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Verwirklichung des elektronischen Behördenverkehrs bis 2009

Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Antrag der Kommission

Annahme der modifizierten Motion

Proposition de la commission

Adopter la motion modifiée

Präsident (Brändli Christoffel, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der Motion gemäss ihrem Änderungsantrag in Ziffer 4 des Berichtes.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp

Vorweg bitte ich um Verständnis dafür, dass unsere Anträge erst heute ausgeteilt werden konnten. Wir haben dieses Geschäft erst letzte Woche in der Kommission behandelt.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger sämtliche Behördendienstleistungen bis 2009 umfassend auf elektronischem Weg in Anspruch nehmen können. Sie stellt sodann für drei zentrale Bereiche detaillierte Forderungen. Begründet wird sie im Wesentlichen damit, dass die Schweiz im elektronischen Behördenverkehr immer mehr ins Abseits gerate.

Der Bundesrat beantragt Annahme der Motion, der Nationalrat hat sie diskussionslos angenommen. Auch Ihre Finanzkommission unterstützt sie grundsätzlich. Das Paket geht in die richtige Richtung. Wie wir uns auch vom Delegierten des Informatikstrategieorgans des Bundes haben bestätigen lassen, zeigen praktisch sämtliche internationalen Vergleiche, dass der elektronische Behördenverkehr, das sogenannte E-Government, in der Schweiz Aufholbedarf hat. Das Ziel, dass die Verwaltungsdienstleistungen in der Schweiz online verfügbar und abwickelbar sind, wird also ringsum und auch von uns geteilt. Schon der Bundesrat hat aber trotz der Empfehlung auf Annahme der Motion darauf hingewiesen, dass der Bund nicht über alle Zuständigkeiten verfügt, um sämtliche Motionsziele zu erfüllen. Tatsächlich wird ja der grösste Teil der Verwaltungsdienstleistungen von Gemeinden und Kantonen erbracht. Die Realisierung des Ziels dauert nur schon deshalb klarerweise länger als bis 2009, dem Zieldatum der Motion.

Immerhin haben sich aber Bund und Kantone bereits in einem durch alle Kantone ratifizierten Abkommen auf eine E-Government-Strategie der Schweiz und deren Umsetzung geeinigt. Der Startschuss für ein Programm ist gegeben, welches rund vierzig Vorhaben enthält. Noch in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion waren es übrigens zehn weniger. Aber hier ist die Finanzierung der einzelnen Ziele teilweise noch offen. Auch hierbei ist auf Kantone und Gemeinden Rücksicht zu nehmen.

Zwar hat der Bund mit den Kantonen, wie gesagt, bereits eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Auch die Gemeinden sind im tripartiten Steuerungsgremium vertreten, das den obersten Koordinationskreis bildet. Im zweiten Kreis mit der altbewährten Schweizerischen Informatikkonferenz sind meistens auch einige Städte vertreten. Als dritter Koordinationskreis folgen der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband. Dies sind aber föderative Organisationen und noch nicht die einzelnen, direkt zuständigen Gemeinwesen. Bei allem zugestandenen guten Willen sind daher die Ziele nicht bis Ende 2009 und nicht in der von der Motion geforderten Absolutheit zu erreichen. Es ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass rund 2700 Gemeinden die Möglichkeit haben müssen, entsprechende Infrastrukturen einzuführen, und dass die Koordination all dieser Mitwirkenden einer erheblichen Anstrengung bedarf. Nochmals: Nicht in allen Bereichen verfügt der Bund über umfassende und griffige Zuständigkeiten, was im Übrigen ja auch nicht geändert werden soll.

Wir sind zwar in der Kommission durchaus der Auffassung, dass Motionen eine gewisse Unschärfe haben dürfen. Trotzdem tragen wir auch die Verantwortung dafür, dass Motionen nur dann angenommen werden, wenn sie rechtlich möglich und in sich schlüssig sind. Politisch gesehen sollen auch keine Frustrationen verursacht werden durch Zielsetzungen, deren Nichterreichbarkeit bereits offenkundig ist. Dies ist bei der vorliegenden Motion aus heutiger Sicht der Fall. Aus diesem Grund haben wir uns mit der Stossrichtung der Motion einverstanden erklärt, gleichzeitig aber die Absolutheit der Formulierungen etwas abgeschwächt. Wir legen Ihnen entsprechend eine teilweise geänderte Fassung des Motionstextes vor, deren Forderungen insbesondere auch beim gesetzten zeitlichen Rahmen erfüllbar erscheinen. Die textlichen Änderungen sprechen für sich selbst und brauchen wohl keine weiteren Erläuterungen im Detail.

Wir bitten Sie, die geänderte Motion anzunehmen.

Merz Hans-Rudolf · VPBR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Wir haben im vorigen Jahr eine E-Government-Strategie beschlossen, verabschiedet und auch publiziert; diese ist nun in Umsetzung begriffen. Es gibt ein Steuerungsorgan, das aus je drei Vertretern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden besteht. Die Strategie beinhaltet eine ganze Anzahl von Projekten. Ziel soll es sein, den Verkehr mit der Wirtschaft, mit der Bevölkerung und unter den Behörden zu erleichtern, zu vereinfachen und nach den informationstechnologischen Möglichkeiten auszurichten. Wir suchen für jedes dieser Projekte - es sind vierzig genannt, obwohl noch nicht alle unterwegs sind - Projektleitungen. Das sind bestehende Organisationen, die beim Bund oder bei den Kantonen angesiedelt sein können. Wir streben eine relativ pragmatische Entwicklung an, die nichtsdestotrotz mit Sicherheit effizient sein und grosse Fortschritte bringen wird. Das ist die Strategie des Bundesrates.

Nun müssen wir etwas aufpassen, dass nicht verschiedene, noch so gut gemeinte unterstützende Vorstösse kommen, die dann teilweise diese Strategie in eine andere Richtung lenken oder relativieren. Das wäre fatal, denn dann hätten wir einen Wagen, der auf der Strasse ist, und plötzlich kommt bei der nächsten Kreuzung der Befehl, er müsse in eine andere Richtung fahren. Hier sind wir - so sage ich einmal - in einer Grauzone.

Ähnlich würde ich antworten, wenn wir bei der Behandlung der Legislaturplanung wären, denn in jener Kommission ist diesbezüglich auch eine Ergänzung vorgesehen, die in etwa besagt, die Schweiz solle in Bezug auf E-Government bis 2010 weltweit führend sein. Es ist für uns nicht ein primäres Ziel, weltweit führend zu sein, sondern unser Ziel ist es in erster Linie, die Wirtschaft, die Behörden und die Bevölkerung mit diesen Dienstleistungen zu versehen und damit in unserem Land einen möglichst grossen Nutzen zu bewirken oder - umgekehrt gesagt - Kosten zu sparen. Es geht also nicht darum, an der Weltspitze zu sein, was immer dann das Benchmarking ist. Ich habe in der Legislaturplanungskommission gegen den entsprechenden Antrag Lombardi zwar keine Chance gehabt, aber ich werde die Diskussion mit ihm wieder aufnehmen, weil jetzt die Gefahr besteht, dass die E-Government-Strategie mit besten Absichten unterstützt wird, dass aber letztlich ein Ergebnis erzielt wird, das es uns, die wir diese Strategie umsetzen müssen, schwermacht.

In diesem Sinne habe ich hier mit Befriedigung von den Ausführungen des Kommissionssprechers Kenntnis genommen. Er hat erwähnt, dass eine Motion an sich ein verbindlicher Auftrag ist, den man aber im Rahmen der Definition einer Motion auch anpassen kann. Die Formulierung, wie sie nun daherkommt, ist eine solche Anpassung, und dieser kann ich mich anschliessen. Damit verbinde ich jedoch die Bitte, in diesen Bereichen vorsichtig zu motionieren oder uns zu konsultieren. Wir können diese E-Government-Strategie auch gemeinsam weiterentwickeln.

Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Angenommen - Adopté