07.025

Neue Regionalpolitik. Mehrjahresprogramm 2008-2015

Berset Alain · 2VP-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

La commission vous propose, à l'unanimité, d'adopter les deux arrêtés fédéraux qui vous sont présentés.

Vous vous souvenez que notre conseil a adopté au vote final la loi fédérale sur la politique régionale (05.080). Nous l'appelions alors "nouvelle politique régionale", parce qu'elle faisait suite à trente années d'activité de la Confédération dans le domaine du développement régional au sens large. La loi fédérale sur la politique régionale est une loi-cadre qui fixe les grands principes, mais qui doit encore trouver sa concrétisation dans les arrêtés et au final dans un programme pluriannuel défini entre les cantons et la Confédération.

Le premier arrêté concernant l'établissement du programme pluriannuel met un accent important sur le soutien aux systèmes de production régionaux axés sur les exportations de biens et de services hors de la région, du canton ou du pays; il met également un accent important sur le soutien aux changements structurels dans le tourisme. Ce projet d'arrêté permet aussi de soutenir des projets de développement en complément des politiques sectorielles, en s'appuyant sur les ressources propres aux régions de montagne et à l'espace rural, à savoir le secteur énergétique, la formation et l'économie agricole.

Il s'agit maintenant de préparer les programmes de développement régional pour les huit ans à venir. Une politique régionale efficace doit cependant laisser une marge de manoeuvre importante aux cantons qui sont amenés à fixer eux-mêmes les priorités de développement avec leurs propres régions. Il faut souligner ici le rôle nouveau des cantons dans la politique régionale, non pas qu'ils étaient auparavant inexistants dans cette matière, mais parce que les cantons deviennent les acteurs centraux et les acteurs forts de la politique régionale: à eux de définir comme ils l'entendent leurs priorités et leur programme en concertation avec les régions qui les composent, à eux ensuite de présenter leur programme de développement auprès de la Confédération qui doit encore, naturellement, l'avaliser.

Le second arrêté fédéral concerne les nouveaux apports au Fonds de développement régional. Il s'agit d'adopter un plafond de dépenses de 230 millions de francs pour les huit prochaines années. Lors des délibérations sur la loi fédérale sur la politique régionale, ces apports étaient d'abord estimés à 240 millions de francs. Suite aux efforts d'économies, ce montant a été fixé à 230 millions de francs. Cette somme doit permettre non seulement de maintenir les prestations financières de la politique régionale à un niveau proche de celui que nous connaissons aujourd'hui, mais aussi de préserver la valeur du fonds à long terme.

Je vous recommande d'entrer en matière et d'adopter les deux projets d'arrêté fédéral.

J'aurai encore quelques remarques à formuler sur l'une ou l'autre disposition dans la discussion par article.

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Es ist ja so, dass mit der neuen Regionalpolitik das Prinzip oder die Philosophie geändert worden ist. Beim bisherigen Prinzip der Regionalpolitik ging es darum, dass man die regionalen Disparitäten mit Instrumenten des Ausgleichs abbaute. Mit der neuen Regionalpolitik will man in erster Linie den Strukturwandel mit entsprechenden Instrumenten begleiten. Die Zukunft wird zeigen, ob diese Regionalpolitik erfolgreicher oder mindestens so erfolgreich sein wird wie die bisherige Regionalpolitik. Die bisherige Regionalpolitik war erfolgreich. Ich denke nur an die Regionalisierung, die Zusammenarbeit in den Förderungsregionen und an die erstellten notwendigen Infrastrukturanlagen.

Nun stellt sich, wenn wir von einer Begleitung des Strukturwandels sprechen, natürlich die Frage, welchen Strukturwandel wir überhaupt meinen. "Strukturwandel" ist an sich erst einmal eine Worthülse. Meint man damit die Entleerung von schlechter dotierten Gebieten, von sogenannten potenzialarmen Räumen, oder meint man die dezentrale Besiedlung? Es ist ein Begriff, der inhaltlich noch gefüllt werden müsste.

Wenn ich die Botschaft anschaue, stelle ich fest, dass für meinen Geschmack zu oft der Rat für Raumordnung zitiert wird. Es sind nämlich in dieser Botschaft dessen Vorstellungen enthalten, die mich sehr stark an die Diskussionen erinnern, die wir seinerzeit in der ausserparlamentarischen Expertenkommission führten, in der ich dabei sein durfte. Dort hörte ich immer wieder Professorenmeinungen aus den Elfenbeintürmen der Zentren, und es sind ähnliche Töne, die offenbar nun auch im Rat für Raumordnung anklingen und in dieser Botschaft zitiert werden. Ich möchte Sie nur auf einen Abschnitt in der Botschaft aufmerksam machen. Auf Seite 2461 heisst es: "Der Rat für Raumordnung (ROR) betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer sich an den Realitäten orientierenden Politik. Es sollten keine Anreize für unrealistische Entwicklungen gesetzt werden. Auch gilt es, den demografischen Wandel und die Alterung in die Strategieüberlegungen mit einzubeziehen. Der sich bereits heute abzeichnende Mangel an qualifizierten Arbeitskräften dürfte den Wegzug insbesondere aus den peripheren, potenzialarmen Räumen in die Zentren noch akzentuieren. Zudem dürfte dort die Finanzierung der Betriebs- und Unterhaltskosten für Infrastrukturen immer schwieriger werden."

Für mich stellt sich nun folgende Frage: Sind diese Aussagen, die ich hier aus der Botschaft zitiert habe, nur beschreibend, oder sind sie gar eine Zielsetzung für den sogenannt begleitenden Strukturwandel? Diese Frage stellt sich mir, wenn ich der Botschaft weitere Äusserungen entnehme, die von diesem Rat stammen. So heisst es zum Beispiel auf Seite 2480: "Der ROR" - der Rat für Raumordnung - "weist explizit darauf hin, dass aus ökonomischer Sicht auch ein geordneter Rückbau in Betracht gezogen werden muss." Das ist eine klare Aussage. Der Rückbau wird zwar auf ökonomische Gesichtspunkte beschränkt - es gibt dann noch die staatspolitische und die soziale Sicht -, aber immerhin steht die Aussage in der Botschaft, dass ein Rückbau in Betracht zu ziehen sei.

Da möchte ich Sie, Frau Bundesrätin, fragen, da es ja in Ihrer Botschaft steht: Was heisst nun dieser Satz, was meinen Sie mit diesem Inbetrachtziehen eines Rückbaus? Wenn man zum Beispiel sagt "Wir räumen das Urserental" - jetzt wahrscheinlich weniger, wenn die Investitionen jenes Ägypters kommen -, ist das dann eine aktive Handlung des Bundes? Aber es gibt dann noch andere Täler, wo man sich das vorstellen könnte, wenn man die Worte so liest. Ich bitte Sie also, Frau Bundesrätin, uns zu sagen, was der Bundesrat unter dieser Aussage versteht. Steht er überhaupt hinter der Aussage des ROR? Ich wäre sehr enttäuscht, wenn die Haltung dieses Rates auch die Haltung des Bundesrates wäre.

Ein zweiter Punkt, den ich in diesem Zusammenhang erwähnen möchte: Es war mir immer ein grosses Anliegen, dass die sogenannten potenzialarmen Räume in der neuen Regionalpolitik nicht vergessen werden. Wir müssen nämlich wissen, dass diese potenzialarmen Räume nicht irgendwelche Einzelsiedlungen sind, die es ja schon immer gegeben hat, die aber auch einmal aufgegeben wurden, und dann gibt es wieder neue Einzelsiedlungen in abgelegenen Gebieten. Nein, es geht hier um ganze Talschaften in der Peripherie, es geht um - in der Botschaft wird das eigentlich richtig bezeichnet - die Peripherien der Peripherie. Es freut mich deshalb sehr, dass meine Interventionen seinerzeit in der Expertenkommission so nachhaltig waren, dass diese potenzialarmen Gebiete nun Einzug in das Konzept der neuen Regionalpolitik und auch in dieses Mehrjahresprogramm gefunden haben.

Allerdings scheint mir, dass die Handlungsmöglichkeiten in der Botschaft manchmal etwas zu zurückhaltend ausgeführt worden sind. Ich erwähne zum Beispiel eine Stelle auf Seite 2479, wo es heisst: "In solchen Gebieten" - gemeint sind die potenzialarmen Räume - "dürften selbst die NRP-Instrumente kaum mehr greifen." Hier ist der Bundesrat zu zurückhaltend in den Möglichkeiten. Es ist zwar richtig, dass bei der Umsetzung die Hauptverantwortung für diese Räume den Kantonen gegeben wird. Ich habe aber die Erwartung an den Bund, dass er sich in diesem Bereich nicht aus der Verantwortung stiehlt; denn für mich, und ich hoffe auch für den Bundesrat, gilt die Bundesverfassung flächendeckend.

Das zu dieser ganzen Thematik, bei der ich noch etwas Probleme damit habe, zu verstehen, was der Bundesrat alles genau mit seinen Aussagen meint.

Nun möchte ich, Frau Bundesrätin, noch ein Anliegen deponieren; es ist eher etwas pragmatischer Art, aber es scheint mir doch wichtig zu sein: Zu Beginn der Siebzigerjahre wurden die Ideen des sogenannten gesamtwirtschaftlichen Entwicklungskonzeptes in einer expliziten, damals neuen Regionalpolitik installiert. Ich war von Anfang an dabei und habe immer wieder festgestellt, dass damals - aus meiner Sicht - viel zu viel Papier produziert werden musste. Es wurde auch sehr viel gegenseitig abgeschrieben. Ich hatte immer wieder den Eindruck, dass wir zu viel Energie in das Schreiben von Programmen anstatt in die Umsetzung von Projekten investierten. Ich war deshalb auch über Jahre im Clinch mit den zuständigen Verwaltungsstellen, sowohl auf Kantons- wie auch auf Bundesebene.

Wenn ich nun auf Seite 2460 der Botschaft lese, dass die Förderschwerpunkte in Umsetzungsprogrammen und in Programmvereinbarungen festgelegt würden, also Programm um Programm, kommt für mich ein Déjà-vu. Meine Sorge ist die, dass man in diesen Programmen und Programmvereinbarungen nun wieder sehr viel schreiben und dann evaluieren muss und eigentlich Kräfte, die besser in der Umsetzung eingesetzt würden, gebunden werden. Ich möchte deshalb den Bundesrat bitten, darauf zu achten, dass die Bürokratie und das Programmschreiben, der Umfang der Programme, wirklich auf das Notwendige beschränkt wird, damit man dann zielführend an die Umsetzung der neuen Regionalpolitik gehen kann.

In diesem Sinne bin ich für Eintreten auf diese zwei Bundesbeschlüsse.

Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das vorliegende Gesetz legt fest, wie die Regionalpolitik in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll. Dabei wird es wichtig sein, dass die Priorität, wie es Herr Maissen jetzt gesagt hat, nicht auf Konzepten, Richtplänen und, wie jetzt neuerdings das Modewort heisst, Programmvereinbarungen, sondern effektiv auf konkreten Umsetzungen liegt, die neue Impulse verleihen. Auch das muss beachtet werden. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht einfach Dinge finanzieren, bei denen es zu Mitnahmeeffekten kommt. Ich kann mich also durchaus den Vorrednern anschliessen und für Eintreten plädieren.

Ich möchte hier aber einen anderen Aspekt in die Diskussion eingeben. Auf Seite 2479 der Botschaft habe ich Folgendes gelesen: "Potenzialarme Räume sind häufig gekennzeichnet durch eine negative Entwicklungsspirale (rückläufige Beschäftigungs- und Wertschöpfungsentwicklung, ungünstige Altersstruktur, Abwanderung, Abbau der Grundversorgungsleistungen, ungünstige Entwicklung der Gemeindefinanzen usw.). Sie befinden sich in der Regel in der 'Peripherie der Peripherie'. Mittel- bis längerfristig kann ihre Überlebensfähigkeit gefährdet sein. In solchen Gebieten dürften selbst die NRP-Instrumente kaum mehr greifen." Dann heisst es andernorts, auf Seite 2460: "Studien zeigen, dass hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Berggebiet abwandern. Zwar wird ein grosser Teil dieser Personen nicht zur Rückwanderung zu bewegen sein; doch es kann zumindest versucht werden, deren Know-how vermehrt für das Berggebiet zu nutzen." Es sollen also gewissermassen die Leute, die nach Zürich abwandern, dann von Zürich aus sagen, was in den Abwanderungsgebieten zu tun ist. Dann heisst es anderswo, dass sich die Abwanderung weiter akzentuieren werde. Auf Seite 2458 steht ferner: "Auch im Rahmen der flankierenden Massnahmen sind die Ressourcen beschränkt. Es gilt daher, sich auf Schwerpunkte zu konzentrieren, die Erfolg versprechen und gleichzeitig wesentliche Herausforderungen der Regionalpolitik abdecken."

Diese Zitate machen es deutlich: Regionalpolitik befasst sich in Zukunft mit dem ländlichen Raum, dem Gebiet zwischen den peripheren Gebieten und den Agglomerationen. Bisher trug die Regionalpolitik entscheidend und erfolgreich dazu bei, dass sich auch die periphersten Gebiete behaupten konnten. Dabei ging es nicht nur um Infrastrukturfinanzierung, denn auch im Rahmen der Sektoralpolitiken wurde vieles dafür getan. Das Münstertal ist dafür ein gutes Beispiel. Es scheint mir wichtig zu sein, dass man von der Zielsetzung, die flächendeckende Besiedelung und Bewirtschaftung sicherzustellen, nicht abweicht und Gebiete, die flächenmässig ganzen Kantonen entsprechen, nicht einfach aufgibt.

Deshalb erwarte ich vom Bund, dass er aktiv, zusammen mit den Kantonen und den Betroffenen, Pilotprojekte entwickelt, welche diesen Gebieten Zukunftsperspektiven geben. Ansätze dazu sind die Abgabenpolitik, Raumplanung, Landwirtschaft, touristische Infrastrukturpolitik, dann auch die Energiepolitik. Heute macht der Bund oft das Gegenteil. Mit Belastungen wie zum Beispiel der LSVA und anderem verschlechtert er die Rahmenbedingungen für die entfernteren Gebiete und beschleunigt damit den Abwärtstrend. Hier müssten unbedingt Korrekturen angebracht werden. Eine Regionalpolitik, die diesen Namen verdient, darf sich nicht aus den peripheren Gebieten zurückziehen. Mit wenigen intelligenten Massnahmen ist es nämlich möglich, die Qualitäten dieser Gebiete zu erhalten und zu stärken. Ich möchte den Bundesrat deshalb ermuntern, sich dieses Nebenpunktes - ich nenne ihn bewusst so - der Vorlage anzunehmen und mit den Kantonen zusammen auch für diese Gebiete etwas zu tun.

Es geht ja nicht um sehr viele ressourcenschwache Gebiete in peripheren Räumen. Die meisten Gebiete in den peripheren Räumen sind heute wegen der Wasserkraft ressourcenstark. Aber hier muss man dann auch schauen, dass die Erträge aus der Wasserkraft in Zukunft erhalten bleiben. Dann haben wir in vielen Gebieten keine grossen Probleme. Aber wenn man die Wasserzinsdiskussion so weiterführt, wie sie teilweise geführt wird, wenn man bezüglich Restwassermengen weiterhin so verfährt wie bisher, wenn man Fischerei-Initiativen akzeptiert usw., dann kann es durchaus sein, dass diese ganze Problematik sehr breit wird.

Hingegen gibt es heute wenig Räume, die keine Ressourcen haben. Hier könnte man mit wenigen positiven Handlungen sehr vieles bewirken. Es wäre gut gewesen, wenn man in der Botschaft auch eine etwas positive Haltung transportiert hätte. Für mich ist in dieser Botschaft zu viel Resignation gegenüber diesen paar wunderbaren Talschaften in unserem Land enthalten. Das wollte ich hier noch festhalten.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte Frau Bundesrätin Leuthard danken und ihr auch zu dieser Botschaft gratulieren: Die Neuausrichtung der Regionalpolitik geht in die richtige Richtung. Ich beziehe mich vor allem auf die Ziele und Grundsätze, die Sie in der Botschaft formulieren, und darauf, dass Sie herausstellen, dass erstens die Eigeninitiative in diesen Gebieten unterstützt werden soll und dass es zweitens - was ich sehr wichtig finde - um die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen geht. Das heisst, dass es darum geht, dass diese Regionen in der Lage sind, aus Dienstleistungen und Warenlieferungen aus der Region heraus Erträge zu erzielen. Ich finde, es ist ein ganz zentrales Element, dass man diesen Weg beschreiten will. Man kommt damit auch von der einfachen Infrastruktursubventionierung ab, die quasi flächendeckend nach allgemeinen Planungsvorstellungen erfolgt. Da treffe ich mich mit meinen beiden Vorrednern. Ich glaube, dass in der Vergangenheit die Regionalplanung sehr oft einfach darin bestand, Wunschvorstellungen auf Papier zu bringen, ohne die eigentlichen ökonomischen Zusammenhänge genügend in Betracht zu ziehen. Davon wendet man sich ab. Ich verstehe diese Botschaft so, dass man nicht einfach Planungspapiere produzieren will, sondern die Dinge wirklich auch ökonomisch ansieht und dort investiert, wo Initiative besteht und wo Chancen bestehen, auch im Wirtschaftsverkehr nach aussen Erträge zu erzielen.

Was Sie in der Botschaft auch schreiben und ich vollständig unterstützen kann, ist, dass man regionale Zentren als Entwicklungsmotoren bilden muss. Man kann nicht überall alles machen, sondern man muss an einem Ort auch genügend Masse haben. Ich denke jetzt z. B. an die Entwicklung von Industrie- und Dienstleistungsgebieten. Es ist besser, wenn an einem Ort in einer Talschaft ein starkes Zentrum geschaffen wird, als wenn überall in der Talschaft verstreut Industriegebiete mit zu wenig Attraktion ausgestaltet werden.

Ich habe noch eine Bitte zum Bereich der Synergien zwischen Regionalpolitik und Sektoralpolitiken, der auch in der Botschaft aufgeführt ist. Hier fehlt mir im Text eigentlich die Verkehrspolitik. Ich möchte das jetzt noch an einem Beispiel aus meinem Kanton erläutern, nämlich aus dem Toggenburg. Das Toggenburg könnte mit einer S-Bahn, die von Zürich über Wil, Wattwil und Rapperswil wieder nach Zürich fährt, einen sehr grossen Impuls erhalten. Es gibt bei uns also Gebiete, die relativ nahe bei einer Agglomeration sind und für die eigentlich der zentrale Impuls, damit wirklich eine Entwicklung in Gang gesetzt werden kann, letztlich über die Anbindung an die Agglomeration gefunden werden muss. Es ist ein Fakt: Wenn Sie von einer Region aus höchstens eine Stunde Fahrzeit haben, um an den Arbeitsplatz in der Agglomeration oder im Randgebiet der Agglomeration zu gelangen, gibt es sofort einen Entwicklungsschub. Man kann das im Kanton St. Gallen an den Gemeinden, die östlich von Rapperswil liegen, sehr gut beobachten: Die Investition in die Infrastruktur, vor allem in die S-Bahn, hat bewirkt, dass diese Region am Obersee und weiter aufwärts einen Entwicklungsschub erhalten hat.

Daher ist jedenfalls eines sehr wichtig - ich möchte das unterstreichen -: Zugunsten der Regionen, die näher bei den Agglomerationen liegen, aber bis jetzt trotzdem in eine Randsituation geraten sind, müssen wir in der Verkehrspolitik die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Ziele erreicht werden. Insgesamt möchte ich aber die Botschaft und die Vorhaben, die darin vorgelegt werden, nachdrücklich unterstützen.

Schiesser Fritz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Auch ich möchte dem Bundesrat für diese Vorlage danken und erlaube mir, noch einen weiteren Aspekt anzusprechen.

Für mich ist Regionalpolitik Sachpolitik und nicht ein eigenständiger Politikbereich, der mit einer besonderen Vorlage hervorgehoben werden muss - es sei denn, dies wäre mit den entsprechenden Sachbereichen verbunden. Für mich ist Regionalpolitik Sachpolitik, beispielsweise beim privaten Verkehr, beim öffentlichen Verkehr, bei den SBB, bei der Post, beim Zugang zu elektronischen Medien und dergleichen mehr. Die Liste liesse sich beliebig verlängern. Und der Hauptzweck der Regionalpolitik besteht doch eigentlich darin, dass sie Hilfe zur Selbsthilfe bietet, einen Anstoss liefert. Das ist, meine ich, in dieser Vorlage gut herausgearbeitet worden.

Dies nützt aber nichts, wenn in den Sachbereichen, von denen ich vorhin gesprochen habe, und in vielen anderen Bereichen mehr nicht auch die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Das Beispiel, das Herr David angesprochen hat, die schnelle Verbindung aus den Regionen nach Zürich, ist bei uns ein schlagendes Beispiel. Wenn Sie im öffentlichen Verkehr eine direkte Verbindung nach Zürich haben - und dazu haben die SBB in unserem Fall Hand geboten, das möchte ich hier anerkennen -, ändert dies das Bild einer Region schlagartig. Das ist für mich Regionalpolitik, wenn vonseiten des Bundes eine derartige Verbindung mit aufgebaut wird, wenn Hand dazu geboten wird, einen derartigen Anschluss zu bewerkstelligen. Das ist beste Sachpolitik, verbunden mit Regionalpolitik.

Ich bitte den Bundesrat, und das ist eigentlich die Quintessenz meiner Intervention, bei Sachvorlagen vermehrt auch dem regionalpolitischen Aspekt Rechnung zu tragen und auf die Auswirkungen auf die Regionen hinzuweisen; dies bei Entscheidungen, die der Bundesrat dem Parlament unterbreitet, oder auch bei bundesrätlichen Entscheidungen. Die Regionalpolitik kann nicht für sich alleine stehen, sondern sie muss in die Sachpolitik einfliessen. Das muss ein Ganzes sein und eine ganzheitliche Betrachtung ergeben. Dann, meine ich, wäre für diese Regionen am meisten erreicht.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Sie wissen es: Sie haben die Gesetzesgrundlage für die NRP in der Herbstsession in Flims abgesegnet. Was wir Ihnen jetzt präsentieren, ist effektiv das darauf aufgebaute Mehrjahresprogramm mit der Konkretisierung des Gesetzes. Es hat Zeit gebraucht, weil diese Vorlage insbesondere mit den Kantonen intensiv vorbereitet wurde und auch mit dem neuen Finanzausgleich abgestimmt werden musste.

Mit dieser Botschaft bieten wir eigentlich die Gelegenheit, sich erstmals mit der NRP auf thematischer Ebene zu befassen. Es gibt jetzt schon einen grösseren Wandel in dieser Politik, was die beiden Botschaften darlegen. Wir werden Herausforderungen bei der Umsetzung zu bewältigen haben. Wir wollen neu nicht mehr ausschliesslich Infrastrukturpolitik betreiben, sondern die NRP darauf ausrichten, kompetitive regionale Wertschöpfungssysteme zu fördern, ohne Einzelbetriebe zu unterstützen und damit den Wettbewerb zu verzerren. Wir wollen den Strukturwandel im regionalen Tourismus impulsgebend begleiten, was innerhalb der klassischen Tourismusgebiete auch zu Konzentrationen führen kann. Es gilt, Organisationen und Strukturen abzulösen, die sich mit der bisherigen Förderung jetzt fast dreissig Jahre lang beschäftigt haben und die sich natürlich auch an die regelmässig fliessenden Beiträge gewöhnt haben. Wir haben mit der NRP bei Kantonen und Regionen Hoffnungen geweckt, die aber angesichts der klar plafonierten jährlichen Leistungen nur sehr beschränkt erfüllt werden können.

Bei alldem wissen wir alle, dass die wirksamsten Vorhaben vor allem durch regionsinterne Initiativen und auch nur mit einer entsprechenden finanziellen Eigenleistung zustande kommen können. Der Bund hat hier nur eine subsidiäre Aufgabe zu erfüllen. Und jede Förderung ist deshalb auch zeitlich zu befristen.

Es handelt sich nicht nur punkto Inhalte, sondern auch in Bezug auf die Förderungsformen und die Verfahren um eine Regionalpolitik, die effektiv neu ist - neu, weil sich nicht mehr der Bund mit den einzelnen Projekten beschäftigt, sondern weil er dem Kanton diese Arbeit überlässt, ihm auf der Grundlage einer Programmvereinbarung einen Globalkredit übergibt und ihm auch innerhalb des definierten Zieles die Prioritätensetzung, welche Projekte er umzusetzen gedenkt, überlässt. In diesem Jahr werden die Kantone bis zum Stichtag des 31. Juli ihre konkreten Programme, ihre Vorstellungen über diese erste Programmvereinbarung eingeben müssen. Wer die Frist nicht einhält, wird kein Geld erhalten; wer seine Projekte darstellt, wird bei der Zuteilung berücksichtigt werden.

Das bedingt eine ganz neue Arbeit auch für das Parlament. Deshalb möchte ich zu den Fragen überleiten, die mit dieser neuen Wahrnehmung der Regionalpolitik stark in Zusammenhang stehen.

Herr Brändli hat reklamiert, es fehle die konkrete Umsetzung, es sei zu wenig Konkretes vorhanden. Das ist genau eine Folge dieser Neugestaltung. Es liegt an den Kantonen, die konkreten Projekte zu bestimmen, sie mit dieser Programmvereinbarung einzugeben. Der Bund selber beschränkt sich auf die Prüfung, im Hinblick darauf, ob diese Projekte mit den Zielen des Gesetzes übereinstimmen, ob sie die Wirkung entfalten können, die der Gesetzgeber gewollt hat. Dann teilt der Bund die Mittel entsprechend den bewilligten Krediten zu. Es ist dann wieder Sache der Kantone, sie auf die eingegebenen Projekte zu verteilen.

Es ist somit nicht mehr am Bund zu sagen: Wir unterstützen das Projekt Toggenburg und das Projekt Maderanertal. Vielmehr prüft er die Projekte, die die Kantone eingeben, und überweist dann mit einem Globalkredit für die insgesamt vereinbarte Programmbewilligung die dafür zur Verfügung stehende Summe. Das ist eine neue Perzeption. Es ist nicht so, dass der Bund damit die Verantwortung für diese neue Regionalpolitik abgeben würde. Aber in der konkreten Ausgestaltung dessen, was ein Kanton als regionalpolitisch prioritär erachtet, hält er sich an die Eingaben der Kantone.

Herr Schiesser, insofern ist das Hilfe zur Selbsthilfe. Ein Kanton soll, auch gestützt auf Aktivitäten einer Region, selber bestimmen können, wo er Entwicklungspotenzial, wertschöpfungsintensive Entwicklungen mit Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sieht. Entsprechend dieser Ausrichtung kann er die Regionalpolitik inskünftig viel stärker beeinflussen, als das bisher der Fall war. Das halte ich für eine sehr wichtige Entwicklung der NRP, die gerade den Kantonen mehr Spielraum bei der Ausgestaltung dieser Programmvereinbarung überlässt.

Herr Maissen, es ist deshalb nicht unsere Absicht, zu viel Papier zu produzieren. Da haben Sie sicher Recht. Das dient schlussendlich niemandem. Das Papier wird allenfalls zwischen dem Kanton und den einzelnen Regionen produziert, die diese Projekte ausarbeiten. Aber wir prüfen aufgrund der Eingaben des Kantons die Übereinstimmung mit dem Gesetz, die Förderschwerpunkte usw. Das dürfte somit eher eine Reduzierung des administrativen Aufwandes ergeben.

Sie haben gefragt, Herr Maissen, was denn dieser wirtschaftliche Strukturwandel ist, den wir hier verfolgen. Ich möchte Sie zuerst auf die Botschaft zur NRP hinweisen; sie ist ja die Grundlage für die Gesetzgebung. Darin ist der Ansatz einer ganz klar auf die Unterstützung regionaler Innovations- und Wachstumsimpulse ausgerichteten Förderung zu finden. Der wirtschaftliche Strukturwandel generell - das wissen Sie - ist der Wandel von der Agrar- zur Industrie- und jetzt zur Dienstleistungsgesellschaft mit seinen Auswirkungen auf unsere gesamte Volkswirtschaft und entsprechend auf die Anforderungen in den Regionen, auf die beruflichen Qualifikationen usw. Dieser Strukturwandel liegt der ganzen Konzeption zugrunde.

Was den regionalen Strukturwandel betrifft, wollen wir vor allem, dass die Regionen ihre Potenziale selber bestimmen, dass sie sich damit auseinandersetzen, wo die Region aufgrund ihrer Struktur Möglichkeiten hat, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Wertschöpfung zu generieren. Das ist der Ansatz dieser ganzen Gesetzgebung, aber sie ist immer darauf ausgerichtet, dass eine Region sich selber analysiert, selber schaut, wo sie Entwicklungsmöglichkeiten hat, wo ihre Stärken sind.

Entsprechend ist es auch nicht ein Rückzug aus den peripheren Gebieten. Wenn ein peripheres Gebiet auch Ideen bringt, Initiativen entwickelt, wird es genauso unterstützt wie der gesamte ländliche Raum. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass sogar eine Stadt zusammen mit einem ländlichen Gebiet ein gemeinsames Konzept erarbeitet, sofern die Zusammenarbeit von Stadt und Land eben Arbeitsplätze schafft und wertschöpfungsintensive Wachstumsimpulse auslöst. Es ist deshalb sehr offen formuliert. Ich glaube, hier haben wir die Möglichkeit, dass gerade die Regionen mit einer grösseren Autonomie als bisher - aber auch mit der Verantwortung, selber tätig zu werden, selber zu prüfen, wo ihre Zukunftsperspektiven liegen - auf diese Regionalpolitik Einfluss nehmen.

Der von Ihnen kritisierte Rat für Raumordnung, Herr Maissen, hat ja lediglich die Aufgabe des Beratens. Er hat weder Entscheidfunktion, noch übt er eine sonstige Tätigkeit aus. Er ist eine beratende Kommission des Bundesrates und hat sich verschiedentlich mit der NRP auseinandergesetzt. Wir haben wiedergegeben, was die Meinung dieses Rates ist. Das ist nicht immer die Meinung des Bundesrates, aber es ist fair, hier auch diesem Rat, der sich mit Raumordnung auseinandersetzt, eine Stimme zu geben.

Der "geordnete Rückbau" ist sicher nicht das Ziel dieser ganzen Übung, aber es wird Gebiete geben, wo es wohl sinnvoller ist, ein Zentrum zu unterstützen als die ganze Talschaft. Wir überlassen es aber, wie ich schon dargelegt habe, primär der Region und dem Kanton, wie sie diese Regionalpolitik ausgestalten wollen.

Ich möchte auch noch ein Schlusswort zu den Aussagen der Herren David und Schiesser und zu den Synergien bei Sachpolitik oder Sektoralpolitik formulieren: Sie haben mit Ihrer Aussage, wonach in der Verkehrspolitik generell Infrastrukturen für die Entwicklung einer Region entscheidend sind, sicher Recht; da stimme ich völlig mit Ihnen überein. Aber wir können ja mit diesen beschränkten Mitteln kaum Verkehrsprojekte finanzieren; das wird nicht möglich sein. Was aber sein kann, zeigt gerade der Fall Toggenburg: Dort existiert ja ein Projekt; der Regionalplanungsverband hat sich aufgelöst und jetzt ein Projekt eingegeben, um die Gemeinden besser zu erschliessen und gemeinsam zu ergründen, wie man durch eine bessere institutionelle Zusammenarbeit auch wirtschaftliche Aktivitäten ins Toggenburg hineinbringen kann. Wenn in diesem Konzept auch eine bessere Verkehrserschliessung enthalten ist, kann ein solches Projekt mit beschränkten Mitteln unterstützt werden.

Herr Schiesser, ich bin nicht ganz damit einverstanden, dass Sie sagen, wir würden bei der Verkehrspolitik die Regionen generell zu wenig unterstützen. Ich erinnere an die Entscheide zu den HGV. Aus sachpolitischen Gründen und von den Prioritäten her war der Bundesrat damals wie die SBB der Auffassung, dass es etwa 670 Millionen Franken braucht. Aus regionalpolitischen Überlegungen hat das Parlament den Zahlungsrahmen auf 1,1 Milliarden Franken ausgedehnt; das ist verständlich, weil jede Region ihre verkehrspolitischen Anliegen hat. Man kann aber nicht generell sagen, dass die Regionen zu kurz kommen. Es ist eine Frage der verfügbaren finanziellen Mittel. Wir haben unsere Grossprojekte, die relativ viel Geld verschlingen. Ich bedaure, dass als Folge derselben gerade regionale Projekte nicht genügend finanziert werden können. Es ist so, aber ich sehe keine Möglichkeit, über die Regionalpolitik diesen zum Teil berechtigten Erwartungen entgegenzukommen.

Ich kann bei solchen Gemeinschaftsprojekten nur Hand dazu bieten, dass ein kleiner Teil der Verkehrsinfrastruktur auch eine Unterstützung erhält. Das wird aber nie in einem solchen Ausmass sein, dass damit wirklich eine überregionale Linie aufgebaut werden kann. Dafür stehen uns schlichtweg die Mittel nicht zur Verfügung.

Aber die Grundaussage, dass die Sektoralpolitik hier stark mit einbezogen werden soll, ist natürlich richtig; das wollen wir. Deshalb ist das ja auch interdepartemental eng zu koordinieren, und deshalb werden die Mehrjahresprogramme der Kantone mit Sicherheit auch unter diesem Aspekt begutachtet und entsprechend mit der jährlich zur Verfügung stehenden Summe dotiert.

Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

1. Bundesbeschluss zur Festlegung des Mehrjahresprogramms des Bundes 2008-2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP)

1. Arrêté fédéral relatif à l'établissement du programme pluriannuel de la Confédération 2008-2015 concernant la mise en oeuvre de la nouvelle politique régionale (NPR)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Kommission

....

a. ....

1. .... exportorientierter Wertschöpfungssysteme ....

....

Art. 1

Proposition de la commission

....

a. ....

1. .... des systèmes de valeur ajoutée ....

....

Berset Alain · 2VP-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Cet article définit les priorités de la promotion. Ces priorités sont classées en deux catégories.

J'interviens brièvement pour attirer votre attention sur une petite modification que la commission a apportée à l'article 1 lettre a chiffre 1 où le mot "industriels" a été biffé. Cette modification n'a pas de conséquences importantes sur le fond. La création de valeur ajoutée dans des systèmes axés sur l'exportation mis en réseau reste centrale, et on ménage ainsi un peu plus de marge de manoeuvre pour les services d'ordre commercial, services qui étaient de toute manière déjà compris dans la version du Conseil fédéral.

Je vous propose de suivre sur ce point la commission.

Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Angenommen - Adopté

Art. 2

Antrag der Mehrheit

....

e. Streichen

Antrag der Minderheit

(David, Berset, Forster, Leuenberger-Solothurn, Sommaruga Simonetta)

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 2

Proposition de la majorité

....

e. Biffer

Proposition de la minorité

(David, Berset, Forster, Leuenberger-Solothurn, Sommaruga Simonetta)

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Berset Alain · 2VP-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Je parlerai directement pour la majorité à la lettre e.

L'article 2 se concentre sur le contenu de la promotion. Il détaille en cinq lettres les éléments qui font l'objet d'une aide. L'article n'a pas donné lieu à des discussions particulières en commission, sauf pour ce qui concerne la lettre e.

Précisément à la lettre e, la majorité de la commission vous propose de biffer la possibilité de soutenir les institutions et les réformes institutionnelles avec l'argumentation suivante. La majorité considère que les réformes institutionnelles de structures cantonales sont prioritairement l'affaire des cantons qui les mettent d'ailleurs le plus souvent en oeuvre par le biais de révisions constitutionnelles. La commission a donc estimé, par 6 voix contre 5, que la lettre e devait être biffée. Ce n'est pas que la majorité de la commission estime que ces réformes ne doivent pas être soutenues, mais, à son avis, elles doivent l'être par les cantons eux-mêmes et trouver un autre financement que celui mis en place dans les programmes pluriannuels de la politique régionale.

On peut souligner ici que de nombreux cantons sont déjà aux affaires, si l'on peut dire. Ainsi, concernant les réformes institutionnelles, la majorité a également estimé qu'il ne serait pas judicieux de soutenir les programmes à venir, par exemple de fusion de communes, sans avoir soutenu les réformes passées dans ce même domaine.

Il a été également soutenu en commission que si la politique régionale ne doit pas servir à soutenir des réformes institutionnelles, même si certains cantons ne sont pas très forts financièrement, la Confédération a néanmoins mis en place d'autres outils pour soutenir ces cantons, notamment par le biais de la péréquation financière.

Avec ces arguments, la majorité de la commission vous recommande de biffer la lettre e de l'article 2.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Ich bitte Sie, in diesem Punkt dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen. Wir haben einleitend davon gesprochen, dass es wichtig ist, dass in der Zukunft in diesen Gebieten regionale Zentren entstehen können. Regionale Zentren bedingen eine Zusammenarbeit unter den Beteiligten in diesen Regionen. Das ist hier gemeint. Hier soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass in der Regionalpolitik die institutionelle Zusammenarbeit, die sich auf ganz verschiedenen Ebenen abspielen kann, gefördert wird. Ich finde das sogar ein zentrales Element dieser Vorlage. Die Zusammenarbeit ist sehr oft der Schlüssel dafür, dass überhaupt etwas passiert. Dass man hier von Bundesrechtes wegen auf diesen Punkt besonders Wert legt, finde ich sehr richtig. Wertschöpfung und mehr Wettbewerbsfähigkeit können nur erzielt werden, wenn die Ressourcen und die Kräfte, die in einer Region bestehen, zusammengeführt werden und man gemeinsam ein Ziel verfolgt.

Ich glaube, dass in der Kommission ein gewisses Missverständnis darüber bestand, was mit den Institutionen gemeint ist. Damit sind keineswegs nur Gemeindefusionen gemeint; das kann im einzelnen Fall eine Lösung sein. Sehr oft können andere, öffentlich-rechtliche oder auch privatrechtliche Institutionen geschaffen werden; insbesondere können auch überkantonale Kooperationseinheiten geschaffen werden. Ich erinnere an Beispiele: In den Westschweizer Kantonen ist das Réseau CCSO von sechs Kantonen - Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis - installiert worden. Genau für diese Regionen ist dies ein Zusammenarbeitsgefäss. Ebenso gibt es in der Zentralschweiz ein entsprechend neugeschaffenes Zusammenarbeitsgefäss, das Micro Center Central Switzerland - die Bezeichnung ist interessanterweise Englisch -, das notwendig ist, um die Kräfte zu bündeln. Ich darf auch aus meinem Kanton noch ein Beispiel erwähnen: Hier wurde der Verein Kompetenzzentrum Toggenburg geschaffen, der genau diesen institutionellen Rahmen bilden soll, um im Toggenburg ein regionales Zentrum bilden zu können, das diese Entwicklung in Gang setzen kann. Es wäre also kurzsichtig und auch von der Zielsetzung dieser Vorlage her falsch, wenn man diesen Punkt aus der Vorlage streichen würde.

Daher bitte ich Sie, zusammen mit der Minderheit und dem Bundesrat, Buchstabe e zu belassen.

Lauri Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das Votum von Kollege David provoziert mich, hier zur Minderheit auch etwas auszuführen. Wenn ich schaue, was die Botschaft zu Buchstabe e, "Institutionen und institutionelle Reformen", auf Seite 2473 der Botschaft unter dem Titel "Staatsorganisation" sagt, so muss ich bezweifeln, dass uns Kollege David nun das mitgeteilt hat, was der Bundesrat darunter versteht. Auf dieser Seite der Botschaft wird gesagt, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung gehe es darum, Projekte zu unterstützen, welche die politischen Strukturen mit den funktionellen Räumen in Einklang bringen würden. Es gehe darum, die kantonale Aufgabenteilung, also eine öffentliche Angelegenheit, zu optimieren und gleichzeitig Aufgaben der öffentlichen Hand - wiederum: der öffentlichen Hand - zu professionalisieren.

Aus eigener praktischer, teilweise auch schmerzlicher Erfahrung kann ich nur bestätigen, dass mit dieser Stossrichtung Wachstumsimpulse ausgelöst werden können. Insofern bin ich mit dem Bundesrat vollständig einverstanden. Das ist für mich aber nicht die Frage. Die Frage ist vielmehr, ob es für diese grundlegenden kantonalen Aufgaben wirklich den Einsatz von Bundesmitteln braucht. Ich erinnere Sie daran, dass wir vor wenigen Jahren im Rahmen der NFA in die Bundesverfassung geschrieben haben, der Bund übernehme nur die Aufgaben, die die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen. Damit drängt sich die Frage geradezu auf, was denn noch die Kraft und die Perspektiven eines Kantons sind, der seine Staatsgliederung und Organisation sowie die innerkantonale Aufgabenteilung - darum geht es - nicht mehr selbstständig an die Hand nehmen kann. Sind wir auf der Kantonsebene tatsächlich so weit, dass wir für diese selbstverständliche Aufgabe Bundeskrücken brauchen? Das ist die Frage.

Ich bin der Auffassung, dass das selbstverständlich nicht zutrifft. In der Kommission wurde gesagt, es sei eine zentrale und auch vornehme Aufgabe eines Kantons, seine Organisation geänderten Zeitumständen selbst anzupassen. Es wurde dann von der anderen Seite, der Minderheit, ausgeführt, es sei eben sehr oft praktisch und helfe, wenn noch Bundesmittel eingesetzt werden könnten. Das bestreite ich nicht. Aber das ist nicht das Entscheidende in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen.

Ich muss Ihnen hier auch sagen, dass recht viele Kantone diese wichtige Aufgabe der Renovation ihrer Strukturen an die Hand genommen haben. Andere sind daran. Ich glaube, dass auf dieser Basis, die hier geschaffen worden ist, die Regionalpolitik aufgebaut werden soll. Aber die Schaffung der Basis ist selbstverständlich der föderalen Struktur, den Kantonen, zu überlassen.

Deshalb bitte ich Sie mit der Mehrheit, Buchstabe e zu streichen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bitte Sie aus folgenden Überlegungen, dem Bundesrat und damit der Minderheit zu folgen: Es ist wirklich nicht unsere Absicht, uns aus staatspolitischen Gründen oder weil uns der Föderalismus nicht gefallen würde, hier in die kantonale Organisation einzumischen. Insofern ist auch die Botschaft auf Seite 2473 nicht so zu verstehen. Aber - und das ist effektiv eine Analyse, bei der Sie auch den Tatsachen ins Auge zu blicken haben - wenn man die regionale Wettbewerbsfähigkeit analysiert, erkennt man, dass es halt sehr oft so ist, dass die Organisationsform suboptimal ist und dass diese institutionellen Strukturen die Fähigkeit beeinträchtigen, sich überregional zu organisieren und mindestens durch Kooperation bestehende Hindernisse wettzumachen.

Jetzt haben wir zwei Möglichkeiten: Wenn es schon strukturpolitisch schwierig ist, diese Veränderungen umzusetzen, und wir gleichzeitig wissen, dass die regionale Wertschöpfung und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit einer Region durch die Struktur beeinträchtigt werden, dann ist es berechtigt durch die neue Regionalpolitik, solche Projekte zu unterstützen, sofern erstens ein Kanton oder eine Region das will und es zweitens nicht um eine reine Strukturreform geht - eine eigentliche Gemeindefusion würden wir nie unterstützen. Aber wenn durch institutionelle Verbesserungen die Wettbewerbsfähigkeit einer Region verbessert wird, dann ist das unterstützungswürdig. Das muss ich Ihnen schon sagen: Die Mehrheit der Kantone hat genau jetzt Regionalreformen im Visier, die diesen wertschöpfungsorientierten Ansatz zum Ziel haben. In der Botschaft haben Sie das Beispiel Glarus. Gerechterweise muss man sagen, dass erst im Nachhinein, bei der Ausarbeitung dieses Beschlusses, dem Projekt ein wettbewerbsintensiver Ansatz zugeordnet wurde.

Herr Lauri, jetzt komme ich zu Ihnen: Der Kanton Bern, dessen Standesvertreter Sie sind, hat als eines der Hauptprojekte für nächstes Jahr - er legt grossen Wert darauf - Strukturreformen eingegeben, und zwar mit dem Ansatz, sich nicht einfach auf die institutionelle Neugliederung zu beschränken, sondern durch bessere Kooperationen, durch Strukturreformen eine bessere Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu erreichen. Wir finden effektiv, dass dies der Ansatz ist, welcher der neuen Regionalpolitik entspricht. Deshalb sind wir der Meinung, dass dieser Förderinhalt förderungswürdig sei.

Wir haben andere Projekte, beispielsweise in den Berggebietskantonen Graubünden oder Wallis. Dort gilt genau dasselbe. Diese werden im nächsten Jahr bezüglich ihrer uns schon bekannten Förderschwerpunkte regionale Strukturreformen mit Wertschöpfungsorientierung einreichen. Das ist genau der Trend, den wir bei den Kantonen feststellen. Dasselbe gilt für den Kanton Neuenburg, wo das Projekt "Réseau urbain neuchâtelois" zum Inhalt hat, die peripheren Gebiete mitzuziehen und durch eine Kooperation mit der Hauptstadt Neuenburg die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Wir finden, dass diese Projekte unterstützungswürdig sind; das ist genau auch ein Ansatz, den wir hier nicht von vornherein ausschliessen sollten.

Es ist nicht der Bund, der dem Kanton Bern sagt: "Du solltest hier diese Täler besser organisieren", oder: "Du hast hier zu viele Gemeinden." Ein Kanton oder eine Region soll selber sagen: "Wir müssen hier die Strukturen verbessern, sei es durch Kooperationen, sei es durch neue Organisationsmodelle." Dabei soll in diesen Regionen eine Verbesserung der Wertschöpfung erreicht werden. Es soll etwa mit einer professionelleren Organisation ermöglicht werden, die Attraktivität eines Tales als Wirtschaftsstandort zu erhöhen. Auch im Wallis gibt es mit "The Ark" ein sehr gutes Projekt, das die einzelnen Stärken der Täler in einem kantonalen Projekt zusammenfasst und die einzelnen institutionellen Reformen unterstützt, die sowieso im Gang sind.

Deshalb bitte ich Sie sehr, Buchstabe e nicht herauszustreichen. Sie würden in vielen Kantonen laufende Projekte als nicht mehr förderwürdig bezeichnen. Man kann wie Herr Lauri sagen, das sei sowieso Sache des Kantons. Aber Sie würden verkennen, dass diese Bestimmung schwierig mit der Unterstützung von Einzelprojekten zu begründen wäre, die dem Förderschwerpunkt und den Förderinhalten entsprechen, die in den Buchstaben a bis d genannt sind. Denn jene sehr guten Initiativen, die diese Wertschöpfungsorientierung auch beinhalten würden, erhielten dann keine Unterstützung mehr. Es geht zudem nicht um Riesenbeträge. Es ist aber für solche Reformen wichtig, dass sie diese Wertschöpfungsorientierung haben und dass sie diese Unterstützung durch den Bund erfahren.

Ich bitte Sie deshalb sehr, diesen Buchstaben e beizubehalten und es den Kantonen zu überlassen, ob sie erstens diese Reformen und zweitens diese Wertschöpfungsorientierung wollen. Drittens ist es auch Gegenstand der Programmvereinbarung, ob wir das schlussendlich mit den vorhandenen Mitteln unterstützen können.

Lauri Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich melde mich nicht, weil ich das letzte Wort haben möchte. Im Gegenteil, es ist mir nicht recht, dass ich noch einmal spreche; ich entschuldige mich dafür. Aber ich bleibe, wenn Sie gestatten, bei meinem Bild: Es entspricht nicht meiner Vorstellung von einem kraftvollen, selbstbewussten Föderalismus, und darum geht es mir letztlich.

Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 18 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 17 Stimmen

Art. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Berset Alain · 2VP-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

J'aimerais juste apporter ici une précision concernant l'article 3 lettre b. La commission est d'avis que le concept de "zones qui présentent des problèmes particuliers" est à interpréter de façon restrictive. La lettre b doit s'adresser à de petites régions qui sont confrontées à des problèmes insurmontables pour elles, à cause par exemple de l'exode massif de la population. La lettre b s'adresse par conséquent à quelques vallées alpines, et les cantons doivent naturellement définir ces régions, mais il appartient ensuite à la Confédération de veiller à une application restrictive uniforme du concept de "zones qui présentent des problèmes particuliers".

Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Angenommen - Adopté

Art. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

(die Änderung betrifft nur den französischen Text)

Art. 4

Proposition de la commission

....

b. .... hors de la région, du canton ou de la Suisse;

....

Berset Alain · 2VP-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Il appartient ici aux cantons de définir les défis centraux auxquels ils sont confrontés, mais il leur appartient aussi ensuite d'inscrire leurs conventions-programmes dans le cadre de la nouvelle loi.

Je profite de la discussion sur l'article 4 pour préciser qu'il n'y a pas de quota défini par canton avant le dépôt des projets de conventions-programmes, mais qu'une évaluation des demandes de soutien présentées par les cantons est réalisée lorsque les projets précités sont déposés. On ne doit donc pas parler de règle du "premier arrivé, premier servi" - cette question a été soulevée en commission. Il faut tout de même considérer que les cantons doivent respecter les délais qui leur sont fixés pour pouvoir entrer en discussion et pour pouvoir défendre leurs projets.

A la lettre b de l'article 4, la commission a levé une ambiguïté du texte. Il est ainsi devenu clair que la notion d'exportation s'applique au transfert de biens ou de services aussi bien hors de la région, mais à l'intérieur d'un même canton, que hors du canton ou que hors de la Suisse.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich habe nur noch eine formelle Bemerkung: Im französischen Text wurde in Artikel 4 auch noch die Reihenfolge der Satzteile in Litera b geändert, damit der Text mit der deutschen Fassung übereinstimmt. Es heisst also: ".... hors de la région, du canton ou de la Suisse".

Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Angenommen - Adopté

Art. 5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 30 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

2. Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung

2. Arrêté fédéral concernant de nouveaux apports au Fonds de développement régional

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 1

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe .... 30 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 31 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)