98.3500
SVAG. Sonderregelung für landwirtschaftliche Fahrzeuge
Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Postulat wird von Herrn Hämmerle bekämpft; er hat bereits Stellung genommen.
Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Das Postulat geht in eine ähnliche Richtung wie das Postulat Guisan, das vorhin behandelt wurde. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, das Postulat Ruckstuhl entgegenzunehmen; es wird aber von Herrn Hämmerle bekämpft. Das Postulat verlangt Erleichterungen bei der LSVA für den Abtransport von landwirtschaftlichen Rohstoffen zu den Verarbeitungszentren. Das Parlament hat Sonderregelungen in Artikel 4 des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vorgesehen. Es geht vor allem um Transporte von Holz und Milch. Diese können ja nicht auf die Schiene umgelagert werden. Vor allem bei der Milch haben die neuen Qualitätsvorschriften dazu geführt, dass die Milch heute in Kühltanks gelagert wird. Das wiederum verlangt den Abtransport per Lastwagen. Benachteiligt sind einmal mehr die abgelegenen Regionen. Im Abstimmungskampf um die LSVA wurde immer wieder betont, dass die Probleme der Randregionen in der Verordnung berücksichtigt werden. Ich hoffe, dass Sie, Herr Bundesrat, dazu noch einige Ausführungen machen können.
Ich bitte Sie deshalb im Interesse der Randregionen, das Postulat zu überweisen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Nachdem ausdrücklich verlangt wurde, ich solle dazu noch etwas sagen, vielleicht Folgendes: Durch die Befreiung der landwirtschaftlichen Fahrzeuge von der LSVA sind die Forderungen des Postulates teilweise abgedeckt. Die verlangte Ausdehnung auf alle Fahrzeuge, die im betrieblichen Gütertransport auf Landwirtschaftsbetrieben oder für Transporte zwischen Hof und Verarbeitungsbetrieben eingesetzt werden, kann nicht infrage kommen. Die Gründe sind mit Ausnahme der hier nicht möglichen Verlagerung auf die Bahn dieselben wie bei den anderen Vorstössen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung wäre kaum kontrollierbar. Die Fahrzeuge könnten ja auch anders eingesetzt werden. Das würde auch gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstossen. Es gibt keine stichhaltigen Gründe, um vom Verursacherprinzip abzuweichen. Auch die Landwirtschaft kann vom Produktivitätsgewinn durch die Erhöhung der Gewichtslimite profitieren. Aber wie gesagt: Ein Teil der Forderungen wurde ja übernommen. Von daher ist das Postulat erfüllt.
Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für Überweisung des Postulates .... 38 Stimmen
Dagegen .... 48 Stimmen