltung haben in zunehmendem Masse den Wunsch geäussert, dass die Unterlagen für den Rats- und Kommissionsbetrieb elektronisch zugänglich gemacht werden. Die Parlamentsdienste haben der Verwaltungsdelegation ein entsprechendes Projekt unterbreitet. Am 12. Mai 2006 hat die Verwaltungsdelegation dem Projekt zugestimmt. Ein zentrales Element des Projektes ist die elektronische Bereitstellung der vertraulichen Kommissionsprotokolle und -unterlagen. Für diesen Zweck soll ein geschütztes Informatiksystem geschaffen werden, das sogenannte Extranet. Auf das Extranet hat nur ein bestimmter Kreis von Personen mit entsprechender Berechtigung Zugriff.
Die Änderungen der Parlamentsverwaltungsverordnung sollen die nötigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit das Extranet den Ratsmitgliedern zu Beginn der Legislaturperiode 2007-2011 zur Verfügung steht. Mit dem Extranet werden vertrauliche Dokumente elektronisch zur Verfügung gestellt. Damit geht eine erhöhte Missbrauchsgefahr einher. Daher erachtet es das Büro als wichtig, dass insbesondere der Zugang zu diesem System abschliessend geregelt wird. Im Gegensatz zur heutigen Verteilung der Protokolle in Papierform ist vorgesehen, die Zugriffsberechtigung auf die Mitglieder der Kommission des anderen Rates mit gleichem oder ähnlichem Aufgabengebiet, der sogenannten Schwesterkommission, auszudehnen. Die Kommissionspräsidentinnen und Kommissionspräsidenten erhalten zudem das Recht, ausnahmsweise auf eine elektronische Bereitstellung der Protokolle zu verzichten, wenn einer Bereitstellung im Extranet überwiegende private oder öffentliche Interessen entgegenstehen.
Die Aufsichtskommissionen und -delegationen regeln die Zugriffsberechtigungen im Bereich der Oberaufsicht selber. Gemäss Artikel 9 der Parlamentsverwaltungsverordnung gelten die vorgeschlagenen Regelungen sinngemäss auch für die Protokolle und Unterlagen der Büros und der Delegationen. Grundsätzlich sollen die Sitzungsunterlagen, welche heute per Post verschickt und verteilt werden, für die Büros, die Kommissionen, die Subkommissionen sowie die Delegationen im Extranet bereitgestellt werden. Es handelt sich um Sitzungseinladungen und Unterlagen zu den entsprechenden Geschäften sowie um Anträge, Medienmitteilungen und Protokolle. Der Papierversand für die Ratsmitglieder wird beibehalten. Den Ratsmitgliedern stehen in Papier- wie in elektronischer Form die gleichen Sitzungsunterlagen zur Verfügung. Die Fraktionssekretariate erhalten die Unterlagen grundsätzlich nur noch in elektronischer Form; es ist vorgesehen, diese ausnahmsweise auch in Papierform zuzustellen, beispielsweise bei umfangreichen Unterlagen.
Das Büro hat dieser Vorlage einstimmig zugestimmt, und ich bitte Sie, das auch zu tun.
Janiak Claude · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung
Ordonnance de l'Assemblée fédérale portant application de la loi sur le Parlement et relative à l'administration du Parlement
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Art. 6 Abs. 4
Antrag des Büros: BBl
Titre et préambule, ch. I introduction, art. 6 al. 4
Proposition du Bureau: FF
Angenommen - Adopté
Art. 6a
Antrag des Büros: BBl
Neuer Antrag des Büros
Abs. 4
.... im Extranet verzichten, wenn überwiegende private oder öffentliche Interessen dies rechtfertigen. Die Kommissionsmitglieder ....
Art. 6a
Proposition du Bureau: FF
Nouvelle proposition du Bureau
Al. 4
.... sur l'extranet lorsque des intérêts privés ou publics prépondérants le justifient. Il en ....
Abs. 1-3 - Al. 1-3
Angenommen gemäss Antrag des Büros
Adopté selon la proposition du Bureau
Abs. 4 - Al. 4
Angenommen gemäss neuem Antrag des Büros
Adopté selon la nouvelle proposition du Bureau
Art. 8, Ziff. II
Antrag des Büros: BBl
Art. 8, ch. II
Proposition du Bureau: FF
Angenommen - Adopté
Präsident (Janiak Claude, Präsident): Wir müssen die Abstimmungen weiterhin durch Handauszählung durchführen. Der Störsender ist noch nicht geortet worden.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 124 Stimmen
Dagegen .... 2 Stimmen