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Leistungen bei Mutterschaft / Leistungen bei Mutterschaft / Leistungen bei Mutterschaft

Galladé Chantal · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Es wurden vier gleichlautende Vorstösse von vier Fraktionen eingereicht. Herr Bortoluzzi hat drei davon bekämpft. Ich weiss nicht, warum den vierten nicht, ob es daran liegt, dass ihm die FDP im Wahljahr näher ist als sonst. Auf jeden Fall wurden drei bekämpft, darunter auch meiner. Derjenige von Herrn Gutzwiller hat passiert, das Anliegen ist somit aufgegleist und auf bestem Weg. Aber ich spreche jetzt noch zu den drei anderen.

Ich habe über das Wochenende viel über das Mutterbild der SVP gelernt. Aber ich frage mich wirklich, ob Sie wissen, was Sie da bekämpft haben. Sie machen nämlich nun einen Unterschied zwischen gelungener Schwangerschaft und nichtgelungener Schwangerschaft, zwischen gelungener Geburt und nichtgelungener Geburt. Gehört das wirklich auch zu Ihrem Mutterbild in Ihrem Parteiprogramm?

Ich erkläre kurz, was der Hintergrund unserer Vorstösse ist: Das alte Krankenversicherungsgesetz trug den Gedanken, dass Mütter während der Schwangerschaft und für die Geburtskosten von einer Kostenbeteiligung befreit sein sollten, damit sie - und das werdende Leben - in dieser Zeit nicht finanziell belastet werden. Mit dem neuen KVG müssen nun Frauen, welche die Last einer Risikoschwangerschaft tragen oder eine Fehlgeburt bis zum siebten Monat haben, selber Kosten übernehmen. Ich bringe Ihnen zwei Beispiele: Wenn man hospitalisiert wird oder eine Medikation erhält, weil die Schwangerschaft nicht so, wie es im Lehrbuch steht, verläuft, dann muss die Mutter dafür selber Kosten übernehmen. Und wenn sie vor dem hundertachtzigsten Tag ein Kind auf die Welt bringt und das Kind tot auf die Welt kommt, muss sie die Kosten, den Selbstbehalt, selber übernehmen. Wenn das Kind lebend auf die Welt kommt, dann wird das Ganze bezahlt.

Ist das wirklich in Ihrem Sinn? Wissen Sie, was Sie da bekämpft haben? Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass es sich da um eine uneinheitliche Rechtsprechung bzw. um eine Rechtsunsicherheit handelt, und ist deshalb bereit gewesen, diese Motionen anzunehmen und hier etwas zu unternehmen. Es handelt sich also um eine nicht voraussehbare und vom Gesetzgeber nicht gewollte Folge eines neuen Gesetzes. Diese Auswirkungen, die wirklich ungerecht sind, wollen wir korrigieren. Das war unsere Absicht. Ich glaube, wenn Herr Bortoluzzi das nun gehört hat, ist er sicher auch mit uns.

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Zur Motionsbegründung hat meine Vorrednerin die Sachlage bereits dargelegt. Ich verzichte deshalb auf eine Wiederholung. Dem Bundesrat danke ich, dass er die Motion zur Annahme empfiehlt.

Ich bitte Sie, diese Motionen anzunehmen, denn es kann ja nicht sein, dass sich Frauen an den Kosten beteiligen müssen, die bei der Behandlung einer drohenden Frühgeburt entstehen, während Frauen mit komplikationslosen Schwangerschaften von der Kostenbeteiligung befreit sind. Dass die gleichlautende Motion Gutzwiller nicht bekämpft wurde, macht mein Anliegen erfolgversprechend, was mich natürlich sehr freut.

Teuscher Franziska · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Das Anliegen, das wir Ihnen heute in vier Motionen vorbringen, ist so vernünftig, dass ich eigentlich gar nicht weiss, was Herr Bortoluzzi dagegen haben kann. Es geht darum, dass man Schwangerschaften gleichstellt, und zwar unabhängig davon, ob sie komplikationsfrei oder mit einer Komplikation verbunden sind. Es gibt eigentlich kein stichhaltiges Argument gegen unseren Vorstoss, deshalb bin ich sehr gespannt, wie Herr Bortoluzzi argumentieren wird. Ich erlaube mir dann vielleicht, eine Frage zu stellen. Bei dieser Motion können Sie, Herr Bortoluzzi, nicht von einem anderen Rollenbild einer Mutter ausgehen, als ich es habe, auch wenn sich Ihres sicher von meinem unterscheidet, sondern es betrifft Frauen unabhängig von ihrer politischen Einstellung, unabhängig davon, wie sie ihr Muttersein ausgestalten wollen. Deshalb ist es für mich eine Frage der Gerechtigkeit, dass wir hier komplikationsfreie Geburten und Geburten mit Komplikationen gleichstellen. Es kann nicht sein, dass Frauen, die eine Geburt mit Komplikation haben, hier zur Kasse gebeten werden.

Bortoluzzi Toni · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Dass nun Leistungen, die bei der Mutterschaft etwas über das Normale hinausgehen, gleich wie andere Gesundheitsleistungen der Gesundheitsversorgung behandelt werden, ist natürlich ärgerlich; das ist auch für mich ärgerlich. Es ist so, aber Sie müssen einmal der Frage nachgehen, warum es überhaupt so ist. Es war früher einmal völlig unbestritten. Seit Sie, meine Damen, den Verfassungsartikel zur Mutterschaft, der 1945 bei der Einführung eigentlich völlig klar war, umfunktioniert haben, besteht das Problem - vorher bestand es nicht. Seit der Mutterschaftsversicherungsartikel plötzlich als Erwerbsersatzelement bezeichnet wird - das war 1945 nicht der Fall -, erst seit dieser Zeit ist die Frage aufgetaucht, wie weit nun diese gesundheitliche Versorgung unter dem Titel "Mutterschaft" gehen soll. Die Gerichte haben also ihre Praxis Ihrem Entscheid, entsprechend den Verfassungsartikel eben umzufunktionieren, angepasst. Das ist natürlich ärgerlich, Frau Galladé, ich bin auch dieser Meinung. Aber Sie haben sich diese Veränderung selbst zuzuschreiben; das ist das Problem.

Ich bekämpfe diese Motionen nicht. Ich wollte Ihnen nur klar sagen, woher diese Entwicklung, die Sie nun beklagen, kommt. Mehr braucht man dazu nicht auszuführen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Diese drei Vorstösse werden nicht mehr bekämpft.

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