07.3859
Verwaltungsreform. Neugliederung der Departemente. Staatsleitungsreform
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Interpellant beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich bin von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. Es wird mir sicher auch nicht gelingen, in den nun folgenden Ausführungen meinen Unmut immer zu unterdrücken. Vorab möchte ich sagen, dass mir die beiden Schreiben des Bundesrates an die Geschäftsprüfungskommission und die Staatspolitische Kommission vom letzten November und Dezember durchaus bekannt sind. Ja, diese beiden Schreiben haben mich eigentlich gerade zu meinem Vorstoss veranlasst. Ich bin davon überzeugt, dass sich die beiden parlamentarischen Kommissionen mit der Beurteilung des Bundesrates nicht abfinden werden.
Ausgangspunkt ist für mich die Beurteilung der Verwaltungsreform durch den Bundesrat. Der Bundesrat findet, dass die mit der Verwaltungsreform anvisierten Ziele erreicht wurden. Das Parlament muss hier meines Erachtens zu einem ganz anderen Schluss kommen. Das Parlament hat in die Verwaltungsreform sehr grosse Erwartungen gesetzt. Im Rückweisungsantrag zur Staatsleitungsreform hat das Parlament dem Bundesrat einen unmissverständlichen Auftrag erteilt, nämlich Reformen mit dem Ziel zu unterbreiten, die politische Führung zu stärken, den Bundesrat von Verwaltungsaufgaben zu entlasten und die Effizienz der Verwaltung zu steigern. An diesen Zielen müssen wir die Verwaltungsreform nun messen. Man hat den Eindruck, dass es für den Bundesrat vielleicht eher eine Pflichtübung war; ja, man sprach zum Teil von der sogenannten kleinen Gefechtstechnik.
Die Verwaltungsreform des Bundesrates hat nach meiner Beurteilung die vom Parlament vorgegebenen Ziele nicht erreicht. Ich will dies nicht einfach behaupten, sondern auch mit folgenden Feststellungen unterlegen:
Bei den immer wieder erwähnten 25 Departementsprojekten müssen wir doch sagen, dass diese eigentlich unabhängig vom Projekt Verwaltungsreform von den Departementen initiiert und umgesetzt wurden, denn hier geht es eigentlich um das Tagesgeschäft. Auch bei den neun Querschnittprojekten geht es um Projekte von sehr unterschiedlicher Qualität. Sicher können alleine die beiden Projekte "Zusammenlegung der Bibliotheken" und "Aufhebung überflüssiger ausserparlamentarischer Kommissionen" nicht als Indikator für den Erfolg der Verwaltungsreform herangezogen werden. Auch bei diesen beiden Projekten geht es doch eher ums Tagesgeschäft als um eine ordentliche Führungsaufgabe.
Aber das Projekt "Führung" war für uns immer von ganz zentraler Bedeutung. Ich erinnere Sie hier auch an die entsprechenden Ausführungen von Kollege Briner in diesem Rat. Deshalb muss uns interessieren, was aus diesem zentralen Projekt "Führung" geworden ist. Die Analyse des Delegierten des Bundesrates im Schlussbericht wäre eigentlich ganz klar: "Die Bundesverwaltung ist in vielen Bereichen überreglementiert und überkontrolliert; eine eigentliche Unternehmenskultur fehlt ebenso wie ein verbindliches, generell angewendetes und modernes Führungsmodell mit den entsprechenden Führungs- und Steuerungsinstrumenten." Der Handlungsbedarf wurde ebenso erkannt; dann müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass der bundesrätliche Ausschuss entschieden hat, das Teilprojekt "Neues Führungs- und Steuerungsmodell" nicht mehr weiterzuverfolgen.
Ob das Teilprojekt "Vektor" des EDA - es geht hier um die Führung der Botschaften - als Pilotprojekt geeignet war, war bei uns schon immer umstritten. Welche Schlüsse der Bundesrat aus diesem Pilotprojekt dann für die ganze Verwaltung gezogen hat, wissen wir heute nicht. Über das Teilprojekt "Überprüfung der Führungsunterstützungsstrukturen" lesen wir im Schlussbericht: "Es ist vorgesehen, dass die Departemente die Ergebnisse der Überprüfung der Führungsunterstützungsstrukturen in eigener Regie und Verantwortung umsetzen." Hier habe ich persönlich keine Erwartungen, denn beim heute gelebten departementalen Denken redet man sich gegenseitig bei Departementsangelegenheiten grundsätzlich nicht drein. Und im Schlussbericht des Delegierten steht, eine Führung der Verwaltung durch den Bundesrat als Kollegium werde kaum wahrgenommen. Unsere Bundesratsmitglieder verstehen sich zum Teil vorab als Departementschefs, das Kollegiumsdenken ist zum Teil verkümmert.
Der Bundesrat habe in der letzten Legislatur weniger Stunden getagt. Das preist man - das konnten wir gestern lesen - als eine Effizienzsteigerung des Bundesrates an. Ich sehe dies etwas anders. Ich wünsche mir einen Bundesrat, der mehr tagt und mehr in Klausuren grundsätzliche Themen bespricht, der Fragen und Weichenstellungen diskutiert, die für die Zukunft wichtig sind. Solche Diskussionen brauchen Zeit; solche Diskussionen sollen auch kontrovers ausfallen. Das Schicksal des Projektes "Führung" brachte den Delegierten dann im Schlussbericht zu dieser Schlussfolgerung: "Das vom Parlament vorgegebene Ziel, die politische Führung zu stärken, konnte nicht erreicht werden. Für das Ziel der Führungsstärkung fehlte der Wille des Bundesrates und dessen Bereitschaft, seinen eigenen Führungs- und Entscheidungsprozess kritisch zu hinterfragen."
Damit komme ich zur zweiten Bemerkung. Ich attestiere Ihnen, Herr Bundesrat Merz, dass Sie wollten, aber die Lust und die Begeisterung anderer Mitglieder des Bundesrates hielten sich zum Teil sehr in Grenzen; das spürte man auch. Wenn die Chefs nicht wollen, so muss man auch nicht erstaunt sein, wenn diesen unterstellte Verwaltungseinheiten auch nicht wollen. Eine Verwaltungsreform kann aber nur zum Erfolg führen, wenn sie von allen Mitgliedern des Bundesrates vorbehaltlos mitgetragen wird. Das war hier nicht der Fall.
Was die Neugliederung der Departemente betrifft, ein weiterer Punkt meiner Interpellation, sollten wir die Erwartungen auch nicht zu hoch stecken. Warum? Der Bundesrat hatte uns seinen Entscheid über die Schaffung eines Bildungs- und eines Sicherheitsdepartementes per Ende Februar dieses Jahres in Aussicht gestellt. Jetzt wurde dieser Entscheid wieder hinausgeschoben. Eine andere Wendung in der bundesrätlichen Antwort passt mir eigentlich auch nicht. Der Bundesrat spricht von der "Prüfung" eines Bildungsdepartementes und eines Sicherheitsdepartementes. Hier will ich einfach mit aller Deutlichkeit unterstreichen, dass das Parlament dem Bundesrat nicht lediglich einen Prüfungsauftrag im Sinne eines Postulates erteilt hat; nein, wir haben den Bundesrat mit einer Motion in verbindlicher Art beauftragt, ein Bildungsdepartement zu schaffen. Das ist ein Auftrag des Parlamentes, dem jetzt nachzukommen ist.
Was meine letzte Frage zur Staatsleitungsreform anbetrifft, wissen wir heute wenigstens, was der Bundesrat denkt, nämlich dass er heute eine grundlegende Staatsleitungsreform weder als angezeigt noch als vordringlich erachtet. So schreibt er in seiner Antwort. Ich denke, dass hier das Parlament bzw. die Staatspolitische Kommission das Geschäft wieder selber an die Hand nehmen muss. Die Vorlage haben wir im Jahre 2004 auch nicht abgelehnt, sondern nur zurückgewiesen. Dieses Geschäft ist somit nach wie vor pendent, denn auch heute stellt sich immer noch die gleiche zentrale Frage: Die heutige, hundertfünfzigjährige Führungsstruktur ist von vorgestern, sie ist nicht mehr geeignet für eine effiziente und effektive Lösung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen von heute, morgen und übermorgen.
Es wäre möglich, noch weitere Aspekte der Verwaltungsreform säuberlich zu sezieren; dafür gibt es vielleicht ein andermal die Gelegenheit. Wenn nach wie vor Handlungsbedarf besteht, habe ich nicht primär die Verwaltungsebene im Visier, sondern der Bundesrat als solcher ist gefordert. Die Verwaltung hat und hatte viele Projekte am Hals; die verschiedenen Sparprogramme sind nur ein Beispiel dafür. Hier braucht es durchaus eine gewisse Konsolidierungsphase. Aber auf der Stufe des Bundesrates kann man die offenen Fragen angehen.
Noch eine letzte Bemerkung zum Delegierten: Sein Start hat ziemlich viel Staub aufgewirbelt. Dadurch wurden vermutlich in der Verwaltung mehr Türen zugeschlagen als geöffnet. Vielleicht gelang es dann nicht immer überall, die Schlüsselpersonen in der Verwaltung als Verbündete zu gewinnen. Wenn man dann noch gewisse Äusserungen des Delegierten in den Medien gelesen hat, kann man sich auch fragen, ob er zum Teil nicht etwas am Bundesrat bzw. am bundesrätlichen Ausschuss vorbeigearbeitet hat; mindestens gab es da anscheinend ein gewisses Schnittstellenproblem.
So weit meine Beurteilung der bundesrätlichen Antwort. Ich habe eine etwas andere Gewichtung vorgenommen, weil meine Ausführungen an den Rückweisungsantrag des Parlamentes zur Staatsleitungsreform anknüpfen.
Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Themen Verwaltungsreform und/oder Staatsleitungsreform sind so etwas wie die unendliche Geschichte, die erst noch im Sande verläuft. Die Anpassung von Führungs- und Organisationsstrukturen in unserer Bundesverwaltung nach zeitgemässen Kriterien scheint des Bundesrates grösste Leidenschaft nicht zu sein. Ich spreche jetzt nicht zur eigentlichen Verwaltungsreform - das hat mein Vorredner gemacht, und diese wird in den zuständigen Kommissionen zu gegebener Zeit ja wieder aufgenommen werden -, aber schauen wir uns die Geschichte um die Neugliederung der Departemente an. Die Neugliederung liegt zwar in der Kompetenz des Bundesrates - zu Recht übrigens -, und dennoch liegen Motionen vor, z. B. zur Bildung eines Sicherheitsdepartementes, zur Bildung eines Bildungsdepartementes. Das sind Beispiele, für mich sind es nicht einfach zwingende Zielsetzungen. Es war Bundesrat Blocher, der einmal andere, interessante, funktional orientierte Vorschläge gemacht hat, z. B. sprach er von einem Infrastrukturdepartement, zu denken wäre auch an eine Verwaltungsdirektion, die über alle Departemente die Verwaltung führen würde. Ich mache keine weiteren Ausführungen dazu.
Dank meines Kurzzeitgedächtnisses erinnere ich mich daran, dass der Bundesrat den damaligen Bundespräsidenten Leuenberger beauftragt hat, über Pfingsten - das war 2006 - Vorschläge in Bezug auf die Neugliederung der Departemente auszuarbeiten. Diese Vorschläge kamen hier in Bern nie an die Oberfläche. 2007 sollte die damalige Bundespräsidentin, Frau Calmy-Rey, die Sache wieder aufnehmen. Es fand eine Klausurtagung des Bundesrates statt. Kommuniziert wurde darauf sinngemäss, dass nach den Wahlen die Mitglieder des Bundesrates die Führung ihrer Departemente niederlegen würden und dann im Februar 2008 die Sache wieder aufnehmen könnten. Dieses Konzept hat schon zu Beginn mehr Fragen gestellt als beantwortet.
Aber es wurde dann auch gar nicht geantwortet. Der Februar ist vorbei; es ist März, und wir haben nichts gehört. In der nächsten Etappe, der Legislaturplanung, suchen Sie dieses Geschäft vergebens - es steht nichts drin. Auf Anfrage heisst es dann - und das ist vermutlich die neueste Version -, dass sich der Bundesrat dieser Sache annehmen werde, beispielsweise im Zusammenhang mit der Aufgabenverzichtplanung. Also: neue Etappe; im Klartext: Sankt-Nimmerleins-Tag. Wenn es anders wäre, würde ich mich noch freuen.
Die Posse dieser unendlichen Geschichte geht also weiter - bis zum Zeitpunkt, an dem sich der Bundesrat als Behörde über departementale Eitelkeiten und Prestigedenken hinwegsetzen kann. Wir warten darauf.
Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp
Auch ich bin enttäuscht von der Antwort des Bundesrates. Es ist nun schon einige Jahre her, dass ich einmal ein Postulat oder eine Motion - ich weiss es schon nicht mehr - eingereicht habe und die Verwaltungsreform gefordert habe (04.3702). Der Vorstoss ist von beiden Räten angenommen worden. Ich habe damals insbesondere auch Vorschläge zum Vorgehen unterbreitet, die in zwei Richtungen gingen. Eine Richtung war, dass die Führung in der Verwaltungsreform vom Bundesrat auszuüben sei. Was ist geschehen? Es wurde ein Delegierter des Bundesrates eingesetzt respektive von aussen eingeflogen, und es wurden Vorschläge präsentiert. Wir haben bis anhin nicht allzu viel davon mitgekriegt.
Zum Zweiten habe ich aber ein Bottom-up-Vorgehen angeregt, wie das verschiedene Kantone mit gutem Erfolg auch gemacht haben, und zwar in dem Sinne, dass zuerst einmal in den untersten Verwaltungseinheiten eruiert und festgestellt wird, was eigentlich faktisch deren Aufgaben sind, was sie tun und machen. In diesem Prozess soll man dann sehen, wo Doppelspurigkeiten bestehen, wo gewisse Aufgaben überhaupt nicht erfüllt werden und wo die Zusammenhänge zwischen den Verwaltungseinheiten unterer Stufe bestehen, damit man aus dieser Übersicht schlussendlich neue Verwaltungsstrukturen schaffen und insbesondere Synergien nutzen kann, damit eben Doppelspurigkeiten entfallen. Darauf warten wir noch immer.
Solange diese Arbeit - vielleicht eine Kärrnerarbeit - nicht erledigt ist, werden wir hier nie einigermassen schlüssige Vorschläge erhalten, davon bin ich fest überzeugt. Diese Aufgabe muss eben wahrgenommen werden, sonst wird der Prozess, wie er sich zurzeit darstellt, weiterlaufen, dass nämlich jedes Departement für alle Bereiche auch noch eine kleine Sonderverwaltung führt. Jedes Departement hat dann eine umfassende Verwaltung; insgesamt ist es dann nicht mehr eine Bundesverwaltung, sondern es sind dann deren sieben. Auf diesem Wege sind wir ja bekanntlich schon weit fortgeschritten. Das ist, Herr Bundesrat, die falsche Richtung. Ich bitte Sie inständig, hier eigentlich beinahe wieder bei null zu beginnen, aber dann wirklich fortzufahren.
Wir haben in der Legislaturplanungskommission und in der Finanzkommission bei der Behandlung des Legislaturfinanzplans vernommen, dass die Verwaltungsreform, die Neustrukturierung der Verwaltung, nun - gewissermassen in einer bundesrätlichen Klausur - mit der Aufgabenüberprüfung zusammengeführt und zusammen mit ihr behandelt werden soll. Das wäre an sich ja nicht so ein falscher Weg, aber ich stehe voll unter dem Eindruck, dass hier mit diesem Zusammenführen, mit dieser Vermengung nicht zu Beginn, sondern am Schluss des Prozesses, eigentlich eher eine Verzögerung herbeigeführt wird und dass dies dann Anlass dazu geben könnte, bei beiden Projekten in die Wand hineinzufahren. Ich bitte Sie auch hier noch einmal inständig, dafür zu sorgen, dass gerade das nicht passieren wird. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, was in dieser Phase beider Projekte aus dieser Kombination noch Gutes entstehen soll. Ich bin froh, wenn Sie uns hiezu Hinweise geben.
Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gestatten Sie mir, dass ich mich auch noch in den Chor der Unzufriedenen einreihe und mitsinge. Meine Legitimation besteht darin, dass ich am 16. Juni 2005 die Motion 05.3360 eingereicht habe mit dem Text: "Der Bundesrat wird eingeladen, die Reorganisation des Bildungs-, Forschungs- und Technologiebereiches konsequent weiterzuführen und den gesamten Bereich in einem Departement zu vereinen." Beide Räte haben diese Motion gutgeheissen. Dann haben wir - ich war damals Präsident der SiK-SR - am 17. April 2007 kurz und "sec" die Motion 07.3278 eingereicht mit dem Text: "Der Bundesrat wird beauftragt, alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche in einem Departement zu vereinen." Der Bundesrat hat sogar beantragt, diese Motion anzunehmen, und beide Räte haben sie gutgeheissen.
Im Gegensatz zu Kollege Stähelin - wir haben in unserem Kanton vor vielen Jahren miteinander eine Departementsreorganisation gemacht - glaube ich nicht mehr daran, dass der Bottom-up-Ansatz zum Ziel führt; ich glaube nur noch daran, dass es der Top-down-Ansatz tut. Deshalb habe ich mich jetzt zu Wort gemeldet. Diese beiden Motionen richten sich an den Bundesrat, und es ist Sache des Bundesrates, den Auftrag, den ihm das Parlament verbindlich erteilt hat, auszuführen. Es ist etwas, was in der Kompetenz des Bundesrates liegt, das wissen wir. Aber es ist nach unserem Parlamentsgesetz zulässig, dass wir solche Aufträge erteilen. Ich kann mir eigentlich nichts anderes wünschen, Herr Bundesrat, als dass Sie das ins Kollegium hineintragen und sagen: So, jetzt erfüllen wir diese Aufträge, die uns das Parlament erteilt hat. Dass das nicht so einfach ist, ist mir auch klar. Aber es gibt Situationen - und deshalb, Philipp Stähelin, komme ich eher zum Top-down-Ansatz -, in denen diese sieben Damen und Herren sich einig werden müssen, aus der Klausur herauskommen und sagen: So ist es. Dann hat der Rest zu sagen: Verstanden!
Merz Hans-Rudolf · VPBR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich glaube, wir sollten zwei Themen auseinanderhalten. Das eine Thema ist die Verwaltungsreform, und das andere betrifft die Zuteilung der Departemente und Ämter. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Lassen Sie mich bei den Schlussfolgerungen beginnen, die auch der Delegierte für diese Verwaltungsreform gezogen hat, als er sagte, die Bundesverwaltung sei gut. Das war seine Schlussfolgerung, nachdem er während Monaten die verschiedenen Ämter besucht und deren Strukturen angeschaut hat. Allein daraus ziehe ich jetzt auch den Schluss, dass es nicht um alles so schlecht bestellt ist, wie es dargestellt wird. Man kann durchaus auch sagen, die Bundesverwaltung erfülle ihre Aufgabe. Herr Fässler hat das auch im Benchmarking zu internationalen Verwaltungen festgestellt; er ist auch gereist. Das ist eine Schlussfolgerung, die einen beruhigenden Charakter hat. Herr Fässler hat in seinen Schlussfolgerungen zweitens gesagt, man sollte jetzt ein "Reform-Time-out" nehmen, weil in den letzten Jahren sehr viel an Reformen über die Bundesverwaltung gekommen sei.
Jetzt beginne ich vorne, Herr Stadler: Ihre Kritik an der Verwaltungsreform ist ja nicht neu, sondern Sie haben sie in diesem Rat im Namen der GPK schon mit gleicher Heftigkeit präsentiert. Ich glaube, Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass die Erwartungen an diese Reform vermutlich von Anfang an zu hoch waren. Das führt dazu, dass Ihre Beurteilung und jene des Bundesrates vermutlich nicht zur Deckung zu bringen sind. Allein, das würde eigentlich die Frage nach sich ziehen, warum der Bundesrat in diesen Fragen so unwillig ist. Da muss doch irgendwo ein unausgesprochenes Problem vorhanden sein. Sie werden Ihre Kritik und ich werde meine Verteidigung fortsetzen. Das zeigt, dass wir in der Frage der Staatsleitungsreform nicht - oder noch nicht - einig sind.
Nun zur Verwaltungsreform: Tatsache ist, dass die Staatsleitungsreform gescheitert ist. Das war ja der Ausgangspunkt - Sie haben es gesagt. Da man nicht zum grossen Reformprojekt gekommen ist, hat man beschlossen zu versuchen, wenigstens von unten her die Verwaltung auf moderne Strukturen, auf Effizienz zu trimmen und die Doppelspurigkeiten, so sie vorhanden sind, abzubauen. Das war dann der Inhalt dieses Projektes.
Dieses Projekt ist nicht so en passant geführt worden, wie Sie das glauben. Wir haben einen Projektausschuss aus drei Mitgliedern des Bundesrates gebildet; wir haben seit November 2004, als das Projekt auf die Schiene gelegt wurde, fünfzehn Ausschusssitzungen gehabt, was für Bundesräte nicht wenig ist, denn das ist ja immer mit Zeitaufwand verbunden. Wir haben uns in diesem Sinne der Themen in ganzer Breite angenommen. Es galt aber, parallel dazu das Entlastungsprogramm 2003 und das Entlastungsprogramm 2004 umzusetzen. In diesen Programmen eingeschlossen war eine Übung, genannt Aufgabenverzicht. Dort wurden mit der Auswirkung von etwa 200 Millionen Franken an Einsparungen Stellen gestrichen und im kleinen Bereich Umbauten gemacht. Ich glaube, dass man unterschätzt, was das für die Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung bedeutet hat. Gleichzeitig kam noch die mit ungewissem Ausgang verknüpfte Revision der Pensionskasse. Das hat zu ordentlichen Verwerfungen im Personal geführt. Ich kann Ihnen dazu schon ein paar Geschichten erzählen; die sind nämlich alle auf meinem Tisch gelandet, auch in den Zeitungen, im Zusammenhang mit den Kontakten zu den Personalverbänden, welche ein ganz anderes Bild von diesen Reformen haben, als man das gelegentlich sieht. Sie waren der Meinung, dass sie mit solchen Projekten geradezu eingedeckt worden seien.
Trotzdem: Die Querschnittprojekte sind durchgeführt worden oder werden noch durchgeführt. Sie haben alle ihren Erfolg gebracht, wenn auch in unterschiedlichem Ausmass. Es war ein Projekt der Führung - darauf komme ich noch zu sprechen -, es war das Projekt des Umbaus des EPA. Wir haben das EPA praktisch halbiert und für das Personalamt eine völlig neue Strategie umgesetzt. Es ist erstens das Strategieorgan für das Personalwesen beim Bund, es ist zweitens für die Topkader-Ausbildung verantwortlich und drittens für die Ausbildung der Mitarbeitenden zuständig. Wir haben das Bundespersonalgesetz in einen Revisionsprozess geschickt, mit dem Sie konfrontiert werden. Wir haben bei den Doppelspurigkeiten zwischen der Deza und dem Seco einige Verbesserungen erzielt, weitere werden noch folgen. Wir haben die Transportdienste konzentriert. Wir haben die Länderanalysen aufgegeben - zugunsten einer Stelle, die das jetzt macht. Wir haben bei der Beschaffung 42 Beschaffungsstellen auf 2 reduziert. Wir haben Standardisierungen bei den Berichten vorgenommen, auch im Zusammenhang mit den Botschaften im Ausland. Wir haben die Bibliotheken von 45 auf 3 reduziert - immer wieder mit grossen Projekten, die von den Betroffenen, die in diesen Bibliotheken gearbeitet haben, nicht als Kleinigkeit empfunden wurden. Es kam die Frage auf: Bin ich überhaupt noch gefragt, oder muss ich eine andere Stelle suchen? Es gab Aberdutzende von Mitarbeitern, die von solchen Projekten betroffen waren.
Wir haben 50 ausserparlamentarische Kommissionen abgeschafft. Viele davon haben allerdings gar nicht gemerkt, dass sie abgeschafft wurden, weil sie praktisch nie mehr getagt haben. Wir haben departementsintern 25 Projekte aufgegleist, darunter immerhin, Herr Stadler, ein Projekt über ein Shared Service Center (SSC). Das ist ein Pilotprojekt, das vergleichbar ist mit ähnlichen Projekten in der privaten Wirtschaft. Ich kann die These, dass wir Unlust gezeigt hätten und in Bezug auf die Entwicklung von Organisationsstrukturen stehengeblieben seien, so nicht stehenlassen. Dieses Pilotprojekt SSC ist auf guten Wegen. Ich wünschte mir, es hätten noch viele privatwirtschaftliche Betriebe den Mut, solche Projekte auf die Schiene zu bringen.
Jetzt zur Frage der Unternehmenskultur: Das ist natürlich ein Thema, das stark mit den Chefs zusammenhängt, aber nicht nur mit den Departementschefs. Wenn ich meinen Bereich anschaue, sehe ich, dass ich für das Grenzwachtkorps und den Zoll andere Kulturen und andere Chefs haben muss als für die Steuerverwaltung. Das sind doch zwei Aufgaben, die Sie nicht miteinander vergleichen können! Wir haben bei der Grenzwacht und beim Zoll eine grosse Revision und jetzt, im Hinblick auf Schengen, eine grosse Reform gemacht und damit gezeigt, dass wir reformwillig sind. Wir haben eine ganze Schicht von Kadern herausgestrichen und haben die Gebiete, in denen das Grenzwachtkorps neu tätig ist, neu aufgeteilt, eine neue Einsatzstrategie samt Einsatz von Drohnen und neuen elektronischen Hilfsmitteln festgelegt. Das alles ist geschehen, und das waren grosse Reformprojekte. Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind wir dabei, die Informatik einzuführen und entsprechend auch die Strukturen anzupassen.
Ähnlich ist es bei anderen Departementen. Swissmedic hat eine ganz andere Kultur als zum Beispiel das Bundesamt für Kultur. Das wird immer so sein, weil die Aufgaben anders sind. Diese sind auch nicht mit jenen in den Kantonen vergleichbar, weil wir auch noch Bereiche mit internationaler Dimension haben. Das ist einfach etwas anderes. Die Corporate-Governance-Richtlinien, über die Sie erste Diskussionen geführt haben, zeigen ja, dass wir in der Tat auch die Bundesaufgaben anders gliedern, und zwar nach Dienstleistungen. Ein Teil dieser Dienstleistungen soll am Markt erbracht werden, ein Teil dieser Dienstleistungen hat ministerialen Charakter. Entsprechend sollen die Wahlverfahren, die Organisationsstrukturen, die Fragen des Rechnungswesens und alle diese Dinge auch unterschiedlich behandelt werden. Corporate Governance ist in diesem Sinne auch ein Teil dieser Verwaltungsreform. Sie hat einfach einen anderen Namen, aber wir haben dort in Bezug auf diese verschiedenen Einheiten der Bundesverwaltung ganz klare Regeln eingeführt.
Jetzt zum Schluss noch die Frage der Departemente: Der Bundesrat hat sich in der Tat selber zum Ziel gesetzt, hier tätig zu werden, und das muss und wird er auch tun. Es wird darüber demnächst eine Klausur stattfinden, und der Ausgang dieser Klausur wird dann auch die weiteren Schritte zutage bringen. Dazu kann ich Ihnen nur eine kleine Überlegung mitgeben, Herr Bürgi. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten in mehreren Sitzungen ausgiebig über Energie- und Klimafragen diskutiert. Es waren hochspannende Bundesratssitzungen. Es waren solche, die eben auch Zukunftscharakter hatten. Es fällt schon auf, dass es auf der einen Seite sehr wünschbar ist, ein Departement zu haben, in dem alle diese Anstrengungen zusammenfliessen und auch beurteilt werden. Aber es ist auf der anderen Seite dann mit viel Ohnmacht für die anderen sechs verbunden, das muss ich Ihnen auch sagen. Denn letztlich erwartet man von der Landesregierung eine Gesamtschau. Es gibt auch Gründe, die dafür sprechen könnten zu sagen, es sei nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss, die ganze Bildung oder die ganze Sicherheit in einem Korb zu haben und sich vom Vier-Augen- oder Sechs-Augen-Prinzip zu verabschieden. Ich sage das nur, um Ihnen zu zeigen, dass es eben auch Überlegungen geben könnte, die in eine etwas andere Richtung führen. Deshalb auch der Ausdruck "prüfen": Wir werden Ihnen Rechenschaft ablegen müssen, das ist mir klar, das werden wir auch tun, aber ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass hier gewisse Dinge vielleicht nicht richtig gewürdigt wurden und andere Dinge aus unserer Sicht tatsächlich vertieft werden müssen.
Ich bin ja mit Ihren Ausführungen nicht überall nicht einverstanden, Herr Stadler; ich sehe auch, dass wir da und dort effektiv mehr Energie in dieses Projekt hätten legen müssen, das ist mir klar. Die Botschaft habe ich verstanden. Ich glaube, der Bundesrat ist weiterhin gefordert. Es gibt auch hier eine Baustelle, wir sind noch nicht am Ende, aber ich ersuche Sie doch, die Bundesverwaltungsreform zu würdigen, weil das Ergebnis letztlich ein gutes gewesen ist, wie Sie feststellen, wenn Sie die Leute in der Bundesverwaltung fragen.
Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr
La séance est levée à 12 h 30