00.024

Förderung des Exports. Bundesgesetz

Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion

Das Exportförderungsgesetz, über das wir heute beraten, betrifft eine Aufgabe, die seit 1927 ein Gemeinschaftswerk von Bund und Wirtschaft ist. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung der Aussenwirtschaft. Der Ständerat behandelte diese Vorlage als Erstrat, und er stimmte der Vorlage am 6. Juni 2000 zu, mit der Ergänzung, dass die Exportförderungsinstanz vom Bund einen Leistungsauftrag erhalten soll.

Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Rahmengesetz, das die alten Erlasse des Bundes betreffend die Subventionierung der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung (Osec) ablöst. In Zukunft werden laut diesem Gesetz mehrere Exportförderer bezeichnet. Es steht heute allerdings fest, dass mit der Osec ein Leistungsauftrag vereinbart wird. Auf den Exportförderer Osec werde ich später noch zu sprechen kommen.

Neben diesem Rahmengesetz beantragt der Bundesrat für die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2001 bis 2003 einen Rahmenkredit von 40,8 Millionen Franken. Für die APK hat dieses Geschäft wichtige aussenpolitische Dimensionen. Sie hat aus diesem Grunde verlangt, dass es in der APK behandelt wird, und da die WAK in Wirtschaftsfragen Spezialistin ist, wurde sie zu einem Mitbericht eingeladen. Sie hat in einer Subkommission sehr intensiv und gründlich gearbeitet.

Die APK konnte mit den Herren Schneider-Ammann und Spuhler aus der WAK die Probleme und Bedürfnisse der Exportförderung diskutieren. Dabei kristallisierten sich ganz klar drei Schwerpunkte heraus, die aus der Sicht der APK im Gesetz griffiger formuliert werden müssen.

1. Die Zielsetzung des neuen Gesetzes sollte speziell auf die KMU ausgerichtet werden. Damit soll nicht eine Kluft zwischen Gross- und Kleinunternehmungen geschaffen werden. Grossfirmen sind mit eigenen Leuten in den Exportmärkten vertreten und deshalb auf die Exportförderung nicht so angewiesen wie KMU. Kleine und mittlere Unternehmungen brauchen eine kompetente und rasch handelnde Anlaufstelle. Sie verfügen nicht über die nötigen Stäbe und Ressourcen, um ein bestimmtes Produkt in ein bestimmtes Land zu exportieren. Heute geht beim Kleinunternehmer viel Zeit verloren, bis die nötigen Informationen vorliegen. Statistisch ist es erwiesen, dass z. B. in der Metallbranche nur 20 Prozent der Betriebe Exporterfahrung haben.

Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass im Gesetz auf die Förderung der KMU hingewiesen wird. Die APK des Nationalrates beantragt Ihnen in Artikel 1 eine entsprechende Ergänzung.

2. Nach Auffassung der APK hat der Bund seine Aussenstellen in den Dienst der Exportförderung zu stellen. Wir sind überzeugt, dass dies in verschiedenen Ländern und in verschiedenen Koordinationsbüros auch geschieht. Damit dieses Aussennetz professionalisiert werden kann, beantragt die APK in Artikel 1 Absatz 2 des Finanzierungsbeschlusses einen Zusatzkredit von 4,5 Millionen Franken für die Ausbildung der zuständigen Personen. Die Ausbildung soll hauptsächlich vor Ort, in den Schwerpunktländern, erfolgen. In der Schweiz bilden die Grossfirmen, die im Exportgeschäft tätig sind, ihre Mitarbeiter sehr gut aus. Die Mitarbeiter von Aussenstellen des Bundes jedoch müssen auch die Bedürfnisse der Exportfirmen kennen; umgekehrt müssen die Firmen die Repräsentanten in den Aussenstellen der Schweiz kennen.

Offenbar ist das heute nicht so sehr der Fall. Ein Grund dafür sind sicher die kurzfristigen Engagements der Wirtschaftsattachés bei den Botschaften. Es braucht - das ist ja klar - viele Jahre, bis ein Verantwortlicher die zuständigen Leute, aber auch die Wirtschaft des Landes kennt. Die regelmässigen Rotationen, die heute vorgenommen werden, sind negativ und der Arbeit der Botschaften sicher nicht sehr förderlich. Damit das Ziel, das wir anstreben, erreicht werden kann, braucht es eine gute Zusammenarbeit zwischen dem EDA und dem EVD. Nach Aussagen von Herrn Staatssekretär Syz ist die Bereitschaft zum Aufbau neuer Strukturen im diplomatischen Korps vorhanden. Gute Koordination und Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bundesämtern vereinfachen den Zugang zu den Ressourcen. Unkoordiniertes oder gar konkurrenzierendes Auftreten, wie das heute zum Teil leider der Fall ist, darf mit der neuen Organisation nicht mehr vorkommen.

Um in der Unterstützung der Exportförderung mit anderen Ländern gleichzuziehen, braucht es keine Verbesserung der heutigen Strukturen, sondern es braucht einen Quantensprung. Dafür braucht es mehr finanzielle Mittel. Die gesamthaft beantragten 4,5 Millionen Franken sollen in den nächsten drei Jahren gezielt für die Ausbildung eingesetzt werden.

3. Zum Leistungsauftrag: Seit 1927, seit der Schaffung der Gesetzgebung, hat die Osec mit ihrer Zentrale für die Exportförderung die Leistungen verkauft. Über die Stellung der Osec wurde in der APK engagiert und ausführlich diskutiert. Man war übereinstimmend der Meinung, dass die Osec in der heutigen Form ihren Auftrag nicht mehr wahrnehmen kann. Auf der einen Seite ist sie zu bürokratisch, auf der anderen Seite wird sie im Ausland zu wenig oder gar nicht wahrgenommen. Verschiedene Firmen wollen mit der Osec nichts zu tun haben, weil ihr Vorgehen zu kompliziert sei. Es wird ihr auch der Vorwurf gemacht, dass die Mittel zu wenig im Aussennetz eingesetzt werden und dass zu viel in der Verwaltung versickert.

Durch den neuen Direktor, der ein neues Management aufbaut, werden die Strukturen der Osec überprüft und auf einen Stand gebracht, der unserer Wirtschaft nur von Nutzen sein kann. Nach dem neuen Gesetz soll die Exportförderung eine professionalisierte Informationsplattform zu den Möglichkeiten des Exports in die verschiedensten Länder zur Verfügung stellen. So sollen die KMU zum Beispiel Auskunft darüber erhalten, ob sie für eine Exporttätigkeit überhaupt geeignet sind, sollen aber auch auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die mit solchen Geschäften verbunden sind. Dabei geht es um Vermittlung und Kontakte; nie wird Geld an eine Unternehmung ausbezahlt.

Im Entwurf zum Leistungsauftrag des Seco an die Osec wird als Handlungsrahmen festgelegt, dass die Osec ein kompetentes Exportförderungsnetz aufbaut und ihre Leistungen dort einbringt, wo ein nachgewiesenes Bedürfnis der Wirtschaft - insbesondere der KMU - besteht, aber kein entsprechendes Angebot da ist.

In der APK wurde über den Grundsatz diskutiert, wieweit ein Leistungsauftrag mit ethischen Auflagen verknüpft werden soll. Soll Exportförderung z. B. nur in Bezug auf Länder betrieben werden, die Menschenrechte, Umwelt- und Sozialstandards einhalten und Antikorruptionsbestrebungen verfolgen? Die Mehrheit der APK war der Meinung, der Auftrag sei auf die ökonomischen Aspekte zu beschränken - ohne dass dabei die ethische Abstützung unserer Aussenpolitik infrage gestellt werden soll. Die Schweiz ist zahlreiche Konventionen eingegangen und hat Regelungen getroffen, die ganz klar auch für die Exportförderung gelten. Aus diesem Grunde sollen nach Auffassung der Mehrheit im Gesetz nur Bestimmungen festgehalten werden, die sich auf die Exportförderung beziehen. Eine Minderheit der APK dagegen wird Anträge für die Aufnahme von ethischen Richtlinien einbringen.

Die APK beantragt dem Rat, auf das Bundesgesetz zur Förderung des Exports und auf den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2001-2003 einzutreten.

Frey Claude · Nationalrat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ici aussi, la Suisse est paradoxale. Nous sommes en tête des pays exportateurs pour les biens et pour les services, et pourtant les pouvoirs publics suisses dépensent beaucoup moins que les autres Etats. Pour s'en convaincre, il suffit de visiter un certain nombre de foires, d'expositions, où la Suisse a un stand officiel, et de comparer l'importance de ce stand avec ceux d'autres pays qui nous ressemblent en taille, l'Autriche par exemple, pour voir la disproportion.

Nous voulons observer que, pour l'examen de ce dossier qui relève de la politique économique extérieure, le Bureau de notre Conseil a pris une bonne décision, puisqu'il a chargé la Commission de l'économie et des redevances de rédiger à l'attention de notre commission un corapport sur cette loi. Une sous-commission a été mise sur pied; elle était présidée par M. Schneider-Ammann. Nous pouvons dire que la Commission de politique extérieure a très largement repris les conclusions de cette sous-commission qui a fait un travail de qualité.

On peut résumer ces conclusions en disant que, puisque les moyens prévus sont extrêmement modestes si on les compare avec la moyenne internationale, il est d'autant plus important que les montants débloqués soient utilisés de façon efficace et ciblée et, dans la mesure du possible, sur place dans les postes extérieurs, c'est-à-dire auprès de nos ambassades, de nos consulats ou des Chambres de commerce suisses à l'étranger. Le Conseil fédéral axera la promotion de l'exportation sur les tâches principales, en limitant les prestations gratuites au premier contact des entreprises avec l'Office suisse d'expansion commerciale, par exemple.

La loi proposée est donc une loi-cadre qui laisse une marge de manoeuvre maximale aux différents acteurs concernés, et dont la mise en oeuvre interviendra par voie de mandat de prestations.

Notre commission vous propose essentiellement deux modifications par rapport au projet du Conseil fédéral.

Tout d'abord, à l'article 1er, nous voulons mettre l'accent sur les PME. L'aide à la promotion des exportations s'adresse en premier lieu aux petites et moyennes entreprises et c'est logique, puisque ce sont elles qui en ont le plus besoin. Elles ne disposent souvent pas des moyens financiers ou en personnel pour prospecter et s'implanter dans les marchés étrangers.

La deuxième modification consiste en l'ajout d'une lettre c à l'article 5 alinéa 1er: il s'agit de permettre la formation de collaborateurs qui seront au front, c'est-à-dire dans les postes extérieurs (les ambassades, les consulats, les Chambres de commerce), afin qu'ils soient mieux à même de remplir efficacement leur mission de soutien à la promotion des exportations.

Nous voulons faire une observation à ce sujet: cet été, à l'occasion de la Conférence des ambassadeurs suisses en poste à l'étranger, nous avons pu constater une chose intéressante. Pendant une journée, ces ambassadeurs ont été dans le terrain, dans différents cantons, et ils ont visité différentes entreprises. On a pu faire une observation, à savoir que souvent les entrepreneurs, les responsables d'entreprise, ignorent ce qu'ils peuvent tirer du travail de nos représentants à l'extérieur (les ambassades, les consulats en particulier). Souvent, on ignore que l'on peut faire appel à eux pour un certain nombre de missions. Il y a donc là aussi un effort d'information qui devrait être fait pour mieux utiliser ce potentiel. On peut imaginer que cet effort d'information soit fait à travers les Chambres de commerce en Suisse.

Pour former les collaborateurs, il faut donc des moyens, d'où la modification à l'article 1er de l'arrêté fédéral concernant le financement de la promotion des exportations pendant les années 2001 à 2003: nous proposons une augmentation de 4,5 millions de francs, un plafond, à ce sujet.

Le Conseil fédéral est chargé d'évaluer les résultats de la promotion des exportations et de communiquer le résultat de ses analyses à l'Assemblée fédérale.

Une minorité de la commission veut subordonner ces mesures d'aide au respect de principes éthiques. En particulier, à l'article 1er alinéa 4, la proposition de minorité Baumann Ruedi stipule: "La promotion des exportations ne concerne que les pays observant des principes éthiques reconnus tels que les droits de l'homme, les normes écologiques et sociales, ou la lutte contre la corruption." A ce sujet, nous voulons faire deux observations:

1. Bien sûr, à l'évidence, il faut lutter contre la corruption. Bien sûr, à l'évidence, il faut lutter pour faire respecter des normes sociales ou environnementales ou pour faire respecter les droits de l'homme. Mais nous observons qu'il faut le faire dans un cadre international, dans des institutions qui sont à même de prévoir, de préparer des conventions internationales, et il faut pousser à la signature de ces conventions et à ce que les autres aussi signent ces conventions. Il y a le Conseil de l'Europe, il y a la Banque mondiale. A l'avant-dernière assemblée générale, M. James Wolfensohn, son président, avait fait un thème majeur dans son discours de la lutte contre la corruption. C'est sur ce terrain-là, première observation, qu'il faut se battre, et non pas au moyen d'un alinéa dans cette loi.

2. Si on appliquait l'alinéa 4 proposé par la minorité Baumann Ruedi, il ne faut pas se faire d'illusion: sur les 200 pays que compte la planète, on ne pourrait faire du commerce qu'avec une quarantaine de pays. Quid de la Chine? Quid de la Russie? J'arrête l'évocation des pays, on peut passer à l'Asie et ainsi de suite. On pourrait encore commercer avec le Danemark, avec la Suède, avec la Hollande, peut-être avec le Vatican, mais il est évident que la loi serait très restreinte dans son application.

Nous vous demandons donc de rejeter la proposition de minorité Baumann Ruedi.

Troisième observation. Nous vous demandons d'accepter le premier des deux postulats de la commission, celui qui concerne le sujet évoqué par la minorité de la commission: c'est un postulat qui traite d'un code de bonne conduite destiné à garantir le respect des droits de l'homme. Nous chargeons le Conseil fédéral de développer, en collaboration avec d'autres pays, un code international de bonne conduite, qui énoncera un certain nombre de règles et de principes non contraignants et qui pourrait à terme acquérir le statut d'un ensemble de règles reconnues et couramment applicables et appliquées. Nous vous demandons donc d'accepter ce postulat.

Nous vous recommandons aussi d'accepter le deuxième postulat qui vous est proposé. Il sera utile que le Conseil fédéral fasse le point sur l'efficacité des mesures que nous prenons. Il sera utile et nécessaire de faire un rapport à notre intention, après un délai de quelque deux ans, pour juger de l'efficacité et aussi de la coordination des moyens engagés. En effet, quantité d'institutions, de services de départements s'occupent de la promotion des exportations: c'est le SECO, c'est la DDC, ce sont nos ambassades, c'est l'Office fédéral de l'agriculture, c'est l'Office fédéral de la culture, c'est la GRE, et puis il y a d'autres institutions plus éloignées, qui ne sont pas des pouvoirs publics, mais quand même proches d'eux: Présence suisse, Suisse tourisme, etc.

Incontestablement, il y a une nécessité de coordonner ces efforts et de jauger l'efficacité des moyens entrepris tous azimuts. Par conséquent, nous vous demandons d'accepter ce postulat qui demande un rapport sur l'efficacité des moyens.

C'est dans cet esprit que nous vous demandons d'accepter le projet. La commission vous le demande par 17 voix contre 6 et avec 2 abstentions.

Nabholz Lili · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Für die FDP-Fraktion ist es klar, dass in einem exportorientierten Land, wie es die Schweiz ist, Exportförderung ein unverzichtbares Mittel der Aussenwirtschaftspolitik darstellt. Exportförderung soll namentlich den KMU Unterstützung bieten, ihre Chancen auf den Exportmärkten besser zu wahren. Die Internationalisierung, ja Globalisierung, hat längst auch kleinere und mittlere Firmen erfasst. Sie sind gezwungen, weltweit nach immer neuen Absatzkanälen für ihre Produkte und Dienstleistungen zu suchen. Angesichts des harten internationalen Wettbewerbs und namentlich angesichts der staatlichen Unterstützung, die mitkonkurrierende Industrieländer ihrer Exportwirtschaft gewähren, ist eine Anpassung unseres traditionellen Engagements in diesem Bereich unausweichlich. Ich erwähne nur Deutschland, welches jährlich 220 Millionen D-Mark in die Exportförderung steckt.

Wir begrüssen daher diese Vorlage und unterstützen die darin verankerten Leitgedanken. Wesentlich ist für uns eine Konzentration und damit wirkungsorientierte Einsetzung der Mittel. Sie müssen auf wesentliche Aufgaben fokussiert werden, und die Bemühungen müssen sich auf die wesentlichen Exportmärkte konzentrieren. Die verschiedenen Massnahmen des Bundes - auch darin sind wir mit den Sprechern der Kommission einig - müssen besser zusammengefügt, besser koordiniert werden.

Natürlich bewirkt ein Gesetz für sich allein noch nichts. Flankierende Massnahmen und staatliche Hilfe können immer nur subsidiär sein. Stets wird es primär von der Leistung des einzelnen Unternehmens und den Marktmöglichkeiten abhängen, wie erfolgreich sich ein Unternehmen auf dem internationalen Parkett bewegt, ob seine Produkte einen Absatz finden oder nicht.

Was Exportförderung aber leisten kann, ist Unterstützung. Durch das Zurverfügungstellen einer professionellen Informationsplattform kann sie eine Türöffnungsfunktion haben, die bei der Evaluation der Möglichkeiten für Exporte in verschiedenste Länder als Entscheidungshilfe dient.

Es geht also um konkrete und praktische Hilfe - Aktivitäten im Auslandmarketing -, die es schweizerischen Exportfirmen z. B. ermöglicht, bei Ausstellungen gewisse Unterstützung zu erfahren und über das Netz unserer Aussenstellen Kontakte vermittelt zu erhalten. Mit diesen Massnahmen werden namentlich KMU unterstützt, denen die Hauptstossrichtung des neuen Gesetzes gilt.

Um die Ziele zu erreichen, braucht es aber nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch eine eigentliche Restrukturierung der bisherigen Exportförderungsinstrumente. Hier besteht eindeutiger Handlungsbedarf. Soll Exportförderung effektiv sein, müssen die damit betrauten Leistungserbringer, namentlich die Osec, wesentlich besser als bisher in der Lage sein, kompetent, zeit- und sachgerecht als Ansprechpartner der Wirtschaft aufzutreten. Das lässt sich mit den bestehenden Strukturen nicht erreichen, selbst dann nicht, wenn man sie etwas verbessert. Hier sind erhebliche Strukturanpassungen notwendig, und dazu sind auch zusätzliche Mittel zu sprechen.

Die FDP-Fraktion unterstützt daher die über den bundesrätlichen Entwurf hinausgehenden Anträge der Mehrheit der Kommission, die zusätzlich 4,5 Millionen Franken für die Ausbildung der Leute, die im Ausland tätig sind, und 3,6 Millionen Franken für die Restrukturierungsmassnahmen sprechen möchte.

Die Fraktion lehnt die Minderheitsanträge zu Artikel 1 ab; dies nicht etwa, weil wir unethisches, menschenrechtsverletzendes, umweltschädigendes oder korruptes Gebaren einfach hinnehmen möchten oder gar tolerieren. Wir können aber diese Anträge nicht unterstützen, weil das Gesetz ein untaugliches Mittel darstellt, den genannten Missständen wirksam zu begegnen. Wir unterstützen hingegen das entsprechende Postulat (00.3415).

Zur Frage der Minderheitsposition werden wir in der Detailberatung noch Stellung nehmen. Ich bitte Sie namens der Fraktion um Eintreten und Zustimmung zu den Mehrheitsanträgen.

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Schweiz ist ein Exportland. Ich habe die Ehre, den Verband der gewichtigsten Exporteure der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie zu präsidieren. Diese Industrie exportierte 1999 Güter und Leistungen im Umfang von 53 Milliarden Franken. Es handelt sich dabei, offensichtlich in zunehmendem Masse, um eine KMU-Industrie. Unsere Industrie ist innovativ, der Werk- und Denkplatz Schweiz ist intakt. Sie könnten also fragen, wieso diese Industrie die Staatskrücke Exportförderung will.

Die Antwort ist einfach. Wir haben uns im beinharten Standortwettbewerb zu behaupten. Die Verwaltung und vor allem die Diplomatie können und sollen uns dort unterstützen, wo dem einzelnen Unternehmen der Zugang fehlt, respektive wo der Aufwand zur Erarbeitung länderspezifischer Informationen viel zu gross wird. Zweifellos wollen wir nicht mehr Hilfestellung, als unsere Konkurrenten im Ausland erhalten. Allerdings darf es auch nicht wesentlich weniger sein. Heute ist es aber wesentlich weniger. Es geht also um die Sicherstellung gleich langer Spiesse.

Zum Gesetz selbst: Das Rahmengesetz mit den in den Mehrheitsanträgen geforderten Anpassungen bildet eine zweckmässige Grundlage für die Exportförderung. Diesem Gesetz und den Mehrheitsanträgen ist zuzustimmen. Die Anliegen unserer Praktiker wurden in der WAK und in der APK aufgenommen. Wir wollten und wollen, dass das wenige Geld effizient, zielgerichtet und schwergewichtig vor Ort, also in den Bestimmungsländern, eingesetzt wird und nicht in der Exportförderungsorganisation selbst. Wir wollen, dass der Exportförderer mit einem Leistungsauftrag und mit unternehmerischem Freiraum ausgestattet wird. Wir wollen unsere Aussenstellen der Diplomatie viel intensiver und zielgerichteter, nämlich den Export fördernd, eingesetzt wissen. Wir wollen, dass es den kleinen und mittleren Unternehmen einfach gemacht wird, schnell und unkompliziert an die interessanten Informationen zu kommen.

Wir suchen also die kompetente und rasch handelnde Anlaufstelle. Dazu muss der Exportförderer in der Praxis ausgebildet werden. Zu diesem Zweck beantragen die Kommissionen die zusätzlichen 4,5 Millionen Franken.

Diese Investition ist nötig und lohnend. Die Chance, dass für die kleinen und mittleren Unternehmen eine echte Wirkung erzielt werden kann, steigt damit beträchtlich. Die Arbeitnehmer werden dafür dankbar sein.

Ich bitte daher darum, diesem Zusatzkredit zuzustimmen.

Zu den Ethikanliegen: In aller Regel wissen die Unternehmer, was sich gehört. Ein wesentlich ethischeres Verhalten, als es unsere ausländischen Konkurrenten leben, soll man von uns nicht verlangen. Mit "Zusatzseilen" bewältigen wir die Gratwanderung nicht besser, höchstens langsamer und zum Vorteil unserer internationalen Konkurrenz.

Erwarten Sie von den Exporteuren ganz einfach Anstand, und legen Sie ihnen in diesem Gesetz nicht zusätzliche unnötige Fesseln an. Die diesbezüglichen Minderheitsanträge sind deshalb entschieden abzulehnen.

Ich danke Ihnen allen und ganz besonders den Mitgliedern der APK für die Unterstützung der schweizerischen KMU-Exportindustrie. Die Zeichen, die wir heute mit diesem Gesetz setzen, können im EDA nicht übersehen werden. Die Unternehmergespräche am Rande der diesjährigen Botschafterkonferenz brachten übrigens das Interesse und die Bereitschaft unserer Diplomatie deutlich zum Ausdruck. Ich bin zuversichtlich, dass es Staatssekretär Syz gelingen wird, die Kräfte zu bündeln und die nötige Wirkung zu erzielen; darauf kommt es an.

Baumann Ruedi · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Exportförderung ist sehr oft ein dubioses Geschäft. Unser Land hat damit nicht nur gute Erfahrung gemacht. Die grössten Exportförderungskredite wurden jahrelang - Sie erinnern sich - über die Schweizerische Käseunion abgewickelt. Jährlich versickerten so mehrere hundert Millionen Schweizerfranken in für Normalsterbliche undurchsichtige Exportkanäle. Die Exportförderung im Landwirtschaftsbereich führte zu Korruption, Urkundenfälschung usw. Auch wenn die Käseunion jetzt nicht mehr existiert, wurde leider diese ganze Misswirtschaft bis heute nicht aufgeklärt, und die Verantwortlichen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen.

Zugegeben: Mit diesem Bundesgesetz über die Förderung des Exports werden keine Firmen und keine Auslandaufträge direkt unterstützt. Es geht mehr um die Zurverfügungstellung von Infrastruktur; es geht um eine Informationsplattform über die Exportmöglichkeiten in die verschiedensten Länder; es geht um Erstberatung und um Auslandmarketing.

Dagegen ist auch aus Sicht der grünen Fraktion direkt nichts einzuwenden. Ich weiss, dass ein kleines Unternehmen sehr wohl auf unkomplizierte Hilfe angewiesen ist, wenn es seine Uhrenfedern nach Indien exportieren will und bisher diese Hilfe offensichtlich nicht erhalten hat. Wie ich gehört habe, war das bisher über die Osec viel zu kompliziert. Man kann nur hoffen, dass es mit dem neuen Gesetz in Zukunft wirklich besser wird.

Aber eigentlich wird mit diesem Gesetz nur ein kleiner oder der kleinste Teil der schweizerischen Exportförderung abgedeckt. Darum haben wir in der APK ein Postulat (00.3416) verabschiedet und eine Gesamtübersicht gefordert: Exportförderung über das Seco, die Deza, das Bundesamt für Landwirtschaft, das Bundesgesetz über die Exportrisikogarantie, das Bundesamt für Kultur, "Präsenz Schweiz" usw. Eigentlich hätte ich mir gewünscht und auch erwartet, dass diese Gesamtübersicht jetzt vorliegt und nicht erst in zwei Jahren. So kompliziert sollte ja das Erstellen dieser Gesamtübersicht auch nicht sein.

Ich habe in der Diskussion in der APK gefragt, ob nicht die zahlreichen schweizerischen Militärattachés an den Botschaften durch Kultur- oder Exportförderer ersetzt werden könnten. Ich warte immer noch auf eine Antwort des Bundesrates. Ich hoffe, dass Herr Bundesrat Couchepin inzwischen abgeklärt hat, wie viele dieser Militärattachés ausgewechselt und viel effizienter eingesetzt werden könnten.

Die grüne Fraktion ist für Eintreten auf dieses Rahmengesetz - notabene ohne Begeisterung -, allerdings werden wir diesem Gesetz in der Schlussabstimmung nur zustimmen, wenn die ethischen Grundsätze darin verankert werden. Wir kommen bei den Minderheitsanträgen darauf zurück.

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Aus der heutigen Debatte möchte ich zwei Punkte herausgreifen, nämlich erstens die Exportförderung im Rahmen der schweizerischen Aktivitäten im Ausland und zweitens die Rolle der Osec.

1. Wir diskutieren heute erstens das Bundesgesetz über die Förderung des Exports. Der Bundesrat sieht gemäss seiner Botschaft die Exportförderung allein unter dem Titel der Wirtschaftspolitik. Er fokussiert das Anliegen der Exportförderung unter einseitigem Blick auf die schweizerische Wirtschaft, wie wenn es auf der anderen Seite, im Ausland, weder Partner noch Probleme, noch spezifische Rahmenbedingungen geben würde. Ich möchte deshalb diese andere Seite betrachten. Klammern wir die hochindustrialisierten Partnerländer aus, denn da treffen wir auf Rahmenbedingungen, welche sich grosso modo mit den unsrigen vergleichen lassen. Wenn es aber zu Geschäftsbeziehungen mit Schwellenländern und mit Ländern kommt, in welchen von der Schweiz aus gleichzeitig auch Entwicklungszusammenarbeit geleistet wird, dann kann doch die Exportförderung der Schweiz nicht für sich alleine betrachtet werden. Gerade in diesen Fällen ist die Exportförderung als ein Ganzes zu betrachten; sie ist nämlich in die Summe der von der Schweiz aus im Ausland gemachten Aktivitäten eingebettet. Dazu gehören die Exportförderung, die Entwicklungszusammenarbeit mit Hilfeleistungen und Know-how-Transfer und das, was unter dem Titel der Exportrisikogarantie in die entsprechenden Länder geliefert wird.

Aus Sicht der grünen Fraktion gilt es deshalb Rahmenbedingungen zu beachten. Diese Rahmenbedingungen sind im Minderheitsantrag Baumann Ruedi zu Artikel 1 Absatz 4 auf einen knappen Nenner gebracht worden: "Exportförderung wird nur für Länder gewährt, in denen die anerkannten ethischen Grundsätze wie Einhaltung der Menschenrechte, Umwelt- und Sozialstandards sowie Antikorruptionsbestrebungen akzeptiert werden." Warum gehören diese ethischen Grundsätze, diese Haltung ins Exportförderungsgesetz? Es kann uns nicht egal sein, unter welchen Bedingungen von der Schweiz aus Handel bzw. Export betrieben wird. Wir stehen in unserem Land für Umwelt - und Sozialstandards ein, und es muss doch unser Ziel sein, dass diese in anderen Ländern auch gelten oder eingeführt werden. Aus diesem Grund ist es uns auch wichtig, dass sich nicht allein das Seco um diese Fragen kümmert, sondern dass es auch eine Koordination mit dem EDA und mit der Deza gibt. Im Ausland wird die Schweiz nicht mit zwei verschiedenen Augen wahrgenommen, sondern gleichsam mit einem Augenpaar, und dieses sieht alle Aktivitäten summiert. Das entspricht nachher auch unserem Image. Deshalb soll die ethische Haltung, wie sie von der Schweiz aus vertreten wird, im Bereich des Handels wie im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit kongruent sein.

Ich möchte Sie bitten, in dieser Sache einen Blick fürs Ganze zu entwickeln und dementsprechend auch den ethischen Richtlinien zuzustimmen.

2. Die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung, die Osec, hat in den vergangenen Jahren Beiträge für Exportförderung erhalten. Sie soll künftig einen Leistungsauftrag bekommen. Ich möchte wissen, ob der Bundesrat für die Sanierung der Osec auch zahlen will. Die grüne Fraktion geht davon aus, dass ein Leistungsauftrag im Sinne des New Public Management öffentlich auszuschreiben ist.

Können wir darauf zählen, dass der Bundesrat das macht, d. h. mehrere Leistungserbringer berücksichtigt? Können wir davon ausgehen, dass die Osec eine private Institution ist und bleibt und keine Bundesmittel für ihre Um- oder Restrukturierung bekommt?

Abschliessend möchte ich Sie nochmals bitten, der Minderheit Baumann Ruedi zuzustimmen. Ohne im Gesetz festgelegte ethische Rahmenbedingungen wird die grüne Fraktion die Exportförderung ablehnen.

Polla Barbara · Nationalrat · Genf · Liberale Fraktion

Les exportations sont un secteur vital pour l'économie suisse qui gagne plus de 1 franc sur 2 à l'étranger. Notre pays occupe le douzième rang mondial pour les exportations, et même le quatrième par rapport au nombre d'habitants. La promotion des exportations est donc une des composantes essentielles de l'économie suisse et comprend notamment la découverte et l'exploitation de nouveaux débouchés à l'étranger. La loi fédérale sur la promotion des exportations est de ce fait particulièrement bienvenue, et ce d'autant plus que, depuis la création de l'OSEC en 1927, les méthodes et les moyens actuels de promotion paraissent aujourd'hui bien surannés par rapport à l'évolution profonde et rapide de l'économie suisse et mondiale.

Jusqu'à présent, la promotion des exportations était assurée par l'OSEC, mais aussi par les ambassades et par les consulats, ainsi que par les associations économiques et les organisations sectorielles. Le système est donc complexe, et la nouvelle loi a le mérite de la clarification. Elle a aussi le mérite de préciser les axes principaux retenus pour cette promotion, à savoir de réserver les fonds alloués à certains aspects spécifiques de la promotion, d'axer la promotion sur ses missions fondamentales et de mieux coordonner les mesures fédérales en la matière.

Par ailleurs, la nouvelle loi vise clairement un soutien accru à l'exportation par les PME. En effet, seuls 10 pour cent des PME de ce pays seraient aujourd'hui aptes à exporter, donc une proportion très faible. L'objectif est d'augmenter de façon tout à fait significative cette proportion par des moyens précis.

La promotion des exportations bénéficiera ainsi de conseillers en exportation, de points d'appui à l'étranger, de la mise à disposition de toute information utile, notamment par Internet et un effort majeur sera fait sur ce type d'information, de conseils en entreprise qui seront prodigués en collaboration avec les Chambres de commerce, d'un marketing à l'étranger et de la mise en place de réseaux internes et externes de promotion.

Nous approuvons également que le SECO définisse et redéfinisse ses objectifs, mais en mandate la réalisation à un organisme extérieur. On aurait cependant pu espérer une vraie mise au concours pour ce mandat, alors qu'il paraît bien que l'OSEC soit déjà le gagnant, y compris de millions de francs, avant même qu'il ait fait l'effort de concourir ou de se restructurer.

Quoi qu'il en soit, la nouvelle loi vient très utilement compléter les efforts déjà entrepris ces dernières années pour aider les entreprises suisses, et notamment les PME, à développer et diversifier leur marché.

Diverses minorités de la commission demandent, à l'article 1er, que la promotion des exportations soit subordonnée au respect de principes éthiques tels que les droits de l'homme, les normes écologiques et sociales et la lutte anticorruption. Le groupe libéral partage les préoccupations concernant le respect des droits de la personne, ici et ailleurs. Mais il n'estime pas adéquat que ceux-ci soient ainsi introduits dans cette loi au risque, il est vrai, d'aboutir à fin contraire, c'est-à-dire de faire d'une loi visant la promotion des exportations une loi la limitant au contraire drastiquement, comme le rapporteur, M. Frey Claude, l'a bien expliqué.

Si la minorité était acceptée, il y aurait lieu également de changer le titre de la loi. Ce ne serait plus une loi pour la promotion des exportations, cela deviendrait une loi pour la limitation des exportations.

Il ne faut pas oublier que cette loi est faite pour les entreprises suisses et que ce sont les entreprises suisses qui doivent en bénéficier. Par ailleurs, le postulat 00.3415 répond parfaitement au souci qui anime la minorité comme la majorité de promouvoir l'évolution vers l'idéal d'un commerce plus respectueux de l'éthique et des droits de la personne. Le postulat le fait de façon réaliste et le propose au niveau international, ceci sans pénaliser les entreprises suisses.

En ce qui concerne le financement, le groupe libéral estime qu'il est parfaitement adéquat que les fonds consacrés à la promotion des exportations soient largement augmentés. En effet, alors que la Suisse, comme je l'ai déjà dit, est au quatrième rang mondial par rapport au nombre d'habitants en termes d'exportation, elle consacre à la promotion quatre fois moins d'argent que les Pays-Bas et 45 fois moins que la France. De plus, il s'agit bien là d'investissement et non pas de subvention, et le retour sur investissement, notamment par l'intermédiaire du développement des activités commerciales des PME qui sont garantes de la prospérité de ce pays, devrait être tout à la fois rapide et conséquent.

Le groupe libéral soutiendra donc également la proposition d'accorder un financement spécifique pour la formation des collaborateurs des postes extérieurs, formation qui devrait être continue, et pour les contrats de prestations avec les points d'appui. Il manque encore un budget pour la communication dont nous ne pouvons qu'espérer qu'elle sera suffisamment efficace pour que toutes les PME de notre pays se sentent réellement concernées.

Finalement, le postulat 00.3416, qui demande un rapport d'évaluation de l'activité promotionnelle, est également une excellente proposition et devrait nous permettre de nous faire d'ici deux ans une juste idée de l'efficacité de cette loi - y compris des transformations de l'OSEC - que nous allons voter aujourd'hui avec plaisir.

Rennwald Jean-Claude · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Notre groupe n'a pas de problème à entrer en matière sur ce projet, tant il est vrai que les exportations jouent un rôle central dans notre économie, et tant il est vrai aussi que les montants prévus pour la promotion des exportations paraissent relativement risibles si on les compare aux efforts consentis par d'autres pays.

Je suis aussi très sensible à cette problématique comme syndicaliste, puisque notre syndicat, la FTMH, est très active dans deux secteurs d'exportation importants, à savoir les machines et l'horlogerie. Si, bien sûr, ces exportations génèrent des profits pour les capitalistes qui me paraissent parfois exhorbitants, je sais aussi que ces exportations offrent un emploi à des centaines de milliers de travailleuses et de travailleurs de ce pays.

Ce projet nous paraît d'autant plus intéressant qu'il met désormais l'accent sur la promotion des exportations des petites et moyennes entreprises. Je crois que cela est essentiel, car ce sont bien les PME qui ont besoin d'un tel soutien, et non pas les grandes multinationales.

Il faut aussi souligner le fait que le projet tel qu'il a été remanié par la commission insiste aussi sur la formation de ceux qui sont chargés de la promotion des exportations.

Tout ce qui précède ne m'empêche pas d'affirmer haut et clairement que notre groupe accorde une importance particulière aux propositions de minorité Gysin Remo et Baumann Ruedi à l'article 1er. En effet, il nous paraît important que la promotion des exportations ne repose pas exclusivement sur des considérations économiques et financières, même si elles sont extrêmement importantes, mais que cette politique doit aussi reposer sur des principes éthiques, écologiques et sociaux. Il nous paraît enfin que dans la prise en compte des critères de soutien aux exportations, il importe aussi de tenir compte du respect des normes anticorruption telles qu'elles sont reconnues, soit sur le plan suisse, soit sur le plan international.

Dans ce contexte-là et pour toutes ces raisons, notre groupe vous invite à entrer en matière sur ce projet.

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Sie haben es gehört: Die SP-Fraktion begrüsst die neue Ausrichtung und Intensivierung der Exportförderung. Wir tun tatsächlich zu wenig, und was wir tun, tun wir zu wenig gut. Im Ländervergleich fällt auf, wie umfassend die Modelle und wie gut die Echos aus Frankreich oder auch aus England sind. Die Schweiz ist in dieser Hinsicht kein Musterland, und auch die Konzeption und die Regelung, die wir mit der Osec haben, ist unbefriedigend. Das ist der generelle Tenor auch in den Vernehmlassungen gewesen, obwohl die Osec sich auf einen besseren Weg begeben hat. Sie hat die Kurve zum Internet gefunden, und der letzte Jahresbericht und auch neuere Zeitschriften bezeugen, dass hier ein neuer Wind weht.

Was uns besonders gefällt, ist die Ausrichtung der Neukonzeption auf die KMU. Es ist selbstverständlich, dass die grossen multinationalen Unternehmen diese Art von Exportförderung, wie sie hier angeboten wird, gar nicht brauchen, da sie selbst zurechtkommen. Der Bundesrat ergänzt hier seine Anstrengungen zur Förderung der KMU. Ich denke zum Beispiel an die internationale Forschungs- und Entwicklungskooperation durch die Kommission für Technologie und Innovation oder auch an die Anstrengungen im Rahmen der Buy-together-Einkaufskooperationen. Das ist ein weiterer Mosaikstein in der Förderung der KMU, den wir sehr begrüssen.

Aber das vorgeschlagene Gesetz und auch die Botschaft sind beide zu schlank. Sie bedürfen der Ergänzungen, wir kommen darauf zurück. Aus der Sicht der SP-Fraktion liegt der Hauptmangel in der fehlenden Verbindung zwischen Wirtschaft und Ethik. Immer, meine Damen und Herren der liberalen, aber auch der anderen bürgerlichen Fraktionen, wenn es konkret wird, weicht man aus. Wir haben alle einschlägigen Konventionen der OECD, der Uno und anderer Organisationen unterschrieben, und wenn es um die Umsetzung geht - hier geht es um die Umsetzung -, sagen Sie, das schade der Wirtschaft. Sie stellen das in Zusammenhang, Herr Schneider, und sagen, Konkurrenz und Ethik vertrügen sich nicht. Die liberale Fraktion spricht ähnlich. Da können wir natürlich nicht folgen. Der Hauptmangel liegt in der fehlenden Berücksichtigung der Ethik. Die Wirtschaft arbeitet immer intensiver auf internationalem Niveau. Die Unternehmen haben immer mehr internationale Rechte. Ich erinnere an den Freihandel, an die Standortvergünstigungen, an die Exportrisikogarantien und anderes. Das sind mehr Rechte der international tätigen Unternehmen, und da ist es nicht mehr als recht, wenn wir die Unternehmen auch in die Pflicht nehmen. Darum geht es. Es braucht doch ein Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten. Das gehört zum Einmaleins, und das müssen wir heute berücksichtigen.

Die Selbstregulierung spielt nicht oder nur zum Teil. Wir müssen einen Rahmen setzen, in dem sie besser funktioniert. Die Diskussion um Projekte zur Exportrisikogarantie - übrigens ein Teilbereich der Exportförderung, der hier nicht angesprochen ist - zeigt die Notwendigkeit des Einbaus von Menschenrechtsstandards, von Sozial- und Umweltstandards; ich denke an das Dreischluchtenprojekt in China oder den Ilisu-Staudamm in der Türkei. Die SP-Fraktion legt Wert darauf, dass das neue Exportförderungsgesetz auch diesen Anliegen gerecht wird.

Wir anerkennen, dass sich der Bundesrat immer wieder um eine kohärente Politik bemüht. Er beschwört das eigentlich bei jeder Gelegenheit; er redet von Konditionalität, er redet von Konvergenz, er bemüht sich tatsächlich. Aber ich habe den Eindruck, dass es im Bundeshaus zwischen dem Seco im EVD und der Deza im EDA einen "Knatsch" gibt. Das ist natürlich, das muss auch so sein - aber wie er ausgetragen wird, ist problematisch. So kann es nicht weitergehen. Wir müssen das verbessern, damit dieses Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Ethik, zwischen diesen Abteilungen, auch intern ausgetragen wird. Ich möchte den Bericht über die Menschenrechtspolitik der Schweiz zitieren; er liegt ja gerade zur gleichen Zeit mit dem Exportförderungsgesetz auf unserem Tisch. Darin schreibt der Bundesrat (S. 2596): "Eine kohärente Politik muss im Übrigen alle die schweizerische Zusammenarbeit betreffenden Massnahmen umfassen, einschliesslich jener im Bereich der Wirtschafts- und Handelspolitik des Seco (insbesondere Massnahmen zur Investitions- und Exportförderung in den Entwicklungsländern)." Das schreibt der Bundesrat. Und dann kommt der gleiche Bundesrat in der gleichen Session und sagt, er sehe das aber bei der Exportförderung ein bisschen anders, wir müssten das trennen. Ich möchte einfach, dass er "aus einem Guss" spricht und nicht sich gegenseitig selbst immer wieder ausdribbelt. Das Zitat tönt eigentlich wie eine Bitte des Bundesrates an sich selbst. Deswegen möchte ich Sie auch fragen, Herr Wirtschaftsminister Couchepin: Wie stellen Sie denn diese immer wieder beschworene Kohärenz zwischen rein wirtschaftlichem Markt und Gewinnzielen einerseits und Menschenrechten, "good governance", Sozial- und Umweltstandards andererseits her? Wie geht das ganz konkret? Was machen Sie wirklich?

Der Supermakler George Soros - er ist Ihnen sicher bekannt - spricht sich seit Jahren für Rahmenbedingungen aus, welche die Demokratie, die soziale und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung schützen sollen. Er sagt, nicht die Investoren seien für die Moral der Märkte verantwortlich, sondern die Politiker. Ich glaube, er hat nur halb Recht. Auch die Unternehmen haben eine soziale Verantwortung, aber leider spielt diese Selbstregulation zu wenig. Aber Recht hat er sicher, wenn er die Politik daran erinnert, in den Bereichen, in denen sie legiferiert, die Ethik mit ins Spiel zu bringen.

Ich bitte Sie, diese Gelegenheit heute beim Schopf zu packen.

Die SP-Fraktion ist für Eintreten und bittet Sie, die Minderheitsanträge zu Artikel 1 zu unterstützen.

Galli Remo · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion

Eine Vorbemerkung: Die Exportförderung ist 90 Jahre alt, das bisherige Gesetz fast 75-jährig. Die Neugestaltung eines Exportförderungsgesetzes ist im Kontext der Globalisierung und der neuen Konkurrenzsituation, mit der weltweiten Konkurrenz mit anderen Exportländern, angebracht und wird deshalb von der CVP-Fraktion befürwortet.

Die WAK hat sich in einem Mitbericht auch mit dem Gesetz befasst und interessante Beiträge eingebracht, die die APK weiterbearbeitet und übernommen hat. Wir unterstützen auch diesen Antrag bezüglich der Ausbildung und die dafür notwendigen 4,5 Millionen Franken.

Das neue Gesetz ist schlank und flexibel geworden. Es lässt viel Freiraum, was für die Wirtschaft wichtig ist. Der zu bestimmende neue Exportförderer - wiederum die Osec mit einem neuen Leistungsauftrag - tritt nicht mehr auch als Konkurrent auf, sondern vorwiegend in subsidiärer Form. Insbesondere soll neu die Lücke im Ausland für jene Unternehmen - vor allem KMU - geschlossen werden, die an Exporterfolgen interessiert sind. Bisher war die schweizerische Exportförderung qualitativ zwar gut, aber gegenüber dem aggressiven Vorgehen anderer Länder bescheiden.

Eine Zwischenbemerkung: Die Osec war nicht so schlecht, wie da und dort gemunkelt wurde, sie arbeitete bisher aber unter anderen Bedingungen, und externe Gutachten hatten bisherige Leistungen doch als gut bestätigt. Das Gesamtziel ist, mutige KMU zu unterstützen, anderen KMU Mut zum Export zu machen.

Die CVP-Fraktion schätzt folgende Neuorientierungen: Strukturell sind es erstens die Mittelkonzentration, zweitens die Themenschwerpunkte im Wirtschaftsbereich und drittens mehr Koordination.

Inhaltlich überzeugt uns Folgendes:

1. eine effizientere Information, von der Nutzung des Internet bis hin zur gesamtschweizerisch notwendigen Exportdatenbank;

2. eine komplementäre Beratung im Sinne einer rasch handelnden Anlaufstelle, ein "guichet unique", ein Call-Center, mit Erstberatung und Weitervermittlung;

3. ein gezielteres Marketing, in erster Linie mit einem neuen, ausgebauten Netzwerksystem im Ausland, was am meisten nützt.

Vom Funktionellen her gesehen begrüsst die CVP-Fraktion also, dass im Ausland 10 bis 18 Stützpunkte auch in Botschaften oder Konsulaten aufgebaut werden, dass auch dessen Personal ausgebildet wird und dass vor allem der Einsatz für Türöffnerfunktionen gesteigert wird: "on the door" im Ausland im Bereich von Absatzorientierung, Markterschliessung und Marktsicherung. Wie gesagt scheint uns der Antrag von 4,5 Millionen Franken für die Ausbildung gerechtfertigt.

Mit der Osec wurden Leistungsaufträge abgeschlossen, "Flag"-ähnlich, aber doch nicht vollständig "Flag"-orientiert, was eine parlamentarische Mitwirkung noch möglich macht.

Der erste Entwurf zu einem Leistungsvertrags scheint uns aber noch unausgegoren und zu eng. Der Finanzrahmen ist im Gegensatz zu demjenigen ausländischer Konkurrenten beängstigend klein, entspricht nicht dem Bedarf. Aber man hatte Vorgaben vom EFD, die man einhalten musste. Vergessen wir nicht: Dänemark investiert pro Jahr über 50 Millionen Franken, Portugal über 110 Millionen Franken, also das Zehnfache der Schweiz; das ist der neue Konkurrenzkampf. Es sind Wirtschaftsländer, in denen auch die Wirtschaft damit einverstanden ist, dass eine subsidiäre Exportförderung mehr nützt. Im Budget - unseres Erachtens keine Seco-Gewaltsleistung - wird sogar das Marketing im Ausland leicht reduziert, Werbung und Information des neuen, gewandelten und anders funktionierenden Exportförderers selbst sind nicht berücksichtigt und nicht nachgewiesen. Ich ziehe meinen diesbezüglichen Antrag zurück, weil es nach einer ersten Erfahrung sicher opportun sein wird, diese unbedingt notwendige Werbung für die Sache selbst in ein Budgetverfahren einzubringen.

Zu den drei Minderheitsanträgen, die die Menschenrechte, Ethik und Korruption etc. betreffen: Die CVP-Fraktion ist der Ansicht, dass die Hauptmassstäbe vom Bundesrat gesetzt werden müssen. Es ist schwer handhabbar, dass ein Exportförderer bzw. seine Angestellten selbständig entscheiden oder Massnahmen verändern können, die sie betreffen müssten, wenn echte, grosse Probleme bezüglich Menschenrechten, Korruption sowie sozialen und ökologischen Fragen auftreten. Das muss Sache des Bundesrates bleiben, er muss aber eingreifen; ins EDA haben wir Vertrauen, unser Vertrauen ins Seco oder in Herrn Bundesrat Couchepin, der hier zu wenig pusht - es ist nicht klar. ob er das wirklich durchsetzen will -, ist allerdings sehr klein. Dass aber der Exportförderer im Fall von Informationen und Anträgen Hinweise gibt, das hat man in der CVP-Fraktion diskutiert.

Es geht um den Minderheitsantrag Gysin Remo zu Absatz 3; es geht darum, dass man also Hinweise geben könnte. Es könnte ein Formular zu kritischen Ländern beigelegt werden, mit welchem ein Fragesteller - z. B. ein KMU - gewarnt werden könnte, ohne ins Detail zu gehen. Diese unter "ethisch" subsumierte mögliche Information und Warnungsfunktion könnten sich noch viele Mitglieder der CVP-Fraktion vorstellen. Deshalb werden einige diesem Minderheitsantrag zustimmen.

Summa summarum ist dies eine unbedingt notwendige Vorlage. Sie war in der Vorbereitung allerdings mit Mängeln versehen, was die Ergänzungsarbeit der APK und der Mitbericht der WAK auch beweisen. Umgekehrt darf man vielleicht auch festhalten, dass das Seco hier nicht kompliziert und langfädig, sondern mit sehr viel Drive ein neues Gesetz entwickelt hat - darum vielleicht auch gewisse Unzulänglichkeiten, die nicht immer befriedigten.

Dieser Drive ist für die Exportförderung im Moment wichtig, und darum möchten wir Sie bitten, der Vorlage voll zuzustimmen.

Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Mehrheit der SVP-Fraktion befürwortet das vorliegende Bundesgesetz über die Förderung des Exports und auch die dazugehörige Finanzierung für die nächsten drei Jahre. Die Summe von insgesamt 44,4 Millionen Franken erscheint stattlich, doch im Vergleich zur Förderung des Schweizer Tourismus ist sie immer noch relativ bescheiden. Es handelt sich um die Weiterführung einer bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts zurückreichenden Exportförderung, die selbstverständlich immer nur ergänzend zur notwendigen Eigenleistung der Exportwirtschaft wirken soll. In erster Linie wird es immer Sache der Privatwirtschaft bleiben, neue ausländische Absatzmärkte aufzuspüren.

Die SVP-Fraktion begrüsst die Anstrengungen des Bundes, speziell die exportfähigen KMU vermehrt für die Möglichkeiten des Exports zu sensibilisieren. Das Gesetz soll jenen Firmen, die sehr gute und konkurrenzfähige Produkte herstellen, eine Plattform für den direkten Export bieten. KMU mit zwischen 100 und 200 Angestellten sollen speziell angesprochen werden, da die Grossfirmen in der Exportwirtschaft zum Teil eigenes Personal und eigene Organisationen aufgebaut haben. Es ist unbestritten, dass die Schweiz eng mit dem europäischen und globalen Markt verflochten ist. Ebenso unbestritten ist die Tatsache, dass andere Staaten im Bereich Exportförderung eine ungleich aggressivere, weit aufwändigere Exportförderung betreiben.

Die SVP-Fraktion begrüsst, dass das Gesetz die eingesetzten Bundesmittel besser konzentriert, auf wesentliche Aufgaben beschränken will und auch sinnvoller koordiniert. Die Leistungen des Bundes dürfen indessen keinesfalls in Form direkter Geldunterstützung beziehungsweise direkter Subvention für bestimmte Firmen oder bestimmte Auslandaufträge bestehen; wie es das Gesetz vorsieht, müssen sie sich darauf beschränken, Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die vorgesehene Informationsplattform über die Möglichkeiten des Exportes in die verschiedenen Länder scheint zweckmässig, ebenso die Erstberatung durch die Osec für eine allfällige Aktivität von KMU im Export. Auch das Auslandmarketing bei Ausstellungen oder in Form von internationalen Kontaktvermittlungen ist sinnvoll.

Die Osec braucht unbedingt einen völligen Neustart. Ihre bisherige Geschichte ist trotz hoher Bundesaufwendungen keineswegs eine Erfolgsstory. Die neu vorgesehene Exportförderung mit einem Verwaltungsrat, in dem die Vertreter von Unternehmen gegenüber denen des Bundes zahlenmässig mindestens ebenbürtig sein werden, sollte jetzt eine praxisnahe, effiziente Organisation gewährleisten. Ein Innennetz mit einer Informationsplattform für Schweizer Firmen sowie ein Aussennetz von vorerst acht bis zehn, später etwa fünfundzwanzig Stützpunkten sollte geeignet sein, nun so zu wirken, dass mit konkreten, zahlenmässig belegbaren Fortschritten gerechnet werden darf.

Die Bürokratie in den Zentralen ist zugunsten kompetenter Personen an der Front abzubauen. Der Start muss jetzt gelingen, denn nach Meinung der SVP-Fraktion gäbe es bei einem Scheitern oder einer erneuten Ineffizienz für die Osec kaum eine weitere Chance.

Die fachlichen Qualitäten der Mitarbeiter, auch die ökonomischen Kenntnisse und Beziehungen der Schweizer Botschafter, sind teilweise verbesserungsfähig, ebenso die Koordination der Exportförderung mit dem EDA.

Es bleibt zu hoffen, dass die Osec mit dem neu gewählten Direktor einer besseren Zukunft entgegengeht. Erste Zweifel in dieser Hinsicht wurden allerdings bereits geäussert. Der Leistungsausweis des neuen Osec-Direktors in der Privatwirtschaft war Gegenstand äusserst kritischer Erörterungen in der SVP-Fraktion. Unsere Fraktion hat jedoch gleichzeitig mit Erstaunen und einer gewissen neidischen Bewunderung zur Kenntnis genommen, dass es der FDP - wie fast immer - einmal mehr hervorragend gelungen ist, ein "hübsches Pöstchen" mit einem der ihren zu besetzen.

Eine Minderheit der SVP-Fraktion wird die staatliche Exportförderung aus ordnungspolitischen Gründen ablehnen. Sie hat zwar Verständnis dafür, dass die profitierenden Unternehmen die angebotenen staatlichen Leistungen gerne annehmen, glaubt aber, dass jede Exportförderung Sache der betroffenen Firmen ist und nicht Sache des Staates sein darf. Diese Minderheit beurteilt es als Zeichen der Inkonsequenz, wenn die Schweizer Wirtschaft die sie betreffenden staatlichen Leistungen bereitwillig in Anspruch nimmt, es aber gleichzeitig verurteilt, wenn andere Interessenvertreter ein Gleiches tun.

Dass ich als Sprecher der SVP-Fraktion zur Exportförderung akzeptiert wurde, legt Zeugnis von der geradezu sprichwörtlichen Toleranz meiner Fraktion ab. Ich persönlich gehöre zu den entschiedenen Gegnern der Vorlage.

Wiederkehr Roland · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion

In unserer Fraktion ist diese Exportförderung - anders als in der SVP-Fraktion - absolut unbestritten. Allerdings ist bei uns auch unbestritten, dass ethische Leitplanken unbedingt mit hineingehören sollten. Es geht heute nicht mehr an, dass man einfach nur auf Selbstregulierung vertraut.

Wir werden am 3. Oktober, also in der letzen Sessionswoche, den Bericht über die Menschenrechtspolitik in der Schweiz behandeln. Dort kommen die ethischen Grundsätze plakativ zum Vorschein, und sobald es dann um den Handel geht, will man sich nicht mehr so ganz daran halten. Dagegen wehren wir uns. Der FDP-Vertreter hat auch gesagt: Vertrauen Sie einfach auf den Anstand der Schweizer! Es ist wunderschön, auf den Anstand der Schweizer zu vertrauen. Er hat dann aber im gleichen Atemzug erwähnt, dass wir eben aus Konkurrenzgründen die Minderheitsanträge nicht berücksichtigen dürften, weil uns dann sonst in einem Land, in dem die ethischen Grundsätze noch nicht gelten, irgendein anderer Konkurrent aus einem anderen Land den schönen Auftrag wegschnappt. Wo bleibt dann die Abstützung auf den Anstand von uns Schweizern in dieser Angelegenheit? Wir sind deshalb ganz stark dafür, dass diese ethischen Grundsätze, die wir nachher noch in der Detailberatung im Einzelnen behandeln werden, mit in das Exportförderungsgesetz hineinkommen.

Ich richte selbstverständlich dieselbe Frage an unseren geschätzten Herrn Bundesrat Couchepin, denn wie möchte er sonst garantieren, dass Menschenrechtsstandards in den Ländern, mit denen wir geschäften und Handel treiben, wirklich berücksichtigt werden sollen? Wir kennen zur Genüge die Auftritte in China. Ein Bundesrat nach dem anderen macht dort die Aufwartung, und sie machen das ganz geschickt, weil immer ein bisschen die Menschenrechte angesprochen werden. Herr Couchepin, wie sieht es denn tatsächlich mit der Durchsetzung aus?

Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis

Cette nouvelle loi fédérale sur la promotion des exportations doit remplacer une loi fédérale de 1989, ainsi qu'un très vieil arrêté fédéral datant de 1927, qui avait créé l'OSEC. Le système actuellement en vigueur n'a pratiquement pas été changé depuis 1926. Depuis 1926, cela fait près de quatre-vingts ans, ça signifie déjà que l'évolution de l'économie, celle de notre commerce extérieur justifient une révision fondamentale de la loi.

Dans le système actuel, au centre du dispositif, il y a l'OSEC qui reçoit 10 millions de francs de subventions directement, et 7 millions de francs de subventions indirectes: au total, 17 millions de francs sont mis à disposition de l'OSEC par la Confédération. Mais il y a une condition, et cette condition est que la prestation de la Confédération couvre au maximum 45 pour cent des dépenses. Le reste, 55 pour cent, doit provenir de l'économie privée. Ce système oblige l'OSEC à entrer en concurrence avec des entreprises privées pour obtenir le montant qui lui est nécessaire, qui permet le déblocage des fonds fédéraux. Et le risque, c'est évidemment la subvention croisée: soit que l'on subventionne des prestations qui devraient être payées par les privés pour atteindre le résultat que l'on veut atteindre.

Depuis 1926, ce système fonctionne entre la Confédération et l'OSEC, ce qui justifie une responsabilité certaine de la Confédération à l'égard de l'OSEC, lorsqu'il s'agit de restructurer cette organisation. Et c'est la réponse que je donne à l'un des orateurs qui a demandé quelle était la justification de l'intervention de la Confédération pour favoriser la restructuration, pourquoi l'on met des montants à disposition de l'OSEC pour régler les problèmes de personnel éventuels qui naîtraient des modifications que l'on envisage.

L'OSEC a fait beaucoup de bonnes choses, mais il y a quand même un certain vide qu'il n'a pas réussi à occuper. Ce vide, il s'exprime à travers la comparaison de deux chiffres: le nombre des petites et moyennes entreprises en Suisse est estimé à environ 30 000, et le nombre des clients de l'OSEC est de 2500 à 4000.

4000 clients, 30 000 clients potentiels, c'est ce vide que nous souhaitons combler, partiellement au moins. Tout le but, tout l'objectif de la loi réside dans cette volonté d'offrir aux petites et moyennes entreprises des moyens supplémentaires pour favoriser leurs exportations.

Il est possible que des représentants de grandes industries, présentes au Parlement ou à l'extérieur de cette enceinte, considèrent que l'appui de la Confédération à la promotion des exportations est inutile et - contrairement à ce que font tous les autres pays et dans des proportions bien plus grandes que la Suisse - que l'on devrait renoncer à aider à la promotion des exportations. La réponse, c'est que pour les grandes entreprises, cela ne poserait pas de problèmes. Par contre, il y aurait un problème certain pour les petites et moyennes entreprises suisses, celles sur lesquelles reposent finalement la force, la durabilité de notre économie. Le but, c'est donc que les petites et moyennes entreprises puissent profiter de la globalisation, de l'ouverture des marchés d'exportation, que ces entreprises puissent réaliser leur percée sur les marchés extérieurs.

Tout à l'heure, on va discuter de la proposition de minorité Gysin Remo qui voudrait introduire une conditionnalité à l'activité de l'OSEC. Cette conditionnalité, ce serait le respect de principes éthiques, le respect des droits de l'homme, des normes écologiques et sociales ou de la lutte contre la corruption. Ces objectifs appartiennent aux objectifs généraux de la politique que veut mener avec vous le Conseil fédéral. Nous essayons en toutes circonstances de coordonner ces objectifs avec d'autres objectifs, notamment la promotion des exportations.

Mme Zapfl et M. Frey Claude ont donné un certain nombre d'arguments qui me paraissent tout à fait pertinents pour dire que cette proposition n'est pas réaliste. Nous voulons lutter contre la corruption, mais je ne crois pas qu'on peut le faire à travers cette loi. Imaginez de manière très concrète ce qui se passerait si on introduisait la clause que souhaite faire voter M. Gysin Remo. Cela signifie d'abord qu'il faudrait faire une liste des pays qui sont corrompus. C'est déjà très délicat et surtout quelque chose de très difficile à faire, parce qu'il y a des pays plus ou moins corrompus; il y a des pays qui progressent sur la voie de la "good governance", comme on dit, c'est-à-dire de l'abandon de pratiques mafieuses ou de corruption.

Qui ferait cette liste, alors qu'il n'y a pas de liste internationale, et à partir de quel moment déciderait-on qu'un pays a basculé dans la catégorie des pays dans lesquels on ne peut pas exercer d'activités de promotion des exportations?

Deuxième point: le but de la loi n'est pas d'aider concrètement une entreprise, mais c'est de fournir des informations sur le pays.

Alors, on aurait deux catégories de pays: des pays pour lesquels on fournirait des informations, et d'autres pays pour lesquels on ne fournirait pas d'informations. Et ces derniers, ce sont précisément les pays les plus dangereux - si vous me permettez l'expression -, ceux où la corruption existe, où elle est monnaie courante. Et alors, dans ces pays, on n'interdirait pas l'exportation, on n'interdirait pas aux PME d'y chercher de nouveaux marchés, mais on leur dirait: "Vous devez y aller absolument sans qu'on vous donne le moindre appui"; et vous allez atteindre exactement le résultat contraire de celui que vous souhaitez: vous allez laisser des PME, qui n'ont peut-être pas la même expérience que les grandes entreprises, s'engager sur des marchés qui sont difficiles, délicats parce que corrompus, parce que ne respectant pas des règles de bonne conduite; vous allez laisser nos entreprises s'engager dans cette jungle, sans avoir la moindre chance d'obtenir les informations nécessaires d'un organisme qui est voué à cette tâche! C'est exactement le contraire de l'objectif que vous voulez atteindre qui sera réalisé: on aura davantage d'entreprises qui prendront des risques sans avoir une bonne connaissance du marché dans lequel elles s'engagent.

C'est la raison pour laquelle - j'en suis convaincu - on ne doit pas, dans l'intérêt même de la lutte contre la corruption, voter la proposition de minorité Gysin Remo.

Plus encore, l'OSEC est actuellement présidé par M. Lévy, qui est en même temps le président de "Transparency Switzerland", dont l'un des buts est de lutter contre la corruption et d'expliquer quelles sont les règles de bonne conduite que les entreprises doivent chercher à suivre lorsqu'elles ont une activité à l'extérieur. L'OSEC organise, donne des informations sur les risques de corruption dans les exportations. Ceux d'entre vous qui veulent en avoir la démonstration concrète peuvent participer le 17 novembre, de 14 heures 15 à 18 heures 30, moyennant payement de 230 francs (ou 440 francs si on n'est pas membre de "Transparency Switzerland") à un séminaire intitulé "Korruption im Export, verschärfte Haftung der Manager".

Le but, c'est que nos entreprises prennent connaissance des nouvelles dispositions qui ont été adoptées par la Suisse avec l'OCDE pour lutter et améliorer la lutte contre la corruption. L'OSEC partage les objectifs de M. Gysin Remo, mais il ne souhaite pas se voir interdire de donner des renseignements pour les pays les plus dangereux pour les PME.

Revenons à la loi. Il y a trois axes dans cette réforme:

1. La concentration des moyens que la Confédération consacre à la promotion des exportations: l'OSEC sera notre mandataire. On a posé la question de savoir pourquoi on a choisi l'OSEC. Est-ce qu'on n'aurait pas dû faire une invitation publique suivant les règles de l'OMC, un concours public? Est-ce que d'autres organisations auraient pu faire des offres? Nous avons vérifié ce point. Les règles de l'OMC n'obligent pas à soumettre à un concours public ce mandat. C'est donc conformément au droit que l'on envisage la signature avec l'OSEC d'un mandat. Ce mandat impose cependant toute une série de règles supplémentaires à l'OSEC, de telle sorte que cette organisation se réforme et améliore son efficacité.

2. On veut recentrer la promotion des exportations sur des tâches essentielles. Les trois piliers seront la diffusion d'informations, le conseil et le marketing à l'étranger.

3. Nous voulons mieux coordonner les mesures de promotion des exportations prises par la Confédération. Là, j'abonde dans le sens de plusieurs orateurs: la nécessité d'une collaboration ouverte est basée sur des partages de compétences clairs entre le Département fédéral des affaires étrangères et le Département fédéral de l'économie. Vous avez prévu - nous nous en réjouissons - un montant supplémentaire pour la formation des représentants à l'extérieur de l'OSEC, qu'ils soient diplomates ou qu'ils soient agents locaux. Dans ce cadre-là, je crois que nous trouverons une collaboration efficace avec le Département fédéral des affaires étrangères, dont on ne peut pas se passer, bien que, il faut le reconnaître, il y a quand même une spécialisation entre les différents départements, c'est du moins ainsi qu'on l'a voulu dans l'organisation de notre Etat.

Le promoteur des exportations sera responsable du réseau extérieur des points d'appui sur les marchés prioritaires, et ce sera l'objet d'une discussion avec nos collègues du Département fédéral des affaires étrangères que de définir les marchés prioritaires dans lesquels nous aurons une représentation directe. Les autres marchés seront "travaillés" à la fois par l'OSEC, par le Département fédéral des affaires étrangères et, moins directement, par le Département fédéral de l'économie.

Le projet de loi est le fruit de beaucoup de consultations auprès des organisations économiques, des spécialistes de la promotion des exportations, le fruit de comparaisons avec les organisations similaires à l'extérieur, de la prise en considération d'expertises de spécialistes portant sur l'activité de l'OSEC dans le passé et les possibilités futures. Ces multiples expériences contacts ont alimenté le projet de loi et le message, et ils seront aussi à la base du contrat de prestations qui liera le promoteur des exportations au SECO.

Un orateur a aussi critiqué la nomination du nouveau directeur de l'OSEC. Ce n'est pas à moi de défendre une décision qui a été prise par des organes qui ont leur indépendance. J'aimerais simplement signaler que cette nomination est intervenue après une mise au concours publique qui a fait l'objet d'une surveillance de la part d'une organisation spécialisée dans la recherche de responsables de haut niveau. Cette organisation a aussi procédé à l'évaluation des candidats et c'est elle qui a proposé le candidat qui a finalement été nommé par l'OSEC. Il n'y a donc pas de volonté politique là-derrière même si, je ne peux pas le regretter, la personne nommée a déjà eu une activité politique antérieure. Ce n'est pas pour cela qu'elle a été nommée, ce n'est pas pour cela que Mercuri Urval - pour citer l'entreprise qui a procédé à l'évaluation - l'a considérée comme la personnalité la plus apte à remplir les tâches que nous voulons lui confier.

Voilà les raisons pour lesquelles nous vous proposons d'entrer en matière, de rejeter la proposition de minorité Gysin Remo qui n'est pas cohérente avec l'objectif que nous partageons avec M. Gysin: réduire la corruption dans le monde et participer à la lutte contre la corruption. Nous sommes aussi prêts à accepter les postulats de la commission.

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Wir haben jetzt viel von der Osec gesprochen. Es ist aus dem Gesetz nicht klar ersichtlich, dass die Osec diesen Leistungsauftrag erhalten soll. Wir gehen nämlich davon aus, dass im Sinne des New Public Management dieser Leistungsauftrag öffentlich ausgeschrieben wird, und es könnte durchaus sein, dass auch andere Leistungserbringer zum Zug kommen könnten. Ist es für Sie schon jetzt klar, dass die Osec diesen Auftrag erhalten wird?

Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis

Je l'ai dit dans mon intervention il y a un instant: nous avons étudié le problème juridique que pose cette mise au concours. Fallait-il faire une mise au concours publique au sens exigé, dans un certain nombre de cas, par les règles de l'OMC? La conclusion a été que ce n'était pas nécessaire.

Deuxième point: l'OSEC travaille avec la Confédération depuis près de quatre-vingts ans. Il a développé un potentiel et un trésor d'expériences que l'on ne doit pas inutilement abandonner aujourd'hui. Par contre, nous sommes les premiers d'accord pour dire que l'OSEC doit se réformer. Il est en train de le faire et, s'il se réforme dans le sens de ce que nous souhaitons et de ce que vous souhaitez probablement, il est très probable, voire certain, qu'il sera le mandataire, parce qu'il y a là un potentiel qui n'a pas son pareil en Suisse en matière de compétence de promotion des exportations.

Verfahrensbeitrag

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

1. Bundesgesetz über die Förderung des Exports

1. Loi fédérale sur la promotion des exportations

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Kommission

Abs. 1

Der Bund fördert den Export der Schweizer Wirtschaft, insbesondere der schweizerischen Klein- und Mittelbetriebe (KMU), durch eigene Aktivitäten, namentlich durch den Einsatz seiner Aussenstellen, sowie mit Finanzhilfen und Abgeltungen für Dritte, die mit der Exportförderung beauftragt werden.

Abs. 2

Die Exportförderung soll in Ergänzung zur privaten Initiative insbesondere folgende Wirkungen erzielen:

a. Ermittlung und Wahrnehmung von Absatzmöglichkeiten im Ausland;

b. Positionierung der schweizerischen Exporteure als international konkurrenzfähige Anbieter;

c. Unterstützung des Zuganges zu ausländischen Märkten im Sinne von Artikel 2.

Abs. 3

Mehrheit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Minderheit

(Gysin Remo, Baumann Ruedi, Cavalli, Galli, Jutzet, Lachat, Müller-Hemmi, Rennwald, Widmer, Wiederkehr, Zbinden)

Die Exportförderung erfolgt:

a. transparent;

b. ziel- und wirkungsorientiert;

c. innerhalb des Systems schweizerischer Exporthilfen koordiniert;

d. unter Beachtung ethischer Grundsätze.

Abs. 4

Mehrheit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Minderheit

(Baumann Ruedi, Cavalli, Gysin Remo, Jutzet, Müller-Hemmi, Rennwald, Widmer, Wiederkehr, Zbinden)

Exportförderung wird nur für Länder gewährt, in denen die anerkannten ethischen Grundsätze wie Einhaltung der Menschenrechte, Umwelt- und Sozialstandards sowie Antikorruptionsbestrebungen akzeptiert werden.

Abs. 5

Mehrheit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Minderheit

(Gysin Remo, Baumann Ruedi, Cavalli, Jutzet, Müller-Hemmi, Rennwald, Widmer, Wiederkehr, Zbinden)

Unternehmen, die gegen schweizerische und international anerkannte Antikorruptionsnormen verstossen, sind von den Fördermassnahmen ausgeschlossen.

Antrag Galli

Abs. 3

Für die Finanzierung der Werbung, Marketing- und Kommunikationsmassnahmen der neuen Struktur und Leistungen des Exportförderers im In- und Ausland wird für die Jahre 2001-2003 ein Zahlungsrahmen von 1,5 Millionen Franken bewilligt.

Art. 1

Proposition de la commission

Al. 1

La Confédération encourage les exportations des entreprises suisses, notamment celles des petites et moyennes entreprises (PME), notamment par l'intermédiaire de ses postes extérieurs et par le versement d'aides financières et d'indemnités aux acteurs chargés de la promotion des exportations.

Al. 2

Destinée à compléter l'initiative privée, la promotion des exportations vise notamment:

a. à permettre l'identification et l'exploitation de débouchés à l'étranger pour les produits suisses;

b. à rendre les exportateurs suisses compétitifs sur le plan international;

c. à faciliter l'accès aux marchés étrangers, conformément à l'article 2.

Al. 3

Majorité

Rejeter la proposition de la minorité

Minorité

(Gysin Remo, Baumann Ruedi, Cavalli, Galli, Jutzet, Lachat, Müller-Hemmi, Rennwald, Widmer, Wiederkehr, Zbinden)

La promotion des exportations:

a. est mise en oeuvre de manière transparente;

b. est mise en oeuvre de manière ciblée;

c. est coordonnée avec les autres aides suisses à l'exportation;

d. est subordonnée au respect de principes éthiques.

Al. 4

Majorité

Rejeter la proposition de la minorité

Minorité

(Baumann Ruedi, Cavalli, Gysin Remo, Jutzet, Müller-Hemmi, Rennwald, Widmer, Wiederkehr, Zbinden)

La promotion des exportations ne concerne que les pays observant des principes éthiques reconnus tels que les droits de l'homme, les normes écologiques et sociales, ou la lutte contre la corruption.

Al. 5

Majorité

Rejeter la proposition de la minorité

Minorité

(Gysin Remo, Baumann Ruedi, Cavalli, Jutzet, Müller-Hemmi, Rennwald, Widmer, Wiederkehr, Zbinden)

Ne sont pas autorisées à bénéficier des mesures de promotion des exportations les entreprises qui contreviennent à des normes anticorruption reconnues par la Suisse ou au plan international.

Proposition Galli

Al. 3

Pour les années 2001 à 2003, un plafond de dépenses de 1,5 millions de francs est accordé pour le financement de la publicité, des mesures de marketing et de communication destinées à faire connaître en Suisse et à l'étranger la nouvelle structure et les prestations du mandataire chargé de promouvoir les exportations.

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Antrag Galli zu Artikel 1 Absatz 3 des Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2001-2003 ist zurückgezogen worden.

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Menschenrechte, ethische Standards überhaupt und die schweizerische Aussenpolitik stehen oft in einem ausgesprochenen Spannungsfeld. Ziel der Minderheitsanträge ist es, die Rahmenbedingungen für Exportentscheide so zu konzipieren, dass die menschenrechtlichen, ethischen Gesichtspunkte tatsächlich berücksichtigt werden. Das scheint zwar eine Selbstverständlichkeit zu sein, ist es aber nicht. Immer und immer wieder muss an die Einhaltung und Umsetzung der Menschenrechte sowie der Umwelt- und Sozialstandards erinnert werden. Allzu grosse Nähe zu Despoten und zum raschen Geld fällt leicht auf die betreffenden Firmen zurück. Eine ethisch begründete Aussenwirtschaftspolitik und Wirtschaftspolitik überhaupt vermag die Privatwirtschaft unseres Landes vor negativen Konsequenzen zu schützen. Es geht hier nicht um eine Belastung der Wirtschaft, sondern um das Gegenteil: Menschenrechte, Umwelt- und Sozialstandards und Aussenpolitik können sich ergänzen. Demokratisch-rechtsstaatliche Staaten versprechen langfristige Stabilität und sind damit die besseren und gefragten Handelspartner auch der Schweizer Unternehmer. Es geht hier um eine Win-Win-Situation, die wir anpeilen, um einen Gewinn für die Länder, die betroffen sind, einerseits, und um einen Gewinn für die involvierten exportierenden Unternehmen andererseits.

Wenn die Korruption unterbunden wird, profitieren die Bevölkerungen in diesen Ländern, aber auch der Wettbewerb in der Schweiz wird anders. Er wird neutraler, er hat bessere Voraussetzungen. Davon profitiert auch die Wirtschaft. Bauen Sie also nicht ständig einen Gegensatz zwischen Ethik und Wirtschaft auf!

Ich komme zu den drei Minderheitsanträgen; zwei davon werden von mir vertreten: Ich möchte sie einander gegenüberstellen, weil ich festgestellt habe, dass selbst unser Bundesrat, der zwar Stellung nimmt, sie offensichtlich nicht ganz gelesen hat. In Absatz 3 geht es um verschiedene Punkte, die mehr auf der organisatorischen Ebene sind, die auch von WAK und APK unterstützt werden, und in Absatz 4 geht es generell um ethische Grundsätze. Die Formulierung ist bewusst offen gewählt, sie ist ein Kompromiss, und es gibt - ich komme darauf zurück - verschiedene Ansätze, wie das konkretisiert werden kann. Der Bundesrat und auch die entsprechende exportfördernde Institution werden das ohne weiteres umsetzen können; da bin ich sicher.

In Absatz 4 geht es um die Konkretisierung dieser ethischen Kriterien, sie sind aufgezählt: Die Menschenrechte, Umwelt- und Sozialstandards sowie Antikorruptionsnormen sind erwähnt. Und jetzt kommt das Wesentliche: Hier sind die Länder angesprochen - hier, Herr Bundesrat, und nicht in Absatz 5 bei der Korruption. Nur hier sind die Länder angesprochen, hier kämen allenfalls Länderlisten zum Tragen.

In Absatz 5 sind im Zusammenhang mit der Korruption nicht die Länder, sondern die "schmierenden" Unternehmen angesprochen. Ich komme bei diesem Absatz darauf zurück.

Es war mir wichtig, dass dies auseinandergehalten wird.

Ich komme zurück zu Absatz 3 und möchte zwei, drei Bemerkungen zu diesen ethischen Grundsätzen machen. Sie liegen durchaus auf der Linie der Politik des Bundesrates, es geht hier um Kohärenz. Es gibt verschiedene ethische Standards im internationalen Wirtschaften, die bereits angewendet werden. Es wird hier nichts Neues verlangt. Auch die EU baut zum Beispiel in ihre Handelsverträge Menschenrechtsklauseln ein, ebenso die USA, z. B. gegenüber den Karibikstaaten oder bei ihren Zollpräferenzsystemen.

Grundlagen für solche Standards können z. B. die Ende Juni dieses Jahres an der OECD-Ministerkonferenz verabschiedeten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder die Uno-Prinzipien sein, die auch in diesem Jahr verabschiedet wurden. Fünfzig Unternehmen, darunter auch schweizerische wie Novartis, UBS oder die Credit Suisse, haben die Werte der Uno ausdrücklich anerkannt. Sie beglaubigen, dass Menschenrechte und Umweltschutz von ihnen selbst zu achten sind, dass Arbeitnehmerdiskriminationen nicht zu ihrem Werk gehören. Gehen Sie doch bitte nicht hinter diese Selbstdisziplin zurück. Es gibt auch die Kopenhagener Erklärung der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE). Es gibt die Good-Governance-Empfehlung der Kommission für Internationale Entwicklung und Zusammenarbeit, erstellt 1998 in Interlaken.

Es fehlt nicht an Anwendungsmodellen und -möglichkeiten. Das Ganze ist auch praktikabel, wurde und wird auch in anderen Ländern, in anderen Institutionen praktiziert. Es fehlt an der Umsetzung, am Gedächtnis für diese verschiedenen existierenden Standards, es fehlt am Willen. Es ist immer wieder daran zu erinnern, dass wir jetzt entsprechende Rahmenbedingungen festlegen, und ich bitte Sie, dieser offenen Bestimmung in Absatz 3 zuzustimmen.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.

Baumann Ruedi · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Für uns Grüne ist klar - ich habe es bereits erwähnt -, dass wir dem neuen Exportförderungsgesetz nur zustimmen, wenn darin diese ethischen Grundsätze verankert werden. Ich habe das in einem zusätzlichen Absatz 4, der Zweckbestimmung, wie folgt definiert: "Exportförderung wird nur für Länder gewährt, in denen die anerkannten ethischen Grundsätze wie Einhaltung der Menschenrechte, Umwelt- und Sozialstandards sowie Antikorruptionsbestrebungen akzeptiert werden."

Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik ist Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik. Diese hat gemäss Artikel 54 der revidierten Bundesverfassung Folgendes zu beachten: Der Bund "trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen". Über diese Grundsätze darf sich auch das Exportförderungsgesetz des Bundes nicht hinwegsetzen. Herr Schneider, wir können uns nicht auf den Grundsatz berufen: Die anderen machen es auch, also dürfen auch wir. Ohne die Verankerung der ethischen Grundsätze läuft die Exportförderung in meinen Augen auf eine Art Selbstbedienungsladen für Exportfirmen hinaus.

Die Exportrisikogarantie hat uns in der Vergangenheit gelehrt, dass man die Exportförderung nicht nur den wirtschaftlichen Interessen überlassen kann. Es muss halt im Einzelfall eine Güterabwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Schweiz und der Menschenrechtspolitik vorgenommen werden, beispielsweise wenn eine Ausstellung in China oder Libyen unterstützt werden soll. Exportwillige Firmen sollten auch explizit auf eine problematische Menschenrechtssituation aufmerksam gemacht werden. Die Exportförderung darf nicht dazu beitragen, dass Umweltdumping betrieben wird. Auch die zwangsweise Umsiedelung von Tausenden von Menschen bei riesigen Staudammprojekten widerspricht der schweizerischen Aussenpolitik und verdient keine Exportförderung. Da hat es bereits in der Vergangenheit Konflikte gegeben, oder es gibt weiterhin Konflikte zwischen dem schweizerischen Gesetz über die Exportrisikogarantie und der Weltbank beispielsweise, die hier offensichtlich restriktiver ist.

Ich bitte Sie, den Minderheitsanträgen im Zweckartikel zuzustimmen. Wie gesagt, ohne die Verankerung minimalster ethischer Grundsätze werden wir diesem Gesetz sicher nicht zustimmen.

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Wir haben abgemacht, dass wir Absatz für Absatz durchgehen. Ich will jetzt ganz kurz zu Absatz 5 betreffend die Antikorruptionsbestimmung noch zwei, drei Hinweise machen. Die letzte Ausgabe der "Schweizerischen Aussenwirtschaft", des Magazins der Osec, ist diesem Thema gewidmet. Ich empfehle Ihnen die Lektüre. Sie finden darin verschiedene Beiträge. Alt Botschafter Philippe Levy, Präsident von Transparency Switzerland, zeigt darin in einem Aufsatz, welche praktikablen Vorkehrungen KMU im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung ergreifen können. Er beschreibt auch die Schweiz als Ursprungsland von Schmiergeldzahlungen. Wir schneiden im internationalen Vergleich gut ab, aber er hält mit Recht fest, dass wir eben nicht sehr gut abschneiden. Das heisst, bei uns fliessen noch Schmiergeldzahlungen. Ein zweiter Beitrag stammt von zwei Seco-Mitarbeitern, Dr. Ziegler und einem Mitarbeiter. Ich anerkenne durchaus, dass in Ihrem Departement in dieser Richtung Gutes geleistet wird, Herr Bundesrat Couchepin. Sie machen auf die Möglichkeit aufmerksam, dass Unternehmen, die Bestechungszahlungen geleistet haben, von Vergabeverfahren des öffentlichen Beschaffungswesens ausgeschlossen werden können. Dass solche Unternehmen bei der ganzen Offertstellung nicht mehr mitmachen können, ist eine konkrete Möglichkeit, auf die Ihr Departement in diesem Aufsatz hinweist.

Das wird auch sonst, in anderen Ländern, praktiziert. Ich möchte ein ganz konkretes Beispiel nennen: Die Weltbank hat kürzlich 25 KMU von jeder Art von Zusammenarbeit betreffend Massnahmen, die zugunsten von KMU ergriffen werden, ausgeschlossen. Sie werden wegen Verstössen gegen die Antikorruptionsnorm nicht mehr eingeladen, irgendwelche Offerten zu unterbreiten. Das kann man also; man muss aber wollen.

Korruption unterläuft nicht nur das Staatsgefüge und die "good governance" eines Landes. Ich wiederhole: Sie wirkt auch wettbewerbsverzerrend, und deren Bekämpfung muss deswegen auch im Interesse der Wirtschaft liegen. Lassen Sie uns heute eine sehr feine Sanktion in die Exportförderung einbauen. Hiermit verbieten Sie niemandem den Export, aber Sie untersagen die staatliche Unterstützung für Unternehmen, die Schmiergelder zahlen. Es ist unsere Verpflichtung, dass wir nicht noch staatliche Förderung von korrupten Unternehmen betreiben.

Das zu Absatz 5; ich bitte Sie, den entsprechenden Minderheitsantrag zu unterstützen.

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie alle Minderheitsanträge ablehnt.

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich spreche zu den Absätzen 3 und 4. In Absatz 3 wird für die Exportförderung die Beachtung ethischer Grundsätze thematisiert. In Absatz 4, Minderheit Baumann Ruedi, geht es erneut um die anerkannten ethischen Grundsätze sowie um die Einhaltung der Menschenrechte, welche dann beide als Kriterien für die Gewährung von Exportförderung im Gesetzestext zu stipulieren sind.

Über ethische Grundsätze und über Menschenrechte wird heute sehr viel gesprochen. Verlautbarungen darüber gehören zur "Sonntagskultur" der internationalen Gemeinschaft und somit auch zur "Sonntagskultur" der Weltöffentlichkeit. Das ist sicher gut so, aber es genügt bei weitem nicht. Auf die Realisierung der schönen "Sonntagsbekenntnisse" im Alltag kommt es an.

Das Bundesgesetz über die Förderung des Exportes greift nun tatsächlich zutiefst in den Alltag unserer Aussenwirtschaftspolitik ein - eben in jenen berühmten Alltag, in dem sich unsere sonntäglichen Vorsätze auch zu bewähren haben. Es ist daher sinnvoll, auch unseren aussenwirtschaftlichen Alltag den Kriterien von Ethik und Menschenrecht zu unterziehen. Nur dann können wir glaubwürdig sein, nur dann können wir jene anrüchige Doppelmoral vermeiden, wonach man in den Präambeln, bei den Jubiläen und Staatsbesuchen sehr schön redet und im wirtschaftlichen Alltag skrupellos - teilweise mindestens - dem kurzfristigen Erfolg nachjagt.

Die Berücksichtigung ethischer und menschenrechtlicher Standards kann uns tatsächlich kurzfristig gewisse Opfer abverlangen, aber auf Dauer gesehen zeitigt eine ethisch und menschenrechtlich eng geführte Aussenwirtschaftspolitik mit Sicherheit auch positive Folgen. Unser Land hat in jüngster Zeit feststellen müssen, was es bedeutet und welche Folgen es haben kann, wenn wir in einer Art wirtschaften, welche ethische Grundsätze keineswegs oder viel zu wenig oder nur punktuell berücksichtigt. Irgendwann rächt sich ethische Nonchalance immer, und es bleibt dann bloss noch die peinliche Entschuldigung - mit oder ohne Entschädigungen für die angerichteten Schäden, die zudem sehr oft mit Geld allein gar nicht wiedergutgemacht werden können.

Doch weitsichtiger, als sich im Nachhinein zu entschuldigen, wäre es, rechtzeitig mehr als nur das eigene kurzfristige Interesse zu erkennen; besser wäre es, das eigene, in diesem Falle aussenwirtschaftliche Handeln dem ethischen Imperativ zu unterstellen und es auch aus der Perspektive der anderen und deren Zukunft zu beurteilen und zu überprüfen.

Überlegen Sie auf dem Hintergrund dieser etwas theoretisch klingenden Überlegungen doch nur einmal, wie gut es unserem Lande heute tun würde, wenn es sagen könnte, die schweizerischen Banken hätten mit ihrer Goldpolitik das Apartheidregime Südafrikas weniger gefördert. Oder überlegen Sie, wie gut es heute für die Schweiz wäre, behaupten zu können, sie hätte in den Fünfziger- und Sechzigerjahren in der Türkei, in Lateinamerika, Afrika, Bangladesch nur solche Projekte gefördert, welche auf die ökologischen Bedürfnisse der Ärmsten Rücksicht genommen haben.

Das Ernstnehmen ethischer Grundsätze im aussenwirtschaftlichen Alltag bedeutet, rechtzeitig und nicht erst im Nachhinein immer auch an die gute Zukunft der Schwächsten zu denken.

Weil wir meinen, dass die Berücksichtigung einer guten Zukunft der Schwächsten dieser Erde nicht nur entweder eine gute private Absicht oder kollektives sonntägliches Lippenbekenntnis bleiben darf, plädieren wir dafür, dass die entsprechenden Formulierungen auch in das Gesetz aufgenommen werden.

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Aktive und passive Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit sind ein Krebsgeschwür. Korruption untergräbt die Autorität des Staates und seiner Institutionen, sie untergräbt das Vertrauen in die Behörden, sie sät Misstrauen, sie erschüttert das Selbstvertrauen und das Rechtsbewusstsein der Redlichen. Wenn sich Redlichkeit, Korrektheit und die Achtung der Gesetze nicht mehr lohnen, wenn Korruption grassiert und "Pots-de-vin" geduldet werden, dann steht es schlimm um ein Staatswesen. Den Korruptionsvirus gibt es überall, auch in Europa und in der Schweiz. Wir können uns nicht dagegen impfen. Wir müssen wachsam sein und dürfen ihm keine Chance geben.

Besonders häufig hört man von Korruption in so genannten Drittweltländern - dort also, wo unsere Entwicklungsgelder hinfliessen, wo wir nach Katastrophen Wiederaufbauhilfe leisten. Man hört auch häufig von Korruption in Schwellenländern, in denen wir neue Exportmärkte zu erschliessen hoffen. Genau hier hakt der Antrag der Minderheit Gysin Remo zu Artikel 1 Absatz 5 ein. Unternehmen, die erwiesenermassen in Korruptionsfälle verwickelt sind, die aktiv Bestechung betrieben haben, sollen von der staatlichen Exportförderung nicht profitieren können. Es geht um Unternehmen, Herr Bundesrat. Il s'agit uniquement des entreprises. Il ne faut pas établir des listes de pays. Dies ist ein sauberer und logischer Vorschlag, der unserem Land als Ganzem und der Exportwirtschaft im Besonderen nicht zum Nachteil gereichen wird.

Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag zu Artikel 1 Absatz 5 zu unterstützen.

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Gestatten Sie mir zuerst eine Vorbemerkung an Herrn Bundesrat Couchepin: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass gemäss den Grundsätzen des New Public Management die Leistung effektiv ausgeschrieben werden muss. Wenn für Sie jetzt schon klar ist, dass die Osec der Leistungserbringer sein wird, dann müssen Sie sich den Vorwurf von Filz gefallen lassen. New Public Management heisst nämlich, dass man den Auftrag ausschreibt und dann an den Günstigsten vergibt. Ich möchte deshalb fragen, ob für Sie für diese Exportförderung allenfalls andere Leistungserbringer möglich sind.

Für die grüne Fraktion ist klar, dass wir alle Minderheitsanträge zu Artikel 1 unterstützen. Es ist uns völlig unverständlich, dass die bürgerliche Ratsseite den Antrag der Minderheit Gysin Remo zu Absatz 3 nicht unterstützen will. Es geht schlicht und einfach um die Vorstellung darüber, wie Exportförderung funktionieren soll, beispielsweise - explizit aufgeführt - transparent, ziel- und wirkungsorientiert. Das sind keine Fesseln, Herr Schneider, das sind Haltungen. Andere würde sagen, es seien Business-Grundsätze.

Vor allem weil es sich bei der Exportförderung um Steuergelder handelt, die eingesetzt werden sollen, können wir den Einsatz dieser Mittel doch an Grundsätze knüpfen. Das ist nicht nur sinnvoll, sondern auch Pflicht. Eigentlich sind diese Anträge in der Summe nichts anderes als auch Grundsätze von "good governance". Warum, Herr Bundesrat Couchepin, können Sie selber nicht hinter diesen Anliegen stehen? Es muss doch in Ihrem Interesse liegen, dass sich der Grundsatz von "good governance" durchsetzt. Weltweite Untersuchungen zeigen, dass Länder, die sich den Grundsätzen von "good governance" verschliessen, an Armut leiden, an Korruption, an Chancenungleichheit. Setzen wir uns doch dafür ein, dass die international erarbeiteten Standards durchgesetzt werden und der Wille zur Durchsetzung geweckt wird.

Der Minderheitsantrag Baumann Ruedi zu Absatz 4 umfasst in aller Knappheit die ethischen Grundsätze, so wie wir sie in unserer Verfassung kennen. Kollege Baumann hat das bereits ausgeführt. Dieser Zusatz im Gesetz ist für unsere Fraktion eine Conditio sine qua non für dieses Exportförderungsgesetz.

Das Anliegen der Minderheit Gysin Remo betreffend Korruption (Abs. 5) ist gerade für das Ansehen der Schweiz wesentlich. Wir möchten vonseiten der grünen Fraktion unterstreichen, dass nicht nur die Regierung, sondern auch die Aussenwirtschaft gut daran tut, jegliche mögliche Massnahme im Hinblick auf Antikorruptionsbestrebungen zu ergreifen. Korruption und Bestechung unterlaufen das Staatswesen und die Geschäftswelt und bringen nichts anderes als Schaden, insbesondere Schaden für die Ärmsten.

Ich möchte Sie bitten, diese drei Minderheitsanträge zu Artikel 1 zu unterstützten und dann diesem Gesetz zuzustimmen.

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wir attestieren den Befürwortern der Minderheitsanträge - ich spreche zu allen drei zusammen - durchaus, dass es ihnen um die Sache geht. Wir teilen ihre Zielsetzung. Aber das Exportförderungsgesetz ist der falsche Ort, um diese Grundsätze zu verankern, ganz abgesehen davon, dass diese Anträge weit über das Ziel hinausschiessen.

Also nochmals: Es wäre falsch zu behaupten, all jene, die diese Verankerung in diesem Gesetz nun ablehnten, würden fragwürdige Praktiken in der Exportwirtschaft tolerieren.

Mit anderen Worten: Wir befürworten die Zielsetzungen, aber das ist der falsche Ort, um sie festzuschreiben.

Die Kohärenz wird gewahrt, wenn die Instrumente stimmen. Wenn wir hier nach der Logik der Minderheitsanträge diese ethischen Grundsätze festschreiben würden, könnten wir beispielsweise mit Ländern keine diplomatischen Beziehungen pflegen, die Menschenrechtsverletzungen tolerieren, die Korruption kennen, die gegen das Umweltvölkerrecht verstossen.

Kohärent ist unsere Aussenwirtschaftspolitik, weil sie diese Grundsätze generell zur Anwendung bringt und dort gezielt überprüft, wo auch in der Praxis eine Überprüfbarkeit gegeben ist. Denken wir an das Bundesgesetz über die Exportrisikogarantie; denken wir an unsere Stellungnahmen im Rahmen der WTO, des IWF, der Weltbank: Das sind die Orte, an denen diese ethischen Grundsätze von der Schweiz artikuliert, postuliert werden und deren Einhaltung gefordert wird. Aber das Exportförderungsgesetz wäre ein untaugliches Mittel, das diesen Grundsätzen gar nicht zum Durchbruch verhelfen könnte.

Wen würden wir bestrafen? Überlegen Sie, wie Sie diese Grundsätze in der Praxis anwenden. Wen würden wir bestrafen? Wir würden unsere KMU bestrafen, die durch dieses Gesetz nichts anderes bekommen als Information, als "Türöffnungshilfen". Es geht hier nicht um Wirtschaftshilfen, um Finanzbeiträge. Deshalb können Sie keine Parallelen ziehen, beispielsweise zur Entwicklungszusammenarbeit oder zur Exportrisikogarantie.

Es mag richtig sein, dass andere Staaten im Rahmen der Exportförderung auch Subventionen ausrichten. Aber bei diesem Gesetz geht es nicht darum.

Es geht darum, dass Unternehmer, vor allem von kleinen und mittleren Betrieben, sich zurechtfinden, dass sie die Informationen finden, dass sie an die richtigen Stellen kommen, dass ihnen Anbieter vermittelt werden. Es geht also darum, diese Netzwerke ausnützen zu können, eine Aufgabe, die die Osec bisher - übrigens besser als es manche Kritiker immer wieder äussern - wahrgenommen hat. Wenn heute alt Botschafter Levy als Kronzeuge zitiert worden ist, dann muss ich Folgendes sagen: Herr Botschafter Levy ist noch Präsident der Osec, mit anderen Worten, die Anliegen, die Sie zu Recht verfolgen, sind bei ihm in sehr guten Händen, und die Osec ist sich - das zeigt das Beispiel Levy - durchaus bewusst, welche Probleme beim Export bestehen.

Noch ein Wort zur Korruptionsbekämpfung: Wir haben seit dem 1. Mai das revidierte Korruptionsstrafrecht, welches auch die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe stellt. Diese Bestimmung gibt es, und sie wird angewendet. Mithin ändert sich in der Korruptionsbekämfpung gar nichts, wenn Sie mit diesem Bundesgesetz zur Förderung des Exports zulasten unserer einheimischen Unternehmen neue und andere Vorschriften erlassen.

Zusammenfassend: Wir sind für diese ethischen Standards in der Aussenwirtschaftspolitik, aber am richtigen Ort; zu den richtigen Orten zählt das Exportförderungsgesetz aber nicht.

Polla Barbara · Nationalrat · Genf · Liberale Fraktion

Le groupe libéral va également rejeter l'ensemble des propositions de minorité. Et pourtant, le groupe libéral accorde une importance capitale au respect des droits de l'homme et de la personne en général. Mais, comme M. Suter vient de le dire avec beaucoup d'éloquence, ceci n'a en fait pas sa place ici.

Outre tous ses excellents arguments qu'il vient de développer, j'aimerais souligner l'importance de l'efficacité. Lorsque effectivement on veut défendre - et nous le voulons - les droits de la personne, il faut que l'objectif visé, les moyens proposés aient une chance d'aboutir. Je pense que M. Couchepin, conseiller fédéral, nous a clairement expliqué pourquoi, en fait, ces propositions n'ont pas leur place dans la loi actuelle.

J'aimerais rappeler, pour souligner l'importance que le groupe libéral accorde au respect des droits de la personne, que nous avons déposé récemment un projet de loi signé par plusieurs membres de la minorité d'ailleurs, visant à interdire les exportations d'armes dans les pays qui ne respectent pas les droits de l'homme et de l'enfant.

Nous pensons que là, effectivement, nous avons une chance de contribuer à une amélioration de la situation dans ces pays en interdisant les exportations. Vous voyez donc que nous ne sommes pas fermés à des mesures de ce type. Mais, si nous empêchons les exportations d'une façon tout à fait générale, ou la promotion des exportations de biens quels qu'ils soient vers les pays concernés, en fait nous prévenons notre contribution à leur prospérité.

Or, cela a été dit ce matin même à cette tribune, c'est vrai que la prospérité d'un pays est non seulement la base de l'emploi, mais qu'elle seule permet le développement social du pays, elle seule permet aussi la prise en compte des nécessités écologiques, et, en fin de compte, le respect des droits de la personne. D'une certaine façon, nous pouvons dire, par rapport à ce projet de loi, que si la Suisse, par l'intermédiaire de ce projet, ne contribue pas seulement à sa propre prospérité et au développement de ses propres entreprises, et notamment de ses PME, mais que si elle contribue également à la prospérité d'autres pays, et bien, on peut imaginer que par cet intermédiaire-là, elle contribue également à un meilleur développement de la société et au respect des conditions écologiques dans ces pays.

Pour toutes ces raisons-là et les autres que nous avons exposées précédemment, nous allons donc rejeter toutes les propositions de minorité.

Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion

Ich spreche im Namen der Kommission zu den drei Minderheitsanträgen. Ich nehme die drei zusammen, weil das meiner Meinung nach ein Ganzes ist und ineinander geht.

Es ist auch aus Sicht der gesamten Kommission richtig, dass Sozial-, Menschenrechts- und Umweltstandards überall beachtet werden müssen. Aber aus Sicht der Kommissionsmehrheit gehören diese Kriterien nicht in das Exportförderungsgesetz. Wenn Verletzungen von Menschenrechten in einem Land vorliegen, ist es Sache des EVD, und es muss auf Stufe Bundesrat interveniert werden, wie das in der Vergangenheit auch regelmässig geschehen ist. Auch in der Aussenwirtschaftspolitik gelten die Massstäbe der Aussenpolitik. Ethik und Wirtschaft gehören zusammen, ich denke, das ist absolut unbestritten. Diese Grundsätze haben wir in den Konventionen auch unterschrieben, aber auch im Helsinki-Abkommen ist es geregelt. Es wäre falsch und unnötig, diese ethischen Standards in das Exportförderungsgesetz aufzunehmen.

Wir sind der Meinung, dass die Schweiz mit ihrer Tätigkeit in den Ländern im Massstab eins zu eins zeigen soll, wie Menschenrechte gehandhabt werden. Damit können wir für die Schwächsten die grösste Unterstützung leisten. Die Minderheitsanträge wurden in der Kommission aus diesen Gründen abgelehnt.

Ich möchte mich noch zu zwei, drei Voten äussern:

Auch in der EU sind diese Standards nicht in der Gesetzgebung, sondern in Verträgen geregelt. Wenn Menschenrechtsverletzungen vorliegen, werden Unternehmen nicht mehr finanziert. Wenn diese ethischen Grundsätze in das Exportförderungsgesetz eingebracht werden, wird nicht das Land, das Menschenrechte verletzt, bestraft, sondern ganz eindeutig die Unternehmen, die Export in dieses Land tätigen. Das wollen wir ja nicht.

Unternehmen, die gegen die Antikorruptionsnormen verstossen, sind von Fördermassnahmen ausgeschlossen, wir haben das eben vorhin auch von den Befürwortern der Minderheiten gehört. Es geht bei diesem Gesetz jedoch - das muss auch wieder einmal klar gesagt werden - nicht um finanzielle Unterstützung, sondern um eine Informationsplattform.

Noch zu den Antikorruptionsnormen: Wir sind Mitglied der OECD, und wir sind Mitglied der Weltbank. Diese beiden Organisationen schliessen Unternehmen von ihren Tätigkeiten aus, wenn diese sich Verstösse gegen Antikorruptionsnormen zuschulden kommen lassen. Es ist richtig, dass wir dort dabei sind und das auch weiterhin so unterstützen.

Im Weiteren hat die Aussenpolitische Kommission zwei Postulate verabschiedet: Sie verlangt vom Bundesrat einen Kodex zur Wahrung der Menschenrechte - Sie haben den Text auf der letzten Seite der Fahne - und eine Gesamtübersicht über die Bundesaktivitäten zur Exportförderung. Mit diesen beiden Postulaten (00.3415/00.3416) sind auch unsere Anliegen bestens aufgehoben. Die Kommission unterstützt sie in diesem Sinne.

Frey Claude · Nationalrat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

A l'alinéa 3 lettres a, b et c, M. Gysin évoque tout d'abord la nécessité d'une action "transparente", d'une action "ciblée", "coordonnée". Il n'y a pas besoin d'un amendement pour le rappeler. Cela va de soi. Et cela va de soi dans cette loi comme dans l'action générale du Conseil fédéral, de la Confédération et de son administration. Donc, ces trois premières injonctions sont tout à fait inutiles ici.

Mais il ne faut pas être dupes: elles sont destinées à enrober, ce sont les amuse-gueules pour faire passer le plat de résistance. Le plat de résistance, c'est la norme à respecter sur l'éthique. Tous les autres alinéas tournent autour de cela.

Quand j'entends M. Jutzet évoquer le double langage, alors je vous demande de ne pas tomber dans le pathos, sinon on frise le ridicule. Parce que, qui fait l'ange fait la bête. Vous faites l'ange et vous faites la bête, parce que chacun sait, et vous aussi, qu'une chose importante et nécessaire est la lutte contre la corruption, pour le respect des droits de l'homme. C'est une nécessité et M. Suter l'a dit. Là, vous vous trompez de terrain. C'est dans les organisations où nous sommes très présents qu'il faut le faire, et nous le faisons. Mieux, nous encourageons le Conseil fédéral à le faire par un postulat. Mais vous faites la bête parce que vous savez très bien qu'à travers cette loi vous ne pouvez pas atteindre la pureté angélique. Vous voulez le splendide isolement dans la pureté absolue. Eh bien ça, ça n'existe pas! Et alors vous arriverez à l'inconvénient soulevé par M. Couchepin, conseiller fédéral, vous devrez faire une liste puis, dans cette liste, il y aura 160, 170 Etats sur les 200, parce que je ne vais pas prendre des exemples faciles que je prenais tout à l'heure en vous disant: quid de la Chine? Quid de la Russie? Que faites-vous avec la France au moment de l'affaire Elf? Vous faites un débat ici, vous faites un débat pour dire: "Ecoutez, on n'est plus en train de respecter l'alinéa qu'on a fait passer difficilement." Quid des Etats-Unis, avec la peine de mort? Vous allez faire de la microchirurgie! Il faut faire de la promotion aux Etats-Unis, mais pas au Texas, pas en Arizona, parce que pour vous, bien entendu, et pour moi aussi, la peine de mort est contraire aux droits de l'homme. Et nous aurons des débats sans fin.

Ne faisons donc pas l'ange, ne faisons pas la bête, rappelons-nous simplement que le commerce est aussi un facteur d'ouverture, un facteur de progrès. Quand on fait du commerce, on crée un dialogue et là où il y a le dialogue, il y a la possibilité de défendre aussi ces principes auxquels nous tenons tous.

Nous vous demandons de refuser toutes les propositions de minorité aux alinéas 3, 4 et 5.

Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis

M. Baumann Ruedi, tout à l'heure, a cité un article de la constitution qui fixe les objectifs de la politique étrangère. Il est évident qu'il est valable pour l'ensemble de la politique fédérale. La Confédération contribue à soulager les populations dans le besoin, à lutter contre la pauvreté, ainsi qu'à promouvoir le respect des droits de l'homme, la démocratie, la coexistence pacifique des peuples et la préservation des ressources naturelles. Il y a aussi un article 101 de la même constitution, qui a donc même valeur, qui prévoit que "la Confédération veille à la sauvegarde des intérêts de l'économie suisse à l'étranger". Qu'il puisse y avoir, à certains moments et dans certaines circonstances, une tension entre ces deux objectifs, c'est évident. La vie humaine n'est jamais simple et la vie d'un Etat, dans la communauté internationale, n'est pas plus simple que la vie d'un individu. Ici, nous avons cherché à optimiser le risque de confrontation entre ces deux normes.

On nous dit maintenant qu'il faut séparer les différents alinéas de ce groupe de minorité. Je constate tout d'abord que tous les alinéas sont soutenus par les mêmes personnes, c'est dire que ça fait un ensemble.

Ensuite, M. Frey Claude a rappelé avec une certaine éloquence que si on se contentait d'une déclaration générale, comme celle qui est prévue à l'alinéa 3, on ne ferait pas l'économie d'un débat sur le contenu de cette déclaration générale. C'est d'ailleurs bien comme ça que la chose est comprise par les cosignataires puisque, à l'alinéa 4, ils prévoient une concrétisation des principes généraux évoqués à l'alinéa 3.

Ensuite, à l'alinéa 5, il y a un complément qui constitue une sorte de peine supplémentaire. Je rappelle que nous condamnons la corruption et qu'il y a un certain nombre de normes, y compris des normes légales et pénales, pour punir les entreprises et les dirigeants d'entreprises qui se laisseraient aller à la corruption. Cet alinéa 5 constituerait une sorte de peine complémentaire à la peine décidée par le juge pénal qui aurait l'occasion de faire valoir les arguments de la défense et ceux du représentant de l'Etat. Il y aurait une sorte de peine complémentaire qui serait prise à l'égard des entreprises, alors que le plus souvent ce sont des responsables individuels d'entreprises qui ont fait l'erreur de participer à des actes de corruption. Cela exigerait aussi une sorte de jurisprudence extrêmement complexe pour savoir pendant combien de temps on devrait refuser à certaines entreprises les renseignements qui sont souhaités par elles.

Pour toutes ces raisons, et en particulier pour la raison essentielle que l'ensemble de ces propositions de minorité constitue un tout cohérent, je vous propose de toutes les repousser.

Verfahrensbeitrag

Abs. 1, 2 - Al. 1, 2

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 86 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 76 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Abs. 4 - Al. 4

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 109 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 60 Stimmen

Abstimmung

Abs. 5 - Al. 5

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 108 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 61 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Art. 2-4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 5

Antrag der Kommission

Abs. 1

....

a. die Exportförderung zweckgerichtet, kostengünstig und mit einem minimalen administrativen Kosten- und Organisationsaufwand zu betreiben;

....

c. die Aussenstellen zu befähigen, im Rahmen dieses Gesetzes wirkungsorientierte Dienstleistungen zu erbringen;

d. die an der Exportförderung beteiligten Stellen zu koordinieren;

e. ein Controllingsystem vorzusehen, das es erlaubt, auf die Zielsetzung frühzeitig steuernd einzuwirken.

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Gysin Remo

Abs. 1

Der Beauftragte hat die unter Artikel 1 erwähnten Grundsätze zu beachten und ist insbesondere verpflichtet:

....

Art. 5

Proposition de la commission

Al. 1

....

a. .... limiter les travaux et dépenses administratifs au strict minimum;

....

c. de former les collaborateurs des postes extérieurs de manière à leur permettre de remplir efficacement les missions qui leur sont confiées en vertu de la présente loi;

d. d'assurer la coordination entre les différents services chargés de la promotion des exportations;

e. de prévoir un système de controlling qui, si nécessaire, permette d'infléchir à temps sur une action de promotion déjà engagée.

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Gysin Remo

Al. 1

Le mandataire est tenu de respecter les principes énoncés à l'article 1er, et, notamment, de:

....

Abs. 1 - Al. 1

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Antrag Gysin Remo fällt dahin, weil wir in Artikel 1 diese Zusätze nicht genehmigt haben.

Angenommen gemäss Antrag der Kommission

Adopté selon la proposition de la commission

Abs. 2 - Al. 2

Angenommen - Adopté

Art. 6-12

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Herr Gysin Remo hat das Wort für eine persönliche Erklärung. Gemäss Reglement gibt es vor Gesamtabstimmungen keine Fraktionserklärungen.

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Persönlich zur Haltung der SP-Fraktion: Wir unterstützen die Exportförderung grundsätzlich, lehnen dieses Gesetz aber ab, weil eine Trennung von Wirtschaft und Ethik für uns nicht in Frage kommt und weil die Umsetzung uns zwingt, hier ethische Grundsätze zu berücksichtigen, die leider in der jetzigen Vorlage nicht mehr enthalten sind.

Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich werde selbstverständlich Nein stimmen, aber nicht aus den gleichen Gründen. Ich habe schon bei der Osec jedes Mal Nein gestimmt und auch den Antrag gestellt, man solle das nicht tun. Und jedes Mal ist die Osec verherrlicht worden. Ich bin eigentlich der Meinung, dass es hier im gleichen Tramp weitergeht. Wir von der Exportindustrie brauchen das an sich nicht. Es ist hier gesagt worden, man gebe der Sache jetzt nochmals eine Chance - man hat ja schon viele Chancen gegeben! -, aber Sie werden dann sehen: Wenn nach drei Jahren der Misserfolg da ist, dann werden wir sagen, man müsse halt noch mehr Geld geben, darum sei das ein Misserfolg gewesen.

Darum stimmen wir Nein - aus ordnungspolitischen Gründen.

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 97 Stimmen

Dagegen .... 63 Stimmen

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

2. Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2001-2003

2. Arrêté fédéral concernant le financement de la promotion des exportations pendant les années 2001-2003

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2

Für die Finanzierung der Ausbildung der Aussenstellen und von Leistungsverträgen zwischen dem Exportförderer und den Exportstützpunkten wird für die Jahre 2001-2003 ein Zahlungsrahmen von 4,5 Millionen Franken bewilligt.

Art. 1

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2

Pour les années 2001 à 2003, un plafond de dépenses de 4,5 millions de francs est accordé pour le financement, d'une part, de la formation des collaborateurs des postes extérieurs et, d'autre part, des contrats de prestation conclus entre le mandataire chargé de promouvoir les exportations et les points d'appui.

Angenommen - Adopté

Art. 1bis

Antrag der Kommission

Der Bundesrat ist zur Durchführung einer Evaluation der Exportförderung zuhanden des Parlamentes verpflichtet.

Art. 1bis

Proposition de la commission

Le Conseil fédéral procède à une évaluation de la promotion des exportations, dont il communique les résultats à l'Assemblée fédérale.

Angenommen - Adopté

Art. 2, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 92 Stimmen

Dagegen .... 63 Stimmen