00.5183

Unstatthafte Kritik eines ARK-Richters am geltenden Asylgesetz

Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 31. Mai dieses Jahres zur Motion Fehr Hans, "Neukonzeption des Beschwerdeverfahrens im Asylrecht" (00.3129), auf die gleiche Frage bereits geantwortet. Ich verweise auf die Antwort des Bundesrates.

Die Richterinnen und Richter sind sich bewusst, dass sie als vom Bundesrat gewählte Mitglieder der ARK eine besondere Verantwortung tragen, wenn sie sich öffentlich zu Asylfragen äussern.

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In Anbetracht Ihrer relativ kurzen Antwort erlaube ich mir eine Nachfrage: Ich habe Verständnis dafür, dass Sie eine gewisse Zurückhaltung bei der Kritik an diesem mehr oder weniger unabhängigen "Asylgericht" an den Tag legen. Ich stelle aber fest, dass Herr Stöckli mit seinem Handeln natürlich nur die Spitze eines Eisberges darstellt. Darum meine Fragen:

1. Frau Bundesrätin, platzt Ihnen nicht auch manchmal fast der Kragen, wenn Sie sehen müssen, dass Ihr Bundesamt, das BFF, durch fragwürdige Entscheide von ARK-Richtern in seiner Arbeit massiv behindert wird, beispielsweise neulich durch die Nichtakzeptanz der so genannten Knochenanalyse, die auch von FDP-Seite scharf kritisiert wurde?

2. Erachten auch Sie es als notwendig, dass die verantwortlichen politischen Instanzen den ARK-Richtern vermehrt auf die Finger schauen?

Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.

Ich möchte mit der zweiten Frage beginnen und noch einmal klar und deutlich darauf hinweisen, dass die Asylrekurskommission eine unabhängige Entscheidinstanz ist; der Bundesrat kann nicht materiell in die Urteile eingreifen und die Urteile kommentieren.

Zu Ihrer ersten Frage: Ich kenne die Konsequenzen und die Probleme, die gewisse Entscheide der ARK auf die Arbeit des Bundesamtes für Flüchtlinge haben. Meine Aufgabe ist es, zusammen mit dem BFF zu analysieren, wo Gesetzesanpassungen oder neue gesetzliche Grundlagen zur Erreichung der Ziele in der Asylpolitik nötig sind. Denn nach gewissen Urteilen der ARK ist die gesetzliche Grundlage ungenügend. Es ist unsere Aufgabe, genügende gesetzliche Grundlagen zu schaffen.