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Selbstkontrolle des Blutalkoholgehalts

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ho domandato attraverso il mio postulato se prima dell'entrata in vigore della prevista revisione della legge sulla circolazione stradale non era opportuno che il Consiglio federale prevedesse una strategia atta a permettere ai conducenti di rendersi meglio conto delle conseguenze del consumo di alcool. Citavo ad esempio la collocazione, negli esercizi pubblici, di apparecchi di controllo o altre misure atte a facilitare l'autocontrollo del tasso alcolemico. Mi sembrava che tale strategia fosse opportuna, nel momento in cui ci si apprestava a diminuire il tasso di alcolemia tollerato, anche perché per un normale consumatore di alcolici non è facile sapere - dopo una cena - se il proprio tasso di alcolemia è più o meno alto.

Il Consiglio federale nella sua risposta rileva giustamente che l'alcolismo al volante è un problema serio, e con un po' di ottimismo aggiunge di volerlo risolvere al più presto. L'unica via di soluzione che propone è però sostanzialmente quella dell'aggravamento delle norme penali e quella della repressione della polizia, poiché non vi è traccia, nella risposta, di una disponibilità concreta a lavorare anche nel campo della prevenzione.

Con riferimento al postulato il Consiglio federale ci dice che la sua reticenza è dovuta alla scarsa validità scientifica degli attuali apparecchi di autocontrollo, ed ha forse parzialmente ragione. Ma la tecnica sta migliorando molto, e proprio l'impegno della Confederazione in questo settore potrebbe essere lo stimolo decisivo per quei progressi tecnici che sarebbero ancora necessari.

Spero che il Consiglio segua e approvi il mio postulato. Se non lo farà, ci sarà in ogni caso una nuova occasione per parlare di prevenzione. Infatti la collega Simoneschi Cortesi, sempre attenta in questi settori, proporrà con una posizione di minoranza nell'ambito della revisione della legge sulla circolazione stradale, di introdurre una competenza federale in questo senso.

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Ich verstehe etwas Italienisch und habe versucht mitzuverfolgen, was der Postulant zusätzlich noch gesagt hat. Aus dem Zusammenhang und seiner Formulierung, seiner Begründung, wird klar, dass er politisch eine andere Sicht hat - eine Sicht, die ich selber nicht teile. Da muss ich auch, wie es Vorschrift ist, meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Mitglied des Zentralvorstandes und war früher Geschäftsführer des Blauen Kreuzes. Ich bin also mit dieser Frage verbunden.

Auf der anderen Seite steht die Antwort des Bundesrates. Er sieht die Problematik nicht so wie der Postulant, sondern betont, dass die Problematik von Alkohol am Steuer ernsthaft sei.

Nun kann man sich die Frage stellen, ob solche Selbstkontrollgeräte generell sinnvoll seien. Sie haben eine positive Seite, da Leute, bevor sie fahren, vorsichtig mit Alkohol umgehen. Sie haben aber auch die problematische Seite - und diese, finde ich, ist auch das grosse Risiko -: Wenn man versucht, bis genau zu jener Limite zu konsumieren, bei der man nicht strafbar wird, wenn etwas geschieht. Das ist die gefährliche Seite.

Nachdem die Realität tatsächlich so ist, wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme sagt, dass nämlich die heutigen Möglichkeiten ungenügend seien, wäre es falsch, wenn dieses Postulat überwiesen würde und man damit etwas provozieren würde, das dem Gesamtanliegen - der Reduktion der Unfälle wegen Alkohol am Steuer - entgegenwirken würde.

Ich bitte Sie, dieses Postulat mit der Begründung des Bundesrates abzulehnen. Ich würde mich aber zu einem späteren Zeitpunkt, je nach der Entwicklung, der Prüfung eines solchen Gerätes und dessen Einsatz nicht widersetzen - aber nur unter der Bedingung, dass die Priorität bei all dem, was man macht, bei der Verkehrssicherheit liegt. Das Interesse des einzelnen Konsumenten oder der einzelnen Konsumentin, so viel Alkohol wie möglich zu trinken, bevor er oder sie fährt, darf nicht Priorität haben. Hier muss eine klare Prioritätensetzung zugunsten des Schutzes des Einzelnen vor sich selber erfolgen.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Alkohol ist in 20 bis 30 Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle die wahrscheinliche Ursache. Deswegen hat Ihnen der Bundesrat eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vorgeschlagen, wobei u. a. dem Bundesrat die Kompetenz gegeben werden soll, die Limite von 0,8 auf 0,5 Promille zu senken. Leider ist diese Vorlage in Ihrer Kommission ins Stocken geraten; sie hat noch Experten beigezogen. Ich hätte es lieber gehabt, wir hätten das in dieser Situation miteinander diskutieren können.

Grundsätzlich begrüssen wir die Stärkung der Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmenden. Aber wir haben in der schriftlichen Stellungnahme einen Bundesgerichtsentscheid zitiert, wo es um folgenden Fall ging: Jemand hat sich mit einem solchen Gerät selbst getestet, ist auf 0,5 Promille gekommen und in der Folge selber gefahren. In Tat und Wahrheit hatte er 1 Promille und wurde vom Bundesgericht trotz der Selbstkontrolle bestraft, obwohl er diese Vorsichtsmassnahme vorher gutgläubig getroffen hatte. Das bedeutet, dass diese Geräte heute eben doch noch zu unsicher sind, als dass wir ihren Gebrauch gar noch fördern und die Leute in einer falschen Sicherheit wiegen möchten.

Es gibt auch andere Möglichkeiten der Selbstkontrolle, z. B. die Ein-Glas-Regel: Wenn Sie ein Glas Bier mit 3 Deziliter Inhalt oder ein Glas Wein mit einem Deziliter Inhalt trinken, dann haben Sie sicher nicht mehr als 0,5 Promille. Das ist viel einfacher; der Bundesrat ist bereit, diese Ein-Glas-Regel zu fördern, indem er Sie Ihnen hier wieder einmal in Erinnerung ruft.

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Abstimmung - Vote

Für Überweisung des Postulates .... 79 Stimmen

Dagegen .... 62 Stimmen