06.094

NFA. Festlegung der Beiträge des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wir haben heute einen bunten Tag vor uns: Wir beginnen mit Geschäften aus dem Finanzdepartement und beenden ihn mit Geschäften aus dem VBS.

Wir beginnen mit dem Geschäft 06.094. Die Eintretensdebatte wird gemeinsam für alle Vorlagen dieses Geschäftes durchgeführt.

Zuppiger Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, kurz NFA, umfasst drei Etappen. Wir sind heute bei der dritten Etappe angelangt. Die erste Etappe beinhaltete die von Volk und Ständen gutgeheissenen neuen Verfassungsbestimmungen sowie das neue Finanz- und Lastenausgleichsgesetz (Filag). Die Revision der Verfassung umfasste auch den vollständig neugestalteten Artikel 135, der als Grundlage für den neuen Finanz- und Lastenausgleich dient. Darin enthalten sind sowohl die Ziele für einen neuen Finanzausgleich als auch der Auftrag an den Bund, Vorschriften für einen angemessenen Finanzausgleich zu erlassen. So soll der Finanzausgleich unter anderem erstens die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone verringern, zweitens den Kantonen minimale finanzielle Ressourcen gewährleisten und drittens übermässige finanzielle Lasten der Kantone aufgrund ihrer geografisch-topografischen oder soziodemografischen Situation ausgleichen.

Es ist unschwer zu erkennen, dass bei begrenzten finanziellen Mitteln und Möglichkeiten die gleichzeitige Erfüllung dieser Ziele schon fast der Quadratur des Kreises gleichkommt. Es ist verständlich, dass sich die ressourcenstarken Kantone bereits bei der ersten Vorlage vor allzu hohen finanziellen Belastungen schützen wollten. Das Parlament hat deshalb zwei Bestimmungen eingefügt, welche diesen Bedenken zumindest teilweise Rechnung tragen. So wurde einerseits als Ziel formuliert, dass der Finanzausgleich den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen, aber auch im internationalen Verhältnis gewährleisten soll. Anderseits wurde für den Gesamtbeitrag der ressourcenstarken Kantone eine relative Belastungsobergrenze eingefügt. So betragen die Leistungen der ressourcenstarken Kantone beim horizontalen Ressourcenausgleich im Verhältnis zum Bund im Minimum zwei Drittel, jedoch maximal 80 Prozent. Die beiden Ergänzungen stellten einen Kompromiss dar, der den ressourcenstarken Kantonen die Zustimmung zum NFA erleichtern sollte. Ursprünglich forderten einzelne Kantone eine individuelle Belastungsobergrenze, ein Anliegen, welches in der Vorlage 4 mit einem Minderheitsantrag wiederaufgenommen wird; ich komme später darauf zurück.

Im Finanz- und Lastenausgleichsgesetz wurden die Verfassungsbestimmungen konkretisiert. Darin enthalten sind unter anderem die Grundzüge für die Berechnung der Indikatoren, die Festlegung der Ausgleichssummen und des Härteausgleichs sowie die gesetzliche Grundlage für den alle vier Jahre zu erstellenden Wirksamkeitsbericht. Für die zu beschliessenden Dotationen ist ausserdem die Zielgrösse für den Ressourcenausgleich von Bedeutung. Es soll angestrebt werden, dass jeder Kanton nach erfolgtem Ressourcenausgleich über eigene finanzielle Ressourcen von mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts verfügt. Diese Grösse wurde aber bewusst als Zielgrösse und nicht etwa als garantierte Mindestausstattung ausgestaltet. Es sollen genügend Anreize vorhanden sein, aus eigener Kraft eine höhere Ressourcenstärke zu erreichen.

Die wichtigste Errungenschaft gegenüber dem bisherigen Ausgleichssystem ist jedoch der Wegfall der Zweckbindung des Finanzausgleichs. Dadurch werden die Eigenständigkeit und die Eigenverantwortung, aber auch die Souveränität der Kantone gestärkt, und ihr Mitteleinsatz kann stärker den Bedürfnissen der Bevölkerung angepasst werden. Es entfallen zahlreiche Fehlanreize, welche die Kantone in der Vergangenheit zu teilweise ineffizienten Mehrausgaben animiert hatten. Die erste Etappe des NFA wurde mit der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung vom 28. November 2004 abgeschlossen.

Die zweite Etappe des NFA umfasste die Ausführungsgesetzgebung zur neuen Aufgabenteilung. Sie bildet neben dem Ausgleichssystem das zweite Fundament des NFA. Mit der neuen Aufgabenentflechtung werden bisher gemeinsam getragene Aufgaben des Bundes und der Kantone im Umfang von 6,6 Milliarden Franken entflochten, d. h. entweder vollständig dem Bund oder den Kantonen zugeordnet. Des Weiteren sollen neue Zusammenarbeitsformen die Erfüllung von Verbundaufgaben, die weiterhin von Bund und Kantonen gemeinsam übernommen werden, effizienter gestalten. Die Finanzkraftzuschläge fallen weg. Der Kreis zum neuen Ausgleichssystem schliesst sich über den haushaltneutralen Übergang zum NFA. Durch die Aufgabenentflechtung und den Wegfall der Finanzkraftzuschläge wird der Bund um rund 2,5 Milliarden Franken entlastet. Diese Summe steht nun für die Dotierung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zur Verfügung.

Damit bin ich bei der dritten Etappe des NFA angelangt. Sie beinhaltet vier Vorlagen, wobei die Dotierung der neuen Ausgleichsinstrumente für die erste Vierjahresperiode im Zentrum steht. Die Vorlage 1 umfasst die Festlegung der Grundbeiträge für den Ressourcen- und Lastenausgleich. Hier gilt es, den verschiedenen Zielen des Finanzausgleichs Rechnung zu tragen, also die eingangs erwähnte Quadratur des Kreises zu finden. Das bedingt, dass dem Konsens mit den Kantonen eine sehr grosse Bedeutung zukommt. Die Kommission hat deshalb verschiedene Anhörungen mit Kantonsvertretern durchgeführt; sie hat auch eine separate Delegation der ressourcenstarken Kantone empfangen und dem Kanton Zug die Gelegenheit gegeben, seine Standesinitiative für die Schaffung einer individuellen Belastungsobergrenze zu erläutern. Es ist nicht überraschend, dass gerade in Bezug auf die Dotierung der Ausgleichsgefässe sehr unterschiedliche Auffassungen bestehen, namentlich was den Beitrag der ressourcenstarken Kantone zum Ressourcenausgleich, dem sogenannten horizontalen Ressourcenausgleich, und das Verhältnis zwischen geografisch-topografischem und soziodemografischem Lastenausgleich betrifft. Die Kommission konnte sich in den Hearings davon überzeugen, dass in keinem Kanton der NFA infrage gestellt wird. Der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen und die Präsidentin der Finanzdirektorenkonferenz wiesen indes darauf hin, dass es sich bei der bundesrätlichen Vorlage um einen sorgfältig austarierten Kompromiss handle, hinter welchem die Mehrheit der Kantone stehen könne.

Die Vorlage 2 betrifft den Härteausgleich. Dieses temporäre Ausgleichsinstrument kommt jenen ressourcenschwachen Kantonen zugute, welche aus unterschiedlichen Gründen im heutigen System Vorteile gehabt haben, mit dem Übergang zum NFA jedoch weniger Mittel bekommen sollen und somit - netto - finanziell belastet werden. Der für den Härteausgleich notwendige Betrag ergibt sich gemäss dem seit der ersten NFA-Botschaft unveränderten und grossmehrheitlich unbestrittenen Modell des Bundesrates aus der Summe der Differenzen zwischen diesen Nettobelastungen und den angestrebten Nettoentlastungen der betroffenen Kantone: Er ergibt sich aus der sogenannten Entlastungsgrenze. Daraus wird klar, dass jede Veränderung der Dotierung des Ressourcen- und Lastenausgleichs auch Folgen auf den Härteausgleich hat, da sie auch die Nettobelastung der ressourcenschwachen Kantone verändert. Der Gesamtbetrag für den Härteausgleich muss angepasst werden, sofern man am Berechnungsmodell des Bundesrates und der Kantone festhalten will. Auch beim Härteausgleich folgt die Kommissionsmehrheit dem Beschluss des Ständerates, also dem Entwurf des Bundesrates.

In den Vorlagen 3 und 4 geht es darum, eine Reihe von Erlassen anzupassen, welche der Sicherstellung der Haushaltneutralität beim Übergang zum NFA, der Qualitätssicherung der neuen Ausgleichsinstrumente und der Regelung der Übergangsprobleme dienen. Hierauf möchte ich später zurückkommen.

Zum Schluss komme ich noch auf ein Thema zu sprechen, das sicher auch hier im Plenum zu intensiven Diskussionen führen wird. Ich komme zu den erwähnten Übergangsbestimmungen im Bereich der IV.

Die heutigen Bau- und Betriebsbeiträge der IV an die Behindertenheime und Behinderteninstitutionen werden mit dem NFA kantonalisiert. Das bedeutet, dass ab Inkrafttreten des NFA die Kantone alleine für die Finanzierung verantwortlich sind. Das geltende, nachschüssige Beitragssystem der IV führt jedoch dazu, dass in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten noch Beiträge an Heime und Institutionen ausbezahlt werden müssen, deren Ansprüche noch vor dem Übergang zum NFA entstanden sind. Diese Ansprüche sind in der Rechnung der IV nicht ausgewiesen. Da auf der anderen Seite die Kantons- und Bundesbeiträge an die Ausgaben der IV bereits ab dem ersten Jahr des NFA wegfallen bzw. reduziert werden, entsteht ein einmaliger zusätzlicher Liquiditätsbedarf von rund 2 Milliarden Franken. Gemäss geltendem Recht hat der Bund drei Achtel und haben die Kantone einen Achtel dieses Betrags zu finanzieren. Für den Restbetrag von 1 Milliarde Franken steht die IV in der Pflicht, wofür sie sich beim AHV-Ausgleichsfonds zusätzlich verschulden muss.

Die von Ihrer vorberatenden Kommission im Bereich der nachschüssigen IV-Verpflichtungen beantragte zusätzliche Beteiligung des Bundes in der Höhe von rund 500 Millionen Franken führt dazu, dass seine ausserordentlichen Zahlungsverpflichtungen infolge des Übergangs zum NFA auf knapp 2 Milliarden Franken anwachsen werden.

Ich bitte Sie, auf die Vorlagen einzutreten und den Anträgen der Mehrheit der Kommission in allen Punkten zuzustimmen. Ich bitte Sie ausserdem, auch in der letzten Etappe am zügigen Fahrplan des NFA festzuhalten, sodass das gesamte staats- und finanzpolitisch wichtige Werk am 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.

Meyer Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Après les modifications constitutionnelles et législatives effectuées et acceptées, c'est le troisième message sur la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons (RPT) que nous traitons. Il a pour objet principal la péréquation financière au sens strict. Il s'agit en l'occurrence de la dotation de la péréquation des ressources, de la compensation des charges et de la compensation des cas de rigueur. Par ailleurs, du fait de la nouvelle répartition des tâches découlant du deuxième train de mesures de la RPT, quelques questions financières relatives au passage à la RPT doivent encore être résolues.

Par l'arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la péréquation des ressources et à la compensation des charges, le Parlement fixe la participation des cantons à fort potentiel de ressources et de la Confédération à la péréquation des ressources en faveur des cantons à faible potentiel de ressources. Actuellement, je vous le rappelle, l'indice des ressources du canton à plus fort potentiel est de 226,5 et celui du plus faible est de 60,9. Les cantons qui ont un indice des ressources supérieur à 100 donnent et les cantons qui ont un indice des ressources inférieur à 100 reçoivent. L'idée est d'arriver autour de 85 points pour le canton affichant le plus faible potentiel de ressources. Cet arrêté définit également les contributions de base accordées par la Confédération aux cantons qui subissent des charges excessives, dans le cadre de la compensation, dues à des facteurs géotopographiques ou sociodémographiques. Les contributions de base à la péréquation des ressources et à la compensation des charges correspondent aux contributions pour la première année d'une période de quatre ans. Le Conseil fédéral adapte les contributions de base pour les trois autres années de la période.

L'arrêté fédéral concernant la dotation de la compensation des cas de rigueur fixe la contribution de la Confédération et des cantons à ladite compensation. La compensation des cas de rigueur, je le répète, profite aux cantons à faible potentiel de ressources, mais qui ne bénéficient pas d'un allègement financier minimal du fait du passage à la RPT.

Le présent projet porte également sur les principes du contrôle et de l'assurance de la qualité des calculs de la péréquation des ressources et de la compensation des charges, qui seront inscrits dans la loi sur le Contrôle des finances.

En plus de la dotation des instruments de péréquation, le présent projet résout quelques questions relatives aux tâches, sur la base du bilan global entre la Confédération et les cantons. Le bilan global vise à garantir la neutralité budgétaire entre la Confédération et les cantons. Les points réglés seront les suivants: fixation définitive des taux des contributions fédérales à l'AVS et à l'AI dans les lois respectives; fixation du nouveau pourcentage de la part des cantons, en rapport avec le financement de mesures autres que techniques, au produit de l'impôt sur les huiles minérales à affectation obligatoire, dans la loi fédérale concernant l'utilisation de l'impôt sur les huiles minérales à affectation obligatoire.

Le présent message concerne en outre une disposition transitoire relative à la loi fédérale sur l'assurance-invalidité, qui règle les contributions a posteriori aux institutions pour handicapés qui n'auront pas encore été versées lors du passage à la RPT.

Enfin, le projet évoque les réglementations requises au niveau de l'ordonnance pour la nouvelle péréquation financière au sens strict.

Comme le mentionnait déjà le premier message sur la RPT (01.074), cette dernière ne peut être mise en oeuvre qu'intégralement. Le lien matériel entre les diverses mesures implique en effet l'entrée en vigueur simultanée de toutes les modifications constitutionnelles et légales. Etant donné qu'en 2007, les modifications d'ordonnances ont avancé rapidement au niveau de la Confédération et que les cantons ont lancé sans tarder les étapes de la mise en oeuvre, la RPT devrait pouvoir entrer en vigueur intégralement le 1er janvier 2008.

Nous traitons cet objet en tant que second conseil. Le Conseil des Etats s'est rallié en tous points aux propositions du Conseil fédéral, montrant ainsi que les cantons ont pu se rallier et accepter cette manière de compensation, même si elle demande des efforts aux cantons à fort potentiel de ressources.

La commission a travaillé dans l'ambiance habituelle - et cela se comprend - liée à cet objet, ambiance qui a déjà prévalu lors de l'examen des deux projets précédents concernant la répartition des tâches et la péréquation financière. D'une part, les cantons à fort potentiel économique espèrent réduire un peu leur contribution et certains cantons dont le potentiel de ressources est faible espèrent obtenir un peu plus. D'autre part, les cantons plutôt urbains proposent de privilégier la compensation des charges excessives dues à des facteurs sociodémographiques en augmentant les montants au détriment des compensations des charges excessives dues à des facteurs géotopographiques.

Concernant la compensation des cas de rigueur, par un dernier assaut, certains ont cherché à diminuer substantiellement le montant mis à disposition, alors que le but premier de l'exercice - réduire les disparités entre cantons - ne pourrait être atteint sans cet instrument, instauré de manière transitoire. Finalement, la majorité des membres de la commission a tenu le cap et a persisté dans sa volonté de conserver un caractère neutre à l'opération, dont l'équilibre peut être mis en péril par des modifications de la dotation financière.

Concernant le chiffre 5 du projet 4, relatif à la loi fédérale sur l'assurance-invalidité, une solution a dû être trouvée pour régler la question des montants promis et dus par l'assurance-invalidité, qui sont souvent versés plusieurs années après qu'ils ont été accordés. Le Conseil fédéral a proposé une solution qui institue une contribution à fonds perdu de la Confédération et des cantons, respectivement de 736 millions de francs par la Confédération et de 245 millions de francs par les cantons, à verser au compte spécial destiné à régler le contentieux. Le montant restant de 981 millions de francs serait pris en charge par l'assurance-invalidité, sans grever son compte, parce que les intérêts liés au financement de ces paiements a posteriori augmenteraient de 24,5 millions de francs et seraient imputés au bilan global, pour que le compte de l'AI ne subisse pas de préjudice. Cette solution judicieuse avait été acceptée par le Conseil des Etats pour régler à satisfaction la période transitoire.

En commission, une surprise est arrivée: une proposition a été faite de mettre le montant de 981 millions de francs à la charge de la Confédération et des cantons, à raison de la moitié pour chacun. L'idée de mettre cette charge supplémentaire sur les cantons sans négociation, alors que la solution trouvée avait fait l'objet de longues discussions, est un peu curieuse, mais elle a obtenu les suffrages de la majorité de la commission qui pense ainsi éviter de charger le compte de l'AI. Vous l'aurez remarqué, je me trouve dans la minorité.

La proposition, déjà refusée par le Conseil des Etats, de limiter la contribution des cantons à fort potentiel de ressources à un pourcentage des recettes fiscales n'est pas soutenue par la majorité, à l'instar d'autres moyens de contrôle proposés. Nous reviendrons sur ces différentes propositions.

Au nom de la commission, je vous demande d'entrer en matière et de voter la version de la majorité.

Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, auf die dritte NFA-Vorlage einzutreten. Hier wird der Finanzausgleich im engeren Sinne geregelt. Die vorgesehenen Regelungen entsprechen einigermassen dem, was in der Botschaft in Aussicht gestellt wurde und was in der Volksabstimmung breite Akzeptanz gefunden hat. Die vorgesehenen Ausgleichstöpfe funktionieren technisch in der Praxis, jedenfalls im Kanton Luzern, der dieses System bereits anwendet. Auf die Ausgleichswirkung komme ich noch zu sprechen.

Das Verhältnis Bund/Kantone soll haushaltneutral gestaltet werden, der Ausgleich zwischen den Kantonen soll deren Ressourcenstärken entsprechen, und die Zweckbindung der Beiträge soll entfallen. Diese Ziele werden von unserer Fraktion gestützt. In diesem Zusammenhang sind zwei Zahlen wichtig. Der Ressourcenausgleich hat eine Mindestausstattung von 85 Prozent zum Ziel. Die ressourcenstarken Kantone sollen 70 Prozent der Beiträge des Bundes erbringen. Tatsache ist, dass die 85 Prozent mit dem Antrag des Bundesrates bzw. der Kommission nicht ganz erreicht werden und dass diese 70 Prozent im unteren Bereich dessen sind, was gesetzlich vorgesehen ist. So zahlen im Ergebnis die ressourcenstarken Kantone weniger in den Ausgleichstopf.

Ich räume ein, dass noch andere Faktoren mitwirken. Aber im Ergebnis unterscheiden sich die real fliessenden Beträge zum Teil massiv von dem, was bei der Volksabstimmung angenommen wurde.

Ressourcenstarke Kantone wie Zug oder Zürich kommen nach den neueren Zahlen viel besser weg. Gemäss Modellrechnungen 2001/02 hätte Zürich fast 220 Millionen Franken an den Ausgleich gezahlt, gemäss Globalbilanz 2004/05 ist es noch rund die Hälfte. Auch Zug fährt gemäss der neueren Globalbilanz um mehr als 4 Millionen Franken günstiger. Wir gehen davon aus, dass sich das Verhältnis bis zum Inkrafttreten für diese Kantone noch günstiger gestalten wird.

Mit anderen Worten: Die Ausgleichswirkung des neuen Finanzausgleichs gemäss Entwurf des Bundesrates und Antrag der Kommission ist noch geringer als seinerzeit berechnet. Nehmen wir als Beispiel das Verhältnis zwischen Zug und Luzern: Die durchschnittliche Steuerbelastung liegt heute bei einem Verhältnis von rund 1 zu 2. Wenn Luzern alle Erträge aus dem NFA in eine Steuersenkung investiert, wird das Verhältnis danach immer noch rund 1 zu 2 sein, denn Zug will die zusätzlichen Mittel ohne Steuererhöhung aufbringen. Ja, es ist noch krasser: Trotz der absehbaren Leistungen für den NFA beantragt die Regierung des Kantons Zug aktuell eine weitere Steuersenkung. Dasselbe hat übrigens auch Nidwalden angekündigt, ebenso die Stadt Zürich. Der Hauptgrund ist die wirtschaftliche Dynamik. Sie begünstigt die Starken und benachteiligt die Schwachen. Am Beispiel des Kantons Jura liesse sich dieser Mechanismus noch drastischer darstellen.

Umso weniger einleuchtend erscheinen deshalb manche Kommentare, die nach der NFA-Debatte im Ständerat abgegeben wurden. Die ressourcenschwachen Kantone wurden mit einem falschen begrifflichen Gegensatzpaar in eine Ecke gestellt, indem die andere Gruppe von Kantonen sich einseitig als "Geber" bezeichnete. Diese Betrachtung geht von unzulänglichen Kriterien aus; viele ressourcenstarke Kantone sind auch Nehmerkantone. So profitieren sie zum Beispiel mehr als andere von den Finanzflüssen zwischen Bund und Kantonen, von der wirtschaftlichen Dynamik, von der Abwanderung Gutverdienender usw. In diesen Bereichen sind ressourcenschwache Kantone durchaus Geberkantone; unter dem Strich geben sie vermutlich mehr, als sie nehmen. Insgesamt müssen sie sich jedenfalls nicht scheuen, ihre Anliegen für einen besseren Ausgleich zwischen den Kantonen zu formulieren. Nicht zuletzt haben sie einen Volksentscheid und die Versprechen der Bundesversammlung im Rücken. Umgekehrt ist es nicht angezeigt, dass ressourcenstarke Kantone ihr Schicksal beklagen. Die Starken werden nicht geschwächt; sie gewinnen insgesamt trotz der Zahlungen, die sie leisten müssen. Ein Ausgleich ist politisch gewollt, doch er fällt in Realität noch geringer aus als 2004 anlässlich der Volksabstimmung angenommen. So bleibt eine materielle Harmonisierung der Steuern ein Thema. Ansonsten droht der nationale Zusammenhalt zu zerbröseln.

Wir Grünen treten klar für eine bessere Ausgleichswirkung ein. Wir vertreten deshalb zwei Minderheitsanträge bezüglich des Grundbeitrags der ressourcenstarken Kantone. Mit dem einen soll wenigstens die Mindestausstattung von 85 Prozent als Basis dienen. Mit dem anderen Minderheitsantrag wollen wir erreichen, dass der Beitrag der ressourcenstarken Kantone in der Mitte zwischen 66 und 80 Prozent dessen, was der Bund leistet, angesetzt wird, das sind 73,3 Prozent. Mit Annahme des einen oder anderen unserer Minderheitsanträge würde sich die Ausgleichswirkung leicht verbessern. Damit ist auch klar, dass wir gegen jene Minderheitsanträge stimmen - wie jene der Minderheit IV (Pfister Gerhard) und der Minderheit V (Scherer) oder andere -, die das Umgekehrte anstreben.

Beim Verhältnis von soziodemografischem und geografisch-topografischem Lastenausgleich hat unsere Fraktion Stimmfreigabe beschlossen. Es ist gut möglich, dass sich das Stimmverhalten hier an den Auswirkungen auf den eigenen Kanton orientiert. Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen diesbezüglich aber den Minderheitsantrag II (Recordon) zur Annahme: Damit gelangen die Mittel sicher an den richtigen Ort.

Einen wichtigen Entscheid haben wir bei der IV-Finanzierung zu treffen. Wir Grünen unterstützen den Antrag der Kommissionsmehrheit. Die Folgen und die Risiken dieser finanztechnischen Übung dürfen nicht der IV überbürdet werden. Die hälftige Teilung der Zahlungen zwischen Bund und Kantonen erachten wir als fair.

Zum Schluss noch zum Einzelantrag Schwander, der heute eingereicht wurde: Wir bitten Sie, diesen abzulehnen. Der Antrag ist gegen die Steuergerechtigkeit gerichtet und würde einseitig die Bestverdienenden und Reichsten begünstigen. Das wollen wir nicht! Das würde im Übrigen auch die Bundesverfassung verletzen.

Recordon Luc · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Pour compléter brièvement l'exposé que mon collègue Schelbert vient de vous délivrer, je dirai que le groupe des Verts s'est engagé fortement sur le principe même de cette opération, qui a commencé, on l'a dit, par une révision constitutionnelle. A ce stade-là déjà, ce n'était pas chose acquise, en particulier dans les futurs cantons payeurs et encore aujourd'hui ces derniers mènent certains combats retardateurs. Il n'en demeure pas moins que cette opération, qui en est à sa troisième et dernière phase législative ou constitutionnelle - celle où, après avoir tiré les grands plans et fait adopter une solution par le peuple, après avoir posé l'architecture générale en modifiant les lois, nous décidons des chiffres - doit maintenant être menée à son terme et à bien.

C'est pourquoi les Verts entreront en matière, cela vous a été dit. C'est pourquoi aussi ils chercheront, au fil de la discussion par article, à peaufiner le projet en vous proposant différents amendements dont les auteurs sont Monsieur Schelbert et moi-même. Il n'en demeure pas moins que nous considérons que la solution trouvée est dans l'ensemble équitable et plus sensée que le système, quelque peu embrouillé, qui prévalait jusqu'ici. Nous sommes convaincus qu'il y a mieux à faire encore que ce qui a été fait. Nous sommes convaincus également que la commission a pu apporter parfois certaines améliorations au système, même si les cantons payeurs ont dû réagir avec une certaine vigueur, notamment sur la question du financement des arriérés de rentes liés au problème de l'assurance-invalidité. Certains ont pu regretter que le compromis qui avait été discuté avec le Conseil fédéral n'ait pas tenu la route devant notre commission.

Nous recommanderons pourtant, comme on le verra tout à l'heure, de suivre ladite commission dans la solution qu'elle a trouvée lorsqu'elle a mis dans la balance les intérêts entre les besoins de l'assurance-invalidité et les discussions et négociations qui avaient eu lieu entre le Conseil fédéral et les cantons.

C'est pourquoi je vous prie d'entrer en matière et de soutenir les différents amendements que nous vous proposons.

Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der NFA ist ein Föderalismus- und ein Effizienzprojekt, eine intelligente Alternative zu einer materiellen Steuerharmonisierung. Föderalismus heisst auch: Mut zu Unterschieden. Aber diese Unterschiede müssen akzeptiert sein. Föderalismus führt denn auch immer wieder zu Wohlstandsunterschieden. Wenn die Unterschiede zu gross werden, ist ein Eingriff angezeigt. Ein solcher Eingriff wurde mit den Verfassungsänderungen vorgenommen, welche in der Volksabstimmung vom November 2004 gutgeheissen wurden.

Der NFA wurde massgeblich unter freisinniger Führung entworfen. Die FDP hat den NFA denn auch von Anfang an unterstützt. Die nun vorliegende dritte Botschaft ist die logische Folge der ersten und der zweiten Botschaft; der Handlungsspielraum ist somit sehr begrenzt. Änderungen an dieser dritten Vorlage hätten nämlich auch Auswirkungen auf die vorhergehenden Vorlagen. Letztlich geht es darum, den Volksentscheid umzusetzen.

In der Volksabstimmung wurde unter anderem auch Artikel 135 der Bundesverfassung über den Finanz- und Lastenausgleich gutgeheissen; dieser Verfassungsartikel gibt die Leitlinien, quasi das Inhaltsverzeichnis, für die dritte Botschaft vor. Weil es aufgrund des Ausgleichs von Wohlstandsunterschieden über einen Finanz- und Lastenausgleich Zahlende und Empfangende bzw. Geber- und Nehmerkantone gibt, wird dort, also auf Verfassungsstufe, insbesondere auch die Begrenzung der Leistungen der ressourcenstarken Kantone festgehalten: Diese sollen mindestens zwei Drittel und höchstens 80 Prozent der Leistungen des Bundes betragen.

Die FDP hat Verständnis dafür, dass sich die ressourcenstarken Kantone für die Planbarkeit ihrer Finanzhaushalte wehren. Die FDP-Fraktion ist jedoch der Ansicht, dass dem Anliegen der ressourcenstarken Kantone betreffend Planbarkeit genügend Rechnung getragen wird: einmal durch die verfassungsmässig festgelegte Obergrenze, sodann durch die Tatsache, dass das Ressourcenpotenzial jedes Kantons retrospektiv, das heisst pro Kopf seiner Einwohner aufgrund der Zahlen der letzten drei verfügbaren Jahre, ermittelt wird. Das neue Finanzausgleichssystem ist nach Meinung der FDP-Fraktion ein fein austarierter Kompromiss. Deshalb sind Gewichtsverschiebungen im finanziellen Ausgleichssystem zu vermeiden, solange nicht Erfahrungswerte von einigen Jahren vorliegen. Das Finanzausgleichsgesetz sieht denn auch vor, dass der Bundesrat der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Gesetzes vorlegt.

Bei der alle vier Jahre vorzunehmenden Festlegung der Mittel für den Ressourcenausgleich hat die Bundesversammlung die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichtes zu berücksichtigen. Über den konkreten Inhalt des Wirksamkeitsberichtes äussert sich die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich. Der Entwurf dieser Verordnung liegt inzwischen vor und ist der Kommission unseres Rates zur Konsultation unterbreitet worden.

Die FDP-Fraktion begrüsst es, dass die Kommission dem Bundesrat empfiehlt, auch die jährliche Volatilität der Beiträge der ressourcenstarken Kantone sowie die Prüfung der Zweckmässigkeit einer Belastungsobergrenze der ressourcenstarken Kantone als Inhalt des Wirksamkeitsberichtes ausdrücklich in die Verordnung aufzunehmen. Mit diesem Vorgehen wird den von den ressourcenstarken Kantonen geäusserten Bedenken Verständnis entgegengebracht; und es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Sachverhalt nach vier Jahren überprüft und gegebenenfalls einer Neubeurteilung unterzogen werden kann. Ziel muss die Inkraftsetzung der NFA-Vorlage auf den 1. Januar 2008 bleiben, denn der allerschlimmste Fall für alle Beteiligten wäre das Weiterbestehen des geltenden Finanzausgleiches. Der NFA ist dem geltenden System haushoch überlegen.

Nun noch ein Wort zum Einzelantrag Schwander: Diese Diskussion wird am falschen Ort geführt. Der Antrag ist nach dem Bundesgerichtsentscheid verfassungswidrig. Die Idee hinter dem Antrag ist natürlich, die degressiven Steuertarife in ein Bundesgesetz aufzunehmen, damit sie der Überprüfung des Bundesgerichtes entzogen sind. Obwalden kann damit nicht mehr geholfen werden: Bis dieser Artikel in Kraft träte und die zu erwartenden Referendumsabstimmungen durchgeführt wären, müsste Obwalden längst gehandelt haben.

Man kann auch nicht am Mittwochmorgen durch eine Gesetzesänderung ohne Konsultation in 26 kantonale Steuergesetze eingreifen. Rein rechtlich ist das möglich, aber das entspricht nicht unserem Prozedere im schweizerischen Föderalismus. Etwas Ähnliches ist zur Haltung der Mehrheit beim IVG zu sagen: Man kann einfach nicht ohne Einbezug der Betroffenen solche Hauruckübungen durchführen.

Die FDP sieht ohnehin einen völlig anderen Weg als die degressiven Steuertarife. Wir Freisinnigen möchten Vereinfachungen im Steuersystem einführen. Dazu haben wir das Modell Easy Swiss Tax lanciert. Wir setzen uns auch für eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes ein, die es den Kantonen ermöglichen soll, für die Besteuerung der natürlichen Personen Einheitstarife und -abzüge und für die Besteuerung der Vermögen und Vermögenserträge eine Soll-Kapitalrendite einzuführen. Das ist eher unser Weg, den wir heute Morgen aber sicher nicht einschlagen möchten.

Deshalb empfehle ich Ihnen im Namen der FDP-Fraktion, dann später den Antrag Schwander abzulehnen. Im Übrigen ist für unsere Fraktion das Eintreten auf diese Vorlage unbestritten.

Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Le groupe radical-libéral a toujours soutenu le projet de RPT, et ceci depuis le début. Pourquoi? Tout simplement d'abord parce que le système actuel de répartition des tâches est insatisfaisant, avec l'enchevêtrement, la complexité et la déresponsabilisation qu'on connaît. Ensuite, parce que le système de péréquation financière actuel est lui aussi insatisfaisant: il est inefficace et a un coût beaucoup trop élevé. Il est donc nécessaire de clarifier les compétences, de donner de vraies compétences aux cantons, donc de revitaliser le fédéralisme; il est également nécessaire de diminuer les disparités entre les cantons, afin d'augmenter la cohésion nationale.

Ce but de la RPT, nous y avons toujours adhéré; nous y adhérerons bien sûr encore, d'autant plus que ce projet a été réalisé dans le cadre d'un vrai partenariat entre la Confédération et les cantons. C'est pour cela que nous avons soutenu les projets contenus dans le premier message (01.074), à savoir les modifications constitutionnelles et la loi fédérale sur la péréquation financière et la compensation des charges - ces modifications constitutionnelles ont du reste été très largement acceptées par le peuple.

En effet, nous considérons que ce qui se trouve dans la Constitution - principe de subsidiarité, déclaration de force obligatoire des conventions intercantonales, de manière à augmenter la force des cantons, et surtout le but de la péréquation, à savoir réduire les disparités entre les cantons en ce qui concerne leur capacité financière - constitue des éléments importants dans le fonctionnement de nos institutions.

La loi elle-même comporte des éléments importants: la mise en place de la péréquation des ressources, la compensation des charges excessives et celle des cas de rigueur. Ces outils, nous les avons adoptés; il s'agit aujourd'hui de les mettre en place.

C'est la raison pour laquelle nous soutenons les projets contenus dans ce troisième message, avec la dotation des différents instruments et l'adaptation de quelques lois.

Nous entrons en matière, car les instruments et la dotation sont conformes à ce qui a été voté et promis à la population en 2004. Nous entrons en matière parce que les dotations prévues répondent à l'équilibre trouvé entre les cantons et la Confédération et qu'elles sont le résultat d'un partenariat important. Enfin, nous considérons qu'il s'agit maintenant de mettre tout le système en place au 1er janvier 2008, vu l'attente des cantons.

C'est la raison pour laquelle nous soutiendrons dans ce projet la position du Conseil fédéral et du Conseil des Etats. En commission, en entendant les différents cantons, nous avons vu combien cet équilibre est fragile. Nous entendons ne pas tomber dans deux travers. Tout d'abord, nous entendons ne pas tomber dans le "syndrome de la dernière colonne", à savoir si le projet est intéressant ou pas pour chacun de nos cantons. Il faut avoir une vision d'ensemble. Nous voulons la réussite du projet. Nous voulons aussi éviter de tomber dans un deuxième travers, à savoir traiter d'autres sujets, notamment de la politique fiscale, comme cela a été dit tout à l'heure.

C'est la raison pour laquelle nous vous demandons d'entrer en matière et de mettre la dernière main à ce projet afin qu'il entre en vigueur au 1er janvier 2008.

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

In der heutigen, dritten NFA-Vorlage bringen wir den vom Volk am 28. November 2004 gutgeheissenen Auftrag zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu einem hoffentlich glücklichen Abschluss. Wir befinden uns also sozusagen auf der Zielgeraden einer langen und nicht immer leicht zu bewältigenden Strecke. Doch heute sehen wir das Ziel vor uns, und ich hoffe sehr, dass dieser Rat die Kantone und Gemeinden, die uns hinter der Ziellinie erwarten, nicht enttäuschen wird und nicht noch plötzlich einen Schwächeanfall bekommt.

Der NFA ist ein grosser Wurf. Es sind über 3 Milliarden Franken zu verteilen. Bei einem solchen umfassenden Reformprojekt ist es nicht möglich, allen Bedürfnissen und Vorstellungen Rechnung zu tragen. Die grosse Mehrheit der Kantone steht hinter dieser Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung. Der vorliegende Entwurf des Bundesrates und die Beschlüsse des Ständerates stellen eine gute und auch eine kluge Kompromisslösung dar. Die Prinzipien stehen grundsätzlich fest. Einem reibungslosen Übergang in die Neuordnung wäre es zudem auch wenig dienlich, wenn hier nun nochmals Korrekturen angebracht würden, welche zwar die Grundzüge nicht verändern würden, wohl aber ringsum Unmut schaffen könnten, weil sie wieder Abweichungen von den durch die Kantone gemeinsam entwickelten Regeln bringen würden. Würde man sich ohne Not von den Lösungen entfernen, die von den Kantonen und dem Eidgenössischen Finanzdepartement gemeinsam erarbeitet wurden, so würde die Grundlage zum Übergang geschwächt.

Wir lehnen deshalb die Anträge Schwander und Rey ab.

Der Antrag Schwander ist abzulehnen, da zum heutigen Zeitpunkt die Tragweite dieses Vorschlages nicht abgeklärt ist, die Kantone dazu keine Stellung nehmen konnten und auch die Begründung des Urteils des Bundesgerichtes noch nicht vorliegt. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass das Obwaldner Volk bei seiner deutlichen Zustimmung zum kantonalen Steuergesetz das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingehalten hat. Das Bundesgericht hat anders entschieden; dieser Entscheid wird von der CVP selbstverständlich anerkannt, auch wenn sie eine andere Meinung vertreten hat.

Ausgangspunkt des Finanzausgleichs war immer der Ausgleich der Ressourcen; der Ressourcenausgleich bildet denn auch den zentralen Punkt. Mit der Einführung der beiden Lastenausgleiche und insbesondere des dann noch eingebrachten Härteausgleichs ist der Grundgedanke der Ressourcenbewertung und des tendenziellen Ausgleichs mehr und mehr in den Hintergrund gerückt. Der Ressourcenausgleich ist jedoch der Kern der ganzen Reform und darf deshalb keinesfalls weiter geschwächt werden.

Mit der neuen Aufgabenteilung haben wir nicht nur die Aufgaben entwirrt und neu aufgeteilt, sondern auch neue Zusammenarbeitsformen eingeführt, dies auch bei der interkantonalen Zusammenarbeit, beim Lastenausgleich und im Verhältnis der Kantone untereinander. Es ist deshalb wichtig, dass wir den Vorschlägen des Bundesrates und der Kantone sowie den Beschlüssen des Ständerates heute folgen und es so ermöglichen, dass der NFA per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden kann. Insbesondere beim Bundesgesetz über die IV gilt es, den vereinbarten Kompromiss einzuhalten, d. h., dem Bundesrat und dem Ständerat zuzustimmen. Wir werden in der Detailberatung noch darauf zurückkommen.

Für die CVP-Fraktion ist Eintreten unbestritten; wir werden danach die Fassung gemäss Bundesrat und Ständerat unterstützen.

Amherd Viola · Mit-F · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Heute entscheiden wir über den dritten Teil der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Dieser dritte Teil des Gesamtprojektes kann mit "Finanzausgleich im engeren Sinn" umschrieben werden. In einem ersten Schritt wurde die verfassungsmässige Grundlage des NFA geschaffen. In dieser Verfassungsbestimmung, welche Volk und Stände im Jahre 2004 angenommen haben, wurde der Grundriss für das Gesamtsystem abgesteckt. Der Abbau von Disparitäten zwischen den Kantonen durch Finanz- und Lastenausgleich wurde als Ziel definiert. Mit den Gesetzesanpassungen im Jahre 2006 als zweitem und mit der von der Kommission vorgeschlagenen Zuteilung der Gelder als jetzt anstehendem dritten Schritt erfüllen wir dieses verfassungsmässige Ziel, und das ist unsere Aufgabe.

Die vorgeschlagene Dotierung der Gefässe stützt sich nicht nur auf eine breite politische Diskussion auf Kantons- und Bundesebene, sondern auch auf wissenschaftliche Grundlagen. Die von der Kommission und vom Ständerat vorgeschlagene Lösung fusst auf soliden Vorarbeiten, und mit ihr werden die in der Verfassung verankerten Leitlinien eingehalten. Bereits aus diesem Grund ist auf die Vorlage einzutreten.

Ausser den nackten Zahlen gibt es aber auch noch andere gute Gründe, die für die Vorlage sprechen: die Stärkung des Föderalismus und der Erhalt der Attraktivität der Schweiz. Dabei ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Attraktivität unseres Landes nicht nur über Steuerbelastung, Einkommen, Vermögen, d. h. über Franken und Rappen, definiert wird, sondern auch über sogenannte Soft-Faktoren wie Naturerlebnis, Landschaft, Wohnqualität, Kultur, sprachliche und geografische Vielfalt. Diese Elemente tragen neben den harten Faktoren sowie der Sicherheit und der Stabilität des politischen Systems entscheidend zur Attraktivität unseres Landes bei, unter anderem auch für Unternehmen, was wiederum im Interesse des gesamten Landes ist. Was wäre die Schweiz ohne den Charme der Welschen, das Temperament der Tessiner oder die Gastfreundschaft der Walliser? Auch die sogenannten ressourcenschwachen Kantone leisten damit ihren Beitrag zu einer erfolgreichen Schweiz.

Die von uns heute zu behandelnde Vorlage trägt den Stärken und Schwächen der unterschiedlichen Kantone mit dem geografisch-topografischen und dem soziodemografischen Lastenausgleich sowie dem Ressourcenausgleich Rechnung. Abgerundet wird das Ganze mit dem Härteausgleich.

Ich bitte Sie daher, auf diese ausgewogene Vorlage einzutreten und in der Detailberatung dem Entwurf des Bundesrates bzw. den Beschlüssen des Ständerates sowie - mit Ausnahme der Übergangsbestimmung zur IV - jeweils dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.

Wäfler Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion

Dieses Vorlagenpaket ist erwartungsgemäss die Knacknuss des ganzen NFA, weil nun festgelegt wird, was bezahlt wird und wer was erhalten soll. Der Entscheidungsspielraum unseres Rates für vom Ständerat und Bundesrat abweichende Korrekturen oder Änderungen ist minim, und dies aus folgenden Gründen:

1. Regierung und Parlament müssen ihre Versprechen gegenüber dem Volk anlässlich der NFA-Abstimmung einlösen.

2. Die bundesrätlichen Vorschläge sind das Resultat eines heiklen und ausgewogenen Kompromisses, welcher während Jahren zwischen den Kantonen und dem Bund ausgearbeitet wurde. Unüberlegte und mit den Kantonen nicht abgesprochene Veränderungen des finanziellen NFA-Gleichgewichtes können diese wichtige Vorlage gefährden. Deshalb hat auch die nationalrätliche NFA-Kommission analog zum Ständerat es möglichst vermieden, Änderungen im Hauruckverfahren vorzunehmen. Dies äussert sich unter anderem in einer relativ geringen Zahl von Änderungen und Minderheitsanträgen vonseiten der Kommission. Zur Realisierung des Zieles einer Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2008 ist eine rasche Verabschiedung dieses Paketes notwendig.

Die EVP/EDU-Fraktion wird auf dieses Vorlagenpaket eintreten und empfiehlt Ihnen, dies ebenfalls zu tun. Grundsätzlich werden wir die vom Bundesrat und Ständerat erarbeiteten Vorschläge unterstützen, in einigen Einzelartikeln schliessen wir uns Minderheiten an. Wir unterstützen ebenfalls die Motion unserer Kommission 07.3282 betreffend direkte Bundessteuer. So unterstützen wir z. B. bei Artikel 1 Absatz 1bis - Artikel 4 Filag - bezüglich Festlegung des Ressourcenpotenzials der Kantone die Minderheit I (Marti Werner) in der Frage der Gewichtung der Fälle mit Aufwandbesteuerung. Bei der Frage der Verteilung des Bundesbeitrages zwischen dem geografisch-topografischen und dem soziodemografischen Lastenausgleich befürworten wir einen leicht erhöhten Anteil für den soziodemografischen Lastenausgleich und dessen ausdrückliche Zweckbestimmung gemäss den Minderheitsanträgen I (Brunschwig Graf) und II (Recordon). Bei der Vorlage 2 wird die Mehrheit unserer Fraktion einen leicht reduzierten Totalbetrag für den Härteausgleich unterstützen. Bei der Vorlage 4 unterstützen wir mit der Minderheit die Lastenverteilung bei der IV gemäss Bundesrat und Ständerat.

Alle Probleme der dringenden Refinanzierung der IV müssen unseres Erachtens in einer separaten Vorlage geregelt und dürfen nicht mit dem NFA-Paket vermischt werden - vor allem nicht mit Zusatzleistungen für Bund und Kantone, die nicht abgesprochen sind; dies vor allem auch nach den diesbezüglichen Beschlüssen unseres Parlamentes in der Frühjahrssession dieses Jahres.

Bei den noch eingereichten Einzelanträgen werden wir individuell entscheiden. Abschliessend bestätige ich Ihnen nochmals, dass die EVP/EDU-Fraktion auf dieses Vorlagenpaket eintreten und es genehmigen wird und das Ziel der Inkraftsetzung per 1. Januar 2008 unterstützt.

Weyeneth Hermann · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Man kann natürlich, Frau Amherd, erneut über die ganze Geschichte sprechen, die dieser Vorlage vorausgegangen ist; das ist niemandem verboten. In der Wiederholung liegt ja auch der Erfolg des Inserates. Aber nachdem die erste Vorlage vom Volk grossmehrheitlich angenommen worden ist, möchte ich mich namens der SVP-Fraktion beschränken und nicht erneut alle Folgen, die daraus entstanden sind, aufzählen. Ich möchte zuhanden dieses Rates nur darauf hinweisen, dass wir im Sinne dieser Überarbeitung des Föderalismus bei unseren Entscheiden nicht absolut frei sind. Denn es ist nun mal ein Opfer, das der Föderalismus verlangt, dass wir es dort, wo zwischen Bund und Kantonen ausgewogene Lösungen erarbeitet worden sind, wo man wie beim Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer fünf hat gerade sein lassen, so entgegennehmen, wie es zwischen den beiden Partnern ausgehandelt worden ist. Dass es so ist, hat ja auch der Ständerat bewiesen.

Wir von der SVP-Fraktion sind bereit, auf alle vier Vorlagen einzutreten, wir werden uns zum Eintreten kein weiteres Mal äussern. Wir werden bei der Vorlage 1 grossmehrheitlich die Minderheit V (Scherer Marcel) unterstützen. Sollte diese keine Mehrheit finden und abgelehnt werden, werden wir uns der Kommissionsmehrheit anschliessen. Beim geografisch-topografischen und beim soziodemografischen Ausgleich werden wir bei der Mehrheit und bei einer Aufteilung von 50/50 bleiben. Wir werden auch bei einem Kantonsanteil von 70 Prozent bleiben. Beim Härteausgleich werden wir aber grossmehrheitlich die Minderheit unterstützen. Das ist die Position, die wir einnehmen. Die Fraktion wird grossmehrheitlich den Antrag Schwander unterstützen, nicht aber den Antrag Rey, der - aufgrund der gegenwärtigen Gewinnausschüttung der Nationalbank - eine Erhöhung der für den Härteausgleich tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel um etwa 35 Millionen Franken vorsieht.

Marti Werner · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion

Auch wenn wir dem Projekt NFA als Ganzem ablehnend gegenübergestanden sind und bei der zweiten Vorlage noch mit einem Rückweisungsantrag eine Verbesserung des Projektes versucht haben, sind wir nun bei der dritten Vorlage für Eintreten, und zwar aus zwei Gründen: Erstens waren wir von jeher für diesen Finanzausgleich im engeren Sinne und haben ihn als intelligentes Instrument beurteilt. Zweitens ist zu sehen, dass die Kantone, die nun die Aufgaben übernommen haben, natürlich darauf warten, dass sie das Geld zur Erfüllung dieser Aufgaben auch erhalten werden. Diese Haltung ist für uns absolut verständlich.

Bei dieser dritten und letzten Vorlage ist aber nochmals der Moment gekommen, um die Gesamtvorlage kurz zu würdigen, und hier drängen sich aus unserer Sicht zwei wesentliche Bemerkungen bzw. Lehren auf.

1. In formeller Hinsicht wurde mit dem NFA ein Vorgehen gewählt, welches einmalig ist und nicht mehr vorkommen darf und nicht mehr vorkommen soll. Herr Weyeneth hat es zwar relativ milde ausgedrückt, aber er weiss genauso gut wie ich, dass hier die Rechte des Parlamentes praktisch beschnitten wurden, denn der Bund, sprich der Bundesrat, und die Kantone, sprich die Kantonsregierungen bzw. die Mehrheit der Kantonsregierungen, haben jeweils dieses Paket ausgehandelt. Änderungen waren praktisch nicht möglich, ausser man wäre das Risiko eingegangen, das Ganze zu gefährden. Das war ja die permanente Drohung, die über unseren Sitzungen stand.

In diesem Sinne begrüssen wir den Mut, den die Kommission bei ihrer letzten Sitzung hatte, indem sie bei der IV-Vorlage eine andere Lösung wählte als jene, die zwischen den Vertragspartnern, aber nicht zwischen den zuständigen Institutionen ausgehandelt worden war.

2. Eine weitere Lehre drängt sich in materieller Hinsicht auf: Der NFA wurde ja als grösstes Projekt aller Zeiten bezeichnet - wobei man mit solchen Adjektiven immer etwas vorsichtig umgehen muss -, als Gegenprojekt zur materiellen Steuerharmonisierung, als modernes Instrument des Ausgleichs in der Schweiz. Mit Sicherheit lässt sich schon heute sagen, dass die Disparitäten, die wir haben, durch den NFA nicht kleiner werden; Kollege Schelbert hat es Ihnen bereits anhand von Zahlen dargelegt. Vielmehr ist bereits vor Inkrafttreten des NFA dank dem Katalysator des Nationalbankgoldes eine neue Welle des Steuerwettbewerbs losgebrochen, deren Wucht durch das Urteil des Bundesgerichtes in Sachen Obwalden nicht gebrochen, aber zumindest etwas gedämpft wurde.

In diesem Zusammenhang möchte ich doch noch zum Antrag der SVP-Fraktion respektive zum Antrag Schwander betreffend degressive Steuern Stellung nehmen. Wenn die SVP sich im Wahljahr als die effizienteste Vertreterin der Reichen und Superreichen profilieren und degressive Steuern zulassen will, ist das ihr gutes Recht. Das ist Ihr Politmanagement, das können Sie machen. Erklären Sie Ihrer Klientel, für wen Sie hinstehen, wofür Sie sich einsetzen - ich denke, Sie werden hier sicher breite Volksschichten dafür finden. Aber, meine Damen und Herren von der SVP-Fraktion, grosse Mühe habe ich damit, dass Sie mit solchen Anträgen die Institutionen und die Verfassung unseres Landes missachten. Der Grundsatz der progressiven Steuern ist auf Verfassungsstufe verankert, und es geht nicht an, dass Sie versuchen, dies über eine Gesetzesänderung zu kippen. Wenn man das missachtet, dann ist unser Staat sicher am Ende. Dann sind Sie diejenigen, die aus unserem Staat Gurkensalat machen, meine Damen und Herren von der SVP. Hier erwarte ich auch ein klares Votum vom Finanzminister, dass er einem solchen Vorgehen auf Gesetzesstufe eine klare Absage erteilt.

Wenn Sie von der SVP degressive Steuern einführen wollen, dann machen Sie eine Änderung auf Verfassungsstufe. Weshalb haben Sie wieder einmal Angst vor Volk und Ständen? Machen Sie das, unterbreiten Sie das dem Volk, und machen Sie es nicht auf diese Art und Weise, wie Sie es mit dem heute medial angekündigten Antrag Schwander gemacht haben. Ich appelliere hier an die CVP- und an die FDP-Fraktion, einem solchen Vorgehen eine klare Absage zu erteilen.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP hatte den ersten Teil der NFA-Vorlagen abgelehnt, sie hat dies zusammen mit den Behindertenverbänden getan. Was uns damals unser Nein erschwerte, waren die neuen Instrumente für den Finanzausgleich im engeren Sinn. Heute beraten wir über ebendiese Finanzinstrumente und deren Dotierungen. Unsere Einschätzung ist dieselbe wie bei der Schlussabstimmung im Oktober 2003: Es sollen innovative, kluge Mechanismen installiert werden. Dies gilt insbesondere für den Ressourcenausgleich, der auf dem Ressourcenpotenzial und nicht auf den real erhobenen Steuereinnahmen beruht.

Die Einführung des soziodemografischen Lastenausgleichs, mit dem die Belastungen der Enge teilweise ausgeglichen werden sollen, trägt der Entwicklung der unterschiedlichen Regionen unseres Landes Rechnung und ergänzt richtigerweise den geografisch-topografischen Lastenausgleich, der die Kosten der Weite abgelten soll. Ressourcen- und Lastenausgleich werden in der Zukunft dazu führen, falsche Anreize zu eliminieren, welche mit dem bisherigen Finanzausgleich bestanden, nämlich wegen der Finanzhilfen aus Bern unangemessene Investitionen zu tätigen.

In den Chor all jener Kritiker mag ich nicht einstimmen, welche während der Kommissionsberatungen beklagten, dass bis heute nicht die definitiven Zahlen vorliegen, die für die Einschätzung und damit die Ausgleichsleistungen der Kantone gelten würden. Dies liegt in der Natur der Sache. Nicht zuletzt wegen des Steuerwettbewerbs verändern sich die Ressourcenpotenziale unter den Kantonen laufend, sodass aus einem ressourcenstarken ein ressourcenschwächerer, ja ein ressourcenschwacher Kanton werden kann bzw. aus einem Geber- ein Nehmerkanton und umgekehrt. Trotzdem ist es richtig, dass die definitive Einschätzung der Kantone im spätestmöglichen Zeitpunkt vor Inkrafttreten der Beschlüsse der dritten NFA-Vorlage geschieht. Dass ein Härteausgleich notwendig ist, mit einer - wie ich immer noch meine - unnötig langen Übergangsfrist von 28 Jahren, zeigt, dass das ursprünglich anvisierte Ziel der Angleichung der Steuerbelastung zwischen den Kantonen nicht erreicht wird. Wir werden es mit der dritten NFA-Vorlage nicht erreichen, dass Leute in verschiedenen Orten und verschiedenen Kantonen mit derselben wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch dieselben Steuern zu bezahlen haben - leider. Die SP hat dies immer bemängelt und ist daher nach wie vor der Meinung, es brauche neben dem NFA im engeren Sinne auch eine materielle Steuerharmonisierung. Unsere Volksinitiative für gerechtere Steuern liegt weiterhin richtig und ist auf Kurs.

Beim Lastenausgleich wird die Mehrheit der SP-Fraktion dem Antrag der Minderheit I (Brunschwig Graf) zustimmen. Die Ausgleichstöpfe werden so in einem Verhältnis von 55 zu 45 Prozent zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs gefüllt. Eine Studie hat gezeigt, dass sogar ein Verhältnis von 72 zu 28 Prozent gerechtfertigt wäre. Wir wollen es heute ermöglichen, dass die Töpfe unterschiedlich ausgestattet werden, um den Fifty-fifty-Anspruch nicht für alle Zeiten zu zementieren.

Zum vierten Teil der Vorlage: Sollte in der Frage der IV-Finanzierung die Mehrheit nicht obsiegen, so wird die SP-Fraktion diesen Teil des Paketes ablehnen. Sonst stimmt die SP-Fraktion für Eintreten und Zustimmung, eben unter der erwähnten Bedingung.

Auch ich möchte noch etwas zum Antrag Schwander sagen: Die SVP mutiert - nein: sie retardiert - zur "Schweizerischen Vielverdienerpartei" oder zur "Schweizerischen Vermögendenpartei". Wer ausser den Gutbetuchten kann denn von degressiven Steuertarifen profitieren? Es gibt keine Degression für die kleinen und mittleren Einkommen! Das Argument der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger und das Argument der Steuergerechtigkeit spielen für die SVP keine Rolle! Was ist das für ein Staatsverständnis? Es wird höchste Zeit, der SVP das Attribut "bürgerlich" zu streichen, denn für die ganz grosse Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger macht die SVP längst keine Politik mehr. Zudem missachtet dieser Antrag die Meinung der Mehrheit der kantonalen Finanzdirektoren, und ohne Vernehmlassung ist eine solche Gesetzesänderung inakzeptabel. Die Ohrfeige aus Lausanne an die Adresse der Exponenten des ungezügelten Steuerwettbewerbes, der über allen verfassungsmässigen Grundwerten stehen soll - also an SVP, FDP und Bundesratsmehrheit -, hat bei der SVP und bei Herrn Schwander offenbar eine langanhaltende Wirkung:

Heilen wir den Patienten, und lehnen wir den Antrag Schwander ab!

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Ich möchte eingangs den Kommissionsreferenten dafür danken, dass sie diese dritte Vorlage wie auch die anderen beiden sehr präzis dargestellt haben. Ich habe diesen Erläuterungen nichts mehr beizufügen, da die Inhalte der heutigen Vorlage bereits geschildert wurden.

Frau Huber hat zu Recht gesagt, dass dieser Finanzausgleich eine intelligente Alternative zu einer materiellen Steuerharmonisierung sei. Dieser Beurteilung schliesse ich mich an. Das ist der eine Pfeiler des NFA-Projektes; der andere Pfeiler ist die Stärkung des Föderalismus, indem wir Aufgaben entflechten und mit dieser Entflechtung auch die entsprechenden Ausgaben regeln. Denn: Wahrer Föderalismus ist immer auch Finanzföderalismus.

Die Debatte über das Projekt, über das Sie heute zu befinden haben, endet jetzt mit der Verteilung der Mittel. Ich habe immer gesagt, dass es dann am Schluss intensiv werde, weil es um die Fleischtöpfe Ägyptens gehe: Jetzt will man wissen, woher wie viel Geld wohin fliesst. Daher ist das, was man nachher beschliessen soll und muss, zunächst einmal ein Finanzmechanismus auf einer unteren Stufe. Dieser Mechanismus ist durch das Erfassen der für die Verteilung infragekommenden Mittel bestimmt: den Ressourcenindex. Die steuerbaren Einkommen der natürlichen Personen und die der juristischen Personen sowie die steuerbaren Vermögen werden erhoben und in diesem Ressourcengefäss zusammengefasst. In einem zweiten Schritt folgt dann die Verteilung, indem zunächst gewisse Ausgleiche zu beschliessen sind. Sie haben einen Lastenausgleich zu beschliessen, der sich an den topografischen und soziodemografischen Gegebenheiten unseres Landes orientiert. Sie haben auch einen soziodemografischen Lastenausgleich zu beschliessen, der davon ausgeht, dass gewisse Agglomerationen Zentrumslasten zu übernehmen haben, die in kleineren Bereichen unseres Landes nicht anfallen. Zudem haben Sie für jene Kantone, die früher finanzschwach waren und unter besonderen Subventionsbedingungen lebten, einen Härteausgleich so zu beschliessen, dass diese Kantone beim Übergang ins neue System nicht schlechter gestellt werden.

Das sind die Zahlen in diesen drei Töpfen, die wir Ihnen präsentieren. Dazu gibt es, auf einer oberen Ebene, Prinzipien, gemäss welchen dieses Geld verteilt wird:

Das erste Prinzip ist einmal, dass wir die Disparitäten, die Unterschiede zwischen den Kantonen mildern wollen. Einen Ausgleich kann und wird man ja nicht erzielen, das wird nicht möglich sein, aber eine Milderung.

Das zweite Prinzip besteht darin, dass das ganze Projekt so weit wie möglich haushaltneutral sein soll. Das bedeutet: Sobald Sie an einem Ort an diesen Zahlen schrauben, ergeben sich immer unmittelbare Auswirkungen an anderen Orten. Daher haben wir gesagt, dass diese drei Mechanismen - der Ressourcenausgleich, der Lastenausgleich und der Härteausgleich - wie kommunizierende Röhren betrachtet werden müssen. Wenn Sie an einem Ort Einfluss nehmen, hat das Auswirkungen an anderen Orten. Das hat in der Kommission gelegentlich auch Frust ausgelöst. Man fragte sich: Ja, können wir denn an diesem System nichts ungestraft verändern?

Das dritte Prinzip, das diese Zahlen und Mechanismen bestimmt, ist die Regelung des Überganges. Teilweise sind noch Sachverhalte über viele Jahre zu regeln, Sachverhalte, die entweder aus der Vergangenheit stammen oder in die Zukunft reichen und ins System einbezogen werden müssen. Zu diesen Regelungen gehört auch, dass wir das ganze Projekt eng begleiten. Das geschieht mit dem Wirkungsnachweis. Wir wollen - und dafür haben wir bereits eine entsprechende Verordnung in die Kommission gegeben - anhand von über zwanzig Kriterien spätestens nach vier Jahren feststellen, ob und wie sich das System bewährt hat. Dann haben Sie die Möglichkeit, dort, wo Sie heute vielleicht noch Zweifel haben, ob man nicht allenfalls andere Lösungen hätte treffen können, anhand der Wirkungsanalyse, des Wirkungsnachweises gegebenenfalls Anpassungen zu treffen. Ich glaube, dass dies zu einem derart flächendeckenden System gehört.

Nun gibt es aber noch eine dritte, oberste Ebene, die zu beachten ist: Diese oberste Ebene betrifft die Verfassungsmässigkeit. In unserer Verfassung sind die Grundlagen für diesen neuen Finanzausgleich nach einer Volksabstimmung klarer festgehalten worden. Die entsprechenden Artikel sind da und müssen umgesetzt werden. Daher ist oberstes Prinzip die Verfassungsmässigkeit des NFA.

Ein weiteres Prinzip auf der obersten Stufe ist die Fairness. Denn hier geht es letztlich darum, dass Agglomerationen und Kantone, welche von der Entwicklung durch ihre Wirtschaft begünstigt sind, anderen Regionen, die weniger begünstigt sind, etwas abtreten müssen. Das muss nach den Gesetzen der Fairness geschehen. Alle müssen den Eindruck haben, dass das, was wir tun, auch solchen Kriterien entspricht. Weil das so ist, spielte die Kooperation zwischen Bund und Kantonen in diesem ganzen Projekt eine sehr bedeutende Rolle. Wir haben in der zweiten Vorlage - Sie werden sich vielleicht noch erinnern - insgesamt dreissig Gesetze anpassen und drei neu schaffen müssen. Damit war die Mitsprache des Parlamentes, aber auch der Kantone gewährleistet. Wir haben in diesem ganzen Bereich partnerschaftlich gearbeitet. Ich ersuche Sie, diese Partnerschaft jetzt nach dem Gebot der Fairness auch bis zum Ende durchzuziehen.

Zwei Bemerkungen zu Anträgen, die heute eingegangen sind:

1. Zur Frage der nachschüssigen Invalidenversicherungsfinanzierung: Hier muss ich Sie dringend bitten, den Anträgen des Steuerungsorgans, des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Diese nachschüssige IV-Finanzierung sieht vor, dass der Bund im nächsten Jahr 1,4 Milliarden Franken ausserordentlich finanzieren muss. Sie sieht ferner vor, dass 1 Milliarde bei der IV bleibt, dass aber der Zins dafür durch die Kantone übernommen wird. Diese Lösung ist nach zahlreichen Verhandlungen und der Prüfung von Varianten am Ende zustande gekommen. Ich bitte Sie, diese Lösung nicht mehr in Gefahr zu bringen. Denn wenn Sie das tun, dann werden die Kantone mit Recht sagen: Wenn der Schlüssel in Bezug auf die Verteilung Bund/Kantone bei der Invalidenversicherung 50/50 ist, dann wollen wir dasselbe auch bei der direkten Bundessteuer haben. Dann reissen wir noch ein anderes Terrain auf.

2. Herr Schwander hat einen Antrag gestellt: Er möchte die gesamte Vorlage um eine Ziffer 8 erweitern; es geht dabei um eine Revision im Bereiche des Steuerharmonisierungsgesetzes. Eine solche Revision hat mit dem Projekt NFA nichts zu tun; sie wurde weder mit den Kantonen noch in der Kommission, noch im Bundesrat behandelt, liegt auch angesichts des Bundesgerichtsurteils, dessen Motivation wir noch nicht kennen, zu früh auf dem Tisch. Das ist eine Revision, die ohnehin in einem separaten Verfahren vorgenommen werden müsste. Tarife und Abzüge sind ein wichtiger Teil des Steuerföderalismus, und gerade deshalb kann man dieses Thema nicht hier, in der NFA-Vorlage, behandeln. Ich ersuche Sie, den Antrag Schwander abzulehnen.

Ich danke allen Fraktionen, die heute Morgen bekanntgegeben haben, dass sie auf diese dritte Vorlage eintreten werden. Ich ersuche Sie, diese nach Möglichkeit heute abschliessend zu behandeln. Es liegt uns viel daran, dass wir den NFA auf den 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft setzen können, sind doch sehr viele kantonale Parlamente schon daran, die entsprechenden Umsetzungen in ihren Gesetzgebungsverfahren vorzunehmen, sodass wir diesen Prozess jetzt fördern und nicht behindern sollten.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Berichterstatter verzichten auf eine Replik.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

1. Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs

1. Arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la péréquation des ressources et à la compensation des charges

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Marti Werner, Daguet, Fässler, Hofmann Urs, Nordmann, Recordon, Rossini, Schelbert, Wäfler)

Abs. 1bis

Bei der Festlegung des Ressourcenpotenzials der Kantone sind bei der Besteuerung nach Aufwand die Lebenshaltungskosten der Steuerpflichtigen mindestens mit dem Zehnfachen des Mietzinses oder des Mietwertes der Wohnung im eigenen Haus des Steuerpflichtigen zu bewerten.

Antrag der Minderheit II

(Schelbert, Daguet, Fässler, Hofmann Urs, Marti Werner, Nordmann, Recordon, Rossini)

Abs. 1

.... 1 308 228 957 Franken pro Jahr.

Antrag der Minderheit III

(Schelbert, Bugnon, Daguet, Fässler, Marti Werner, Nordmann, Recordon, Rossini)

Abs. 1

.... 1 318 350 715 Franken pro Jahr.

Antrag der Minderheit IV

(Pfister Gerhard, Baader Caspar, Brunschwig Graf, Bortoluzzi, Mathys, Parmelin, Scherer Marcel, Zuppiger)

Abs. 1

.... 1 225 000 000 Franken pro Jahr.

Antrag der Minderheit V

(Scherer Marcel, Baader Caspar, Bortoluzzi, Mathys, Zuppiger)

Abs. 1

.... 1 199 045 671 Franken pro Jahr.

Art. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Marti Werner, Daguet, Fässler, Hofmann Urs, Nordmann, Recordon, Rossini, Schelbert, Wäfler)

Al. 1bis

En ce qui concerne la détermination du potentiel de ressources des cantons, il convient d'évaluer, dans le système d'imposition d'après la dépense, le coût du train de vie du contribuable sur une base minimale correspondant au décuple du loyer qu'il paie ou de la valeur locative de l'appartement qu'il occupe dans sa propre maison.

Proposition de la minorité II

(Schelbert, Daguet, Fässler, Hofmann Urs, Marti Werner, Nordmann, Recordon, Rossini)

Al. 1

.... 1 308 228 957 francs par ....

Proposition de la minorité III

(Schelbert, Bugnon, Daguet, Fässler, Marti Werner, Nordmann, Recordon, Rossini)

Al. 1

.... 1 318 350 715 francs par ....

Proposition de la minorité IV

(Pfister Gerhard, Baader Caspar, Brunschwig Graf, Bortoluzzi, Mathys, Parmelin, Scherer Marcel, Zuppiger)

Al. 1

.... 1 225 000 000 francs par ....

Proposition de la minorité V

(Scherer Marcel, Baader Caspar, Bortoluzzi, Mathys, Zuppiger)

Al. 1

.... 1 199 045 671 francs par ....

Marti Werner · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion

Währenddem die Minderheiten II bis V eigentlich immer die gleichen Fragen behandeln, nämlich in welchem Ausmass diese Beiträge geäufnet werden sollen, befasst sich mein Minderheitsantrag mit einem Spezialthema, und zwar mit der Aufwandbesteuerung. Ziel des Ressourcenausgleichs ist es ja, dass alle Ressourcen eines Kantons erfasst und dann mit denjenigen anderer Kantone verglichen werden. Bei der Aufwandbesteuerung haben wir nun die Ausgangslage, dass hier die Kantone, die die Aufwandbesteuerung praktizieren, die Ressourcen eben nicht bzw. nur einen minimalen Teil dieser Ressourcen besteuern, und zwar gemäss der gesetzlichen Vorgabe in der Höhe des Fünffachen des Mietzinses oder des Mietwertes der eigenen Wohnung als Minimum. Solche Personen haben aber ein viel grösseres Ressourcenpotenzial, ich erinnere Sie an die Auseinandersetzungen über die Wohnsitznahme von Johnny Hallyday und ähnlichen Berühmtheiten in der Schweiz.

Mit meinem Minderheitsantrag will ich nun Folgendes bewirken: Wenn Kantone von dieser Aufwandbesteuerung Gebrauch machen, sollen sie das nach wie vor machen können. Im Rahmen des Ressourcenausgleichs soll und muss aber berücksichtigt werden, dass sie nur einen Teil dieser Ressourcen besteuern; denn es geht ja nicht an, dass man freiwillig darauf verzichtet und wohlhabende Leute nachsichtiger behandelt, um dann nur diesen Steuerertrag, den man dort erwirtschaftet, im Rahmen des Ressourcenausgleichs einzubringen.

Ich beantrage Ihnen deshalb hier, dass die bisherigen Ansätze verdoppelt werden. Es handelt sich hier um eine äusserst moderate Anpassung der Ressourcen, welche für einzelne betroffene Kantone Auswirkungen haben wird. Es geht mir aber nicht nur darum, jetzt nachzurechnen, welcher Kanton etwas mehr und welcher etwas weniger erhält, sondern es geht um die Grundsatzfrage, dass die Kantone die Ressourcen, die sie in ihren Kantonen haben, besteuern müssen und sollen, damit man eben alle Kantone über einen Leisten schlagen kann. Es ist auch ein Teil der Ressource eines Kantons, für eine solche Aufwandbesteuerung attraktiv zu sein; nicht jeder Kanton verfügt über einen Genfersee, und nicht jeder Kanton verfügt über Gstaad, um hier attraktiv für solche Personen zu sein. Aus diesem Grunde ist der Antrag der Minderheit I auch in Artikel 1 richtig eingeordnet.

Es ist vonseiten der Verwaltung gesagt worden, mein Minderheitsantrag sei schwer oder praktisch nicht zu vollziehen. Wenn ich berücksichtige, welches Datenmaterial zur Verfügung steht, um die übrigen Ressourcen festzulegen, wird es für die Steuerverwaltung möglich sein, auch hier die entsprechenden Daten zu beschaffen, um den von mir geforderten Ausgleich zu schaffen.

Ich ersuche Sie deshalb, meiner Minderheit zuzustimmen.

Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Ich spreche zu den Minderheitsanträgen II und III. Sie zielen beide darauf ab, die Ausgleichswirkung des NFA etwas zu verbessern. Tatsache ist, dass die ressourcenstarken Kantone real weniger leisten müssen als das, was der Bevölkerung bei der Volksabstimmung - gestützt auf die Datenlage 2001/02 - gesagt wurde. Also soll wenigstens das Minimum dessen erreicht werden, was das Finanz- und Lastenausgleichsgesetz vorsieht. Statt mindestens 85 Prozent könnten wir uns gut auch 90 oder 95 Prozent als Mindestausstattung vorstellen. Dies würde indessen stark in die Balance eingreifen und wäre von vornherein als Antrag aussichtslos. Konkret werden nun aber nur 84,x statt die vollen 85 Prozent erreicht. Auch wenn der Unterschied auf den ersten Blick als gering erscheint, in Franken macht es doch rund 120 Millionen aus, die sich auf Bund und Kantone verteilen.

Auch der Minderheitsantrag III versteht sich als ein Kompromissantrag. Er sucht in der Frage der Kostenbeteiligung der ressourcenstarken Kantone an den Ausgleichstöpfen die Mitte: die Mitte zwischen zwei Dritteln und vier Fünfteln, wie sie im Filag festgelegt sind. Auch dieser Antrag würde den Ausgleich zwischen den Kantonen verbessern.

In der Kommission wurde vor allem das ausgehandelte Vertragswerk NFA 3 als Argument gegen diese Anträge vorgebracht. Das können wir bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen, aber nur bis zu einem gewissen Grad: Die Ausgleichsleistungen der ressourcenstarken Kantone würden insgesamt auch bei der Annahme unserer Anträge nicht die Höhe erreichen, die bei der Volksabstimmung im November 2004 zur Diskussion stand. Das heisst: Sie sind durch das Abstimmungsergebnis gedeckt. Gleichzeitig sind sie moderat, sodass sie die ressourcenstarken Kantone nicht wirklich schwächen könnten, auch nicht in Bezug auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Massgebend ist hier in erster Linie der Standort Schweiz; dieser wird sicher nicht geschwächt. Innerhalb der Schweiz bliebe die Hierarchie in Sachen Steuern auf jeden Fall gewahrt. Zu beachten ist, dass die Steuern bei der Standortfrage im Übrigen so oder so nur ein Faktor unter anderen sind, und oft nicht einmal der erste. Die "Motoren" der ressourcenstarken Kantone würden also nicht geschwächt, sondern eher vor einer Überhitzung bewahrt.

Man muss sehen: Beim NFA ist das Entgegenkommen auch der ressourcenschwachen Kantone gross, zum Beispiel etwa bei der Festsetzung des Einbezugs der Nationalbankgewinne, beim Verzicht auf den Teuerungsausgleich im Härtefonds oder auch in den hier beantragten Bereichen - 85 Prozent Mindestausstattung statt mehr und nur 70 Prozent Solidaritätsbeitrag in die Lastenausgleichstöpfe. Tatsache bleibt aber: Das angestrebte Ziel, die Schere zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen nicht weiter auseinanderklaffen zu lassen, wird nicht erreicht. In der Kommission gewann ich zuweilen den Eindruck, es würden zum Teil sogar die vom Bundesrat eingebrachten Ziele und Anträge infrage gestellt. Die Anhörungen vor der Kommission haben mich darin bestärkt, dass die gestellten Anträge richtig sind. Kein einziger der ressourcenstarken Kantone hat effektive Probleme geltend gemacht. Ich denke, das dürfen wir ernst nehmen.

Das F in NFA steht für Finanzausgleich. Die ressourcenstarken Kantone sind nicht einfach Opfer, sie profitieren auch von den realen Verhältnissen. Durch den NFA werden sie ein bisschen in die Pflicht genommen, aber nur ein bisschen; mit unseren Anträgen ein bisschen mehr, aber immer noch sehr rücksichtsvoll. Ein Referendum wäre da sicher kein ernsthaftes Thema. Die aktuelle wirtschaftliche Dynamik nützt ebenfalls ganz klar den ressourcenstarken Kantonen. Die überaus gute Konjunktur verhilft ihnen zu einem überproportionalen Anstieg der Erträge. Ein Beispiel: Im Kanton Zug erreichte die Zahl der Firmenneugründungen im letzten Jahr einen neuen Rekordstand.

Unsere Minderheitsanträge verbessern die Ausgleichswirkung. Ich bitte Sie deshalb, ihnen zuzustimmen. Weil die Anträge der Minderheiten IV und V in die Gegenrichtung zielen, bitte ich darum, sie abzulehnen. Dem Antrag der Minderheit I dagegen stimmen wir zu.

Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Ich bitte Sie, bei der Festsetzung der Beiträge der ressourcenstarken Kantone mit dem Betrag zu beginnen, der gegenüber dem Antrag des Bundesrates um 2 Prozent tiefer zu liegen kommt, nämlich auf 68 Prozent. Mein Minderheitsantrag geht ganz bewusst nicht auf das Minimum herunter, das möglich wäre. Aber er kommt einem Anliegen der ressourcenstarken Kantone so weit entgegen, wie es möglich ist, und er erhöht aus meiner Sicht wesentlich die Akzeptanz des NFA, gerade auch in den Kantonen, die in den Topf einzahlen.

Warum beantrage ich Ihnen dies? Es sind die gleichen Argumente, wie sie im Ständerat zum Ausdruck kamen. Mein Minderheitsantrag entspricht meines Wissens dem Antrag der Minderheit I (Fetz) im Ständerat.

1. Sie müssen sich bewusst sein, dass auch die ressourcenstarken Kantone nur dann Geld verteilen können, wenn sie dies vorher erwirtschaftet haben. Das erwirtschaftete Geld ist ja einer guten Wettbewerbsposition dieser Kantone zu verdanken. Diese Position - da gebe ich Herrn Schelbert völlig Recht - hat nicht nur mit massvoller Besteuerung zu tun, aber auch. Es wurde in der Kommission zu Recht darauf hingewiesen, dass Standortvorteile teilweise politischen Entscheiden zu verdanken sind, aber teilweise eben auch auf geografische, demografische und andere Ursachen zurückgehen, für die ein Kanton nichts kann. Auf der anderen Seite hat er aber auch günstige Rahmenbedingungen, für die politische Entscheide verantwortlich sind. Gerade das macht aber die Wettbewerbsfähigkeit, via Steuer zum Beispiel, zu einem Faktor, den Sie steuern können. Die finanzielle Be- oder Entlastung eines Kantons und, nachgelagert dazu, die steuerliche Be- oder Entlastung von Unternehmen und natürlichen Personen sind Steuerungsmöglichkeiten. Deshalb ist es wichtig, dass man dazu Sorge trägt, die Wettbewerbsfähigkeit der ressourcenstarken Kantone zu stärken und nicht zu schwächen.

Um aber auch dies zuzugeben: Gegenüber dem Entwurf des Bundesrates wäre es eine geringfügige Entlastung der ressourcenstarken Kantone, nämlich um 34 Millionen Franken. Für den Härteausgleich müssten 20 Millionen mehr seitens des Bundes aufgewendet werden. Es ist klar, dass auch der vom Bundesrat vorgesehene Betrag von 70 Prozent verkraftbar ist. Aber es wäre ein wichtiges politisches Signal der Mehrheit der Bundesversammlung, die von sogenannten ressourcenschwachen Kantonen gebildet wird, an die ressourcenstarken Kantone, dass man diese Minderheit nicht übermässig belasten würde.

2. Ein Beginn auf etwas tieferem Niveau lässt eher eine Entwicklung zu, die Beiträge der ressourcenstarken Kantone können dann in den kommenden Jahren noch steigen. Wenn Sie zu weit oben beginnen, zu sehr in der Nähe der festgelegten Obergrenze von 80 Prozent, dann ermöglichen Sie dem Mechanismus des Ressourcenausgleichs zu wenig Dynamik. Es kann also durchaus auch der Gedanke aufkommen, dass es im Interesse aller ist, auch derjenigen, die Geld erhalten, wenn man die zu verteilende Summe anfangs etwas kleiner definiert, um Anpassungen nach oben überhaupt zu ermöglichen. Nochmals: Wir sollten die Starken nicht schwächen, weil dadurch die Schwachen nicht gestärkt werden.

Auch der Bundesrat ist der Meinung - das habe ich wenigstens in der Kommission so verstanden, ich gebe zu, vielleicht auch so verstehen wollen -, dass mein Minderheitsantrag die Zielgrösse des NFA, nämlich keinen Kanton unter 85 Prozent des schweizerischen Mittels fallen zu lassen, nicht gefährdet. Der Antrag hält also das Gleichgewicht zwischen ressourcenschwachen und -starken Kantonen, ohne letztere in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu schwächen. Das ist auch der Grund, warum ich nicht auf das Minimum von 66,66 Prozent heruntergegangen bin.

Falls Sie diesen Antrag nicht annehmen können, bitte ich Sie, wenigstens nicht noch über denjenigen des Bundesrates hinauszugehen. Wenn Sie der Meinung sind, mein Minderheitsantrag gefährde das Gleichgewicht, dann müssen Sie konsequenterweise dieses Argument auch auf die Anträge anwenden, die den Beitrag der ressourcenstarken Kantone im Vergleich zum Bundesrat erhöhen wollen. Sie schaffen aber eine grössere Elastizität, wenn Sie meinem Antrag zustimmen. Er ist ausgewogen, berücksichtigt die Anliegen der starken Kantone etwas stärker, erhöht dafür aber den Spielraum, sodass sich der Beitrag in den Folgejahren noch nach oben entwickeln kann; und er bringt den ressourcenschwachen Kantonen nicht weniger als der Antrag des Bundesrates. Das ist systembedingt und nicht eine Spezialität meines Antrages, so ehrlich bin ich denn auch, das zuzugeben.

Wenn es also in diesem Sinne richtig ist, dass die ressourcenschwachen Kantone nichts verlieren und die Minderheit der ressourcenstarken Kantone etwas entlastet wird, dann spricht das aus meiner Sicht gerade noch einmal dafür, dass wir hier auf 68 Prozent gehen. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung meines Minderheitsantrages.

Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Auslegeordnung, die in Artikel 1 daherkommt, widerspiegelt die Grundsatzfrage, wie viel Geld in diesen Umverteilungstopf fliessen soll. Eine echte, grundlegende Diskussion über die Dotierung des Ausgleichsgefässes fand leider auch in der Kommission nicht statt. Dem Parlament und den Kantonen wurde stets in Aussicht gestellt, dass im Rahmen der dritten Botschaft die Dotierung des Ausgleichsgefässes diskutiert werde. Die Zahlenwerte in der ersten und in der zweiten Botschaft wurden als provisorische, technische Modellannahmen ohne Präjudiz bezeichnet. Inzwischen wurden diverse Gutachten erstellt, die Berechnungen verfeinert und die veröffentlichten Werte mehrfach revidiert, was für einige Kantone zu einer völlig neuen Ausgangslage führte. Die Datenqualität ist unsicher, und das System weist diverse Mängel auf. Die Dynamik ist sehr schwer abschätzbar und gerade für die Geberkantone mit vielen Risiken behaftet. Trotzdem bleiben die technischen Modellannahmen unverändert, und es liegen dem Parlament keine anderen Szenarien als Entscheidungsgrundlagen vor.

Mit meinem Minderheitsantrag würde der Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone auf 66,6 Prozent - also zwei Drittel - des Bundesbeitrags festgelegt, wie es auch im Filag als untere Grenze vorgesehen ist. Damit würden verschiedene Unsicherheiten mindestens etwas abgefedert. Der Anfangsbetrag würde vorsichtig festgelegt und könnte nach vier Jahren mit dem ersten Wirksamkeitsbericht allenfalls angepasst werden. Die unsichere Qualität der Bemessungsgrundlage könnte eine allenfalls fehlerhafte Berechnung etwas dämpfen. Den im Ressourcenindex nicht berücksichtigten Unterschieden der Lebenshaltungskosten in den Kantonen könnte so zum Teil Rechnung getragen werden. Da die Geberkantone auf allen Entscheidungsebenen in der Minderheit sind, entsteht die paradoxe Situation, dass die Nehmerkantone den Geberkantonen Bedingungen diktieren können. Der NFA kann aber nur dann funktionieren und langfristig Bestand haben, wenn ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen den Kantonen besteht und auch die Anliegen der ressourcenstarken Kantone ernst genommen werden.

Ich bitte Sie, die Minderheit V zu unterstützen und damit dem neuen Finanzausgleich und der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ein gutes Startkapital zu geben.

Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Nous en sommes donc maintenant au chapitre du financement de la péréquation des ressources. Il faut reconnaître que nous avons dans ce secteur une marge de manoeuvre extrêmement réduite puisque nous dépendons des articles 4 et 6 de la loi, à savoir du fait que les cantons à fort potentiel de ressources et la Confédération paient cette péréquation. La marge de manoeuvre pour les cantons précités se situe entre 66 et 86 pour cent alors que nous devons atteindre une marge de 85 pour cent pour la moyenne des ressources des cantons aux plus faibles potentiels.

Le groupe radical-libéral ne remet pas en cause ces contraintes et estime donc que nous devons travailler dans ce secteur. Il s'agit de trouver un peu plus de 3 milliards de francs, ceci avec une neutralité budgétaire aussi bien pour les cantons que pour la Confédération. Nous savons que cantons et Confédération se sont penchés sur les différentes variantes permettant d'atteindre ces objectifs, notamment le fait d'être proche d'une marge de manoeuvre de 85 pour cent de ressources minimum pour les cantons aux plus faibles potentiels. Il nous semble que la variante proposée est en effet la plus sage, car elle ménage justement la neutralité budgétaire en demandant un effort aux cantons à fort potentiel de ressources - effort qui reste, nous semble-t-il, acceptable - et en permettant aux cantons aux plus faibles potentiels de se rapprocher de la limite de 85 pour cent.

Nous nous opposerons donc aux différentes minorités, notamment à la minorité V (Scherer Marcel) qui ne permet pas d'atteindre justement ce minimum de 85 pour cent de ressources, donc qui ne correspond pas à ce que la population a voté en 2004. Nous nous opposerons aussi aux minorités II (Schelbert) et III (Schelbert) qui vont plus loin que le but fixé par le Conseil fédéral. C'est bien entendu possible, mais plus coûteux, et cela risque de se heurter à une résistance marquée des cantons forts. Nous considérons donc que si nous voulons un meilleur système de péréquation, celui-ci demande cependant un certain dynamisme cantonal pour sortir des difficultés financières. Il s'agit donc de ne pas pousser trop loin le système de péréquation.

Nous rejetterons aussi la proposition de la minorité IV (Pfister Gerhard), car il nous semble qu'il est nécessaire dans ce système de demander un effort - qui est acceptable à nos yeux - aux cantons à fort potentiel de ressources. Nous ne voulons pas non plus que la Confédération ait à mettre la main au porte-monnaie pour débourser plus. La minorité IV s'écarte du compromis qui a été négocié entre les cantons et la Confédération.

La minorité I (Marti Werner) s'attaque, dirai-je, à un autre problème, voire ouvre un autre débat, celui sur le système de la taxation forfaitaire. Est-ce que ce système tient compte de la capacité économique, contributive des contribuables qui en bénéficient? C'est cet élément que la minorité I remet en cause. Bien entendu, ce débat qui ne date pas d'hier peut être rouvert, mais il touche non seulement à la péréquation des ressources, mais aussi à l'impôt fédéral direct, à l'harmonisation fiscale. Nous pensons que ce n'est pas à travers le système de la péréquation des ressources qu'il faut revoir cette question, d'autant plus que cela mettrait en danger le compromis négocié entre les cantons et la Confédération. Nous ne pouvons donc pas suivre la minorité I.

Ainsi, au nom du groupe radical-libéral, je vous demande de soutenir la proposition de la majorité.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

En préambule, vous me permettrez une petite réflexion sur la marge de manoeuvre qui nous est accordée dans ce projet. On a parfois l'impression désagréable d'être comme un gros serpent enfermé dans une canalisation, et on nous demande de toute part d'essayer de nous retourner, mais évidemment, un serpent dans une canalisation n'a pas la marge de manoeuvre pour se retourner! Cela pourrait donner l'impression qu'on est dans la Suisse d'avant 1848, que les choses se négocient à la Diète entre les cantons, et que nous n'avons qu'à approuver cet état de fait.

J'aimerais - c'est un préalable de méthodologie - vous rappeler que nous adoptons ici des lois et que notre Parlement est souverain, sous réserve du référendum populaire, et qu'il est donc permis de s'écarter de ce que le Conseil fédéral et les gouvernements cantonaux ont négocié parce que justement, notre fonction est de juger le résultat de ces négociations, le résultat du projet du Conseil fédéral et le cas échéant, de s'en écarter si nécessaire.

J'en viens maintenant aux articles 1 et 2. Je vous propose de soutenir d'abord la proposition de la minorité II (Schelbert) à l'article 1. De quoi s'agit-il? Monsieur Schelbert propose de renforcer la contribution de la Confédération et des cantons à fort potentiel de ressources pour la péréquation. L'objectif de la péréquation est clairement défini dans la loi fédérale du 3 octobre 2003 sur la péréquation financière et la compensation des charges. Elle dit ceci, à l'alinéa 3 de l'article 6: "Les ressources qui entrent en ligne de compte pour chaque canton, calculées par habitant, devraient atteindre, après addition des versements de la péréquation des ressources, 85 pour cent au moins de la moyenne suisse."

Les montants des fonds doivent être fixés de manière à atteindre cet objectif. Or, selon le message lui-même, à la page 631 de la version française, ce seuil n'est pas atteint par deux cantons. J'estime que nous devons être conséquents avec notre propre décision et fixer le fonds de péréquation de sorte qu'il soit suffisamment alimenté pour atteindre les objectifs que nous nous étions nous-mêmes fixés. Vous me rétorquerez peut-être - j'entends déjà Monsieur le conseiller fédéral Merz le faire - que le bilan global n'est jamais définitif, qu'il est susceptible de varier, qu'une nouvelle version sera bientôt présentée et que peut-être, le problème ne se posera plus. Mais cela, c'est le problème général de ce projet: on construit des châteaux décisionnels sur des sables mouvants puisque le bilan global ne cesse de changer.

Au demeurant, ces changements ne sont pas à blâmer en soi, parce que cela signifie que le projet s'adapte à la réalité économique des cantons quasiment en temps réel, ce qui est une qualité du projet. Mais il faut être cohérent: on prend des décisions sur la base des informations qui sont actuellement disponibles, et pas sur la base d'informations dont on ne dispose pas encore.

Je vous invite donc à adopter la proposition de la minorité II (Schelbert).

Je vous invite également à adopter la proposition de la minorité I (Marti Werner). On peut être d'une opinion différente sur la pertinence du système d'imposition à la dépense, comme c'est en effet le cas de ce Parlement, où il y a différentes opinions sur cette question; mais ce que propose la minorité Marti, c'est simplement de tenir compte, dans l'évaluation du potentiel de ressources que représentent les contribuables imposés à la dépense, d'une mise en valeur minimale de ce potentiel fiscal. On fait exactement la même chose pour l'imposition ordinaire: on part du principe qu'une imposition standardisée minimale est faite et que l'on tient donc compte du potentiel réel et non pas seulement de l'impôt effectivement levé actuellement.

Pour cette raison, je vous invite à adopter la proposition de la minorité I (Marti Werner).

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen wird.

Weyeneth Hermann · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Entschuldigen Sie meine kurze Abwesenheit, es war dies ein Missverständnis bezüglich der Reihenfolge der Sprecher, das ich auf mich zu nehmen habe.

Nun zur Sache: Es geht ja hier darum, den Spielraum zwischen zwei Dritteln und 80 Prozent, die die ressourcenstarken Kantone aufzubringen haben, festzulegen. Der Antrag der Mehrheit der Kommission basiert auf 70 Prozent, währenddem die Minderheit IV, wie Herr Pfister Gerhard gesagt hat, 68 Prozent anvisiert und die Minderheit V (Scherer Marcel) die untere Grenze von zwei Dritteln.

Die Fraktion der SVP hat sich in einem knappen Mehrheitsbeschluss für diese Minderheit V ausgesprochen, also für die zwei Drittel. Ob das heute auch noch so ist, wird sich dann weisen. Warum sind wir nicht für die Minderheiten II und III? Herr Schelbert hat selber heute Morgen festgestellt, dass aufgrund der Entwicklung der neuen Zahlen aus dem Jahr 2005 die Beiträge der einzelnen Kantone - dank guter Wirtschaftslage und dank verbesserter Situation bei den schwächeren Kantonen - gesenkt werden können. Eine Hypothek bleibt bestehen: Wenn einer der Kantone, die dies jetzt finanzieren müssen, wegen einer schlechteren Steuersubstanz ausfällt, dann müssen die anderen Kantone dieselbe Summe aufbringen. Das ist eigentlich das Handicap, das uns beschäftigt. Nicht wahr, die Gelder sind immer von den ressourcenstarken Kantonen aufzubringen. Um wie viele es sich dabei handelt, ist vollständig nebensächlich. Das ist die Hauptüberlegung, weshalb eine knappe Mehrheit unserer Fraktion sich auf den Einstieg bei diesen zwei Dritteln festgelegt hat.

Aber ich habe Ihnen schon beim Eintreten gesagt: Wenn diese Minderheit V im Rat keine Mehrheit finden sollte, werden wir uns der Kommissionsmehrheit anschliessen. Die Differenz zwischen 68 und 70 Prozent erscheint uns allzu gering, um vom Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates abzuweichen.

Recordon Luc · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Pour le groupe des Verts, il n'y a aucun doute que les montants prévus initialement sont insuffisants et il n'y a pas d'état d'âme à soutenir ici la proposition de la minorité II (Schelbert) et à rejeter très fermement les propositions de minorité qui vont dans le sens exactement inverse.

Ce sur quoi je voudrais insister, c'est sur la proposition de la minorité I (Marti Werner). Il est en effet très important d'adopter cette proposition, quoi qu'on puisse penser de l'impôt à la dépense. C'est un autre débat de savoir si et dans quelle mesure il est acceptable. Il faut bien admettre que les cantons qui acceptent de faire une réduction dans ce domaine ne doivent pas pénaliser la péréquation financière des ressources entre les cantons. En effet, il n'est pas contestable, et d'ailleurs généralement pas contesté, que la masse fiscale saisie par l'impôt à la dépense ne correspond pas à la réalité et la sous-évalue dans une mesure importante. Il est donc parfaitement normal de prévoir un certain redressement, probablement assez modéré, avec le multiple de 10 sur le loyer introduit par Monsieur Marti Werner.

Je vous invite à cela pour une question d'équité entre les cantons. Il n'est pas normal que les cantons se sous-évaluent dans leur capacité fiscale dans le cadre de la RPT. S'ils veulent, pour des raisons qui leur appartiennent, faire des concessions sur la masse fiscale, c'est leur problème, mais ce n'est pas, dans le cadre de la péréquation, aux autres cantons à faire les frais de cette décision, alors que ces cantons-là pourraient charger plus fortement la masse fiscale. Certains d'ailleurs, comme le mien, l'ont compris, suivant en cela une proposition que j'avais faite comme député cantonal, en augmentant dans une certaine mesure la pression fiscale sur ces contribuables.

Encore une fois, il ne s'agit pas de juger de l'acceptabilité ou non de ce système, mais simplement de préserver l'équité entre les cantons.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Wenn gesagt wurde, man habe bei diesem Entscheid ganz enge Spielräume, dann hat das seine Richtigkeit. Aber es stimmt natürlich nicht absolut, denn sonst hätten wir ja nicht fünf Minderheitsanträge, hätten Sie nicht die Möglichkeit, frei zwischen diesen Minderheiten zu wählen. Ich glaube, das zeigt, dass unser System flexibel genug wäre. Dennoch versuche ich, Ihnen den Standpunkt des Bundesrates, der Kantone und des Ständerates darzulegen: Wir sollten dafür sorgen, dass eine Mehrheit der Kantone zu einer Garantie von etwa 85 Prozent kommt. Um das zu erreichen, schlagen wir Ihnen vor, dass der Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone bei 70 Prozent liegt.

Wir haben im Steuerungsorgan von Bund und Kantonen, dann aber auch in der Kommission verschiedenste Varianten präsentiert. Wir haben aufgezeigt, dass durchaus Varianten möglich sind, dass unter all diesen Varianten die Variante mit 70 Prozent aber jene ist, die die grösste Akzeptanz gefunden hat. Deshalb ersuche ich Sie, sich - wie die Mehrheit Ihrer Kommission - dieser Variante anzuschliessen. Ich äussere mich deshalb nur ganz kurz zu den verschiedenen Minderheiten.

Zunächst zur Minderheit I (Marti Werner): Wir glauben, dass diese Minderheit ein falsches Zeichen setzt. Sie möchte ja eine besondere Kategorie von Steuerpflichtigen erfassen und damit eben auch Kantone, in denen solche Steuerpflichtige Wohnsitz haben. Das Problem ist, dass die steuerliche Ausschöpfbarkeit der Einkommen als zu hoch eingeschätzt wird, wenn Sie den Antrag der Minderheit I annehmen. Damit schaffen Sie gewissermassen virtuelle Steuereinnahmen, Einnahmen, die so gesehen gar nicht vorhanden sind. Sie bestrafen damit in gewisser Weise natürlich jene Kantone, in denen solche Steuerpflichtige wohnhaft sind. Es würden, mit anderen Worten, Wertschöpfungstatbestände zum Ressourcenpotenzial hinzugezählt, die in den Kantonen gar nicht ausschöpfbar sind. Deshalb geht dieser Antrag für uns in die falsche Richtung. Im Weiteren ist nicht nachvollziehbar, weshalb dieser Mindesteinbezug des Ressourcenpotenzials im Vergleich zur gesetzlichen Grundlage für die entsprechenden Kantone ausgerechnet verdoppelt werden soll! Man könnte ihn auch verdreifachen oder veranderthalbfachen.

Wir glauben, dass dieser Antrag nicht durchdacht genug ist und sich nicht eignet, in den Ressourcenindex aufgenommen zu werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diesen Minderheitsantrag Marti Werner abzulehnen.

Somit bleiben vier Minderheitsanträge zur Festlegung der Prozente des Grundbeitrages der ressourcenstarken Kantone. Die Minderheiten II und III gehen über den Entwurf des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates hinaus. Die Minderheit II (Schelbert) will mit ihrem Antrag die 85 Prozent erreichen. Aber diese 85 Prozent haben wir immer nur als Zielgrösse betrachtet. Jetzt wären es gemäss Botschaft 84,6 Prozent. Wenn dann die definitiven Zahlen vorliegen, kann sich das wieder etwas ändern. Wir sprechen von einer Zielgrösse. Tatsache ist aber: Wenn der Antrag der Minderheit II angenommen würde, würde sich der Bundesbeitrag um 70 Millionen Franken erhöhen, und damit wäre die Haushaltneutralität der Vorlage nicht mehr erzielbar. Zudem müsste der Härteausgleich - das wäre die zweite Folge - um 62 Millionen Franken reduziert werden, was wieder Auswirkungen auf die ressourcenschwachen Kantone hätte.

Ähnlich verhält es sich mit dem Antrag der Minderheit III (Schelbert). Der Unterschied ist einfach ein Unterschied in der Grössenordnung. Diese Minderheit geht von 73,33 Prozent aus, von etwas weniger. Damit sind die Auswirkungen, was die Erhöhung des Bundesbeitrages und den Abbau des Härteausgleichs betrifft, etwas geringer.

Die Minderheit IV (Pfister Gerhard) will das Gegenteil: Sie will, dass man nur 68 statt 70 Prozent festlegt, und damit wird der Härteausgleich um 21 Millionen Franken zu erhöhen sein, wovon 14 Millionen beim Bund anfallen. Das ist auch nicht haushaltneutral.

Die Minderheit V (Scherer Marcel) schliesslich möchte sich auf das Minimum konzentrieren, nämlich auf zwei Drittel oder 66,66 Prozent. Hier müsste der Härteausgleich um 36 Millionen Franken aufgestockt werden, davon 24 Millionen beim Bund. Die Zielgrösse von 85 Prozent würde ganz stark unterschritten. Das ist dann nicht mehr kongruent mit dem Versprechen, das wir anlässlich der Volksabstimmung unseren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gegeben haben.

Aus diesem Grund ersuche ich Sie, alle fünf Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Ständerat zu folgen.

Zuppiger Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir haben hier fünf Minderheiten. Drei Minderheiten zielen auf die Gestaltung der Höhe des Ressourcenausgleichs, und zwei Minderheitsanträge sind eigentlich separat zu behandeln, weil sie eine andere Materie beinhalten.

Der Antrag der Minderheit I (Marti Werner) will bei der Festlegung das Ressourcenpotenzial der Kantone vom Fünffachen auf das Zehnfache der Mieterträge verdoppeln. Er will also hier für die Bemessung des Ressourcenausgleichs, wie das Bundesrat Merz ausgeführt hat, eine virtuelle Grösse festlegen. Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist nämlich der fünffache Betrag festgelegt. Der Bundesrat und auch die Kommissionsmehrheit sind der Meinung, dass das Anliegen dieses Minderheitsantrages, welcher natürlich auf die Änderung der Pauschalbesteuerung durch die Kantone abzielt, nicht im Rahmen der NFA-Vorlage behandelt werden soll. Hinzu kommt, dass Sie hier in diesem Rat erst kürzlich über dieses Thema diskutiert und auch klar entschieden haben, dass Sie an der Mindesthöhe der Pauschalbesteuerung durch die Kantone festhalten wollen.

Daher beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen, den Antrag der Minderheit Marti Werner abzulehnen.

Zum Antrag der Minderheit II (Schelbert): Kollege Schelbert will, dass die ressourcenschwächeren Kantone eine Garantie dafür erhalten, dass sie ihre Ressourcen auf mindestens 85 Prozent des Mittels ausgeglichen erhalten. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Verteilung beim Härteausgleich; auch das hat Bundesrat Merz ausgeführt. In Artikel 6 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) wurde das Ziel von 85 Prozent nicht als absolut vorgegeben, sondern als anzustrebendes Ziel definiert. Gemäss der jetzt vorliegenden Grundlage von 70 Prozent des Grundbeitrages haben wir nur gerade drei Kantone, die minim unter dem Wert von 85 Prozent liegen, der tiefste bei 84,5 Prozent.

Mit der Unterstützung des Antrages der Minderheit II würden Sie so etwas wie eine Mindestgarantie einführen. Wir kämen damit beim NFA auf einen mit den Kantonen ausgehandelten wichtigen Entscheid zurück. Die ressourcenstarken Kantone würden beim Ressourcenausgleich noch stärker belastet, nämlich mit etwa 49 Millionen Franken, und auch für den Bund entständen damit Mehrkosten von etwa 70 Millionen Franken. Dafür würden Bund und Kantone beim Härteausgleich entlastet, und zwar der Bund um etwa 41 Millionen Franken und die Kantone um etwa 20 Millionen Franken.

Die Kommissionsmehrheit will am ausgehandelten Kompromiss festhalten und lehnt daher den Antrag der Minderheit II (Schelbert) mit 16 zu 8 Stimmen klar ab. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.

Nun zu den drei Anträgen, die die Höhe der Beiträge betreffen: Bei diesen Anträgen geht es um die Festlegung des Grundbeitrages für die ressourcenstarken Kantone. In der ersten NFA-Vorlage haben wir auf Verfassungsstufe die Grundlage für den Beitrag der ressourcenstarken Kantone festgelegt. Er beträgt mindestens zwei Drittel und höchstens vier Fünftel im Vergleich zum Bundesbeitrag. Bundesrat und Ständerat haben ausgemittet, dass 70 Prozent des Grundbeitrages genügen, um einen vernünftigen Ausgleich zu erzielen. Damit kann, wie gesagt, die Zielgrösse von 85 Prozent beinahe erreicht werden, und es ist erst noch ein Anreiz da, dass sich die ressourcenschwachen Kantone noch etwas nach oben bewegen. Bei diesem Ausgleich geht es darum, den bestmöglichen Kompromiss zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen zu finden.

Die Kommission hat in ihrer Ausmehrung klar entschieden, nämlich mit 16 zu 8 Stimmen, dass sie Bundesrat und Ständerat folgen will.

Meyer Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

L'article 1 concerne la grande évaluation des chiffres. Il y a cinq minorités.

Tout d'abord, la minorité I (Marti Werner) demande une détermination du potentiel de ressources des cantons différente de celle qui a été acceptée, c'est-à-dire de décupler le loyer ou la valeur locative. Cette proposition avait déjà été discutée dans les projets précédents et rejetée à une assez large majorité par notre conseil. C'est de bonne guerre, on en reparle ici, mais notre commission a décidé de garder ces paramètres choisis sous peine de devoir reprendre toute la question de la compensation proposée dans ce projet. C'est donc par 15 voix contre 9 que notre commission vous demande de rejeter cette proposition.

En ce qui concerne la minorité II (Schelbert), elle tend à faire en sorte que la limite de 85 pour cent pour l'indice des ressources soit obligatoire pour tous les cantons. Actuellement, le canton qui a le plus fort indice des ressources est le canton de Zoug, avec 226,5; celui qui a l'indice le plus faible est le canton d'Uri, avec 60,9. Avec les chiffres que la commission vous propose, nous arrivons à approcher le but, c'est-à-dire qu'il n'y a que trois cantons qui n'atteignent pas la limite de 85 pour cent la première année: un canton a un indice de 84,9 pour cent, un autre de 84,6 pour cent et le dernier de 84,5 pour cent.

Les chiffres évalués pour la péréquation ne sont pas arbitraires. Ils découlent du fait qu'il y a un allègement pour la Confédération de 2,4 milliards de francs à cause d'une modification de la participation des cantons à l'impôt fédéral direct de 30 à 17 pour cent. 72,5 pour cent de ce chiffre est affecté à la péréquation des ressources, alors que 27,5 pour cent ira à la Confédération pour la compensation des charges. Ce chiffre - 72,5 pour cent d'environ 2,4 milliards de francs - constitue la part de 100 pour cent à la charge de la Confédération; il s'y ajoute 70 pour cent de ce montant à la charge des cantons. Dans le projet de modification de la Constitution, nous avions prévu qu'entre 66,6 et 80 pour cent pourraient être demandés aux cantons à fort potentiel financier pour participer à cette compensation des charges.

La minorité II (Schelbert) veut rajouter en tout 120 millions de francs à cette dotation de la péréquation pour atteindre 85 pour cent la première année. La commission a rejeté cette proposition par 16 voix contre 8 en pensant que sa propre proposition se rapprochait vraiment de ce chiffre et que, comme vous le savez, c'est un processus évolutif qui devrait s'améliorer très vite par la suite.

Les trois minorités: III (Schelbert), IV (Pfister Gerhard) et V (Scherer Marcel) jouent avec des pourcentages différents entre ces 66,6 et 80 pour cent. Par sa proposition de minorité III, Monsieur Schelbert demande de faire la moyenne entre 80 et 66,6, c'est-à-dire 73,3 pour cent, et donc d'ajouter des moyens à cette péréquation. Monsieur Pfister Gerhard a choisi 68 pour cent, pour alléger un peu les cantons à fort potentiel de ressources, et Monsieur Scherer Marcel propose le montant le plus bas de la fourchette en demandant 66,66 pour cent pour les cantons à fort potentiel de ressources.

Nous vous demandons de soutenir la proposition de la majorité.

En fait, ce projet très compliqué a fait l'objet de toute une évaluation pour que chaque canton puisse s'y retrouver et, avec la compensation des cas de rigueur, avoir un potentiel à disposition pour trouver la manière de faire face à ses charges.

Nous vous demandons donc de suivre la majorité.

Verfahrensbeitrag

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 118 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit III .... 62 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 134 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit IV .... 52 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 147 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit V .... 39 Stimmen

Vierte Abstimmung - Quatrième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 123 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 64 Stimmen

Abstimmung

Fünfte Abstimmung - Cinquième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 112 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 75 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Art. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit II

(Schelbert, Daguet, Fässler, Hofmann Urs, Marti Werner, Nordmann, Recordon, Rossini)

.... 1 868 898 510 Franken pro Jahr.

Antrag der Minderheit IV

(Pfister Gerhard, Baader Caspar, Brunschwig Graf, Bortoluzzi, Mathys, Parmelin, Scherer Marcel, Zuppiger)

.... 1 800 000 000 Franken pro Jahr.

Art. 2

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité II

(Schelbert, Daguet, Fässler, Hofmann Urs, Marti Werner, Nordmann, Recordon, Rossini)

.... 1 868 898 510 francs par ....

Proposition de la minorité IV

(Pfister Gerhard, Baader Caspar, Brunschwig Graf, Bortoluzzi, Mathys, Parmelin, Scherer Marcel, Zuppiger)

.... 1 800 000 000 francs par ....

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 3

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Brunschwig Graf, Chappuis, Daguet, Fässler, Nordmann, Parmelin, Recordon, Wäfler)

.... von 306 997 038 Franken pro Jahr.

Art. 3

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Brunschwig Graf, Chappuis, Daguet, Fässler, Nordmann, Parmelin, Recordon, Wäfler)

.... de 306 997 038 francs par an ....

Art. 4

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Brunschwig Graf, Chappuis, Daguet, Fässler, Nordmann, Parmelin, Recordon, Schelbert, Schenker Silvia, Wäfler)

.... von 375 218 602 Franken pro Jahr.

Antrag der Minderheit II

(Recordon, Chappuis, Daguet, Fässler, Marti Werner, Schelbert)

.... pro Jahr. Dieser Beitrag ist durch die Kantone an diejenigen Städte oder anderen Gemeinwesen weiterzuleiten, die die besagten Lasten zu tragen haben.

Art. 4

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Brunschwig Graf, Chappuis, Daguet, Fässler, Nordmann, Parmelin, Recordon, Schelbert, Schenker Silvia, Wäfler)

.... de 375 218 602 francs par an ....

Proposition de la minorité II

(Recordon, Chappuis, Daguet, Fässler, Marti Werner, Schelbert)

.... présent arrêté. Cette contribution est redistribuée par les cantons concernés aux villes ou aux autres collectivités publiques dans la mesure où elles assument lesdites charges.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wir behandeln die Artikel 3 und 4 gemeinsam.

Zu Artikel 3 liegt eine korrigierte Fahne vor. Bei der Minderheit I wurde irrtümlicherweise Herr Schelbert aufgeführt. Alles andere bleibt gleich.

Brunschwig Graf Martine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

Vous l'avez déjà entendu, la nouvelle péréquation financière est le fruit d'un consensus entre la Confédération et les cantons et entre les cantons. Il a donc fallu faire des concessions sur le plan vertical, mais aussi, surtout, sur le plan horizontal, entre les cantons eux-mêmes.

Quelles que soient les concessions que l'on peut faire, il y a des principes à respecter pour trouver une solution acceptable: l'équité bien sûr, mais aussi la vraisemblance. De l'avis de la minorité, ces deux principes ne sont pas entièrement respectés s'agissant des articles 3 et 4 de l'arrêté en ce qui concerne la compensation des charges. Les rapporteurs l'ont expliqué. Ces articles permettent de déterminer les montants que la Confédération consacrera à la compensation des charges particulières assumées par les cantons.

Les charges en question peuvent être de deux natures: géotopographiques, d'une part, et sociodémographiques, d'autre part. Dans le premier cas, on prend en compte l'altitude, la densité de la population, le relief du canton; dans l'autre, on prend en compte le vieillissement de la population, le nombre des personnes fragilisées, l'intégration des étrangers, toutes caractéristiques des cantons à fortes agglomérations.

Faut-il en donner davantage aux cantons soumis aux conditions géotopographiques ou à ceux qui assument plus fortement des charges sociodémographiques? On a choisi le jugement de Salomon, à savoir une répartition 50 pour cent/50 pour cent. Cela semble équitable à première vue puisque le fonds devrait être doté des mêmes montants pour les deux catégories. Mais est-ce vraisemblable et équitable? Certainement pas, car ce qui importe, en fait, c'est l'évolution des charges à assumer. La nouvelle répartition financière marque une nouvelle étape et une certaine dynamique pèsera plus ou moins lourd sur les finances des cantons selon leurs caractéristiques.

Vu sous cet angle, ce sont les cantons qui assument des charges sociodémographiques supérieures à la moyenne qui verront leurs charges augmenter plus fortement. Le relief et la situation géographique ont moins de chance de se transformer, mais le vieillissement de la population a toutes les chances de se poursuivre. Ce ne sont pas seulement les cantons concernés qui le disent, mais surtout les experts chargés de faire les travaux préparatoires. Ils ont, eux, estimé la part d'effets à 73 pour cent pour les cantons à charges sociodémographiques, et à 27 pour cent pour les cantons à charges géotopographiques: on est loin des 50/50 retenus dans la loi.

Aussi la minorité vous propose-t-elle une modification. Celle-ci n'est pas énorme, mais tend à donner un signal, parce que dans quatre ans, le Parlement sera saisi d'un rapport du Conseil fédéral qui devra évaluer l'évolution des charges respectives et faire de nouvelles propositions de répartition. Il est déjà mentionné que ceci devrait se faire avec les calculs d'Ecoplan. Mais quand on voit comment on a tenu compte des calculs d'Ecoplan dans cette répartition initiale, on peut comprendre les craintes des cantons qui ont des charges sociodémographiques importantes.

C'est la raison pour laquelle la minorité I vous propose 45 pour cent en faveur des cantons dont les charges géotopographiques sont importantes et 55 pour cent pour ceux pour lesquels les charges sociodémographiques - c'est-à-dire les cantons à agglomérations - sont plus importantes. Ce n'est pas un gros montant, ce sont 34 millions de francs qui changent de côté, c'est 10 pour cent de la somme totale allouée, mais c'est un signal important pour dire au Conseil fédéral que lors de l'évaluation des charges, on ne pourra pas rendre une seconde fois un jugement de Salomon.

Recordon Luc · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Si je partage pleinement les considérations d'équité de Madame Brunschwig Graf et son souci pour les cantons à fortes charges dans le domaine sociodémographique, c'est-à-dire des charges qui sont souvent de nature sociale, je voudrais dans le même esprit vous proposer de réfléchir à la position de la Confédération lorsqu'elle accorde en toute état de cause, que la minorité I soit admise ou non, ou du moins favorise par ce système de droit fédéral, une péréquation portant sur des sommes très importantes. Il ne peut pas en effet lui être indifférent que les cantons utilisent ensuite de l'argent ainsi reçu de n'importe quelle façon.

Si l'on fait en sorte d'accorder un poids spécifique, notamment à la question des charges sociodémographiques, on doit ensuite avoir une certaine garantie, au moins en termes généraux, que les sommes reçues seront ensuite consacrées correctement, à l'intérieur des cantons, aux communes et aux autres collectivités concernées indirectement et que ce ne sera pas de l'argent détourné pour d'autres tâches. Il faut quand même se rappeler qu'à l'intérieur des cantons, les communes, et parfois d'autres collectivités, assument spécifiquement ces tâches typiques du domaine sociodémographique.

C'est la raison pour laquelle ma proposition de minorité vise à établir une règle en termes généraux disant que les cantons réutilisent les sommes reçues en tenant compte de la mesure dans laquelle les communes essentiellement, d'autres collectivités publiques éventuellement, assument les tâches correspondantes. Ce n'est pas une règle très incisive; ce n'est pas une règle chiffrée ou de pure proportionnalité, mais c'est un indicateur de tendance qui devrait inciter les cantons, lorsqu'ils ont par exemple une péréquation interne ou d'autres mécanismes de participation aux charges de nature sociale, à ne pas détourner, en tout cas pas complètement, c'est le moins qu'on puisse dire, les sommes reçues en vertu de la RPT.

Je crois que c'est une règle de bon sens et d'équité. Je vous invite à la suivre.

Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP-Fraktion unterstützt bei Artikel 3, Grundbeitrag des Bundes für den geografisch-topografischen Lastenausgleich, und bei Artikel 4, Grundbeitrag des Bundes für den soziodemografischen Lastenausgleich, die Mehrheit. Was sind unsere Gründe?

Mit dem Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und der entsprechenden Volksabstimmung vom 28. November 2004 wurde der neue Artikel 135 in der Bundesverfassung verankert. In diesem Artikel sind die wesentlichen Ziele des NFA verankert. Unter anderen Zielen ist in Absatz 2 Buchstabe c geregelt, dass übermässige finanzielle Lasten der Kantone aufgrund ihrer geografisch-topografischen oder soziodemografischen Bedingungen ausgeglichen werden. Es erstaunt jetzt schon einigermassen, dass altgediente Parlamentarier, die damals das Menü bestellt und angerichtet haben, beklagen, man habe kein Mitspracherecht gehabt, und dass sie jetzt den Preis für das angerichtete und vom Volk abgesegnete und genossene Menü nicht bezahlen wollen.

Für den vom Parlament heute zu treffenden Entscheid ist sicherlich die betreffs der Dotierung der beiden Töpfe nicht unwesentliche Tatsache erwähnenswert, dass ursprünglich lediglich der bereits bestehende topografische Ausgleich, der sogenannte Berggebietsindex, weitergeführt werden sollte. Während den NFA-Projektarbeiten wurde diesem dann für die Zentrumskantone mit Grossagglomerationen der soziodemografische Ausgleich zur Seite gestellt. Gestützt auf ein Gutachten von Ecoplan reklamieren nun die Zentrumskantone einen grösseren Anteil an der verbleibenden Summe von 680 Millionen Franken für den Lastenausgleich, was im Minderheitsantrag I (Brunschwig Graf) zu den Artikeln 3 und 4 zum Ausdruck kommt.

Anlässlich der Anhörung der Kantone in der Kommission wurde von den Kantonsvertretern Folgendes klar geäussert:

1. Für die Kantone stand immer fest, dass der NFA gemäss dem in der ersten NFA-Botschaft festgehaltenen Verhältnis zwischen dem geografisch-topografischen (GLA) und dem soziodemografischen Ausgleich (SLA) ausgestattet werden soll.

2. Man will den ersten Wirksamkeitsbericht des Bundesrates abwarten und dann entscheiden, wie es weitergehen soll.

3. Mit einer Aufstockung des soziodemografischen auf Kosten des geografisch-topografischen Ausgleiches müsste gleichsam eine Aufstockung des Härteausgleiches erfolgen, wenn die allgemeinen Zielsetzungen des NFA erreicht werden sollen. Die Grundanliegen und Prinzipien des NFA wurden übrigens explizit auch von der Delegation der sogenannten Geberkantone klar bestätigt und unterstützt. Die zum Entscheid anstehenden Artikel 3 und 4 gehören unbestrittenermassen zu den Grundanliegen des NFA.

In der Kommission wurde von einer Minderheit die Anlehnung des geografisch-topografischen Lastenausgleiches an den bestehenden sogenannten Berggebietsindex bemängelt und als rein politischer Entscheid eingestuft. Diese Darstellung konnte klar widerlegt werden. Der heutige Berggebietsindex wird nämlich mit Finanzdaten verrechnet, woraus der Finanzkraftindex resultiert. Beim NFA werden sowohl der Ressourcen- als auch der Lastenausgleich nicht nach Finanzkraftdaten, sondern nach Strukturindikatoren ausgerichtet. Sie sind im Vergleich zum bisherigen Finanzausgleich unterschiedlich ausgeprägt. Deshalb wird auch als Übergang zwischen den beiden Systemen der Härteausgleich notwendig. Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass der geografisch-topografische Lastenausgleich keine Fehlanreize, die gegen eine zukunftsgerichtete Entwicklung sprechen würden, beinhaltet. So dienen beispielsweise beim Indikator der Siedlungsstruktur nicht die Gemeinden, sondern lediglich zusammenhängende Siedlungen als Berechnungsgrundlage.

Der Antrag der Minderheit Brunschwig Graf verlangt nun entgegen der im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen und mit dem Beschluss des Ständerates bestätigten gleich grossen Dotierung der Töpfe GLA und SLA eine Aufteilung von 45 zu 55 Prozent zugunsten des soziodemografischen Ausgleiches. Damit würde ein politisch breit ausdiskutierter Kompromiss, der mehrmals bestätigt wurde, infrage gestellt. Gleichzeitig würde sich das Nettoergebnis für die Bergkantone verschieben, was wiederum durch höhere Zahlungen des Härteausgleiches ausgeglichen werden müsste. (Zwischenruf der Präsidentin: Jetzt kommt der letzte Satz, Herr Müller!)

Die Kantone stehen nach intensiv geführten Diskussionen mit Zweidrittelmehrheit hinter dem Entwurf des Bundesrates. Sie warnen auch davor, den lange und breit austarierten Kompromiss und die zeitgerechte Umsetzung des NFA durch politische Experimente in der Endphase infrage zu stellen.

Daguet André · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Im Namen der SP-Fraktion möchte ich Sie um Unterstützung der beiden Minderheiten I (Brunschwig Graf) und II (Recordon) bitten.

Ich glaube, es ist klar, worum es geht: Die Lösung, wie wir sie jetzt in der Vorlage haben, ist ein politischer Kompromiss zwischen den Kantonen. Das muss man, Kollege Müller, nochmals so festhalten. Sie ist ein politischer Kompromiss - 50 zu 50 -, aber sie entspricht in keiner Art und Weise den realen Lasten und den realen Berechnungen des Lastenausgleichs.

Das Departement hat zusammen mit den Kantonen eine Studie in Auftrag gegeben. Diese Studie hat klar gezeigt, dass das Verhältnis zwischen geografisch-topografischem Ausgleich und soziodemografischem Ausgleich 27 zu 73 Prozent ist. Deshalb ist das Verhältnis 50 zu 50 ein rein politischer Kompromiss, den man, wenn man das will, so haben kann.

Aber etwas ist klar: Der Bundesrat hat auch in der Botschaft immer argumentiert, dass man diese Dotierung im Zusammenhang mit dem Wirksamkeitsbericht wieder aufheben könne. Aber wenn sie jetzt schon nicht realistisch ist, sind wir umso sicherer, dass sie auch in vier Jahren selbstverständlich nicht aufgehoben wird.

Aus diesem Grunde stimmen wir diesem doch sehr milden Kompromissvorschlag der Minderheit Brunschwig Graf zu und bitten Sie, dies auch zu tun. Das gilt auch für den Antrag der Minderheit II (Recordon), der einfach sicherstellen will, dass dieser Lastenausgleich jene Städte und Gemeinwesen erreicht, die ihn effektiv zugute haben.

Rey Jean-Noël · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Je parle au nom d'une minorité du groupe socialiste qui propose de soutenir la solution qui prévoit 50 pour cent pour la compensation des charges dues aux facteurs géotopographiques et 50 pour cent pour celles dues aux facteurs sociodémographiques - solution de compromis 50/50. Pourquoi?

D'abord, parce que le fonds destiné à la compensation des charges dues aux facteurs géotopographiques prend le relais de l'indice "zone de montagne", qui pesait lourd dans les paiements effectués en vertu des règles de la péréquation. Par conséquent, une dotation plus modeste de ce fonds aurait, dans le bilan global, un effet négatif sur le résultat net des cantons de montagne, et je pense que cela, nous devons le rappeler.

Ensuite, le calcul - 28 pour cent pour les facteurs géotopographiques et 72 pour cent pour les facteurs sociodémographiques - ne comprend pas l'ensemble des flux financiers. Par exemple, ce calcul ne tient pas compte du fait qu'une grande partie des investissements publics de la Confédération se dirigent vers les centres et non pas vers les régions périphériques. Je serais donc un peu plus prudent avec ces chiffres.

En outre, il y a des ressources qui sont issues des régions de montagne, mais qui ne sont pas toujours imposées dans ces régions. Prenons le cas des grandes compagnies électriques, qui transfèrent une grande partie des bénéfices acquis grâce à la production d'électricité issue de l'énergie hydraulique vers les centres, vers les cantons centres, où ils sont imposés. C'est donc dans ces cantons centres qu'il y a une influence sur l'indice des ressources. Donc, quand on parle de la compensation 50/50, il faut tenir compte du fait que, dans les cantons alpins, il y a des ressources qui ne sont pas imposées là où elles devraient l'être.

Enfin, la solution de compromis 50/50 répond à un besoin d'équilibre entre les régions. Je pense que c'est une caractéristique de notre pays que de respecter les équilibres entre les régions, et je suis étonné qu'une ancienne ministre des finances d'un canton remette en cause une proposition qui a été acceptée par les cantons, qui a été acceptée par la Conférence des gouvernements cantonaux qui, elle, a le souci de l'équilibre et ne fait pas d'électoralisme!

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie die Anträge der Mehrheit unterstützen wird.

Weyeneth Hermann · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ursprünglich ging ja dieses ganze Finanzausgleichswesen von der Benachteiligung der ländlichen, topografisch schwierigen Gebiete aus. Die Entwicklung der modernen Gesellschaft hat dazu geführt, dass wir ergänzend auch den soziodemografischen Index eingeführt haben. Es bleibt offen, was letztlich entscheidender ist; ich gehe davon aus, dass die einen an die natürlichen Verhältnisse gebunden sind, während sich die anderen durch entsprechende politische Massnahmen beeinflussen lassen. Wir wehren uns nicht dagegen, dass man diese beiden Ausgleichstöpfe schafft, aber wir halten daran fest, dass man im ganzen Verfahren, das der heutigen Beschlussfassung vorausgegangen ist, stets von der Gleichwertigkeit der Töpfe gesprochen hat, um diese 85 Prozent zu erreichen.

Wir halten deshalb ganz klar dafür, dass wir für die nächsten vier Jahre mit 50 zu 50 starten, Frau Brunschwig Graf; hingegen sind wir bereit, nach vier Jahren diese Diskussion aufgrund des Wirksamkeitsberichtes weiterzuführen. Aber vorerst spricht sich die SVP-Fraktion dafür aus, mit 50 zu 50 zu starten und keine Abweichungen vorzusehen.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Ich beginne beim letzten Votum und bestätige, was Herr Weyeneth eben vorgeschlagen hat, dass wir nämlich im Rahmen dieses angekündigten Wirksamkeitsberichtes nach vier Jahren in der Tat auf alle diese Zahlen zurückkommen können. Dieser Wirksamkeitsbericht enthält eine ganze Anzahl von Kriterien und ermöglicht es, eine Feintarierung des Systems vorzunehmen.

Ich wehre mich deshalb auch gegen die Aussagen, dass das Festlegen von 50/50 eine Willkür sei: Es ist ein Einvernehmen und nicht eine Willkür, weil der Willkür ja immer etwas Negatives anhaftet. Das Einvernehmen ist hingegen entstanden, nachdem man lange miteinander verhandelt hat. Diese Verhandlungen sind in der Tat vom heute bestehenden Berggebietsindex ausgegangen, der mit einem Anteil von 20 Prozent im Finanzkraftindex eine bedeutende Rolle spielt und eigentlich gewissermassen gesetzt war. Erst im Verlaufe des Projektes ist dann der soziodemografische Ausgleich noch dazugekommen. Aber ich muss klar darauf hinweisen, dass wir diese Formel 50/50 seit dem Jahr 1999 auf dem Tisch haben: Alle haben das seit Jahren gewusst; es ist also überhaupt keine Überraschung, wenn wir heute auch nach dieser Formel arbeiten wollen.

Wenn Sie hier eine Verschiebung vornehmen, dann führt das eben erneut zu Verschiebungen in Zusammenhang mit dem Härteausgleich, weil Verschiebungen dann dort kompensiert werden müssen. Wir haben im Übrigen - jetzt richte ich mich an die ressourcenstarken Kantone und an die Agglomerationen, die Anrecht auf den soziodemografischen Ausgleich haben - nie gesagt, dass es mit diesem System möglich sein wird, die dort anfallenden Belastungen auszugleichen. Vielmehr haben wir immer gesagt, dass es sich ja nur darum handeln kann, hier gewissermassen die Spitzenbelastungen zu mildern, und mehr erreichen Sie nicht. Selbst wenn Sie den gesamten Betrag in den soziodemografischen Ausgleich geben würden, würde das ja nicht reichen, um all diese Belastungen aufzufangen.

Es wurde gesagt, dass es Studien gebe, welche nachwiesen, dass der soziodemografische Ausgleich erheblich grösser ausfallen müsste. Wir haben diese Studien natürlich auch gelesen. Wir sind damit einverstanden, die gewählten Methoden sind an sich richtig. Ich gestatte mir aber, noch einen Punkt beizufügen, den ich in diesen Studien vermisse: die Frage der Finanzströme, die eben zum Teil aus wirtschaftlichen Gründen und aus Gründen der Unternehmensstandorte in die Agglomerationen fliessen. Ich denke hierbei insbesondere an die Beschaffungen, die der Bund, die SBB, die Post und andere bundesnahe Unternehmen eben tätigen müssen und die teilweise dort, wo diese Ströme münden, eben nicht ressourcenrelevant sind. Denn der Wohnort und der Unternehmensstandort und damit der Steuersitz können vom Ort abweichen, an welchem die Finanzflüsse anfallen. Das dürften erhebliche Beträge sein. Wir haben das seinerzeit festgestellt, als die Vorlage gerade verfasst wurde, also vor der Volksabstimmung. Diese Beträge sind teilweise beträchtlich. Ich glaube, dass man sie hier noch einbauen müsste. Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit I (Brunschwig Graf) nicht zu folgen und der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.

Der Minderheitsantrag II (Recordon) sieht eine Zweckbindung dieser Mittel vor. Ich muss Ihnen sagen, dass wir das mit den Kantonen, auch mit dem Städteverband ausgiebig diskutiert haben. Vonseiten dieser Organisationen ist ein solches Begehren nie geäussert worden, weil sie wissen, dass damit das ganze System verkompliziert würde. Im Übrigen - das ist der juristische Aspekt, Herr Recordon - steht dieser Minderheitsantrag in Widerspruch zu Artikel 9 Absatz 4 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich, wo ganz klar steht, dass die Auszahlung der Mittel an die Kantone ohne Zweckbindung zu erfolgen habe. Wenn Sie diesen Minderheitsantrag II annehmen, kommt das einer Verletzung dieses Gesetzes gleich.

Ich ersuche Sie deshalb, die Anträge der Minderheiten I und II abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Zuppiger Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Beim Antrag Brunschwig Graf geht es darum, dass man die Mittel für diese beiden Gefässe, für den soziodemografischen und für den geografisch-topografischen Ausgleichstopf, verschiebt gegenüber dem, was der Bundesrat und wahrscheinlich auch die Kantone ausgehandelt haben. Die Aussage eines Berichtes geht tatsächlich in die Richtung, dass die Gebiete mit stark urbanem Charakter gegenüber den Berggebieten grössere Lasten zu tragen haben, also stärker belastet werden. Aber hier geht es auch nur um einen Beitrag an den Ausgleich für die entsprechenden Lasten und nicht um die Übernahme der Lasten. Daher haben die Kantone eingesehen, dass man mit diesen Ausgleichstöpfen 50/50 starten soll. Der Wirkungsbericht in vier Jahren wird dann aufzeigen, ob eine gewisse Anpassung vorgenommen werden soll oder nicht. Wenn wir diesem politischen Kompromiss wie gesagt nicht zustimmen, werden sich auch bei den anderen Gefässen Verschiebungen ergeben - das wurde von Herrn Bundesrat Merz erwähnt -, und dann hätten wir da Unterschiede, die wir auch wieder ausgleichen müssten. Die Kommission hat intensiv über diese Frage beraten und ist mit 14 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Bundesrat und dem Ständerat gefolgt.

Ich bitte Sie, ebenfalls diesem politischen Kompromiss zuzustimmen.

Die Minderheit II (Recordon) greift wirklich in die Frage der Souveränität der Kantone im Umgang mit den Finanzströmen ein. Der Antrag will nämlich, dass besagte Städte oder andere Gemeinwesen diese Beiträge eigentlich direkt weitergeleitet erhalten, so, wie sie der Bund zu diesem Zweck ausschüttet. Wir haben in den 26 Kantonen ganz unterschiedliche Finanzausgleichsordnungen, und da würden wir wirklich in die Souveränität der Kantone eingreifen. Die Kommission ist hier stark mehrheitlich dem Ständerat gefolgt und hat den Antrag Recordon mit 19 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 103 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 67 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 110 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 64 Stimmen

Art. 5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 167 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Verfahrensbeitrag

2. Bundesbeschluss über die Festlegung des Härteausgleichs

2. Arrêté fédéral concernant la dotation de la compensation des cas de rigueur

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Brunschwig Graf, Bortoluzzi, Egerszegi, Mathys, Müller Walter, Parmelin, Pfister Gerhard, Scherer Marcel, Wäfler, Zuppiger)

Abs. 1

.... Bundesbeschlusses 322 840 500 Franken pro Jahr.

Abs. 2

Davon leisten der Bund 215 227 000 Franken und die Kantone 107 613 500 Franken.

Antrag Rey

Abs. 1

Für die ersten acht Jahre ab Inkrafttreten dieses Bundesbeschlusses setzt sich der Härteausgleich pro Jahr aus einem Grundbetrag in der Höhe von 307 927 000 Franken und einem Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent des gesamten Kantonsanteils am Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank gemäss Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Nationalbankgesetzes (NBG) zusammen.

Abs. 2

Die Finanzierungsbeiträge des Bundes und jedes Kantons sind im Anhang festgelegt.

Schriftliche Begründung

In diesem Vorschlag setzt sich die anfängliche Höhe des Härteausgleichs per Definition aus einem fixen Grundbetrag und einem variablen Zuschlag zusammen. Der fixe Grundbetrag des Härteausgleichs wird auf der Basis einer angepassten Globalbilanz berechnet, welche die Auswirkungen des Wegfalls der Finanzkraftabstufung beim Kantonsteil am Gewinn der Schweizerischen Nationalbank ausklammert. Letztere sollen separat mit einem variablen Zuschlag berücksichtigt werden, wobei für die Berechnung ein fixer Prozentsatz des gesamten Kantonsanteils am Reingewinn zugrunde gelegt werden soll.

Der fixe Grundbetrag beläuft sich gemäss der angepassten Globalbilanz 2004/05 auf 308 Millionen Franken. Dies ergibt eine Differenz zum Gesamtbetrag des Härteausgleichs gemäss ursprünglicher Globalbilanz 2004/05 von 112 Millionen Franken. Der Prozentsatz für den variablen Zuschlag wird auf der Basis dieser Differenz und des der ursprünglichen Globalbilanz zugrunde liegenden Gewinnanteils der Kantone von 1,1 Milliarden Franken berechnet und beträgt 10 Prozent. Unter der geltenden Gewinnvereinbarung der SNB bedeutet dies, dass in den Jahren 2008-2013 ein Zuschlag von 167 Millionen Franken ausbezahlt wird. In den darauffolgenden Jahren wird der Zuschlag jeweils den entsprechenden neuen Vereinbarungen angepasst. Ab dem neunten Jahr nach Inkrafttreten der NFA werden sowohl Grundbetrag als auch Zuschlag um 5 Prozent pro Jahr reduziert (vgl. Art. 19 Abs. 3 Filag).

Was die Gewinne der SNB betrifft, passt sich der Härteausgleich unverzüglich automatisch an allfällige höhere Gewinnausschüttungen bzw. tiefere Beträge an.

Das Risiko von exorbitant hohen Härteausgleichszahlungen ist jedoch begrenzt, da die Bundesversammlung alle vier Jahre - gestützt auf den Wirksamkeitsbericht - die ganze oder teilweise Aufhebung des Härteausgleichs beschliessen kann (vgl. Art. 19 Abs. 4 Filag).

Art. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Brunschwig Graf, Bortoluzzi, Egerszegi, Mathys, Müller Walter, Parmelin, Pfister Gerhard, Scherer Marcel, Wäfler, Zuppiger)

Al. 1

.... s'élève à 322 840 500 francs.

Al. 2

.... de 215 227 000 francs par la Confédération et de 107 613 500 francs par les cantons.

Proposition Rey

Al. 1

Pendant les huit premières années qui suivent la date d'entrée en vigueur du présent arrêté, le montant annuel de la compensation des cas de rigueur se compose d'un montant de base s'élevant à 307 927 000 francs et d'un supplément correspondant à 10 pour cent de la part du bénéfice de la Banque nationale suisse qui est versé aux cantons conformément à l'article 27 alinéa 3 lettre b de la loi sur la Banque nationale (LBN).

Al. 2

Les contributions financières de la Confédération et des cantons sont fixées en annexe.

Brunschwig Graf Martine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

La problématique des cas de rigueur, contrairement à l'article précédent sur la compensation des charges, ne figurait pas dans le projet initial. Cette compensation a été créée en cours de route pour s'assurer le soutien aussi large que possible de l'ensemble des cantons. Pourtant, le principe lui-même peut être discuté dans la mesure où le système mis en place devrait suffire à lui seul à apporter les correctifs nécessaires pour garantir l'équité. Les cantons à forte capacité financière se voient sollicités davantage: un fonds est créé pour assurer la compensation des charges. Il faut donc comprendre que cette compensation des cas de rigueur est une solution transitoire, même si la transition risque de durer longtemps.

Dans la mesure où les cantons et la Confédération sont sollicités pour assurer le financement, il est normal, en revanche, que l'on s'assure que le montant fixé, à savoir 430 454 000 francs, est correct et qu'il correspond bien à ce qu'il est indispensable de faire. C'est là que le bât blesse. Le montant à consacrer à la compensation des cas de rigueur se base sur des données relatives aux années 2004 et 2005, ce qui s'explique, compte tenu de la difficulté à obtenir des données fiables sur des années postérieures, ceci pour l'estimation de l'indice des ressources. Le bilan global lui-même se base sur ces mêmes années 2004 et 2005. Autant dire que lorsque la répartition des charges et la péréquation financière entreront en vigueur en 2008, la réalité pourrait se révéler bien différente de ce qu'elle est aujourd'hui.

Les deux premières questions que la minorité se pose sont donc les suivantes: le montant prévu est-il indispensable? L'évolution économique des années 2006 et 2007 ne devrait-elle pas laisser supposer que la compensation des cas de rigueur devrait se révéler moins importante que prévu, au vu justement de la conjoncture? La compensation des cas de rigueur vise à soutenir durant une période limitée les cantons qui perdent quelque chose en raison du changement de système.

Malheureusement, le mécanisme lui-même fait que ce ne sont pas ces seuls cantons qui bénéficieront de la compensation, et les calculs savants sont ainsi faits que d'autres cantons en profiteraient aussi. Pour éliminer cet effet pervers, on ne peut pas changer le mécanisme sans introduire encore d'autres inégalités. En revanche, on peut limiter le montant à consacrer à la compensation des cas de rigueur, ce qui contraindrait aussi à limiter le nombre des cantons supposés en bénéficier.

C'est pourquoi, par ma proposition de minorité, je vous demande de réduire le montant consacré aux cas de rigueur. Elle demande de le porter à 75 pour cent de 430 454 000 francs, montant prévu dans le projet du Conseil fédéral et adopté par le Conseil des Etats, soit de le fixer à 322 840 500 francs avec la même répartition qu'actuellement: deux tiers financés par la Confédération et un tiers par les cantons. C'est une façon de tenir compte d'un certain nombre d'observations faites par les cantons par rapport aux cas de rigueur et de tenir compte du fait que ce correctif politique doit aussi avoir ses limites.

Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Nous avons déjà, lors du premier message, largement débattu de cette problématique des cas de rigueur. Nous savons en effet que ceci ne fait pas partie du coeur du projet, en tout cas initialement, et a été ajouté en cours de route, que c'est une mesure transitoire - un transitoire relativement long -, et qui casse cette neutralité budgétaire que nous souhaitions.

Mais nous savons aussi pourquoi cette mesure concernant les cas de rigueur a été introduite. Il y a deux raisons extrêmement claires: une raison, il faut le dire, politique, à savoir rendre ce projet acceptable pour tous, notamment pour les cantons à faibles revenus; une deuxième raison d'ordre technique, c'est-à-dire faire en sorte qu'au moment du changement de système, les cantons à faible potentiel de ressources ne voient pas leurs ressources diminuer encore.

Nous connaissions ce contexte lorsque nous avons voté le premier projet. La population connaissait cet élément et nous avons accepté cette mesure. Il faut la mettre en place en la dotant de manière suffisante pour que, justement, elle soit efficace et évite une diminution temporaire de ressources pour les cantons à faible potentiel. Mais il faut aussi éviter que cette mesure ne soit excessive, car en effet, elle ne doit pas être un oreiller de paresse. Le but de tout le projet de RPT, c'est, bien entendu, que les cantons utilisent leurs nouvelles compétences pour améliorer l'efficacité de leur gestion.

De manière à ce que cette mesure soit efficace, de savants calculs ont été effectués canton par canton, pour éviter que les cantons à faible potentiel de ressources n'aient encore à subir une diminution de revenus. Et en fonction de cela, suite à ces différentes analyses, on arrive à la nécessité d'allouer 430 millions de francs pour atteindre notre objectif, à savoir, comme indiqué dans la loi sur la péréquation, faciliter le passage au nouveau système de la RPT.

Etant donné qu'il faut mettre cette somme à disposition pour atteindre ce but, pour faire ce qui a été promis à la population en 2004, nous sommes d'avis qu'il faut financer ces 430 millions de francs et suivre ainsi la majorité de la commission. Bien évidemment, nous nous basons là sur les chiffres qui datent de 2004/05, comme pour l'ensemble de la construction de ce projet.

Ainsi donc, nous rejetons la proposition de la minorité qui prévoit 75 pour cent seulement de cette somme. Pour nous, la somme proposée par la minorité est totalement insuffisante pour atteindre les buts que nous visons. Nous devons suivre la majorité de la commission, cela pour la crédibilité politique du projet, du fait que nous avons fait la promesse à la population, et notamment aux cantons à faibles revenus, de mettre les moyens à disposition pour éviter des diminutions de revenus lors de l'introduction de la RPT, de même que pour des raisons politiques et financières.

Ainsi, dans sa majorité, le groupe radical-libéral adoptera la proposition de la majorité de la commission.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen wird.

Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit Brunschwig Graf abzulehnen.

Der NFA führt zu erheblichen Veränderungen in den Kantonen, und manche Kantone würden mit dem NFA weniger erhalten als nach dem geltenden Recht. Das soll nicht sein, deshalb unterstützen wir Grünen den Härteausgleich.

Gleichzeitig sind wir damit einverstanden, dass sich wegen des Härteausgleichs keine Änderung der Rangfolge ergibt. Der Sinn des Härteausgleichs besteht darin, dass sich der Übergang zum NFA auch für die ressourcenschwachen Kantone haushaltneutral gestalten lässt. Dieses Ziel wird mit dem Antrag Brunschwig Graf infrage gestellt. Der Härteausgleich würde um einen Viertel gekürzt; das würde die ressourcenschwachen Kantone weiter schwächen. In diesem Sinn geht der Antrag in Richtung einer Entsolidarisierung zwischen den Kantonen. Das wollen wir sicher nicht. Die Antragstellerin übersieht, dass die ressourcenschwachen Kantone den ressourcenstarken Kantonen so oder so schon stark entgegenkommen und dass sie ihnen auch viel geben; generell zum Beispiel durch die Migration aus den ressourcenschwachen in die ressourcenstarken Kantone, konkret auch bei den Nationalbankgewinnen und bei der Mindestausstattung.

Der Antrag der Minderheit Brunschwig Graf stört das Gleichgewicht des Systems empfindlich. Wir beantragen Ihnen deshalb, diesen Antrag abzulehnen.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Auch die SP-Fraktion beantragt Ihnen, beim Härteausgleich auf der Linie der Mehrheit zu bleiben; dies jetzt auch als Konsequenz aus den Beschlüssen, die Sie beim Ressourcenausgleich gefasst haben, wo Sie die ressourcenstarken Kantone nicht zusätzlich zur Kasse bitten wollten, sondern auf der Linie der Mehrheit geblieben sind.

Wenn Sie hier nur 75 Prozent der vorgesehenen Gelder für den Härteausgleich bereitstellen wollen, trifft dies wirklich die ressourcenschwachen Kantone. Ich habe schon beim Eintreten gesagt, dass der Härteausgleich einen Systemfehler der beiden anderen Instrumente ausgleicht. Eigentlich war er ursprünglich gar nicht geplant. Wie Herr Schelbert dargelegt hat, musste man aber feststellen, dass gewisse Kantone ohne den Härteausgleich schlechter gestellt worden wären, als sie es heute sind, und das kann wohl nicht unser Ziel sein. Ich bitte Sie, in diesem Fall die Vorlage nicht zu gefährden.

Hingegen bitte ich Sie dringend, den Antrag Rey zu unterstützen. Dazu möchte ich von Herrn Bundesrat Merz doch eine klare, ehrliche und eindeutige Antwort. Herr Bundesrat, wie steht es in Zukunft mit der Ausschüttung der Nationalbankgewinne? Ich kann mich sehr gut an unsere Diskussionen zu unserer Kosa-Initiative erinnern, als es hiess: "Ach, wenn ihr das macht, wird die AHV ja gar nichts kriegen, weil in Zukunft kaum mehr eine Milliarde ausgeschüttet werden kann; das geht dann alles an die Kantone, und die AHV hat nichts davon!" Können Sie mir sagen, wie diese Ausschüttungen in Zukunft aussehen, nachdem man jetzt feststellen kann, dass die Nationalbankgewinne - im Gegensatz zu Ihrer Prognose - künftig nicht etwa sinken, sondern sich weiterhin erhöhen werden und dass somit auch mehr ausgeschüttet werden muss? Ist das richtig? Ist das nicht richtig? Gibt es allenfalls schon wieder Verhandlungen mit der Nationalbank, die Sie ja führen müssen? Und wenn aus diesem Topf wieder Geld an die Kantone fliesst, wäre es dann nicht mehr als gerechtfertigt, dies auch hier beim Härteausgleich anrechnen zu lassen? Das ist das eigentliche Anliegen von Kollege Rey, der damit auch den Bund etwas entlastet, weil dieser etwas weniger bezahlen muss und trotzdem für den Härteausgleich mindestens so viel zur Verfügung hat, wie wir das heute beschliessen, wenn wir der Mehrheit folgen.

Ich bin also der Ansicht, dass wir nicht so tun können, als ob nicht noch aus anderer Quelle nichtzweckgebundene Gelder an die Kantone gehen würden. Deshalb bitte ich Sie: Unterstützen Sie den Antrag Rey. Ich finde, er wählt einen sehr innovativen, intelligenten Ansatz, um diese Gelder zu berücksichtigen. Und sagen Sie mir, Herr Bundesrat Merz: Was ist Ihre Prognose für die Ausschüttung der Nationalbankgelder? Sollte sie im Widerspruch stehen zu dem, was Sie vor Kurzem anlässlich der Beratung unserer Initiative gesagt haben, werde ich Sie nicht irgendwie daran "aufhängen"; ich wäre aber froh, wenn Sie mir ehrlich und redlich Antwort geben würden.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass zu Artikel 1 ein Antrag Rey mit schriftlicher Begründung vorliegt. Die Kommission hat beantragt, Einzelanträge in Kategorie IV zu behandeln, d. h. ohne mündliche Begründung.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Zunächst zum Härteausgleich: Ich glaube, das Wesentliche ist von den Fraktionssprechern gesagt worden. Dieser Härteausgleich ist gegen Ende des Projektes eingeführt worden, weil er gewissermassen als "politisches Schmiermittel" für den NFA das Ganze erst in Bewegung brachte, weil er eben den ressourcenschwächeren Kantonen die Gewissheit gab, dass sie am Ende nicht schlechter fahren als vor dem NFA. Dieser Härteausgleich war deshalb gewissermassen die "hintere Verteidigungslinie", die wir zusammen mit den Kantonen erarbeitet haben. Wenn Sie diesen Beitrag an den Härteausgleich absenken, dann trifft das natürlich in erster Linie solche Kantone, die als ressourcenschwach ohnehin gewisse Zweifel hatten, in dieses NFA-System einzusteigen. Ich bitte Sie deshalb, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit und damit dem Beschluss des Ständerates zu folgen.

Jetzt zum Antrag Rey: Es ist in der Tat so, wie Frau Fässler sagte, dass dieser Antrag innovativ ist; er ist aber für uns nicht neu. Wir haben ihn im Steuerungsorgan auch schon behandelt, und man hat ihn auch mit den Kantonen diskutiert. Nach langen Diskussionen ist das Steuerungsorgan zum Schluss gekommen, dass es diesen Antrag nicht weiterverfolgen will.

Das hängt jetzt mit der Frage zusammen, die mir Frau Fässler gestellt hat. Ich kann natürlich nicht in die Kristallkugel und damit in die Zukunft der Nationalbank schauen, das ist klar. Aber ich garantiere Ihnen, dass wir nicht von unseren Prognosen abgewichen sind, die wir damals im Zusammenhang mit der Kosa-Initiative gestellt haben. Das ist die Basis, von der wir auch heute wieder ausgehen: Wir haben aufgrund der Prognosen der Nationalbank für die Jahre 2008 bis 2013 jeweils eine Gewinnausschüttung an die Kantone von 0,66 Milliarden Franken vorgesehen. Das entspricht bis im Jahr 2013 der derzeitigen Ausschüttungsvereinbarung zwischen der Nationalbank und dem Bund. Diese Ausschüttungsvereinbarung ist immer wieder in Diskussion; wir werden vermutlich nächstes Jahr eine Lagebeurteilung machen können. Doch heute gehen wir von diesen Werten aus.

In den Jahren 2014 bis 2036 - bis zum Ende der maximalen Laufzeit des Härteausgleiches, der ja nach 28 Jahren abläuft - entsprechen wir den langfristigen Prognosen der Nationalbank, die sagt, dass sie so, wie sie positioniert ist, langfristig einen Gewinn von 1 Milliarde Franken zugunsten der Kantone wird ausschütten können. Das ist das, was uns die Nationalbank damals wie heute gesagt hat. Und nun haben wir diese Summe auf den heutigen Zeitpunkt abdiskontiert. Wir haben das mit einem Zins von 5 Prozent gemacht. Damit kommen Sie eben auf die Summe von 1,1 Milliarden, und diese - abdiskontiert aus diesen Prognosen - ist jetzt in den Härteausgleich eingeflossen. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir guten Mutes an diesen Prognosen festhalten und in diesem Zusammenhang auch mit den Kantonen diese Linie verfolgen sollten. Es ist eine einfache Linie, es ist eine Linie, die vereinbart worden ist, und sie trägt den Prognosen Rechnung.

Ich ersuche Sie deshalb, den Antrag Rey abzulehnen.

Rey Jean-Noël · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

En commission, lorsque j'ai soulevé cette question, vous avez indiqué qu'effectivement les bénéfices de la Banque nationale risquaient de diminuer. Or, d'après mes informations, les perspectives semblent tellement bonnes qu'on envisage de prolonger jusqu'en 2016 le versement aux cantons de ses bénéfices actuels qui se montent à 1,6 milliard de francs.

Est-ce que vous pouvez me confirmer que vous avez déjà informé la Conférence des directeurs cantonaux des finances, que vous êtes en négociation avec la Banque nationale pour une prolongation jusqu'en 2016 du versement aux cantons de bénéfices qui seront supérieurs à ce que vous nous avez annoncé?

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir im Rahmen der Ausschüttungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Nationalbank - der Bund ist vertreten durch das EFD - hier mit dem Vorstand der Finanzdirektorenkonferenz vorsehen, diese Verhandlung zu führen. Das ist bekannt. Ich habe die Vorsteherin der Finanzdirektorenkonferenz darüber informiert. Wir werden eine solche Zwischenbeurteilung vornehmen, und wir werden sehen, ob allenfalls die Prognosen, von denen wir heute - wie schon damals - ausgehen, anzupassen sein werden. Sollte ein solcher Fall eintreten, dann verweise ich Sie jetzt, ähnlich wie im Zusammenhang mit anderen Zahlen, auf den Wirkungsbericht. Dann haben wir ja nach vier Jahren die Möglichkeit, solche Verteilungen allenfalls neu zu betrachten. Aber heute gehe ich davon aus, dass die Prognosen und die Ausschüttungsvereinbarung stimmen und dass wir dies als Basis für unsere Entscheide benutzen können.

Meyer Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Nous reparlons de la compensation des cas de rigueur qui a déjà fait couler tellement d'encre. Je vous le répète: le passage à la RPT entraîne des flux financiers tant entre la Confédération et les cantons qu'entre les cantons eux-mêmes. Pour certains de ces cantons à faible potentiel de ressources avantagés par le système actuel, ces changements peuvent aussi conduire à une diminution des moyens vis-à-vis de la situation actuelle, ce qui peut représenter une charge non négligeable et qui contrevient absolument au but de tout l'exercice.

Madame Brunschwig Graf l'a bien dit, cet instrument n'existait pas au début. Mais il a dû être ajouté quand on s'est rendu compte - quand le bilan global a été établi - que des cantons à faible potentiel étaient moins bien lotis après l'exercice qu'avant. Ce n'était donc pas fondamentalement le but de tout cet exercice difficile. C'est pour cela qu'il a fallu instaurer un correctif. Autrement, il aurait fallu recommencer tout l'exercice.

L'instrument de la compensation des cas de rigueur doit aussi atténuer un peu l'effet de l'abandon des versements des gains de la Banque nationale qui tenait fortement compte de la capacité financière des cantons. Donc, un montant de quelque 430 millions de francs - deux tiers à la charge de la Confédération, un tiers à la charge des cantons - doit être affecté au fonds de compensation pour atteindre l'objectif de réduire ces disparités entre cantons à fort et à faible potentiel de ressources.

Je vous demande vraiment de ne pas diminuer la dotation de ce fonds puisqu'on risque alors de vider d'une bonne partie de sa substance tout ce projet qui nous a demandé tellement de peine et au bout duquel nous arrivons maintenant. Je vous demande donc de suivre la majorité.

La proposition Rey n'a pas été discutée de façon approfondie en commission, mais le problème a été évoqué. On nous a assuré que les gains de la Banque nationale seraient stables et que ce montant tenait compte de cette situation. Maintenant, on apprend qu'il y a une situation un peu différente. Mais la commission a opté pour une situation stable en demandant que ce montant soit au moins à disposition d'une façon garantie pour pouvoir effectuer cette compensation des risques. On sait que c'est une disposition transitoire qui devrait diminuer petit à petit pour disparaître dans X années; il est vrai que cela risque d'être assez long.

La proposition Rey qui permet de prendre en compte l'augmentation des gains de la Banque nationale est intéressante. Nous n'en avons pas discuté, ni pris de décision à ce sujet.

La commission vous recommande donc d'adopter sa proposition.

Rey Jean-Noël · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

On dit que cette proposition n'a pas été traitée en commission. Je m'attendais à cette remarque. J'ai le procès-verbal de la commission des 19 et 20 avril 2007 sous les yeux, commission où je remplaçais Monsieur Urs Hofmann. J'ai posé la question à l'administration et au Conseil fédéral pour savoir quelle serait l'évolution des bénéfices de la Banque nationale suisse. Or, à ce moment-là on m'a expliqué qu'effectivement l'évolution du bénéfice irait en diminuant et que par conséquent l'administration - qui avait d'ailleurs formulé une proposition que j'ai reprise - ne voyait pas de possibilité de modification et de reprise de ma proposition.

Or, entre-temps, depuis le 19 et le 20 avril 2007, j'apprends que Monsieur le conseiller fédéral Merz a informé le comité de la Conférence des directeurs cantonaux des finances sur la volonté du département de négocier un nouvel accord avec la Banque nationale parce que ce bénéfice est en augmentation. J'apprends qu'un nouvel accord est en négociation entre le Département fédéral des finances et la Banque nationale suisse. J'estime que cette manière de faire n'est pas transparente; ce n'est pas correct.

C'est la raison pour laquelle je vous invite à soutenir ma proposition.

Je l'aurais faite en commission si j'avais eu ces informations au mois d'avril 2007. Aujourd'hui, on est au mois de juin 2007: vous n'allez pas me dire qu'en l'espace de quelques semaines la situation a changé à ce point-là!

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag Rey .... 71 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 70 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 99 Stimmen

Für den Antrag Rey .... 67 Stimmen

Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 165 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Verfahrensbeitrag

3. Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung

3. Arrêté fédéral sur les subsides fédéraux dans l'assurance-maladie

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 164 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu