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Erstellen einer durchgehenden Kriechspur sowie eines durchgehenden Pannenstreifens auf der A2-Nordrampe zum Gotthard
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Bundesrat lehnt unsere Motion ab, er will sie auch nicht als Postulat entgegennehmen. Wir halten aber an unserer Motion fest.
Wir stellen fest, dass uns der Bundesrat ausführlich dargelegt hat, aus welchen Gründen er unsere Motion ablehnt. Er tut dies einerseits aus formellen Gründen: Diese Geschichte gehört eigentlich in den Kompetenzbereich, in die Zuständigkeit des Bundesrates. Wir haben das heute auch schon in anderem Zusammenhang gehört.
Er legt uns andererseits dar, wie viele Kilometer Standspur bereits bestehen. Es bestehen bergwärts auf diesem Abschnitt von Amsteg nach Göschenen 66 Prozent der gesamten Linie, die wir hier ins Auge fassen. Der Bundesrat argumentiert vor allem auch mit den sehr hohen Kosten, die bei der Verwirklichung entstehen würden. Talwärts wäre dann noch nichts vorhanden. Wir fordern auch keine Kriech- oder Standspur talwärts, das sagen wir ja bereits im Titel unserer Motion: ".... auf der A2-Nordrampe zum Gotthard." Das heisst also vor allem bergwärts.
Hier stellen wir einfach fest, dass die Technik, die Bauweise an der Nordrampe und im Tunnel selbst immer noch den Stand von 1981 aufweisen, obwohl wir heute das doppelte Verkehrsaufkommen haben. Insofern sind wir der Meinung, dass hier tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Wir sind auch der Meinung, dass eine Kriech- und eine Standspur - vor allem eine Standspur - keine Erweiterung der Kapazität ergeben, sondern im Wesentlichen zur Verflüssigung des Verkehrs beitragen, dies nicht zuletzt auch der Umwelt zuliebe. Erinnern Sie sich an die Staus in diesem Jahr; solche möchten wir vermeiden.
Es geht auch um die Sicherheit auf dieser Strecke. Eine Kriech- und auch eine Standspur erhöhen die Sicherheit auf dieser Strasse. Es ist uns klar, dass das mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Wenn Sie aber betrachten, was wir im öffentlichen Verkehr aus Kapazitätserweiterungsgründen, aber auch aus Sicherheitsgründen investieren, sind wir der Meinung, dass der Sicherheit und der Verflüssigung des Verkehrs auch beim Strassenverkehr Rechnung getragen werden sollte.
Aus diesen Gründen - in Bezug vor allem auf Sicherheit, Verflüssigung des Verkehrs, nicht zuletzt auch der Umwelt zuliebe - halten wir an unserer Motion fest.
Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen.
Polla Barbara · Nationalrat · Genf · Liberale Fraktion
Au nom du groupe libéral, je vous invite aussi à voter cette motion du groupe UDC concernant la rampe nord de l'A2 menant au tunnel du Saint-Gothard.
Cette motion répond à des besoins évidents et urgents pour la sécurité, la fluidité et l'efficacité des transports. Il y a treize kilomètres entre Amsteg et l'entrée du tunnel et le tronçon le plus raide de cette route (4 kilomètres) n'a ni voie lente, ni bande d'arrêt d'urgence. Dans ces conditions, bouchons et collisions sont des conséquences inévitables lors de conditions climatiques saisonnières spécifiques ou dans les conditions de circulation actuelles et surtout à venir. Ne pas transmettre cette motion correspond à une prise de risques inacceptable et nous ne pouvons que nous étonner que le département n'ait pas entrepris ces adaptations bien avant cette motion du groupe UDC.
Le conseiller fédéral nous dit que cela poserait des problèmes techniques, que cela coûterait cher et reviendrait pratiquement à une reconstruction de la rampe nord du Saint-Gothard. C'est bien ennuyeux que cela soit difficile. C'est bien ennuyeux que cela coûte cher. Mais c'est tout simplement indispensable.
Le département nous dit encore que ce n'est pas urgent, parce que nous avons la perspective de la modernisation du rail et de la mise en service du tunnel de base du Gothard. Nous voudrions bien, Monsieur le Conseiller fédéral, nous réjouir dès aujourd'hui de la modernisation du rail, mais nous devons attendre encore, attendre trop longtemps, alors qu'il faut faire vite pour pallier cette situation. La route ne peut pas attendre et la motion du groupe UDC offre des solutions aux problèmes de sécurité et de fluidité du trafic, un trafic qui est là et qui est en augmentation constante et qu'on ne peut pas tout simplement ignorer, même s'il dérange.
C'est la raison pour laquelle nous vous invitons à transmettre absolument cette motion du groupe UDC, comme d'ailleurs tout le train de motions qui suivent.
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte zuerst den Text der Motion der SVP-Fraktion zitieren: "Der Bundesrat wird beauftragt, die A2-Nordrampe zum Gotthardstrassentunnel so rasch als möglich durchgehend mit einer Kriechspur sowie einem Pannenstreifen zu versehen." "Der Bundesrat wird beauftragt, .... so rasch als möglich .... zu versehen." Das ist der Text.
Wir können nicht den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, die Verfassung und das Gesetz zu verletzen. Das können wir nicht. Der Bundesrat kann auch nicht, selbst wenn wir ihn dazu beauftragen würden, Verfassung und Gesetz verletzen. Die Verfassung schreibt klipp und klar vor, dass im Alpentransitbereich keine neue Kapazitäten geschaffen werden können. Es ist jeder Frau und jedem Mann im Land völlig klar, dass neue Spuren neue Kapazitäten sind.
So schreibt denn auch das Bundesgesetz vom 17. Juni 1994 über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet, das auf dem Verfassungsartikel basiert, klipp und klar vor, dass auf dieser Strecke keine neuen Spuren gebaut werden dürfen. Diese Motion widerspricht, so, wie sie formuliert ist, klipp und klar der Verfassung und dem Gesetz; sie ist also rechtswidrig. Sie widerspricht aber ebenso klar der konsolidierten schweizerischen Verkehrspolitik, die von Volk und Ständen bei jeder Gelegenheit mit deutlicher Mehrheit unterstützt und angenommen worden ist.
Noch ein kleines technisches Detail: Wir haben bei den Begleitmassnahmen zu den bilateralen Abkommen unter anderem bestimmt, dass die Camions an den Rampen zu Mindestgeschwindigkeiten verpflichtet werden können. Wenn sie diese nicht einhalten, können oder müssen sie zur Umkehr gezwungen werden. Also macht es auch unter diesem kleinen technischen Aspekt gar keinen Sinn, neue Kriechspuren einzubauen.
Ich bitte Sie, hier jetzt etwas Vernunft walten zu lassen und die Motion in der Form, wie sie uns vorliegt, abzulehnen. Wenn die SVP so etwas will, soll sie es via Verfassungs- und Gesetzesänderung vorschlagen; dann können wir auf dem ordentlichen Weg darüber diskutieren. Aber den Bundesrat zu einem rechtswidrigen Verhalten zu zwingen, das geht nun einfach nicht!
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion
Es kommt eigentlich selten vor, dass der Bundesrat in einer Antwort sehr kraftvolle Ausdrücke verwendet. In dieser Stellungnahme habe ich gleich zwei derartige Ausdrücke gefunden. Er spricht nämlich von "enormen technischen Problemen" - das hört man nicht so oft -, welche bei einem Ausbau auf weitere Spuren auf dieser Strecke auf uns zukommen würden. Er spricht auch davon, dass das praktisch einem Neubau gleichkommen würde. Dort, wo es um die Kosten geht, spricht er nicht nur von der Technik, sondern er sagt: "Ein nachträgliches Umrüsten wäre ein gigantisches Vorhaben ...." Solche kraftvollen Ausdrücke lassen aufhorchen, und man überlegt sich, ob sie wirklich angebracht sind. Ich denke, wer die Stecke kennt, wer die Strecke nicht nur mit Tempo 80 oder 100 gefahren ist, sondern sie auch aus einer anderen Perspektive betrachtet hat, kann diese kraftvollen Ausdrücke durchaus nachvollziehen. Es gäbe ausserordentlich schwierige technische Probleme, wenn wir hier noch zusätzliche Spuren anbringen müssten oder wollten.
Neben diesen technischen gibt es die rechtlichen Probleme - Herr Hämmerle hat bereits darauf verwiesen: Es ist zum einen der in der Verfassung festgelegte Alpenschutzartikel, der zusätzliche Kapazitäten verbietet. Es ist jedermann klar, dass es eine vollkommene, komplette Fahrbahn für die Lastwagen wäre, wenn man eine durchgehende Kriechspur anfügen würde, wie das in der Motion verlangt wird.
Herr Hämmerle hat gesagt, das sei jedermann klar, wir müssten gar nicht lange verbale Deutungen vornehmen. Es ist evident und einsichtig, dass eine zusätzliche, vor allem von den Lastwagen benutzte Kriechspur eine zusätzliche Spur auf dieser Autobahn darstellt.
Zum Zweiten ist diese Motion rechtswidrig, weil sie wiederum in den Gestaltungs- und Kompetenzbereich, der an den Bundesrat delegiert wird, eingreift. Aber ich weiss auch nicht, ob diese zweifache Rechtswidrigkeit nicht doch ein Grund sein kann, dass wieder ein Teil des Rates dieser Motion - die so an und für sich nicht überwiesen werden dürfte - zustimmt. Offenbar sind wir nicht so sensibel bei der Abstimmung, dass wir uns von rechtswidrigen Entscheiden, die wir eigentlich hier in diesem Parlament gar nicht beschliessen dürften, abhalten liessen.
Pedrina Fabio · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Colgo l'occasione per sottolineare la mia opposizione a questo tentativo dell'UDC di passare dalla porta di servizio per ottenere quello che non è ancora in grado di far passare dalla porta principale. La porta principale è quella della costituzione.
Mi riferisco alle tre proposte che sono qui in discussione, e alle altre due mozioni che hanno uno stesso carattere e che vanno appunto nel senso di favorire la possibilità per il traffico pesante di percorrere l'asse del San Gottardo.
La mozione qui in discussione di fatto chiede di rifare completamente un tratto di autostrada da Amsteg fino a Göschenen, e qui penso che l'investimento sarà per lo meno di 200 a 300 milioni di franchi. Questo dovrebbe essere detto ed essere chiaro alla gente. Invece di realizzare capacità maggiori che sono peraltro contro la legge e la costituzione, come è già stato detto dai precedenti oratori, se vogliamo avere più sicurezza, bisogna togliere il traffico pesante dalle autostrade e non creare le condizioni affinché ne passi ancora di più. Si potranno così risparmiare soldi e si potrà così risparmiare la salute della gente che abita lungo gli assi di transito.
Questi sono i motivi per i quali vi invito caldamente a respingere queste mozioni.
Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Man kann über diesen Vorstoss sachlich denken, was man will, aber dass jetzt Motionen als rechtsungültig erklärt werden sollen, Herr Hämmerle, ist das Allerbeste. Es ist interessant, wenn Herr Aeschbacher sagt, diese Motion greife in den Gestaltungsbereich des Bundesrates ein, darum sei sie rechtlich nicht zulässig, und Herr Hämmerle sagt, man müsste Gesetz und Verfassung abändern, und darum sei sie nicht rechtmässig. Gesetz und Verfassung zu ändern ist doch der Zweck der Motion. Wenn Motionen überwiesen werden, kann man sie vielleicht nur erfüllen, indem man ein Gesetz vorlegt oder die Verfassung ergänzt. Wenn das nicht notwendig ist, kann man sie auch sonst erfüllen. Es ist das Allerbeste, dass Motionen jetzt auch noch als nicht rechtens erklärt werden. Der Einwand von Herrn Aeschbacher bezüglich des Eingriffs in die Kompetenz des Bundesrates wäre noch ernster zu nehmen, aber hier im Rat haben wir schon viele Motionen überwiesen, die darauf keine Rücksicht genommen haben. Jetzt plötzlich wird daraus eine Rechtsfrage gemacht. Einigen Sie sich zuerst darauf, was eine Motion sein soll. Wir haben in der Praxis in den letzten Jahren mit Motionen Vorstösse zur Abänderung der Verfassung und von Gesetzen gemacht, sogar um Änderungen von Verfügungen und Verordnungen vorzunehmen. Als letztes Beispiel haben Sie sogar beschlossen, dass man Motionen machen kann, die vom Bundesrat Berichte verlangen. Das ist das Eigentümlichste.
Giezendanner Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Erlauben Sie mir zuerst, etwas richtig zu stellen, was Herr Hämmerle gesagt hat. Tatsächlich kommen wir mit Mindestgeschwindigkeiten; er hat das richtig gesagt. Wir haben in Zukunft aufgrund der Begleitmassnahmen zum Landverkehrsdossier die Möglichkeit, am Gotthard Kontrollen zu machen, ob die Lastwagen - die "40-Tönner", die "34-Tönner" - wirklich die Mindestgeschwindigkeit einhalten. Nun frage ich Sie: Nehmen wir an, nach dem ersten Tunnel am Gotthard kommt ein LKW und hält die Mindestgeschwindigkeit nicht ein; dann wird er gebüsst. Was muss er dann machen? Dann muss er hochfahren bis zum Gotthardtunnel und dann alles wieder runter. Er hat an der ganzen Gotthardrampe nirgends die Möglichkeit umzukehren. Sehen Sie, das ist die Theorie, und Sie erlauben mir, dass ich etwas über diese Mindestgeschwindigkeiten lache.
Dann haben wir die Mindest-PS-Vorschriften, ich habe es vorher beim Postulat Wiederkehr gesagt. Herr Hämmerle wird so konsequent sein, hoffe ich, dass er uns dann bei den Mindest-PS-Vorschriften hilft. Diese hatten wir in diesem Land, und der Bundesrat hat gesagt: Nein, wir wollen nicht so starke Motoren, wir wollen die EU-Motoren. Auf der anderen Seite die Mindestgeschwindigkeiten einführen, aber die gesetzlichen Vorschriften über die Mindest-PS - bei den Fahrzeugen auch umweltmässig ein Unsinn - ablösen durch die schlechteren Vorschriften: So kann es doch nicht gehen!
Etwas anderes: Am Belchentunnel haben wir aus Sicherheitsgründen Kriechspuren eingeführt. Auf der Grauholzstrecke haben wir aus Sicherheitsgründen eine dritte Spur für die Lastwagen gebaut. Auf der Gotthardsüdseite - Herr Pedrina weiss das, bei Biasca hinauf - haben wir schon in den Siebziger- und Achtzigerjahren, als der Gotthardtunnel konzipiert wurde, sofort, in Abänderung der Planvorlage, die Kriechspuren eingeführt. Und heute soll das nicht sein!
Die SVP-Fraktion hat sich etwas überlegt bei der ganzen Sache. Wir wollen Sicherheit auf der Strasse. Wir machen Vorstösse, die praxisbezogen sind, und nicht Vorstösse für Mindestgeschwindigkeiten. Nochmals: Ein Lastwagen, vielleicht ein Oststaaten-LKW, muss dann etwa mit 5, 10 Stundenkilometern rauf-, oben drehen und wieder runterfahren und in Basel raus. Das ist die Tatsache. Das ist in der Praxis nicht umsetzbar. Übrigens wissen wir auch in der Zwischenzeit von der EU - das haben wir letzte Woche ja lesen können, Herr Friedli wird es morgen in Brüssel hören -, dass das gar nicht akzeptiert wird.
Ich bitte Sie schon deshalb, die praxisbezogene Motion zu überweisen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Zunächst etwas Juristisches zu Herrn Blocher: Ich muss zwischen Kriechspuren und Standspuren unterscheiden. Was die Kriechspuren angeht, so sehen der Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung und das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet vor, dass die Verkehrskapazität auf den Transitstrassen nicht erhöht werden darf. Die Strecke Amsteg-Göschenen gehört zu einer dieser Transitstrassen. Der Bau einer Kriechspur ist daher mit der Verfassung und dem Gesetz nicht vereinbar, weil die Kapazität erhöht würde. Würde nun aber die Motion der SVP-Fraktion überwiesen und würde sie der Ständerat ebenfalls überweisen, dann wäre in der Tat der Bundesrat beauftragt, die Bundesverfassung und das Gesetz entsprechend zu ändern. Wir würden dann einen neuen Artikel in die Bundesverfassung aufnehmen. Das würde dann vielleicht der berühmte "Kriechspurenartikel", der auf eine Motion der SVP-Fraktion zurückzuführen ist. Wir würden diesen "Kriechspuren-SVP-Verfassungsartikel" in die Vernehmlassung schicken und dann hier beraten, und am Schluss käme dieser in eine Volksabstimmung, und auch die Stände müssten ihm zustimmen. Wenn es dann so weit ist, kann die SVP-Fraktion beruhigt sagen: Wir konnten etwas bewirken, vielleicht im Kriechtempo, aber wir konnten etwas bewirken. Das einfach zur rechtlichen Klarstellung.
Etwas einfacher ist es bei der Standspur. Die Standspur führt zu keiner Kapazitätserhöhung, weil sie für Pannen dient. Die Situation zwischen Amsteg und Göschenen sieht im Detail folgendermassen aus: Der unterste, der älteste Abschnitt von Amsteg bis zur Galerie Güetli bei Gurtnellen, wurde seinerzeit in beiden Richtungen ohne Standstreifen ausgeführt. Im Rahmen von Instandstellungsarbeiten wurden später auf etwa 440 Metern Standstreifen angebracht. Der obere Abschnitt von Gurtnellen bis Göschenen weist bergwärts durchgehend eine Standspur auf, aber eine solche fehlt talwärts. Zusammengefasst heisst das Folgendes: Bergwärts gibt es etwa 67 Prozent Standspur, talwärts etwa 5 Prozent.
Eine durchgehende Standspur würde - wie in der schriftlichen Stellungnahme dargelegt - technische Probleme bieten und wäre mit hohen Kosten verbunden. Dort, wo die Standspur am dringlichsten wäre, nämlich auf dieser steilen und unübersichtlichen Strecke Amsteg-Meitschligen mit sechs Tunneln hintereinander, ist eine Trassenverbreiterung praktisch ausgeschlossen; wir müssten dort praktisch eine neue Linie suchen. Sie müssen bedenken, dass an dieser Stelle auch zahlreiche Lawinenzüge die Möglichkeiten stark einschränken würden. Es ist so, dass die Gotthard-Nordrampe damals bewusst für ein kleines Verkehrsaufkommen mit einem tiefen LKW-Anteil konzipiert worden ist.
Wir müssen daher auf die Neat, auf die flankierenden Massnahmen und die Bahnreform bauen. Wir wollen, dass 650 000 LKW-Fahrten auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gotthardbasistunnels umgelagert werden.
Es kommen noch andere Bedenken hinzu, dass nämlich gemäss Nationalstrassengesetz die Art der Gestaltung einer Nationalstrasse ausschliesslich in den Bereich des Bundesrates gehört, was Herr Blocher in seinem Votum auch ausdrücklich festgehalten hat.
Deshalb ersuchen wir Sie, den Vorstoss abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Motion .... 66 Stimmen
Dagegen .... 93 Stimmen